Teststrategie in der Kindertagesförderung

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (12. April) gelten in Mecklenburg-Vorpommern erweiterte Testregelungen und Schutzmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung. Durch eine Änderung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung und der Handlungsempfehlungen für Kitas und Tagespflegestellen reagiert das Sozialministerium auf das Infektionsgeschehen in der 3. Welle der Corona-Pandemie, das sich vermehrt auch in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen niederschlägt.

„Den aktuellen Meldedaten ist zu entnehmen, dass die Zahl der Neuinfektionen bei Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen ist“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin. Deshalb sollen nach der medizinischen Fachexpertise der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV gezielt die Testungen für symptomatische Kinder ausgeweitet und dabei qualitativ hochwertige Verfahren wie die PCR-Testungen durchgeführt werden.

Konkret bedeutet das, dass es Vorsorgemaßnahmen für Kinder gibt, die respiratorische Symptome wie Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Durchfall oder Erbrechen aufweisen. Ab dem 12. April soll in diesen Fällen vor einem Besuch der Kindertageseinrichtung eine Abklärung beim Haus- oder Kinderarzt mittels eines PCR-Tests (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) erfolgen. Über die ärztliche Konsultation soll der Arzt oder die Ärztin einen Nachweis ausstellen.

Bei einem negativen PCR-Test und einer milden Symptomatik ist eine Zulassung für die Kita oder Kindertagespflegestelle möglich. Kinder, die eine mit COVID-19 zu vereinbarende Symptomatik aufweisen und bei denen die Eltern einen PCR-Test oder alternativ ein Nukleinsäurenachweis ablehnen, können mindestens sieben Tage die Einrichtung nicht besuchen.

Aufgrund dieser erforderlichen Änderungen wurde auch die Gesundheitsbestätigung, die die Eltern am ersten Tag der Förderung ab dem 12.04.2021 erneut unterzeichnen sollen, angepasst.

„Die Maßnahmen sind nach Ansicht der Expertinnen und Experten erforderlich, um frühzeitig Infektionen auch bei kleinen Kindern zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen“, betonte Drese, die hervorhob, dass nur Kinder mit Symptomen zur Arztpraxis müssen. Die PCR-Testung diene bei Symptomen dem Schutz der eigenen Kinder, aber auch von Familien und der Fachkräfte.

Drese: „Allen Beteiligten ist natürlich bewusst, dass insbesondere Kinder im Krippenalter häufiger Schnupfen haben. Bei Kleinkindern, die an COVID-19 erkranken, ist jedoch Schnupfen in 23 Prozent der Fälle ein Symptom von COVID-19. Sofern der PCR-Test bei dem Kind negativ sein sollte und es sich nur eine milde Symptomatik handelt, kann das Kind wieder in die Kita gehen.“

Als weitere Schutzmaßnahme werden den Kita-Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen neben der Möglichkeit der Impfung seitens des Landes für die zweimal wöchentliche Anwendung kostenlos Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung gestellt. Ab dem 12. April soll wöchentlich eine Meldung zu den durchgeführten Tests an die Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des Projekts „Zentrale Erfassung von COVID-19 Antigen-Schnelltests (ZEPOCTS)“ gemacht werden.

Der seit dem 22. Februar geltende Kita-Stufenplan für die Öffnungen im Bereich der Kindertagesförderung gilt weiterhin. Drese: „Diese verlässlichen und gut kommunizierten Corona-Regelungen haben sich nach Einschätzung aller Akteure bewährt.“

Zuwendungsbescheid für Grundschule West

Parchim – Für den Umbau und die Ertüchtigung der Grundschule West in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) übergeben Bauminister Christian Pegel und Bildungsministerin Bettina Martin am kommenden Montag, 12. April, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro an den Bürgermeister der Stadt Parchim, Dirk Flörke.

Im Beisein von Landrat Stefan Sternberg wird Schulleiterin Ines Plettner das Vorhaben vorstellen. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen knapp 2,6 Millionen Euro.

Die Ganztagsschule soll vor allem für die spezifische Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Einschränkungen ertüchtigt werden. So werden unter anderem ein Aufzug eingebaut, die Akustik in den Räumen verbessert und ein eingeschossiger Anbau für Horträume errichtet. Im Rahmen des Bauvorhabens wird das Gebäude auch brandschutztechnisch ertüchtigt.

Die Baumaßnahmen sollen im zweiten Quartal 2021 beginnen und Ende 2022 abgeschlossen sein.

