Schutzregelungen in Pflegeheimen

Schwerin – Nach erfolgreichem Abschluss der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können beginnend zu Ostern Besuchs-, Betretens- und Schutzregelungen schrittweise gelockert werden. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit Verweis auf die neue, ab dem 1. April geltende Corona-Verordnung Pflege und Soziales heute mit.

„Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen“, betonte Drese. „Wir wollen ihnen nun nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen stattgefunden haben wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.“

In MV fand in den Alten- und Pflegeheimen zu 100 Prozent die Erstimpfung und zu 99 Prozent die Zweitimpfung statt. Die vorgesehenen Lockerungen basieren auf einem Konzept des Sachverständigengremiums Pflege und Soziales, das Ministerin Drese eingesetzt hatte.

„Vorsicht ist trotzdem weiterhin geboten“, so Drese. Deshalb wird die Zahl der Besuche über Ostern (vom 1. bis 5. April) auf zwei nicht festzulegende Personen je Bewohnenden pro Tag beschränkt.

Im Anschluss werden die Einrichtungen für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag geöffnet. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Voraussetzung für Lockerungen sind, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus vor Ort in der Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein aktives Infektionsgeschehen in der Einrichtung besteht. Zudem müssen die strengen Schutz- und Hygieneregelungen, wie z.B. die verpflichtenden Testungen für Besuchende und Beschäftigte strikt beibehalten werden.

Drese: „Mir ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zudem besonders wichtig, dass innerhalb der Einrichtungen die Kontaktbeschränkungen deutlich reduziert werden. So sollen wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso stattfinden dürfen wie die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten.“

Lockerungen gibt es darüber hinaus bei der Rückkehr der Pflegebedürftigen in die Einrichtung. Soweit in einer Einrichtung kein aktives Infektionsgeschehen besteht und die Zweitimpfung des einzelnen Bewohnenden vor mehr als 14 Tage erfolgt ist, entfällt für diese Person die Notwendigkeit von Isolationsmaßnahmen.

Drese: „Ich bedanke mich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Einrichtungsträgern und -leitungen sowie bei der Bundeswehr für die hervorragende Arbeit in den letzten Wochen. Die koordinierte und professionelle Durchführung der Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bringt den Bewohnenden ein ganz wichtiges Stück Teilhabe und damit Lebensfreude zurück. Das gibt uns allen Hoffnung und eine Perspektive in dieser schlimmen Corona-Pandemie.“

Naturparkweg M-V

907 Km wandern durch 9 Nationale Naturlandschaften

Raben Steinfeld – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V und Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, haben in Raben Steinfeld die letzte von 99 Informationstafeln am neuen Naturparkwanderweg Mecklenburg-Vorpommern angebracht. Mit einer mehrtägigen Wanderung soll der Weg im Mai offiziell durch den Minister eröffnet werden.

Der neue Naturparkweg verläuft auf einer Strecke von 907 Kilometern quer durch das Binnenland von Mecklenburg-Vorpommern – vom Schaalsee bis an das Stettiner Haff. Als überregionaler Wanderweg verbindet der Weg alle sieben Naturparks des Landes sowie das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und den Nationalpark Müritz miteinander.

„Unsere Nationalen Naturlandschaften zeigen sich auf diesen 907 Kilometern von ihrer schönsten Seite. Als leidenschaftlicher Wanderer weiß ich, dass sich jeder Schritt auf dieser Route lohnt. Es gibt keine vergleichbare Möglichkeit, die Vielfalt unserer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften zu entdecken“, betont Minister Backhaus.

Der Naturparkweg ist auf Initiative der Naturschutzverwaltung entstanden und soll sich zu einem Modell und Werbeträger für ressourcenschonendes Naturerlebnis in den Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln. Darüber hinaus ist der Naturparkweg ein wichtiger Impuls für den Wandertourismus im Urlaubsland M-V.

„Von der ersten Idee über die Führung und Abstimmung des Wegeverlaufs bis zur Beschilderung des Naturparkwanderweges hat es rund acht Jahre gedauert“, erklärt Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, dem die sieben Naturparks des Landes angehören. „Mit der Umsetzung waren Herausforderungen verbunden, die nur in Zusammenarbeit mit den fünf beteiligten Landkreisen, 41 Ämtern, 18 Forstämtern sowie zahlreichen Gemeinden und privaten Waldbesitzern bewältigt werden konnten“, so Ute Hennings weiter.

„Mit der Errichtung der letzten großformatigen Informationstafel in Raben Steinfeld, einer Begrüßungstafel für den Naturpark Sternberger Seenland, wird ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Fertigstellung und Eröffnung des Naturparkweges erreicht“, betont Minister Backhaus.

Die Herstellung der Tafeln wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Das Gesamtvolumen dieser Investition beträgt rund 51.000 Euro.

Nach dem Aufstellen der großformatigen Informationstafeln beginnt anschließend mit Unterstützung der zuständigen fünf Landkreise die durchgehende Beschilderung des gesamten Wegeverlaufs mit rund 1.500 Wegweisern und Wegemarken zur Orientierung der Wanderer.

