Für eine bessere psychische Gesundheit

Schwerin – Mit dem Projekt „Verrückt? Na und! Psychisch fit in der Schule“ (kurz: VNU) hat sich der Landesverband Sozialpsychiatrie MV zum Ziel gesetzt, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen an Schulen zu stärken. Unterstützt wird das Projekt in diesem Jahr mit einer Ko-Finanzierung des Landes in Höhe von rund 23.000 Euro. Die Mittel stammen aus dem Bürgerfonds. Einen entsprechenden Bescheid übergab Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute persönlich an den Geschäftsführer und das Projektteam des Verbandes.

„Psychische Belastungen beginnen häufig in der sensiblen Phase des Jugendalters. Zum Beispiel, wenn die Pubertät mit seelischen Veränderungen einher geht“, erklärte Drese heute vor Ort in Rostock. Studien zufolge leiden so etwa 15 bis 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in diesem Alter unter psychologischen Auffälligkeiten, jeder und jede Dritte fühlt sich psychisch belastet. „Seit 2021 setzt das VNU-Projekt deshalb genau hier an und begleitet junge Menschen frühzeitig, um psychische Probleme möglichst zu vermeiden oder sie rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln“, so die Ministerin.

Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch fünf sogenannte Regionalgruppen, die landesweit Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klassenstufe besuchen. Seit dem Start des Projektes wurden so bereits 131 Schultage an 59 Schulen durchgeführt und mehr als 3500 junge Menschen erreicht. „Das Herzstück ist dabei der Kontakt mit den sogenannten persönlichen Expertinnen und Experten, die psychische Erkrankungen aus ihrer eigenen Biografie kennen und authentisch von ihren Erfahrungen berichten“, weiß Ministerin Drese.

Diese beantworten die Fragen der Schülerinnen und Schüler, geben ihnen Präventionsstrategien an die Hand, vermitteln einen konstruktiven Umgang mit Belastungen oder Problemen und fungieren vor allem auch als Türöffner in Unterstützungsangebote. „Denn anders als Erwachsene wissen gerade junge Menschen oft nicht, an wen sie sich mit ihren Sorgen wenden können. Die Expertinnen und Experten können sie dabei unterstützen und mit ihren eigenen Erfahrungen zugleich Sorgen vor möglichen Stigmatisierungen nehmen“, so Drese.

Sie zeigte sich erfreut, dass das Angebot bisher einen großen Anklang gefunden habe. „Möglich gemacht wird diese wichtige Arbeit durch die zahlreichen ehrenamtlich Aktiven, die diese Schultage unentgeltlich und freiwillig organisieren und durchführen. Dieses Engagement, aber auch der Wille die eigenen Erlebnisse zu teilen, ist nicht selbstverständlich. Dafür gilt ihnen mein herzlicher Dank“, betonte sie.

Europäischer Tag des Notrufes

Mehr als 195.000 Einsätze in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mehr als 195.000 mal rückte der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 aus, das teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute anlässlich des morgigen Europäischen Tages des Notrufes mit. „Die Zahl der Einsätze bewegt sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau, auch wenn sie im Vergleich zum Vorjahr etwas abgenommen hat“, erklärte die Ministerin. So wurde der Rettungsdienst 2022 noch mehr als 209.000 mal alarmiert. „Im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 verzeichnen wir dennoch einen Anstieg um 4,29 Prozent“, betonte Drese.

In rund 90 Prozent der Fälle war der Rettungswagen das ersteintreffende Rettungsmittel, bei 789 Alarmierungen war einer der drei Rettungshubschrauber im Land am schnellsten vor Ort. Insgesamt reduzierte sich auch die Hilfsfrist auf 9:17 Minuten (2022: 9:34). „Das zeigt: Unsere Einsatzkräfte sind auch trotz der größtenteils weiten Wege im Flächenland MV schnell bei den Patientinnen und Patienten“, unterstrich die Ministerin.

Dass nicht alle Einsätze ein Fall für die 112 gewesen sind, zeigt unterdessen der mit knapp 35 Prozent vergleichsweise geringe Anteil der Einsätze, bei denen eine Notarztindikation vorlag. „Unsere Rettungskräfte leisten einen unglaublich wichtigen, aber auch zehrenden Job. Sie sind rund um die Uhr in schweren Lebenslagen für die Bürgerinnen und Bürger da, stoßen auf Grund der Vielzahl der Alarmierungen aber regelmäßig an ihrer Belastungsgrenze. Deshalb möchte ich den Aktionstag noch einmal nutzen, um für eine sensible Nutzung des Notrufes zu appellieren“, so Drese.

Bei schweren Verletzungen, lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Situationen, in denen sofort medizinische Hilfe benötigt wird, sollte immer die 112 gewählt werden. „Wer aber einen Infekt hat oder an bereits länger anhaltenden Schmerzen beziehungsweise gesundheitlichen Beschwerden leidet, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst besser aufgehoben“, erklärte die Ministerin. Dieser ist unter der Rufnummer 116117 kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar. Medizinisch ausgebildetes Personal hilft den Erkrankten dann, die passende Versorgung zu erhalten.

