Baumpflanzaktion in Dömitz

Große und kleine Naturfreunde können sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen

Dömitz Bei der WEMAG ist Klimaschutz nicht nur ein Lippenbekenntnis. Das Energieunternehmen aus Schwerin lässt lieber Taten sehen und lädt deshalb alle Naturfreunde dazu ein, bei der nächsten Baumpflanzaktion am Sonnabend, den 2. April mit anzupacken.

„Das ist eine Aktion für die ganze Familie. Schließlich ist der Klimaschutz eine Generationenaufgabe, bei der wir heute bestimmen, wie es künftig auf unserem Planeten aussehen wird“, erklärte WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart.

Nachdem in den vergangenen Jahren überwiegend in der Nähe von Malchow mit Kunden und Partnern Bäume gepflanzt wurden, rückt Westmecklenburg jetzt wieder in den Mittelpunkt der Baumpflanzaktion, die bereits zum elften Mal durchgeführt wird. Unterstützung gibt es dabei durch das Forstamt Kaliß und die Stadt Dömitz.

„Wir stellen dafür eine Fläche von etwa einem Hektar zur Verfügung. Ich finde es wichtig für die Umwelt, dass neue Bäume gepflanzt werden. Außerdem können die Beteiligten das Wachstum ihrer selbst gepflanzten Bäume verfolgen“, sagte Reinhold Suhrau, Bürgermeister der Stadt Dömitz.

Die Baumpflanzaktion ist von 11 bis 13 Uhr geplant. Im Anschluss gibt es einen Mittagsimbiss. Die Pflanzfläche befindet sich östlich von 19303 Dömitz an der LWL46. Der Navigator kann mit den GPS-Koordinaten: 53.129178, 11.317456 programmiert werden. Auf der Internetseite der WEMAG ist eine Landkarte abrufbar, auf der die genaue Stelle eingezeichnet ist.

Alle Gäste sollten an wetterfeste Kleidung und entsprechendes Schuhwerk denken. Auch der eigene Spaten kann mitgebracht werden. Alle Teilnehmenden melden sich bitte an unter Telefon 0385 . 755-2755 oder E-Mail service@wemag.com.

Aufgrund der Corona-Situation wird empfohlen, sich zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin unter: www.wemag.com/baumpflanzaktion zu informieren, ob die Veranstaltung stattfinden kann.

Beschulung ukrainischer Kinder

Oldenburg: Alle ukrainischen Kinder und Jugendlichen werden unterrichtet

Schwerin – Immer mehr Kinder und Jugendliche flüchten mit ihren Familien aus der Ukraine. Das Bildungsministerium hat seit Kriegsbeginn alles in die Wege geleitet, die Beschulung ankommender Flüchtlingskinder zu organisieren.

„Wir nehmen alle Kinder und Jugendlichen auf und unterrichten sie“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Um den Schulleitungen die Aufnahme ukrainischer Mädchen und Jungen zu erleichtern, hat das Bildungsministerium gemeinsam mit den Schulrätinnen und Schulräten für Migration die Handlungsempfehlung „Schulaufnahme und schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an allgemeinbildenden Schulen“ entwickelt.

Grunsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden, auch wenn diese keine Standortschule ist. Je nachdem, ob sich das Kind in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung dann, ob es auf der Schule bleiben kann, oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wechseln sollte. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 94 Standortschulen, weitere 140 können bei Bedarf reaktiviert werden.

Das Ministerium bezieht in die Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler an den DaZ-Standortschulen Lehrkräfte mit ein, die das Studium Deutsch als Fremdsprache absolviert haben und unterstützend zur Verfügung stehen können.

„Seit mehr als 30 Jahren arbeiten an unseren Schulen Lehrkräfte mit der Zusatzausbildung DaZ, die Schülerinnen und Schüler fast aller Nationalitäten unterrichten“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Mit dem Stand vom 22.03. sind derzeit 274 ukrainische Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet.

Interreg-Förderprogramm VI A

Meyer: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter erfolgreich ausbauen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag im Kabinett den Programmentwurf des Programms Interreg VI A der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und der Republik Polen 2021-2027 im Kabinett vorgestellt.