Backhaus unterstreicht: „Mit der baldigen Fertigstellung des Naturparkweges geht ein Herzensprojekt in Erfüllung. Wandern ist seit Jahren eine beliebte Outdoor-Aktivität und die naturschonendste Form der Erholung. Im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern finden sowohl erholungssuchende Spaziergänger als auch aktive Wanderer optimale Bedingungen. Mein Dank gilt allen Akteuren, die dazu beitragen, dieses Projekt Wirklichkeit werden zu lassen.“

Bau des Archäologischen Landesmuseums

Land und Hansestadt Rostock schließen Kooperationsvereinbarung ab

Rostock – Finanzminister Reinhard Meyer und der Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen haben heute im Stadthafen der Hansestadt die Zusammenarbeit beim Bau des Archäologischen Landesmuseums besiegelt. Die Stadt will sich an den erwarteten Baukosten von 55 Mio. Euro mit 15 Mio. Euro beteiligen.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung kann das Land nun mit der weiteren Planung beginnen und bereitet derzeit den Architekturwettbewerb vor. Dabei steht der Standort des Landesmuseums bereits fest: Eine Fläche in der Warnow im Bereich des Christinenhafens.

Grundlage für die weitere Planung ist eine Nutzfläche von etwa 3.600 Quadratmetern, auf der neben den musealen Flächen, den Büro- und Servicebereichen auch Tagungsmöglichen sowie ein Café eingerichtet werden sollen. Ein Preisgericht, das über die besten Entwürfe entscheiden soll, wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres tagen.

Nicht zuletzt wegen der in Rostock 2025 stattfindenden Bundesgartenschau wird der Beginn des Hochbaus nicht vor dem Jahr 2026 beginnen. 2030 könnten die Bauarbeiten dann abgeschlossen sein.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mit dem Archäologischen Landesmuseum bekommt die Hansestadt Rostock einen weiteren Leuchtturm. Und seine Strahlkraft wird über die archäologischen Ausstellungen und das kulturelle Erbe des Landes hinausgehen, denn auch städtebaulich und gestalterisch erwartet uns ein Highlight. Wie das Guggenheim-Museum in Bilbao oder die Oper in Oslo wird das Landesmuseum künftig die Silhouette der Hansestadt bereichern. Auf die ersten Entwürfe der Architekten können wir daher schon sehr gespannt sein.“

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: „Das Museum an einem der attraktivsten Plätze in unserer Hanse- und Universitätsstadt soll ein Achtungszeichen setzen für unser ganzes Land. Als Kombination von Archivierung, Wissensvermittlung und Forschung wird es viele Geschichten erzählen und auch zeigen können. Aktuell werden Exponate zur Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Moesgaard Museum in Aarhus ausgestellt. Dies soll bald auch hier im Land in einem repräsentativen Rahmen möglich sein. Ich danke der Landesregierung, unserer Universität Rostock und dem Freundeskreis Archäologisches Landesmuseum für ihr großartiges Engagement!“

Testen – Impfen – Schützen

Mit dem Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“ nach den Osterferien zurück in die Schule

Schwerin – Beim MV-Gipfel hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch über den Schulstart nach den Osterferien ausgetauscht.

In den beiden Tagen unmittelbar nach den Osterferien, also am 8. April und 9. April 2021, wird der Schulbetrieb zunächst wie am 26. März 2021 (letzter Schultag vor den Osterferien) fortgeführt, sofern nicht das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen vornimmt. Sollten diese erforderlich sein, wird die Information dazu spätestens zwei Tage vor Schulbeginn, also spätestens bis zum 6. April 2021, erfolgen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des MV-Gipfels. Dazu gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“.

Bildungsministerin Bettina Martin wird mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte in der kommenden Woche Gespräche führen, wie der Schulbetrieb dann ab dem 12. April 2021 gestaltet werden soll. Ziel ist es, angesichts des vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens in den Schulen und durch den Einsatz der Selbstteststrategie, der Impfungen und durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen weiterhin zu ermöglichen.

„Wir alle sind uns einig, dass Präsenzunterricht in der Schule und der persönliche Kontakt zwischen Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften besonders wichtig und durch nichts vollständig zu ersetzen sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die steigenden Infektionszahlen durch die Verbreitung der gefährlicheren britischen Variante des Coronavirus stellt uns alle jedoch vor größere Herausforderungen als ohnehin schon. Täglicher Präsenzunterricht oder Wechselunterricht in der Schule werden nur möglich sein, wenn wir alle Maßnahmen zum Schutz zielgerichtet umsetzen. Eine besondere Rolle spielt dabei der Einsatz von Selbsttests zweimal pro Woche für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte“, betonte Martin.

Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Schulen haben Selbsttests erhalten. Weitere Lieferungen folgen. Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Zur Förderung einer breiten Teilnahme an den Selbsttestungen kann nach den Osterferien die Schulkonferenz jeder Schule bei Bedarf entscheiden, die Selbsttestungen auch zu Hause durchführen zu lassen.

„In der kommenden Woche werden wir die Festlegungen für den Schulbetrieb ab dem 12. April treffen“, führte die Bildungsministerin weiter aus. „Die beiden Starttage nach den Ferien bieten dann Gelegenheit für die Organisation. Doch zunächst einmal wünsche ich allen schöne Osterferien. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte haben sich nach den vergangenen Wochen eine Erholungspause verdient. Sie haben in dieser schwierigen Pandemie-Zeit Großartiges geleistet“, sagte Martin.