Auch der Bereitschaftsdienst versorge Betroffene mit akuten aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen professionell und umfassend. „Bei Bedarf kann sogar eine Ärztin oder ein Arzt zu den Erkrankten nach Hause geschickt werden, zum Beispiel wenn das Baby fiebert oder ein Hexenschuss den Weg in die Bereitschaftspraxis unmöglich macht. Es muss also nicht immer der Krankenwagen sein, um im Krankheitsfall gut versorgt zu werden“, so die Ministerin.

Weltkrebstag

Regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen können Leben retten

Schwerin – Auf Initiative der Union for International Cancer Control (UICC) wird am heutigen 4. Februar bereits zum 25. Mal der Weltkrebstag begangen. Anlässlich des Aktionstages wirbt Gesundheitsministerin Stefanie Drese für die regelmäßige und lückenlose Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen. „Krebs kann uns alle treffen, früh erkannt ist er jedoch häufiger heilbar“, erklärte die Ministerin.

So leben in Mecklenburg-Vorpommern laut den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2022 etwa 20.500 Männer und 17.000 Frauen mit einer maximal fünf Jahre zurückliegenden Diagnose eines bösartigen Tumors. Im gleichen Stichjahr sind bei den Frauen über 18 Jahre rund 4780 Neuerkrankungen festgestellt worden, bei den Männern 6270. Die meisten dieser Diagnosen wurden bei der Altersgruppe 65-69 gestellt, das zeigt das Krebsregister M-V.

„Vorsorgeuntersuchungen wie die Darmspiegelung oder die Mammographie sind die effektivste Möglichkeit, Krebserkrankungen zu erkennen. Oftmals dauern die Untersuchungen nur wenige Minuten und geben einem im Nachgang die Sicherheit, dass alles in Ordnung ist oder erhöhen die Chance auf Heilung, sollten doch Auffälligkeiten gefunden werden“, so Drese. Im besten Falle können so sogar Krebsvorstufen erkennt und eine spätere Erkrankung gänzlich vermieden werden.

Informationen zu den kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen, die für die eigene Altersgruppe angeboten werden, erhalten Versicherte bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin sowie bei der eigenen Krankenkasse. Zusätzlich informiert auch der Gemeinsame Bundesausschuss auf seiner Website. „Explizit hinweisen möchte ich noch auf die neuen Änderungen bei der Brustkrebsvorsorge. Diese ist nunmehr bis zum Alter von 75 Jahren möglich“, so Drese.

Wer unterdessen bereits von einer Krebserkrankung betroffen ist, findet kompetente und einfühlsame Hilfe bei der Krebsberatung im Land. „Unter dem Dach der Krebsgesellschaft M-V gibt es kostenfreie Beratungsmöglichkeiten in Rostock, Greifswald, Parchim, Güstrow, Ribnitz-Damgarten, Schwerin, Waren (Müritz), Anklam, Neubrandenburg und Stralsund. Diese Strukturen wurden seit 2018 im Auftrag des Gesundheitsministeriums geschaffen und stehen nicht nur Betroffenen, sondern auch Angehörigen und Bezugspersonen offen“, hob Drese hervor.

Alle Informationen zu den Angeboten finden Interessierte unter https://krebsgesellschaft-mv.de/krebsberatung/.

Land führt Projekt „Aqua-Kitas“ weiter

Oldenburg: Wassergewöhnung ist bereits im Kindergartenalter wichtig

Schwerin – Schwimmen, tauchen, springen – das sind die Fähigkeiten, die Kinder brauchen, um sich sicher im Wasser zu bewegen. Damit noch mehr Mädchen und Jungen in Mecklenburg-Vorpommern bereits im Kindergartenalter diese Kompetenzen erlernen, fördert das Land auch in diesem Jahr zehn Kindertageseinrichtungen, die sich am Projekt „Aqua-Kitas“ beteiligen. In den Ausbildungskursen, die am Freitag, 31. Januar 2025 beginnen, erhalten Kita-Fachkräfte theoretisches und praktisches Wissen, um nach erfolgreichem Abschluss Kindern im Vorschulalter in Wassergewöhnungskursen das Schwimmen beizubringen. Dafür stellt das Land 15.000 Euro zur Verfügung.

„Ich freue mich, dass sich auch in diesem Jahr so viele Kitas an dem Projekt ‚Aqua-Kitas‛ beteiligen. Es ist in einem so wasserreichen Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern wichtig, dass Mädchen und Jungen bereits frühzeitig an das Wasser gewöhnt werden und lernen, sicher zu schwimmen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Ausbildung der Fachkräfte wird durch die Stiftung Deutschland Schwimmt organisiert. Die Teilnehmenden erarbeiten sich die Theorie durch ein flexibles Selbststudium, auf das ein Praxiswochenende und die praktische Prüfung folgen. Während ihrer Ausbildung lernen sie unter anderem, wie sie die Basiskompetenzen spielerisch vermitteln können, wie eine Musterstunde aufgebaut ist und wie sie mit Notfallsituationen im Wasser umgehen. Für die Fachkräfte ist die Ausbildung kostenlos. Die Teilnahme an der Ausbildung steht darüber hinaus auch Fachkräften von Kitas frei, die keine Förderung für Aqua-Kitas in Anspruch genommen haben.

