Schwesig und Backhaus an der Elbe

Keine akute Gefahr für M-V

Boizenburg – Andere Regionen Deutschlands sind massiv von Hochwasserereignissen und deren Auswirkungen betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Lage noch nicht bedrohlich, aber angespannt, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute auf einer Pressekonferenz an Elbe in Boizenburg, wo er sich gemeinsam mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ein Bild von der Lage machte.

„Wir beobachten mit großer Aufmerksamkeit die Wasserstandsentwicklung an unseren Fließgewässern, insbesondere an der Elbe. Aktuell können wir für unser Bundesland glücklicherweise sagen, dass es keine akute Gefahrensituation gibt. Die Pegel im Land weisen zwar zum Teil bereits erhöhte Wasserstände auf. Für uns ist in der Vorausschau aber immer wichtig, ob es zum Überschreiten von Alarmstufen an unseren Pegeln kommt und damit Aktivitäten der Hochwasserabwehr oder -bekämpfung eingeleitet werden müssen.

Die Wettervorhersage für MV lässt nach aktuellem Kenntnisstand aber keinen weiteren deutlichen Anstieg der Wasserstände erwarten“, erklärte Backhaus. Bei der Einschätzung der Lage spielen die Wasserstandsvorhersagen der gemeinsamen Hochwassermeldezentrale der Flussgebietsgemeinschaft Elbe, deren Berechnungsmodelle ständig an die veränderten Fließbedingungen aufgrund von umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen angepasst werden, eine wichtige Rolle.

Durch die ergiebigen Niederschläge insbesondere auch in den letzten zwei Tagen führen die meisten Fließgewässer Hochwasser. Das Sturmhochwasser in der Ostsee erzeugt zusätzlich in den Zuflüssen einen Rückstau.  Die küstennahen Pegel von Hellbach, Schmarler Bach, Warnow, Recknitz und Saaler Bach liegen z.T. deutlich über dem mittleren Hochwasser. An der Peene in Anklam wurde der Richtwasserstand für Alarmstufe I heute am Morgen erreicht. Das Erreichen des Richtwasserstandes der Alarmstufe II wird momentan nicht erwartet.

Daher wird die Alarmstufe I nicht ausgerufen. Die Pegelstände im Oberlauf und im Einzugsgebiet stagnieren auf hohem Niveau. Für die Warnow ist am Pegel Bützow nach aktueller Einschätzung der Hydrologen nicht mit einem Überschreiten der Alarmstufe 1 zu rechnen. Angesichts der hohen Wasserstände  bittet der Minister landesweit um erhöhte Vorsicht, da die Fließgeschwindigkeiten lokal recht hoch sein können. In tiefliegenden unbebauten Bereichen wird es auch zu Ausuferungen kommen. Auf Grundlage der Wettervorhersage ist in den nächsten Tagen nicht mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

Die Situation an der Elbe macht es hingegen notwendig, die Lage weiter akribisch zu beobachten, sagte Minister Backhaus weiter. Nachdem der Wasserstand am Pegel Dresden bereits unter die Marke der Alarmstufe 1 abgesunken war, steigt er nun wieder aufgrund der im tschechischen Elbeeinzugsgebiet registrierten erneuten Anstieg Wasserführung. Dies ist auch an den weiteren sächsischen Pegeln Schöna, und Riesa zu beobachten. Nach der derzeitigen Vorhersage erreichen die Wasserstände dort heute und in den kommenden Tagen die Alarmstufe 2. Es ist für Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht damit zu rechnen, dass sich daraus höhere Wasserstände als durch die momentan ablaufende erste Welle ergeben. Der langgezogene Hochwasserscheitel der ersten Welle befindet sich derzeit unterhalb von Wittenberge. Heute wird er Dömitz passieren.

Der Alarmpegel für MV in Dömitz zeigt aktuell (Stand: 4.01.23) einen Wasserstand von 558 cm. t Die Marke der Alarmstufe 1 liegt bei von 5,00 Meter wurde bereits überschritten. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 438 cm. Der höchste jemals gemessene Wasserstand wurde mit 721 cm beim Hochwasser im Juni 2013 registriert.

Am Alarmpegel Boizenburg liegt aktuell ein Wasserstand von 558 cm an. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 437. Auch hier wurde der höchste jemals gemessene Wasserstand während des Hochwassers 2013 mit   732 cm am Pegel registriert. „Aufgrund der Vorhersagen und den bereits fallenden Wasserständen an den Pegeln oberhalb von Dömitz gehen wir davon aus, dass die Alarmstufe 2 in Dömitz und in Boizenburg nicht erreicht werden wird“, prognostizierte Minister Backhaus.

In den Bereichen Boizenburg und Dömitz sind alle Schöpfwerke des StALU WM in Betrieb und werden es auch noch eine Weile bleiben müssen, da die Schöpfwerke ab einem Wasserstand von 2,30 m am Pegel in Betrieb bzw. außer Betrieb gehen, wenn der Wasserstand unter diese Marke fällt. Das heißt, dass sich die Betriebskosten insbesondere für den Strom enorm erhöhen werden. Im vergangenen Jahr lagen allein die Stromkosten für die durch das StALU WM betriebenen Schöpfwerke bei rund 160.000 Euro. Durch dieses Hochwasserereignis rechnen wir mit Mehrkosten von etwa 60.000 Euro, in Abhängigkeit davon wie lange die Schöpfwerke auch aufgrund der zu erwartenden zweiten Welle noch laufen müssen.

Das Sude-Abschlussbauwerk ist geöffnet, d.h. dass die Sudepolder für das Zwischenspeichern von Wasser aus dem Einzugsgebiet noch nicht in Anspruch genommen werden müssen. Für Management der länderübergreifenden Flutpolder an der Sude hat das Land eine Verwaltungsvereinbarung mit Niedersachsen abgeschlossen.