„Unser Programm bietet einen ganzen Blumenstrauß wichtiger grenzüberschreitender Kooperationsthemen. Darüber hinaus haben wir es geschafft, wichtige thematische Weiterentwicklungen etwa in den Bereichen Innovation und Klimawandelanpassung zu integrieren. Viele strategische Schwerpunkte der Landesentwicklung können wir gezielt durch grenzüberschreitende Kooperationen stärken und vor allem auch ausbauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) wird mit insgesamt 124,6 Millionen Euro EU-Mitteln ausgestattet. Schwerpunkte des Programms sind unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum, aber auch der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

„Wir wollen im Rahmen der neuen EU-Förderperiode auch die kleinen Projekte, die grenzüberschreitenden Begegnungen und Vorhaben zur Verbesserung des Alltags- und Wirtschaftslebens entwickeln. Sie sind der wahre Kern unserer Zusammenarbeit“, erläuterte Meyer weiter.

In der vergangenen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zum Beispiel in rund 60 Projekten die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Straßen- und Radwegenetzes nachhaltig verbessert worden.

„Bis Jahresende 2022 werden wir dafür bauliche Maßnahmen auf rund 50 km im Grenzraum erfolgreich durchgeführt haben. Darüber hinaus nahmen rund 12.000 Menschen an unseren gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung teil. Vorzeigeprojekte, wie der ´Integrierte grenzüberschreitende Rettungsdienst´, unser ´Telemedizinisch integriertes, deutsch-polnisches Kinderkrebszentrum´ oder die Initiative ´Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss´ haben große Wirkung erzielt“, sagte Wirtschaftsminister Meyer abschließend.

Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz

Backhaus: „Grundwasser ist die Quelle allen Lebens“

Schwerin – Anlässlich des heutigen Weltwassertages, der in diesem Jahr unter dem Motto „Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz“ steht, betont Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus die elementare Bedeutung des Grundwassers als unverzichtbare Ressource und deren Belastung durch den Menschen.

„Wenn man an Rohstoffe denkt, fällt einem die Ressource Wasser sicherlich nicht als erstes ein. Wir denken an Gold, Silber, Kohle, Erdöl oder Erdgas – also die Rohstoffe, die an den Börsen eine Rolle spielen und einen hohen Geldwert haben. Dabei ist Wasser die Quelle allen Lebens: Nicht nur der Mensch selbst, sondern auch die Welt um ihn herum, ist vom Wasser abhängig. So werden eine Vielzahl von Landökosysteme, wie Moore und Feuchtwälder, aber auch die Oberflächengewässer vom Grundwasser gespeist.

Ausreichend verfügbares Wasser ist in der westlichen Wohlstandsgesellschaft leider zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Dabei haben wir allen Grund zur Sorge! Auch unser Grundwasser muss gesichert und vor allem vor Verunreinigungen geschützt werden. Denn die Besonderheit des Grundwassers liegt in seiner Reinheit und seiner Qualität: Diese kann durch eine Vielzahl von anderen Stoffen beeinträchtigt werden: Nährstoffe, Pflanzenschutzmittelrückstände oder organische Chemikalien aus Altlasten. Bodenschutz ist daher gelebter Grundwasserschutz: Was den Boden schützt, nützt in der Regel auch dem Grundwasser,“ so Minister Dr. Til Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern sind von 51 Grundwasserkörpern, die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie bewertet werden, 27 wegen Nitrat und 28 wegen ortho-Phosphat im chemisch schlechten Zustand. Die Bundes- und die Landes-Düngeverordnungen enthalten Maßnahmen, die dazu führen werden, dass diese Nährstoffbelastungen des Grundwassers gemindert und neue Belastung verhindert werden.

Dass sich die Landesregierung in MV im besonderen Maße der Verantwortung für den Gewässerschutz im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung stellt, wird auch durch das „Konzept zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ deutlich.

Auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums wurde das Konzept 2009 erstmals veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung mit Landwirtschaftsbetrieben laufen praktische Anwendungen wie das Anlegen von Gewässerrandstreifen, aber auch konzeptionelle Maßnahmen wie wissenschaftliche Untersuchungen, Analysen und Beratungen vorgesehen.

„Nichtsdestotrotz lässt sich sagen, dass das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzte Grundwasser in MV eine sehr gute Qualität hat. Es wird aus meist tieferliegendem, gut geschützten Grundwasserleitern gewonnen. In oberflächennahen Gewässern lassen sich aufgrund menschlicher Tätigkeiten oder Umwelteinflüsse Veränderungen beobachten. Deshalb ist es wichtig, sich auch künftig für einen flächendeckenden Grundwasserschutz einzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um auch zukünftig die Wasserversorgung auf hohen Niveau zu sichern,“ so der Minister.

