Digitalisierung der Landwirtschaft

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 wird das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen mehr als 3.000 landwirtschaftlichen Betrieben mit ihren gut 10.000 digitalen Endgeräten einen Satellitendienst kostenfrei bereitstellen, der eine zentimetergenaue Positionsbestimmung ermöglicht.

„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass Mecklenburg-Vorpommern das SAPOS/RTK-Signal für die landwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung stellt und so einen wichtigen Schritt in Richtung Smart Farming gehen wird. Dieses Versprechen lösen wir nun ein“, sagt der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Digitalisierungsminister Christian Pegel ergänzt: „Die Satelliten-Korrektursignale (SAPOS/RTK) werden über eine sogenannte Open-Data-Lösung jedermann zur Verfügung gestellt, um diesen Digitalisierungsprozess zu unterstützen.“

Das originale GPS-Signal erzielt nur eine Genauigkeit von gut einem Meter, was beispielsweise für das Präzisionsdüngen viel zu grob sei und deshalb das ergänzende Korrektursignal benötigt wird, um die hohe Präzision zu ermöglichen. Das RTK-Signal (real time kinematic) ist ein Korrektursignal, das nun zentimetergenaue Präzisionsarbeit auch im Freien ermöglicht. „Zusammen mit der Stationsvernetzung existiert ein modernes, flächendeckendes, hochgenaues und auch hochverfügbares Netz aktiver Referenzpunkte für satellitengestützte Vermessungen aller Art“, erklärt Christian Pegel.

Das Landwirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Energie- sowie Innenministerium 2021 eine Online-Umfrage bei allen landwirtschaftlichen Betrieben des Landes durchgeführt. „Derzeit gehen wir davon aus, dass wir nach der kostenlosen Bereitstellung der Daten mit einer Nutzergröße von circa 1.500 Geräten im Land rechnen können“, so Backhaus.
Der landwirtschaftliche Sektor ist – auch gemäß den Erfahrungen anderer Bundesländer – der größte Nutzerkreis dieses Open RTK-Dienstes.

„Vom Grundsatz her sind Open-Data-Angebote gänzlich kostenfrei. Allerdings setzt das voraus, dass der bzw. die Nutzende die Daten direkt über das Internet beziehen kann. Bei diesem Open RTK-Dienst ist allerdings eine einmalige Einrichtung eines Accounts der bzw. des Nutzenden und die technische Freischaltung der individuellen Anzahl der Endgeräte (z. B. Traktoren, Mähdrescher usw.) notwendig, um genau diesem die Positionierungsdaten, die auch veredelte Daten genannt werden, zu übermitteln. Hierfür wird ein einmaliges Verwaltungsentgelt in Höhe von 100 Euro pro Nutzer – nicht pro Endgerät – erhoben. Diese Gebühr dient dazu, den Aufwand mit dem erstmaligen Erfassen der Nutzerdaten abzudecken“, führt Digitalisierungsminister Christian Pegel weiter aus.

Die Freischaltung für die Landwirte aus MV soll am 1. Januar 2024 erfolgen. Ab dem 1. Dezember 2023 können sich die Betriebe beim Landesamt für innere Verwaltung dafür registrieren lassen.

Den landwirtschaftlichen Betrieben und weiteren Interessengruppen werden nach der Erstanmeldung kurzfristig die Zugangsdaten digital mitgeteilt. Eine anschließende Nutzung ist unmittelbar mit den jeweiligen Zugangsdaten in der GNSS-Nutzertechnik möglich.

Lang-LKW künftig auf unseren Straßen

Bestimmte Lang-LKW können künftig auf dem gesamten Streckennetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern fahren / Meyer: Logistikunternehmen profitieren von Neuregelung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sein gesamtes Streckennetz für den Lang-LKW Typ 1 freigegeben. Dabei handelt es sich um Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Metern. „Bislang war die Praxis, dass einzelne Streckenabschnitte auf Eignung geprüft wurden und anschließend an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Änderung gemeldet wurden. Erst mit der nächstfolgenden Änderung der Bundes-Verordnung konnte die Freigabe dann umgesetzt werden.

Dieses Verfahren war für die Logistikunternehmen zu langwierig. Mit der Freigabe kommen wir dem Wunsch der Wirtschaft nach, schneller und unbürokratischer agieren zu können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit der Freigabe ist der Einsatz des Lang-LKW Typs 1 unter den Voraussetzungen der Lang-LKW-Ausnahmeverordnung auf dem gesamten Streckennetz in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Dezember 2026 zulässig. Die 12. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge ist am 30. November 2023 in Kraft getreten. Durch die Freigabe des Lang-LKW-Typ 1 mit einer höchstzulässigen Gesamtlänge von 17,88 Metern sollen die Effizienz im Güterverkehr gesteigert und Einsparpotenziale bei Kraftstoff und Kohlendioxid genutzt werden.

Der Lang-Lkw Typ 1 eignet sich als sogenanntes verlängertes Sattelkraftfahrzeug insbesondere für den Transport von voluminösen und leichteren Gütern sowie für den Einsatz von Lager- oder Hub-Hub-Verkehren. Durch die verlängerte Ladefläche im Vergleich zu konventionellen Sattelkraftfahrzeugen ist außerdem davon auszugehen, dass es zu einer Reduktion von gefahrenen Lkw-Kilometern kommt.

Die in anderen Bundesländern bereits bestehende Praxis hat gezeigt, dass Einbußen bei der Verkehrssicherheit mit der Freigabe des Streckennetzes nicht einhergehen.

Für die weiteren Lang-LKW Typen 2 bis 4 gilt das bisherige Verfahren unverändert. Danach sind die konkret zu benennenden Fahrstrecken zunächst auf ihre Geeignetheit zur Aufnahme von Lang-LKW-Verkehren zu überprüfen. Sofern diese Befahrbarkeitsprüfung positiv ausgefallen ist, muss der Streckenabschnitt in der Positivliste im Anhang der Lang-LKW-Ausnahmeverordnung aufgenommen werden.

Konsortialtreffen Norddeutsches Reallabor

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern ist prädestiniert als Wasserstoffland

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat heute beim Konsortialtreffen Norddeutsches Reallabor (NRL) in Schwerin mit rund 100 Experten über die Bedeutung der Wasserstoffwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern diskutiert.

