Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 startet das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen soll. Hierfür stehen in den kommenden Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit für Unternehmen verbunden mit umfassenden Beratungsleistungen wies Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel hin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Die Mittel für das Programm stammen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Zum 1. Januar 2024 erhöht sie sich auf bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz.

Drese verdeutlichte, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Es existieren oftmals Vorbehalte und Barrieren im Kopf. Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch eine zielgenaue Beratung und Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Arbeitergeber können ab Januar Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen (https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/). Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Bilanz Energie und Landesentwicklung

Meyer: Landesentwicklung als strukturellen Prozess betrachten – Energieversorgung bleibt Kernthema

Schwerin – Wie wird die Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft aussehen? Wie kann die Landesentwicklung gestaltet werden, um die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit zukunftsfähig aufzustellen? Zu diesen Bereichen hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer zum Jahresende Bilanz gezogen. „Landesentwicklung ist ein Thema, dass uns alle täglich betrifft – sei es, dass neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen, Windenergieanlagen errichtet, neue Straßen und Brücken gebaut oder Landschaften unter Schutz gestellt werden. Um ein einheitliches Ganzes zu entwickeln, bedarf es einer strukturierten Landesentwicklung. Daneben bleibt auch die Energieversorgung ein Kernthema für uns. Aufgrund der insbesondere durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hervorgerufenen Energiekrise und einer drohenden Mangellage mussten innerhalb kürzester Zeit Alternativen zu bisherigen Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Hervorzuheben sind hier zum einen die Sicherstellung der Ölversorgung PCK-Raffinerie Schwedt über den Rostocker Hafen und die Ölpipeline, zum anderen die Inbetriebnahme des LNG-Terminals Lubmin im Januar 2023 sowie die Planung und das Genehmigungsverfahren für die Pipeline sowie die LNG-Terminals in Mukran“, sagte Meyer.

Netzentgelte – höhere Entlastung für MV erwartet

Am 01. Dezember 2023 legte die nach der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zuständige Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier für eine Reform der Verteilnetzentgeltsystematik vor. Wirtschaftsminister Meyer äußerte bereits schon damals seine Bedenken, dass die ausgewiesene Entlastung für Mecklenburg-Vorpommern zu gering sei. Am 22. Dezember 2023 informierte die Bundesnetzagentur, dass mittlerweile aktuellere Daten zur Verfügung stehen, mit denen die zu verteilenden Netzausbaukosten erneut abgeschätzt wurden. Demnach erhöht sich die Entlastung in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal um bis zu 70 Prozent gegenüber der ersten Abschätzung. Nach eigenen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums wird davon ausgegangen, dass die Netzentgelte im Land in Summe um bis zu 180 Millionen Euro pro Jahr sinken werden. Die von der Bundesnetzagentur ausgewiesenen Entlastungsbeträge für Brandenburg entfallen auch anteilig auf Mecklenburg-Vorpommern, da der Netzbetreiber E.DIS Netz GmbH auch in unserem Land zu den größten Verteilnetzbetreibern gehört. „Die aktualisierten Daten werden wir nun gemeinsam mit der Bundesnetzagentur besprechen und das Modell auf seine Zukunftsfähigkeit prüfen“, sagte Meyer.

Planungserlass Wind-an-Land

Zu Beginn des Jahres wurde der Planungserlass Wind-an-Land vorgestellt. Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. Es sind nun klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Planungsprozesse beschleunigt werden. Festgelegt wird darin auch, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt. Eine weitere Grundsatzentscheidung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden. Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. Zudem sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden wie beispielsweise Siedlungsabstände sowie Kriterien für den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, für den Gewässer- und Trinkwasserschutz und zur Vermeidung von Störungen wichtiger Infrastrukturen. Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten. Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

LNG-Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern

„Die Herausforderungen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern durch den kurzfristigen Aufbau einer LNG-Infrastruktur ergeben haben, waren und sind sehr groß. Die komplexen Interessensabwägungen erfolgten dabei stets mit dem Ziel, Entscheidungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Landes zu treffen. Dabei war zugleich klar: Wir tragen Verantwortung nicht nur für die Energieversorgungssicherheit im Land, sondern als Teil einer solidarischen Gemeinschaft auch für die Bundesrepublik und Europa. Dass für eine stabile und verlässliche Energieversorgung der Auf- und Ausbau einer LNG-Infrastruktur erforderlich ist, haben die zuständige Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium mehrfach dargelegt. Für uns ist aber auch klar, dass die Energie der Zukunft grün sein muss und wir mit der Dekarbonisierung der Sektoren schnellstmöglich vorankommen müssen. Bei alldem muss Energie jedoch auch bezahlbar bleiben. Das ist für Bürgerinnen und Bürger genau wie für die Unternehmen im Land von zentraler Bedeutung. Auch dafür setzen wir uns weiter ein“, sagte Meyer.

Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben

„Mecklenburg-Vorpommern bietet ideale Voraussetzungen, um eine führende Rolle in der Wasserstoffwirtschaft einzunehmen. Für die Erzeugung von grünem Wasserstoff sind wir dank der großen Potentiale der Wind- und Photovoltaikanlagen, die den notwendigen Strom liefern, sowie viel Expertise und Engagement bei den Beteiligten im Land optimal aufgestellt. Zugleich ist Mecklenburg-Vorpommern aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Infrastruktur prädestiniert als Drehkreuz für Wasserstoffimporte im Ostseeraum. Deshalb unterstützen wir konsequent Projekte im Land, die zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beitragen – etwa gemeinsam mit dem Bund im Rahmen der IPCEI-Förderung. So sollen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise drei Elektrolyse-Projekte im Rostocker Hafen, in Rostock-Laage und bei Güstrow umgesetzt werden. Dass der Bund sich angesichts der Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf den Bundeshaushalt nun so deutlich zu den IPCEI-Projekten bekannt hat, ist ein sehr wichtiges Signal für alle Beteiligten im Land und gibt uns Rückenwind“, sagte Meyer.

Das Land und der Bund unterstützen mit der IPCEI-Förderung zentrale Wasserstoffprojekte, die sowohl national als auch europäisch von großer Bedeutung sind. IPCEI ist die Abkürzung für „Important Projectrs of Common European Interest“. Diese Projekte umfassen in Mecklenburg-Vorpommern:

  • „HYTechHafen Rostock“ – hier ist bis 2025 der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.
  • „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber Ontras plant, mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung ab Rostock bis nach Berlin, Brandenburg und Sachsen zu bauen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden.
  • „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems, das ab 2026 vor allem Wasserstoff für die „Doing Hydrogen“-Pipeline produzieren wird – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).
  • „Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt. Diese speisen unter anderem in die Wasserstoff-Pipeline „doing hydrogen“ ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In der Nähe von Güstrow ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer Wasserstoff-Tankstelle geplant.