Förderung für Fährhafen Sassnitz

Schwerin – Am kommenden Montag, 12. April, übergibt Infrastrukturminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Stadt Sassnitz, Frank Kracht, digital einen Zuwendungsbescheid über rund 11,5 Millionen Euro. Ebenfalls werden Heiko Miraß, Staatssekretär im Finanzministerium, Harm Sievers, Geschäftsführer des Fährhafen Sassnitz, Prof. Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender BayWa AG, und Henning Bligenthal, Geschäftsführer der VIELA GmbH anwesend sein. Beide Unternehmen sind wichtige Kunden und Partner des Mukran Port beim Getreideumschlag.

Mit Hilfe der Förderung soll der Liegeplatz 3a am sogenannten Offshore Terminal Süd, der künftig noch größere Bedeutung für den Getreideumschlag bekommt, umgebaut werden. Ziel ist es, dort künftig noch größere Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 11,5 Metern abfertigen zu können.

Dazu werden die innere Hafenzufahrt und der Liegeplatz bis zu einer Wassertiefe von 12,95 Metern ausgebaggert. Ein neuer Schutzdamm dient dem sicheren Festmachen der größeren Schiffe und der Gewährleistung der Standsicherheit des benachbarten Liegeplatzes 2. Ferner entsteht eine neue Zufahrtsstraße zum Liegeplatz.

Nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern ist der landesweit bedeutsame Hafen Sassnitz-Mukran als wirtschaftlicher Entwicklungskern des Landes in seiner Funktion als Hafen- und Logistikstandort bedarfsgerecht zu entwickeln. Seine Infrastruktur soll für Fähr- und Umschlagfunktionen im Hinblick auf höhere regionale Wertschöpfung weiter ausgebaut werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 13,5 Millionen Euro.

Die Mittel werden nach der Richtlinie zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung von CO2-und Schadstoffimmissionen in Häfen vergeben und stammen aus Bundesmitteln zur Abgeltung von Hafenlasten gemäß Solidarpaktfortführungsgesetz.

Sommersemester 2021 digital angelaufen

Schwerin – Studierende in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich erneut auf ein überwiegend digitales Sommersemester einstellen. „Die Hochschulen befinden sich nun im dritten Online-Semester. Mir ist bewusst, dass diese Situation insbesondere für Studierende sehr schwierig ist. Wegen der Infektionslage stehen derzeit aber leider keine Öffnungsschritte an den Hochschulen an. Ich habe großen Respekt vor den Studierenden, die unter den schwierigen Voraussetzungen in der Pandemie ihr Studium weiterführen und sich auf die Anforderungen der zum großen Teil digital stattfindenden Lehrangebote einstellen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

Die Hochschulen haben mit den zuständigen Gesundheitsämtern Hygienepläne abgestimmt, so dass Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen zwingend erfordern, weiterhin in Präsenz stattfinden können. Die Regelungen im entsprechenden Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur behalten zunächst bis einschließlich 18. April 2021 ihre Gültigkeit.

Für insgesamt 23.600 Studierende an den Universitäten in Greifswald und Rostock und an der Hochschule für Musik und Theater Rostock haben in dieser Woche die Vorlesungen und Seminare begonnen. Die 12.900 Studierenden an den staatlichen Fachhochschulen sind vor rund einem Monat ins neue Sommersemester gestartet. Dort hatte der digitale Vorlesungsbetrieb bereits am 1. März wieder angefangen.

„Die Hochschulen haben im vergangenen Jahr sehr viel unternommen, um ein Studium in Distanz zu ermöglichen“, lobte die Wissenschaftsministerin. „Sie haben Herausragendes geleistet und schnell auf digitale Lehre umgestellt. Ich danke den Rektorinnen und Rektoren, Professorinnen und Professoren und Beschäftigten der Hochschulen. Sie haben sich immer schnell auf die jeweilige Situation eingestellt und mit großen Engagement dafür gesorgt, dass die Studierenden ihr Studium trotz Pandemie weiterführen können“, so Martin. Das erfordere große Flexibilität.

Um die Digitalisierung besser zu meistern, erhalten die Hochschulen 40 Millionen Euro zusätzlich aus dem MV-Schutzfonds. Die Mittel sind für Studium und Lehre und für die Hochschulverwaltungen vorgesehen. Damit werden weitere Investitionen in die Digitalisierung möglich.

