Kampf gegen Kinderpornografie

Schwerin – „Kinderschutz braucht Prävention, Kooperation, Intervention und Sanktion. Darauf müssen unsere Maßnahmen bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes ausgerichtet sein,“ kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die am Dienstag vorgestellte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit großer Sorge betrachtet Drese darin den Zuwachs im Bereich der sexuellen Gewalt, vor allem die Verbreitung von Kinderpornografie. Diese spiele sich hauptsächlich im Internet ab. „Die zunehmenden Zahlen sind sicherlich auch ein Indiz für die wachsende Aufdeckung durch die Ermittlungsbehörden“, so Drese. Dennoch müsse von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Drese: „Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie und Strafverfolgung im Internet stellt die Landesregierung der Landespolizei ab diesem Jahr fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.“

Die Ministerin begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Strafrahmen für sexuelle Gewalt an Kindern insbesondere im Bereich des Erwerbs, Besitzes und Weiterverbreitung von Kinderpornografie weiter angehoben und jede Form als Verbrechen eingestuft wird.

Zudem gilt es nach Ansicht von Ministerin Drese die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch zu verstärken. Drese: „Substantiell ist dabei eine bessere Vernetzung. Alle Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollten sich auch als Kinderschutzbeauftragte verstehen. Wir wollen, dass Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter Schutzorte und Anwälte für Kinder sind.“

Drese sieht in der systemübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz einen Schwerpunkt für zukünftige Aktivitäten. Wir werden unsere Unterstützungsmaßnahmen so ausrichten, dass alle Partner im Kinderschutz besser erreicht werden. Auch der 11. Landespräventionstag 2021 hat den Kinderschutz zum Schwerpunktthema. Drese: „Die Landesregierung wird ihren Kurs einer aktiven Kinderschutzpolitik fortsetzen.“

Südbahn startet am 30. April

Ab 2022 bestellt das Land die Züge

Schwerin – Ab der Saison 2022 wird wieder die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Strecken zwischen Waren und Malchow (RB15: „Südbahn Ost“) sowie Mirow und Neustrelitz (RB16: „Kleinseenbahn“) bestellen. Außerdem wird es auch weiter Saisonverkehr in den Sommermonaten auf dem erweiterten östlichen Südbahnabschnitt zwischen Malchow und Karow, dem westlichen Abschnitt zwischen Parchim und Karow sowie auf der südlichen Achse zwischen Karow und Plau am See geben.

„Damit wird der ganzjährige Betrieb der Regionalbahnlinien 15 und 16 mindestens im bisherigen Umfang bis Ende 2027 gesichert. Unser Ziel ist es darüber hinaus, das Angebot sowohl für die ,Südbahn Ost‘ und die ,Kleinseenbahn‘ wie auch für die sommerlichen Saisonverkehre ab 2022 auszuweiten“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bereits im Januar haben der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der den Bahnverkehr auf den Strecken zwischen Waren und Malchow (seit 2017) sowie Mirow und Neustrelitz (seit 2012) bisher bestellt hat, und das Land vereinbart, die Aufgabenträgerschaft wieder ans Land zurück zu übertragen. „Die angestrebten Effizienzvorteile in Aufgabenträgerschaft des Landkreises wirken nicht mehr. Zusammen mit den reaktivierten Streckenabschnitten für den sommerlichen Saisonverkehr soll nun deshalb ein ganzheitliches Angebotskonzept für die Südbahn aus einer Hand zum Tragen kommen“, begründet Christian Pegel,

Zurzeit laufe das Verfahren zur Vergabe der Leistungen im Südbahnnetz und für die „Kleinseenbahn“. „Zum Sommer dieses Jahres sollte klar sein, welche Unternehmen dann welche Leistungen auf den Strecken anbieten können und entsprechend den Zuschlag erhalten. Die angestrebten Angebotsausweitungen hängen maßgeblich von den Ergebnissen des laufenden Vergabeverfahrens ab“, sagt der Minister zum aktuellen Stand.

In diesem Jahr startet der Saisonverkehre im Südbahnnetz – vorausgesetzt, die Corona-Pandemie lässt dies zu – am 30. April und wird bis zum 12. September fortgeführt. Wie im vergangenen Jahr werden damit auch in dieser Urlaubssaison an den Wochenenden wieder drei Zugpaare zwischen Hagenow und Plau am See über Ludwigslust und Parchim im vierstündigen Abstand verkehren. Hinzu kommt eine Hin- und Rückfahrt an den Freitagnachmittagen. Bahnreisende können somit in beiden Richtungen auf der Strecke Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Plau am See (RB14/RB19) fahren, ohne in Parchim umsteigen zu müssen. In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben.

Um das Freizeitvergnügen rund um den Plauer See noch länger genießen zu können, werden die Züge in dieser Sommersaison jeweils zwei Stunden früher als im vergangenen Jahr verkehren. Somit erreicht man Plau am See am Freitagnachmittag bereits um 17.30 Uhr statt wie bisher um 19.30 Uhr. An den Wochenendtagen können Frühaufsteher schon um 9.30 Uhr mit der Bahn in Plau am See ankommen.

Auch die Hanseatische Eisenbahn (Hans) wird drei ihrer Fahrten an den Wochenenden ab dem 1. Mai wieder über Malchow hinaus bis nach Alt Schwerin und Karow verlängern (RB15). Karow erreicht man dann gegen kurz vor 10 Uhr am Vormittag sowie kurz vor 14 und 16 Uhr am Nachmittag. In die Gegenrichtung nach Waren verkehren die Züge, nach kurzem Aufenthalt in Karow, dann jeweils kurz nach der vollen Stunde.

Ergänzt wird das Nahverkehrsangebot auch in diesem Jahr durch die Busse der Linie 77, die meist stündlich zwischen Malchow, Karow, Plau am See, Lübz und Parchim verkehren. Sie sichern in Malchow und Parchim den Anschluss an den Bahnverkehr und bedienen zudem weitere Orte in der Ferienregion.