„Unser Bundesland hat ideale Voraussetzungen, um eine führende Rolle in der Wasserstoffwirtschaft einzunehmen. Dank unserer Wind- und Photovoltaikanlagen, die den notwendigen Strom liefern, und der Möglichkeit, diesen Wasserstoff für die Wärmeversorgung oder als Treibstoff zu nutzen, sind wir optimal aufgestellt. Deshalb unterstützen wir Wasserstoff-Projekte, etwa die geplanten IPCEI-Projekte, die zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beitragen.

So sollen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise drei Elektrolyse-Projekte im Rostocker Hafen, in Rostock-Laage und bei Güstrow umgesetzt werden. Aber: Im Zuge der aktuellen Diskussion auf Bundesebene zum Haushalt brauchen wir schnell verlässliche Lösungen, was vom Bund weiterhin unterstützt wird. Es geht um Vertrauen und Verlässlichkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Anlass des Treffens war eine Halbzeitbilanz des seit 2021 laufenden Norddeutschen Reallabors (NRL). Mit mehr als 50 Partner aus Industrie, Energiewirtschaft, Wissenschaft und Politik zielt das NRL darauf ab, energieintensive Verbrauchsbereiche auf klimaneutrale Energiequellen umzustellen – insbesondere in den Bereichen Industrie, Wärmeversorgung und Mobilität. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung von innovativen Technologien zur wasserstoffbasierten Sektorenkopplung und der effizienten Nutzung industrieller Abwärme.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls am NRL beteiligt. Das Großprojekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren (04/2021-03/2026).

„Das Norddeutsche Reallabor trägt mit einem breiten Spektrum an Projekten, die von der Wasserstofferzeugung über Mobilitätslösungen bis hin zur Wärmenutzung reichen, maßgeblich zur Energie- und Klimawende bei. Diese Projekte fördern nicht nur die Entwicklung von Zukunftsmärkten, sondern stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer regionalen Wirtschaft durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien. Für uns in Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, Teil dieser innovativen Initiative zu sein“, sagte Meyer.

Neben dem NRL unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit den IPCEI-Projekten (Important Projects of Common European Interest) weitere zentrale Wasserstoffprojekte, die sowohl national als auch europäisch von großer Bedeutung sind. Diese Projekte umfassen:

  • „HYTechHafen Rostock“ – hier ist bis 2025 der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.
  • „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber Ontras plant mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock und Güstrow zu bauen und eine bestehende Erdgaspipeline für den Wasserstofftransport bis Berlin, Brandenburg und Sachsen umzuwidmen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.
  • „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems, das ab 2026 vor allem Wasserstoff für die „Doing Hydrogen“-Pipeline produzieren wird – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).

„Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt.

Diese speisen unter anderem in die H2-Pipeline „doing hydrogen“ ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In der Nähe von Güstrow ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer H2-Tankstelle geplant.

„Aber: Im Zuge der aktuellen Diskussion auf Bundesebene zum Haushalt brauchen wir noch in diesem Jahr verlässliche Lösungen, was vom Bund weiterhin unterstützt wird. Diese Projekte sind ein klares Signal für unser Engagement und unsere Entschlossenheit, Mecklenburg-Vorpommern zu einem Vorreiter in der Nutzung und Anwendung von Wasserstofftechnologien zu machen.

Wir sind bestrebt, eine nachhaltigere Zukunft für unser Land zu schaffen und gleichzeitig die volkswirtschaftlichen Chancen, die sich durch neue Technologien und Wertschöpfungsketten ergeben, zu nutzen. Hierfür ist auch ein zügiger Ausbau des Wasserstoffnetzes im Nordosten unabdingbar, der für eine optimale Anbindung der Wasserstoffaktivitäten insbesondere an unsere Seehäfen sorgt und die Ost-West-Verbindung stärkt. Davon profitiert nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern die gesamte Bundesrepublik“, sagte Meyer.

Referendar*innen aus aller Welt

Justiz stellt 65 Referendarinnen und Referendare aus aller Welt ein / Justizministerin Jacqueline Bernhardt freut sich über die anhaltend hohe Zahl: „Jede/r Vierte kommt aus Mecklenburg-Vorpommern.“

Schwerin – „So international war der Einstellungsjahrgang für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare noch nie. Das ist ein gutes Zeichen für Vielfalt, für die unser Land und unsere Justiz steht. Von den 65 Frauen und Männer, die morgen zum 1. Dezember 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt werden, sind fünf aus Asien, aus den USA und aus Osteuropa.

Rund ein Viertel der einzustellenden Referendarinnen und Referendare kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Sechs von diesen 15 Absolventinnen und Absolventen kommen in ihre Heimat zurück, nachdem sie die erste juristische Staatsprüfung in anderen Bundesländern abgelegt haben.

Es bleibt zu wünschen, dass von den nun 65 jungen Referendarinnen und Referendaren ein großer Teil die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern verstärken wird“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Vergleich zu den 50 Einstellungen vom Juni 2023 hat sich die Zahl für Dezember wieder erhöht. Dann werden insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 260 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst sein. Unsere Energie und Arbeit, die wir in die Optimierung des Referendariats stecken, wird weiterhin belohnt.

Wir werden nicht nachlassen, damit das Interesse am Referendariat und an der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern groß bleibt. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin im Land zum Leben“, sagt die Ministerin.

Von den 37 Rechtsreferendarinnen und 28 Rechtsreferendaren, die zum 1. Dezember 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, stammen u. a. 15 Frauen und Männer aus M-V selbst, neun aus Berlin, acht aus Nordrhein-Westfalen und sechs aus Hamburg.

Aus den fünf Ländern Norddeutschlands kommt über die Hälfte aller Referendarinnen und Referendare. Ihre erste juristische Staatsprüfung haben die meisten von ihnen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg abgeschlossen.

Arbeitsmarkt November 2023 in M-V

Meyer: Wirtschaftlich herausfordernde Zeiten für Unternehmen

Schwerin – Im November ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vormonat Oktober um 1.900 gestiegen (+3,1 Prozent). Insgesamt sind 62.400 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,6 Prozent.