„Wir haben in dieser Pandemiezeit bereits zweimal die Regelstudienzeit verlängert, damit vor allem Studierende, die BAföG beziehen und wegen der Corona-Krise ihr Studium verlängern müssen, keine Nachteile haben und ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Wir bereiten derzeit eine ähnliche Regelung für das Sommersemester vor, um vorbereitet zu sein, wenn sich herausstellt, dass es wieder weitestgehend digital abgehalten werden muss“, kündigte die Ministerin an. Danach sehe es derzeit leider aus.

Außerdem hat das Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Regelung im Landeshochschulgesetz vorbereitet, die das Online-Prüfungsgeschehen auf eine rechtssichere Basis stellt. „Wir haben dieses Vorhaben mit den Studierendenschaften, Rektorinnen und Rektoren diskutiert und arbeiten derzeit an der notwendigen Gesetzesänderung“, sagte Martin.

Agraranträge 2021 ab sofort online

Schwerin – Die Antragssoftware steht den Landwirten für MV ab sofort unter „agrarantrag-mv.de“ online zur Verfügung.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist noch einmal ausdrücklich auf eine sorgfältige und rechtzeitige Einreichung der digitalen Antragsunterlagen hin. Letzter Einreichungstermin ist in diesem Jahr der 17. Mai 2021.

Nach dem 17.Mai 2021 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 11. Juni 2021 eingehen, gelten als verfristet und sind somit abzulehnen.

Auch in 2021 müssen die Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Angaben auf vorhandene Flächenüberschneidungen mit den Nachbarn prüfen. Dazu ist eine Überlappungsprüfung in der Webanwendung integriert. Die korrigierten Daten zur Überlappungsprüfung sind dann wiederum bis zum 23. Juni 2021 online einzureichen.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

Weiteres Bauvorhaben am Schulcampus

Zarrentin – Der Neue Schulcampus ist das Mammutprojekt der Stadt Zarrentin am Schaalsee. In diesem Gebiet wird bis zum Jahr 2022 ein moderner Schulstandort mit Grund- und Regionalschule sowie einer Zwei-Feld-Sporthalle und einem erweiterten Sportplatz entstehen.

Die Gesamtmaßnahme wird aus unterschiedlichen Fördermittelprogrammen der EU, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Bereits 2020 stellte das Innenministerium 1 Mio. Euro Kofinanzierungshilfe für den Neubau der Zweifeldsporthalle zur Verfügung.

Ein Bestandteil des Gesamtvorhabens ist der Umbau und die Erweiterung des anliegenden Sportplatzes.

Die Sportanlage wird mit einer Sportkampfbahn Typ C, mit ausreichend breiten Zuwegungen im Zuschauerbereich und auf dem Sportfeld sowie behindertengerechten Sanitäranlagen erweitert und barrierefrei umgebaut.

Das Innenministerium unterstützt diese Maßnahme mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 500.000 Euro. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde jetzt dem Bürgermeister zugesandt.

Innenminister Renz: „Die Errichtung des Schulcampus ist ein großer Meilenstein in der Entwicklung der Stadt Zarrentin. Nach dem Umbau des Sportplatzes profitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht, sondern auch die örtlichen Vereine durch die vielfältigen Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten. Ich freue mich deshalb sehr, auch bei diesem Vorhaben die Stadt finanziell unterstützen zu können. Gerade im ländlichen Raum ist eine gute Infrastruktur wichtig für die weitere Entwicklung und damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Gerade Schul- und Sporteinrichtungen sind oft auch Orte für das gesellschaftliche Leben.“

Neues Löschgruppenfahrzeug für Anklam

Anklam – Die Hansestadt Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) investiert in ihre Freiwillige Feuerwehr und wird dabei vom Land unterstützt. Das Innenministerium übersandte in dieser Woche einen Fördermittelbescheid für den Kauf eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 10 an den Bürgermeister, Herrn Michael Galander in Höhe von rund 96.000 Euro. Das neue Fahrzeug wird ein 34 Jahre altes Löschfahrzeug LF 8 vom Typ Robur LO ersetzen.

„Die Investitionen in den Brandschutz sind gut angelegtes Geld. Voraussetzung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung ist eine moderne und den jeweiligen Anforderungen entsprechende technische Ausstattung der Feuerwehr“, so Innenminister Renz. „Aber ohne den persönlichen Einsatz der vielen Freiwilligen nützt auch moderne Technik nichts. Viele engagieren sich in der Hansestadt für den Schutz ihrer Mitbürger. Dafür danke ich den Kameradinnen und Kameraden der Anklamer Feuerwehr sehr.“

Die Freiwillige Feuerwehr Anklam ist eine Schwerpunktfeuerwehr und mit 67 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt. Sie erfüllt Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung im Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden des Amtes Anklam-Land.