Weiter berichtet Christian Pegel: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich erfolgreich für eine bessere tarifliche Vernetzung der Angebote stark gemacht. Für die RB19-Strecke zwischen Parchim und Plau am See werden die Fahrpreise der Odeg auf das Tarifniveau der Buslinie 77 der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) abgesenkt. Die Bahn- und Bus-Unternehmen erkennen während der Saison die Fahrausweise der jeweils anderen im gesamten Streckennetz zwischen Waren, Plau am See und Parchim gegenseitig an. So können z.B. Reisende mit einem Fahrausweis der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) die RB19 der Odeg wie auch umgekehrt Reisende mit einem Fahrschein der Odeg die Busse der Linie 77 der VLP nutzen.“

Schüler und Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern können zudem mit dem „Schülerferienticket MV“ und dem „Azubiticket MV“ ebenfalls jederzeit auf den genannten Bus- und Bahnstrecken reisen. Mit dem „Mecklenburg-Vorpommern-Ticket“ (MV-Ticket) ist es dieses Jahr erstmals möglich, aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, aber beispielsweise auch aus dem Raum Hamburg, mit der Bahn und nur einem Ticket in die Seenplattenregion zu gelangen. Und Fahrradfreunde können mit der „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ – in Verbindung mit dem „MV-Ticket“ – für nur sechs Euro auch ihr Rad günstig in Bahn und Bus mitnehmen.

Die Kosten für den diesjährigen Saisonverkehr auf der gesamten Südbahnstrecke in Höhe von mehr als 500.000 Euro trägt das Land.

Arbeitsmarkt März 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im März nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 10.100 Arbeitslose gestiegen (+16,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,5 Prozent. Insgesamt sind somit 69.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der Arbeitslosen um 1.900 (2,6 Prozent) gesunken.

„Die Corona-Pandemie hat weiterhin große Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das betrifft vor allem unsere starken Dienstleistungsbereiche, wie beispielsweise den Tourismus und den Einzelhandel. Hier wird weiterhin Unterstützung benötigt. Der Bund plant ergänzende Hilfsprogramme für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über einen sehr langen Zeitraum betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Hotellerie und die Gastronomie, die der Wegfall des Ostergeschäftes stark beutelt. Wir werden uns in den Gesprächen für ein Sonderprogramm einsetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Im März 2021 haben 300 Betriebe für 2.900 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Vormonat Februar waren es 1.100 Anzeigen für 11.900 Beschäftigte. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sind insgesamt 27.600 Anzeigen auf Kurzarbeit für 266.200 Beschäftigte in den Arbeitsagenturen eingegangen. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Baugewerbe. Das Land hat für die Unternehmen unter anderem ein Programm „Neustartprämie“ aufgelegt.

Unterstützt werden Sonderzahlungen von Unternehmen an Beschäftigte, die im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2021 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen waren. Bislang wurden 1.158 Anträge gestellt, von denen 1.064 bewilligt wurden. 987 sind (Stand 25.03.) ausbezahlt. Bei den beantragten Anträgen geht es insgesamt um 8.585 Mitarbeiter (bewilligte Anträge: 7.988 Mitarbeiter).

„Neben der Neustartprämie haben wir ein großes Unterstützungspaket für die heimische Wirtschaft geschnürt. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören. Die Verlängerung der Bundeshilfen wäre eine mögliche und auch begrüßenswerte Variante. Gleichzeitig ist ein Anschubprogramm für die Zeit danach notwendig. Entscheidend ist am Ende, dass Teile der Wirtschaft eine Unterstützung brauchen, um aus der Krise zu kommen, damit das Hochfahren bestmöglich gelingt“, sagte Glawe.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand Januar) ist im Vorjahresvergleich um 2.300 oder 0,4 Prozent auf 569.100 gesunken. So gingen in der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im verarbeitenden Gewerbe (-1.100), im Handel (-600) und im Baugewerbe (-500) Arbeitsplätze verloren. Neue Jobs sind unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.000), im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+700) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+600) entstanden.

Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung heraus ist im ersten Quartal 2021 (14.000) im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-2.800; 16,6 Prozent). „Die Unternehmen wollen ihr Personal bestmöglich halten, um bei möglichen Lockerungen den Betrieb hochzufahren“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

AstraZeneca nur für über 60-Jährige

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Gesundheitsminister der Länder haben zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber beraten.

„Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gelten auch für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird diese umsetzen. Ziel ist es nun, durch entsprechende Planungen, die Maßnahmen so zu ergreifen, dass möglichst geringe Terminänderungen bei den Impfungen notwendig sind. Oberste Priorität ist es, dass Impfen weiter am Laufen zu halten und weitere Impftermine zu vergeben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Impfstoff von AstraZeneca soll künftig grundsätzlich nur noch zum Einsatz bei Personen kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „In den Impfzentren werden die bereits vereinbarten Termine bestmöglich erhalten bleiben. Dort wo AstraZeneca für unter 60-Jährige vorgesehen war, werden diese nun auf BioNTec/Pfizer oder Moderna umgebucht“, so Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits vergeben worden sind, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai. „Hier will die STIKO schnellstmöglich eine Empfehlung abgeben, wie mit der Zweitimpfung zu verfahren ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen. Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen. Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung hat in Schwerin am Dienstag über die weitere Finanzierung für die MV Werften beraten. Zu Vermeidung eines Baustopps der Global 1 ab Anfang April 2021 ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, bis der Bund eine endgültige Entscheidung getroffen hat, weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die MV Werften auszuzahlen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der so genannten Lockbox in Höhe von 35 Millionen Euro erfolgen.

„Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben. Die Mittel sollen für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen. Damit wird unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und es können beispielsweise auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen. 35 Millionen Euro werden aus der Lockbox benötigt. Eine Freigabe der Pfandsicherheit erfordert die Zustimmung von 2/3 der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber wie beispielsweise Land und Euler Hermes.

