Konkrete Frauenförderung

Drese: Mentoring-Programme des Landes sind ganz konkrete Frauenförderung

Schwerin – Heute fand die digitale Auftaktveranstaltung des Projektes mentoringKUNST statt. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Künstlerinnen aus dem Bereich der Bildenden Kunst und der Literatur bei der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit und in ihrer Personalentwicklung.

Das Mentoring-Programm besteht aus zwei zentralen Bausteinen. Einerseits erfolgt eine 1:1-Beratung in Tandems. Freischaffende bildende Künstler/innen bzw. Autor/innen stellen ihr Berufswissen und ihre Praxiserfahrungen als Mentor/innen für Kolleginnen in der beruflichen Einstiegssituation (Mentees) zur Verfügung.

Im aktuellen Durchgang arbeiten 14 Tandems miteinander – 12 Tandems aus dem Bereich der Bildenden Kunst und 2 Tandems aus dem Bereich der Literatur.

Der zweite Baustein ist ein Fachprogramm. Hier werden Fortbildungen zu aktuellen Themen mit Expert/innen in den Bereichen Kunstmarkt und Kunstbetrieb in MV sowie Exkursionen in für den Kunstmarkt relevante Metropolen durchgeführt.

Aus Mitteln des ESF fördert das Gleichstellungsministerium neben dem Projekt „mentoringKUNST“ auch die Projekte „Aufstieg in Unternehmen“ (für die Wirtschaft), „KarriereStartMentoring“ (an den Hochschulen) und „KarriereWegeMentoring Wissenschaft“ (an den Universitäten).

„Mentoring-Programme sind erfolgreiche und wirkungsvolle Instrumente, um Frauen in ihrer Karriere zu unterstützen“, betonte Gleichstellungsministerin Stefanie Drese anlässlich des digitalen Einführungsworkshops des Projektes mentoringKUNST. Die Programme vermittelten Wissen über Strukturen und Prozesse, ermöglichten vielfältige Kontakte und den Aufbau eines eigenen professionellen Netzwerkes, so die Ministerin.

Drese: „Die Auswertungen der Mentoring-Durchgänge zeigen durchweg positive Ergebnisse. Die Teilnehmerinnen konnten ihre Kenntnisse fundiert ausbauen und ihre Sichtbarkeit sowie ihre Netzwerkarbeit verbessern. Auch im Bereich der Existenzsicherung gibt es positive Entwicklungen. Und nicht zuletzt haben Teilnehmerinnen des mentoringKUNST immer wieder Preise erhalten bzw. sind nominiert worden. Dies spricht klar für die Hochwertigkeit des Programms.“

Testzentrum an deutsch-polnischer Grenze

Linken – Auf Initiative der Landesregierung sind an der deutsch-polnischen Grenze zwei neue Testzentren entstanden. Das Testzentrum an Grenzübergang Linken wurde heute von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dem Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph eröffnet.

„Wir setzen in der Corona-Pandemie auf den Dreiklang Schützen – Impfen – Testen. Deshalb ist es wichtig, dass weitere Testzentren in unserem Land entstehen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger unkompliziert testen lassen können. Die beiden Schnelltestzentren an der deutsch-polnischen richten sich vor allem an die Berufspendlerinnen und Berufspendler, denen wir das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsort erleichtern wollen. Zugleich verbessern wir den Gesundheitsschutz hier in der Region“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

In dieser Woche hat das Kabinett die Quarantäneverordnung angepasst und damit einer drohenden Einstufung Polens zum Hochinzidenzgebiet in bezug auf die Quarantänepflicht vorgebeugt. Die neue zweitägige Testpflicht bedeutet eine Verschärfung, ermöglicht jedoch Pendlern, Grenzgängern, Schülern und Familien eine Befreiung von der Absonderungspflicht. Das Land unterstützt die Pendlerinnen und Pendler mit 10 Euro pro Test, damit diese maximal 10 Euro inklusive Mehrwertsteuer selbst zahlen müssen.

Innerhalb der Landesregierung ist das Projekt maßgeblich vom Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dem Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vorangetrieben worden.

Der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann erklärte: „Ich möchte mich zunächst bei allen Beteiligten bedanken, die dazu beigetragen haben innerhalb so kurzer Zeit diese beiden Schnelltestzentren aufzubauen. Hier haben wir uns eng mit Brandenburg, Sachsen und Westpommern ausgetauscht. Die Hinweise der Zivilgesellschaft waren enorm wichtig. Ich bin überzeugt, dass wir nur mit einer stringenten Teststrategie durch diese Pandemie kommen und damit nicht nur das Pendeln, sondern auch beispielsweise Familienbesuche weiter ermöglichen. Das Testen geht jetzt deutlich komfortabler, schneller und günstiger. Unser Ziel ist es ohne Stau und Verzögerung funktionierende Abläufe zu organisieren. Die Evaluation in 4 Wochen bringt Klarheit, ob das Virus in der Grenzmobilität als Treiber bezeichnet werden kann, oder eben auch nicht. Die Metropolregion Stettin bleibt so zusammen und wird nicht durch die Grenze getrennt.“

„Wir brauchen eine grenzüberschreitende Fachkräftesicherung, die robuster ist als bislang. Das ist für unsere Unternehmen und für die Fachkräfte gleichermaßen essenziell. Hier müssen wir besser werden. Dabei können uns die beiden neuen, direkt an Grenzübergängen lokalisierte, Testzentren und bezahlbare Tests helfen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die zwei Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken entstehen. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretäre Dr. Stefan Rudolph weiter in Linken.