Zu den Einsätzen der Anklamer Feuerwehr gehören die Bundesstraße 110, die ICE-Trasse Stralsund-Berlin sowie der Regionalflugplatz Anklam. Außerdem unterstützt sie die Einsatzeinheiten zum Schutz der Bevölkerung vor erhöhten Gefahren einer vorhandenen Opal-Erdgasleitung mit Druckstationen, einer Bio-Ethanol-Gasanlage, einer Flüssiggasabfüllstation und einer Ölmühle.

Neubau eines Feuerwehrgebäudes

Lützow – Lützow ist eine Gemeinde im Süden des Landkreises Nordwestmecklenburg und Verwaltungssitz des Amtes, dem weitere 15 Gemeinden angehören. Das in Lützow stehende Feuerwehrgebäude entspricht nicht mehr den derzeitigen und künftigen Anforderungen an eine stetig wachsende Stützpunktfeuerwehr. Deshalb wird das Gebäude bis auf den Schlauchturm, der erhalten und saniert wird, durch einen Neubau ersetzt. Mit den Baumaßnahmen werden neue Umkleideräume, Sanitär- und Sozialräume sowie im Außenbereich weitere Stellplätze geschaffen.

In dieser Woche übersandte das Innenministerium dafür einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 802.300 Euro an den Bürgermeister Gerd Klingenberg.

Innenminister Torsten Renz: „Wir alle wissen, dass nur mit den ehrenamtlichen Kräften in den Freiwilligen Feuerwehren der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land aufrechterhalten werden kann. Dafür brauchen die Helfer auch unsere materielle Unterstützung, wenn es z.B. um ihre Arbeitsbedingungen und technische Ausstattung geht.“ Vielfältige Aufgaben, wie die Rettung und Bergung von Unfallopfern, die Beseitigung von Havarien und der Einsatz bei Katastrophen und sonstigen Schadensereignissen verlangen den Kameradinnen und Kameraden ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft ab.“

In der Lützower Feuerwehr engagieren sich derzeit 61 Kameradinnen und Kameraden ehrenamtlich und gewährleisten so die Tageseinsatzbereitschaft. Darüber hinaus leisten sie mit ihrer Jugendfeuerwehr sehr viel für die Nachwuchsarbeit. Zu besonderen Gefahrenschwerpunkten im Ausrückbereich der Lützower Wehr gehören mehrere Gewerbegebiete, ein Recyclingbetrieb sowie eine Bahnlinie und die Bundesstraße 104.

„Ich bin mir ganz sicher, dass dieser Neubau eine Bereicherung für alle ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, für die Anwohner und die Besucher der Gemeinde Lützow werden wird“, so Minister Renz.

Neubau des Polizeihauptreviers übergeben

Innenminister Torsten Renz: Hochmodernes Gebäude für optimale Arbeitsbedingungen

Anklam – Nach fast genau dreijähriger Bauzeit konnten bereits im Dezember 2020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeihauptreviers Greifswald sowie der Außenstelle des Kriminalkommissariats Anklam in der Brinkstraße ihr neues Dienstgebäude beziehen. Am heutigen Tag erfolgte nun auch die symbolische Schlüsselübergabe und Innenminister Torsten Renz konnte gemeinsam mit Finanzminister Reinhard Meyer offiziell das neue Polizeidomizil übergeben.

„Wir haben hier in Greifswald beste Rahmenbedingungen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geschaffen. Dies dient letztendlich auch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt“, lobte Innenminister Torsten Renz die ansprechende und funktionelle Architektur des neuen Gebäudes in der Brinkstraße. „Ich freue mich für die Beamtinnen und Beamten, dass sie künftig optimale Arbeitsbedingungen haben werden. Von einem gemeinsamen und modernen Dienstgebäude verspreche ich mir einen Mehrwert im Rahmen der erfolgreichen Zusammenarbeit von Schutz- und Kriminalpolizei. Mit dem Neubau wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen“, so Renz in seinem Grußwort.