Das Land hat die finanzielle Unterstützung von Aqua-Kitas im vergangenen Jahr gestartet, um die Schwimmkompetenzen von jüngeren Kindern frühzeitig zu fördern. Unter anderem haben sich Fachkräfte aus Greifswald, Parchim oder auch Gadebusch an dem Projekt beteiligt und die entsprechende Ausbildung absolviert.

Gesundheitswirtschaft in M-V

Schulte: Förderung wirtschaftsnaher Forschung schafft Wertschöpfung und zukunftsorientierte Arbeitsplätze

Rostock – Heute hat Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, in den Räumlichkeiten der Universitätsmedizin Rostock das neue „Innovationsforum Wirtschaft-Wissenschaft“ eröffnet. An der Pilotveranstaltung zum Thema „Herz- und Gefäßmedizin“ nahmen u.a. Vertreter der Universitätsmedizin Rostock und regionale Unternehmen der Medizintechnik und Biotechnologie teil.

Das Innovationsforum ist der Startschuss einer neuen Veranstaltungsreihe, mit der das Wirtschaftsministerium gezielt Wirtschaft und Wissenschaft zusammenbringt, um Bedarfe für neue Medizinprodukte zu identifizieren und Forschungsprojekte voranzutreiben. Ziel ist es, durch passgenaue Förderung Innovationen zu beschleunigen und die regionale Wertschöpfung zu stärken.

„Die enge Zusammenarbeit von Forschung und Wirtschaft ist ein Schlüssel für Innovationen und ein Schwerpunkt unserer Wirtschaftspolitik. Der erfolgreiche Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ermöglicht die Entwicklung marktfähiger Produkte und bringt neue, zukunftsorientierte Arbeitsplätze nach Mecklenburg-Vorpommern“ so Staatssekretär Jochen Schulte.

Auf den Pilottag sollen weitere Veranstaltungen folgen. Organisiert werden die Veranstaltungen von der Universitätsmedizin Rostock, vertreten durch den Dekan Herrn Prof. Dr. Bernd Krause, dem Institut für ImplantatTechnologie und Büromaterialien e.V., dem Kompetenzzentrum für Medizintechnik des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der BioCon Valley GmbH, im Auftrag des Wirtschaftsministeriums.

Die Gesundheitswirtschaft ist eine wachsende Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sichert bereits heute 170.800 Arbeitsplätze und erwirtschaftet 6,8 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung. Damit trägt sie mit 14,1 Prozent maßgeblich zur Wirtschaftskraft des Landes bei und bietet großes Potenzial für zukünftige Entwicklungen.

Reform der Pflegeversicherung

Drese begrüßt Pflege-Gutachten als gute Grundlage

Schwerin – „Wir brauchen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mit einer Verteilung der Lasten auf breitere Schultern. Das Team um Gesundheitsforscher Professor Rothgang zeigt hierfür realistische Wege auf und ist deshalb ein wichtiger und mutiger Beitrag für die zukunftsfeste Aufstellung der Pflegeversicherung“, kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese das vom „Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung“ in Auftrag gegebene und heute vorgestellte Gutachten.

„Die Pflegeversicherung ist seit 30 Jahren eine unverzichtbare Hilfe für Millionen von Pflegebedürftigen, hat aber selbst chronische Probleme. Wir brauchen deshalb eine nachhaltige und generationengerechte Reform, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, betont Drese. Ältere und kranke Menschen müssten auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Gleichzeitig müsse für Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler die finanzielle Belastung begrenzt werden.

Der Verdienst des Gutachtens sei es, genau an dieser Stelle anzusetzen und plausible Rechenmodelle vorzulegen. „Ich begrüße ausdrücklich die Idee einer Pflege-Bürgerversicherung, in welche die gesamte Bevölkerung einbezogen wird, und die auf alle Einkunftsarten zugreift“, so Drese. Das ist sozial gerecht und sorgt für finanzielle Spielräume, um die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten der Pflegebedürftigen zu begrenzen. Auch der Anteil der Sozialhilfe-Bezieher/innen („Hilfe zur Pflege“) könnte dadurch deutlich verringert werden, prognostiziert die Ministerin.

Die von Rothgang vorgeschlagene Anhebung der Pflege-Beitragsbemessungsgrenze auf den Wert der Rentenversicherung muss nach Ansicht von Drese ebenfalls diskutiert werden. „Das darf aber nicht dazu führen, dass die Sozialversicherungsabgaben von Beschäftigten mit mittleren Einkommen noch weiter steigen, sondern Kompensationen gefunden werden“, so die Ministerin.

Drese betont zudem, dass Geld nicht alle Probleme lösen wird. Die stetig wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen bei gleichzeitig begrenzten zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen machten auch Strukturreformen notwendig. „Und wir brauchen das Verständnis, dass die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Es geht nur gemeinsam: alle im Pflegebereich tätigen Akteure müssen miteinander und nicht gegeneinander an Lösungen für eine gute, zukunftsfeste Pflege arbeiten“, so die Ministerin.