Von Montag bis Freitag von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 14:30 bis 17:30 Uhr, sowie samstags von 09:00 bis 12:00Uhr sind beide Zentren geöffnet. Das Testzentrum Lubieszyn-Linken hat auch sonntags von 16:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Bei höherer Nachfrage werden die Öffnungszeiten umgehend ausgeweitet.

Das Testzentrum in Ahlbeck geht Dienstag an den Start.

Selbsttests an Schulen

Schwerin – Ab Mittwoch, 17. März 2021, können in Mecklenburg-Vorpommern wieder mehr Kinder und Jugendliche ihre Schulen besuchen und Unterricht in Präsenz erhalten. In Regionen, die eine 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 (Stichtag: 10. März 2021) aufweisen, beginnt an diesem Tag der Wechselunterricht für alle Klassen an den weiterführenden Schulen ab der 7. Klassenstufe sowie an den beruflichen Schulen. Für sie gilt an den Unterrichtstagen in der Schule wieder Präsenzpflicht. Dies betrifft den Landkreis Vorpommern-Greifswald, den Landkreis Rostock, den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreie Landeshauptstadt Schwerin.

Begleitet wird dieser weitere Schritt zur Schulöffnung in der Corona-Pandemie durch zusätzliche Schutzmaßnahmen. So wird ab dem 17. März 2021 allen Lehrkräften sowie allen Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7, die im Wechselunterricht an ihre Schulen zurückkehren, zunächst einmal wöchentlich ein freiwilliger Corona-Selbsttest angeboten. Sie können ihn erstmals am 17. März im Klassen- bzw. Kursverband unter Aufsicht der Lehrkraft zu Beginn des Unterrichtstages im Klassenraum anwenden.

Abschlussklassen der öffentlichen und beruflichen Schulen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin in täglicher Präsenz an den Schulen und setzen ebenfalls ab Mittwoch, 17. März, Selbsttests ein.

Am Montag, 22. März 2021, folgt dann in diesen Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 ein weiterer Öffnungsschritt auch für die Kinder der Klassenstufen 1 bis 6. Sie werden ab diesem Tag in den täglichen verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren können. Auch für sie gilt dann wieder Präsenzpflicht. Dieser Öffnungsschritt wird ebenfalls begleitet durch den wöchentlichen Einsatz von Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern.

Mit diesem neuen Öffnungsschritt werden ab dem 22. März 2021 im Kern alle Regelungen für die Schulen in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 vereinheitlicht sein.

„Ich freue mich sehr, dass ab nächstem Mittwoch wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Schule gehen und dort lernen können. Das ist insbesondere auch für die älteren Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse enorm wichtig. Denn die meisten von ihnen konnten seit den Weihnachtsferien viele Wochen nicht in die Schule gehen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es ist höchste Zeit, dass sie wieder Präsenzunterricht erhalten können und den direkten Kontakt zu den Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern haben. Diesen wichtigen Öffnungsschritt sichern wir durch den Einsatz von Selbsttests ab“, so Martin.

„Ich appelliere eindringlich an alle Eltern, dass sie ihre Kinder an diesen Selbsttests teilnehmen lassen. Diese Selbsttests können ganz einfach angewendet werden und sind überhaupt nicht so unangenehm wie die bisher bekannten Schnelltests. Mit den Selbsttests schaffen wir mehr Sicherheit an den Schulen. Mehr Sicherheit bedeutet mehr Möglichkeiten zum Präsenzbetrieb“, sagte die Bildungsministerin.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem bald flächendeckenden Einsatz dieser Selbsttests an allen Schulen im Land den Präsenzunterricht überall, wo die Inzidenzen es zulassen, besser absichern können. Hinzu kommt, dass auch durch das Vorziehen der Impfungen der Grund- und Förderschullehrkräfte ein weiterer wichtiger Schutz für Lehrkräfte aber auch Schüler im Präsenzunterricht erfolgt. Die neuen Regelungen sind ein großer Schritt, um wieder mehr Unterricht in der Schule zu ermöglichen. Ich bin darüber sehr froh, weil Präsenzunterricht in der Schule und der direkte persönliche Kontakt durch nichts zu 100 Prozent zu ersetzen sind“, so Martin.

Selbsttests werden an diesem Wochenende bereits an Schulen ausgeliefert

Bereits an diesem Wochenende liefert das Technische Hilfswerk (THW) die Selbsttests für die ersten Testungen an die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus.

Die Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind freiwillig, kostenlos und finden in der Schule statt. Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass ihre Kinder das Angebot in Anspruch nehmen dürfen. Die Selbsttests können einfach angewendet werden. Lediglich ein Wattestäbchen muss vorne wenige Zentimeter in den Nasenflügel eingeführt werden. Die Anwendung erfolgt im Klassenraum unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkraft.

Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler ein positives Ergebnis des Selbsttests erhalten, wird wie folgt gehandelt:

  1. Die Schülerin oder der Schüler wird umgehend von den anderen Schülerinnen und Schülern isoliert.
  2. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerin bzw. des minderjährigen Schülers werden informiert werden.
  3. Es wird sichergestellt, dass die minderjährigen Schülerinnen oder der Schüler von den Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Beauftragten von der Schule abgeholt werden.
  4. Das zuständige Staatliche Schulamt wird informiert.
  5. Die anderen Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule.
  6. Bei dem positiv selbstgetesteten Schüler bzw. Schülerin lassen die Erziehungsberechtigten unverzüglich einen PCR-Test beim Hausarzt durchführen.
  7. Fällt dieser PCR-Test negativ aus, kann das Kind wieder die Schule besuchen.
  1. Fällt dieser PCR-Test positiv aus, dann entscheidet das zuständige Gesundheitsamt vor Ort über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen in der Schule.

Wichtig ist, dass nach wie vor gilt: Kinder oder Erwachsene, die Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen die Schulen nicht betreten. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik).

Weiterführende Informationen zur Anwendung der Selbsttests und zum Ablauf werden den Schulen und Eltern am Montag, 15. März 2021, zur Verfügung gestellt. Außerdem wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Hotline schalten, an der weitere Fragen geklärt werden können.

Schwesig gedenkt der Corona-Opfer

Schwerin – „Wir denken heute an die Menschen, die unter Corona gelitten haben und leiden. Nach einem Jahr Corona haben sich in Mecklenburg-Vorpommern etwa 26.000 Menschen mit dem Virus infiziert. Etwa 800 Menschen sind verstorben. Hinter den abstrakten Zahlen stehen Leid, Schmerz und Trauer, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim Gottesdienst „Ein Jahr Corona“ im Schweriner Dom.

Corona mache vielen Angst. Schwesig: „Wir denken heute an alle, die Angst um ihre eigene Gesundheit und um die Gesundheit anderer haben, die ihnen nahestehen. Und an die, die sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz oder um die Zukunft ihres Unternehmens machen.“

Gedacht werde auch an all die Menschen, die sich um Corona-Kranke kümmern oder in anderen Bereichen wichtige Arbeit für uns alle leisten. Ich wünsche mir, dass die Wertschätzung für diese Berufe und die Menschen, die sie ausüben, bleibt. Und ich wünsche mir, dass sich diese Wertschätzung auch praktisch zeigt, bei der Bezahlung und bei den Arbeitsbedingungen“, betonte die Ministerpräsidentin.

Der Weg der Hoffnung bestehe aus Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln, mehr und mehr unterstützt durch Impfungen und Tests. „Wir sind noch längst nicht über den Berg. Wir brauchen weiter Geduld und Durchhaltevermögen. Aber wir werden Corona überstehen.“

Für viele Menschen sei auch die Kirchengemeinde ein Ort der Begegnung und damit der seelischen Gesundheit. „Ich danke allen Pastorinnen und Pastoren, Haupt- und Ehrenamtlichen in den Kirchen, die trotz der Einschränkungen unter Corona-Bedingungen Trost und Hoffnung geben“, so Schwesig.

Corona-Selbsttests für Schulen in M-V

Schwerin – 447.000 Schnelltests für die Schulen im Land werden vom Technischen Hilfswerk (THW) verpackt und im Laufe des Wochenendes verteilt. Innenminister Torsten Renz war beim THW zugegen und hat sich einen eigenen Eindruck von der herausfordernden logistischen Verteilung gemacht.

„Diese Selbsttests sind wichtig für unsere Kinder und die Lehrkräfte denn so können wir den Schulbetrieb sicherer gestalten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen ehrenamtlichen Unterstützungskräften vom THW bedanken, die uns sofort zur Seite standen und kurzfristig diese Mammutaufgabe übernommen haben. 447.000 Tests innerhalb kürzester Zeit umzupacken und neu zu adressieren, ist eine logistische Meisterleistung. Die Maßnahmen werden in den kommenden Tagen und Nächten auf Hochtouren laufen, sodass zu Beginn der nächsten Woche die Tests in unseren Schulen eintreffen.“

Das THW wird insgesamt mit zirka 40 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützen. THW Regionalbereichsleiter Michael Teuber: „Viele unser Kameradinnen und Kameraden sind selber Eltern und wissen wie wichtig es ist, dass Kinder wieder einen Schulalltag haben können. Deshalb ist es uns allen eine Herzensangelegenheit, hier zu helfen.“