Mecklenburg-Vorpommern will die vielfältigen Potentiale im Bereich Wasserstoff aber auch für mehr Wertschöpfung im Land und zur weiteren Steigerung der Standortattraktivität für industrielle und gewerbliche Ansiedlungen nutzen. Hierzu dienen unter anderem folgende Vorhaben:

  • Das Wirtschaftsministerium entwickelt gemeinsam mit neun Partnern aus dem Ostseeraum die Grundlagen für den Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes für den Güterverkehr entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von Rostock über Berlin-Brandenburg, Poznan, Kaunas, Vidzeme bis nach Helsinki. Das Wirtschaftsministerium ist Lead-Partner dieses EU-geförderten Projektes mit einem Budget von insgesamt 2,6 Millionen Euro.
  • Im Rahmen des INTERREG-Projektes „GreenIndustrialAreas“ wird für das Jahr 2024 der Abschluss der Arbeiten an dem Handlungsleitfaden zur einheitlichen und anerkannten Zertifizierung entsprechender „grüner“ Gewerbegebiete im Ostseeraum erwartet. Es soll sechs Pilotprojekte geben, zwei davon in Mecklenburg-Vorpommern.

Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“

Mit der Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“ (NDM) werden stationäre und mobile Dorfläden unterstützt. Ziel der Initiative ist es, die Nahversorgung in zentrenfernen Räumen aufrechtzuerhalten, Dorfmittelpunkte zu stärken und somit die Lebensqualität zu erhöhen. Im Jahr 2023 erhielten vier Dorfläden Fördermittelbescheide über insgesamt 350.000 Euro; durch die Förderung wurden Investitionen in Höhe von 515.000 Euro ausgelöst. In Roggendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) wurde beispielsweise mit 64.000 Euro die Erneuerung des Minimarkts von Sylvia Illgen gefördert. Der Dorfladen von Angela Matthies in Glewitz (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhielt 71.000 Euro für eine Neuausstattung. Ein Schwerpunkt im Jahr 2024 soll neben der nachhaltigen Sicherung der rund 50 Standorte sein, das Konzept weiterzuentwickeln. Dazu ist vorgesehen, modellhafte innovative NDM-Varianten zu initiieren.

Landesinitiative Ländliche GestaltungsRäume M-V (LGR)

Seit dem Inkrafttreten der Fördergrundsätze zum Fonds zur Unterstützung der LGR (LGR-Fonds) im Jahr 2019 konnten rund 12 Millionen Euro für über 30 Vorhaben in den strukturschwachen ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns gebunden werden. Fünf Vorhaben sind erfolgreich abgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Sanierung des Anklamer Schützenhauses, die Revitalisierung der Altstadt von Tribsees, die filmische Langzeitdokumentation Goldberg-Mildenitz, die interaktive Website für den Amtsbereich Goldberg-Mildenitz und das Projekt „Vorpommersche Dorfstraße – Elektromobile Ferienstraße“ zwischen Loitz und Anklam.

Straftaten lohnen sich nicht

Die Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2022 insgesamt mehr als elf Millionen Euro an Vermögen ab.

Schwerin – Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Daher handelt die Justiz. Was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, Gegenstände und Vermögen, muss eingezogen werden.

Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund haben in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft. Seit nunmehr sechs Jahren ist der Opferschutzschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt. Denn Geschädigte können einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern. Im vergangenen Jahr ist jeder fünfte abgeschöpfte Euro zugunsten geschädigter Privatpersonen abgeschöpft worden, rund 2,3 Millionen Euro.

Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2022 knapp drei Millionen Euro abgeschöpft. Für die Staatskasse verblieben rund 6,2 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Die Justiz beweist, dass sie ein besonderes Augenmerk auf Opferschutz setzt“, so Ministerin Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung ist mittlerweile ein fester Bestandteil sowohl der Ermittlungsverfahren als auch des gerichtlichen Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaften, die Polizei, der Zoll und die Finanzverwaltung tragen dafür Sorge, dass auch und gerade in frühen Stadien von Ermittlungen zu Straftaten mit Vermögensbezug möglichst umfassende Nachforschungen dazu angestellt werden, ob einerseits noch Tatbeute oder Teile davon vorhanden sind oder aber sonstiges Vermögen der Tatverdächtigen und begünstigter Dritter festgestellt werden kann.

Die sich seit einigen Jahren vermehrt etablierenden Möglichkeiten der Anlage von Vermögenswerten in digitalisierter Form sind vielfältig. Das Erkennen derartiger Anlageinstrumente und der Zugangsmöglichkeiten zu diesen in digitaler Form, etwa auf Computern, Tablets und Smartphones, und auch in verkörperter Form, beispielsweise als sogenannte Hardware-Wallets, stellt als solches bereits eine Herausforderung für die Ermittlerinnen und Ermittler dar.

Ihr begegnen wir mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen. Im Idealfall führt die intensivierte Arbeit im Bereich der Vermögensabschöpfung nicht nur zu den in den letzten Jahren zu verzeichnenden erfreulich hohen Werten im Bereich der Sicherung und Einziehung, sondern langfristig auch zu einer Reduzierung der Straftaten mit Vermögensbezug – weil auch eine effektive Abschöpfung die Anreize für derartige Taten verringern kann.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Ökowertpapiere statt Böller

Schwerin – Auch in 2024 und darüber hinaus wird die Bekämpfung der Klimakrise eine zentrale Herausforderung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sein. Die gute Nachricht: jeder kann einen Beitrag leisten und das das ganze Jahr über. „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“ – Dafür wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus kurz vor dem Silvesterfest.

„Mir ist bekannt, dass Böller und Raketen für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu gehören. Nach Schätzungen der pyrotechnischen Industrie haben die Bundesbürger allein 2022 rund 180 Mio. € für Böller und Raketen ausgegeben. Bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern sind das rund 3,5 Millionen Euro.

Das ist eine unfassbar hohe Summe! Anstatt das Geld im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft zu schießen, sollten wir es lieber sinnvoll einsetzen und davon einen Beitrag leisten für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser. Das Land M-V bietet dazu viele gute und sehr praktische Möglichkeiten. Über unsere Ökowertpapiere können wir durch freiwillige Beiträge Wälder und Hecken pflanzen, Moore vernässen oder auch Streuobstwiesen anlegen.

Viele Projekte warten nur darauf, umgesetzt zu werden. So ein Böller verursacht Umweltverschmutzung, verschreckt Tiere und ist nach wenigen Sekunden vergessen, doch Bäume überleben Generationen, helfen dem Klima und bieten Lebensraum und Nahrung für andere Lebewesen.“

Öko-Wertpapiere erlauben es auch Einzelpersonen, Geld zum Beispiel in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein oder Heckenscheck, ausgestellt. Jedes Wertpapier hat dabei seine eigenen besonderen Vorteile für verschiedene Ökosystemleistungen.