„Wir bewegen uns in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten für die Unternehmen im Land. Neben dem saisonal typischen Anstieg der Arbeitslosen in den Tourismusregionen Mecklenburg-Vorpommerns ist zudem in der Wirtschaft eine Verunsicherung zu spüren. Das wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus. Aber: Unsere überwiegend klein- und mittelständische Unternehmerschaft zeigt sich robust und stellt sich den Herausforderungen.

Umso wichtiger ist es, dass wir zeitnah einen rechtssicheren Bundeshaushalt für das Jahr 2024 bekommen. Denn wir wollen für Mecklenburg-Vorpommern weiter daran arbeiten, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu stärken, gute Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die September-Daten – ist im Vorjahresvergleich um 4.300 oder 0,7 Prozent auf 585.700 gesunken. Hier zeigt sich der demografische Wandel. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.100) und in der öffentlichen Verwaltung (+500) sowie im IT-Bereich (+300) sind neue Arbeitsplätze entstanden. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-2.200) und im Baugewerbe (-1.100) sowie im Gastgewerbe (-900) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

„Trotz schwieriger Umstände mühen sich die Unternehmen, Personal zu halten und neue Arbeitskräfte zu gewinnen. Entscheidend ist, dass die Betriebe innovative und zukunftsgerichtete Strategien entwickeln, beispielsweise bei Produktionstechnologien, im Bereich Forschung und Entwicklung sowie bei der Mitarbeitergewinnung und -förderung. Dabei spielt auch die Fachkräfteeinwanderung eine wichtige Rolle“, sagte Meyer.

Das Thema Fachkräftesicherung ist ein Schwerpunkt der Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode. Auf Initiative des Wirtschaftsministeriums ist ein externer Beirat Fachkräftestrategie gegründet worden; Mitglieder sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Interessenvereinigungen, Netzwerke, Bildungseinrichtungen und einzelne interessierte Unternehmen.

Erste bereits angeschobene Maßnahmen sind unter anderem eine Unterstützung bei der Gründung spezifischer Weiterbildungsverbünde, die Fortführung der Welcome-Center als Ankommens- und Bleibeunterstützung sowie eine Neuausrichtung der Förderung im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW).

Dabei wurden die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von „guten Löhnen“ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert.

Nations League in Rostock

Drese erhofft sich weiteren Aufschwung für den Frauen-Fußball im Land

Rostock – Premiere im Ostseestadion: Erstmals findet am Freitag (01.12.) ein Länderspiel der Frauen-Fußballnationalmannschaft in Mecklenburg-Vorpommern statt. Sportministerin Stefanie Drese, die sich für die Austragung eines Länderspiels in Rostock beim DFB eingesetzt hatte, wird das Spiel im Stadion live verfolgen.

„Die Sportstadt Rostock ist eine würdige und kompetente Ausrichterin für solch ein hochkarätiges Sportevent. Das wird auch daran deutlich, dass nach dem Wintereinbruch in den vergangenen Tagen der FC Hansa kurzfristig dem Nationalteam sein Trainingsgelände zur Verfügung gestellt hat. Ich freue mich sehr auf die ganz besondere Atmosphäre und die Möglichkeit, Stars wie Alexandra Popp, Merle Frohms oder Lina Magull live erleben zu können“, betonte Drese im Vorfeld des Spiels.

Die Begegnung Deutschland gegen Dänemark findet im Rahmen der UEFA Women’s Nations League statt. Besondere Spannung ergibt sich aus der Gruppen-Konstellation. „Es ist das Sahnehäubchen für einen tollen Fußballabend, dass das Spiel auch sportlich eine sehr hohe Bedeutung hat“, so Drese. Deutschland muss mit mindestens zwei Toren Unterschied gewinnen, um noch Gruppensieger zu werden (einen Sieg am letzten Spieltag in Wales vorausgesetzt).

Der Gruppensieg in der Nations League ist Voraussetzung, um sich nach der für Deutschland enttäuschenden WM in diesem Jahr doch noch für die Olympischen Spiele 2024 in Paris zu qualifizieren.

Wenige Stunden vor Anpfiff wird Sportministerin Drese auf Einladung des Landesfußballverbands MV die Halbfinalbegegnungen im Landespokal der Frauen auslosen. „Das empfinde ich als große Ehre. Gleichzeitig möchte ich damit ein deutliches Signal für die positive Entwicklung des Frauen- und Mädchen-Fußballs in unserem Land setzen. Gerade vom Länderspiel erhoffe ich mir einen weiteren Aufschwung und viele zukünftige Fußballerinnen in MV“, so Drese.

Im Lostopf des Landespokals befinden sich die Teams vom 1. FC Neubrandenburg 04, dem FC Hansa Rostock, der HSG Warnemünde und dem TSV 1860 Stralsund.

Kultur in M-V

Schwesig: Mecklenburg-Vorpommern hat kulturell eine Menge zu bieten

Berlin – Unter dem Motto „Vereint Segel setzen“ hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute zum kulturellen Festakt zum Beginn der MV-Bundesratspräsidentschaft Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ins Futurium nach Berlin eingeladen. Am 1. November hatte das Land zum dritten Mal in seiner Landesgeschichte die Präsidentschaft des Bundesrats übernommen.

Das „Segel setzen“ markiere auch die Aufgabe, vor der ganz Deutschland stehe, betonte die Ministerpräsidentin in ihrer Rede. Dazu zähle die Stärkung der Wirtschaft ebenso wie die Finanzierung notwendiger Investitionen und Entlastungen und das konsequente Vorgehen gegen den Antisemitismus.

 „Wir müssen in einer Zeit großer Herausforderungen die Segel richtig setzen und Deutschland gemeinsam voranbringen. Denn wir leben in stürmischen Zeiten, denen wir uns gemeinsam stellen müssen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Die beste Grundlage dafür sei die Demokratie. „Unser Grundgesetz wird im kommenden Jahr 75 Jahre alt. Zu unserer Demokratie gehört ganz maßgeblich, dass Menschen verschiedene Meinungen haben. Und das ist in Ordnung“, so die Bundesratspräsidentin. Demokratie lebe von der Auseinandersetzung. „Dazu gehört, dass wir einander zuhören, miteinander reden, einander über alle Unterschiede hinweg respektieren und Kompromisse finden, die dann von einer großen Mehrheit akzeptiert werden.“ Genau das mache auch den Bundesrat aus.