Schnelltests in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Der Bund bietet Schnelltests, sogenannte Bürgertests, zum einmaligen wöchentlichen Testen an. „Dafür hat der Bund in dieser Woche nun die Rahmenbedingungen geschaffen. Er übernimmt die Finanzierung der Bürgertests. Die Länder wurden beauftragt, die Infrastruktur in den jeweiligen Regionen aufzubauen. Die Schnelltests werden an verschiedenen Orten und durch unterschiedliche Träger und Einrichtungen bei uns im Land ermöglicht. Teilweise geht es hierbei um Apotheken, die mitmachen. Einige Landkreise und kreisfreie Städte betreiben zudem kommunale Testzentren oder greifen auf bestehende Testzentren zurück. Darüber hinaus werden mitunter durch die kommunale Ebene auch Unternehmen beauftragt, die diese Tests umsetzen. Die Infrastruktur wird im Land Stück für Stück weiter aufgebaut“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Mit dem Apothekerverband M-V wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, um Bürgertests zu ermöglichen. Gesundheitsminister Glawe hat darüber hinaus in einer Videokonferenz mit über 90 Apotheken im Land um eine rege Beteiligung am Durchführen der Bürgertests geworben. „Wir versuchen die Vorgaben des Bundes umzusetzen. Allerdings gehört auch dazu, dass nicht in jeder Apotheke die räumlichen oder auch personellen Voraussetzungen gegeben sind, um Schnelltests durchzuführen. 50 Apotheken haben bereits ihre Bereitschaft zum Mitmachen signalisiert“, so Glawe weiter.

In einigen bestehenden Testzentren wie dem Klinikum Stralsund, der HanseMesse Rostock sowie dem Klinikum Schwerin werden zeitnah zusätzlich Möglichkeiten für Schnelltestungen geschaffen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim plant, über den Landkreis verteilt in einigen Ämtern 16 Zentren ab Montag bereitzuhalten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg setzt in Gadebusch, Grevesmühlen und Wismar Zentren mit Hilfe der Hilfsorganisationen um. In Bansin auf Usedom werden neben PCR- auch Schnelltestangebote durch einen privaten Anbieter zur Verfügung gestellt. „Darüber hinaus prüft auch das DRK, ob und wo eine Unterstützung möglich ist. Denkbar ist, dass auch in DRK-Einrichtungen getestet werden könnte“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen aufgrund der Art der Inanspruchnahme das Tragen einer Maske nicht möglich ist, wie zum Beispiel: Kosmetische Gesichtsbehandlungen oder Rasur, ist entsprechend der Corona-Landesverordnung ab dem 15.03.2021 ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. „Da die Tests noch nicht überall wohnortnah zu erhalten sind, wird in der kommenden Woche ab dem 15. März das Fehlen eines solchen Schnell- oder Selbsttests nicht sanktioniert werden. Die Gesundheitsbehörden und die Ordnungsbehörden wurden entsprechend informiert“, so Glawe.

Das Land hat insgesamt über 5,25 Millionen Selbsttests, die vorrangig für Kitas (Sozialministerium) und Schulen (Bildungsministerium) vorgesehen sind, bestellt. 250.000 Schnelltests sind zur Verstärkung für Testungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgesehen und werden am heutigen Tag an die Testeinrichtungen und die Landkreise ausgeliefert. „Entscheidend ist am Ende, dass möglichst viele Einrichtungen, Apotheken oder auch Unternehmen im Land mitmachen, um im Land dezentrale und dennoch wohnortnahe Strukturen aufbauen zu können, damit die Tests ermöglicht werden können. Die Schnelltests sind eine sinnvolle Unterstützung, potentielle Infektionen möglichst schnell zu erkennen. Darüber hinaus werden dadurch auch die Labore entlastet. Doch, auch wer negativ getestet ist, muss sich weiter an die bestehenden Hygienemaßnahmen halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Fördermittel für den Straßenausbau

Schwerin – Für den Ausbau der Durchfahrtsstraße in Hilgendorf, einem Ortsteil der Gemeinde Upahl im Landkreis Nordwestmecklenburg, erhält die Gemeinde Fördermittel als Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 72.300 Euro. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid des Innenministeriums ist dem Bürgermeister zugesandt worden.

Die Gesamtkosten für den Straßenausbau belaufen sich auf rund 452.000 Euro, der Landkreis trägt davon rund 294.000 Euro. Um den Eigenanteil der Gemeinde Upahl zu senken, unterstützt das Innenministerium mit einer Sonderbedarfszuweisung.

Innenminister Torsten Renz: „Die Straßen sind die Lebensadern in unseren Städten und Gemeinden, insbesondere in unserer vorwiegend ländlich geprägten Region. Einheimische und Unternehmen werden von der neuen Ortsdurchfahrt profitieren“.

Die innerörtliche Straße in Hilgendorf dient als Verbindungsstraße zur K20. Sie ist als Zufahrt für die Anwohner von Hilgendorf und für landwirtschaftliche Betriebe wichtig. Die Baumaßnahme wurde im Fusionsvertrag zwischen den Gemeinden Plüschow und Upahl aus dem 2019 vereinbart.

Die Straße soll in einer Länge von 375 m und in einer Breite von 3,50 m eine Asphaltdecke erhalten und auf beiden Seiten mit 1 m breiten Banketten für die Entwässerung versehen werden. Die vorhandenen Grundstückszufahrten werden an die neue Fahrbahn angepasst.

„Luca“ in M-V angeschlossen

Schwerin – Alle Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sind an das Luca-System zur verschlüsselten Kontaktnachverfolgung angeschlossen. Damit können Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Geschäfte, Gaststätten, Kulturbetriebe, Hotels, Behörden etc. und ihre Besucher im ganzen Nordosten die Luca-App ab sofort nutzen und die Gesundheitsämter im Fall eines nachgewiesenen Corona-Falls auf die verschlüsselten Daten zur Kontaktverfolgung zurückgreifen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Luca-App flächendeckend genutzt werden kann. Diese schnelle Möglichkeit zur Nachverfolgung von Kontakten ist eine wichtige Voraussetzung, um öffentliche Einrichtungen Schritt für Schritt wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen. Zugleich entlasten wir die Gesundheitsämter, die schnell und sicher Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen können“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei einer Video-Pressekonferenz, bei der das Luca-System und sein Nutzen für M-V vorgestellt wurden.