Seit 2022 ergänzt der Heckenscheck das Portfolio. Darüber können Landschaftshecken gepflanzt werden. Diese binden nicht nur Kohlenstoffdioxid aus der Luft, sondern sind auch ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Sie bieten selbst Lebensraum für Insekten und bedrohte Vogelarten und verbinden verschiedene Biotope. Zudem schützen sie die Landschaft vor Winderosion.

Umtauschfrist für Führerscheine

Landkreis Vorpommern-Rügen verlängert Frist / Meyer: Ausnahmeregelung nach Cyberangriff für Betroffene erlassen

Stralsund – Das Wirtschaftsministerium hat am 27.12.2023 eine Allgemeinverfügung zum Pflichtumtausch von Führerscheinen im Landkreis Vorpommern-Rügen erlassen. Mit der Allgemeinverfügung wird vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises und den damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich eines fristgerechten Pflichtumtauschs von Führerscheinen die Frist zum Umtausch von Führerscheinen bis zum 19. Juli 2024 verlängert.

Dies betrifft den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind und gilt für die Inhaberinnen und Inhaber dieser Führerscheine mit den Geburtsjahren 1965 bis 1970. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben.

„Wir haben diese Regelung geschaffen, um die betroffenen Führerscheininhaberinnen und -inhaber vor einem Ordnungsgeld zu bewahren, das sie nicht selbst verschuldet haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gemäß den einschlägigen EU- und bundesrechtlichen Vorschriften müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 verläuft der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahren des Fahrerlaubnisinhabers.

Für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2024 ab. Aufgrund des Cyberangriffs auf die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen und des dadurch bedingten Ausfalls der IT-Infrastruktur in der Fahrerlaubnisbehörde ist aktuell aber nicht gewährleistet, dass Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein fristgerecht umtauschen können.

Wolfgang Schäuble gestorben

Schwesig: Deutschland verliert eine starke Persönlichkeit

Schwerin – Zum Tod des früheren Bundestagspräsidenten und Bundesministers Wolfgang Schäuble erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wolfgang Schäuble hat die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geprägt.

Präsident des Bundestages, Finanzminister, Innenminister, Fraktionsvorsitzender, Chef des Bundeskanzleramtes – er hat eine Vielzahl von Ämtern übernommen und sie alle mit seinem ganz eigenen Stil ausgefüllt. Die Deutsche Einheit hat er maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Mit mehr als 50 Jahren Amtszeit war er so lange Abgeordneter des Deutschen Bundestags wie niemand zuvor. Deutschland verliert einen großen Parlamentarier und eine starke Persönlichkeit.

Wolfgang Schäuble ist Opfer eines brutalen Attentats geworden. Es verdient allergrößten Respekt, dass er auch nach diesem einschneidenden Erlebnis all seine Kraft in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat.

Ich habe Wolfgang Schäuble sehr geschätzt. Wir haben im Bundeskabinett respektvoll und konstruktiv zum Wohle der Menschen zusammengearbeitet. Dabei habe ich seine enorme Erfahrung und Sachkenntnis und auch seine Bereitschaft zu Kompromissen kennengelernt. Gerne erinnere ich mich an unsere Gespräche und seine Zeitzeugenberichte über den Mauerfall und die Deutsche Einheit. Mein tiefes Mitgefühl gehört seiner lieben Frau und seinen Angehörigen.“

15 Podestplatzierungen bei „Jugend trainiert“

Oldenburg lobt Leistungsbereitschaft, Teamgeist und Fairness der Schulmannschaften

Schwerin – Handball, Volleyball, Leichtathletik, Triathlon, Skilanglauf, Goalball, Schwimmen, Beachvolleyball, Rudern und Tennis – in diesen Sportarten haben Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern bei Wettkämpfen in diesem Jahr insgesamt 15 Podestplatzierungen auf Bundesebene erzielt. Besonders beeindruckend waren die Bundessiege des Sportgymnasiums Schwerin im Rudern, des Sportgymnasiums Neubrandenburg im Triathlon sowie der Christophorusschule Rostock in der Leichtathletik. Erstmals in der Geschichte der Teilnahme von Mecklenburg-Vorpommern bei „Jugend trainiert“ hat die Schulmannschaft der Christophorusschule Rostock eine Medaille im Tennis errungen.

„Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Leistungsbereitschaft, Disziplin, Teamgeist und Fairness bewiesen“, lobte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dies sind Charaktereigenschaften, die die Schülerinnen und Schüler nicht nur im Sport weiterbringen, sondern die im ganzen Leben hilfreich sind. Es ist schön, dass nach der veranstaltungslosen Zeit während der Corona-Pandemie viele Schulen dem Ruf des Wettbewerbs wieder gefolgt sind. Die Beteiligung bei ‚Jugend trainiert‛ war 2023 besonders groß. Insgesamt blicken wir auf ein sportlich erfolgreiches Jahr zurück“, sagte Oldenburg.

Unter den insgesamt über 8.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den diesjährigen Bundesfinals in Schonach (Winterfinale) und Berlin (Frühjahrs- und Herbstfinale) waren aus Mecklenburg-Vorpommern 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 51 Schulmannschaften, die sich über die Kreis-, Regional- und Landesebene für den größten Schulsportwettbewerb der Welt qualifiziert hatten, an den Start gegangen.

Bei den paralympischen Wettbewerben haben die Schülerinnen und Schüler vom Mecklenburgischen Förderzentrum für Körperbehinderte die Goldmedaille im Rollstuhlbasketball, den Bundessieg in der Leichtathletik und eine Silbermedaille im Schwimmen erreicht. Im Rahmen der Bundesfinals findet ein gemeinsamer Wettbewerb der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Handicap in der sogenannten Inklusionsstaffel im Schwimmen statt.

Die Landesstaffel konnte den 1. Platz erzielen. Beim Winterfinale in Schonach im Schwarzwald haben das Überregionale Förderzentrum Sehen aus Neukloster und die Schule an der Bleiche Ludwigslust mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung jeweils eine Goldmedaille im Skilanglauf gewonnen.

„Beim Thema Inklusion im Sport ist ‚Jugend trainiert‛ Vorreiter. Seit zehn Jahren nehmen junge Menschen mit und ohne Behinderung zur selben Zeit und am selben Ort an Bundesfinalveranstaltungen teil. Dies ist ein Vorbild für Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen“, unterstrich die Ministerin.

Zudem gab es im Jahr 2023 wieder viele schulsportliche Vergleichswettkämpfe in allen Teilen des Landes. Dazu gehörten die Hallensportfeste in Rostock und Schwerin, die Wettbewerbe der Förderschulen in der Leichtathletik in Güstrow oder die Wettkämpfe im Fußball und Zweifelderball in Anklam.

Auch der Grundschulwettbewerb „Jugend trainiert“ wurde in diesem Jahr an vielen Schulen ausgetragen. Er ist ein Teamwettbewerb und – anders als ‚Jugend trainiert‛ für die älteren Schülerinnen und Schüler – kein Qualifikationswettbewerb mit Folgevergleichen auf Landes- und Bundesebene. Er findet zwischen einzelnen Mannschaften einer Schulklasse, zwischen Klassen einer Schule oder auch zwischen Teams der ganzen Schule statt. Jede Schule kann sich einen eigenen, individuellen Wettbewerb aus über 50 spielerischen Bewegungseinheiten zusammenstellen.