Sie freue sich darüber, dass Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr die Chance habe, sich mit seinen Stärken vorzustellen und ging vor allem darauf ein, was das Land kulturell zu bieten habe.

Die Ministerpräsidentin ermunterte die Gäste, selbst nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen und sich ein Bild machen: „Kulturell ist Mecklenburg-Vorpommern zu jeder Jahreszeit eine Reise wert.“ Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel sei eines der größten Festivals für klassische Musik mit Spielorten im ganzen Land. „Wir haben aber auch das Usedomer Musikfestival und die Bachtage in Rostock.

Wenn Sie auf modernere Musik stehen, lade ich Sie zur Air Beat One oder zum Fusion-Festival ein. Ein besonderer Höhepunkt werde im nächsten Jahr der 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich sein, dem Maler der Romantik schlechthin. Dazu wird es heute Abend schon einen Beitrag und dann im kommenden Jahr ein vielfältiges Programm vor allem in Greifswald geben“, kündigte Schwesig an.

Kultur in MV – das seien auch die Künstlerhäuser und Literaturzentren, Musik- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken und Gedenkstätten und die vielen Aktivitäten der teils kleinen und selbstorganisierten kulturellen Initiativen bei uns im Land. „Kunst und Kultur stiften Sinn, bauen Brücken, verbinden Menschen, geben Orientierung und Heimat.“

Die Kultur werde gebraucht, gerade auch in Krisenzeiten. „Kultur ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebens“, betonte die Ministerpräsidentin.

Mecklenburg-Vorpommern sei gut vernetzt mit unseren norddeutschen Nachbarländern. „Und seit vielen Jahren pflegen wir eine gute Zusammenarbeit mit den Staaten rund um die Ostsee.“ Das deutsch-polnische Verhältnis liege ihr besonders am Herzen, betonte die Regierungschefin. „Ich bin nahe an der deutsch-polnischen Grenze aufgewachsen, im Oderbruch. Ich freue mich sehr, dass mich meine erste Auslandsreise als Bundesratspräsidentin im Februar nach Polen führt. Ich freue mich auf unsere Bundesratspräsidentschaft. Lassen Sie uns vereint Segel setzen.“

Bei „Jugend trainiert“ erfolgreich

Oldenburg: Schulsportwettbewerbe stellen einen Höhepunkt im Schuljahr dar

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat 70 junge Sportlerinnen und Sportler aus Mecklenburg-Vorpommern für ihre erfolgreiche Teilnahme am Herbstfinale 2023 „Jugend traniert für Olympia & Paralympics“ geehrt. Bei einer Festveranstaltung im Mega Movies Schwerin hat die Ministerin Schulmannschaften aus Neubrandenburg, Rostock und Schwerin ausgezeichnet, die in Berlin Medaillen geholt haben.

„Mecklenburg-Vorpommern hat beim Bundesfinale überaus erfolgreich abgeschnitten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unsere Schülerinnen und Schüler haben vier Bundessiege, einen zweiten Platz und zwei dritte Plätze und viele weitere gute Platzierungen errungen. Insgesamt belegt unser Land damit den dritten Platz im Medaillenspiegel hinter Sachsen-Anhalt und Berlin. Ganz besonders freut mich das herausragende Abschneiden in den paralympischen Sportarten unserer Förderschulen.

Eine Besonderheit in Berlin ist die Inklusionsstaffel. Hier machen traditionell Regel- und Förderschulen jedes Bundeslandes gemeinsame Sache, stellen zusammen ein Schwimmteam auf und ermitteln im Becken mit großer Freude und Begeisterung das schnellste Bundesland. Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Jahr diese Staffel gewonnen. Dazu gratuliere ich sehr“, so Oldenburg.

In einer Gesprächsrunde im Mega Movies hob die Ministerin auch die Bedeutung von „Jugend trainiert“ hervor. „Schulsportwettbewerbe stellen für viele sportbegeisterte Schülerinnen und Schüler einen Höhepunkt im Schuljahr dar. Jede Qualifikation für ein Bundesfinale ist ein Erfolg. Wenn eine Schule dann sogar den ersten, zweiten oder dritten Platz belegt, ist das eine herausragende Teamleistung.

‚Jugend trainiert‛ ist als Teamwettbewerb konzipiert. Das ist etwas Besonderes. Jede Leistung zählt, man gewinnt zusammen, man verliert aber auch zusammen. Schülerinnen und Schüler lernen dadurch mit Sieg und Niederlagen umzugehen. Das ist eine wichtige Erfahrung für die Zukunft“, betonte Oldenburg.

Mit jährlich mehr als 800.000 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist „Jugend trainiert“ der größte Schulsportwettbewerb der Welt. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen jährlich mehrere Tausend Schülerinnen und Schüler an den Ausscheiden auf Kreis-, Regional- und Landesebene teil. Zahlreiche spätere Spitzensportlerinnen und Spitzensportler feierten ihre ersten großen Erfolge mit „Jugend trainiert“, ein Grundschulwettbewerb wurde im Rahmen des Wettbewerbs ins Leben gerufen – und beim Thema Inklusion im Sport ist „Jugend trainiert“ Vorreiter: Seit genau zehn Jahren nehmen junge Menschen mit und ohne Behinderung zur selben Zeit und am selben Ort an Bundesfinalveranstaltungen teil.

Folgende Mannschaften haben eine Ehrenurkunde erhalten:

  • CJD Christophorusschule Rostock, Leichtathletik WK II Mädchen
  1. Platz
  • CJD Christophorusschule Rostock, Tennis WK III Mädchen
  1. Platz
  • Sportgymnasium Neubrandenburg, Triathlon WK III Mixed
  1. Platz
  • Sportgymnasium Schwerin, Rudern WK III Jungen
  1. Platz
  • Sportgymnasium Schwerin, Beach-Volleyball WK II Mixed
  1. Platz
  • Mecklenburgisches Förderzentrum Schwerin, Para Schwimmen
  1. Platz
  • Mecklenburgisches Förderzentrum Schwerin, Para Leichtathletik
  1. Platz

Wir danken dem Mega Movies, dem Restaurant Seewarte sowie den Stadtwerken Schwerin für die freundliche Unterstützung bei der Ausrichtung der Ehrungsveranstaltung.