„Die eingezahlten Mittel in der Lockbox sind keine öffentliche Mittel von Bund oder Land, sondern es geht hierbei um privates Kapital, welches vom Gesellschafter als Sicherheit für den Bau von Schiffen eingezahlt worden ist“, machte Glawe deutlich.

„Ziel der Bemühungen ist es, dass die MV Werften weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes erhalten können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Umgang mit Schnelltests und Selbsttests

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung in Schwerin den Umgang mit den Schnelltests bzw. Selbsttests in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Unser Ziel ist es, durch die Testungen so viel Alltag wie möglich in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Hierzu zählt beispielsweise das Einkaufen im Einzelhandel oder das Wahrnehmen von körpernahen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das Testen ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten alternativlos. Ansonsten müssten wir beispielsweise die Läden aufgrund wachsender Inzidenzen konsequent schließen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

Es gibt verschiedenen Wege um anerkannte Schnelltests durchzuführen: In den Schnelltesteinrichtungen können Schnelltests, so genannte Bürgertests, gemacht werden. Diese Tests zahlt der Bund.

„Es ist mindestens ein Test pro Woche möglich. Die Tests sind kostenlos und haben ab Ausstelldatum und -uhrzeit eine Gültigkeit von 24 Stunden. Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Vorfeld einen Termin für die Testung besorgen“, sagte Glawe. Die Bescheinigungen über den durchgeführten Test werden von dem jeweiligen Schnelltestzentrum oder der beauftragten Teststelle ausgestellt. Das sind zum Beispiel Apotheken, kommunale Einrichtungen oder auch Hilfsorganisationen, die diese Tests durchführen. Aktuell gibt es insgesamt 183 Testmöglichkeiten im Land. Davon sind beispielsweise 114 Apotheken, 17 Pflegeeinrichtungen, 32 Einrichtungen der Kommunen, zwei Grenzpendlerzentren sowie 10 Gesundheitszentren/Kliniken.

Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Onlinekarte mit den jeweiligen Orten der Testzentren und weiteren Informationen eingestellt. „Das Netz wird weiter ausgebaut“, so Glawe.

Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunehmend gefordert, ihre Beschäftigten auf das Corona-Virus zu testen. „Der Arbeitgeber kann nach entsprechender negativer Coronavirus-Testung mit einem Schnelltest oder einem Selbsttest unter Aufsicht eine Bescheinigung für seine Beschäftigten ausstellen, dass der Test im Unternehmen durchgeführt wurde. Dieser hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Mit der Bescheinigung ist beispielsweise der Einkauf in der Innenstadt oder der Besuch einer körpernahen Dienstleistung möglich“, erläuterte Wirtschaftsminister Harry Glawe weiter.

Für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise einem Friseurbesuch ist ein Schnelltest oder ein Selbsttest nötig, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Das kann entweder durch das Vorlegen einer Bescheinigung durch einen Test im Schnelltestzentrum oder durch das Vorlegen einer Testbescheinigung vom Arbeitgeber erfolgen.

Eine weitere Variante für das Ermöglichen einer körpernahen Dienstleistung wäre der Selbsttest unter Aufsicht. Er kann durch den jeweiligen Dienstleistungsanbieter zur Verfügung gestellt werden, oder der Kunde bringt den Selbsttest selbst mit. Der Selbsttest ist nur für die Ausführung der jeweiligen Dienstleistung in dem Geschäft oder im Betrieb gültig. „Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Ist der Schnelltest negativ, kann die Behandlung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Gültigkeit: Soweit in der Corona-Verordnung Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse geregelt sind, gelten diese, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe, ab dem 06. April 2021; für die in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse ab dem 31. März 2021. In der Hansestadt Rostock gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse abweichend von Satz 3 ab 10. April 2021.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2020

Innenminister Torsten Renz: In Mecklenburg-Vorpommern leben, heißt sicher leben!

Schwerin – Innenminister Torsten Renz und der Direktor des Landeskriminalamtes M-V, Rogan Liebmann, haben heute gemeinsam die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 vorgestellt.

Innenminister Torsten Renz „Die vorliegende Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2020 beweist erneut: In Mecklenburg-Vorpommern leben, heißt sicher leben! Diese positive Bilanz ist in hohem Maße auch das Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten. Mit Blick auf die Corona-Pandemie haben wir ein außerordentlich schwieriges Jahr hinter uns gebracht, das allen Beachtliches abverlangt hat. Gesellschaftliche Herausforderungen haben auch immer Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit. Veränderte Lebensbedingungen wie die Einschränkung von Sozialkontakten, wirtschaftliche Engpässe und veränderte Tatgelegenheitsstrukturen haben auch die Kriminalitätslage beeinflusst.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern um 4,8 % von 111.329 auf 105.932 Fälle gesunken. Die sogenannte Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, ist von 6.916 auf 6.587 gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit 1992.

Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote das dritte Jahr in Folge leicht gestiegen und liegt bei 62,9 Prozent, womit wir die höchste je registrierte Aufklärungsquote in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 erzielt haben. Das ist keineswegs selbstverständlich und Ergebnis professioneller Arbeit. Nur vier Bundesländer hatten beispielsweise 2019 eine höhere Aufklärungsquote als Mecklenburg-Vorpommern aufzuweisen. Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Ergebnis auch in 2020 einen derart guten Stand im Vergleich der Bundesländer erreichen werden.

Sicherlich hat sich die Corona-Pandemie auch auf die Polizeiliche Kriminalstatistik niedergeschlagen. Trotz sinkender Zahlen sind unsere Sicherheitsbehörden ständig mit neuen und steigenden Anforderungen konfrontiert. Die Landespolizei hatte neben der ohnehin anspruchsvollen Aufgabe der täglichen Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusätzlich die Einhaltung der Corona-Verordnungen und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu meistern. Homeoffice-Lösungen mögen in vielen Bereichen machbar sein. Kriminalitätsbekämpfung in Gänze von zu Hause aus ist dagegen undenkbar.