Innenminister Christian Pegel bilanziert

„Diensthunde und Polizeihubschrauber retten Menschenleben“

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einige spezielle Einsatzmittel, die die Polizistinnen und Polizisten bei ihren Aufgaben unterstützen. Sei es aufgrund des fehlenden Blickwinkels oder einer nicht vorhandenen Spürnase. Diese speziellen Einsatzmittel helfen den Beamtinnen und Beamten dabei, Spuren zu finden, die sonst nur schwer zu entdecken gewesen wären und sie kommen bei Vermisstenfällen zum Einsatz: die Diensthunde und die Polizeihubschrauber.

„Unsere beiden Hubschrauber ,Merlin 1‘ und ,Merlin 2‘ kamen allein in diesem Jahr bei 147 Vermisstensuchen zum Einsatz. Dabei konnten die Besatzungen in 17 Fällen die Vermissten direkt auffinden. Das sind auch immer die Momente, in denen unseren Polizeikräften eine Last von den Schultern fällt, wenn man Familien wieder vereinen kann“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die 20 Hunde im Land, die u. a. speziell zur Suche von Fährten und Personen ausgebildet wurden, verfolgen aber nicht nur Vermisste, sondern auch flüchtige Personen. „Unsere vierbeinigen Schnüffler kamen bisher landesweit in 1.295 Fällen zum Einsatz. Doch nicht nur die Suche nach Personen bestimmt den Dienstalltag der Diensthundführer und ihrer Partner. Auch der Einsatz bei der Suche nach Rauschgift, Sprengstoff und Datenträgern gehört dazu. In diesen Bereichen kam es über das Jahr zu insgesamt 543 Einsätzen“, ergänzt der Minister. Dabei wurden neben Betäubungsmitteln, Datenträgern sowie Waffen und Munition auch Bargeldbeträge gefunden.

Für Innenminister Christian Pegel ist diese Bilanz Beleg dafür, dass die Modernisierung der Landespolizei der richtige Weg sei: „Um Menschenleben zu retten, Flüchtige zu fassen, den Rauschgifthandel zu unterbinden und verbotenes Datenmaterial zu finden, brauchen wir die kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Einsätze der Datenträgerspürhunde und der Polizeihubschrauber zeigen, wie wichtig der weitere technische Fortschritt der Einsatzmittel für die Polizei ist und die neuen Polizeihubschrauber werden die Polizeiarbeit noch effizienter machen.“

Schulgeld für Gesundheitsfachberufe

Schwerin – Ab dem kommenden Jahr müssen Auszubildende der Kranken- und Altenpflegehilfe sowie mehrerer Gesundheitsfachberufe für ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Land stellt hierfür in 2024 und 2025 jeweils drei Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit dem Start der kostenfreien generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 haben wir einen wichtigen Schritt für eine attraktivere Ausbildung und mehr Fachkräfte in der Pflege gemacht. Die nun geplante Ausweitung der Kostenfreiheit auf Pflegeassistenzkräfte und mehrere Gesundheitsfachberufe ist überfällig und wird dafür sorgen, dass weitere junge Menschen sich für eine berufliche Zukunft im Pflege- und Gesundheitssektor entscheiden. Das brauchen wir dringend“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese kurz vor dem Jahreswechsel.

Die Schulgeldfreiheit ab 2024 umfasst alle Auszubildenen (unabhängig vom Lehrjahr) in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Das genaue Verfahren zur raschen Umsetzung der Schulgeldfreiheit wird aktuell im Sozialministerium abgestimmt. Die betroffenen beruflichen Schulen sind in die Planung einbezogen.

Drese: „Die Pflege- und Gesundheitsberufe-Ausbildungen sind von grundlegender Bedeutung für eine qualitativ gute gesundheitliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Der demografische Wandel stellt uns dabei vor besondere Herausforderungen. Die Schulgeldfreiheit stellt einen wichtigen Baustein zur Personalgewinnung und Personalsicherung dar.“

Steuererleichterungen im Jahr 2024

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Es gibt auch noch gute Nachrichten. Bundesweit greifen im nächsten Jahr wichtige Steuererleichterungen. Die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern können sich über 120 Mio. Euro Steuerentlastungen in 2024 freuen.“

Ab dem 1. Januar 2024 treten mit dem Inflationsausgleichsgesetz, dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz mehrere gesetzliche Maßnahmen in Kraft, die die Steuerlast von Bürgerinnen und Bürgern mindern:

Der Grundfreibetrag erhöt sich um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind.

Beispielhaft wird dadurch ein alleinstehender Werftarbeiter (Schiffbauer: 32.659 Euro) um etwa 270 Euro entlastet und ein Lehrerehepaar mit zwei Kindern (Einstieg A13 mit Familienzuschlag) spart jährlich etwa 1.000 Euro an Steuern.

Die Einkommenshöchstgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage erhöhen sich von 20.000 Euro auf 40.000 Euro bei einer Einzelveranlagung und von 40.000 Euro auf 80.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Zudem sind künftig Vorteile, die einem Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen gewährt werden, bis zu einem Betrag von 2.000 Euro steuerfrei.

Beispielhaft wirken sich die Neueregelungen bei einem Ehepaar mit einem Haushaltseinkommen von insgesamt 70.000 Euro und einem von ihrem Arbeitgeber gewährten Vorteil von 5 Euro pro Monat folgendermaßen aus, wenn beide die Investition um jeweils 35 Euro aufstocken: Bisher bestand kein Anspruch auf eine staatliche Förderung. Künftig können die Ehegatten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von insgesamt 160 Euro beantragen.

Darüber hinaus sind alle Leistungen, die Privatpersonen im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes im Dezember 2022 (sog. „Dezemberhilfe“) erhalten haben, einkommenssteuerfrei.

Insgesamt sorgen die aufgeführten Maßnahmen zu einer Minderung der Einkommensteuerlast von bundesweit 15 Mrd. Euro. Hiervon entfallen etwa 120 Mio. Euro auf die Bürgerinnen und Bürger in MV.

Bilanz Tourismus 2023 und Ausblick 2024

Meyer: M-V muss das ganze Jahr attraktiv sein – deutliches Plus bei Übernachtungen – mehr Tourismusakzeptanz nötig

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat für das Tourismusjahr 2023 zum Jahresausklang Bilanz gezogen. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein gut gebuchtes und gefragtes Urlaubsland in diesem Jahr gewesen. Trotz des eher durchwachsenen Wetters haben viele neue Gäste den Weg an die Küste und in das Binnenland gefunden. Das ist gut so, reicht aber längst nicht aus. Unser Ziel ist es, das gesamte Jahr attraktiv zu sein. Wir müssen weiter mit ganzjährigen, abwechslungsreichen und attraktiven Angeboten überzeugen, um Gäste, die einmal da waren, auch zum Wiederkommen zu gewinnen. Wir wollen unser Land im deutschlandweiten und internationalen Wettbewerb als attraktives Urlaubsland präsentieren. Dafür müssen wir unseren Gästen beste Voraussetzungen bieten. Neben den natürlichen Gegebenheiten zählen hierzu auch eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie eine hohe Qualität und bester Service“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch.