Arbeiten mit der E-Akte

1.001 Bedienstete in der Justiz arbeiten bereits mit der E-Akte / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobte zum Rechtspflegertag am OLG Rostock die hohe Motivation für die Digitalisierung der Justiz.

Rostock – „Die Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern sind groß. Nachdem vor fünf Jahren an einigen Zivilkammern des Landgerichts Rostock die Pilotierung der elektronischen Akte begonnen hatte, sind nunmehr alle Zivil- und Familienabteilungen sowie die Abteilungen für Betreuungssachen und Immobilarvollstreckungssachen angeschlossen.

Anfang November 2023 wurde die elektronische Akte auch in Nachlassangelegenheiten eingeführt. Mit zügigem Tempo geht es auch nächstes Jahr weiter. Mit der vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte in Mobiliarzwangsvollstreckungssachen wird die E-Akte auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis Mitte 2024 eingeführt sein, ausgenommen sind aber noch Straf- und Ordnungswidrigkeitsabteilungen.

Bislang wurden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unseres Landes insgesamt 123.946 Akten elektronisch angelegt. In den Fachgerichten ist eine Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich angelaufen. Bis Mitte 2024 sollen dann auch alle Fachgerichte mit der elektronischen Akte arbeiten“, bilanzierte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Rechtspflegertag am Oberlandesgericht Rostock.

„In den Jahren 2024 und 2025 wird dann die noch ausstehende Einführung der elektronischen Akte im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt der Digitalisierung bilden. Hier sind noch vielseitige technische und fachliche Aufgabenstellungen zu lösen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Fachgerichtsbarkeit arbeiten gegenwärtig insgesamt 1001 Personen mit der elektronischen Akte.

In dieser Zahl enthalten sind 210 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger also weit mehr als die Hälfte aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern. All das ist nicht selbstverständlich und nur mit dem überobligatorischen Einsatz der Beschäftigten in der Justiz erreicht worden. Die Berufsgruppe der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hat daran in der IT-Referatsgruppe des Ministeriums für Justiz und im Geschäftsbereich einen erheblichen Anteil gehabt.

Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Durch die flächendeckende Ausstattung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Convertibles und die über VPN ermöglichte sichere Verbindung zum heimischen Arbeitsplatz sind die technischen Voraussetzungen für eine ortsunabhängige Arbeit inzwischen für viele Angehörige aus Ihrer Berufsgruppe ermöglicht worden. Dies erhöht Ihre Flexibilität, kann Ihnen Fahrwege einsparen und schon hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, so Justizministerin Bernhardt am OLG.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hält die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten für ein „wichtiges und geeignetes Instrument zur Entlastung der Haus- und Kinderarztpraxen in der Erkältungssaison“. Das Verfahren würde zudem insbesondere Familien helfen, die bei einem absehbar nicht schweren Verlauf auf ein langes Warten in der Praxis verzichten können.

„Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung ist während der Corona-Pandemie eingeführt worden und hat sich bewährt. Deshalb halte ich es für sinnvoll, diese Regelung mit Blick auf die erwartete zunehmende Zahl an Infektionen rasch wiedereinzuführen“, sagte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Für die telefonische Krankschreibung hatte der Bundestag im Sommer die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Für die Umsetzung muss der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen eine Richtlinie erstellen, die aber erst für Ende Januar avisiert ist.

„Ich unterstütze alle Bestrebungen, die ermöglichen, die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung vorzuziehen“, betonte Drese. Natürlich müsse die Regelung rechtssicher und zielgenau formuliert sein. So müssten die Krankheitsbilder definiert werden und Patienten der Arztpraxis bekannt sein.

„Das sind aber keine großen Hürden, wenn alle Beteiligten wie Politik, Krankenkassen oder Ärztevertretungen an einem Strang ziehen“, so Drese. Die Ministerin hofft, dass bereits in der nächsten Plenarsitzung des G-BA am 7. Dezember eine entsprechende Richtlinie beschlossen wird.

Entnahme von Wölfen

Schwerin – Vom 29. November bis zum 1. Dezember 2023 tagt die Umweltministerkonferenz in Münster. Umweltminister Dr. Till Backhaus wird die Interessen von Mecklenburg-Vorpommern vertreten und hat drei zentrale Themen im Gepäck: den Umgang mit der Art Wolf, die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima und Transformationsfonds (KTF) sowie die Stärkung des Meeresnaturschutzes in Nord- und Ostsee.

„Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu Schnellabschüssen von Wölfen gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber bislang so vage, dass sie vor keinem Gericht standhalten würden. Ich fordere daher bundesheitliche Regelungen zum Umgang mit Wölfen, die Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben. Denn in solchen Fällen muss zielgerichtet und schnell gehandelt werden, um die Weidetierhaltung zu sichern, die wichtige ökologische Funktionen erfüllt.

Wir alle wissen, dass es nicht zielführend ist, wenn jedes Bundesland für sich definiert, in welchem Umkreis und auf welcher Entscheidungsgrundlage Schnellabschüsse erfolgen sollen. Aus meiner Sicht bedarf es daher einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes oder aber einer Wolfsverordnung des Bundes, um eine möglichst einheitliche und vor allem EU-rechtskonforme Vorgehensweise zu gewährleisten.