Das Wehr Wehningen, das ein Einströmen der Elbe in die Löcknitz bei höheren Wasserständen verhindert und das bereits auf niedersächsischem Gebiet liegt, wird ebenfalls vom StALU WM auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit Niedersachsen überwacht und bedient. Aktuell ist es noch geöffnet und die Löcknitz kann noch frei in die Elbe abfließen. Die Wasserstände werden hier ständig beobachtet. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Wasserstands- und Abflußverhältnisse wird über die weitere Bedienung des Wehres entschieden.

Dieses Bauwerk wird in den nächsten Jahren modernisiert werden und den aktuellen Erfordernissen des Hochwasserschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden. Aktuell läuft ein Planfeststellungsverfahren, an dem Mecklenburg –Vorpommern und Brandenburg beteiligt sind. Die derzeitige Hochwassersituation kann mit der vorhandenen Bausubstanz gut bewältigt werden.

Das Abschlussbauwerk an der Mündung der Doven-Elbe ist seit dem 29.12.2023 geschlossen. Das anfallende Wasser aus dem Binnenbereich wird nun in die Müritz-Elde-Wasserstraße geschöpft und fließt auf diesem Wege in die Elbe ab.

„Der Küsten- und Hochwasserschutzschutz sind eine Daueraufgabe, die nie abgeschlossen sein wird. Das heißt, hier besteht langfristig Bedarf an Personal und Geld, um diese Daueraufgaben bewältigen zu können“, betonte Minister Backhaus. Die Gründe für die regelmäßig wiederkehrenden Hochwasserwerte seien einerseits im Klimawandel zu suchen. Anderseits hätten die verstärkten Investitionstätigkeiten (Sanierung und Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen) insbesondere nach dem Hochwasser vom August 2002 am Oberlauf der Elbe dazu geführt, dass mehr Wasser in kürzerer Zeit die Elbe hinuntergeflossen ist und für erhöhte Wasserständen bei den Unterliegern, wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, gesorgt hat.

„Deshalb freue ich mich, dass es gelungen ist, das Nationale Hochwasserschutzprogramm auf den Weg zu bringen. Mit diesem Programm wird es uns gelingen, den Oberlieger- Unterlieger- Ausgleich zu schaffen“, ist sich Minister Backhaus sicher. Das Programm sei durch die Umweltministerkonferenz als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 beschlossen worden. Der Bund stellt jährlich über den Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz 100 Millionen Euro für Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden ausschließlich Projekte finanziert, die regionalübergreifend wirken.

Die größten Projekte an der Elbe befinden sich in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, von denen die Unterlieger wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein profitieren. Hier ist beispielsweise die Optimierung der Havelpolder zu nennen, in denen auf einer Fläche von insgesamt 11.700 ha rund 125 Mio. mWasser zwischengespeichert werden kann. Mit dem Havelschlauch ist es sogar möglich, bis zu 286 Mio. m3 Wasser zurückzuhalten, was zu einer Absenkung des Hochwasserscheitels bei den Unterliegern von bis zu 45 cm führten kann.

Für die Steuerung der Havelpolder hat das Land nach dem Hochwasser vom August 2002 mit den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen einen Staatsvertrag abgeschlossen, um aktiv am Hochwassermanagement mitwirken zu können. Diesem Vertrag ist nun auch Schleswig-Holstein beigetreten.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde unter Federführung des für die Hochwasserschutzanlagen an der Elbe verantwortlichen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) ein an den neuen Bemessungsabfluss angepasstes Hochwasserschutzkonzept erstellt. Die Umsetzung erster Maßnahmen im Bereich Dömitz, wie die Ertüchtigung Rüterberger Deiches ist abgeschlossen. Für die Sanierung des Brodaer Deiches läuft die Bauvorbereitung. Für die Verbesserung des Hochwasserschutzes Boizenburg mit den beiden Teilprojekten „Rückdeichung Hafendeich“ und „Neubau Sude-Hochwassersperrwerk“ ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in Kürze erfolgen.  Mit der Umsetzung dieser Projekte, die Teil der mit Niedersachsen programmierten Maßnahme des Nationalen Hochwasserschutzprogramms im Polder Boizenburg sind, werden rund 120 ha Überflutungsflächen freigelegt werden. Allein für die in MV geplanten Maßnahmen rechnen wird mit Ausgaben in Höhe von rund 40 Millionen. Euro

Für die Finanzierung des Hochwasserschutzprogramms zur Ertüchtigung der Anlagen auf das Bemessungshochwasser 1983, das mit der Sanierung des Deiches am Randkanal im Bereich Boizenburg 2015 seinen Abschluss fand, wurden rund 100 Millionen Euro aufgebracht.

Neben den Investitionen in die Verbesserung des Hochwasserschutzes gibt das Land jährlich rund 700.000 Euro Landesmittel für die Unterhaltung der rund 122 km Deiche an der Elbe und im Rückstaugebiet der Elbe aus. Aufgrund dieser regelmäßigen Unterhaltung befinden sich die Hochwasserschutzanlagen in einem guten und wehrfähigen Zustand, wie zuletzt auf den Herbstdeichschauen im Oktober 2023 festgestellt wurde.

Bauernproteste

Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb / Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab

Schwerin – In der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren. Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:

  • Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
  • Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.

Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Mit dem dreimonatigen Vorbereitungskurs bessere Bedingungen geschaffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten im Januar 51 neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit dem Vorbereitungskurs, bevor sie Schülerinnen und Schüler unterrichten. Bildungsministerin Simone Oldenburg wird sie am Donnerstag, 4. Januar 2024, offiziell begrüßen. Organisiert wird die Auftaktveranstaltung vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und vom Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen des Bildungsministeriums. Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren seit dem vergangenen Jahr einen dreimonatigen Vorbereitungskurs. Daran schließt sich die berufsbegleitende Seiteneinstiegsqualifizierung an, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt.