„Die acht Gesundheitsämter in M-V haben seit gestern Abend einen eigenen Zugang zum Luca-System. Darüber können ihre Mitarbeiter schnell und einfach auf den Datenaustausch zwischen den Einrichtungen und ihren Besuchern zugreifen und so Infektionsketten zurückverfolgen und schnell unterbrechen – allerdings nur, wenn diejenigen, die sich mit ,Luca‘ beim fraglichen Ereignis mit Luca eingecheckt haben, ihre Daten dafür auf die Anfrage hin freigeben“, informierte Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Der Minister bedankte sich bei allen, die dazu beigetragen haben, dass Luca schon heute bei uns im Land funktioniert: „Den Vertrag mit den Entwicklern haben wir vor einer Woche unterzeichnet. Wir sind davon ausgegangen, dass es einige Wochen dauert, die acht Gesundheitsämter in M-V technisch so anzubinden, dass sie – und nur sie – auf die verschlüsselten Daten des Luca-Systems zugreifen können. Dank des unglaublichen Engagements und vieler Überstunden aller damit befassten Kolleginnen und Kollegen in meinem Ministerium, bei den Entwicklern des Systems, in den Kommunen und Gesundheitsämtern funktioniert diese Anbindung schon jetzt.“

Musiker Smudo von der Band „Die Fantastischen Vier“ erklärte, wie die App funktioniert: „,Luca‘ ist einfach, sicher und effizient. Für den Nutzer, also den, der Gastronomie oder Veranstaltungen besuchen will, ist der Aufwand minimal: Download der kostenlosen App, Namen und Telefonnummer angeben – und man ist startklar. Der Aufwand für den Gastgeber, Veranstalter, Gastronomen ist ähnlich gering: QR-Code am Eingang scannen und fertig. Von diesem Augenblick an sind die Daten sicher verschlüsselt und die Gesundheitsämter können im Falle einer Infektion am Ort des Geschehens, alle informieren. Ohne großen Aufwand, ohne Zettelwirtschaft, ohne einzelne Rückrufe ist sichergestellt, dass alle in der Infektionskette Bescheid wissen und sich gegebenenfalls testen lassen sollten.“

Weiter führte Smudo aus: „Der Informationsprozess verkürzt sich so von einigen Tagen auf wenige Stunden. Quellcluster werden aufgedeckt, bevor sie zu größerer Verbreitung finden können. Als wir als Musiker davon hörten, waren wir begeistert, denn Luca bietet uns eine Chance auf mehr kulturelles Leben im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Das wollen wir unterstützen.“

Über die Datensicherheit des Systems informierte Patrick Hennig, Geschäftsführer des Berliner Start-ups Nexenio, das „Luca“ entwickelt hat: “Das System sorgt dafür, dass Kontaktdaten bereits auf dem Smartphone so verschlüsselt werden, dass nur das Gesundheitsamt nach Freigabe von Betrieben oder Nutzern im Infektionsfall Zugriff auf die Daten erlangt. ,Luca‘ informiert damit automatisch alle betroffene Personen, sobald für ein Gesundheitsamt Daten freigegeben werden. Das schafft Vertrauen und hilft Bürgerinnen und Bürgern dabei, sich und andere frühzeitig schützen zu können. In Kürze werden diese Anfragen der Gesundheitsämter nur noch aus dem Netzwerk des Bundes heraus erfolgen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.”

Manuela Schwesig und Christian Pegel appellierten an alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, Betreiber von öffentlichen Einrichtungen ebenso wie diejenigen, die diese Einrichtungen besuchen: „Laden Sie die kostenfreie App herunter und benutzen Sie sie. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verfolgung und Unterbrechung von Corona-Infektionsketten. Das ermöglicht uns allen, zunehmend wieder in ein öffentliches Leben zurückzukehren.“

Auch, wer kein Smartphone hat, kann sich über „Luca“ sicher einchecken und im Bedarfsfall informieren lassen: Es gibt die Möglichkeit, vor Ort über den Webbrowser einzuchecken.

Christian Pegel wies zudem darauf hin, dass die „Luca“-Entwickler Einrichtungen, die das System nutzen wollen, regelmäßig Schulungen dazu anbieten. Wo Sie sich dafür anmelden können, das finden Sie ebenso wie weitere Informationen zu „Luca“ auf der Homepage des Ministeriums unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Service/Luca-App/.

Neubau der Burmeister-Schule

Stralsund – Die Grund- und Regionale Schule „Hermann Burmeister“ in Stralsund braucht unbedingt mehr Platz. Das Gebäude ist voll ausgelastet, gleichzeitig steigen erfreulicherweise die Schülerzahlen. Die Hansestadt Stralsund hatte sich daher entschlossen, die leerstehende, alte und marode frühere Salvador-Allende-Schule, die sich unmittelbar neben der Burmeister-Schule befindet, abzureißen. An derselben Stelle entsteht ein Neubau für mehr als 300 Mädchen und Jungen von der 1. bis zur 4. Klasse.