Denn wir dürfen nicht vergessen: Der Wolf ist nach wie vor eine nach EU-Recht streng geschützte Art. Schnellabschüsse sind für die handelnden Personen unter Umständen mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Deshalb brauchen wir Rechtsicherheit, wenn es um die Entnahme geht. Von der UMK erwarte ich daher, dass wir einen Beschluss fassen, der keinen rechtlichen Flickenteppich bedeutet. Ziel muss sein, bis zum Beginn der kommenden Saison für die Weidetierhalter Klarheit zu schaffen.“

Mit Blick auf die Bewertung des Erhaltungszustandes stellt er fest: „Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass bereits in absehbarer Zeit grundsätzlich eine Populationsgröße erreicht sein wird, die ein langfristiges Überleben der Art Wolf sichern kann. Dies setzt jedoch auch voraus, dass die Mortalitätsrate niedrig gehalten wird. Vor allem  illegale Abschüsse sind daher völlig kontraproduktiv.
Eine weiterer wichtiger Baustein ist das noch zu definierende günstige Verbreitungsgebiet, also die räumliche Verbreitung der Rudel. Für die Vernetzung der Populationen und den genetischen Austausch ist es entscheidend, dass wesentliche Flächenanteile in den bisher kaum besiedelten Bundesländern liegen. Daran gilt es gemeinsam zu arbeiten, auch um die Lasten gleichmäßiger zu verteilen und die Akzeptanz für die Wiederansiedlung des Wolfes zu erhöhen.“

Auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll sich die UMK auch mit den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima und Transformationsfonds (KTF) auf befassen.  Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt und damit entschieden, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, nicht in den KTF verschoben werden dürfen.

„Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die Umsetzung von Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes in den Ländern. Der Bund muss schnellstmöglich die Verfassungskonformität des Bundeshaushalts herstellen, um dringliche Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes nicht zu gefährden. Wichtig ist unter anderem, dass weiterhin 120,0 Mio. Euro aus dem ANK für forstwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb der GAK bereitgestellt werden. Diese Mittel sind dringend notwendig, um die Bedarfe der Länder insbesondere zum Waldumbau zu decken“, betont der Minister.

Ein weiterer Antrag, den Mecklenburg-Vorpommern in die Konferenz eingebracht hat, enthält klare Forderungen zur Stärkung des Meeresnaturschutzes. Hintergrund ist, dass Bieter von Flächen für die Nutzung durch Windenergieanlagen auf See nach dem novellierten Windenergie-auf-See-Gesetze (WindSeeG) dazu verpflichtet sind, innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Zuschlags eine Zahlung in Höhe von fünf Prozent des Gebots an den Bund zahlen müssen.

Das Geld soll zweckgebundenen für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes verwendet werden. „Ich begrüße dieses Vorgehen sehr und verbinde damit gleichwohl die Forderung, dass die Küstenländer maßgeblich an den Zahlungen partizipieren müssen. Ein wirksamer Meeresnaturschutz kann nur gelingen, wenn die Küstenländer im notwendigen Umfang personell und finanziell unterstützt werden“, betonte Minister Backhaus.

Nach seinen Vorstellungen solle das Geld u.a. für das Monitoring maritimer Lebensräume und Arten (insbesondere Meeressäuger, Fische, See- und Küstenvögel), die Entwicklung von Fachkonzepten, den vorsorgenden Schutz vor Ölverunreinigungen oder aber  für Untersuchungen zu den Auswirkungen von Offshore-Windparks auf marine Schutzobjekte eingesetzt werden.

Auf der Tagesordnung der Umweltministerkonferenz stehen darüber hinaus viele weitere Themen, u.a. das Aktionsporgramm natürlicher Kimaschutz des Bundes, die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Besseres Betreuungsverhältnis

Oldenburg: Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung

Schwerin – In den Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern soll das Betreuungsverhältnis verbessert werden. Geplant ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. So sieht es der Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, vor, den das Kabinett heute beschlossen hat. Von September 2024 an soll eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreuen.

„Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir verbessern das Betreuungsangebot, wir verbessern die Personalsituation und wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Das ist ein finanzieller Kraftakt. Allein durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr. Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern vollkommen entspricht. Das garantiert die Landesregierung weiterhin, denn eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern weist mit 94,5 Prozent eine sehr hohe Kita-Besuchsquote der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf. Auch die Quote von Grundschulkindern, die einen Hort besuchen, ist mit 78,9 Prozent bereits rund drei Jahre vor Einführung eines schrittweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 erfreulich.

Mit der KiföG-Novelle wird es den Kindertageseinrichtungen ermöglicht, ein noch besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen betreut und gefördert werden.

Der Gesetzentwurf nimmt auch die Sprachentwicklung von Kindern besonders in den Blick. „Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. Wir müssen hier anfangen und gleichzeitig Verbesserungen in der Schule vornehmen“, erläuterte die Ministerin.

Bildungsministerin Oldenburg zeigte sich zudem zuversichtlich, dass die benötigen Fachräfte ausgebildet werden. „Wir bilden seit Jahren Erzieherinnen und Erzieher über Bedarf aus und die Ausbildungszahlen steigen. Die Auszubildenden zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige sollen zudem eine bessere Bezahlung erhalten. Die Ausbildungsvergütung soll sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes orientieren und nach der Neuregelung mindestens 90 Prozent statt bisher 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Wir hoffen, dass wir dadurch die bereits steigende Anzahl an Auszubildenden weiter erhöhen können“, betonte Oldenburg.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Entlastungen für die Beschäftigten in den Kitas vor. Teil der Fachkräfteoffensive ist eine Stärkung der Rechte der Assistenzkräfte. So sollen künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und somit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. „Wichtig ist, dass unsere hohe Fachkraftquote mit den neuen Regelungen nicht gesenkt wird“, so Bildungsministerin Oldenburg. Derzeit haben 95,2 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas mindestens einen Fachschulabschluss, 87 Prozent davon sind Erzieherinnen und Erzieher.

Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit will das Land eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ziel ist die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt auch in der Kindertagesförderung.

Bundesweit gültiges Semesterticket 2024

Meyer: Deutschlandweit zum einheitlichen Preis mobil – attraktive Möglichkeiten für Studierende

Schwerin – Für Studierende soll ab dem Sommersemester 2024 ein Semesterticket mit bundesweiter Gültigkeit angeboten werden, das auf dem Deutschlandticket basiert. Das haben Bund und Länder jetzt miteinander vereinbart. Als nächsten Schritt müssen die Allgemeinen Studierendenausschüsse an den jeweiligen Hochschulen entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.