Deutliches Plus im Vergleich zum Vorjahr bei Übernachtungen

Von Januar bis September 2023 sind nach Angaben des Statistischen Amtes rund 26,98 Millionen Übernachtungen registriert worden. Das sind rund 1,6 Prozent mehr Übernachtungen in Mecklenburg-Vorpommern als im Vorjahreszeitraum 2022. Bis September 2023 wurden 6,31 Millionen Gästeankünfte (+5,4 Prozent) gezählt. „Im Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 liegt das Land bei den Übernachtungen etwas niedriger. Über den Jahresverlauf ist ein Aufwärtstrend zu beobachten. Für das Gesamtjahr 2023 könnten wir am Ende bei über 30 Millionen Übernachtungen liegen“, so Tourismusminister Meyer. Bis einschließlich September wurden in 2019 rund 28,4 Millionen Übernachtungen registriert.

Unternehmen steht vor Herausforderungen

Die Tourismusbranche steht weiter vor großen Herausforderungen. „Viele Gäste haben vielerorts im Land für volle Betten gesorgt, allerdings geben die Gäste vor Ort auch weniger aus. Darüber hinaus wird kurzfristiger gebucht, was die Planbarkeit in den Unternehmen erschwert. Das spüren die touristischen Unternehmen. Neben der Fachkräftesicherung machen den Unternehmen die Inflation, Rohstoffpreise und Energiekosten weiter zu schaffen“, sagte Minister Meyer. Nach einer aktuellen Unternehmensbefragung des Tourismusverbandes M-V unter 300 Unternehmen sind 51 Prozent der Unternehmen mit dem Jahresverlauf zufrieden oder sogar sehr zufrieden. 22 Prozent stehen dem Jahr 2023 neutral gegenüber und 29 Prozent sind mit dessen Verlauf unzufrieden oder sehr unzufrieden. Die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens bezeichnen der Umfrage zufolge aktuell 45 Prozent als sicher oder sogar sehr sicher (Dezember 2022: 36 Prozent). Für das kommende Jahr erwartet etwas mehr als jedes dritte Unternehmen steigende Umsätze – jeder fünfte Betrieb (21 Prozent) erwartet auch steigende Erträge. 46 Prozent gehen von sinkenden Erträgen aus.

Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Ein bundesweit intensiv diskutiertes Thema ist in diesem Jahr die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent. „Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit Monaten intensiv für die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bundesebene ein. Die Anhebung schwächt den Tourismus und somit auch die Wirtschaft im Land insgesamt. Gerade für uns als Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist eine rückläufige Entwicklung nicht hinnehmbar. Die erneute Anhebung hat Auswirkungen auf kleine und mittelständische und oft auch familiengeführte Betriebe. Dies betrifft viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch viele Gäste, die gern in Restaurants und Gaststätten gehen. Wir werden auf Bundesebene weiter für eine Absenkung kämpfen“, machte Wirtschaftsminister Meyer deutlich. Mecklenburg-Vorpommern hat im September einen Antrag für die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer im Bundesrat eingebracht.

Für mehr Tourismusakzeptanz werben

Laut einer aktuellen Tourismusakzeptanzstudie erachten 66 Prozent der befragten Einheimischen in MV den Tourismus als wichtig für ihren Wohnort (2022: 74 Prozent). Allerdings wird die Wahrnehmung des persönlichen Nutzens vom Tourismus (= Aussage „der Tourismus in meinem Wohnort ist insgesamt wichtig für mich“) nur von 26 Prozent positiv (2022: 30 Prozent) gesehen. „Dahinter steht die Herausforderung, stärker in den Orten deutlich zu machen, was die Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern vom Tourismus haben. Gerade Investitionen in die Infrastruktur wie Radwege, Wasserwanderrastplätze, Strandaufgänge, Promenaden oder saisonverlängernde Maßnahmen (Ozeaneum, Skywalk, Müritzeum, Museen) sind keine Einbahnstraße. Sie kommen den Gästen und vor allem auch der einheimischen Bevölkerung insgesamt zugute. Die Infrastruktur wird von uns allen genutzt. Die Studie zeigt, dass wir die einheimische Bevölkerung noch stärker bei diesem Thema mitnehmen müssen“, so Tourismusminister Meyer. Durchgeführt haben die Studie das Deutsche Institut für Tourismusforschung der Fachhochschule Westküste und die dwif-Consulting GmbH (dwif). Von Mai bis Juli 2023 sind mehr als 1.390 repräsentativ ausgewählte Menschen in M-V telefonisch befragt worden.

 Wirtschaftsfaktor Tourismus

Der Tourismus ist eine wirtschaftliche Größe im Land. Das belegen die für das Wirtschaftsministerium M-V ermittelten jüngsten Zahlen der dwif-consulting GmbH. Die Bruttoumsätze der Branche konnten im Vergleich von 2022 und 2019 insgesamt um 5,4 Prozent auf 7,1 Milliarden Euro gesteigert werden. Von den Übernachtungs- und Tagesgästen im Land profitieren insbesondere das Gastgewerbe (3,97 Milliarden Euro), der Einzelhandel (1,79 Milliarden Euro) und die Dienstleistungen (1,32 Milliarden Euro). Die touristische Wertschöpfung betrug 2019 noch 3,3 Milliarden und stieg im Jahr 2022 auf 3,4 Milliarden Euro an. Das sind 6,9 Prozent mehr gegenüber 2019. Die Anzahl der Erwerbstätigen ist 2022 gegenüber 2019 um 7,6 Prozent gestiegen. Im Jahr 2019 gab es 151.400 Beschäftigte im Tourismus und 2022 waren dies 162.900 Beschäftigte. „Anhand der Zahlen ist erkennbar, dass Tourismus im Land ein Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung im Land ist. Er trägt zur Wertschöpfung bei, sorgt für Einkommenseffekte und schafft Arbeitsplätze im Land“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

 Tourismusakademie – Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht

Für die Gründung der Tourismusakademie wurde in diesem Jahr ein Ideenkonzept entwickelt, was von der Arbeitsgruppe Tourismusakademie verabschiedet wurde. In der Gruppe sind Vertreter vom Land, Interessenvertretungen, Unternehmen und Hochschulen. Auf der Grundlage des Ideenkonzeptes soll eine Machbarkeitsstudie die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern festlegen. „Entscheidend ist, dass gut ausgebildete Fachkräfte nach ihrer Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Daher soll die Tourismusakademie dazu dienen, nicht nur Mitarbeiter zu finden, sondern ihnen auch unter Einbeziehung der heimischen Wirtschaft Karrierechancen im Land aufzuzeigen. Innovative Ideen sind gefragt, um Fachkräfte im Land zu halten und zu sichern. Deshalb wollen wir gemeinsam eine Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen“, so Meyer. Ziel ist es, dass die Machbarkeitsstudie im ersten Halbjahr 2024 vorliegt. Anhand der Machbarkeitsstudie soll die weitere Umsetzung der Akademie abgeleitet werden können.