Angesichts des engagierten und qualifizierten Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, die auch 2020 trotz aller Widrigkeiten mit hoher Verlässlichkeit und Präsenz dafür gesorgt haben, dass sich unsere Bürger sicher fühlen können, möchte ich an dieser Stelle Danke sagen für die geleistete Arbeit.“

Impfterminvergabe wird erweitert

Glawe: Online-Registrierung zum Impfen ab Mittwoch möglich – Start mit Priorität 1

Schwerin – Ab Mittwoch (31. März) ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen. „Neben der telefonischen Anmeldung bieten wir einen weiteren Weg für die Vergabe eines Impftermins an. Es können sich ab morgen (Mittwoch 31. März) Impfberechtigte online für einen Impftermin registrieren. Abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes werden die Termine dann vergeben werden. Im April rechnen wir insgesamt mit 174.150 Impfdosen für die Erst- und für die Zweitimpfung in den Impfzentren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Start erfolgt am Mittwoch, den 31. März 2021, um 10 Uhr. Die Registrierung wird unter der Internetseite: www.corona-impftermin-mv.de möglich sein. Bei der Registrierung können sich zunächst am 31.03. und am 01.04. nur Impfberechtigte der Prioriät 1 registrieren. Das sind insbesondere Personen über 80 Jahre und Personen, die regelmäßig alte und pflegebedürftige Menschen betreuen. Der Erhalt des Anschreibens der über 80-Jährigen ist hierfür nicht mehr notwendig, alle Personen über 80 Jahre sind aufgerufen, sich zeitnah einen Termin zu vereinbaren. „Mecklenburg-Vorpommern impft weiter nach der Bundesimpfverordnung. Ziel ist es, dass wir diejenigen, die den größtmöglichen Schutz vor dem Corona-Virus benötigen, weiter durchimpfen“, so Glawe weiter.

Ab Freitag (02. April 2021) sind zusätzlich zur Priorität 1 auch Registrierungen in der Priorität 2 möglich. Hierzu zählen insbesondere alle über 70-Jährige oder viele chronisch Kranke.

Es können bei der Registrierung Terminvorschläge für Impftermine gemacht werden. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System. „Wir rechnen mit einem hohen Anfrageaufkommen. Es wird Geduld notwendig sein, da immer noch keine ausreichenden Impfstoffmengen vorhanden sind“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend deutlich.

Der Online-Registrierte wird automatisch einen Termin per E-Mail bekommen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Der Impfberechtigte wird per E-Mail regelmäßig über den Status seiner Terminvergabe informiert.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen.

Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen.

Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Bau des Inselhafens Prerow genehmigt

Prerow – Das Energieministerium hat heute den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Inselhafens Prerow an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Vorhabenträger (StALU MM) übergeben.

„Damit ist der Bau des Inselhafens vor der Küste Prerows als Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort genehmigt. Sobald er fertig ist, kann der bisherige Nothafen im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, dessen Zufahrt wir als Verkehrsministerium bis dahin durch ein bis zwei Ausbaggerungen pro Jahr wegen stetiger Versandung sicherstellen, geschlossen werden“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Zur Bedeutung führt er aus: „Damit stellt das Land die Seenotrettung auf dem Seeweg vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst langfristig sicher. Neben Liegeplätzen für Boote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft wird es acht Liegeplätze für die Prerower Fischer, drei für ortsansässiges Gewerbe, 33 für schutzsuchende Sportboote und einen Notliegeplatz für ein bis zu 30 Meter langes Schiff geben, der alternativ für sechs bis neun schutzsuchende Sportboote genutzt werden kann.“

Für Umweltminister Dr. Till Backhaus, der für Planung, Bau und Betrieb des Inselhafens zuständig ist, ist die Genehmigung ein wichtiger Meilenstein: „Seit mehr als 25 Jahren wird intensiv über einen Ersatzhafen für den Nothafen am Darßer Ort diskutiert. Viele Untersuchungen und Hafenplanungen wurden durchgeführt, waren letztendlich aber aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich. Nun können wir endlich einen neuen Nothafen in Form eines Landeshafens bauen, der – wie bisher auch – eine eingeschränkte Etappenfunktion für Sportboote im Hafennetz Mecklenburg-Vorpommerns übernehmen wird“, so Till Backhaus.

Er sei überzeugt, dass das Vorhaben in der Gemeinde Ostseebad Prerow und in der Region Fischland-Darß positive Effekte haben werde. Der Umweltminister hatte bei vier öffentlichen Informations-/Diskussionsveranstaltungen in Prerow über das Vorhaben informiert. Die Gemeinde hat mit einem Bürgerentscheid für das Vorhaben gestimmt und den weiteren Planungs-/Genehmigungsprozess positiv begleitet.

„Mit dem neuen Inselhafen sollen auch die Umweltbeeinträchtigungen in der besonders sensiblen Kernzone des Nationalparks, die gleichzeitig Naturschutzgebiet ist, der Vergangenheit angehören. Der Nothafen inmitten des geschützten Ottosees kann der Natur zurückgegeben werden“, sagt der Umweltminister und fügt hinzu: „Unser Ziel ist, noch 2021 mit dem Bau des neuen Hafens zu beginnen. Nach seiner Fertigstellung voraussichtlich 2023 kann die Zufahrt zum bisherigen Nothafen geschlossen und der Ottosee renaturiert werden.“

Das Infrastrukturministerium als Planfeststellungsbehörde hat mit dem Beschluss auch den Bau einer neuen Seebrücke mit Fahrgastschiffanleger, den Abriss der bestehenden maroden Seebrücke und ein zweigeschossiges Funktions- und Betriebsgebäude im Inselhafen mit Aussichtsplattform genehmigt.

Zum Ausgleich für die Eingriffe in die Natur für den Hafenbau muss das StALU als Vorhabenträger den ursprünglichen Zustand des Ottosees wiederherstellen – die Hafenanlagen zurückbauen und die Zufahrt zum Hafen verfüllen.