Plattdeutsche Ortsnamen

Schwerin – Ab sofort können Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ihren niederdeutschen, also plattdeutschen Namen zusätzlich zum amtlichen Namen am Ortseingang ausweisen. Das Infrastrukturministerium hat dazu einen Erlass zur Einführung dieses Zusatzzeichens an alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land geschickt.

„Die Förderung des Niederdeutschen ist in der Landesverfassung festgeschrieben. Die plattdeutsche Sprache wird aber zunehmend zu einer Schrift- statt einer gesprochenen Sprache. Um sie wieder mehr ins Bewusstsein vor allem der jüngeren Menschen zu rücken, gibt es vielfältige Bestrebungen im Land“, begründet Verkehrsminister Christian Pegel die neue Regelung.

Mit dem Ziel, Niederdeutsch im öffentlichen Leben sichtbarer zu machen, hatte der Landtag die Landesregierung im vergangenen Jahr aufgefordert, zu prüfen, ob die Einführung eines niederdeutschen Zusatzzeichens an der Ortstafel rechtlich möglich ist. „Diesem Auftrag sind wir nachgekommen. Ab sofort ist die plattdeutsche Ausschilderung des Ortsnamens für alle Gemeinden im Land möglich“, sagt Pegel.

Gemeinden, die dies nutzen möchten, müssen ihr zusätzliches Schild bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Das Zusatzzeichen wird unterhalb der Ortseingangstafel angebracht. Das Schild ist weiß mit blauem Rand und blauer Schrift. Beratung zur Festlegung des richtigen und gebräuchlichen plattdeutschen Ortsnamens erhalten die Gemeinden bei den Philosophischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald und beim Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern.

Eldemühle wird zur Kulturmühle

Parchim – Am 27. März 2021 fand in Parchim die Grundsteinlegung für den denkmalgerechten Umbau der Eldemühle zur Kulturmühle Parchim statt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig würdigte in einer Videobotschaft diesen besonderen Tag für die Stadt Parchim und übergab virtuell einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 15,5 Mio. Euro.

„Herzlichen Glückwunsch zur Grundsteinlegung für die Kulturmühle in Parchim. Es bewegt sich viel im Land trotz Corona. Und es wird eine Zeit nach Corona geben. Hoffentlich wieder eine Zeit mit viel Kultur. Ich freue mich auf die Kulturmühle Parchim: auf junges Theater, auf die Fritz-Reuter-Bühne und das neue städtische Museum“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer digitalen Grußbotschaft.

Das geförderte Vorhaben umfasst die Sanierung der Eldemühle und deren denkmalgerechter Umbau zu einer Kulturmühle. Dieser Gebäudekomplex soll das Kulturzentrum der Kreisstadt Parchim bilden und das Junge Staatstheater Parchim, die Fritz-Reuter-Bühne sowie das Parchimer Museum beherbergen.

Herz des Goalballsports in M-V

Rostock – Sportministerin Stefanie Drese hat am heutigen Sonnabend den Rostocker Goalball Club Hansa besucht. Anlass war ein Lehrgang für Bundes- und Landeskader. Das Besondere: Die drei Rostocker Nationalspielerinnen trainieren gemeinsam mit weiteren Nationalspielerinnen aus anderen Vereinen und mit den Landeskaderathletinnen. Dadurch sollen die durch Corona bedingt ausgefallenen Lehrgänge der Damen-Nationalmannschaft kompensiert werden.

Konkret bereiten sich die RGC-Nationalspielerinnen mit der Nationalmannschaft auf die im November stattfindende Europameisterschaft vor. Zudem wollen sie mit den weiteren RGC-Frauen die erstmals in diesem Jahr ausgetragene Deutsche Meisterschaft der Frauen gewinnen und eine Medaille bei der Women Champions League holen.

„Dieser Trainingslehrgang ist Voraussetzung, um erfolgreich an nationalen und internationalen Meisterschaften teilnehmen zu können. Ich hoffe, dass die Wettkämpfe stattfinden, auch wieder vor Publikum. Dieser tolle Sport hätte es verdient“, sagte Ministerin Drese während ihres Trainingsbesuchs.

Der Rostocker Verein hat die Corona-Pause genutzt, um ein neues Projekt ins Leben zu rufen; den „barrierefreien Lerncampus“. Den Athletinnen und Athleten werden Räumlichkeiten auf dem Gelände des CJD, der Christophorusschule Rostock – Eliteschule des Sports und dem Goalball Trainingscampus, zur Verfügung gestellt.

Dort können sie zum Beispiel ihre Hausaufgaben erledigen oder sich auch einfach etwas ausruhen. „Barrierefreier Lerncampus“ bedeutet, dass der Lernraum fachgerecht gestaltet ist, mit spezieller Software und Hardware. So soll jedem Schüler und jeder Schülerin mit oder ohne Seheinschränkung ein barrierefreies und gesundheitsgerechtes sowie auch sicheres Lernen ermöglicht werden. Als Bindeglied zwischen Bildung und Sport, alles unter einem Dach.