Entwurf für Tourismusgesetz in Arbeit

Als erstes deutsches Bundesland plant Mecklenburg-Vorpommern in dieser Legislaturperiode die Vorbereitung und Einführung eines Tourismusgesetzes. „Mit dem Gesetz soll die Attraktivität des Tourismuslandes Mecklenburg-Vorpommern und seiner einzelnen Tourismusdestinationen gesteigert werden. Über gäste- und unternehmensbezogene Beiträge zur Tourismusfinanzierung soll ein zeitgemäßes, gerechtes und dauerhaft tragfähiges System der Tourismusfinanzierung auf allen Ebenen erreicht werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die Attraktivität des Tourismuslandes MV und seiner einzelnen Tourismusdestinationen zu steigern“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend. Gegenwärtig ist ein Referentenentwurf in Arbeit.

Pegelstände in M-V steigen

noch keine Alarmstufe erreicht

Schwerin – Angesichts der Hochwassersituation in Teilen Deutschlands blickt auch der für den Küsten- und Hochwasserschutz zuständige Agrarminister Dr. Till Backhaus mit Sorge auf die steigenden Pegel in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Pegel im Land weisen derzeit mittlere bis hohe Wasserstände auf. An den Alarmpegeln ist jedoch noch keine Alarmstufe erreicht. Sofern dies eintreten sollte, ist über die Meldeketten sichergestellt, dass die Informationen an alle weitergegeben werden, die im Hochwasserfall aktiv sind. Die Wettervorhersage für MV lässt allerdings nicht mit einem deutlichen Anstieg der Wasserstände rechnen“, so Minister Backhaus. Die Situation im Einzugsgebiet der Elbe in Sachsen und Tschechien mache es aber nötig, wachsam zu sein, ergänzt Backhaus.

„Für die Elbe melden die Hochwasserzentralen, dass infolge ergiebiger Niederschläge im Einzugsgebiet der Elbe sowie einsetzenden Tauwetters in höheren Lagen die Wasserstände an der Elbe ansteigen. An den sächsischen Elbpegel wurde bereits zum Teil die Alarmstufe (AS) 2 überschritten. Auch aus der Saale kommt es zu hohen Zuflüssen. An den Elbepegeln direkt unterhalb der Saalemündung werden Richtwertüberschreitungen der AS1 für heute (26.12.2023) erwartet.

Der Alarmpegel für MV in Dömitz zeigt aktuell einen Wasserstand von 362 cm, Tendenz steigend. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 438 cm. Der höchste jemals gemessene Wasserstand liegt bei 754 cm.

Am Alarmpegel Boizenburg liegt ein Wasserstand von 347 cm an, Tendenz leicht steigend. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 437. Der höchste jemals gemessene Wasserstand liegt bei 732 cm.

Nach den aktuellen Wasserstandvorhersagen wird die AS1,  d.h. ein Wasserstand von 500cm, an den Pegeln Dömitz und Boizenburg am 30./31.12.2023 erreicht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Hochwassermeldedienst des StALU WM besetzt, um die Hochwasserentwicklung an der Elbe in M-V rund um die Uhr zu beobachten und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.

Die Deichschauen im Herbst haben aber gezeigt, dass unsere Schutzanlagen in gutem Zustand sind. Auch gibt es derzeit keine Baustellen an den Schutzanlagen, die Schwachstellen bedeuten könnten“, gibt Backhaus vorsichtig Entwarnung für MV.

Bilanz Wirtschaft 2023 und Ausblick 2024

Meyer: Wirtschaftliches Umfeld ist herausfordernd – Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern beweisen sich als stabile Konstanten

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat zum Ende des Jahres eine Wirtschaftsbilanz für Mecklenburg-Vorpommern gezogen. „Das aktuelle wirtschaftliche Umfeld ist schwierig und herausfordernd. Die Auswirkungen des internationalen Geschehens, die hohen Zinsen sowie die hohen Energie- und Rohstoffpreise machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Auch die Suche nach Fachkräften ist weiterhin eine große Herausforderung für die Unternehmen. Im Gesamtjahr 2023 ist mit einem leichten Rückgang der Wirtschaftsleistung zu rechnen. Unsere Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich dennoch robust. Industrie, Handwerk und Gesundheitswirtschaft bleiben stabile Konstanten der heimischen Wirtschaft. Auch der Tourismus entwickelt sich positiver als im vergangenen Jahr. Der Auftrieb der Verbraucherpreise hat sich im Jahresverlauf deutlich abgeschwächt. Das ist ein positives Zeichen. Für das kommende Jahr bestehen mittelfristig wieder gute Wachstumschancen für Mecklenburg-Vorpommern. Der Wirtschaftsstandort bietet auch weiterhin gute Bedingungen für zukunftsorientierte Investitionen“ sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Neuansiedlungen und Erweiterungen – rund 550 neue Jobs und über 1.500 Arbeitsplätze gesichert

Im Jahr 2023 (Stand Anfang Dezember) wurden für 59 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 33 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 246,7 Millionen Euro realisiert werden. Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 550 Arbeitsplätze neu entstanden und über 1.500 Arbeitsplätze gesichert sein. Wichtige Ansiedlungen und Erweiterungen waren beispielsweise die Birkenstock Injektions GmbH in Pasewalk. Im September 2023 erfolgte die Betriebsaufnahme im neuen Werk; seitdem wird dort modernes Schuhwerk produziert. Langfristig sollen vor Ort 400 Arbeitsplätze entstehen. Zudem hat das Unternehmen Ypsomed Produktion GmbH in Schwerin eine Erweiterung der Produktionsstätte vorgenommen. Produziert werden an dem neuen Standort Bauteile für Pens, Autoinjektoren und Pumpensysteme. Diese werden im Anschluss mit Zulieferteilen zu fertigen Endprodukten montiert. Auch die TecMed GmbH in Schwerin hat eine Betriebsstätte zur Produktion von innovativen Insulinpods errichtet. „Die Begleitung von ansiedlungsinteressierten Unternehmen ist eine Daueraufgabe, die von den Wirtschaftsförderern des Landes engagiert und professionell durchgeführt wird. Erneuerbare Energien, Medizintechnik, maritime Wirtschaft sowie der Maschinenbau sind einige Schwerpunktbereiche, die verstärkt angesprochen werden. Um hier erfolgreich zu sein, braucht es eine leistungsfähige Infrastruktur. Hier werden wir die Kommunen weiter unterstützen, um attraktive Gewerbestandorte zu bieten“, sagte Meyer.