Finanzminister Reinhard Meyer lobte das für die Baumaßnahme zuständige Staatliche Bau und Liegenschaftsamt Greifswald: „Wir haben nicht nur den Kostenrahmen eingehalten, die Maßnahme ist auch noch deutlich früher fertiggestellt worden als geplant. Das erlebe ich nicht alle Tage. Ein großer Dank geht daher an alle Baufirmen und Planer, die diesen Erfolg ermöglicht haben.“

Der neue Komplex verfügt über eine Nutzfläche von 1.808 m² und gut ausgestatteten Diensträumen. Die Nachhaltigkeit der Baumaßnahme wurde durch die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach, die Strom für den Eigenbedarf erzeugt, unterstützt. Die Gesamtkosten für die neu errichtete Liegenschaft beliefen sich auf rund ca. 9,5 Millionen Euro.

Konzerte im Festjahr #JLID2021

Jüdische Gemeinden erhalten Zuwendung für Konzertprojekte im Festjahr #JLID2021

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister übergab jetzt an den Vorsitzenden des jüdischen Landesverbandes M-V, Valeriy Bunimov einen Förderbescheid über 11.000 Euro und informierte darüber, dass das Bundesjazzorchester sowie das Ensemble Ginzburg Dynastie nach Mecklenburg-Vorpommern kommen werden.

„Das Jahr 2021 ist ein sehr wichtiges Jahr. Wir gedenken 1.700 Jahre jüdischen Lebens in Deutschland. Der Wert dieses Jubiläums soll einem möglichst breiten Spektrum der Gesellschaft nähergebracht werden. Der Landesverband der jüdischen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommern plant daher zwei Konzerthighlights, die wir als Landesregierung gern unterstützen. Anlässlich des Festjahres ‚321-2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ soll zum einen das Ensemble Ginzburg Dynastie in unser Land kommen. Das zweite Konzerthighlight wird das Bundesjazzorchester im Schlossinnenhof des Landtags unter dem Titel ‚Klingende Utopien‘ werden.

Über beide Vorhaben freue ich mich sehr und denke, dass viele hier im Land sich ebenso freuen werden. Wir unterstützen die beiden Auftritte mit insgesamt 11.000 Euro für anfallende Kosten von Anreise bis Aufführungsgebühren. Die beiden Konzerte mit den vielen großartigen Künstlerinnen und Künstlern werden ein wichtiges Zeichen unseres Zusammenlebens in Toleranz und gegenseitigem Respekt setzen, dem Kernanliegen des Festjahres“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister in Schwerin zur Übergabe des Zuwendungsbescheids an den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ministerin ist auch zuständig für Religionsangelegenheiten.

10 Jahre nach der Sandsturm-Katastrophe

Schwerin – Die Fakten erzeugen noch immer Bestürzung, die Bilder bleiben unvergessen. Mit acht getöteten Menschen und mehr als 100 Verletzten in 85 beteiligten Fahrzeugen, ging der Massenunfall am 08. April 2011 als der schwerste Unfall auf einer bundesdeutschen Autobahn in die Geschichte ein.

Innenminister Torsten Renz gedenkt der Opfer der Katastrophe: „An die ersten, fast unwirklichen Pressebilder werde ich mich mein Leben lang erinnern. Unübersichtliche Trümmerberge, Menschen, die verzweifelt versuchten andere zu retten und die Aussage einer Pressesprecherin der Polizei, dass dies der schlimmste Verkehrsunfall ist, den Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Ganz Deutschland hielt den Atem an, trauerte mit den Angehörigen.“

Mehr als 600 Helfer und Einsatzkräfte waren am 08. April 2011 und an den Folgetagen im Einsatz. „Landesweit waren und sind die Menschen durch dieses Ereignis noch immer zutiefst erschüttert. Insbesondere diejenigen, die als Unfallbeteiligte, als Ersthelfer oder als Rettungskräfte vor Ort waren. Mein besonderer Dank gilt heute auch allen Ersthelfern und allen Rettungskräften für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur dank Ihres Handelns und Ihres Mutes konnte ein noch größeres Leid abgewendet werden“, so Innenminister Torsten Renz.

„Dieses traurige Ereignis haben wir in Mecklenburg-Vorpommern auch zum Anlass genommen, rettungsdienstliche Strukturen anzupassen und die Psychosoziale Notfallversorgung im Land zu stärken, damit Hilfeleistung bei zukünftigen Ereignissen noch schneller und effektiver geleistet werden kann.“

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.

Unterstützung für Kitas

Land fördert Einsatz von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern

Schwerin – Zur Unterstützung der Kindertageseinrichtungen im Corona-Alltag stellt das Land fast vier Millionen Euro für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer zur Verfügung. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit.