Der RGC Hansa hat heute zudem sein neues Vereinslogo der Öffentlichkeit vorgestellt, präsentiert von Ministerin Drese. Laut Verein soll das Logo dem Aufschwung und den sportlichen Zielen ein neues Gesicht geben.

„Rostock ist das Herz des Goalballsports in Deutschland. Die Hansestadt war in der Vergangenheit immer wieder Austragungsort internationaler Goalball-Veranstaltungen und wird es auch bald wieder sein. Das zeigt deutlich den hohen Stellenwert, den diese Sportart sowohl in Rostock als auch landesweit genießt“, so Drese weiter.

Corona-Selbsttests in Schulen

Selbsttests finden nach Osterferien zweimal in der Woche statt / Schulkonferenz entscheidet über Form der Durchführung

Schwerin – Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Bereits in den vergangenen zwei Wochen war die Selbstteststrategie in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gestartet. Es war mit dem Bündnis für gute Schule vereinbart, dass die Erfahrungen aus den ersten zwei Testwochen gemeinsam ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage wurde nun die Selbstteststrategie an den Schulen für die Zeit nach den Osterferien weiterentwickelt.

„Mit dem Einsatz der Selbsttests bringen wir mehr Sicherheit in die Schulen, indem wir frühzeitig Infektionen entdecken und Clusterbildungen verhindern können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Nur so werden wir zukünftig die Chance haben, die Schulen offen zu halten. Oberstes Ziel muss es deshalb nun sein, dass möglichst viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Angebot, sich zweimal in der Woche kostenlos selbst zu testen, annehmen. Alle können so mithelfen, dass trotz Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten Unterricht in der Schule stattfinden kann. Ich appelliere deshalb an alle Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler: Machen Sie bitte mit! Damit helfen Sie, den Unterricht in der Schule abzusichern“, sagte sie.

„Ich verstehe, dass es zu Beginn viele Fragen gibt – doch aus den ersten beiden Testwochen wissen wir, dass die Selbsttests weitaus einfacher durchzuführen sind als zunächst von vielen befürchtet“, so Martin weiter. Die Ministerin dankte allen, die sich mit großem und außergewöhnlichem Engagement in sehr kurzer Zeit für die Umsetzung der Teststrategie in den Schulen eingesetzt haben.

Alle Schulen haben mittlerweile Selbsttests erhalten. In der kommenden Woche sind weitere Lieferungen angekündigt. Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch nach den Osterferien bleibt es bei der bisherigen Praxis: Die Selbsttests erfolgen in allen Jahrgangsstufen in der Regel in der Schule. Getestet wird im Klassen- oder Kursverband zu Beginn eines Schultages im Klassenraum.

Wichtiger als der Testort ist jedoch, dass überhaupt regelmäßige sachgerechte Testungen vorgenommen werden und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen stattfindet. Deshalb haben Schulgemeinschaften künftig auch die Möglichkeit, die Selbsttests anstatt in der Schule auch zu Hause durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Dieses Vorgehen ist mit dem Bündnis für gute Schule abgestimmt. Die Schulen sind über diese Regelung mit einem Hinweisschreiben informiert worden. Sollte eine Schule von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, beruft die oder der Vorsitzende der Schulkonferenz das Gremium nach den Osterferien ein. Dort wird dann entschieden, ob die Selbsttests in der Schule stattfinden, gänzlich nach Hause verlegt werden oder eine Wahlmöglichkeit besteht. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Schulen und Eltern direkt nach den Osterferien.

Nach einer aktuellen Erhebung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Zeitraum vom 17. März bis 25. März an den öffentlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen 54.571 Selbsttests durchgeführt. Von den 187.200 Schülerinnen und Schülern haben 48.016 Kinder und Jugendliche einen Selbsttest gemacht. 5.482 von 13.310 Lehrkräften haben einen Selbsttest durchgeführt. Zudem haben sich 193 Referendarinnen und Referendare, 209 unterstützende pädagogische Fachkräfte und 671 weitere Personen, die an den Schulen beschäftigt sind, getestet.

Impfung in den Arztpraxen gestartet

Neubukow – In Mecklenburg-Vorpommern werden ab dieser Woche auch die Arztpraxen in die Corona-Impfaktion eingebunden. Die Arztpraxen erhalten zunächst ein Starterpaket, um das eigene Personal zu schützen. Übrig gebliebene Dosen können bereits für die Impfung chronisch Kranker eingesetzt werden.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig besuchte am heutigen Morgen eine Arztpraxis in Neubukow, wo neben dem medizinischen Personal auch einige ältere Patienten geimpft wurden.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt bei der Impfaktion auf die Impfärzte. Wir haben das Impfen in Arztpraxen bereits in einem Modellprojekt im Landkreis Nordwestmecklenburg erprobt. Jetzt legen wir auch landesweit los“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