Drese: „Mit dem Gutachten, den Vorschlägen der Bundesländer und den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen gute Konzepte für umfassende Reformen vor. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Die neue Bundesregierung muss den Umbau der Pflegeversicherung und weitere Maßnahmen sofort angehen.“

Umsetzung der Krankenhausreform

Drese strebt enge Abstimmung mit Krankenhäusern und kommunaler Ebene an

Güstrow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat heute auf der kommunalen Krankenhauskonferenz in Güstrow die besondere Bedeutung der Krankenhausreform für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. Gleichzeitig skizzierte sie den Zeitplan zur Umsetzung des wichtigsten Gesetzesvorhabens des Bundes im Bereich der stationären Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Bis Ende 2026 sollen alle vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sein, damit ab dem Jahr 2027 in allen Krankenhäusern des Landes nach der neuen Leistungsgruppensystematik gearbeitet werden kann.

Besonders wichtig für die Entwicklung und Finanzierung der Krankenhäuser sei die Zuweisung der Leistungsgruppen an die Kliniken durch das Landesgesundheitsministerium. Bis zum 31. Oktober 2026 muss und wird jedes Krankenhaus wissen, welche Leistungen es ab 2027 anbieten kann, sagte Drese auf der kommunalen Krankenhauskonferenz. Die Jahre 2027 und 2028 seien dann für die schrittweise Umstellung des Finanzsystems an den Kliniken des Landes vorgesehen.

Die Ministerin hatte die (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Krankenhauskommunen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Landräte eingeladen, um über wesentliche Inhalte des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zu informieren und frühzeitig mit den Kommunalvertreterinnen und -vertretern dazu in den Austausch zu treten.

Die Ministerin betonte, dass sie den Prozess der Umsetzung der Reform offen, so transparent wie möglich und im engen Diskurs mit der kommunalen Ebene sowie den Krankenhäusern im Land gestalten will. „Mein Ministerium wird monatliche Konferenzen mit den Klinikleitungen durchführen sowie eine monatliche Planungsbeteiligtenrunde und Fachkonferenzen in den Planungsregionen“, kündigte Drese an. Zudem werde es für jedes einzelne Krankenhaus zwei persönliche Gesprächstermine im 1. und 2. Quartal 2025 geben und eine Fortsetzung der kommunalen Krankenhauskonferenz.

Drese verdeutlichte, dass mit der Krankenhausreform die Versorgung der Patienten auf hohem Niveau stabilisiert und die wirtschaftliche Perspektive gerade für kleinere, bedarfsnotwendige Häuser verbessert wird. „Das ist für Mecklenburg-Vorpommern als dünn besiedeltes Flächenland ganz entscheidend“, sagte Drese.

Die Ministerin machte dies an den Krankenhäusern mit einem sogenannten Sicherstellungsauftrag deutlich. „Während es bundesweit außerhalb von MV nur 6,6 Prozent Sicherstellungskrankenhäuser gibt, fallen in unserem Land 25 und damit fast 70 Prozent der Kliniken in diese Kategorie“, so Drese.

In den Verhandlungen auf Bundesebene sei es gelungen, dass diese Sicherstellungshäuser eine zusätzliche und höhere finanzielle Unterstützung für die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung erhalten. Diese Sonderstellung werde ergänzt durch die Möglichkeit, unbefristete Ausnahmen von Mindestanforderungen für bedarfsnotwendige Kranhäuser zu erteilen. Drese: „Das zeigt, es hat sich gelohnt für MV zu kämpfen. Bei allen Unzulänglichkeiten im KHVVG sind die Voraussetzungen vorhanden, dass wir in einem gemeinsamen Prozess bis 2027 für jedes Krankenhaus zu bestmöglichen Lösungen kommen“, so die Ministerin.

Cannabis und Jugendliche

Eltern erhalten Unterstützung und wichtige Informationen

Mit Infoflyern und Citycards klären LAKOST und Gesundheitsministerium über die Gefahren des Cannabis-Konsums vor allem für Jugendliche auf.

Schwerin – Seit der Legalisierung von Cannabis für Volljährige im letzten Jahr stehen Eltern vor neuen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV) mit Unterstützung des Gesundheitsministeriums einen umfassenden Flyer veröffentlicht, der Eltern dabei hilft, Warnsignale zu erkennen und Unterstützung anzubieten.

„Das Durchschnittsalter für den ersten Cannabiskonsum liegt leider bei 14 Jahren. Cannabis ist keine harmlose Substanz und stört insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Entwicklung des Gehirns. Der Konsum kann langfristige Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit haben.

Der Flyer informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Risiken des Cannabiskonsums für Jugendliche und gibt wertvolle Hinweise, wie Eltern reagieren können, wenn sie bei ihrem Kind Anzeichen dafür vermuten“, erläuterte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Hintergründe.

Der Cannabis-Elternflyer ist kostenlos bei der LAKOST MV in der gewünschten Anzahl per Telefon über 0385 – 3020070 oder E-Mail über info@lakost-mv.de bestellbar. Er steht auch zum Download auf der Webseite www.lakost-mv.de bereit (Direktlink: https://www.lakost-mv.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Flyer-Cannabis-Eltern_LAKOST_20241121.pdf).