Dafür soll der seit 1994 existierende Generalplan Trinkwasserversorgung M-V durch eine aktuelle Trinkwasserversorgungskonzeption des Landes ersetzt werden. Der erste Teil liegt als Statusbericht 2019 vor, der zweite Teil wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 veröffentlicht.

Gerade die vergangenen zwei Jahre mit Corona-Pandemie, Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz bzw. Nordrhein-Westfalen und der Krieg gegen die Ukraine haben Backhaus zufolge nachdrücklich gezeigt, dass Wasser ein hohes Gut ist.

Die Trinkwasserversorgung gelte es als ein besonders wichtiger Teil der kritischen Infrastruktur. Um den Schutz des Grund- und Trinkwassers kümmern sich zahlreiche Institutionen, zum Beispiel staatliche und kommunale Wasser- und Bodenschutzbehörden, das Gesundheitsamt, die Wasserversorgungs- und die Abwasserentsorgungsunternehmen, die Hydrogeologie als Wissenschaft, die Umweltverbände und die Boden- bzw. Grundwassernutzer, allen voran die Landwirte. Ihnen allen sprach der Minister einen großen Dank aus.

Tag des Waldes

Aufforstung wird in MV nun vergütet

Schwerin – Anlässlich des heutigen Tag des Waldes verkündet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus einen weiteren Meilenstein für den weiteren Ausbau der Wälder. Auf dem digitalen Symposium der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wald (AGDW) präsentierte der dienstälteste Forstminister Deutschlands gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR), Herrn Georg Schirmbeck, der Öffentlichkeit die Waldfunktionenbewertungsverordnung MV.

Durch diese können nun Ersatzaufforstungen als vorgezogene Waldkompensationsmaßnahmen anerkannt werden (§ 15 Abs. 11 LWaldG). Der Minister erklärt die Besonderheit dieser Maßnahme:

„Bei vorgezogenen Waldkompensationsmaßnahmen handelt es sich um Flächen, die für zu erwartende Waldumwandlungen aufgeforstet und in Waldpunkten bewertet werden. Die neue Verordnung bietet hierfür ein landesweit einheitliches sowie transparentes Berechnungsverfahren, welches die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gleichrangig berücksichtigt. Landeigentümer, die sich für die Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung entschließen und ihre Flächen aufforsten, erhalten so eine Vergütung ihrer Entscheidung. Damit ist ein weiteres, bundesweit einmaliges Instrument aus dem Forstrecht für die Vergütung von Ökosystemleistungen des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern etabliert worden“ so der Minister.

Eine weitere Besonderheit besteht laut Minister im Berechnungsverfahren, das das Anlegen besonders nachhaltiger Wälder belohnt:

„Für den Naturschutz oder für die Erholung besonders wertvolle Waldflächen, Küstenschutzwälder oder alte Laubwälder erhalten über das Berechnungsmodell der Waldfunktionenbewertungsverordnung die höchste Anzahl an Waldpunkten. Die durch Neuwaldbildung generierten Waldpunkte können dann anschließend durch den Flächeneigentümer vermarktet werden. Der Preis pro Waldpunkt bildet sich am Markt und liegt aktuell zwischen 2,50 und 3,00 Euro pro Waldpunkt. Somit ist eine Vergütung der entstandenen Ökosystemleistungen für den Waldbesitzer möglich“ so Backhaus.

Bereits auf freiwilliger Basis angewendet wurde dieses Verfahren durch die Landesforstanstalt MV. Durch entsprechende Pflanzungen sind in MV bereits 155 Waldkompensationspools mit einer Fläche von rund 760 ha entstanden. So wurde ebenfalls heute, am Tag des Waldes, eine Erstaufforstungsfläche im Eigentum von Helmuth von Maltzahn bepflanzt. Hierbei handelt es sich um den 100. Waldkompensationspool.

Im Rahmen des Symposiums vekündete Minister Backhaus zudem die positive Bilanz des von ihm initiierten Landeswaldprogramms:

„Ich habe Anfang 2020 die politische Initiative für Mecklenburg-Vorpommern ergriffen und das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik gestartet! Über 10 Jahre hinweg 860 Hektar jährlich stellt unsere Landgesellschaft Landwirtschaftsfläche für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung. Bis jetzt wurden rund 750 ha durch die Landforstanstalt aufgeforstet. Es ist das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik!“

Auch zu diesem Anlass wurde am Tag des Waldes im Forstamt Jasnitz auf einer ca. 10 ha großen, ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche südwestlich der Ortschaft Kuhstorf eine Baumpflanzaktion durchgeführt und damit die letzten Flächen der Aufforstungsperiode 2021 vervollständigt.