„Wir haben die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg neu organisiert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Bewerberinnen und Bewerber werden qualifiziert, bevor sie das erste Mal vor einer Klasse stehen. Das war früher nicht so. Hier ist uns gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bildungspaktes ein Qualitätssprung gelungen, denn Lehrkräfte im Seiteneinstieg müssen gut auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet werden. Ob Archäologin, Psychologin, Mathematiker, Tischler, Erzieherin, Designerin – die Teilnehmenden am Vorbereitungskurs in diesem Jahr haben interessante Erstberufe. Sie bringen zwar viele Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern mit, nehmen aber auch viel auf sich. Wichtig ist, dass wir dafür sorgen, dass die Lehrkräfte im Seiteneinstieg gut ankommen und Erfolg in der Schule haben“, so Oldenburg.

Seit dem 1. Januar 2022 haben insgesamt 617 Personen mit der Seiteneinstiegsqualifizierung begonnen. „Seitdem haben 6,4 Prozent der Personen ihre Ausbildung nicht beendet. Das waren 120 Personen“, erläuterte Oldenburg. „Dies bestärkt uns, weiter intensiv für den Schuldienst zu werben und durch den Kurs die Zahl der Abbrüche weiter zu senken. Wir können Menschen aus anderen Berufen gewinnen, die erkennen, wie reizvoll die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist. Ich wünsche allen Teilnehmenden einen guten Start in die neue Lebensphase“, so die Ministerin.

Die Vorqualifizierung umfasst insgesamt 18 thematische Module. Kurstage und Schulpraxistage wechseln sich ab. Neben Grundlagen der Pädagogik und dem neuen Berufsfeld „Lehrkraft“ steht das Unterrichten an sich auf dem Programm. Dafür wird mit dem Themengebiet „Allgemeine Didaktik/guter Unterricht“ ein Grundstein gelegt. Außerdem erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundlegende Kenntnisse in Methodik, Kommunikation, Fachdidaktik und im Bereich der Bewertung von Schülerleistungen.

Im weiteren Verlauf der berufsbegleitenden Qualifizierung erhalten die Lehrkräfte im Seiteneinstieg eine enge Begleitung durch Schulleitungen, Mentorinnen und Mentoren und durch die Qualifizierungsbeauftragten des IQ M-V bzw. des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen. An die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) schließt sich die dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg dauert insgesamt vier Jahre. Wer beide Qualifizierungen mit Erfolg durchlaufen hat und den Zeitraum der Mindestbeschäftigung nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen, einen Antrag auf Anerkennung einer Lehrbefähigung zu stellen.

Arbeitsmarkt Dezember 2023 in M-V

Schulte: Robuster Arbeitsmarkt auch in herausforderndem wirtschaftlichen Umfeld

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 3.100 mehr als im Dezember 2022. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit acht Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.600 (4,2 Prozent) gestiegen. „Es bleibt derzeit eine schwierige Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Auswirkungen des internationalen Geschehens, die hohen Zinsen sowie die hohen Energie- und Rohstoffpreise machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise robust auch in einem heraufordernden wirtschaftlichen Umfeld. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten. Dabei unterstützen wir die Wirtschaft“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich (-2.700/-0,5 Prozent) auf 584.300 gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.200) sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (-1.000) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.400) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Für die Personalnachfrage befinden sich aktuell nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 16.100 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Dezember 2022 waren es 17.800. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und im verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.

„Die quantitative und qualitative Sicherung des Fachkräftebedarfes ist eines der drängendsten Zukunftsthemen in Mecklenburg-Vorpommern. Nur so können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Der Schlüssel zum Erfolg in der Fachkräftesicherung sind dabei attraktive Arbeitsbedingungen, mitarbeiterzentrierte Unternehmenskulturen und wettbewerbsfähige Arbeitsentgelte“, sagte Schulte.

Eine wesentliche Stellschraube für die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Integration Geflüchteter und Erwerbsmigranten in den Arbeitsmarkt. Aktuell leben beispielsweise etwa 24.000 ukrainische Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern, nahezu zwei Drittel (15.200) davon sind Frauen, etwa 8.100 Geflüchtete sind jünger als 18 Jahre. Im September 2023 waren 3.700 Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit in Mecklenburg-Vorpommern sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 700 mehr als vor einem Jahr und 2.600 mehr als vor dem Beginn des Krieges.

Auch aus den weiteren nicht-EU-Asylherkunftsländern gehen mittlerweile 4.700 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 15 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. „Neben dem humanitären Aspekt ist die Erwerbstätigkeit ein entscheidender Schritt zur Integration in die Gesellschaft. Die Erwerbstätigkeit ermöglicht es Geflüchteten und ihren Angehörigen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und sich eine Zukunft in Deutschland aufzubauen“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten beispielsweise mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine und der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten.

MV-Serviceportal

Online-Leistungen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt

Schwerin – Neuer Rekord im MV-Serviceportal: Im Monat November 2023 sind 110 neue Leistungen auf das Portal gekommen. Im Januar waren es noch 240 Leistungen, mittlerweile sind es 471 Leistungen. „Damit hat sich die Zahl der Online-Leistungen in weniger als einem Jahr fast verdoppelt. Dies zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg bei der Digitalisierung unserer Verwaltungsangebote“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Die Statistik belegt auch, dass unser Portal immer beliebter wird. Die Zahl der angemeldeten Nutzerkonten sowie der Anträge ist weiter gestiegen: Bürgerinnen und Bürger können rund um die Uhr 471 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden komplett online erledigen. Das heißt, Antragstellung sowie falls erforderlich Bezahlung und Identitätsnachweis erfolgen digital. Beim Start des Portals im September 2019 waren es noch insgesamt 45 Behörden. Mittlerweile haben wir 44.201 Nutzerkonten, im September 2019 waren es 117“, erläutert Christian Pegel.

Aber auch ohne ein Konto können Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen. Das Angebot reicht von Abfallgebühr über Abmeldung bei der Meldebehörde, Namensänderung bei Scheidung bis zur Zweitwohnungssteuer oder einen Studienplatz beantragen.