„Wir wollen durch zusätzliches Personal unsere Fachkräfte in den Kitas entlasten“, so Drese. „Damit tragen wir in den Kindertageseinrichtungen den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben Rechnung.“

Die Ministerin betonte, dass Kindertageseinrichtungen ab sofort bei ihrem jeweiligen Landkreis/ ihrer kreisfreien Stadt (örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) einen Antrag auf Alltagshilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro stellen können. Die Aufteilung der insgesamt 3,923 Millionen Euro des Landes an die Landkreise/ kreisfreien Städte erfolgt nach dem prozentualen Anteil der geförderten Kinder in den Kitas.

„Förderfähig ist die Einstellung von zusätzlichem Personal im nicht-pädagogischen Bereich, die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im nicht-pädagogischen Bereich sowie Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung, wie etwa FFP2-Masken und Luftfilter“, sagte Drese.

Seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen muss sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Kräfte und Stunden eingesetzt werden, um die Hygienebestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie umzusetzen.

Ein Einsatz der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ist insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten möglich:

  • Unterstützung bei der erhöhten hygienischen Versorgung der Kinder und der Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen bzw. Teilungsbereichen,
  • Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung, Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion,
  • Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten,
  • Begleitung bei Ausflügen, Materialbeschaffung und Unterstützung auf dem Außengelände

Drese: „Mit unserer Fördermaßnahme verfolgen wir ein weiteres Ziel. Wir hoffen, dass sich möglichst viele neue Alltagshelferinnen und Alltagshelfer langfristig für eine Tätigkeit in unseren Kitas entscheiden und sich dafür weiter qualifizieren. Die zusätzlich eingesetzten Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sind damit ein weiterer Baustein unserer Fachkräfteoffensive im Bereich der Kindertagesförderung.“

FAQ zum Brand in ALT TELLIN

Schwerin – Nach dem verheerenden Brand in der Schweinezucht­anlage Alt Tellin bewegen die Menschen zahleiche Fragen. Die häufigsten wollen wir an dieser Stelle beantworten.

Hat Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Anlage genehmigt?

Nein, das hat er nicht. Die oberste immissionsschutz­rechtliche Genehmigungsbehörde, die hierfür im Jahr 2010 die Verantwortung trug, war das Wirtschaftsministerium, damals unter Leitung von Minister Jürgen Seidel.

Erst im Jahr 2016 ging der Bereich des Immissionsschutzes in die Verantwortung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt über.

Es geht dem Minister an dieser Stelle ausschließlich um die Richtigstellung der medialen Berichterstattung und nicht darum, die Verantwortung auf andere zu schieben. Bei aller berechtigter Kritik an großen Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin ist nämlich zu beachten, dass es sich bei derartigen Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG-Genehmigung) um eine sogenannte gebundene Genehmigung handelt.

Das heißt, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen. Einen Ermessensspielraum gibt es in diesen Fällen nicht. Auch darf durch landesrechtliche Bestimmungen nicht davon abgewichen werden. Daran hat sich die genehmigende Behörde zu halten – das ist das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Welche Rolle hatte die Landgesellschaft in dem Genehmigungsverfahren für Alt Tellin?

Die Landgesellschaft ist ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das sich seit 1991 der Verbesserung der Agrarstruktur und der Regionalentwicklung widmet und damit zur ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Entwicklung im ländlichen Raum beiträgt. Dr. Backhaus ist in seiner Funktion als Landwirtschaftsminister seit 1998 Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Zu dem umfangreichen Aufgabenportfolio gehört regelmäßig auch die Bauplanung und Baubetreuung für landwirtschaftliche, kommunale und private Vorhaben.

Für die Anlage in Alt Tellin hat die Landgesellschaft seinerzeit Teilleistungen erbracht. Dabei handelte es sich um Bauplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Leistungsphase 4. Die Genehmigungsunterlagen hingegen wurden durch ein anderes, von der Firma Straathof beauftragtes Planungsbüro erstellt.

Man darf diese Beteiligung der Landgesellschaft selbstverständlich kritisch bewerten, jedoch wäre auch ohne diese eine Genehmigung der Anlage erfolgt.

Wie steht der Minister zu derartigen Tierhaltungsanlagen?