Darüber hinaus hat LAKOST vor wenigen Tagen eine Citycards-Aktion zum Thema Cannabis gestartet. In Rostock, Schwerin, Wismar, Greifswald und Stralsund werden in den teilnehmenden Kneipen und Einrichtungen insgesamt 48.000 Postkarten verteilt, die zum Schmunzeln und Überdenken des Cannabiskonsums insbesondere im jungen Alter nachdenken sollen (Postkarte findet sich im Anhang).

Zusätzlich bietet die Landeskoordinierungsstelle auch Elternabende zum Thema Cannabis an den Schulen an. „Wir appellieren an alle weiterführenden Schulen, Cannabis in den Elternabenden der 7. und 8. Klassen zu thematisieren! Bei Interesse empfehlen wir, dass wir direkt kontaktiert werden. Wir freuen uns, dass die Landesregierung unsere Präventionsarbeit finanziell unterstützt und ermöglicht. Gute Prävention ist viel effizienter, als die späteren Suchtfolgekosten zu zahlen“, sagte LAKOST-Geschäftsführerin Birgit Grämke.

Pflege M-V zeigt Haltung

Schwerin – Der Landespflegeausschuss in Mecklenburg-Vorpommern stellt seine Arbeit im Jahr 2025 unter das Motto „Pflege MV zeigt Haltung“. Das hat das Gremium, in dem alle im Pflegebereich tätigen Akteure wie gesetzliche und private Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände, private Träger von Pflegediensten sowie Land und Kommunen vertreten sind, in seiner Auftaktsitzung im neuen Jahr beschlossen.

Der Landespflegeausschuss (LPA) greift damit den Leitgedanken des jüngsten Deutschen Pflegetages auf und bezieht Stellung gegen Diskriminierung und für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt.

„Ich bin sehr froh, dass in bewegten Zeiten solch ein wichtiges Signal aus den Reihen des Landespflegeausschusses kommt. In der Pflege und in der Gesellschaft werden wir die Herausforderungen nur gemeinsam und mit gegenseitigem Respekt bewältigen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese, die Vorsitzende des LPA ist.

In seiner Erklärung betont der LPA, dass er seine Augen nicht vor einem gesellschaftlichen Klima verschließen will, in dem Provokationen und Polemik darauf abzielen, die Gesellschaft zu spalten und demokratische Grundwerte in Frage zu stellen.

Weiter heißt es: Haltung steht für eine innere Grundeinstellung, die das Handeln ebenso wie das Nichthandeln prägt. Daher verweist der Landespflegeausschuss auf den Ethikkodex des „International Council of Nurses“, der Werte und Verpflichtungen für Pflegepersonen zum Ausdruck bringt. Hierzu zählt insbesondere die Achtung der Menschenrechte.

Pflege sei nicht nur ein wertvoller Dienst am einzelnen Menschen, sondern auch ein unverzichtbares Fundament unserer demokratischen Gesellschaft.

Deshalb müssen die fraglos bestehenden Herausforderungen in der Pflege von allen Akteuren gemeinsam angepackt werden, wie zum Beispiel mit dem Pakt für Pflege in Mecklenburg-Vorpommern, wird in der Erklärung betont.

Gleichzeitig sei es wichtig die Werte des Grundgesetzes zu leben und zu verteidigen. Der Landespflegeausschuss sei sich dieser Verantwortung bewusst und wolle ihr gerecht werden.

Die Akteure in der Pflege übernehmen soziale Verantwortung. Pflege steht für die Würde aller ein. Pflege M-V zeigt Haltung, endet die Erklärung des Landespflegeausschusses.

Der Landespflegeausschuss Mecklenburg-Vorpommern ist ein gesetzliches Gremium, in dem regelmäßig über wesentliche pflegerelevante Themen beraten wird. Der Ausschuss setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen. Vorsitzende des Gremiums ist Sozialministerin Stefanie Drese.

„Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ 2025

Acht Projekte mit Innovationskraft ausgezeichnet

Schwerin – Die Gewinner des „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ 2025 stehen fest. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte prämierte heute acht herausragende Projektideen, die das Potenzial haben, die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken.

„Die Gesundheitswirtschaft ist für Mecklenburg-Vorpommern eine strategisch bedeutsame Branche mit enormem Wachstumspotenzial. Die ausgezeichneten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie innovative Ansätze die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unseres Standortes weiter voranbringen können“, betonte Staatssekretär Schulte bei der Prämierungsveranstaltung in Rostock.

Der Ideenwettbewerb wurde von der BioCon Valley® GmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit organisiert. Gesucht wurden zukunftsweisende Ideen, die durch Vernetzung, Kooperation, Fachkräftesicherung und Internationalisierung neue Impulse für die Branche setzen. Insgesamt wurden 27 Projektideen eingereicht, von denen acht prämiert wurden.