„Mit dem neuen, bundesweit gültigen Semesterticket haben Studierende die Möglichkeit, im ganzen Land zum einheitlichen Preis mobil zu sein. Auf dem Weg zur Hochschule, zu Praktika auch in anderen Bundesländern oder um Freunde und Familie zu besuchen – zu all diesen Anlässen kann das neue Semesterticket genutzt werden. Ziel ist, dass wir so den öffentlichen Personennahverkehr weiter stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Bettina Martin, zeigt sich ebenfalls sehr erfreut über die Einigung: „Es ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden in MV, dass ein Deutschlandticket für Studierende kommt. Damit können dann alle Studierenden im Land für einen einheitlich günstigen Preis öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Gerade im Flächenland MV ist ein kostengünstig nutzbarer Nahverkehr ein echter Standortfaktor für unsere Hochschulen und ein Stück Lebensqualität für die Studierenden“, so Martin.

Nach Angaben des Statistischen Amtes gab es an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Wintersemester 2022/23 insgesamt 38.380 eingeschriebene Studierende.

Die Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestariforganisationen können ab dem Sommersemester 2024 mit Hochschulen, Studierendenwerken oder Studierendenvertretungen Vereinbarungen über ein Semesterticket mit der Gültigkeit des Deutschlandtickets treffen. Die Abnahme eines Deutschlandtickets ist in diesem Falle für die Studierenden obligatorisch, eine monatliche Kündbarkeit nicht möglich.

Der Preis für das Deutschlandticket ist bundesweit einheitlich und beträgt 60 Prozent des jeweiligen Ausgabepreises des Deutschlandtickets (derzeit: 29,40 Euro je Monat beziehungsweise 176,40 Euro je Semester). Das Semesterticket gilt jeweils für den vereinbarten Zeitraum (in der Regel ein Semester) für alle immatrikulierten Studierenden. Der Preis für das Semesterticket wird über den Semesterbeitrag der Hochschulen vereinnahmt und an die Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünde weitergeleitet.

Zur Begleitung der Umsetzung des Deutschlandtickets ist durch die Verkehrsministerkonferenz ein Koordinierungsrat eingerichtet worden. Mitglied im Koordinierungsrat sind das Bundesverkehrsministerium, das Bundesfinanzministerium und die Verkehrsministerien der Länder. Außerdem nehmen die kommunalen Spitzenverbände, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) und die Deutschlandtarifverbund GmbH (DTV) beratend teil.

M-V verkürzt keine Öffnungszeiten von Kitas

Oldenburg: Jeder weitere Cent, den wir in die Kindertagesförderung investieren, fließt in die Qualität

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Empfehlungen des „Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme“ und des „Fachkräfte-Radars für KiTa und Grundschule“ der Bertelsmann Stiftung als nur teilweise hilfreich für Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet.

„Bei allen Vorschlägen für Verbesserungen dürfen wir nicht vergessen, was wir in unserem Bundesland bereits erreicht haben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In Mecklenburg-Vorpommern sind Kita und Ferienhort für alle Kinder gebührenfrei. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengleichheit. Mit 11,2 Stunden in der Kita und 9,9 Stunden im Hort haben wir den höchsten Betreuungsumfang, der dem Bedarf der Eltern vollkommen entspricht.

Über 3-Jährige werden zu 80 Prozent 45 Stunden und mehr betreut, unter 3-Jährige zu 78 Prozent 45 Stunden und mehr. Außerdem gibt es bei uns die höchste Betreuungsquote deutschlandweit, sie ist dreimal höher als in westdeutschen Ländern“, so Oldenburg.

„In Deutschland fehlen 429.100 Kitaplätze, davon 385.900 in westdeutschen Ländern, 44.700 im Osten“, führte die Bildungsministerin weiter aus.

„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Wartelisten für Kitaplätze, alle Kinder erhalten einen Platz. Wir erfüllen als eines der wenigen Bundesländer den Rechtsanspruch. Damit haben wir gute Bedingungen für Familien sowie für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.

Eine Einschränkung der Öffnungszeiten der Kitas und eine Verkürzung auf sieben Stunden, so wie es die Bertelsmann Stiftung vorschlägt, wird es in unserem Bundesland nicht geben. Es ist keine überzeugende Lösung, das Angebot einzuschränken, um den Personalschlüssel an das West-Niveau anzugleichen und um für mehr Erzieherinnen und Erzieher zu sorgen.

Es kann nicht sein, dass die Fachkraft-Kind-Relation gegen den Betreuungsumfang und die Platzanzahl ausgespielt wird. Verbessert werden müssen die Gruppengröße in MV, die Betreuungszeit und die Platzkapazitäten in den westdeutschen Bundesländern“, sagte Oldenburg.

„Richtig ist, dass es in unseren Kitas die größten Gruppen und das schlechteste Fachkraft-Kind-Verhältnis gibt. Hier werden wir schrittweise besser. Jeder weitere Cent, den wir in die Kindertagesförderung investieren, fließt deshalb in die Qualität.

Mit der jetzigen KiföG-Novelle setzen wir hier an und machen einen wichtigen Schritt nach vorn. Wir reduzieren das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14. Das ist ein finanzieller Kraftakt, der 11,8 Millionen Euro pro Jahr erfordert“, erläuterte sie.

„Die Ausgangsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern sind im Vergleich zu den anderen Ländern eine solide Voraussetzung für die nächsten Qualitätssteigerungen.

Die Beitragsfreiheit, die hohe Betreuungsquote, ausreichend Plätze und eine hohe Fachkräftequote von 84,1 Prozent sind eine gute Grundlage für Verbesserungen. Ich bin zuversichtlich, dass auch die notwendigen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Mecklenburg-Vorpommern bildet seit Jahren über Bedarf aus und die Ausbildungszahlen steigen weiter.

Mit unserer Fachkräfteoffensive ‚Großes schaffen für die Kleinsten‛ wollen wir Erzieherinnen und Erzieher stärker binden und die Zahl der Auszubildenden weiter erhöhen.

Schon heute entlasten Alltagshilfen Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas, damit sie sich verstärkt den pädagogischen Kernaufgaben widmen können. Dieses Programm wollen wir weiterführen und Alltagshilfen auch für ihre Tätigkeiten in den Kitas qualifizieren“, so die Ministerin.