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus setzt sich seit vielen Jahren für eine flächengebundene Tierhaltung und Veredlung im Land ein, um im ländlichen Raum Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen. Er hat dabei jedoch immer wieder deutlich gemacht, dass er Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin generell ablehnt. Sein erklärtes Ziel war es bereits damals, die bundesrechtlichen Genehmigungsbestimmungen von großen Tierhaltungsanlagen entsprechend anzupassen. Auf seine Initiative hin wurde in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU zur Bildung der Landesregierung 2011 in Ziffer 169 vereinbart, dass „sich die Koalitionspartner bei großen Tierhaltungsanlagen für eine klare Begrenzung einsetzen. Dazu werden sie über eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung auffordern, das Recht so zu ändern, dass bei Tierhaltungsanlagen neue, strengere Kriterien eingeführt und vorhandene Ausnahmeregelungen kritisch überprüft werden.“

Warum gibt es dann bis heute keine Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen?

In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wurde von Minister Backhaus 2011 sowohl im Land als auch bundesweit über den Bundesrat und die Agrarministerkonferenz eine intensive Debatte zur Frage der Einführung von Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung angestoßen, um auf diese Weise zu einer Verbesserung der Tierwohl- und Tierschutzstandards in den Tierhaltungen zu gelangen.

Leider ließ sich trotz aller Bemühungen in den darauffolgenden Jahren weder ein gemeinsamer politischer Wille noch ein konsensfähiger fachlicher Ansatz zur Einführung von Tierobergrenzen finden.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen stieß das Vorhaben auf massiven Widerstand des Bauernverbandes, der darin einen unzulässigen Eingriff in Eigentumsrechte und Berufsfreiheit sah. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hielt eine Festlegung von Tierbestandsobergrenzen für nicht zielführend, da sowohl zwischen der regionalen Konzentration als auch betrieblichen Bestandsgrößen und dem Tierwohl kein unmittelbarer Zusammenhang herzustellen sei. Nicht zuletzt konnte aber auch auf Seiten der Befürworter vor allem mit Blick auf dazu fehlende wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse letztlich kein Durchbruch in der Sache erzielt werden.

Ist es heute immer noch möglich, solche Anlagen zu errichten?

Obwohl wie zuvor dargelegt bedauerlicherweise keine Einigung über Bestandsobergrenzen möglich war, wurde 2013 eine Änderung des Baugesetzbuches erreicht. Die bis dahin bestandenen Privilegien gewerblicher Tierhaltungsanlagen wurden dahingehend eingeschränkt, dass nun bei großen Tierhaltungen ein Bebauungsplan erforderlich ist und somit die Gemeinde Größe und Beschaffenheit der Anlagen über dieses Instrument steuern kann. Dies war zuvor nicht möglich. Für die Genehmigung großer Tierhaltungen bedeutet dies seitdem eine erhebliche Hürde.

Welche Konsequenzen werden aus dem aktuellen Brandereignis gezogen?

Zunächst gilt es, im vorliegenden Fall zu klären, ob und inwieweit das   Brandschutzkonzept fehlerhaft war und das Brandgeschehen ursächlich darauf zurückzuführen ist. Hieraus sind sowohl für bestehende als auch neu zu errichtende Tierställe entsprechende Konsequenzen zu Betrieb, Planung und Bau zu ziehen sowie vollumfänglich umzusetzen, um die Gefahr von Brandkatastrophen wie in Alt Tellin soweit wie möglich zu minimieren.

Wie auch in anderen Fragestellungen des Tierwohls und des Tierschutzes (Kastenstand, Ferkelkastration, Töten männlicher Küken) müssen dazu ggf. erforderliche Rechtsanpassungen vorangetrieben werden.

Es ist erfreulich, dass immer mehr Menschen für eine nachhaltige Landwirtschaft und die tierwohlgerechte Haltung von Nutztieren eintreten. Um jedoch zu spürbaren Veränderungen zu gelangen, muss die Gesellschaft – also jeder Einzelne von uns – bereit sein, einen Beitrag dazu zu leisten. Faire Handelsbeziehungen und auskömmliche Erzeugerpreise sowie eine höhere Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte sind eine wesentliche Grundvoraussetzung, um den Zwang zu immer größeren Anlagen zu verringern.

Hat das Land bzw. die Landgesellschaft aktiv um die Ansiedlung von Tierhaltungen geworben und die Ansiedlung von „Tierfabriken“ unterstützt?

Wie zuvor bereits dargelegt, setzt sich der Minister seit vielen Jahren für eine flächengebundene Tierhaltung und Veredlung im Land ein, um im ländlichen Raum Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

Bereits Ende der 1990er wurde eine noch von seinem Vorgänger Minister Brick angeschobene Kampagne zur Ansiedlung von Veredlungsbetrieben gestartet. Aufgabe der Landgesellschaft war es damals, geeignete Standorte für Veredlungsanlagen zu recherchieren und entsprechend anzubieten.