Das gesamte Gebäude wird barrierefrei ausgerichtet und einzelne Klassen- und Fachunterrichtsräume werden inklusionsgerecht ausgestattet. Für den Ersatzneubau erhält die Stadt finanzielle Unterstützung durch eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 650.000,00 EUR.

Innenminister Torsten Renz: „Ich freue mich, dass wir auch an dieser Stelle das Schulbauprogramm der Hansestadt unterstützen können. Bereits für das Schulzentrum „Am Sund“ haben wir für den Neubau 650.000 EUR bereitgestellt. Investitionen in die Bildung und beste Lernbedingungen sind immer gut angelegtes Geld. Die Zeiten akuten Platzmangels in der Burmeister-Schule werden in absehbarer Zeit Geschichte sein.“

Jugend- und Schulsozialarbeit bis 2027

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag betont, dass sich sowohl die Jugendsozialarbeit als auch die Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren zu unverzichtbaren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt haben. „Auch wenn das gesetzlich festgelegte Aufgaben der Kommunen sind, stellt das Land bereits seit mehr als 20 Jahren beträchtliche finanzielle Mittel zur Ausgestaltung dieser Jugendhilfeangebote zur Verfügung“, sagte Drese.

Die Ministerin kündigte an, dass die Landesregierung weiterhin zu ihrem Engagement für die Schul- und Jugendsozialarbeit steht. Allein für die Schulsozialarbeit will das Sozialministerium in der kommenden EU-Förderperiode Mittel aus dem ESF+ in Höhe von 69,2 Mio. € einsetzen. Hinzu kommen weitere 6,25 Millionen Euro, die im Rahmen der Kindergarantie für eine sozialraumorientierte Schulsozialarbeit bereitgestellt werden. Diese Mittel müssen weiterhin in derselben Höhe kommunal kofinanziert werden.

Drese: „Somit stehen in der kommenden Förderperiode insgesamt also circa 150 Millionen Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Und damit ist auch eine Planungssicherheit von Seiten des Landes bis mindestens 2027 gegeben. Somit besteht die Möglichkeit solide Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Basis für stabile Beziehungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind.“

Parallel unterstützt das Land auch die Jugendsozialarbeit im Land. Für die Jugendsozialarbeit werden vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmungen 15 Millionen Euro aus dem ESF-Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden, teilte Drese mit. So können bei einer 50 %igen kommunalen Kofinanzierung 30 Millionen Euro für Angebote der Jugendsozialarbeit genutzt werden.

Bewertung von Risikoindikationen

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag über die Bewertung von Risikoindikatoren im Rahmen der Corona-Pandemie diskutiert worden. „Die Landesregierung stützt sich bei ihren Entscheidungen nicht allein auf den Inzidenzwert, sondern insbesondere auch auf das aktuelle Infektionsgeschehen im Land. Die Verwendung der Inzidenz der letzten sieben Tage lässt Änderungen wesentlich besser und schneller erkennbar werden. Deshalb ist und bleibt der Inzidenzwert ein wichtiges Kriterium von vielen, um Entscheidungen aufgrund der Entwicklung der Pandemie abzuleiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. Der Inzidenzwert gibt an, wie viele Menschen über einen bestimmten Beobachtungszeitraum hinweg neu erkrankt sind.

Neben dem Inzidenzwert zieht die Landesregierung viele weitere Indikatoren zur Einschätzung der Infektionslage im Land heran. „Hierbei spielen die Anzahl der Hospitalisierungen, die Betten-, Intensiv- und Beatmungs-Kapazitäten, die Kapazität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, hier insbesondere die Möglichkeit der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, die Angaben zu den vom Infektionsgeschehen betroffenen Einrichtungen sowie besondere Häufungen oder auch die betroffenen Altersgruppen eine wichtige Rolle. Es können sich bereits jetzt aus gleichen Inzidenzwerten mitunter gänzlich unterschiedliche Konsequenzen für Betroffene oder Institutionen ergeben“, so Glawe weiter.

Priorität haben für die Ermittlung der Gesundheitsämter derzeit insbesondere Übertragungsereignisse mit hohem Ansteckungsrisiko. „Besonders riskant ist es dann, wenn hier auch noch Angehörige von Risikogruppen involviert sind, wie zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen. Dann werden alle betroffenen Personen getestet, auch die ohne Symptome“, sagte Gesundheitsminister Glawe. „Die Fallermittlung ist hier oberstes Ziel. Und so werden gegebenenfalls auch vorbeugende Quarantäne oder weitere Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von FFP2-Masken, angeordnet, um weitere Fälle und Übertragungen in andere gefährdete Bereiche zu vermeiden.“

Bei dem angemessenen Umgang mit Ausbruchsgeschehen wird die Inzidenz nur als ein Faktor berücksichtigt, während sich das Vorgehen weitgehend an den Risiken der betroffenen Personen orientiert. Gegenwärtig pendelt die 7-Tage-Inzidenz für Mecklenburg-Vorpommern im Bereich zwischen rund 60 und 70. „Die Spanne zwischen Regionen mit sehr hohen und solchen mit niedrigen Inzidenzwerten ist in Mecklenburg-Vorpommern groß. Auch ist die Situation in verschiedenen Alten- und Pflegeheimen nach wie vor angespannt. Die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen sinkt naturgemäß nur langsam und zeitlich nachlaufend“, erläuterte Glawe.

Zeitgleich steigt der Anteil der hoch ansteckenden britischen Virus-Variante an den positiven Testergebnissen auch in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir müssen also auch beachten, dass wir es schon länger nicht mehr nur mit einem Virus-Typ zu tun haben. Einen Grund zur Entwarnung gibt es also noch nicht. Weiter vorsichtiges und vorausschauendes Handeln ist notwendig, um eine erneute Infektionswelle zu verhindern“, sagte der Gesundheitsminister im Landtag.

In der Situation eines überwiegend diffusen und nicht begrenzten Infektionsgeschehens, wie wir es deutschlandweit noch haben, ist es notwendig, zunächst durch allgemeine Maßnahmen die Rate an Infektionen zu senken und die verbleibenden Infektionsketten aufzuklären. „Auf diese Weise haben wir die Chance, Einschränkungen gezielt und relativ unabhängig von Inzidenzen lockern zu können. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Verteilung von FFP2-Masken in M-V

Schwerin – Die Verteilung von 5,2 Millionen FFP2-Masken in Mecklenburg-Vorpommern ist am Donnerstag abgeschlossen worden. Die letzten Exemplare sind den Bürgerinnen und Bürgern heute zugestellt worden.

„Die FFP2-Masken sind ein wichtiger Schutz für die Menschen im Land, besonders vor der deutlich ansteckenderen Virusmutation“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Der Dank der Ministerpräsidentin gilt vor allem den Zustellerinnen und Zustellern der drei Tageszeitungen in Mecklenburg-Vorpommern. „Sie waren täglich schon sehr früh morgens mit den Masken unterwegs, wenn die meisten von uns noch nicht aufstehen.“

Seit dem 9. Februar waren die Zustellerinnen und Zusteller bei im Februar zum Teil hohem Schnee unterwegs, um jedem Haushalt im Land ein Paket mit insgesamt 6 FFP-Masken in den Briefkasten zu stecken. Innerhalb der vergangenen gut vier Wochen sind rund 850 000 Maskenpakete ausgeliefert worden.

Die Verteilung hat in Vorpommern-Greifswald begonnen, weil hier die Inzidenz im Februar deutlich über den anderen Landkreisen lag. Abgeschlossen worden ist die Zustellung heute im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Mecklenburg-Vorpommern ist bisher das erste und einzige Flächenland, das Masken an alle Bürgerinnen und Bürger verteilt hat. Es war die bisher größte Verteilaktion des Landes.

Gleichstellungspolitische Chancen

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese registriert in der Corona-Pandemie eine neue Aufmerksamkeit für frauen- und gleichstellungspolitische Fragestellungen, vor allem auch mit Blick auf die Verteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern.

„Diese Diskussion bietet somit auch Chancen, die Gesellschaft für mehr Gleichberechtigung zu sensibilisieren und zu einer größeren Partnerschaftlichkeit zu kommen“, sagte Drese heute im Landtag in der Debatte für mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Nach Ansicht der Ministerin zeigt die Corona-Krise die frauen- und gleichstellungspolitischen Problemlagen unserer Zeit wie unter einem Brennglas. Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die während der Corona-Krise als systemrelevant eingestufte Arbeit werde überwiegend von Frauen geleistet.

„Diese weitverbreitete Erkenntnis muss jetzt auch in Taten umgesetzt werden“, sagte Drese. Als wesesentliche Schritte benannte Ministerin Drese, die ausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern durch gesetzliche Rahmenbedingungen zu fördern, den digitalen Wandel und den Ausbau des Homeoffice unter gleichstellungs- und familienpolitischen Prämissen zu gestalten und eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige öffentliche Infrastruktur für die Kindertagesförderung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu schaffen.

Drese sprach sich zudem für die Aufwertung der SAGHE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und Erziehung) aus. Hier müsse der eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt werden.

Leistungen in der Tagespflege

Drese lehnt Pläne zur Kürzung von Leistungen in der Tagespflege ab

Schwerin – Der Landtag debattierte jetzt über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Keine Schlechterstellung der Tagespflege im Zuge der Pflegereform 2021“. Hintergrund ist ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums, das vorsieht, die Inanspruchnahme von Leistungen der Tagespflege auf 50 Prozent zu begrenzen, wenn auch ambulante Sachleistungen genutzt werden.