„Digitalisierung steht niemals still, deswegen ändern sich auch immer mal wieder Dinge, wie in Zukunft das MV-Nutzerkonto, das von der sogenannten BundID in jedem Bundesland abgelöst wird. Diese ist auch schon auf unserem Serviceportal nutzbar. Und das weit bevor die Verpflichtung des Bundes in Kraft treten soll“, so der Minister weiter.

Aktuell befindet sich, um den Online-Behördengang noch sicherer und konfortabler zu gestalten, der Entwurf für das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zur Beratung im Landtag. „Wir schaffen mit dieser Änderung die Rechtsgrundlage, zukünftig Bescheide sicher und digital an verifizierte Nutzerpostfächer bereitstellen zu können.“, erklärt der Digitalisierungsminister.

Das Online-Zugangsgesetz fordert von den Behörden, dass sie ihre Verwaltungsleistungen auch online anbieten. Mit dem MV-Serviceportal stellt die Landesregierung M-V seit Mitte 2019 eine landesweite zentrale Plattform dafür zur Verfügung. Alle Behörden im Land können sie kostenlos nutzen, um darüber ihre digitalen Leistungen anzubieten. Den Bürgerinnen und Bürgern im Land ermöglicht sie, rund um die Uhr von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus die Angebote der Verwaltung zu nutzen und die Fahrt ins zuständige Amt sparen zu können.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf www.mv-serviceportal.de.

Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich können bis Ende 2025 geltend gemacht werden.“

Schwerin – „Seit dem 1. Januar 2024 haben berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Bis zum Ende des Jahres 2025 beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern erhalten die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten von 24 Euro pro Betreuung pro Jahr mit der jährlichen Aufwandspauschale“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat der zuvor vom Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichssonderzahlung für die kompletten Jahre 2024 und 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023)

„Dieses Gesetz kam noch rechtzeitig. Denn viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leiden unter den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Darauf haben die Bundesländer und der Bund gemeinsam reagiert.  Die Inflationsausgleichssonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichssonderzahlung. So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden. Das ist ein gutes Zeichen. Erst vor wenigen Wochen habe ich zwei langjährig sehr engagierten Betreuerinnen den Ehrenamtspreis der Justiz überreicht. Diese Frauen erhielten die Auszeichnung auch stellvertretend für den unschätzbaren Wert der Arbeit, die alle rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft leisten“, so Justizministerin Bernhardt.

Mit Zuversicht ins Jahr 2024

Schwerin – „Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern alles Gute für das Jahr 2024. Vor allem Gesundheit. Ich bedanke mich bei allen, die zum Jahreswechsel gearbeitet haben, damit wir feiern konnten, insbesondere bei den Einsatzkräften im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr und bei der Polizei. Wir sind froh darüber, dass uns das Hochwasser nicht so hart trifft wie andere Regionen. Und wir hoffen, dass dies auch so bleibt. Ich danke allen, die vor Ort im Hochwasserschutz tätig sind“, sagte die Ministerpräsident zum Jahresbeginn.

 „Wir leben in Zeiten internationaler Konflikte und großer Herausforderungen in Deutschland. Dennoch haben wir allen Grund, mit Zuversicht in das neue Jahr zu gehen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam viel erreicht – und wir können noch mehr. Das Ziel der Landesregierung ist es, Mecklenburg-Vorpommern im neuen Jahr wirtschaftlich weiter voranzubringen und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Gleichzeitig arbeiten wir dafür, dass der soziale Zusammenhalt gewahrt bleibt.“

Anders als auf Bundesebene gebe es in Mecklenburg-Vorpommern einen vom Parlament beschlossenen Haushalt. „Wir investieren in die Zukunft des Landes. Dazu gehören Investitionen in die digitale Infrastruktur ebenso wie der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Aufbau einer wasserstoffbasierten Wirtschaft“, erklärte die Ministerpräsidentin.

 Mit dem Jahreswechsel gelte das neue Tariftreuegesetz für Mecklenburg-Vorpommern. „Damit ist geregelt, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro. Damit wollen wir Anreize zu weiteren Lohnsteigerungen setzen“, erläuterte Schwesig.

Im sozialen Bereich bleibe es bei der beitragsfreien Kita und beim kostenfreien Ferienhort. „Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, damit im Sommer der Personalschlüssel im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 abgesenkt werden kann. Damit haben die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für jedes einzelne Kind“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Fachkräftesicherung in Kitas und Schulen sei ein weiterer Schwerpunkt. „2024 startet das neue gemeinsame Schulbauprogramm von Land und Kommunen. Wir wollen, dass unsere Kinder gute Bedingungen zum Lernen haben“, sagte Schwesig weiter.

 „Neben Familien mit Kindern unterstützen wir auch die älteren Menschen im Land“, betonte Schwesig. „Es wird beim vergünstigten Seniorenticket für den öffentlichen Nahverkehr bleiben.“ 2024 werde die Landesregierung mit dem Aufbau eines landesweiten Rufbussystems beginnen.

Um den Fachkräftebedarf in der Kranken- und Altenpflege besser abzusichern, müssen Auszubildende in der Alten- und Krankenpflege sowie in verschiedenen Gesundheitsberufen ab dem 1. Januar 2024 kein Schulgeld mehr zahlen. Die Schulgeldfreiheit umfasst alle Auszubildenden in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Auch auf Bundesebene gebe es Verbesserungen wie die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Andere Entscheidungen stufte die Ministerpräsidentin als kritisch ein. „Ich halte es für falsch, dass der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder auf 19 Prozent steigt. Das schadet nicht nur Gastronomie und Tourismus. Es wirkt sich beispielsweise auch auf das Kita- und Schulessen aus“, so Schwesig. Auch die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen für die Landwirtschaft lehne die Landesregierung ab.