„Die Ärztinnen und Ärzten mit ihren Praxen sind näher dran an den Patientinnen und Patienten. Sie wissen, wer am dringendsten aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung braucht. Mit der Einbindung der Haus- und Fachärzte verkürzen wir die Wege für die Patientinnen und Patienten. Und es schafft zusätzliches Vertrauen, wenn der eigene Arzt oder die eigene Ärztin wie hier in Neubukow zur Impfung rät“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Ab Ostern sollen die 1.700 Impfärztinnen und Impfärzte im Land Schritt für Schritt immer stärker in die Impfaktion eingebunden werden. „Im Moment ist unser Hauptproblem noch, dass wir zu wenig Impfstoff haben um alle, die es wollen, schnell impfen zu können. Das wird sich aber ändern. Deshalb brauchen wir neben den Impfzentren, die sehr gute Arbeit leisten, auch die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen. Das ist kein Gegensatz, das ergänzt sich sehr gut“, so Schwesig.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Gordischer Knoten durchschlagen – AMK zeigt sich handlungsfähig

Schwerin – In einer anstrengenden, nächtlichen Verhandlungsrunde hat sich die Konferenz der Agrarminister auf einen Kompromiss zur zukünftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit habe das Gremium sich trotz unterschiedlicher regionaler Bedingungen und politischer Sichtweisen als handlungsfähig bewiesen, so Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus.

„Wir haben einen Durchbruch vor der Bundestagswahl erzielt und somit Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte geschaffen. Damit wurde auch der gordische Knoten zur zukünftigen Förderung der ländlichen Räume durchschlagen. Deutschland kann seinen nationalen GAP-Strategieplan nunmehr fristgerecht zum Jahresende in Brüssel vorlegen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für den gezeigten Willen und ausdrücklich auch der Bundesministerin, die nun mit einem abgestimmten Votum in die Beratungen der notwendigen Gesetze auf Bundesebene gehen kann. Ich gehe davon aus, dass wie bei vorhergegangenen Reformschritten zur GAP auch diesmal, die Eckwerte des AMK Beschlusses 1:1 in die Gesetzestexte übernommenen werden. Gleichzeitig appelliere ich an die anderen Ressorts der Bundesregierung, das einvernehmliche Ländervotum zu achten und einer zügigen Beratung in Bundestag und Bundesrat nicht im Wege zu stehen“, so Minister Backhaus im Anschluss an die Konferenz.

„Die AMK stellt sich selbstverständlich darauf ein, dass im Ergebnis des Trilogs in Brüssel noch Änderungen der europäischen Maßgaben erfolgen können. Im Verlaufe des Rechtssetzungsverfahrens werden wir das einarbeiten, sofern sich wesentliche Sachverhalte verändern“, fährt der Minister fort.

„Es ist gelungen, die gleichwertig nebeneinanderstehenden Ziele der GAP in Bezug auf eine deutliches Mehr an Klima- und Umweltschutz durch und mit der Landwirtschaft, in Bezug auf wettbewerbsfähige Betriebe in unterschiedlichen Strukturen in Deutschland und in Bezug auf die ländliche Entwicklung zu erreichen.

Der neue Schlüssel zur Verteilung der ELER-Mittel ab 2023 war mir besonders wichtig. Wir haben einerseits das berechtigte Interesse vieler westdeutscher Länder, die Verteilung nach objektiveren Kriterien neu zu regeln berücksichtigt und andererseits massive finanzielle Verluste in den ostdeutschen Bundesländern abwenden können. MV wird auch in der neuen Förderperiode ab 2023 mit über 90 Mio € jährlich über eine gute Basis für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume, der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Umsetzung von wichtigen Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes verfügen.“

Der Kompromiss sei der Einstieg in den Umstieg in eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft. Die gesell­schaftlichen Anforderungen an einer stärkeren Ausrichtung der Landwirtschaft an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seien unstreitig. Diesen Anforderungen wird mit dem erzielten Ergebnis entsprochen. Dabei fange Deutschland nicht bei null an. Man habe sich geeinigt, zwei Prozent der bisherigen Agrarumweltleistungen aus dem ELER dem EU-Recht entsprechend anzurechnen. Damit werde anerkannt, dass die Landwirtschaft auch jetzt schon zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringt

Mit 25 % der Direktzahlungsmittel für die Öko-Regelungen gehe Deutschland über den bisher in Europa in Rede stehenden Mindestbetrag hinaus. Einen wesentlichen Teil der Fördermittel erhalten die Landwirte zukünftig nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Zugleich würden beginnend ab 2023 10 % Mittel aus der 1. in die 2. Säule umgeschichtet und jährlich um 1 % angehoben, um 2026 bei 15 % zu landen. Das komme insbesondere der Entwicklung des Ökologischen Landbaus und der Stabilisierung regional spezifischer Agrarumweltprogramme zu Gute.

Ebenso würden zwei Prozent der nationalen Obergrenze als gekoppelte Prämie für Ziegen, Schafe und Mutterkühe verwendet. Auch das trage zur Nachhaltigkeit der Grünlandnutzung und zur Stabilisierung der Betriebe bei und ist wichtig für Biodiversität und Landschaftspflege, so Backhaus.