Zu den ausgezeichneten Vorhaben gehören unter anderem:

  • Eine KI-basierte Lösung zur Verbesserung der Diagnose, Therapie und Medikamentengabe bei Allergien,
  • eine innovative Blutreinigungsmethode für Dialysepatienten, die für den Exportmarkt ausgebaut wird,
  • eine digitale Vermarktungsstrategie für Kaltplasmatherapie zur Heilung chronischer Wunden,
  • eine neuartige Blutdruckmanschette mit Fokus auf Hygiene, Nachhaltigkeit und Nutzerfreundlichkeit,
  • ein Netzwerk für digitale Assistenzsysteme und Künstliche Intelligenz in Pflege und Wohnen,
  • eine Software zur Vermeidung von Fehlern in der Lohnabrechnung von Gesundheitsfachkräften,
  • ein digitales Gesundheitsmonitoring mit Schwerpunkt auf Schlafgesundheit,
  • der Aufbau eines Kompetenzzentrums für Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft.

„Diese Projekte zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein starker Gesundheitsstandort ist, sondern auch Innovationsführer sein kann. Mit diesen Ideen fördern wir wirtschaftliches Wachstum und tragen nachhaltig zur Wertschöpfung im Land bei“, so Schulte abschließend.

Der „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ wird seit mehreren Jahren erfolgreich durchgeführt und hat sich zu einem wichtigen Impulsgeber für innovative Entwicklungen in der Branche etabliert.

Elektronische Patientenakte

Drese: Sicherheit vor Schnelligkeit bei der Einführung der elektronischen Patientenakte

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat sich vor dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) dafür ausgesprochen, die Testphase in den Modellregionen Hamburg und Umland sowie Franken zu nutzen, um das digitale Sicherheitssystem auf „Herz und Nieren“ zu prüfen.

„Beim hochsensiblen Umgang mit Gesundheitsdaten muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen“, sagte Drese. Der positive Verlauf der Pilotphase sei zwingende Voraussetzung für den bundesweiten Rollout. „Die ePA ist sinnvoll für eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung, doch die Akzeptanz bei Patienten und Ärzteschaft hängt maßgeblich davon ab, dass das System weitgehend reibungslos funktioniert und die Daten gut geschützt sind“, betonte Drese.

Nach Ansicht von Drese muss die ePA den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gelte es, die von verschiedenen Expertinnen und Experten, wie zuletzt auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs geäußerten Bedenken sehr ernst zu nehmen. Gerade bei vulnerablen Menschen, die anfälliger sind für soziale, politische oder gesundheitliche Benachteiligungen, bestehe vielfach Verunsicherung. „Deshalb muss alles technisch Mögliche unternommen werden, damit Patientendaten nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können“, so die Ministerin.

Drese begrüßte, dass die mit der Umsetzung der ePA beauftragte Nationale Agentur für Digitale Medizin, gematik, im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden steht, um technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien zu entwickeln. Es sei zudem wichtig, dass vom Bundesgesundheitsministerium und der gematik an weiteren Sicherungsmaßnahmen gearbeitet werde, wie etwa an einer zusätzlichen Verschlüsselung der Krankenversichertennummer und der Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung.

Drese: „Erst wenn aufgezeigte Sicherheitslücken geschlossen und eventuell auftretende substanzielle Probleme behoben sind, darf die ePA auch bundesweit starten. Wenn das länger als vier Wochen dauert, sollten wir uns im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch der Ärzteschaft die Zeit nehmen, die es braucht“, so die Ministerin.

Ab dem 15. Januar 2025 startet die ePA in bestimmten Testregionen. Nach erfolgreicher Pilotphase wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Dort werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder digital gespeichert. Das heißt, alle Gesundheitsinformationen sind künftig auf dem eigenen Smartphone, Laptop oder PC abgelegt. Die ePA vernetzt somit den Patienten/ die Patientin mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, der Einrichtung kann bei der jeweiligen Krankenkasse widersprochen werden.

Aktualisierung: Programm Familienhebammen

 Mehr Flexibilität für die Unterstützung von Familien in besonderen Lebenslagen

Schwerin – Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. „Damit schaffen wir die Grundlagen, um Familien in besonderen Lebenslagen künftig noch schneller, flexibler und bedarfsorientierter unterstützen zu können“, betont Sozialministerin Stefanie Drese.

Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.

Die Familien werden in ihrem häuslichen Umfeld besucht, was der Fachkraft ermöglicht, das individuelle Lebensumfeld zu verstehen und eine passgenaue Unterstützung anzubieten. Das Angebot ist niedrigschwellig und freiwillig.

Drese: „Insbesondere die Zeit von Beginn der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zu den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist für eine gesunde Entwicklung eines Kindes von entscheidender Bedeutung, da sie eine besonders wichtige Phase darstellt. Gleichzeitig bedeutet die Zeit nach der Geburt eines Kindes für Familien eine große Umstellung oft verbunden mit großen Herausforderungen und Belastungen.“

Hier setze das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Mecklenburg-Vorpommern an. „Die Familien werden durch den Einsatz der Fachkräfte befähigt und bestärkt, ihre individuellen Lebensumstände zu bewältigen, um ihrem Kind ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Fachkräfte helfen eine gute Bindung aufzubauen und sie beraten bei Fragen zur Pflege, Ernährung, Gesundheit sowie der Entwicklung des Kindes“, so Drese.