Der von der Bundesregierung geplante schnellere Anstieg der CO2-Steuer belaste Pendlerinnen und Pendler. „Die Landesregierung hat die klare Erwartung, dass die Bundesregierung bis zum 8. Januar eine faire Lösung für die Landwirte findet. Auch für die Pendlerinnen und Pendler muss eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel in Form einer höheren Pendlerpauschale. Dafür werden wir uns weiter auf Bundesebene einsetzen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Eine große Ehre und Chance sei, dass Mecklenburg-Vorpommern bis Ende Oktober die Präsidentschaft im Bundesrat habe. „Wir haben die Möglichkeit, im In- und Ausland für Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Ein besonderer Höhepunkt ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Schwerin. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitfeiern ein. Es ist bei allen Problemen und Herausforderungen ein Grund zur Freude, dass wir gemeinsam in einem vereinten Deutschland leben, das sich alles in allem in den letzten 34 Jahren gut entwickelt hat.“

Justiz M-V startet die „KI-Werkstatt“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Unser Ziel ist es, mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz standhalten zu können.“

Schwerin – „Das Anwendungsgebiet für künstliche Intelligenz erweitert sich mit rasantem Tempo. Auch die Justiz beschäftigt sich immer stärker mit der KI, um auf diesem Wege die justiziellen Entscheider zu entlasten und die zugrundeliegenden Sachverhalte auszuarbeiten bzw. die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten. Daher hat die Justiz eine KI-Werkstatt initiiert.

Mit diesem Projekt wollen wir Wissen und Kompetenzen bündeln und eine Strategie erarbeiten, wie wir uns zukünftig sachgerecht der Hilfe von KI bedienen können. In diesem Jahr werden KI und die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken ein Schwerpunkt unserer Arbeit bilden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die KI-Werkstatt hat vor allem das Ziel, den konkreten Bedarf unserer Justiz an KI-Unterstützung auszuloten, die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Einsatz von KI in der Justiz zu prüfen und erste Umsetzungsschritte zu gehen.

Dafür ist es unabdingbar, den Nutzen der künstlichen Intelligenz auch für die Justiz herauszuarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch aus der Straffälligenarbeit werden in freiwilligen Projektteams an der KI-Werkstatt mitwirken.

Dieser direkte Draht in die Praxis schafft Akzeptanz und hilft dabei, die Berührungsängste zu diskutieren. Wir planen eine sogenannte KI-Landkarte, auf der alle Projekte und die verschiedenen KI-Einsätze zusammengefasst werden. Um sodann Ideen für die Justizpraxis in MV zu sammeln und in der Folge zu bewerten“, so Ministerin Bernhardt.

„Aus dem Vergleich der zusammengetragenen KI-Landkarte mit den identifizierten Bedürfnissen in der Landesjustiz M-V soll eine Antwort auf die Frage entwickelt werden, ob eine eigene KI-Entwicklung in M-V initiiert oder eine Beteiligung an einer anderweitigen KI-Entwicklung z.B. durch eine Pilotierung in M-V unterstützt werden sollte.

Gleichwohl beobachten wir die Entwicklungen und Ansätze der anderen Bundesländer, um eventuell auch davon profitieren zu können. Wir müssen uns mit der Entwicklung auseinandersetzen, damit die Justiz des Landes auch künftig bestmöglich ausgestattet ist“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum Jahresauftakt 2024.

NØRD Digital Convention 2024

Digitalisierungsminister Christian Pegel: „NØRD 2024 wird Groß-Event für digitale Chancen, Wissen und Inspiration“

Schwerin – Die NØRD Digital Convention 2024 bietet im kommenden Jahr vom 29. bis 30. Mai informative und inspirierende Aktivitäten für alle Teilnehmenden. „Der Digitalisierungskongress hat sich inzwischen in seiner dritten Ausgabe etabliert und ist der Anlaufpunkt für alle, die sich für digitale Entwicklung und Innovation interessieren“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und skizzierte ein paar Höhepunkte der kommenden Veranstaltung:

„Auf drei Bühnen werden renommierte Sprecherinnen und Sprecher Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Trends der digitalen Welt geben. Teilnehmende haben die Gelegenheit, Start-ups zu entdecken und mit politischen Vertretern zu diskutieren. Auf dem digitalen Marktplatz haben digitale Akteure Gelegenheit, ihre Innovationen und Projekte zu präsentieren und in Interaktion mit Gleichgesinnten zu treten. Darüber hinaus gibt es weitere informative Workshops und Diskussionsrunden, die sich mit den aktuellsten Themen der Digitalisierung, Innovation und Technologie beschäftigen.“

Der Digitalkongress in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte: Die erste Auflage vom 6. bis 7. November 2019 zog mit 120 Sprecherinnen und Sprechern 1.400 Gästen an. Insgesamt wurden an acht Veranstaltungsorte mit Tagesprogrammen und Abendveranstaltungen zehn Teilveranstaltungen angeboten. Die zweite NØRD lockte vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 mit 176 Einzelveranstaltungen mehr als 200 Rednerinnen und Redner sowie rund 2.500 Zuschauerinnen und Zuschauer. Unterstützt wurde der Kongress von gut 80 Partnern.

In diesem Jahr wird die NØRD als digital convention – als ein Erlebnis-, Content- und Mitmachformat – vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV und verschiedenen Partnern organsiert. Auch die Digitalen Innovationszentren des Landes mit den Coworking Spaces werden mit dabei sein und ihre Arbeit vorstellen.

„Die NØRD bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Networken, sei es in gemütlichen Gesprächsbereichen oder in spezialisierten Bereichen wie der ,Female Area‘ und der ,Start-up Area‘. Unternehmen können vakante Jobs bewerben, während Hochschulen Kontakte mit Studierenden und Absolventinnen sowie Absolventen knüpfen können“, sagt Christian Pegel.

Zentraler Veranstaltungsort ist die HanseMesse in Rostock. Der Eintritt ist an beiden Tagen kostenfrei. Weitere Informationen zur NØRD finden Sie auf der Internetseite des digitalen MV, einen Trailer zur Veranstaltung ist ab sofort hier verfügbar: https://www.digitalesmv.de/noerd_2024

Startchancen-Programm des Bundes kommt

Oldenburg: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg beklagt die langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Startchancen-Programm. „Die Bundesregierung hat die Länder zu lange hingehalten.