Dabei ging es um größere Schweineproduktionsanlagen (8.000 – 10.000 Mastplätze; geschlossenes System 1.200 Sauenplätze mit 8.800 Mastplätze), nicht aber um Anlagen in der Größenordnung der jetzigen Anlage in Alt Tellin. Der Standort Alt Tellin gehörte auch nicht zu den Standorten, die im Rahmen der o.g. Initiative voruntersucht und beworben wurden.

Schon damals war Grundlage des Handelns der Landgesellschaft, die Standorte möglichst konfliktarm zur Wohnbebauung und zu schützenswerten Biotopen auszuwählen und eine flächengebundene Tierhaltung zu ermöglichen.

Es musste also sichergestellt sein, dass für die in den Veredlungsbetrieben anfallenden organischen Dünger ausreichend Agrarfläche vorhanden ist, um diese pflanzenbaulich zu nutzen.

Nach wie vor sollen bei der Verpachtung landeseigener Flächen arbeitsintensive Betriebskonzepte von Bewerbern um die Pachtflächen unterstützt werden. Dazu zählen auch Betriebe, die in die Tierhaltung investiert haben oder investieren wollen. Hier geht es grundsätzlich aber nicht um „Tierfabriken“, sondern insbesondere um die Unterstützung von Tiere haltenden Familienbetrieben bzw. Mehrfamilienbetrieben. Es ist aber nicht völlig ausgeschlossen, dass große Betriebe oder gewerbliche Tierhalter Landesflächen pachten.

Wie ist der Stand im Genehmigungsverfahren der Schweinemastanlage Suckwitz?

Im Fall der geplanten Schweinemastanlage Suckwitz handelt es sich ebenfalls um ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung). Das bedeutet auch in diesem Verfahren: Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. Wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen. Genehmigt wurde eine Mastschweineanlage mit 7.904 Mastschweinplätzen in 4 Stallgebäuden mit Abluftreinigungsanlage.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Umweltverträglichkeits- und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Im Ergebnis dieses langwierigen Prozesses wurde von der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Staatlichen Amt Mittleres Mecklenburg – die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben erteilt. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen gegen das Projekt hat die Genehmigungsbehörde die individuelle Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Dabei hat man sich an den Maßgaben des allgemeinen Verwaltungsverfahrens orientiert. Der BUND M-V hat gegen die erteilte Genehmigung und die wasserrechtliche Erlaubnis Widerspruch eingelegt.

Eine Bewertung durch das Ministerium ist mit Blick auf das laufende Verfahren an dieser Stelle nicht möglich.

Zehn Millionen Euro für Schwimmhalle

Anklam -Bauminister Christian Pegel übergibt am kommenden Donnerstag, 8. April, gemeinsam mit dem Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann einen Zuwendungsbescheid des Landesbauministeriums über insgesamt rund zehn Millionen Euro für den Ersatzneubau der Schwimmhalle an die Hansestadt Anklam.

9,855 Millionen Euro werden davon im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung im Bereich Städtebau gewährt. Dies entspricht 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10,95 Millionen Euro. Die übrigen zehn Prozent entsprechen dem Eigenanteil der Stadt Anklam. Zur Unterstützung bei der Erbringung des Eigenanteiles stellt das Land knapp 229.000 Euro aus Kofinanzierungsmitteln zur Verfügung.

„Als Ersatz für die dringend sanierungsbedürftige alte Anklamer Schwimmhalle erhalten die Anklamer und ihre Nachbarn aus den umliegenden Gemeinden ein hochmodernes Schwimmbad für den Schwimmunterricht und den Vereins- und Freizeitsport mit deutlich mehr Wasserfläche als in der alten Halle“, sagt Landesinfrastrukturminister Christian Pegel. An der Lindenstraße entsteht ein Niedrigenergie-Bad in Fertigteilbauweise mit acht Bahnen im 25-Meter-Becken und einem Hubboden zur Teilung des Beckens sowie unterschiedlicher Wassertiefen und Wassertemperaturen.

„Mit dem Bau dieser modernen Halle trägt das Land zur Stärkung des Schwimmsports und des Schulschwimmens bei. Die modulare Bauweise wird ein besonders zügiges Bauen ermöglichen, ohne dass die Energieeffizienz auf der Strecke bleibt“, so der Minister.

Der erste Spatenstich erfolgte Ende Mai 2020. Ende dieses Jahres soll die Schwimmhalle fertiggestellt sein.