Fortbildung für Lehrkräfte

Oldenburg: Flüchtlingskinder in unseren Schulen willkommen heißen

Schwerin – Seit über drei Wochen herrscht Krieg in der Ukraine. Tausende Menschen, vor allem Frauen und Kinder, sind auf der Flucht. Auch in Mecklenburg-Vorpommern suchen sie Schutz.

Um die Lehrkräfte des Landes in dieser auch für sie besonderen und herausfordernden Situation im Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, hat das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern die Online-Fortbildung „Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in unseren Schulen willkommen heißen“ entwickelt.

„Die Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auf ihrer Flucht machen mussten, können wir uns kaum vorstellen. Sie haben ihr Zuhause verlassen müssen. Wir möchten unseren Lehrkräften mit der Fortbildung Wissen und Empfehlungen an die Hand geben, wie sie mit auch traumatisierten Mädchen und Jungen umgehen können, um ihnen bei der Verarbeitung ihrer Erlebnisse und bei der Integration in unsere Gemeinschaft zu helfen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Online-Fortbildung findet am 4. April 15:00 bis 17:30 Uhr statt.

Weitere Informationen zu den Inhalten erhalten interessierte Lehrkräfte auf dem Bildungsserver MV unter www.bildung-mv.de/DaZ.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Hilfe für zivilgesellschaftliches Engagement

Steuerliche Hilfen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Schwerin – Das Leid und die Not, die die vielen Frauen, Männer und Kinder in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt sehr betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ist groß und überall sichtbar.

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

So können Spenden an anerkannte Organisationen in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten.

Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden.

Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht im Steuerportal-MV zum Abruf bereit.

Gesellenfreisprechung in Wismar

Schulte: Absolventen stehen beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen

Wismar – Am Freitag haben 46 Auszubildende der Kreishandwerkerschaft Nordwestmecklenburg-Wismar nach bestandener Prüfung ihre Gesellenbriefe erhalten.

„Gute Handwerkerinnen und Handwerker zeichnet Wissen, Können und vor allem der feste Wille aus, etwas erreichen und bewegen zu wollen. Das haben die Absolventen des diesjährigen Prüfungsdurchlaufes besonders deutlich bewiesen – coronabedingt musste die Ausbildung unter erschwerten Bedingungen ablaufen. Den Gesellinnen und Gesellen stehen jetzt beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen. Fachkräfte werden gesucht, um weiterhin die hohe Qualität des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern aufrecht zu erhalten. Das Handwerk und der Mittelstand insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern tragende Säulen der Wirtschaft. Deshalb werden wir die Branche weiter stärken und unterstützen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte in Wismar.

Staatssekretär Schulte verwies auf die Planungen des Landes, die Programme Meister-Extra für einen erfolgreichen Meister-Abschluss und die Meisterprämie für Unternehmensübernahmen weiterzuführen. Beim Meister-Extra erhalten Absolventen 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss, für die 50 Besten eines Gewerkes zusätzlich 3.000 Euro. Der Meisterbrief berechtigt zum selbstständigen Führen eines Handwerksbetriebs und zum Ausbilden von Handwerksnachwuchs. Existenzgründer im Handwerk sollen weiter bei der Unternehmensnachfolge unterstützt werden und können als Meisterprämie 7.500 Euro erhalten.

„Wir wollen Anreize für junge Menschen schaffen, sich nach der Ausbildung weiter zu qualifizieren und später vielleicht einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. Das sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schulte.

Die freigesprochenen Gesellen kommen aus den Gewerken Metallbau, Kraftfahrzeugmechatroniker, Sanitär-/Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Friseur, Maler und Lackierer, Bauten- und Objektbeschichter sowie Hochbaufacharbeiter und Maurer.

Im Bereich der Handwerkskammer Schwerin gibt es 7.563 Handwerks- und handwerksähnliche Unternehmen mit rund 40.000 Beschäftigten sowie mehr als 2.000 Auszubildende über alle Lehrjahre gezählt, davon 16 Prozent Frauen. Im Jahr 2021 wurden 761 neue Lehrverträge abgeschlossen; 2020 waren es 654, 2019 waren es 715.