Dadurch geraten die Länder jetzt unter Zeitdruck, wenn das Programm noch pünktlich starten soll. Die Äußerung der Bundesbildungsministerin, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm sei ein nächster Meilenstein, kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Dieser Schritt ist längst überfällig“, kritisierte Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Das Programm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

„Das Startchancen-Programm ist nicht der angeküdigte große Wurf“, sagte die Bildungsministerin. „Es gilt nicht nur, ärmere Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sondern es muss darum gehen, alle Schüllerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und endlich auch die Länder in der Bildungspolitik für die Beschulung der Geflüchteten zu unterstützen.

Gleichzeitig zum Startchancen-Programm brauchen wir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum DigitalPakt 2.0. Das gibt es noch immer nicht. Sicher ist bis jetzt ein Ende mit offenem Ausgang. Deswegen gibt es nur eine Lösung: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen“, forderte Oldenburg.

Glasfaserausbau in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat beim Glasfaser-Ausbau in diesem Jahr noch mal zugelegt: Damit liegt der Nordosten im Bundesländervergleich auf dem fünften Platz und deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

„Mittlerweile verfügt bereits mehr als ein Drittel – um genau zu sein 34 Prozent – der privaten Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 29 Prozent. Von den 115 Projektgebieten des geförderten Ausbau der weißen Flecken, also der Gebiete mit weniger als 30 Mbit/s versorgt werden, ist in 47 Gebieten der Trassenbau abgeschlossen. Das sind rund 40 Prozent der Projektgebiete.

In zwölf Gebieten davon ist der Ausbau komplett fertiggestellt und die Internetdienste sind über Glasfaser verfügbar“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel und zieht eine weitere Bilanz für das Jahr 2023: „Mehr als 3.000 Kilometer Trasse wurden in diesem Jahr für die Verlegung der Glasfaser gebaut, insgesamt sind es fast 15.000 Kilometer.

Darin wurden 2023 fast 10.000 Kilometer Glasfaserleitungen verlegt und insgesamt bisher rund 36.000. Dadurch konnten in diesem Jahr etwa 30.000 neue Anschlüsse erstellt werden, insgesamt sind es im Land im Rahmen der Förderung nun mehr als 111.000.

„Wir wollen dieses Tempo weiterhin beibehalten und auch den Rest der zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um zusammen mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren unser Ziel – der Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen.“

Die Fördersummen, die das Land M-V für den Breitbandausbau vom Bund erhält, haben sich in diesem Jahr zudem noch einmal deutlich erhöht. Grund ist eine Änderung der Fördervoraussetzungen, wodurch auch für Haushalte, die bereits über eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s, verfügen, eine Glasfaser-Förderung möglich ist.

„Für unser Land wurden vom Bund für den Ausbau dieser sogenannten hellgrauen Flecken Fördermittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro bewilligt. Zusammen mit der landeseigenen Kofinanzierung und den kommunalen Eigenanteilen stehen damit für den Glasfaserausbau in MV aktuell 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung“, erklärt Christian Pegel.

In diesem Jahr erfolgte durch den Bund bereits eine weitere Ausweitung der Förderung. Mittlerweile können auch für sogenannte dunkelgrauen Flecken, also Haushalte, die bereits über eine 100 Mbit/s-Anbindung verfügen, Förderanträge beim Bund eingereicht werden. „Mecklenburg-Vorpommern hat für dieses Förderverfahren 13 Anträge eingereicht“, so der Digitalisierungsminister.

Der auch in diesem Jahr weiter gesteigerte Abruf der Fördermittel stellt Willen der Unternehmen, den Ausbau bei uns im Land weiter voranzubringen unter Beweis: „Insgesamt wurden in diesem Jahr über 300 Millionen Euro Fördermittel abgerufen.

Diese können von den ausbauenden Unternehmen nicht im Voraus, sondern erst im Nachgang der Baumaßnahmen abgerufen werden. Zusammen mit den Auszahlungen der Vorjahre, die sich aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzen, sind in MV bereits rund 1,15 Milliarden Euro in den geförderten Glasfaserausbau geflossen. Damit ist knapp die Hälfte der bewilligten Mittel bereits ausgezahlt.

Und wir werden auch in Zukunft die zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um unser gemeinsames Ziel – Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen“, verspricht Digitalisierungsminister Christian Pegel.

MV-Außenwirtschaft stabil

Handel mit Polen, Finnland, Brasilien wächst

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann rechnet mit stabilen Außenwirtschaftszahlen für das Jahr 2023. „Mecklenburg-Vorpommern hat in den ersten drei Quartalen des Jahres Waren und Güter im Werte von 7,3 Milliarden Euro exportiert.

Der Import liegt bei 7 Milliarden Euro. Damit liegen wir nahe bei den Werten des Vorjahres (7,4 bzw. 7,6 Milliarden Euro). Wir rechnen damit, dass auch die Gesamtjahreszahlen stabil sein werden. Das ist für die gesamtwirtschaftliche Stimmung ein gutes Signal“, erklärte der Staatssekretär. E

s müsse berücksichtigt werden, dass insbesondere die Werte für den Import 2022 durch die stark gestiegenen Energiepreise überhöht gewesen seien.

Die Landesregierung habe bei ihren Außenwirtschaftsaktivitäten im Jahr 2023 den Schwerpunkt auf die Länder Polen, Finnland und Brasilien gelegt. Mit allen drei Ländern habe sich der Außenhandel weiter positiv entwickelt. So ist das Außenhandelsvolumen mit Polen in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum von 1,2 auf 1,31 Milliarden gestiegen.

Auch beim Außenhandel mit Finnland (Jan-Sep 22: 413 Mio. Euro, Jan-Sep 23: 602 Mio. Euro), und Brasilien (Jan-Sep 22: 60 Mio. Euro, Jan-Sep 23: 102 Mio. Euro) gebe es eine positive Entwicklung. „Das zeigt, dass wir und die Unternehmen mit unseren aktuellen Schwerpunktsetzungen richtig liegen“, erklärte der Staatssekretär, der im Januar 2023 mit einer Wirtschaftsdelegation Brasilien besucht hatte.

„Wir wollen unsere Außenhandelsaktivitäten 2024 weiterverstärken“, kündigte Dahlemann an. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig plane in ihrer Eigenschaft als Bundesratspräsidentin eine große Reise nach Brasilien. „Sie wird dabei von einer Wirtschaftsdelegation begleitet. Um den wirtschaftlichen Austausch im Ostseeraum auszubauen, richten wir am 18. April den 2. Baltic Sea Business Day in Rostock aus“, kündigte Dahlemann an.

Die erste Auslandsreise von Schwesig führe im Februar 2024 nach Polen. „Dabei geht es darum, dass das deutsch-polnische Verhältnis auf nationaler Ebene wieder besser wird. Eine solche Reise ist aber immer auch die Chance, für Mecklenburg-Vorpommern als Wirtschaftsstandort zu werben. Es gibt die Möglichkeit für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, mit nach Warschau zu reisen. Wir haben enge Wirtschaftsbeziehungen nach Polen. Diese guten Beziehungen wollen wir weiter ausbauen.“

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz für M-V

M-V will neue Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen schaffen

Schwerin – Im Zuge des geplanten Inkrafttretens des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr, ruft Sozialministerin Stefanie Drese Kommunen auf, Ideen für neue Beteiligungsformate einzubringen. Das Land fördere kreative Ansätze mit insgesamt rund 390.000 Euro, erklärte Drese am heutigen Freitag in Schwerin.

Der Landtag hatte am 20. September die Bereitstellung der Mittel für einen „Initiativfonds Kinder- und Jugendbeteiligung“ aus dem Strategiefonds beschlossen. „Die Idee ist es, Projekte zu unterstützen, die eine nachhaltige Mitwirkung von jungen Menschen an gesellschaftlichen Entscheidungen auf kommunaler Ebene ermöglichen“, so Drese. Dies könnten beispielsweise Konferenzen, Aufklärungskampagnen oder die Einrichtung von Jugendgremien sein.

Die Fördermöglichkeiten gehen mit dem für das Jahr 2024 geplanten Inkrafttreten des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes einher. „Mit dem Gesetz wollen wir Kinder und Jugendliche mehr in Entscheidungsprozesse einbinden. Sie sind diejenige Generation, deren Zukunft von den heute getroffenen Entscheidungen geprägt sein wird,“ machte Drese deutlich. Mit dem Gesetz werde dieses Ziel erstmals in einem Landesgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verankert.

Entscheidend in der Umsetzung und für die Beteiligung von jungen Menschen sei es, verschiedene Angebote im direkten Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. „Das können Projekte in Schulen und Kitas aber auch im Freizeitbereich sein“, betont Drese.

Die Landkreise und Gemeinden könnten ab sofort bis Ende 2024 gemeinsam mit dem lokalen Jugendring Anträge für eine Förderung einreichen, teilte Drese mit. Ansprechpartner für die weitere Bearbeitung sei das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

Bilanz Mobilität, Verkehr und Straßenbau in M-V

Meyer: Mobilitätsoffensive gut gestartet – viele Verbesserungen für Fahrgäste

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat zum Ende des Jahres eine Bilanz für die Bereiche Mobilität, Verkehr und Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern gezogen. „Die Mobilität im Land muss klimafreundlich, sicher, bequem und bezahlbar für alle sein. Unsere Verkehrspolitik soll der Unterschiedlichkeit im Land zwischen größeren Städten, dem dünnbesiedelten ländlichen Raum und touristischen Räumen Rechnung tragen.

Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs müssen attraktiver werden. Da sind wir auf einem guten Weg – die Mobilitätsoffensive ist gestartet und bietet bereits viele Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger. Und auch im Straßenbau sind wir dabei, im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern die Straßen vorrangig zu erhalten, dort wo noch erforderlich neu zu bauen und zugleich in straßenbegleitende Radwege zu investieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Ziel der Mobilitätsoffensive des Landes ist die Schaffung eines Landesmobilitätsnetzes mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erschließen. Dazu hat das Wirtschaftsministerium drei Handlungsfelder definiert, die sich in der Umsetzung befinden: Ausbau- und Leistungsstrategie für den Schienenpersonennahverkehr, Einführung eines landesweiten Busnetzes (Regiobus MV) mit regelmäßigen Taktverkehren sowie die Einführung eines landesweit einheitlichen Rufbussystems.

„Wir legen die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern über den Ausbau der Angebote einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten, aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran“, sagte Meyer.

Im Dezember (10.12.2023) startete der neue Jahresfahrplan 2024 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der größten Angebotsoffensive seit Jahrzehnten sind für das Land 1,2 Millionen Leistungskilometer mehr bestellt, das entspricht einer Steigerung um sieben Prozent. Dies ist der größte Leistungsaufwuchs seit der Bahnreform 1994/95. Der mit der Einführung des Deutschlandtickets einhergehende, starke Nachfragezuwachs erforderte eine Kapazitätserhöhung des Angebotes im regulären SPNV. Zudem werden auch in der Saison wieder zusätzliche Fahrten auf der Südbahn und zum Sassnitzer Fährhafen angeboten.

Das Land möchte gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern die Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unter anderem werden hierfür Regiobuslinien und ein landesweites Rufbussystem mit einheitlichen Qualitätsstandards eingeführt. Ziel ist es, das Angebot bestehender Buslinien in der Fläche zu verbessern und neue durchgehende Regiobuslinien mit Taktverkehr zu schaffen.

Die geplanten Regiobuslinien werden in regelmäßigen Fahrten stündlich oder zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren. Besonders an den Wochenenden und in den Tagesrandlagen wird das Angebot der Regiobuslinien erweitert. Zudem sind die Regiobuslinien mit dem Bahnverkehr verknüpft, um ein enges Netz für ganz Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Erste Linien des zukünftigen Regiobusnetzes sind mit dem Fahrplanwechsel an den Start gegangen.

Die nächsten Regiobuslinien werden im Frühjahr 2024 zur Verfügung stehen. Geplant sind neue Angebote zwischen Sanitz und Greifswald über Marlow, Tribsees und Grimmen sowie zwischen dem Königsstuhl und Klein Zicker über Sassnitz und Binz. Die fünf genannten Regiobuslinien der regionalen Verkehrsunternehmen werden vom Land im kommenden Jahr mit insgesamt etwa 3,1 Millionen Euro gefördert.

Das Rufbussystem wird ergänzend zum Regiobussystem die sogenannte „letzte Meile“ absichern. Die Rufbusse verbinden die Gemeinden in der Fläche an Verknüpfungspunkten mit den übergeordneten Bahn- und Buslinien der Region. Vor Fahrtantritt muss durch den Fahrgast eine Buchung telefonisch oder online getätigt werden. Der Aufbau, die Erhaltung und der Betrieb des Rufbussystems werden landesweit 2024 mit etwa 13,5 Millionen Euro von der Landesregierung unterstützt.

Zum 01. Mai 2023 ist das Deutschlandticket gestartet. Die den Verkehrsunternehmen entstehenden Erlösausfälle werden paritätisch durch Bund und die Länder finanziert. Mecklenburg-Vorpommern finanziert mit landesspezifischen Rabattierungen darüber hinaus den Erwerb des Deutschlandtickets für 29 Euro für Azubis und als erstes Land in der Bundesrepublik auch für Senioren.

Unter umfangreicher Förderung des Landes und mit Unterstützung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern konnten die Verkehrsunternehmen fristgerecht zur Einführung des Deutschlandtickets die Ausgabe des digitalen Tickets sicherstellen (als Smartphone Ticket oder Chipkarte).

Die Basisvoraussetzungen zur Vertriebsfähigkeit einer landesweiten Mobilitätsplattform (Beauskunften – Buchen -Bezahlen) – und somit einer ersten Grundlage für den landesweiten digitalen Vertrieb – soll bis Ende 2024 erreicht werden. „Ziel ist, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit einer landesweiten Beauskunftung und des gleichzeitigen Ticketerwerbs für die wichtigsten Tarifangebote zur Verfügung zu stellen“, sagte Meyer.

„Ein gut ausgebautes und funktionierendes Straßennetz bildet die Grundlage für Mobilität, Wirtschaft und Tourismus. Deshalb ist es notwendig, stetig zu investieren. Wir wollen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern die Straßen vorrangig erhalten, dort wo noch erforderlich neu bauen und zugleich in straßenbegleitende Radwege investieren“, sagte Meyer.

Die wichtigste Herausforderung in Bezug auf die Sicherstellung der Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern ist der Erhalt der existierenden Straßeninfrastruktur. In Zeiten begrenzter Haushaltsmittel und des zunehmenden Alters der bestehenden Infrastruktur muss die Priorität auf die Erhaltung von bestehenden Straßen und Brücken gelegt werden, um einen fortschreitenden Substanzverlust zu verhindern.

Im laufenden Jahr wurden rund 37,2 Millionen Euro in die bauliche Unterhaltung der Landesstraßen sowie 45,9 Millionen Euro in die bauliche Unterhaltung der Bundesstraßen im Land investiert (Stand jeweils 14.12.2023).

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringert werden. Ein Baustein hierbei ist die Förderung des emissionsfreien Radverkehrs. Dafür müssen die Radwege attraktiver und sicherer werden. Hierfür hat das Ministerium den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen in 2023 massiv vorangetrieben.

An Landesstraßen wurde bis zum 14.12.2023 insgesamt 12,1 Millionen Euro in den Neubau und die Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen investiert – ein Rekordwert. Hinzu kommen mit Stand 14.12.2023 Ausgaben in Höhe von 11,1 Millionen Euro für die Radwege an Bundesstraßen.

Die größte Neubaumaßnahme an Bundesstraßen in 2023 ist der Weiterbau der Ortumgehung Wolgast (B 111) durch die Projektgruppe Großprojekte im Straßenbauamt Schwerin. Mit Stand 14.12.2023 wurden dieses Jahr insgesamt 10,2 Millionen Euro in den Weiterbau der Ortumgehung investiert (Angaben ohne Ausgaben für Erhaltung Ziesebrücke).

Die größte Neubaumaßnahme an Landesstraßen in 2023 ist der Bau der Ortsumgehung Elmenhorst im Zuge der Landesstraße L 12. Hier wurden im Jahr 2023 rund 5,7 Millionen Euro verbaut (Stand 14.12.2023).

Für den Radwegebau an Bundesstraßen hat die Straßenbauverwaltung des Landes ein Priorisierungskonzept erstellt, nach dem künftig die Baumaßnahmen grundsätzlich umgesetzt werden sollen. Bislang erfolgte der Bau von Radwegen entlang der in Mecklenburg-Vorpommern liegenden Bundesstraßen auf Grundlage von Vorschlägen der einzelnen Straßenbauämter. Eine landesweite und einheitliche Methodik zur Auswahl der zu bauenden Radwege existierte bisher nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Priorisierungskonzept soll das Ziel erreicht werden, die zur Verfügung stehenden Mittel effektiver im gesamten Land einzusetzen. Dafür brauchte es einheitliche und nachvollziehbare Kriterien.

Im Rahmen der Konzepterstellung wurden für alle 494 Bundesstraßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit eines Radweges nach raumordnerischen und verkehrssicherheitstechnischen Gesichtspunkten ermittelt. Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung.

Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet. Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt.

Für die kommenden fünf Jahre (2023 bis 2027) sind insgesamt 102 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 165 Kilometern zur Umsetzung vorgesehen. Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden sowie Radwegeprojekte in einer frühen Planungsphase mit einer hohen Priorisierung.