2023: Investitionen in Höhe von 269 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Infrastruktur

Im Jahr 2023 gab es 59 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 269 Millionen Euro, die in Höhe von rund 188 Millionen Euro gefördert wurden. Dabei handelte es sich unter anderem um zwölf Vorhaben zur Erschließung und Anbindung von Gewerbegebieten, die mit etwa 81,55 Millionen Euro unterstützt wurden – hervorzuheben sind hier die Förderung der Erschließung der Gewerbegebiete in Wismar-Kritzow und Bentwisch. Für die Umgestaltung des Werftbeckens Warnemünde zu einem maritimen Gewerbepark für nachhaltige Energietechnologien wurde eine Zuwendung in Höhe von 67,5 Millionen Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von 90 Millionen Euro zugesichert. Für den Ausbau der touristischen Infrastruktur ergingen im Jahr 2023 insgesamt 27 Zuwendungen mit einem Zuschussvolumen in Höhe von rund 42,9 Millionen Euro bei Gesamtinvestitionen von 73,04 Millionen Euro. Hierbei handelte es sich beispielsweise um die Neugestaltung des Hafens Zingst, die Erweiterung der Kläranlage Zinnowitz sowie den Freizeitbereich Mueß mit Schiffsanleger. „Mecklenburg-Vorpommern kann mit seinen Standortvorteilen punkten. Aber die Vermarktung regionaler Industrie- und Gewerbegebiete wird zunehmend herausfordernder, da die Anforderungen potenzieller Investoren hinsichtlich Lage, Standortqualität und Infrastruktur steigen. Deshalb brauchen wir moderne, gut ausgebaute Gewerbegebiete für Unternehmen. Denn jede neue Investition und jede Unternehmenserweiterung sichert und schafft Arbeitsplätze im ganzen Land. Besonders wichtig sind nachhaltige Gewerbegebiete, in denen vor allen Dingen regional produzierte grüne Energie zur Verfügung steht. Deshalb werden sie besonders gefördert“, sagte Meyer.

Maritime Standorte in Mecklenburg-Vorpommern mit zukunftsträchtigen Entwicklungen

Bei den Werften in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Strukturwandel stattgefunden. Der Bund betreibt das Marinearsenal in Rostock mit rund 500 Beschäftigten insbesondere zur Wartung und Instandhaltung der in Rostock stationierten Korvetten. Die thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) plant am Standort Wismar den Bau von Unterwasserschiffen und, mittel- bis langfristig, auch Überwasserschiffen und erhofft sich Aufträge aus dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen 100-Milliarden-Sondervermögensprogramm für die Bundeswehr. Frühestens ab dem Jahr 2025 könnten im U-Bootbau bis zu 800 Arbeitsplätze entstehen. Darüber hinaus wurde der Standort der MV Werften Kabinenproduktion durch die Firma Eppendorf SE übernommen. Am ehemaligen MV Werften-Standort Stralsund entsteht ein maritimer Gewerbepark. Dort hat sich beispielsweise die Strela Shiprepair angesiedelt, die in diesem Jahr bereits zahlreiche Handelsschiffe repariert hat. Mit der Sanierung der Gorch Fock 1 durch die ebenfalls in Stralsund neu ansässige Firma Fosen Yards wird einem prominenten Aushängeschild der Stadt Stralsund neuer Glanz verliehen.

Auch die Neptun Werft in Rostock hat im Jahr 2023 von ihrem langjährigen Hauptkunden, der Viking River Cruises AG, Aufträge zum Bau von insgesamt zehn Flusskreuzfahrtschiffen erhalten. Zudem fertigt das Unternehmen zwei Doppelhüllentanker für die Deutsche Marine (Klasse 707, Kiellegung des ersten Tankers erfolgte am 08.08.2023 in Rostock) sowie das Forschungsschiff METEOR IV für den weltweiten Forschungseinsatz. Im November 2023 haben die Meyer-Gruppe und die belgische Firma Smulders ihr Joint Venture „Neptun-Smulders-Engineering“ in Rostock der Öffentlichkeit vorgestellt und damit einen wichtigen Schritt zum gemeinsamen Bau von Konverterplattformen getan.

Die Peenewerft in Wolgast hat nach dem Abschluss des Bauprogramms der Korvetten mit der Kiellegung des ersten Achterschiffs von vier Fregatten des Typs F126 der niederländischen Werft Damen Shipyards. Gegenwärtig wird die Peenewerft durch die Überdachung eines bereits vorhandenen Trockendocks aufgewertet. Das Land fördert dieses Vorhaben mit 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Tamsen Maritim in Rostock hat für die deutsche Generalzolldirektion zwei je 23 Meter lange Patrouillenboote mit flachem Rumpf für den Einsatz im Wattenmeer abgeliefert. Weiterhin wurde mit dem Bau von zwei STS-Arbeitsbooten (Sicherung, Transport, Schleppen) der Klasse 744 in Kooperation mit der Tangermünder SET-Werft erstmals ein Neubauauftrag der Bundeswehr erfüllt. Für die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wurde der zwölfte Neubau eines Seenotrettungsbootes fertiggestellt.

„Die Entwicklungen an den Werftstandorten des Landes stimmen positiv. Entscheidend ist, dass wir diesen Weg konsequent weitergehen können, die Werften neue Aufträge generieren und vor allem das wertvolle Wissen der Mitarbeitenden erhalten. Mit Unterstützung des Maritimen Zukunftsbeirates werden weiter strategische Ziele für die Branche definiert und umgesetzt“, sagte Meyer.

Mehr finanzielle Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation

Die EU-Kommission hat einer Aufstockung der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen (FuE) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von 168 auf 266 Millionen Euro für die Förderperiode 2021-2027 zugestimmt. Das ist nochmals ein deutlicher Aufwuchs im Vergleich zur letzten Förderperiode. Dabei sind ca. 134 Millionen Euro für einzelbetriebliche FuEuI-Förderung, ca. 102 Millionen Euro für Verbundforschungsförderung und ca. 30 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologietransfer eingeplant. „Ziel ist es, die Potenziale der Wissenschaft des Landes für die Entwicklung in der regionalen Wirtschaft zu nutzen. So können Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft weiterwachsen“, sagte Meyer.

Ende November 2023 ist die Richtlinie für Forschungs- und Entwicklungsförderung neu gefasst worden und in Kraft getreten. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Mecklenburg-Vorpommern gilt für die neue Förderperiode mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zum Jahr 2027. Von der Förderung profitiert beispielsweise die RoweMed AG – Medical 4 Life. Das Unternehmen entwickelt, fertigt und vertreibt Spezialprodukte für die Medizintechnik in Parchim. Ziel des Verbundprojektes „Medi-Flow – Innovatives Filtrations- und Reservoirsystem zur Steigerung der Patienten- und Prozesssicherheit in der personalisierten Zell- und Gentherapie“ mit dem Projektpartner ist der IIB e.V. ist die Entwicklung von Fluidhandling-Systemen (verschiedene Module) für Zell- und Gentherapie. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden in weiteren Schritten zu vermarktungsfähigen Systemen entwickelt und erweitern das Portfolio der Firma RoweMed AG.

Zudem soll mit der Neuaufstellung der „Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern“ die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstandes nachhaltig weiter gestärkt werden. Ziel ist es, den Mittelstand und deren Beschäftigte bei der Umsetzung neuer digitaler Prozesse nachhaltig zu unterstützen. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können, können im Rahmen der Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50 000 EUR je Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30 000 Euro betragen. Gefördert werden im Rahmen dieses Förderaufrufs Digitalisierungsvorhaben in der Produktion, im Handwerk und im Tourismus.

Ein besonderer Schwerpunkt der wirtschaftsnahen FuE-Förderung ist der Bereich der Erneuerbaren Energien – Wasserstofftechnologien. Die Landesregierung fördert hier den Aufbau und den Betrieb einer Forschungsfabrik Wasserstoff. Im Rahmen des Gesamtvorhabens werden das Leibniz Institut für Katalyse (LIKAT), das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) und das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. (INP) technologische Ansätze für eine Wasserstoffwirtschaft der Zukunft entwickeln.

Mit Hilfe von grünem Wasserstoff sollen alternative Treibstoffe entwickelt werden, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Gesundheitswirtschaft trägt maßgeblich zu Wertschöpfung und Beschäftigung im Land bei

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Bundesländern, in denen die Gesundheitswirtschaft in besonders hohem Maße zu Wertschöpfung und Beschäftigung beiträgt. Im Jahr 2021 generierte die Branche im Land etwa 6,5 Milliarden Euro Wertschöpfung – das entspricht etwa 14,6 % der Wirtschaftsleistung des Landes insgesamt und beschäftigte mehr als 160.000 Erwerbstätige. In Unternehmen und Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft arbeiten etwa 21,3 % aller Erwerbstätigen in MV. Das ist bundesweit der höchste Anteil (Deutschland gesamt: 17,4%). Im Jahr 2023 wurde die strategische Ausrichtung der Branche weiter fortgeführt und umgesetzt. Hierzu wurde gemeinsam mit der BioCon Valley® GmbH (BCV), dem Netzwerk für die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die Arbeit des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft unterstützt, um Projekte mit Modellcharakter herauszufiltern.

Die Bedeutung der Branche fand auch 2023 wieder in der Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft ihren Ausdruck. Die 18. Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft (NBKGW) fand unter dem Titel „#Gesundheit2023: Innovation und Zusammenarbeit für eine nachhaltige Zukunft“ am 07. und 08.06. in Rostock statt. Besonders hervorzuheben ist das hohe Engagement des diesjährigen Partnerlandes Irland. Unter der Leitung des Ministers of State Neale Richmond und des Botschafters S. E. Dr. Nicholas O’Brien besuchte eine 30-köpfige Delegation die Konferenz. In einer eigens geschaffenen „Irish Lounge“ stellten elf Aussteller die irische Gesundheitswirtschaft vor. Die partnerschaftliche Beziehung zu Irland soll im kommenden Jahr mit einer Wirtschaftsdelegationsreise unter der Leitung von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer ausgebaut werden.

Im Jahr 2023 erfolgte erstmals eine institutionelle Förderung der BioCon Valley® GmbH in Höhe von rund 1,08 Millionen Euro. Zudem werden erneut Mittel in Höhe von einer Million Euro für 2024 bereitgestellt, um innovative Projekte des Ideenwettbewerbs Gesundheitswirtschaft zu fördern. Im Rahmen des Wettbewerbes soll das Potenzial der Branche durch Vernetzung, Marketing, Fachkräftesicherung und Internationalisierung weiter erschlossen und somit die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Standortes Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. „Um an die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Branche der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern anzuknüpfen, bedarf es der kontinuierlichen Umsetzung von Koordinierungs- und Netzwerkarbeit auf hohem Niveau, die durch die BioCon Valley® GmbH geleistet wird“, sagte Meyer.

Buchgutscheine für Comicroman

Oldenburg: Kernkompetenz „Lesen“ zu fördern ist eine unserer Hauptaufgaben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im kommenden Jahr an Deutschlands größter Aktion zur Leserförderung „Ich schenk Dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches am 23. April 2024. Schulen können sich noch bis Ende Januar 2024 für die Gutschein-Aktion anmelden. Sie ermöglichen Schulkindern damit die Chance auf ein kostenloses Exemplar des neuen Comicromans „Mission Roboter: Ein spannender Fall für die Glücksagentur“ von Autorin Anke Girod und Illustrator Timo Grubing.

„Lesen begleitet uns unser Leben lang, egal ob in digitalen oder analogen Welten, egal ob in realen oder fiktiven. Diese Kernkompetenz zu fördern, ist eine unserer Hauptaufgaben und mir ein ganz persönliches Anliegen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb unterstützen wir die Aktion ‚Ich schenke dir eine Geschichte‛ und ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern, an diesem wunderbaren Projekt teilzunehmen. Ich wünsche allen unseren jungen Leserinnen und Lesern und unseren Lehrkräften viel Spaß mit dem Comicroman“, so die Ministerin.

Die Buch-Gutscheine sind für die 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Willkommensklassen (geeignet für Schulkinder ab 9 Jahren) gedacht und können von den Lehrkräften unter www.welttag-des-buches.de/anmeldung bestellt werden. Bei der Bestellung können Lehrkräfte eine Wunschbuchhandlung in ihrer Region auswählen. Die Kinder erhalten die Buchgeschenke gegen Vorlage des Gutscheins in der ausgewählten Buchhandlung vom 19. April bis 31. Mai 2024.

„Der diesjährige Vorlesemonitor der Stiftung Lesen hat deutlich aufgezeigt, dass Buchgeschenke Kinder zum Lesen animieren. Dass das von höchster Bedeutung ist, haben uns die vor kurzem veröffentlichte IQB-Studie und weitere Bildungsstudien schmerzhaft vor Augen geführt, denn die Lesekompetenz unserer Kinder ist so schlecht wie nie zuvor“, sagte Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir dank der starken Partnerschaft mit den anderen Initiatoren jedes Jahr über eine Million Schülerinnen und Schüler mit dieser Aktion erreichen. Ein starkes Signal für die Leseförderung“, so Maas.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post DHL, cbj Verlag und ZDF. Bereits seit 1997 erhalten Schulkinder der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches eine speziell für den Tag geschriebene Geschichte. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinsam mit den Kultusministerien der anderen Bundesländer mit seiner Schirmherrschaft die Initiative und finanziert den Druck der Buchgutscheine.

Weitere Informationen: www.welttag-des-buches.de