Durch das aufsuchende Angebot im Landesprogramm wird ein wesentlicher Beitrag im Rahmen der Frühen Hilfen geleistet und schafft so eine Voraussetzung für ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder.

Das Landesprogramm wird seit 2008 vom Sozialministerium gefördert. Aktuell stellt das Land für die Umsetzung des Programms insgesamt 500.000 Euro jährlich zur Verfügung. Interessierten Familien hilft das jeweils zuständige Gesundheitsamt im Landkreis bzw. in Rostock und Schwerin bei der Suche nach einer Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in der Region.

Für die aktuellen Grundsätze des Landesprogramms wurde eine digitale Broschüre erstellt, die unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Publikationen/ abrufbar ist.

Zudem ist die Website der Landesfachstelle mit vielen Informationen und den Angeboten der Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen komplett erneuert worden: https://www.familienhebammen-in-mv.de/

Rückgang bei Organspenden in M-V

Drese sieht großen Handlungsbedarf für Änderung des Transplantationsgesetzes

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern war die Anzahl der Organspender sowie auch der gespendeten Organe im vergangenen Jahr erneut rückläufig. 22 Menschen haben mit ihrer Spende die Leben anderer gerettet (2023: 29), 58 Organe wurden insgesamt gespendet (2023: 89). Das teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) heute mit. Gesundheitsministerin Stefanie Drese dringt angesichts dieser Entwicklung erneut auf die Einführung einer Widerspruchslösung.

„Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Bisherige Maßnahmen, wie das 2022 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende oder auch die Einführung eines Online-Registers im vergangenen Jahr haben nicht zu spürbaren Verbesserungen geführt. Es wird deshalb Zeit für einen echten Paradigmenwechsel“, erklärte Drese.

Der Bundesrat habe deshalb auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Ländern im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.

„Auch der Bundestag hat sich Anfang Dezember in erster Lesung mit mehreren Gesetzesentwürfen von interfraktionellen Abgeordnetengruppen befasst und in die Fachausschüsse überwiesen. Dieser fortgeschrittene Umsetzungsstanddarf nicht dem vorzeitigen Aus der Ampelkoalition zum Opfer fallen. Der neue Bundestag muss die Änderung des Transplantationsgesetzes schnell wieder aufgreifen“, appellierte Drese an die zukünftigen Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt, dass natürlich auch bei einer entsprechenden Änderung des Transplantationsgesetzes die eigene individuelle Entscheidung Berücksichtigung findet. Ein Widerspruch ist nicht nur möglich, sondern er ist dann auch bindend kommuniziert und festgehalten“, so Drese.

Ein entscheidender Fortschritt, denn zurzeit scheiterten Organspenden häufig an einem unzureichend dokumentierten Willen der Verstorbenen. Die Neuregelung schaffe so Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues, gesundes Leben warten“, hob Drese hervor.

Deutschlandweit stehen derzeit mehr als 8.200 Menschen auf der Warteliste, in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 200. Am höchsten ist der Bedarf im Land an Nieren, Lebern und Herzen.

Umsetzung der Krankenhausreform

Krankenhausreform: Finale Umsetzung erst ab 2027 / finanzielle Verbesserungen aber bereits ab 2025

Schwerin – Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist vor wenigen Tagen das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) in Kraft getreten. „Für die stationäre Gesundheitsversorgung ist das KHVVG das bedeutendste Reformprojekt des Bundes mit erheblichen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.

„Allerdings erfolgt die tatsächliche Umsetzung erst zum 1. Januar 2027. Die kommenden zwei Jahre dienen vor allem dazu, alle vorbereitenden Maßnahmen abzuschließen, damit ab 2027 in den Krankenhäusern nach der neuen Leistungsgruppen-Systematik gearbeitet werden kann“, verdeutlichte Drese. In dieser Übergangsphase würden wichtige Rechtsverordnungen gemeinsam von Bund und Ländern erstellt. Durch kontinuierliche Evaluierungen bestünden weitere Nachbesserungsmöglichkeiten. „Wenn diese aktiv genutzt werden, können bestehende Punkte, die noch nicht ausgereift oder verbesserungswürdig sind, angepasst werden“, so Drese.

Die Ministerin hob die Notwendigkeit der Krankenhausreform mit den drei Hauptzielen Verringerung des ökonomischen Drucks auf die Krankenhäuser, Entbürokratisierung und Qualitätsverbesserung hervor. „Mit dem KHVVG können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, so Drese.

Bereits ab dem kommenden Jahr erhalten die Krankenhäuser nach Angabe von Drese Zuschläge und erhöhte Finanzmittel. „Dazu gehören etwa der Zuschlag für die Geburtshilfe für 2025 und 2026, der für MV rund 2,37 Millionen Euro pro Jahr beträgt sowie um 25 Prozent erhöhte Sicherstellungszuschläge, die ein Plus von 3,3 Millionen Euro für MV bedeuten“, sagte Drese. Außerdem würden die Tarifsteigerungen automatisch refinanziert. „Das entspricht einem Volumen von rund 24 Millionen Euro für die Krankenhäuser in unserem Land“, so die Ministerin.