Sozialministerin Stefanie Drese lehnt diese Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn ab. „Bei Umsetzung der Spahn-Vorschläge könnten sich viele Pflegebedürftige Angebote der Tagespflege nicht mehr leisten. Außerdem hätten sie massive Auswirkungen auf die gesamte Pflegeinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass über 30.000 pflegebedürftige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ambulante Sachleistungen (in der Regel einen ambulanten Pflegedienst) in Anspruch nehmen. Von ihnen werden etwa 6.200 Menschen in 230 Tagespflegen versorgt. Diesen Menschen wolle das Bundesgesundheitsministerium die Zuschüsse für die Tagespflege um die Hälfte kürzen. „Das kann und werde ich nicht mittragen“, so Drese. „Das widerspricht dem Wunsch der allermeisten Pflegebedürftigen, so lange wie möglich ihren Lebensabend zuhause zu verbringen.“

Die Ministerin zeigte in ihrer Rede wahrscheinliche Konsequenzen der Spahn-Pläne auf: „Weniger Pflegebedürftige werden Leistungen der Tagespflege einkaufen, viele werden die Inanspruchnahme stark drosseln. Absehbar wird ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe erheblich darunter leiden. Die Vereinsamung wird zunehmen, mehr ältere Menschen werden tagsüber alleine bleiben.“

Diese Abkehr vom allseits anerkannten pflegepolitischen Grundsatz „ambulant vor stationär“ führe zu drei möglichen Konsequenzen: „Die Anzahl der stationär versorgten Menschen wird deutlich zunehmen. Die pflegenden Angehörigen werden noch mehr belastet. Und die übrigen Pflegebedürftigen bleiben im Grunde unterversorgt oder gar unversorgt allein in ihrer Wohnung zurück“, legte Drese dar.

Aber auch auf der Seite der Tagespflegen werde dieser Vorschlag drastische Auswirkungen haben, denn die Begrenzung der Leistungen der Tagespflege auf 50 Prozent führe zu erheblichen Mindereinnahmen.

Drese: „Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass ein nicht geringer Anteil der Tagespflegen schließen, während andere Tagespflegen die Mindereinnahmen durch eine starke Erhöhung der zeitgleich versorgten Pflegebedürftigen kompensieren wird.“

Ministerin Drese sprach sich vor diesem Hintergrund erneut für die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform aus und kündigte eine entsprechende Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns an, die voraussichtlich am 26. März auf der Tagesordnung stehen wird.

Förderprogramme für Insektenschutz

Schwerin – Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus verteidigte am Donnerstag in der Landtagssitzung die Insektenschutzpolitik des Landes und verwies auf die erfolgreichen Förderprogramme in der Landwirtschaft.

Besonders erfreulich sei laut Minister die starke Nachfrage in der Landwirtschaft nach den Förderprogrammen für mehr Insektenschutz: „Ich weiß, dass auch die Landwirte ein großes Interesse daran haben, unsere Insekten und die Umwelt zu schützen. Und deshalb setze ich auf die geförderten freiwilligen Maßnahmen. Die Erfahrung in unserem Land zeigt auch, dass wir sehr gut vorankommen mit der Umstellung hin zu nachhaltigen und biologischen Produktionsweisen. Die rasant wachsenden Zahlen an nachhaltig bewirtschafteter Fläche und die Nachfrage nach unseren Förderprogrammen geben uns recht. Während 2019 für besonders insektenfreundliche Maßnahmen etwa 374.000 Hektar gefördert wurden, sind es für 2021 bereits über 520.000 Hektar. Das ist ein Flächenzuwachs von fast 40% in nur zwei Jahren.“.

Um den dramatischen Verlust der Biodiversität zu stoppen, so der Minister in seiner Rede, seien ernsthafte Maßnahmen nötig, die jetzt mit dem Regelungspaket auch auf den Weg gebracht würden. Die bisherigen Programme zum Schutz der Insekten werden damit ausgeweitet und ergänzt. Gleichzeitig dürfe die Landwirtschaft mit den Einschränkungen nicht überfordert, sondern als Teil der Lösung einbezogen werden, betont Backhaus. Genau diese Herausforderung bilde der Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. Februar sehr gut ab. Die neuen Instrumente und Fördermöglichkeiten seien aus Sicht des Ministers ein gelungener Kompromiss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.

„Wer sich die Mühe macht, dieses „Aktionsprogramm Insektenschutz“ Punkt für Punkt durchzugehen, wird erkennen, mit welcher Ernsthaftigkeit die Bundesregierung dieses Thema angeht. Und er wird erkennen, mit welchem Engagement und Herzblut um die Kompromisse gerungen worden ist. Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist ein mühsam errungener Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung, zwischen den Interessen der Landbewirte und des Naturschutzes, zwischen Ökonomie und Ökologie.“

Im Vorfeld wurde vonseiten des Naturschutzes ein striktes Verbot zahlreicher Pflanzenschutzmittel gefordert. Dieses Verbot gilt nun ausschließlich in hochrangig geschützten Natura-2000-Gebieten. Dies betrifft etwa 2.300 Hektar im Land. Die Landwirte werden hingegen dazu angehalten, freiwillig auf insektenfreundliche Methoden umzusteigen. Dazu stehen künftig zahlreiche Förderungsinstrumente zur Verfügung. Auf nicht-geschützten Flächen wird das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat nur noch eingeschränkt zur Nutzung erlaubt sein, bevor die Ausbringung ab 2024 vollständig untersagt wird. Der Minister wertete das Ergebnis als großen Erfolg für beide Interessensseiten und sagte dem Gesetzesvorhaben seine volle Unterstützung zu.

Auch werde er sich dafür einsetzen, dass Einschränkungen der Landwirtschaft durch entsprechende finanzielle Leistungen entschädigt würden, so Minister Backhaus.