„Wir haben einen Pfad vorgezeichnet, der sowohl den wachsenden Umweltambitionen der GAP wie auch einer Mindestsicherung der Einkommenswirksamkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt. Es macht wenig Sinn, wenn die Basisprämie so abgesenkt würde, dass Landwirte letztlich aus dem System aussteigen oder aufgeben. Ein Kritikpunkt an der neuen GAP bleibt aus unserer Sicht aber. Wenn es nicht gelingt, die Anreizwirkungen der Öko-Regelungen in der 1. Säule deutlich anzuheben, macht es für viele Landwirte wenig Sinn, sich daran zu beteiligen. Es bleibt dabei. Nur wer mit zusätzlichen betrieblichen Leistungen für Biodiversität, für Klimaschutz und sauberes Wasser verlässlich Geld verdienen kann, ist auch bereit, in diese Bereiche zu investieren“, gibt der Minister zu bedenken.

„Der Bund ist willens, diese Forderung auf europäischer Ebene noch vor dem Abschluss des Triloges nochmals vorzutragen. Damit würde dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen noch deutlich besser Rechnung getragen werden.

Die heutige Entscheidung ist ein Kompromiss, der von MV auch sehr viel abverlangt. Wir haben den unbedingten Willen der Bundesländer mit vielen kleinen und mittleren Betrieben anerkannt, diese Landwirtinnen und Landwirte besonders zu unterstützen. 12 % der nationalen Obergrenze werden für die ersten Hektare umverteilt. Im Gegenzug wird Deutschland nicht von dem Instrument der Kappung oder Degression Gebrauch machen, soweit dies nicht obligatorisch umzusetzen ist. Auch für diesen Fall soll es Mehrfamilienbetriebe, die Arbeit im ländlichen Raum erhalten, nicht benachteiligen.

Dieser Beschluss der AMK war von einem wochenlangen harten Ringen gekennzeichnet. Wir haben unsere Verantwortung als Ministerinnen und Minister für die Landwirtinnen und Landwirte wahrgenommen und zeigen ihnen einen gangbaren Weg für den Einstieg in eine noch größere Umweltverantwortung in den Betrieben auf. Das ist gerade in dieser komplizierten Pandemiesituation ein hoffnungsvolles Zeichen“, so Backhaus abschließend.

Pflegereform entschlossen anpacken

Berlin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute im Bundesrat gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Pflegereform ausgesprochen. Drese erneuerte zudem ihre Forderung, bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben endlich die Länder in einem geordneten Verfahren zu beteiligen.

Die Ministerin betonte: „Wir brauchen die Reform schnell, aber wir brauchen keinen Schnellschuss. Denn eines zeigen die Eckpunkte und Arbeitspapiere des Bundesgesundheitsministeriums. Sie sind Alleingänge von Jens Spahn, die auf breite Kritik von Ländern, Verbänden, Betroffenen und der Praxis treffen. Sie sind aber auch in Reihen der Koalitionsfraktionen im Bundestag hoch umstritten: inhaltlich und finanziell.“

Als eines der dringendsten Probleme hob Drese den rasant steigenden pflegebedingten Eigenanteil hervor. Die notwendigen Verbesserungen in der Pflege dürften nicht nahezu ungebremst den Pflegebedürftigen und deren Familien in Rechnung gestellt werden.

„Wir brauchen eine verlässliche Regelung, die pflegebedürftige Menschen vor Altersarmut schützt. Denn es ist unwürdig, wenn Menschen am Ende eines langen Lebens mit 40 oder mehr Arbeitsjahren die Pflegekosten nicht mehr selbst bezahlen können und auf Sozialleistungen angewiesen sind“, sagte Drese. Bisherige Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Kostendeckelung würden insbesondere für die meisten Pflegebedürftigen in den neuen Bundesländern überhaupt keine Entlastung bringen.

Den Vorschlag von Jens Spahn, den Leistungsanspruch in der Tagespflege um bis zu 50 Prozent zu kürzen, bezeichnete Drese als verheerend. „Die Kontaktbeschränkungen durch Corona haben uns doch aufgezeigt: Wenn der ambulante Pflegedienst der einzige soziale Kontakt ist, werden Pflegebedürftige einsam. Das raubt den betroffenen Menschen ihren Lebensmut.“ Die ohnehin schon aufzehrende Sorgearbeit pflegender Angehöriger würden ohne den vollumfänglichen Tagespflegeanspruch zudem noch schwieriger. Und die Anzahl der stationär versorgten Menschen würde deutlich zunehmen.

Drese: „Dieses Szenario, das den pflegepolitischen Grundsatz ambulant vor stationär in erheblichem Maße gefährdet, kann doch nicht das Ziel einer Pflegereform sein. Ich lehne diese Pläne entschieden ab.“

Das gesamte bisherige Verfahren zeigt nach Ansicht von Drese die Notwendigkeit, wie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur zielführenden Vorbereitung einer Pflegereform einzusetzen. Drese: „Wir nehmen Eckpunktepapiere des Bundesgesundheitsministers aus der Presse zur Kenntnis, es werden Arbeitsentwürfe getwittert, von denen am Ende keiner etwas wissen will. Aus meiner Sicht ist das ein Affront gegenüber den Ländern aber auch allen anderen ehrlich interessierten und bemühten Akteuren.“

Deshalb richtete Drese einen Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Packen Sie die Pflege endlich entschlossen an. In einem geordneten Verfahren. Im Dialog. Gemeinsam mit den Ländern. Ersparen Sie uns allen das Herumrätseln und Spekulieren, das der Bedeutung dieses Reformvorhabens unwürdig ist.“

Der Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

1. Spatenstich für Radweg

Zickhusen – Heute wird Verkehrsminister Christian Pegel am Baubeginn für einen Radweg an der B 106 von Zickhusen bis Wendisch Rambow (Landkreis Nordwestmecklenburg) teilnehmen und den ersten Spatenstich setzen. Der neue Radweg wird die letzte Lücke im Radwegenetz zwischen Schwerin und Wismar schließen und die Strecke für Radfahrer und Fußgänger noch attraktiver machen.