Mittel aus dem MV-Schutzfonds für Schulbau

Bildungsministerin Oldenburg und Innenminister Pegel: 87 Baumaßnahmen wurden auf den Weg gebracht

Schwerin – Die interministerielle Arbeitsgruppe „Schulbau“ der Landesregierung hat nach einem letzten Förderaufruf weitere 29 Vorhaben ausgewählt, die aus dem MV-Schutzfonds für die pandemiebezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur gefördert werden.

„Wir unterstützen diese 29 Schulen in unserem Bundesland mit insgesamt ca. 23,5 Millionen Euro dabei, Baumaßnahmen umzusetzen, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie dringend notwendig geworden sind. Dies sind vor allem Vorhaben, mit denen die erforderlichen Hygienestandards hergestellt oder gesichert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Insgesamt fördern wir somit mit den 100 Millionen Euro, die aus dem Corona-Schutzfonds für Schulen zur Verfügung stehen, 87 Vorhaben. Das sind 53 kleinere Projekte, die jeweils bis zu 500.000 Euro erhalten sowie 34 größere Vorhaben, die wir mit jeweils maximal fünf Millionen Euro fördern“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Ein Beispiel für ein kleineres Projekt ist die Regionale Schule „Am Rugard“ in Bergen auf Rügen. Sie erhält rund 314.000 Euro für den Einbau einer Lüftungsanlage. Zu den ausgewählten größeren Projekten zählt der Ergänzungsneubau der Eldetal-Schule Domsühl im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Neubau dient zur Erweiterung der Raumkapazitäten, die für die Umsetzung pandemiebedingter Hygienekonzepte erforderlich sind. Das Amt Parchimer Umland als Schulträger erhält dafür vom Land ca. 4,6 Millionen Euro.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds für die Pandemie-bezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen bereitzustellen.

Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen etwa an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen. Durch diese Maßnahmen soll der Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch unter den Gegebenheiten einer Pandemie verbessert und sichergestellt werden.

Kartellbehörden sind jetzt besonders gefordert

Schwerin – Angesichts gestiegener Preise für Kraftstoffe bei gleichzeitig sinkenden Ölpreisen, sei eine Kontrolle durch die Kartellbehörden dringend geraten, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. Den Blick nur auf die Zapfsäulen zu richten, sei aber nicht ausreichend, so der Minister:

„Es macht mich wütend, wenn ich sehe, wie der Markt offenbar aus den Fugen gerät. Vor dem Hintergrund eines Krieges mit all dem menschlichen Leid, den er mit sich bringt, feiert der Kapitalismus fröhliche Urstände. Auch auf dem Sektor des Lebensmitteleinzelhandels haben wir mittlerweile Strukturen, die dem Oligopol auf dem Ölmarkt gleichen. Während die großen Supermarktketten weiterhin Gewinnmargen von 40 bis 50 Prozent einfahren, können die landwirtschaftlichen Betriebe keine kostendeckenden Preise erwirtschaften. Hier läuft etwas gewaltig schief.

Während der Corona-Krise haben die Betriebe der Lebensmittelbranche stets geliefert, zum Teil unter großen persönlichen Opfern: Vom landwirtschaftlichen Betrieb über die Schlachtereien und die Verkäuferin im Supermarkt. Doch das große Geld bliebt anderswo hängen. Wenn Appelle an die soziale Verantwortung der Unternehmen nichts nützen, müssen die Kartellwächter eben auf den Plan gerufen werden.

Gleichzeitig appelliere ich aber auch an die Verbraucher. Natürlich lösen Krisen Ängste aus. Ganz besonders tun dies Kriege. Doch die Ernährungssicherheit in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist gegeben und Angst ist kein guter Berater. Hamsterkäufe erzeugen künstliche Engpässe, die wiederum die Preise nach oben treiben. Hier wird eine Spirale in Gang gesetzt, die völlig irrational ist. Wer kein Sonnenblumenöl im Supermarkt findet, kann zu Alternativen wie Rapsöl greifen oder zu Olivenöl.

Auch Mehl gibt es in guter Qualität in haushaltsüblichen Mengen jederzeit zu kaufen. Und wenn ein Regal mal leer ist, wird es spätestens nach zwei Tagen wieder aufgefüllt sein. Ich bin sicher, dass – ähnlich wie zu Beginn der Corona-Krise – die Kundinnen und Kunden bald wieder den Überblick und die Ruhe zurückgewinnen. Die Kriegsgewinnler aber müssen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln deutlich in die Schranken weisen“, so Minister Backhaus.

Integration von Geflüchteten

Schwerin – Für die bessere Integration der vor den Krieg in der Ukraine Flüchtenden plant das Land seinen Integrationsfonds auf zwei Millionen Euro im Jahr aufzustocken. Das hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Klausurtagung zum Landesdoppelhaushalt beschlossen. Die abschließende Entscheidung darüber trifft der Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen.

„Mit dieser Verdopplung der Mittel können wir mehr Projekte im gesamten Land unterstützen, die die gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben vor Ort fördern“, verdeutlichte Integrationsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Ich freue mich besonders darüber, dass der Integrationsfonds bis einschließlich 2026 mit jährlich zwei Millionen Euro ausgestattet werden soll. Damit besteht Planungssicherheit.“

Die Solidarität und die Hilfsbereitschaft für die vor Putins Angriffskrieg flüchtenden Menschen ist nach Aussage von Drese überwältigend. „Dieses humanitäre Engagement von Kommunen, Organisationen, ehrenamtlichen Initiativen und Privatpersonen wollen wir stärken, um den Menschen aus der Ukraine das Einleben in Mecklenburg-Vorpommern zu erleichtern“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese betonte, dass neben neuen Initiativen auch bewährte Integrationsprojekte fortgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden. Diese Körperschaften können als Erstempfänger die Mittel an Vereine, Stiftungen, Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.

Der Integrationsfonds wurde 2016 vom Land mit einer jährlichen Fördersumme von einer Million Euro eingerichtet. Zu den Themenschwerpunkten zählen Orientierungs- und Informationsangebote, die Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen, Nachbarschafts-, Begegnungs- und Patenschaftsprojekte für Familien, Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit bis hin zu Sprachcafés, Wohn-, Freizeit- oder Schulprojekten.

Drese: „Integration findet vor allem in den Kommunen statt. Mit dem Integrationsfonds erhalten auch kleine Initiativen unkompliziert die Möglichkeit Integrations-Projekte vor Ort zu realisieren. Mit den aufgestockten Mitteln unterstützen wir dort das Miteinander von geflüchteten Menschen und Einheimischen.“

HeckenScheck gewinnt erste Sponsoren aus MV

Schwerin – Noch läuft die konzeptionelle Arbeit für das neue Ökowertpapier „HeckenScheck“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen des Klimaschutz­ministeriums. Als erste Sponsoren unterstützen zwei Schweriner Unternehmen den HeckenScheck: Der kommunale Energieversorger WEMAG und die HygCen Germany GmbH, Prüflabor für Medizinprodukte, investieren in eine im Herbst startende Heckenpflanzung des neuen ökologischen Wertpapiers HeckenSchecks.

Der HeckenScheck unterstützt und fördert ähnlich wie die MoorFutures, die Waldaktie und der Streuobstgenussschein, Ökosystemleistungen in der Landschaft und ist ein unabhängiges und flexibles Finanzierungsinstrument für zivilgesellschaftliche Akteure. Mit dem HeckenScheck werden Investitionen seitens Unternehmen und Privatpersonen in die Neuanlage von Feldhecken gefördert.

Hecken sind wichtige Elemente in der Agrarlandschaft, da sie besonders vielfältige Ökosystemleistungen, wie Bodenschutz durch Verhinderung des Abtrags des Bodens durch Wind und die Förderung von Nützlingen und Bestäubern erbringen aber auch zum Klimaschutz beitragen.

„Ich freue mich sehr über die positive Resonanz, die uns zum HeckenScheck erreicht. Die Unternehmen signalisierten uns sehr früh Nachfrage und bestärkten uns in der Entwicklung dieses Ökowertpapiers. Wer in Hecken investiert passt die Landschaft an den Klimawandel an, trägt zum Klimaschutz und Insektenschutz bei und fördert die Biodiversität!“ resümiert Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Dank der Zusage der Unternehmen kann bereits heute die Umsetzung des ersten 700 Meter langen Heckenabschnitts eines Pilotprojekts geplant werden.

„Regionale Verbundenheit und Umweltschutz bestimmen das Handeln der WEMAG. Wir liefern Ökostrom aus erneuerbaren Quellen und bieten ein Erdgasprodukt mit ökologischem Mehrwert an. Für jeden neuen Kunden investieren wir zehn Euro, um bei uns im Norden Umwelt- und natur-nahe Projekte zu unterstützen. Der HeckenScheck ist in ein weiteres Wertpapier, mit dem wir ökologisch und nachhaltig wirksam werden können“, sagt Michael Hillmann; Vertriebsleiter der WEMAG.

 „Mensch sein heißt verantwortlich sein. Das Unternehmens­leitbild der HygCen Germany GmbH gebietet uns, auch auf die nächsten Generationen zu achten und unseren Ressourceneinsatz und -verbrauch genau zu betrachten. Der HeckenScheck ist eine reale Maßnahme um die biologische Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt nach Jahrzehnten der Flurbereinigungen und intensiver Landwirtschaft wiederherzustellen“, so der Geschäftsführer Dr. Sebastian Werner.

Interessierte Unternehmen können sich gerne an das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere wenden. In Zukunft sollen HeckenSchecks auch einzeln zu erwerben sein. Aktuelle Infos unter https://www.z-eco.de/.

Hintergrund

Hecken sind wichtige Biotope in der Kulturlandschaft. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie vielfältige Ökosystemleistungen erbringen und ganz wesentlich zur Biotopvernetzung sind. Sie tragen zum Beispiel je nach Standort zum Bodenschutz bei, indem sie den Abtrag des Bodens durch Wind mindern und sie fördern Nützlinge, Bestäuber und bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Insek-ten. Zusätzlich zu den starken Leistungen für Biodiversität sind Hecken wichtig im Klimawandel: Aktuelle Studien belegen, dass durch die Neuanlage von Hecken Kohlenstoffdioxid in der Biomasse und im Boden gespeichert werden kann. Abhängig vom Standort können sich Hecken aber auch positiv auf den Wasserrückhalt im Boden und Bodentemperatur und damit auf die Produktivität der Landwirtschaft auswirken.

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt bündelt seit dem 1.10.2022 alle Aktivitäten zu den etablierten Ökowertpapieren: MoorFutures, Streuobstgenussschein und Waldaktie.

Die Ökowertpapiere sind Zertifikate für freiwillige Märkte, d.h. für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt oder z.B. freiwilligen Biodiversitätsmarkt. Sie ermöglichen es Unternehmen aber auch Privatpersonen in Projekte zu investieren und damit zum Klimaschutz oder zur Förderung anderer Öko-systemleistungen beizutragen.

Landkreise können Aufstallungsgebote aufheben

Schwerin – „Im Hinblick auf das aktuelle Geflügelpestgeschehen deutet sich derzeit eine leichte Entspannung der Lage an. Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun in der sechsten Woche in Folge keine Feststellungen des Geflügelpestvirus bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln mehr. Auch Meldungen über Nachweise des Virus bei Wildvögeln erfolgen in unserem Bundesland derzeit nur noch vereinzelt“, teilt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus mit.

Seit dem 15.10.2021 wurde in Mecklenburg-Vorpommern in 11 Fällen die Geflügelpest bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Bei Wildvögeln wurde seit Mitte Oktober 2021 in 70 Fällen das Geflügelpestvirus nachgewiesen (Stand 15.03.22).

Für Deutschland wurden im selben Zeitraum 79 Geflügelpestfälle bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Seit dem 15.10.2021erfolgte im Bereich der Wildvögel deutschlandweit in 1.107 Fällen der Nachweis des Geflügelpestvirus (Stand 15.03.22). Wie in den vergangenen Jahren waren auch dieses Mal die norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besonders stark betroffen.

„Die Fallzahlen der aktuellen Geflügelpestsaison in Mecklenburg-Vorpommern liegen bisher unter denen des vergangenen Geflügelpestseuchenzugs 2020/2021. Dies gibt Anlass zu vorsichtiger Hoffnung, dass das Seuchengeschehen dieser Saison weniger verlustreich abgeschlossen werden könnte als im vergangenen Jahr“, so der Minister weiter.

„Um flexibel auf das dynamische Geschehen während der Geflügelpestsaison reagieren zu können, verfolgten und verfolgen die Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsämter der Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns sowie der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei den Aufstallungsgeboten für Geflügelhalter einen risikobasierten Ansatz. Je nach landschaftlichen und klimatischen Gegebenheiten, Geflügeldichte, Betriebsgrößen und Gefährdungs­potential, wie z.B. die Gefährdung durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln, erfolgt die Anordnung der Aufstallung. So kann auf verschiedene Situationen und sich verändernde Fallzahlen schnell und angepasst reagiert werden“, erklärt Backhaus.

Auch bei der Lockerung bzw. Aufhebung der Aufstallungsanordnungen werde deshalb nach diesem risikobasierten Ansatz verfahren. So beabsichtigten einige Landkreise nun betriebsindividuelle Aufhebungen der Aufstallungspflicht, in einigen Landkreisen könne aufgrund der günstigen Risikobewertung bereits diese Woche die Aufhebung der Aufstallungsanordnungen erfolgen.

Dennoch mahnt Minister Dr. Till Backhaus zur Vorsicht: „Laut Aussage des Fried-rich-Loeffler-Instituts (FLI) werden aktuell im Geflügelpestgeschehen noch immer täglich Fälle von Hochpathogenem Aviärem Influenzavirus bei Haus- und Wildvögeln in Europa vermeldet. Das Virus ist also in der Wildvogelpopulation noch präsent und weitere Fälle können auftreten.“

 Noch immer müsse mit einer deutlichen Verschlechterung der Lage, wie beispielsweise in Frankreich, gerechnet werden. Wie Fälle aus dem vergangenen Jahr zeigten, müsse auch dem Geflügelhandel und insbesondere der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen werde weiterhin dringend vom FLI empfohlen, so der Minister abschließend.

Planungssicherheit für die Polizei

Christian Pegel: „Geld für Ersatz alter Hubschrauber und Boote gibt unserer Polizei Planungssicherheit“

Schwerin – Mit dem Beschluss des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2022 und 2023 gab das Landeskabinett gestern auch grünes Licht für wichtige Anschaffungen für die Landespolizei: 35 Millionen Euro sind im Planungszeitraum bis 2026 für die Ersatzbeschaffung von zwei neuen Polizeihubschraubern und sechs Booten für die Wasserschutzpolizei vorgesehen.

„Ich freue mich sehr, dass unserer Polizei damit Planungssicherheit deutlich über die Jahre 2022 und 2023 hinaus ermöglicht wird“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet die Notwendigkeit dieser Investitionen: „Die beiden Hubschrauber der Landespolizei aus den Baujahren 1999 und 2001 sind ebenso wie die großen Streifenboote der Wasserschutzpolizei in die Jahre gekommen. Das führt zu einem erheblichen Maß an Wartung und entsprechenden Kosten, die von Jahr zu Jahr weiter steigen. Umso mehr freue ich mich, dass der neue Haushaltsentwurf eine Ersatzbeschaffung vorsieht.“

Die neuen Hubschrauber der Vier-Tonnen-Klasse werden eine noch breitere Verwendung finden als bisher. Neben der Verfolgung flüchtiger Straftäter, der Suche nach Vermissten oder Unfallopfern oder der Begleitung von besonderen Einsatzlagen aus der Luft können mit Hilfe der Hubschrauber künftig bis zu acht Einsatzkräfte schnell verlegt werden. Dank ihrer Ausstattung mit Außenlasthaken können sie auch zum Transport von Wasser bei Waldbränden eingesetzt werden.

„Mit den neuen Hubschraubern für unsere Polizei sichern wir auch künftig Schutz und schnelle Hilfe für die Menschen in unserem Land, und zwar in noch größerem Umfang als bislang schon“, so Christian Pegel.

Dasselbe gelte für die Erneuerung der Polizeibootflotte des Landes. „In diesem Jahrzehnt müssen bei der Wasserschutzpolizei mindestens 13 große Streifenboote unterschiedlicher Bauart ersetzt werden. Mit dem jetzigen Haushalt und der Ersatzbeschaffung von sechs Streifenbooten See legen wir die Grundlage dafür. In unserem Bundesland mit seiner langen Ostseeküste und den vielen Seen und Flüssen kommt der Polizeiarbeit auf den Gewässern eine wichtige Rolle zu.

Dank der Polizei stärken wir die Schiffssicherheit, schützen wir die Umwelt durch Kontrolle und gegebenenfalls Ahndung von Verstößen gegen Wasserschutzgesetze und sorgen für eine geregelte deutlich ansteigende touristische Nutzung unserer beliebten Seen und Ostseeküsten. Mit der Modernisierung der Bootsflotte gewährleistet das Land Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig die vertraglich zwischen den Küstenländern vereinbarte Präsenz in den Küstengewässern.“