Das StALU MM als Vorhabenträger kann nun sofort mit der Ausschreibung beginnen. „Wir haben mit der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und der Aufnahme von Vorschlägen und Hinweisen, insbesondere zum Naturschutz, ein gutes Miteinander mit allen von dem Projekt Betroffenen gefunden“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Aus meiner Sicht herrscht Einigkeit darüber, dass diese langfristige Lösung für die Seenotrettung und das Schließen des Nothafens mitten im Nationalpark ein Riesengewinn für alle ist und die Eingriffe für den Bau des neuen Hafens rechtfertigt.“

Zehn Jahre Pflegestützpunkte in M-V

Pasewalk – Im März 2011 hat in Pasewalk der erste Pflegestützpunkt Mecklenburg-Vorpommerns seine Arbeit aufgenommen. Heute, zehn Jahre später, gibt es 19 Beratungsstellen im ganzen Land. Das Besondere an ihnen ist, dass sie eine neutrale und kostenlose Sozial- und Pflegeberatung unter einem Dach vereinen. Deshalb sind sie auch als erste Anlaufstelle der Menschen im Land für alle Fragen rund um die Themen Pflege und Alter etabliert. Die Nachfrage dazu ist immens.

Nach intensiver Aufbauarbeit stehen die Pflegestützpunkte im Land heute hervorragend da. Allein im vergangenen Jahr führten die rund 55 Pflege- und Sozialexperten der Stützpunkte auch in Zeiten der Corona-Pandemie rund 45.000 Gespräche und Beratungen durch. Für Sozialministerin Stefanie Drese sind die Pflegestützpunkte eine Erfolgsgeschichte. In einer Videobotschaft anlässlich des Jubiläums bedankte sie sich bei allen Beteiligten für die hervorragende Arbeit.

„Unsere Pflegestützpunkte sind ein ganz wichtiger Baustein in der Pflegelandschaft unseres Landes. Denn unser gemeinsames Ziel ist es vor allem, dass diejenigen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, dennoch ein möglichst selbstbestimmtes Leben zuhause führen können. Ambulant vor stationär heißt unser pflegepolitisches Leitmotiv. Die Pflegestützpunkte sind dabei zu einem Dreh- und Angelpunkt mit einer flächendeckenden Beratungsstruktur geworden“, betonte Drese.

Die Ministerin dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten und hebt in ihrem Video-Grußwort hervor: „Sie geben jeden Tag den Pflegestützpunkten ein Gesicht. Sie sind kompetent, fachkundig und empathisch. Hilfesuchende müssen einen tiefen Einblick in ihr Leben und das ihrer Angehörigen zulassen. Deshalb hat Ihre Arbeit auch ganz wesentlich mit Vertrauen zu tun. Denn ohne gengenseitiges Vertrauen und Einfühlungsvermögen für die Nöte und Sorgen der Rat- und Hilfesuchenden funktioniert eine gute Beratung und Begleitung nicht.“

Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 19 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen von den Kranken- und Pflegekassen im Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden. In ihnen wird das Wissen über das Pflegeversicherungsgesetz und das Know-how über die Vielzahl der Hilfs- und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, die Alten- und Sozialhilfe sowie die angrenzenden Sozialleistungsbereiche gebündelt.

Die Pflege- und Sozialberaterinnen und -berater helfen bereits im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit bei allen Fragen rund um die Pflege und unterstützen im konkreten Pflegefall – angefangen beim Pflegeantrag bis hin zur Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten oder Hilfe- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. In den Beratungen gehen sie behutsam auf die individuellen Bedürfnisse der Ratsuchenden ein. Mit Hilfestellungen zur Inanspruchnahme von sozialen Angeboten, ambulanter oder teilstationärer Pflege helfen sie beim Wunsch von Betroffenen, so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung zu leben und betreut zu werden.

Auch wenn vollstationäre Pflege erforderlich ist, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus informieren sie detailliert über Finanzierungswege oder Kostenträger in der Pflege- und Krankenversicherung sowie der Altenhilfe und unterstützen bei Behördenangelegenheiten – bei Bedarf beraten sie flexibel und unter Beachtung der Hygieneregeln sogar zuhause. Um die Rat- und Hilfesuchenden im Flächenland MV zu erreichen, legen die Beraterinnen und Berater mitunter weite Strecken zurück: jährlich einmal um die Erde oder insgesamt zehn Mal in den vergangenen zehn Jahren.

„Die Pflegestützpunkte sind aus der Versorgungslandschaft nicht mehr wegzudenken“, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Hans-Joachim Fritzen. „Mit ihnen ist es uns gelungen, die bestehenden Beratungsangebote der unterschiedlichsten Träger in MV zum Wohle der Betroffenen ganz eng miteinander zu verzahnen. Die Pflege eines Angehörigen ist immer mit hohen psychischen und physischen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene mit den Pflegestützpunkten im ganzen Land kompetente Anlaufstellen vor Ort haben, wo ihnen die Pflegeexpertinnen und -experten mit Rat und Tat zur Seite stehen und eine wertvolle Hilfe sind.“

Auch die Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Kirsten Jüttner, betonte den Vorteil der unkomplizierten, unmittelbaren und schnellen Hilfe durch die Pflegestützpunkte. „Mit ihrer Kompetenz tragen die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegestützpunkte wesentlich dazu bei, dass pflege- und hilfebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sich den häuslichen Alltag mit der notwendigen Unterstützung organisieren können. Wichtig ist, dass die Beratung auch zuhause stattfinden kann, nicht nur für diejenigen, für die der Weg zum Pflegestützpunkt zu beschwerlich ist, sondern auch, damit sich die Beraterinnen und Berater ein Bild der Pflegesituation einschließlich der räumlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten machen können.“

Aktuell werden zwei von drei Pflegebedürftigen im Land zuhause gepflegt. So lagen die Beratungsschwerpunkte der vergangenen Jahre auch bei den Fragen der pflegerischen Versorgung im Privathaushalt und um Themen der Haushaltsführung, Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige, Wohnraumanpassung oder Vollmachten und Kinder sowie Kinder und Jugendliche in Pflegeverantwortung. Deshalb ist es für Kathrin Potratz Scheiba, Mitglied des Landessteuerungsausschusses Pflegestützpunkte MV nach zehn Jahren Arbeit wichtig, die Angebote und Kompetenzen der Pflegestützpunkte noch bekannter zu machen, damit noch mehr Betroffene von den umfangreichen Beratungsangeboten der Stützpunkte profitieren könnten.

Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen in der Pflege sind sich alle Beteiligten einig, die fachliche Weiterentwicklung des Erfolgsmodells der Pflegestützpunkte in MV in Zukunft weiter voranzubringen. Das gemeinsame Ziel ist klar: Die Beratungsergebnisse in den Pflegestützpunkten sind eine hervorragende Ausgangslage und geben gleichzeitig allen Beteiligten Ansporn, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.

Backhaus: Die Bundeswaldinventur startet

Schwerin – Zum vierten Mal beginnen Forstexperten in ganz Deutschland mit der Erfassung des Waldes. Ziel ist die Ermittlung der großräumigen Waldverhältnisse und deren Entwicklung.

Wie hat sich der Wald in den letzten Jahren entwickelt? Welche Spuren haben Dürre und Borkenkäfermassen­vermehrung während der letzten drei Jahre hinterlassen? Wie wirkt sich das auf die Holzvorräte und die Treibhaus­gasbilanz der Wälder aus? Die Bundeswaldinventur 2022 (BWI-2022) beantwortet diese Fragen. Sie zeigt neben dem aktuellen Zustand auf, wie sich der Wald seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahre 2012 und der Kohlenstoffinventur im Jahr 2017 unter gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, klimatischen und ökologischen Einflüssen entwickelt hat.

„Die BWI-2022 bildet das Fundament für forst-, handels-, wirtschafts-, und umweltpolitische Entscheidungen zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz des Waldes“, sagt Forstminister Till Backhaus und betont: “Angesichts der Wirkungen des Klimawandels und der extremen Wetter- und Schadereignisse in den Wäldern wird der Bedarf an zuverlässigen Informationen über den Wald immer wichtiger.“

Bundesweit startet die Bundeswaldinventur am 1. April 2021. In Mecklenburg- Vorpommern sammeln ab dann 6 Aufnahmetrupps auf einem Netz gleichmäßig verteilter Stichproben im Raster von 2 km x 2 km Daten zum Wald. Die Datenaufnahme erfolgte an mehr als 5.600 Stich­proben­punkten. Insgesamt werden 150 verschiedene Merkmale von der Baumart über verschiedenste Baum- und Waldmerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

„Damit erhalten wir einen guten Überblick über die Entwicklung des Waldes in unserem Land und schaffen datenbasierte Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung“, so Backhaus.

Hintergrundinformationen

  • Die BWI zeigt die Entwicklung insbes. von Waldfläche, Baumarten, Mischung, Baumalter, Holzvorrat, Zuwachs und Nutzung, Totholz, Verjüngung, und anderen ökologischen Merkmalen.
  • Die BWI bildet die Grundlage für eine Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
  • Die BWI schafft die Basis für die Modellierungen der Waldentwicklung und des Holzaufkommens, für die Bilanzierung der Klimaschutzwirkung des Waldes, für die Berichtspflichten nach Klimarahmenkonvention sowie für die forstliche Forschung.
  • Die BWI liefert Hinweise für Planungs- und Investitionsentscheidungen im Cluster Forst und Holz und unterstützt mit ihren Ergebnissen die Hinwendung zu einer holzbasierten Bioökonomie.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) koordiniert das Thünen-Institut (TI) für Waldökosysteme die Arbeiten zur BWI-2022. Grundlage ist § 41a Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur (4. BWI-VO). Die BWI-2022 steht in einer inzwischen langen Tradition. Die erste Erhebung 1987 erfasste den Wald in den alten Bundesländern, die zweiten Inventur 2002 zum ersten Mal den Wald im wiedervereinigten Deutschland. Die dritte BWI 2012 zeigte im Vergleich zur Inventur 2002 zum ersten Mal Holzzuwachs und Holznutzung in ganz Deutschland. Die Kohlenstoffinventur 2017 wies den Wald als Kohlenstoffsenke für das Kyoto-Protokoll nach.

Aufgrund der großen Waldfläche und immensen Zahl an Bäumen kann der Wald in der BWI nur über eine Stichprobe untersucht werden. Dazu wird ein systematisches Stichprobengrundnetz im 4 x 4 km-Quadratverband über Deutschland gelegt. In Mecklenburg-Vorpommern wird Erfassungsdichte auf ein 2 x 2 km-Quadratverband erhöht. Die von den fünf Aufnahmetrupps und einem Kontrolltrupp in Mecklenburg-Vorpommern gesammelten Daten werden zentral vom Thünen-Institut ausgewertet.

Die BWI-2022 wurde jahrelang vorbereitet. Erhebungsmethoden mussten aktualisiert und getestet werden. Das Datenerfassungsprogramm wurde überarbeitet. Die Inventurtrupps wurden vor Aufnahmebeginn geschult. Während der Inventur wird die Qualität der Datenaufnahme laufend geprüft.

Die Außenaufnahmen der BWI-2022 sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Mit den Ergebnissen der Auswertungen ist 2024 zu rechnen.

Strandbewirtschaftung in Warnemünde

Warnemünde – Anlässlich mehrerer Medienberichte zum Thema der Strandbewirtschaftung in Warnemünde hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus zu einem Pressegespräch eingeladen. An der virtuellen Veranstaltung nahmen neben Medienvertretern auch die Leiterin des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) Ines Liefke, der Direktor der Tourismuszentrale Rostock, Herr Fromm und mehrere Gewerbetreibende aus Warnemünde teil.