Der Radweg beginnt am nördlichen Ende des bestehenden Geh- und Radweges in Zickhusen und endet am Abzweig nach Wendisch Rambow. Dort wird er lückenlos an den bestehenden Radweg in Richtung Wismar anbinden. Der rund 2,33 Kilometer lange Abschnitt wird auf einer Breite von 2,5 Metern gebaut. Die Gesamtkosten werden rund 2,2 Millionen Euro betragen.

Die vorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung begannen im Februar. Die gesamte Maßnahme soll bis zum Jahresende fertiggestellt sein.

Kulturpreis 2021 ausgelobt

Schwerin – Auch im Jahr 2021 lobt das Land Mecklenburg-Vorpommern wieder einen Kulturpreis aus. Der Preis wird als Landeskulturpreis und als Förderpreis verliehen. Die Preisträgerinnen bzw. Preisträger werden von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ausgezeichnet. Kulturministerin Bettina Martin ruft zum Einreichen von Vorschlägen auf.

„Die Kulturszene in Mecklenburg-Vorpommern ist von der Corona-Pandemie hart betroffen“, sagte Martin. „Theateraufführungen, Ausstellungen, Konzerte und Lesungen finden nicht statt. „Mit dem Landeskulturpreis wollen wir in diesem Jahr umso mehr ein Zeichen setzen, wie wichtig uns Kunst und Kultur sind und dass sie unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens sind“, betonte Martin.

Mit dem Kulturpreis würdigt das Land die künstlerischen oder kulturellen Leistungen einer Persönlichkeit oder einer Gruppe aus allen Bereichen von Kunst und Kultur. Für die Verleihung kann ein einzelnes Werk oder das Gesamtschaffen maßgeblich sein. Der Förderpreis soll, wie der Hauptpreis, Leistungen von höchster Qualität anerkennen und besonders innovative Projekte berücksichtigen. Vorausgesetzt wird ein enger Bezug zu Land und Leuten. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro, der Förderpreis mit 5.000 Euro dotiert.

Vorschläge für den Landeskulturpreis können bis zum 20. April 2021 beim

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Kultur
Werderstr. 124
19055 Schwerin
E-Mail: poststelle@bm.mv-regierung.de 

eingereicht werden. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur abrufbar.

Im vergangenen Jahr hat Dr. Wolfgang Bordel den Kulturpreis erhalten. Der Förderpreis ging an den Verein Kultur- und Initiativenhaus Greifswald e. V.

Schnelltestzentren für Berufspendler

Schwerin – Der Bund übernimmt nach seiner Testverordnung die Kosten der Schnelltests. „Auch für Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind die Schnelltests an der deutsch-polnischen Grenze kostenlos. Die Schnelltestzentren sind informiert und handeln ab Montag entsprechend“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph am Donnerstag.

Bislang war mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vereinbart, die Abrechnungen quartalsweise durchzuführen. Nach Gesprächen mit der KV MV wird ab April 2021 die Abrechnung der Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes nunmehr monatlich gegenüber den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren vorgenommen. „Das verringert die notwendige Vorfinanzierung durch die Testzentren. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für den Einzelmonat April bereits im Mai gegenüber der KV geltend gemacht werden können“, so Rudolph weiter. Die Abrechnung für im 1. Quartal 2021 erbrachte Leistungen und angefallene Sachkosten können bis zum 30. April eingereicht werden.

Nach der Quarantäneverordnung des Landes sind die Grenzpendler, Grenzgänger und Begleitpersonen verpflichtet, regelmäßig Coronatests durchführen zu lassen. Derzeit gilt Polen als Hochinzidenzgebiet, deshalb gilt eine erweiterte Testpflicht, wonach die Tests nur bis zu 48 Stunden Gültigkeit besitzen. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen, genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken zwischenzeitlich gute Arbeit leisten. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretär Rudolph weiter.

Zur Risikoeindämmung und Kontaktreduzierung sollten die Tests aus epidemiologischen Gründen möglichst unmittelbar in Grenznähe durchgeführt werden. „Das erspart weite Fahrten und reduziert die Kontakte“, betonte Rudolph.

Zur Einrichtung der Zentren gewährt das Land dem Betreiber einen Einrichtungsvorschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Schnelltestzentrum aus dem MV-Schutzfonds. Der Vorschuss dient dabei zur Begrenzung möglicher Verluste durch ein zu geringes Testaufkommen und soll die Fixkosten des Betreibers abdecken. Der Vorschuss reduziert sich mit jedem bezahlten durchgeführten Test, so dass je nach Nutzung der Testzentren möglicherweise alle Mittel wieder an das Land zurückgegeben werden.