Bauen für das Klima

Holzmarktkolloquium: Nachhaltiges Bauen für das Klima – trotz Krise

Wittenburg – Unter dem Motto „Ressource Holz – zukünftiges Rohholzaufkommen“ treffen sich heute in Wittenburg Expertinnen und Experten aus der Holzbranche und der Wissenschaft, um über die weitere Entwicklung der Holznutzung zu beraten.

Für Forstminister Dr. Till Backhaus haben die Entwicklung der Wälder und die Holznutzung in Mecklenburg-Vorpommern einen besonderen klimapolitischen Stellenwert: „Wald und Forstwirtschaft sind wie kaum ein anderer Sektor mit dem Klima verbunden. Der jährliche Beitrag der deutschen Forstwirtschaft und Holzverwendung zur Minderung der Treibhausgase aus Speicherungs- und Substitutionseffekten beträgt rund 92 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, das entspricht 11 % der deutschen Treibhausgasemission.

Für Mecklenburg-Vorpommern liegt der Beitrag bei jährlich 4,3 Millionen Tonnen CO2-Äq. bzw. 8,4 t CO2 pro Hektar (davon 0,1 Nettoerhöhung Holzproduktespeicher, 4,3 stoffliche und energetische Substitution; 4,0 Nettoerhöhung Waldspeicher). Allein der jährliche Klimaschutzbeitrag der Wälder entspricht hier im Land rund 24% der Treibhausgasmission. Ohne die Substitutionseffekte der nachgelagerten Holzverwendung wäre dieser Beitrag nur halb so groß.“

Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Nutzung von Holz hat in den letzten Jahren die Baubranche gewonnen. Hier sei Mecklenburg-Vorpommern durch einen starken Aufholprozess inzwischen Vorreiter, betont der Minister: „Die Holzbauquote im Wohnungsneubau ist deutschlandweit von 2020 auf 2022 um 4,4% gestiegen und liegt derzeit bei 21,3%. In M-V ist die Holzbauquote im selben Zeitraum um 42% gestiegen und liegt derzeit bei 25,4%“, so Backhaus.

Beunruhigend für den Trend seien jedoch die schlechten Signale aus der Gesamtwirtschaft, warnt Backhaus: „Der allgemeine Konjunkturrückgang war in diesem Jahr auch für die Forst- und Holzwirtschaft spürbar: Auftragseinbrüche im Bauhauptgewerbe führten in der deutschen Sägeindustrie zu einem Rückgang der Umsätze um fast 30%. Auch andere Bereiche der Holzwirtschaft haben Umsatzeinbußen zu verkraften.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ist es deshalb umso wichtiger, dass die Politik einen verlässlichen Rahmen bietet. Die jüngsten bundespolitischen Ereignisse sind dabei allerdings nicht hilfreich und führen zu neuen Verunsicherungen. Der gut anlaufende, nachhaltige Umbau der Wirtschaft darf jetzt bloß nicht abgewürgt werden“, so Backhaus.

Insgesamt sei laut Minister Backhaus die Bedeutung der Holznutzung für die deutsche Wirtschaft nicht zu unterschätzen: „Deutschlandweit arbeiten über 115.500 Unternehmen mit etwa 1,03 Millionen Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 181 Milliarden Euro im Cluster Forst und Holz. Davon allein in MV rund 2.800 Unternehmen mit mehr als 13.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,4 Milliarden Euro. Das sind wichtige Arbeitsplätze in einer Branche mit Zukunft!“

Sorgen bereiten dem Minister auch die klimabedingten Herausforderungen für die Waldbewirtschaftung: „In Bezug auf die Waldsituation und den Holzmarkt haben uns die letzten Jahre sehr deutlich gezeigt, wie angreifbar wir sind, wenn Sturmereignisse, Trockenheit und Käferbefall geballt auftreten. Diese Schadereignisse haben seit Anfang 2018 zu bundesweit über 200 Millionen Kubikmeter Schadholz geführt, darunter mit gut 80% am stärksten vertreten die Fichte.

Der wirtschaftliche Schaden beläuft sich insgesamt auf circa 15 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr werden für Deutschland wieder 22 Millionen Festmeter Schadholz erwartet. Für unser Bundesland rechnen wir mit ca. 500.000 Festmeter Schadholz“.

In Mecklenburg-Vorpommern werde deshalb schon seit Jahren auf eine konsequente Waldmehrung und nachhaltige Waldbewirtschaftung gesetzt: „Wichtige Bedingung für die Branche ist die Waldstabilität. Diese wollen wir mit gezielten, beschleunigten Waldumbaumaßnahmen sichern. Unser Bundesland hat 2021 die Initiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ mit 20 Millionen Euro begonnen, um Maßnahme zur Waldstabilisierung und Waldmehrung umzusetzen. Aus diesen Mitteln konnten wir bisher 1.500 Hektar neu aufforsten“, so der Forstminister.

Seit 25 Jahren bewirtschaftet das Land MV seinen Wald durch eine naturnahe Forstwirtschaft und setzt verstärkt auf natürliche Verjüngung der Waldbestände. Auf circa 10% der Waldfläche (52.000 Hektar) findet keine Holznutzung statt, davon 35.000 Hektar (6,6%) Prozessschutzwälder (Nationalparke, Naturschutzgebiete, Naturwaldreservate). Auf weiteren 38.900 Hektar (7,4%) ist die Nutzung eingeschränkt. Insgesamt sind auf 17,3 % der Waldfläche Nutzungen nicht erlaubt oder eingeschränkt (Bundesdurchschnitt: 8,6%).

Der Gesamtholzeinschlag in Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahr 2020 bei 1,876 Millionen m3 (Holzeinschlagsstatistik, Statistisches Bundesamt, 2021). Dies entspricht einem Anteil von 2,3% am Gesamtholzeinschlag Deutschlands; vergleichbar mit dem Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Holzeinschlag hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert; von 1,4 Millionen m³ (2003) auf 1,876 Millionen m³ (2020). Dabei erfolgte der größte Anteil des Holzeinschlags mit 904.552 m³ in der Landesforstanstalt MV, was einem Anteil von circa 50% entspricht.