Im Anschluss an die Konferenz erklärt Minister Backhaus: „Man hat dem StALU vorgeworfen, die Wirtschaft am Strand von Warnemünde zu behindern. Das ist absurd. Tatsächlich hat das StALU den Weiterbau einer gastronomischen Einrichtung untersagt, weil es für diesen Bau keine Genehmigung gibt. Zuständig für die Baugenehmigung wäre das Bauamt der Hansestadt Rostock. Doch der Grüne Umweltsenator kann den Bau nicht genehmigen, weil es keinen B-Plan für den Strand von Warnemünde gibt, nach dem eine derart große Gaststätte mit einer Grundfläche von über 300 m² und bis zu 150 Sitzplätzen, die auch für Veranstaltungen angemietet werden kann, ggf. zulässig wäre.

Einem ungenehmigten Bau kann das StALU aber kein grünes Licht geben. So einfach ist das. Einen illegalen zustand tolerieren kann des Amt natürlich nicht. Hat es auch in der Vergangenheit nicht. Seit 2018 gab es regelmäßige Kontakte zwischen dem StALU, dem Betreiber der Gaststätte, der Baubehörde und der Tourismuszentrale mit der Forderung den illegalen Zustand zu beenden. Getan wurde nichts. Nun, da das Kind in den Brunnen gefalle ist, die Schuld auf das StALU zu schieben ist abenteuerlich“, so der Minister.

Die Leiterin des StALU MM erklärt, was Bauten auf dem Strand so problematisch macht.

„Der Strand gehört aufgrund seiner natürlichen Lage zu den überflutungsgefährdeten Gebieten. Insbesondere in der Sturmflutsaison (16.10. – 31.03.) muss mit Überflutungen gerechnet werden, Nutzungen des Strandes sind in dieser Zeit daher nur in Ausnahmefällen und nur zeitlich eng befristet (wenige Tage) mit entsprechenden Vorkehrungen möglich. Aber auch in den übrigen Monaten, in denen bauliche Anlagen durchaus denkbar sind, ist Hochwasser nicht ungewöhnlich. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine bauliche Anlage mit den Belangen des Küstenschutzes vereinbar ist. Insbesondere darf sie im Hochwasserfall nicht zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Küstenschutz­dünen führen.

Wenn bei einer Sturmflutwarnung der vorhergesagte Wasserstand zzgl. eines Sicherheitsmaßes von 20 cm die Gebäude- oder Podestunterkante erreicht oder überschreitet muss der Rückbau der Anlage binnen 12 Stunden möglich sein. Bei Bauten mit Pfahltief­gründung muss die Gründungskonstruktion der erwarteten Seegangsbelastung bei Hochwasser standhalten. Das ist bei dem hier in Rede stehenden Gebäude auf den ersten Blick nicht gegeben. Hinzu kommt, dass nicht geklärt ist, was mit dem Brauchwasser aus der Gastronomie passiert. Was ist mit der Standsicherheit auf der Pfahlkonstruktion und unabhängig davon mit der Statik der Anlage an sich? Was passiert im Brandfall? Alles nicht in einem notwendigen Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei allem Respekt – es kann doch niemand verlangen, dass wir das bei einer Gaststätte, in der sich Menschen aufhalten, so laufen lassen“, stellt Ines Liefke fest.

Minister Backhaus unterbreitet den Gewerbetreibenden am Strand von Warnemünde einen Vorschlag, um die kommende Saison dennoch zu retten: „Es ist doch klar: Wir können nicht so lange warten, bis sich die Stadt auf einen B-Plan einigt. Zur Sicherung der notwendigen Strandversorgung liegt die Lösung nahe, dass Einzelne wieder etwas bescheidener werden. An anderen Stränden und auch in Warnemünde gibt es gastronomische Angebote mit Zelten und Kiosken. Die sind schnell auf- und wieder abgebaut und es gibt dabei offensichtlich keine Probleme. Und wenn die Stadt vielleicht einen B-Plan beschließt, wird auch geklärt sein, ob Bauten wie die Strandoase dann zulässig sind. Aber Wild West in Warnemünde und alle sehen weg – geht mit uns eben nicht“, so Backhaus abschließend.

Schutzregelungen in Pflegeheimen

Schwerin – Nach erfolgreichem Abschluss der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können beginnend zu Ostern Besuchs-, Betretens- und Schutzregelungen schrittweise gelockert werden. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit Verweis auf die neue, ab dem 1. April geltende Corona-Verordnung Pflege und Soziales heute mit.

„Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen“, betonte Drese. „Wir wollen ihnen nun nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen stattgefunden haben wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.“

In MV fand in den Alten- und Pflegeheimen zu 100 Prozent die Erstimpfung und zu 99 Prozent die Zweitimpfung statt. Die vorgesehenen Lockerungen basieren auf einem Konzept des Sachverständigengremiums Pflege und Soziales, das Ministerin Drese eingesetzt hatte.

„Vorsicht ist trotzdem weiterhin geboten“, so Drese. Deshalb wird die Zahl der Besuche über Ostern (vom 1. bis 5. April) auf zwei nicht festzulegende Personen je Bewohnenden pro Tag beschränkt.

Im Anschluss werden die Einrichtungen für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag geöffnet. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Voraussetzung für Lockerungen sind, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus vor Ort in der Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein aktives Infektionsgeschehen in der Einrichtung besteht. Zudem müssen die strengen Schutz- und Hygieneregelungen, wie z.B. die verpflichtenden Testungen für Besuchende und Beschäftigte strikt beibehalten werden.

Drese: „Mir ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zudem besonders wichtig, dass innerhalb der Einrichtungen die Kontaktbeschränkungen deutlich reduziert werden. So sollen wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso stattfinden dürfen wie die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten.“

Lockerungen gibt es darüber hinaus bei der Rückkehr der Pflegebedürftigen in die Einrichtung. Soweit in einer Einrichtung kein aktives Infektionsgeschehen besteht und die Zweitimpfung des einzelnen Bewohnenden vor mehr als 14 Tage erfolgt ist, entfällt für diese Person die Notwendigkeit von Isolationsmaßnahmen.