Osterhasen fühlen sich wohl in M-V

Schwerin – Die Hasen haben zum Osterfest wieder Hochkonjunktur. Die Experten rechnen mit etwa 140.000 Hasen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zahlen haben sich laut Experten deutlich erhöht, jedoch hat Meister Lampe auch noch viel Platz im Land.

Mit rund 7 Hasen je 100 Hektar der Lepus europaeus, wie der Feldhase wissenschaftlich genannt wird, lebt er in Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich recht einsam in Feld und Flur. Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr der Hasenbestand um rund 12 % zugenommen hat. Im Schnitt tummeln sich in Deutschland 12 Hasen auf 100 Hektar. Die meisten leben im Nordwestdeutschen Tiefland; dort wurden 17 Hasen pro 100 Hektar erfasst. Bereits seit 1991 steht der Hase deshalb im Nordosten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten.

Optimistisch gibt sich angesichts der gestiegenen Zahlen Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich freue mich zu hören, dass sich unser Meister Lampe im vergangenen Jahr gut vermehrt hat in unserem Land. Aber wir müssen trotzdem daran arbeiten, dass es ihm weiterhin gut geht bei uns. Neue Hecken, bunte Feldränder und andere Maßnahmen sind schon auf dem Weg und ich bin mir sicher, dass wir auch im nächsten Jahr wieder gestiegene Hasenzahlen vermelden können“, so der Minister.

Seit einigen Jahren werden im Frühjahr und im Herbst auf Initiative des Deutschen Jagdverbandes auch in Mecklenburg-Vorpommern die Hasen gezählt. In ausgewählten Referenzrevieren werden die Zahlen Jahren freiwillig erfasst. Mit der so genannten Schweinwerfer-Taxation – dabei werden nachts Wiesen und Felder mit Scheinwerfern abgeleuchtet und die Hasen durch die das Licht reflektierenden Augen gezählt – wird die Besatzdichte ermittelt.

Der Hasenbestand in Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund des milden Winters 2019/2020 sowie des folgenden trocken-warmen Frühjahrs 2020 erfreulicherweise angewachsen. Günstige Witterung allein reicht jedoch nicht. Wissenschaftler haben heraus­gefunden, dass große zusammenhängende Felder negativ auf die Bestandsentwicklung wirken. Es fehlen die krautreichen Feldränder. Besonders Maisfelder meidet der Feldhase. Den Hasen in Mecklenburg-Vorpommern fehlt es vor allem an Hecken und kleineren Feldgehölzen, die den Tieren Deckung, Nahrung und Lebensraum bieten. „Auch die Wahl der Kulturen auf den Feldern ist von großer Bedeutung“, wirbt der Agrarminister Dr. Backhaus bei den Landwirten.

Grund zum Optimismus bieten laut Minister da die Zahlen aus der Landwirtschaft: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte tun gerade viel, um den Hasen das Leben zu erleichtern. Immer mehr Betriebe nutzen die Fördermöglichkeiten in unserem Land und errichten Schutzstreifen oder lassen großzügige Blühflächen an ihren Feldrändern entstehen. Auch im Bereich des ökologischen Landbaus geht es gut voran. Etwa jeder vierte Betrieb hierzulande ist inzwischen bio-zertifiziert. Zudem wachsen unsere Wälder seit Jahren und wir forsten weiter auf.“

Der Wald ist ein wichtiger Rückzugsraum für den Hasen. Ausflugstipps für einen Osterspaziergang haben auch die 29 Forstämter und 191 Reviere der Landesforst­verwaltung im Land. „Vielleicht läuft dem Besucher ja einer der rund 140.000 Hasen im Land über den Weg“, sagt Agrarminister Dr. Backhaus und wünscht den Bürgern im Land frohe Ostertage.

Wissenswertes zum Feldhasen (Lepus europaeus)

Der Feldhase wird bis zu 80 Zentimeter lang und wird zwischen 2,5 und 7 Kilogramm schwer, wobei die Weibchen oftmals größer sind als Männchen. Die Tiere sind dämmerungs- und nachtaktiv und bewegen sich in einem Revier von etwa 50 Hektar. So ein Hase kommt hoch hinaus: Zwei Meter hoch kann er springen und im Schnitt 2,7 Meter weit. Er erreicht eine Spitzen­geschwindigkeit von bis zu 70 Stundenkilometern. Der Hase ist außerdem ein guter Schwimmer. Die Paarungszeit (Rammelzeit) liegt beim Hasen von Januar bis Juni. Der Schwerpunkt ist von März bis April, was ihn auch zum Ostersymbol machte. 42 Tage trägt eine Häsin ihre Jungen aus, pro Jahr hat sie zwei bis vier Würfe mit je zwei bis drei Jungen.

Feldhase oder Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus)

Vom Laien werden Feldhase und Wildkaninchen häufig verwechselt. Die Unterscheidung ist jedoch deutlich: Die Feldhasen besitzen längere Ohren und Hinterbeine als Kaninchen. Während der Hase braun ist, ist das Kaninchen grau. Die Hasen leben allein auf weiter, offener Flur, die Kaninchen dagegen gerne gesellig im Bau. Während der Feldhasen-Nachwuchs mit Fell und offenen Augen zur Welt kommt, sind die Kaninchen-Jungen zunächst noch nackt und blind.