Drese: „Die Reform hat eine besondere Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb haben wir uns intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und einige deutliche Verbesserungen für die Krankenhäuser in unserem Land erreicht. Dazu gehört, dass die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche erhalten wird. Durch die Erhöhung der Sicherstellungszuschläge und der Ausnahmemöglichkeiten bei den Mindestanforderungen sowie Mindestvorhaltezahlen werden bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser gezielt unterstützt. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung verbessert, zum Beispiel durch die Beendung von Gelegenheitsversorgung. Und wir machen einen wichtigen Schritt zum Zusammenwachsen der Sektoren im Gesundheitswesen mit der Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern.“

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg haben außerdem Ende November im Bundesrat einen erfolgreichen Entschließungsantrag eingebracht, der wesentliche Punkte benennt, die im Nachgang zur Verabschiedung des KHVVG weiterverfolgt werden sollen. Dazu gehören eine weitere Entbürokratisierung, eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie eine Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Wir bleiben in den kommenden zwei Jahren an dem wichtigen Thema Krankenhausreform dran“, so Drese.

Soziales, Gesundheit und Pflege

Das ändert sich 2025 

Schwerin – Auf Bundes- wie auch auf Landesebene treten mit dem bevorstehenden Jahreswechsel gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege in Kraft. „Insbesondere die Erhöhung von Familien-, Pflege- und Sozialleistungen wird für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Entlastung sein“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese heute.

Steigende Beiträge unter anderem zur Pflegeversicherung betrachtet sie dennoch mit Sorge: „Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, warum eine Pflegereform auf Bundesebene unumgänglich ist. Die Frage der Finanzierung muss deshalb mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundes prioritär angegangenen werden. Denn eine Reform lässt sich schlicht nicht länger hinauszögern, wenn wir auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sicherstellen wollen“, so Drese.

Die Veränderungen ab dem 1. Januar 2025 im Überblick:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohnes und angepasste Verdienstgrenze für Minijobs

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro an.
  • Damit einher geht die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze, die sich am Mindestlohn orientiert. Sie steigt von bisher 538 Euro auf 556 Euro.

Steigerungen beim Wohngeld

  • Das Wohngeld für einkommensschwächere Haushalte steigt um durchschnittlich 15 Prozent und damit um rund 30 Euro pro Monat.

Erhöhung des Kindergeldes

  • Das Kindergeld steigt um 5 Euro pro Kind und Monat auf insgesamt 255 Euro.

Erhöhung des Kindersofortzuschlages

  • Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern, die nur knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen, profitieren von der Erhöhung des Kindersofortzuschlages. Dieser steigt auf 25 Euro pro Monat und Kind.

Höherer Kinderfreibetrag

  • Der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 9.600 Euro pro Kind und Jahr.

Längerfristige Unterstützung nach der Geburt in MV

  • Die Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen können Kinder nun bereits ab der Geburt und auch über das erste Jahr hinaus bis zum 18. Lebensmonat begleiten.

Neue Form der Unterstützung für Familien in MV

  • Nicht zum 01.01.25 aber noch im kommenden Jahr sollen zudem die ersten Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) für Familien in belastenden Lebenslagen ihre Arbeit aufnehmen.

Gesundheit

Krankenhausreform

  • Mit Jahresbeginn tritt das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz in Kraft, somit beginnt die zweijährige Übergangsphase bis zur tatsächlichen Umsetzung im Jahr 2027.
  • Landesseitig wird im Laufe des Jahres 2025 das vorbereitende Landeskrankenhausgesetz rechtsverbindlich werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

  • Mit dem neuen Jahr wird bundesweit die ePA für gesetzlich Versicherte eingeführt. Sie vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.

Neue Vergütungsrichtlinie hilft Long-Covid Betroffenen

  • Zum 01.01.25 werden Leistungen, die direkt für die Diagnose und Behandlung von Long Covid, Post Covid, Post Vac und ME/CFS notwendig sind, als neuer Abschnitt in den ärztlichen Abrechnungs-Katalog aufgenommen.

Anhaltende Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil weiterhin 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende 30 Tage.

Neue Hotline für Zahnärztlichen Notdienst in MV

  • Die Zahnärztekammer M-V hat eine neue Notdienst-Hotline geschaltet, die Patientinnen und Patienten Wochentags zwischen 19:00 und 21:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen an Notfallpraxen vermittelt. Sie ist unter der 01806/123450 erreichbar.

Pflege

Steigende Leistungsbeträge

  • Zum Jahresbeginn steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Dies betrifft u.a. das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Leistungen der Tages- und Nacht- sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
  • Auch der Entlastungsbeitrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.
  • Eine ausführliche Übersicht in tabellarischer Form finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Mehr Kompetenzen für Studierende

  • Studierende nach dem Pflegeberufegesetz erlernen ab Jahresbeginn zusätzliche heilkundliche Kompetenzen, um auch ärztliche Aufgaben wie die Behandlung von Menschen mit Diabetes oder chronischen Erkrankungen übernehmen zu können.

Steigende Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung

  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen.