Sozialministerium schaltet Kita-Bürgerhotline

Schwerin – Am 19. April werden die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen landesweit für den Regelbetrieb geschlossen. Es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.

Das Sozialministerium richtet deshalb bereits ab dem (morgigen) Sonnabend eine Telefon-Hotline ein, um umfassend über die beschlossenen Maßnahmen und Regelungen für den KiTa-Bereich zu informieren.

„Mit dem zusätzlichen Hotline-Angebot reagieren wir auf die große Nachfrage und den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag mit.

Folgende Telefonnummer steht für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen zur Verfügung:

0385 588 19999.

Am Sonnabend und Sonntag sind die Hotlines von 10 bis 14 Uhr geschaltet. Von Montag bis Freitag ist die Hotline von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Nach Beendigung des MV-Gipfels und der Kabinettssitzung wird das Sozialministerium darüber hinaus am Wochenende aktuell weitere Informationen zum Thema Kindertagesförderung veröffentlichen. Die Internetadresse lautet: www.sozial-mv.de.

Umstellung auf Ökolandbau

Land will Ökolandbau weiter ausbauen und bereitet Antragstellung für 2022 vor

Schwerin – Nachdem die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von bereits von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen ist, hält der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau weiter an. In nur zwei Monaten (Februar und März 2021) konnte ein weiterer Flächen­zuwachs von ca. 5.000 ha und 26 Umstellungs­betriebe festgestellt werden (aktuell 187.621 ha). Damit werden nunmehr ca. 14 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.165 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet.

Derzeitig bereitet das Landwirtschaftsministerium die Antragstellung für das Verpflichtungsjahr 2022 (Antragstellung zum 31.12.2021) vor. Ziel des Landes ist, weitere Flächen in die Förderung zur ökologischen Wirtschaftsweise aufzunehmen und so die gesell­schaftlichen Leistungen der Landwirte u.a. für den Gewässerschutz und die Biodiversität zu honorieren.

„Die Entscheidung zur Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sollte jedoch nicht allein am Termin der Antragstellung ausgerichtet werden“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Hier bedarf es einer intensiven Abstimmung mit den Marktpartnern für den Absatz sowie zu den rechtlichen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Besonders zu berücksichtigen sind die an der jeweiligen Betriebsform ausgerichteten Umstellungs­zeiten, da erst nach deren Ablauf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit dem Bio-Status vermarktet werden dürfen.“

Eine betriebsbezogene Planung der rechtlich vorge­gebenen Umstellungszeiten sei erforderlich, um die Kosten einer Umstellung möglichst gering zu halten und die Liquidität im Betrieb weiterhin zu gewährleisten, so der Minister.

Beispiel Umstellung auf Bio-Milch – Beantragung Förderung zum 31.12.2021:

Zur Erzeugung von Bio-Milch ist eine kombinierte Umstellungszeit von 24 Monaten die Regel, wenn die gesamte Produktionseinheit mit Futteranbau und Tierbestand gemeinsam zur Bio-Kontrolle angemeldet wird. Vorteilhaft ist aber auch, wenn 2021 zunächst Teilflächen zum Futterbau in das Öko-Kontrollverfahren aufgenommen und die Umstellung von Dauergrünland, mehrjährigen Futterkulturen und Eiweiß-pflanzen bereits vor dem ersten Schnitt (z.B. zum 01.05.2021) bei einer zugelassenen Kontrollstelle angemeldet werden. Für Ackerflächen kann die Anmeldung zur Bio-Kontrolle bereits ab Juni 2021 erfolgen, damit die Ernte 2022 den Umstellungsstatus erreicht. Mit dieser Strategie der schrittweisen Teilumstellung (ohne Förderung) kann sich der Gesamtbetrieb ab 01.01.2022 zur Förderung im Ökolandbau anmelden und bei erfolgreicher Umsetzung nach 15 Monaten ab 01.04.2023 Bio-Milch liefern.

Der Umstellungsfahrplan ist aber unbedingt mit einem Fachberater und einer Öko-Kontrollstelle abzugleichen, damit der aktuelle Stand der EU-Öko-Verordnung be-rücksichtigt werden kann.

Ebenso ist die Förderung der Beratung ein wesentlicher Baustein der Agrarpolitik Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Betriebsberatung zu Fragen des Ökolandbaues kann im Umfang von bis zu 90 % der Nettokosten gefördert (Erstberatung 100%) werden. Der Höchstfördersatz pro Beratungsprojekt beträgt 1.500 Euro.

Ziel der Landesregierung ist die Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus auf hohem Niveau.

Sowohl bundesweit als auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Zunahme des Anteils der biozertifizierten Flächen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche aufgrund des wachsenden Biomarktes in Deutschland zu verzeichnen. Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Ökolandbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt.

Aufgrund der umfassenden Flächenzuwächse werden in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 65 Mio. Euro bereitgestellt, insgesamt sind 230 Mio. Euro zur Hono-rierung der ökologischen Wirtschaftsweise vorgesehen. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt eine Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen dar und ist gleichzeitig ein wichtiger Einkommensbestandteil der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe

„Schnupfnasen“ in der Kita

Schwerin – In Zusammenarbeit mit dem Expertengremium Kita/ Schule/ Hort, den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV hat das Sozialministerium die Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik („Schnupfnasenkinder“) optimiert.

„Ich habe betont, mich dafür einzusetzen, den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzte unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten. Deshalb freue ich mich, dass wir das Verfahren zügig weiterentwickelt haben“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Denn auch in der ab Montag landesweit geltenden Notbetreuung seien klare Regelungen bei Kindern mit Symptomen notwendig.

Danach kann die für Kinder mit leichtem Husten oder Schnupfen vorgesehene PCR-Testung nach ärztlicher Einschätzung auch durch einen in der Arztpraxis oder nach ärztlicher Überweisung im Abstrichzentrum durchgeführten Schnelltest ersetzt werden. „Gerade bei Kindern mit Erkältungssymptomen sollte aber weiterhin immer eine diagnostische Abklärung durch einen Test erfolgen“, so Drese.

Laien-Selbsttests sind daher für die sichere diagnostische Abklärung von Symptomen und für die Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin nicht geeignet.

Um die Abläufe für Eltern, Kinder, Arztpraxen und Abstrichzentren zu verbessern, können die Eltern die erfolgte Testung durch eine Selbsterklärung über die diagnostische Abklärung einer COVID-19-Symptomatik versichern. Drese: „So wird ein erneuter Gang zur Kinderarztpraxis oder zum Abstrichzentrum vermieden.“

Drese: „Die Ausweitung der Teststrategie auch bei symptomatischen Kindern bleibt ein sehr wichtiges Mittel, um möglichst schnell wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück kehren zu können. In der Arztpraxis oder im Abstrichzentrum durchgeführte qualifizierter Testungen sind ein essentieller Beitrag, Infektionsketten in der Kindertagesförderung zu durchbrechen.“

Schulen wechseln in Distanzunterricht

Schwerin – Der bevorstehende harte Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern wird auch Auswirkungen auf die Schulorganisation haben. Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MV-Gipfels verständigt. Heute will der Landtag über die Maßnahmen beraten.

Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sichergestellt wird
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
    • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Außerdem:

  • Abschlussprüfungen an Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen für formalqualifizierende Abschlüsse
  • Durchführung und Abnahme von Zwischen-, Abschluss-, Gesellen- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen außerhalb der schulischen Berufsbildung (betriebliche, überbetriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung),
    • Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    • Feststellungsprüfungen für das deutsche Sprachdiplom

„Die Infektionszahlen in der dritten Welle sind in Mecklenburg-Vorpommern so hoch wie noch nie während der gesamten Pandemie. Das Gesundheitssystem ist bereits an seine Belastungsgrenze gelangt. Diese Situation erfordert ein landesweites Handeln, von dem leider auch die Schulen nicht ausgenommen werden können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schule und Kita haben für die Landesregierung jedoch weiterhin hohe Priorität. Deshalb wird es an Schulen frühere Öffnungsschritte geben als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Wenn die landesweite Inzidenz sieben Tage unter 100 gelegen hat, wird wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Den Präsenzunterricht werden wir dann durch zusätzliche Schutzmaßnahmen absichern. Dazu zählen die Selbsttests und die Impfungen aller Lehrkräfte“, betonte Martin.

Die Impfungen von Beschäftigten in den Grund- und Förderschulen sind erfolgreich durchgeführt worden. Es haben dort alle Lehrkräfte bereits ein Impfangebot erhalten. Flächendeckende und kurzfristige Impfungen möglichst vieler Beschäftigter in den Schulen sind nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels von essentieller Bedeutung, um mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Der MV-Gipfel hat sich deshalb darauf verständigt, dass allen Lehrkräften – also auch den Lehrkräften in den weiterführenden und beruflichen Schulen – ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Dafür soll der Zeitraum der Schulschließung genutzt werden. „Das Impfen bietet wirksamen und langfristigen Schutz und ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf verständigen konnten und alle unsere Lehrkräfte künftig besser schützen“, so die Ministerin.

Ein zweiter Baustein für den erhöhten Schutz sind die Selbsttests, die das Land den Beschäftigten an den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche zur Verfügung stellt. Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht an den Schulen geplant. Die Umsetzung dieser Testpflicht wird auch für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet.

Regelungen für die Notbetreuung:

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen. Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

  • Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,
  2. psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,
  3. stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  4. Hebammen, Gesundheitsfachberufe,
  5. Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  6. Apotheken und Sanitätshäuser,
  7. veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  • Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. Krankenkassen,
  2. Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereichs (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  • Staatliche Verwaltung:
  1. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  2. Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,
  3. Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  4. Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  5. Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  6. Finanzverwaltung,
  7. Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  8. Regierung und Parlament;
  • Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
  1. Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  2. notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  3. Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  • Lebensmittelversorgung:
  1. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  2. Fischereiwirtschaft,
  3. Drogerien,
  4. Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  • Öffentliche Daseinsvorsorge:
  1. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  2. Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  3. Tankstellen,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  5. Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  6. Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  7. Post- und Paketzustelldienste,
  8. Bestatterinnen und Bestatter,
  9. Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,
  10. Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Sauenzuchtanlage in Alt Tellin

Backhaus: Aufräumen, bevor in Alt Tellin etwas Neues entstehen kann

Schwerin – Vor dem Schweriner Landtag haben Tierschützer und Umweltverbände gegen Große Tierhaltungsbetriebe nach dem Vorbild der Sauenzuchtanlage in Alt Tellin demonstriert. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat das Gespräch mit den Demonstranten gesucht und seine Position verdeutlicht:

„Ich habe Verständnis für die Emotionen der Menschen, die gegen große Tierhaltungsanlagen demonstrieren. Der verheerende Brand in Alt Tellin war ein Fanal für die gescheiterte Idee der Tierproduktion. Deswegen habe ich auch heute nochmals deutlich gemacht, dass ich schon immer für eine bodengebundene Landwirtschaft geworben habe. Dennoch gibt es Gesetze, an die auch ich mich zu halten habe, die Anlagen wie in Alt Tellin ermöglichen. Ich möchte diese Anlagen nicht. Deswegen habe ich mich mit dem Eigentümer darauf, geeinigt, dass die Anlage, so wie sie bisher genehmigt war, nicht wiedererrichtet wird.

Damit dies auch nicht an anderer Stelle passiert, müssen möglicherweise Gesetze geändert werden. Ich denke da speziell an das Thema Brandschutz. Dafür haben aber leider die Landwirtschaftsminister keine Zuständigkeit. Deswegen sind Bemühungen, den Tierschutz und den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zusammenzudenken, bisher gescheitert.

Jetzt starten wir einen erneuten Versuch. Gemeinsam mit Brandenburg wollen wir über den Bundesrat erreichen, dass sich die Bundesregierung über den Zusammenhang von Tierobergrenzen und Brandschutz Gedanken macht. Ich bin zuversichtlich, dass das bereits im Mai den Bundesrat erreicht.

Unterdessen kümmern wir uns natürlich um das Aufräumen. Der Betreiber muss bis morgen sein Entsorgungskonzept vorlegen. Wie ich hörte, ist die Entsorgung der Kadaver, die in die Tierkörper­beseitigungsanlage gebracht werden können, weitgehend abgeschlossen. Es gibt aber bis zu 3.000 t Brandreste, die anderweitig entsorgt werden müssen. Das StALU MS und der Betreiber stehen zusammen mit dem zuständigen Veterinäramt in engem Austausch, um eine ordnungsgemäße und hygienisch unbedenkliche Entsorgung vorzunehmen. Bei so großen Mengen müssen die Brandreste möglicherweise auf verschiedene Entsorgungsanlagen verteilt werden. Eine Anlage allein kann mit solchen Mengen kaum in kurzer Zeit umgehen.

All das macht deutlich: So etwas wie in Alt Tellin darf sich nicht wiederholen. Da herrscht nicht nur unter Tierschützern und Umweltverbänden Einigkeit, sondern auch in der Politik.“

Straßenbauprogramm 2021

Schwerin – Das Straßenbauprogramm des Landes für dieses Jahr ist beschlossen und wird ab morgen öffentlich vorgestellt. Den Anfang macht am Freitag das Straßenbauamt Stralsund in der IHK zu Rostock. Die Straßenbauämter Neustrelitz und Schwerin werden ihre Vorhaben detailliert am 22. beziehungsweise 28. April vorstellen.

„Für Investitionen in Straßenbaumaßnahmen stehen in diesem fast 150 Millionen Euro zur Verfügung – gut 101 Millionen für die Bundesstraßen, die wir für den Bund verwalten, und knapp 49 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für unsere Landesstraßen. Damit liegen wir in etwa auf dem Niveau des Vorjahres“, nennt Infrastrukturminister Christian Pegel die Größenordnung.

„Wir verfolgen bei Bundes- und insbesondere auch bei den Landesstraßen weiter die Prämisse Erhalt vor Neubau. Dem Radwegebau bekommt auch in diesem Jahr wieder große Bedeutung zu: 25 Prozent der Mittel für Straßenbauinvestitionen an Landesstraßen sind für straßenbegleitende Radwege eingeplant. An Bundesstraßen beträgt dieser Anteil etwa elf Prozent“, führt der Minister weiter aus.

Bei den Bundesmitteln werden wie in den Vorjahren auch erhebliche Mittel für den Straßenneubau eingesetzt. „Das liegt vor allem daran, dass wir in diesem Jahr mit dem Bau der lang ersehnten Ortsumgehung Wolgast beginnen wollen. Diese Ortsumgehung wird eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit der Insel Usedom sowie eine spürbare Entlastung für die Bewohner der Stadt Wolgast bringen. Auch wenn der Weg zu einem vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Mirow beschwerlich bleibt, wollen wir auch dieses wichtige Vorhaben 2021 beginnen, wenn wir dieses Jahr Baurecht erreichen“, erläutert Christian Pegel.

Bauvorhaben an Bundesstraßen

Das größte Neubauvorhaben 2021 ist der Weiterbau des Autobahnzubringers Schwerin-Mueß im Zuge der B 321. Für die Ortsumgehung Wolgast haben die ersten vorbereitenden Arbeiten bereits im Februar mit der Baufeldvorbereitung für den Ersatzneubau der Ziese-Brücke begonnen. Für diese beiden Maßnahmen sind im Budget insgesamt etwa 15 Millionen Euro veranschlagt.

Ausgebaut werden sollen in diesem Jahr unter anderem die B 110 zwischen Tutow-Zemmin einschließlich einer neuen Brücke über die Kreisstraße 94. Gesamtkosten: ca. 5,9 Millionen Euro. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Spornitz im Zuge der B 191 (800.000 Euro in diesem Jahr) und die Brücke über den Sehrowbach bei Stönkvitz (513.000 Euro) sollen abgeschlossen werden.

Bei den Erhaltungsmaßnahmen schlagen 2021 folgende Vorhaben am meisten zu Buche: die Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt Usedom bis Abzweig Mellenthin im Zuge der B 110 (875.000 Euro) und die Erhaltung der Brücke Wolgast (2,8 Millionen Euro). Je eine Million Euro ist für die Erneuerung der B 103 Güs-trow – A19 AS Laage, die Deckenerneuerung auf der B 105 im Bereich Löbnitz-Kummerow sowie die Erneuerung der B 192 im Bereich Klink – Eldenholz eingeplant. Weitere größere Maßnahmen sind die Deckenerneuerung auf der B 106 (Ortsumfahrung Wismar) mit Gesamtkosten von 3,4 Millionen Euro (davon 900.000 Euro in diesem Jahr) sowie die Erhaltung des Radwegs Rügen, Martensdorf mit 532.000 Euro in diesem Jahr.

Außerdem sind entlang der Bundesstraßen u.a. folgende neue Radwege geplant: B 193 Brustorf – Penzlin (2,1 Millionen Euro), B 104 Sponholz – Canzow (1,5 Millionen Euro), B 106 Zickhusen – Niendorf (2,1 Millionen Euro gesamt, davon 880.000 in diesem Jahr), B 108 Laage – Neu Heinde (2,3 Millionen Euro) sowie B 193 Brustorf – Penzlin (2,1 Millionen Euro).

Bauvorhaben an Landesstraßen

Mit zahlreichen Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen sollen Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert werden. Das betrifft unter anderem die Ortsdurchfahrten Ueckermünde, Friedland, Pasewalk, Ziegendorf und Bresegard. Bauliche Veränderungen soll es an der Brücke Bollhäger Fließ in Bad Doberan an der L 13, der Brücke über den Reppeliner Bach in Tessin (L 18) sowie der Brücke über den Faulen Bach bei Wodorf (L 12) geben.

Im Bereich der Erhaltungsmaßnahmen sind folgende Vorhaben hervorzuheben: die Fahrbahnerneuerung der L 262 zwischen Kemnitz und Wolgast (2,2 Millionen Euro), die Deckenerneuerung der L12 zwischen B105 und L 122 (1,2 Millionen Euro), Erhaltung der Brücke über den Simmergraben bei Jessenitz und die Deckenerneuerung an der L 11 zwischen Lohmen und Prüzen (eine Million Euro).

Beim Radwegebau an Landesstraßen liegt der Fokus auf Lückenschlüssen. Dazu gehören die Radwege Weitendorf-Feldberg und Peckatel-Blumenholz an der L 34, Neu Bauhof – Radegast an der L 041. Auch entlang der L 182 zwischen Bentwisch und Poppendorf sowie der L21 zwischen Altheide und Klockenhagen werden in diesem Jahr Radwege gebaut.

Für die Autobahnen ist seit Anfang des Jahres die Autobahngesellschaft des Bundes zuständig.

Ausgewählte Rehakliniken bleiben Ersatzkliniken

Schwerin – Krankenhäuser werden durch die Belegung von Betten in Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter entlastet. „Angesichts der Entwicklung bei den Inzidenzen stellt sich die Frage nicht. Die Verlängerung ist notwendig. Die fünf Rehakliniken bleiben nun bis Ende Mai weiter Ersatzkliniken. Es geht darum Betten weiter vorhalten. Die Ersatzkliniken sind konkrete Unterstützung für die aktuell wachsende Belastung in den Krankenhäusern des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Frist, um als Ersatzklinik tätig zu sein, wurde vorerst bis zum 31. Mai verlängert. „Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen, sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken. Hierzu zählen die Klinik Malchower See; das Tessinum in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.

Rehakliniken als Ersatzkrankenhäuser sind eine wichtige Unterstützung bei der Versorgung von Patienten. „Das System bewährt sich, weil Personal und Stationen in den Krankenhäusern entlastet werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Aktuell liegen 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern (+8 gegenüber Vortag). Gegenwärtig werden 14 Patienten mit Coronainfektionen (+8 gegenüber Vortag) in den Rehakliniken behandelt. Von den 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern werden 70 auf Intensivstationen behandelt (-4 gegenüber Vortag). Von den 70 auf Intensivstationen werden 62 beatmet (±0 gegenüber Vortag).

Land- und Ernährungswirtschaft

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovations­partnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zu mehr Produktivität und Nachhaltig­keit in der Landwirtschaft beinhalten und müssen bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden.

„Das neue Instrument EIP, das mit der auslaufenden Förder­periode erstmals zur Verfügung steht, hat sich bewährt, um neue Ideen schnell in der Landwirtschaft auszuprobieren und zu testen, ob das, was bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurde, auch in der landwirtschaftlichen Praxis funktioniert. Wir haben mit den bisherigen Projekten gute Erfahrungen gemacht. Deshalb haben wir ELER-Mittel umgeschichtet, so dass 1,0 Mio. Euro für weitere Projekte zur Verfügung stehen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus seinen Aufruf.

Besonderes Interesse habe er an Lösungen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion, zur Verbesserung der Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion und zur Erhöhung des Insektenschutzes in der Landwirtschaft, sagte Backhaus.

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Opera­tionelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern, die projektbezogen auf Grundlage eines Koopera­tions­vertrages zusammenarbeiten und von denen mindestens ein Mitglied der Landwirtschaft zuzurechnen ist. Das Ziel der OG ist es, für eine selbstgewählte Problem­stellung eine Lösung zu suchen und diese in die Praxis umzusetzen. In jeder OG fungiert ein Mitglied als Projekt­koordinator und Ansprechpartner gegenüber dem Ministerium sowie der Bewilligungsbehörde.

Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Problem­­­beschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury entscheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durchführung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlich­keitsarbeit. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent.

„Die EIP ermöglicht damit den Landwirten, ohne großes finanzielles Risiko etwas Neues im Unternehmen auszupro­bieren. Wenn sich die Innovation bewährt, stehen die gewonnenen Erkenntnisse allerdings nicht nur der OG und dem beteiligten Landwirtschaftsbetrieb zur Verfügung, sondern sie werden publiziert und können auch von jedem anderen genutzt werden. Auf diese Weise können sich gute Ideen schneller durchsetzen“, beschreibt Backhaus den Nutzen.

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.

Offener Vollzug für Frauen

Stralsund – Auf dem Gelände des offenen Vollzugs der JVA Stralsund ist ein bisher leerstehendes Gebäude als Hafthaus grundsaniert worden. Hier werden Frauen und Männer getrennt voneinander untergebracht. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 2,9 Millionen Euro. Bauzeit waren 18 Monate.

Justizministerin Hoffmeister: „Mit der Errichtung eines offenen Vollzuges für erwachsene Frauen ist nun ein letzter wichtiger Meilenstein unseres Organisationskonzepts Justizvollzug 2020 umgesetzt. Im Zuge der Grundsanierung eines Hafthauses im offenen Vollzug der JVA Stralsund ist hier nun auch die Unterbringung von Frauen ermöglicht worden. Die ersten beiden Insassinnen haben ihre Hafträume bezogen. Perspektivisch können hier bis zu zehn Frauen im offenen Vollzug untergebracht werden. Auch die Unterbringung von Müttern mit Kindern ist möglich. Offener Vollzug ist bei der Resozialisierungsarbeit ein wichtiger Bestandteil“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Beim Staatshochbau gibt es immer wieder außergewöhnliche Projekte. Das Hafthaus in Stralsund ist so ein Novum. Es ist die erste Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern, die speziell für den offenen Vollzug von Frauen errichtet wurde. So unterstützen wir auch mit der Landesbauverwaltung die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäterinnen.“

Boys´Day und Girls`Day in MV – digital

Schwerin – Nach der pandemiebedingten Absage der bundesweiten Aktionstage Girls`Day und Boys´Day im letzten Jahr, finden am 22. April die Aktionstage in MV erstmals in digitaler Form statt. Im virtuellen Raum wird Sozialministerin Stefanie Drese gemeinsam mit Vertretern der Diakonie Güstrow und den Vertreterinnen der Sozialpartner den Tag eröffnen und sich den Fragen der Schüler in einer Podiumsdiskussion stellen.

Gemeinsam wird mit diesem Auftakt bei Schülern für mehr Mut zu einer Ausbildung in den SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) geworben.

Gleichstellungsministerin Stefanie Drese ermuntert Jungen, mutiger neue Wege bei der Berufswahl zu beschreiten. „80 Prozent der Beschäftigten in den SAHGE-Berufen sind weiblich. Oft ist die Berufswahl noch von Klischees und traditionellen Rollenzuweisungen geprägt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern der Wirtschaft und der Gewerkschaft möchten wir, dass junge Menschen, sich frei und offen für ihren individuellen Berufsweg entscheiden können. Der Boys’Day ist eine hervorragende Gelegenheit, auszuprobieren, was einem Spaß macht und in andere berufliche Bereiche zu schnuppern. Ich bin mir sicher, dass der direkte Kontakt mit Menschen, etwa als Pfleger oder Erzieher, vielen Jungen Freude bereitet.“

„Die Systemrelevanz von Gesundheitsberufen wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich.”, betont Lisanne Straka, Abteilungsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik beim DGB Bezirk Nord. „Jetzt bietet sich die Chance, Pflege zu einen attraktiven, chancenreichen und nachgefragten Beruf zu wandeln. Nur durch attraktive Arbeitsbedingungen, Anerkennung und Wertschätzung werden mehr junge Menschen sich für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden. Der demografische Wandel und die angespannte Fachkräftesituation eröffnen zukünftigen Schulabgängern enorme Wahlmöglichkeiten in den Gesundheitsberufen.. Die diesjährige Auftaktveranstaltung stellt die Pflegeberufe in den Fokus und ermöglicht Jungen – diesmal in digitaler Form – die vielfältigen Ausbildungsberufe in der Pflege kennenzulernen.”

„Die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung waren noch nie so attraktiv wie heute. Auch die Bedingungen im Arbeitsleben werden weiter optimiert und entwickelt. So werden durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Branche bestmögliche Anreize für interessierte Jungen und Mädchen geschaffen und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt“, informiert Susan Bach, Geschäftsführerin für Bildung bei der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Parallel zum Boys´Day findet in Mecklenburg-Vorpommern der Girls´Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Berufe aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik).

Das Programm zur Auftaktveranstaltung des Boys‘Day und die Anmeldung ist online auf http://akademie.bildungswerk-wirtschaft.de oder direkt über die Landeskoordinierungsstelle für MV möglich:

Kontakt zum Boys´Day:

Judith Rompe

Bildungswerk der Wirtschaft

Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Tel.: 0385 6356 171

E-Mail: rompe@bwmv.de

Kontakt zum Girls´Day:

Sophia Korbmacher

DGB Bezirk Nord

Tel.: 0385 7589 1233

E-Mail: skorbmacher.schwerin@dgb.eu

In Mecklenburg-Vorpommern werden Girls´Day und Boys´Day über ein Sozialpartnerschaftsprojekt der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU) sowie des DGB Nord begleitet und sind Bestandteil des Projektes „BOGEN – Berufsorientierung Genderreflektiert I Nachhaltig“.

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern fördert das Projekt BOGEN aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (kurz: VU) ist der Dachverband von derzeit 50 Arbeitgeber-, Wirtschafts-, Fach- und Regionalverbänden. Mit ihren über 5.600 Mitgliedern und gut 340.000 Beschäftigten vertritt die VU die Interessen der ARBEITERGEBER MECKLENBURG-VORPOMMERN gegenüber der Politik in Land und Bund, den Verwaltungen sowie den Medien und der Öffentlichkeit. Die VU ist die Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Landesverband der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen mehr als 400.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora

Insel Rügen – Das Land wird mit einem symbolischen Euro einen Teil des historischen Gebäudekomplexes in Prora kaufen und dort ein Bildungs- und Dokumentationszentrum aufbauen. Der Landtag hat heute dem Kauf des Gebäudeteils „Kamm 7 und Liegehalle“ im Block V der Anlage zugestimmt. Nach einer umfangreichen Sanierung wird das Land dort ein neues Bildungs- und Dokumentationszentrum errichten, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger über die vielschichtige Geschichte Proras in der NS-Zeit und in der DDR informieren können. Die Ausstellung soll sich sowohl an Touristen als auch an Einheimische richten.

„Es ist wichtig, dass der Gebäudekomplex in Prora nicht allein Erholungsort für Urlauber ist, sondern dass an diesem historisch vielschichtigen Ort auch Raum für Erinnerung und Bildung geschaffen wird. Gerade für die junge Generation ist die Auseinandersetzung mit diesen schwierigen Kapiteln der deutschen Geschichte sehr wichtig. Ich freue mich, dass zukünftig sowohl Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern als auch die Klassen, die in der benachbarten Jugendherberge Zeit verbringen, in dem neuen Bildungs- und Dokumentationszentrum sich aktiv mit ihrer Geschichte auseinandersetzen können. Unsere gemeinsame Verantwortung ist es, alles dafür zu tun, dass es in Deutschland nie wieder zu einer Diktatur kommt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Die Entscheidung des Landtags ist ein starkes Signal für die Bildungsarbeit der dort ansässigen Vereine ‚Prora-Zentrum‛ und ‚Dokumentationszentrum‛. Sie werden nun bessere Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit erhalten. Für das große Engagement und die geleistete Erinnerungsarbeit danke ich den Mitgliedern der beiden Vereine sehr herzlich“, sagte Martin. Mit dem Aufbau eines Bildungs- und Dokumentationszentrums werde diese Arbeit größere Aufmerksamkeit erfahren.

Der Kaufpreis für den Gebäudeteil „Kamm 7 und Liegehalle“ beträgt 1 Euro zuzüglich Notarkosten. Für die Sanierung stellen Land und Bund jeweils 6,85 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ministerin dankte darüber hinaus den Bundestagsabgeordneten des Landes, die sich in Berlin für dieses wichtige Projekt eingesetzt haben, und allen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren unermüdlich für die Realisierung eingesetzt haben.

Für die Nutzung ist eine Konzeption erstellt worden. Auf fünf Etagen sollen jeweils rund 350 Quadratmeter Nutzfläche für Ausstellungen, Bibliothek/Mediathek, Seminar- und Büroräume zur Verfügung stehen. Der Gebäudekomplex von 1937 und 1939 wurde durch das NS-Regime errichtet, jedoch nie für die vorgesehenen massentouristischen Zwecke fertiggestellt.

Während des Zweiten Weltkriegs wurden hier provisorische Notunterkünfte, ein Lazarett und militärische Ausbildungsstätten eingerichtet. Von 1940 bis 1942 wurden in Prora Polizeibataillone auf ihren mörderischen Einsatz gegen Partisanen und Juden ausgebildet.

Zu DDR-Zeiten wurde das Ensemble durch die Rote Armee und die Nationale Volksarmee genutzt. Prora wurde damit zum unzugänglichen Sperrgebiet. In den 1980er Jahren waren hier auch tausende Bausoldaten stationiert, die beim Bau des Fährhafens Mukran mitwirkten.

Nach der Deutschen Einheit wurden vier der fünf Blöcke an Investoren verkauft. Im Block V ist die Jugendherberge Prora errichtet worden. Nach den Plänen des Landes soll in unmittelbarer Nachbarschaft das Bildungs- und Dokumentationszentrum entstehen.

Notfallbetreuung in Kitas

Schwerin – Die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner lag am 13. und 14. April landesweit über 150. Daher greift nach der Corona-Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V) die Regelung, dass die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Regelbetrieb geschlossen werden und nur noch eine Notfallbetreuung angeboten wird.

„Das landesweite Kita-Besuchsverbot mit Notfallbetreuung tritt am kommenden Montag, den 19. April auch für die Landkreise und kreisfreien Städte in Kraft, in denen die Inzidenz noch unter 150 beträgt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Mittwoch nach einer Beratung mit dem Expertengremium Kindertagesförderung mit. Der 15. und 16. April sind Übergangstage. In einigen Landkreisen greift bereits wegen eines Überschreitens der 7-Tages-Inzidenz von 150 das Besuchsverbot mit Notfallbetreuung.

„Wir waren uns einig, dass angesichts der landesweit stark steigenden Corona-Infektionen auch bei Kindern die landesweite Umstellung des Kitabetriebs auf die Notfallbetreuung ein notwendiger Schritt ist“, so Drese.

Für die Notfallbetreuung gelten die bekannten Regelungen nach § 2 Absatz 4 bis 13 Corona-KiföVO M-V. Danach dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung erforderlich ist.
  • in begründeten Einzelfällen Kinder aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden
  • Kinder bei denen: mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Zu den kritischen Infrastrukturen zählen z.B. der medizinische Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes, Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Lebensmittelversorgung, öffentliche Daseinsvorsorge und Medien. Eine genaue Auflistung findet sich in § 2 Absatz 10 der anhängenden Lesefassung der Corona-KiföVO M-V.

Zwingende Voraussetzungen für die Entscheidung über die Notfallbetreuung sind die Erklärung der Eltern, dass eine   private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann sowie die Erklärung des Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist. Die erforderlichen Formulare werden vom jeweiligen Jugendamt zur Verfügung gestellt.

Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Schwerin – Seiteneinsteiger erhalten künftig eine bessere Qualifizierung, um als Lehrkraft in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten zu können. Der Landtag hat am Mittwoch mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes zahlreiche Verbesserungen für Seiteneinsteiger beschlossen.

„Wir bieten den Lehrkräften im Seiteneinstieg jetzt eine bessere Qualifizierung für den Lehrerberuf. Sie erhalten eine zuverlässige berufliche Perspektive, und die Schulen erhalten Lehrkräfte, die gut ausgebildet werden, damit sie im Lehrerkollegium auf Augenhöhe arbeiten können, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das neue Lehrerbildungsgesetz legt einen wichtigen Schwerpunkt auf die bessere Unterstützung von Lehrkräften im Seiteneinstieg auf ihrem Weg in den Lehrerberuf. Sowohl die neu Eingestellten als auch diejenigen, die sich bereits im System befinden, werden damit zukünftig besser qualifiziert.“

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform. Dieser Vorbereitungsdienst ist mit dem Referendariat in der Ausbildung von Lehrkräften vergleichbar.

Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Das kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die formale Voraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg. Allerdings können in Ausnahmefällen auch andere Bewerberinnen und Bewerber in den Schuldienst kommen, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Derzeit sind mit rund 1.300 Lehrkräften etwa elf Prozent Seiteneinsteiger an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt. Von den im vergangenen Jahr eingestellten Lehrerinnen und Lehrern waren ungefähr 30 Prozent Seiteneinsteiger.

Bildungsministerin Martin bezeichnete die Regelungen in der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes als einen wichtigen Baustein, um mehr qualifiziertes Personal für den Schuldienst zu gewinnen. „Der Schuldienst wird dadurch auch für diejenigen attraktiver, die ursprünglich einen anderen Berufsweg einschlagen wollten“, sagte Martin. Neben der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes und damit dem besseren Zugang für Seiteneinsteiger hat die Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten zahlreiche Änderungen zu einer höheren Attraktivität des Lehrerberufs auf den Weg gebracht. An den Hochschulen im Land entstehen mehr Studienplätze für angehende Lehrerinnen und Lehrer, die Vergütung der Grundschullehrkräfte ist erhöht und ältere Lehrkräfte erhalten mehr Anrechnungsstunden. Zudem ist das Referendariat attraktiver gestaltet, das Einstellungsverfahren vereinfacht und Lehrkräfte in der gymnasialen Oberstufe erhalten weitere Anrechnungsstunden.

Corona-Tests in Unternehmen

Schwerin – Auf dem letzten MV-Gipfel ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um mehr Corona-Tests in Unternehmen zu ermöglichen. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, hat die Leitung der Arbeitsgruppe übernommen. Sie hat nun ihre Ergebnisse vorgelegt.

Mit der zentralen Bestell- und Informationsplattform www.mv-gegen-corona.de für Mitarbeitertests untersetzt Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, die Testquote im Land zu erhöhen. Über die Internetseite erhalten Unternehmen jetzt schnell und zuverlässig Corona-Selbst- und Schnelltests, die sie für das Testen ihrer Mitarbeiter einsetzen können. Die 24 Stunden gültigen Tests sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und werden nach Wunsch auch in kleineren Mengen zu marktgerechten Preisen geliefert. Ziel der Teststrategie ist es, mehr Infektionen zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und zugleich die bisher unternommenen und künftigen Öffnungsschritte abzusichern. Zudem profitieren Beschäftigte und Betriebe von mehr Gesundheitsschutz und der Anerkennung von nachgewiesenen Negativtests auch in anderen Gesellschaftsbereichen.

Neben der Bestellmöglichkeit bietet die Website www.mv-gegen-corona.de einen weiteren Service rund ums Testen: Unter anderem können dort die Formulare zum Testnachweis von Unternehmen oder Schnelltestzentren heruntergeladen werden. Weiterhin ist ein federführend vom Wirtschaftsministerium erarbeiteter Handlungsleitfaden zum Einrichten und Betreiben von Schnelltestzentren zu finden. Antworten auf zentrale Fragen zum Testen in Unternehmen (FAQs) und Links zu weiterführenden Informationen (z. B. Übersicht Schnelltestzentren, Corona-Kooperationsbörse, Webseiten von Kammern und Verbänden) runden das neue Angebot für Unternehmen im Nordosten ab. Damit ist das Land auch auf die bundesweite Einführung der Verpflichtung für Arbeitgeber besser vorbereitet, mindestens einmal pro Woche Corona-Tests für die Beschäftigten anzubieten.

„Ich halte es für sehr wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tests anbieten. Wir können auf diese Weise bisher unbemerkte Corona-Fälle ermitteln. Das trägt zum Schutz in den Betrieben und auch der Bevölkerung insgesamt bei. Ich danke Tobias Woitendorf und der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe für die Vorbereitungen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Mit dem neuen und vor allem praktischen Angebot gibt es umfassende Informationen für Unternehmen und ihre Beschäftigten rund um das Thema Schnell- und Selbsttests. Hierzu zählen beispielsweise zuverlässige Bestellwege für Tests, Formulare für den Testnachweis oder auch ein Handlungsleitfaden zum Aufbau von Testzentren. Wir wollen weiter durch die Testungen möglichst viel Alltag in der Pandemie ermöglichen. Testungen in den Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag, Infektionen gegebenenfalls zu erkennen und auch mögliche Übertragungen frühzeitig einzudämmen. Die Testinfrastruktur soll im Land weiter ausgebaut werden“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter testen, tragen dazu bei, dass das Testnetz im Nordosten, das bisher vornehmlich auf öffentliche und private Testzentren, Ärzte und Kliniken, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Sportvereine ausgelegt war, erweitert und damit engmaschiger wird. Der Vorteil für Unternehmen: Die gesamte Abwicklung, angefangen bei der Bestellung und Qualitätssicherung über den Vertrieb bis zur Abrechnung der Tests, liegt in einer Hand. In einem ersten Schritt können der Einkauf und die Belieferung über die Unternehmen BM Bioscience Technology GmbH und Igefa Rostock GmbH & Co. KG mit Sitz in Laage abgewickelt werden. Die Plattform www.mv-gegen-corona.de ist für weitere Anbieter mit gleichem Leistungsspektrum offen. Stetig aktualisiert wird dort eine Übersicht mit Anbietern von zugelassenen Selbst- sowie Schnelltests.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Testergebnis in Form eines Nachweises als gedrucktes und offiziell anerkanntes Formular aushändigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei negativem Testergebnis für die Zeit von 24 Stunden in der Lage, entsprechende Angebote, die dieses erfordern – etwa beim Frisör, im Kosmetikstudio oder auch im Handel – wahrzunehmen. Der Nachweis über das Ergebnis soll im nächsten Schritt auch digital möglich werden und etwa in die Luca-App oder andere Systeme eingebunden werden können. Im Land werden derzeit an unterschiedlichen Stellen Gespräche mit Anbietern geführt.

Über das vermehrte Testen in Unternehmen hinaus sollen im Rahmen der landesweiten Teststrategie in Kürze weitere Testorte in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem Touristinformationen und Kurverwaltungen, die sich jeweils an zentralen Plätzen – und damit bequem zugänglich für jedermann – befinden. Laut einer aktuellen Umfrage des Landestourismusverbandes unter 65 Kurverwaltungen und Touristinformationen ist deren Bereitschaft, sich für die Ausweitung des Testnetzes zu engagieren recht hoch: Demnach wollen etwas mehr als 40 Prozent ihre Einrichtung als Testzentrum zur Verfügung stellen. Als weitere geeignete Testorte gelten Lebensmittelläden und Drogerien – die Gespräche dazu laufen über den Handelsverband Nord. Zudem gibt es laufendende Abstimmungen mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Unternehmerverbänden in MV.

Wohnraum in Tourismushochburgen

Schwerin – Der Landtag hat jetzt dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) mehrheitlich zugestimmt.

„Durch das Gesetz können Gemeinden künftig mit einer Satzung der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerberäume einen Riegel vorschieben“, fasst  Bauminister Christian Pegel die Aufgabe des neuen Gesetzes zusammen und führt weiter aus: „Während der Dialogtour der Landesregierung zur ,Zukunft des Wohnens‘ wurde mir wiederholt die Sorge angetragen, dass in den touristischen Hochburgen immer schwerer Wohnraum für die Einheimischen – insbesondere auch diejenigen, die für die touristischen Einrichtungen arbeiten – und ihre Familien zu bekommen ist. Dabei ging es gar nicht mehr um den Preis, sondern darum, überhaupt eine Wohnung zu finden. Deshalb müssen wir die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für andere Zwecke dringend stoppen. Das können die Gemeinden mit dem neuen Gesetz jetzt in die Hand nehmen.“

Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für den Erlass einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Sind solche Alternativen nicht vorhanden, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Sie entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt der Minister den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden.

Das Gesetz erfasse jedoch nicht marginale Änderungen. „Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert daür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst“, erläutert Christian Pegel weiter. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird, etwa in Zeitungsinseraten oder auf einschlägigen Internetplattformen. Zudem wird für diese Wohnungen das Führen eines Belegungskalenders Pflicht. „Dieses System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden“, so Pegel.