Drese: „Ich bedanke mich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Einrichtungsträgern und -leitungen sowie bei der Bundeswehr für die hervorragende Arbeit in den letzten Wochen. Die koordinierte und professionelle Durchführung der Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bringt den Bewohnenden ein ganz wichtiges Stück Teilhabe und damit Lebensfreude zurück. Das gibt uns allen Hoffnung und eine Perspektive in dieser schlimmen Corona-Pandemie.“

Naturparkweg M-V

907 Km wandern durch 9 Nationale Naturlandschaften

Raben Steinfeld – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V und Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, haben in Raben Steinfeld die letzte von 99 Informationstafeln am neuen Naturparkwanderweg Mecklenburg-Vorpommern angebracht. Mit einer mehrtägigen Wanderung soll der Weg im Mai offiziell durch den Minister eröffnet werden.

Der neue Naturparkweg verläuft auf einer Strecke von 907 Kilometern quer durch das Binnenland von Mecklenburg-Vorpommern – vom Schaalsee bis an das Stettiner Haff. Als überregionaler Wanderweg verbindet der Weg alle sieben Naturparks des Landes sowie das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und den Nationalpark Müritz miteinander.

„Unsere Nationalen Naturlandschaften zeigen sich auf diesen 907 Kilometern von ihrer schönsten Seite. Als leidenschaftlicher Wanderer weiß ich, dass sich jeder Schritt auf dieser Route lohnt. Es gibt keine vergleichbare Möglichkeit, die Vielfalt unserer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften zu entdecken“, betont Minister Backhaus.

Der Naturparkweg ist auf Initiative der Naturschutzverwaltung entstanden und soll sich zu einem Modell und Werbeträger für ressourcenschonendes Naturerlebnis in den Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln. Darüber hinaus ist der Naturparkweg ein wichtiger Impuls für den Wandertourismus im Urlaubsland M-V.

„Von der ersten Idee über die Führung und Abstimmung des Wegeverlaufs bis zur Beschilderung des Naturparkwanderweges hat es rund acht Jahre gedauert“, erklärt Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, dem die sieben Naturparks des Landes angehören. „Mit der Umsetzung waren Herausforderungen verbunden, die nur in Zusammenarbeit mit den fünf beteiligten Landkreisen, 41 Ämtern, 18 Forstämtern sowie zahlreichen Gemeinden und privaten Waldbesitzern bewältigt werden konnten“, so Ute Hennings weiter.

„Mit der Errichtung der letzten großformatigen Informationstafel in Raben Steinfeld, einer Begrüßungstafel für den Naturpark Sternberger Seenland, wird ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Fertigstellung und Eröffnung des Naturparkweges erreicht“, betont Minister Backhaus.

Die Herstellung der Tafeln wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Das Gesamtvolumen dieser Investition beträgt rund 51.000 Euro.

Nach dem Aufstellen der großformatigen Informationstafeln beginnt anschließend mit Unterstützung der zuständigen fünf Landkreise die durchgehende Beschilderung des gesamten Wegeverlaufs mit rund 1.500 Wegweisern und Wegemarken zur Orientierung der Wanderer.

Backhaus unterstreicht: „Mit der baldigen Fertigstellung des Naturparkweges geht ein Herzensprojekt in Erfüllung. Wandern ist seit Jahren eine beliebte Outdoor-Aktivität und die naturschonendste Form der Erholung. Im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern finden sowohl erholungssuchende Spaziergänger als auch aktive Wanderer optimale Bedingungen. Mein Dank gilt allen Akteuren, die dazu beitragen, dieses Projekt Wirklichkeit werden zu lassen.“

Bau des Archäologischen Landesmuseums

Land und Hansestadt Rostock schließen Kooperationsvereinbarung ab

Rostock – Finanzminister Reinhard Meyer und der Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen haben heute im Stadthafen der Hansestadt die Zusammenarbeit beim Bau des Archäologischen Landesmuseums besiegelt. Die Stadt will sich an den erwarteten Baukosten von 55 Mio. Euro mit 15 Mio. Euro beteiligen.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung kann das Land nun mit der weiteren Planung beginnen und bereitet derzeit den Architekturwettbewerb vor. Dabei steht der Standort des Landesmuseums bereits fest: Eine Fläche in der Warnow im Bereich des Christinenhafens.

Grundlage für die weitere Planung ist eine Nutzfläche von etwa 3.600 Quadratmetern, auf der neben den musealen Flächen, den Büro- und Servicebereichen auch Tagungsmöglichen sowie ein Café eingerichtet werden sollen. Ein Preisgericht, das über die besten Entwürfe entscheiden soll, wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres tagen.

Nicht zuletzt wegen der in Rostock 2025 stattfindenden Bundesgartenschau wird der Beginn des Hochbaus nicht vor dem Jahr 2026 beginnen. 2030 könnten die Bauarbeiten dann abgeschlossen sein.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mit dem Archäologischen Landesmuseum bekommt die Hansestadt Rostock einen weiteren Leuchtturm. Und seine Strahlkraft wird über die archäologischen Ausstellungen und das kulturelle Erbe des Landes hinausgehen, denn auch städtebaulich und gestalterisch erwartet uns ein Highlight. Wie das Guggenheim-Museum in Bilbao oder die Oper in Oslo wird das Landesmuseum künftig die Silhouette der Hansestadt bereichern. Auf die ersten Entwürfe der Architekten können wir daher schon sehr gespannt sein.“

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: „Das Museum an einem der attraktivsten Plätze in unserer Hanse- und Universitätsstadt soll ein Achtungszeichen setzen für unser ganzes Land. Als Kombination von Archivierung, Wissensvermittlung und Forschung wird es viele Geschichten erzählen und auch zeigen können. Aktuell werden Exponate zur Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Moesgaard Museum in Aarhus ausgestellt. Dies soll bald auch hier im Land in einem repräsentativen Rahmen möglich sein. Ich danke der Landesregierung, unserer Universität Rostock und dem Freundeskreis Archäologisches Landesmuseum für ihr großartiges Engagement!“