Richtigstellung zur Berichterstattung in der OZ

Schwerin – Auf den Beitrag der Ostsee-Zeitung vom 29. Juli 2023 („Nord-Stream-2-Projekt in Rostock: Neue Mails belasten Minister Pegel“) erklärt das Innenministerium: Die Darstellungen der Ostsee-Zeitung sind falsch und werden von den dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss – PUA – übergebenen Unterlagen in keiner Weise getragen.

Soweit der Beitrag suggeriert, die Landesregierung habe mit der Firma Rokai selbst aktiv verhandelt, zeigt der gesamte dem PUA übergebene Email-Verkehr, dass kein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Unternehmen Rokai und der Landesregierung im Dezember 2020 im Zusammenhang mit der möglichen Verpachtung bestand. Die Stadt Rostock wandte sich an die Verkehrsabteilung im damaligen Energieministerium mit der Frage, ob das Energieministerium politische Bedenken hätte, wenn die Stadt Rostock dem Unternehmen ein wassernahes Grundstück verpachtet, um darauf mit der Pipeline zusammenhängende Arbeiten zu verrichten. Es ergibt sich daraus keinerlei eigenes Verhandeln, Anregen dieser Verpachtung oder Mitwirkung am Pachtvertragsabschluss. Diese suggerierte Darstellung ist und bleibt also falsch.

Soweit der Eindruck erweckt wird, die Landesregierung habe wissentlich Arbeitsplätze einer zum für die Verpachtung beabsichtigten Grundstück benachbarten Werft gefährdet, ist auch dies ausweislich der übergebenen Emails grob falsch. Der Email-Verkehr schließt mit dem Hinweis, dass die Stadt Rostock ihrerseits – erkennbar erstmalig – gegenüber dem Ministerium von Bedenken der benachbarten Werft gegen eine solche Verpachtung berichtet hatte – und zwar geäußert durch die Werft gegenüber der Hansestadt Rostock. Zudem wird darin festgehalten, dass die Stadt dieses Risiko nicht eingehen wollte.

Es hat schon keinen Einsatz der Landesregierung für eine Verpachtung des städtischen Grundstücks an das private Unternehmen gegeben – diese Initiative ging ausweislich des Mail-Verkehrs von der Hansestadt Rostock aus. Es gab auch kein aktives Werben der Landesregierung gegenüber der Stadt Rostock für diese Verpachtung. Diese Frage ging alleinig von der Stadt aus und richtete sich an die Landesregierung, nicht umgekehrt.

Erst Recht hat die Landesregierung ein möglicher Weggang der Bestandswerft aus Rostock nicht „nicht gekümmert“ – vielmehr erfuhr das Energieministerium von diesen Bedenken der Werft erst durch die Stadt Rostock, die zugleich mitteilte, deshalb von einer solchen Verpachtung Abstand nehmen zu wollen und nach Alternativen suchte. Es gab danach keinerlei in den Emails erkennbare Reaktion der Landesregierung gegenüber der Stadt Rostock, mit der für ein anderes Handeln geworben worden wäre. Diese Vorwürfe sind also nicht nur an den Haaren herbeigezogen, sondern die Emails sind für diese haltlosen Vorwürfe entgegen ihres ausdrücklichen Inhalts ausgelegt worden!

Usedom-Beachcup eröffnet

Weltweit größtes Beachvolleyball-Event: Sport-Staatssekretärin Grimm eröffnet Usedom-Beachcup

Insel Usedom – „Ich darf Sie herzlich willkommen heißen zum 22. Usedomer Beachcup im Beachvolleyball, hier im Ostseebad Karlshagen. Einem Turnier, dass europa-, ja sogar weltweit seinesgleichen sucht.“ Mit diesen Worten eröffnete Sport-Staatssekretärin Grimm am (heutigen) Samstag den Usedom-Beachcup und begrüßte die rund 1.200 teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler.

In den kommenden Tagen finden auf einem insgesamt rund 1.5km langen Strandabschnitt Wettbewerbe auf knapp 90 Beachvolleyballfeldern statt. Die Wettkämpfe, an denen sowohl Leistungssportlerinnen und -sportler als auch Breitensportlerinnen und -sportler teilnehmen, umfassen dabei alle Altersgruppen vom Kids- und Teens-Cup bis zum Seniorenbereich. „Nicht zuletzt aufgrund dieser Vielfalt ist der Usedom-Beachcup über Jahre hinweg zu einem festen Bestandteil des Sportkalenders Mecklenburg-Vorpommerns geworden und hat eine enorme Strahlkraft entwickelt“, so Grimm.

Organisiert wird das auch durch Landesmittel geförderte Event von rund 200 Ehrenamtlichen des Usedomer Beachcup Fördervereins und des Volleyball-Clubs Greifswald mit Unterstützung von Partnern und Sponsoren. Ihnen dankte Grimm für ihr unermüdliches Engagement. „Nur durch Ihr Wirken und Ihren beispielgebenden Enthusiasmus ist ein Turnier dieser Größenordnung überhaupt möglich“, betonte die Staatssekretärin.

Der Usedom-Beachcup findet bereits seit dem Jahr 2000 statt. Seit 2007 steht er im Guinness Buch der Rekorde als „Größter Beachvolleyball-Wettkampf”. Der Beachcup gelte laut Grimm damit auch als wichtiges Aushängeschild für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt.

Chef der Staatskanzlei auf Sommertour

Dahlemann: Wirtschaft investiert und Regionalproduzenten wachsen

Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann hat am Donnerstag und Freitag seine Sommertour quer durchs Land fortgesetzt und erneut eine positive Bilanz gezogen. „Der zweite Wirtschaftstag innerhalb der Sommertour hat sich wirklich gelohnt. Ich habe sehr engagierte Unternehmen kennengelernt, die am Ball bleiben, investieren, um weiter marktfähige Produkte anbieten zu können“, erklärte Dahlemann. Er besuchte am Donnerstag das Unternehmen Trolli in Hagenow, die Dr. Diestel GmbH in Rostock und die Weber Maschinenbau GmbH in Neubrandenburg.

„Ob in Hagenow, Rostock oder Neubrandenburg – überall habe ich eine positive Geschäftsstimmung gespürt und eine optimistische Haltung, was die Entwicklung der Unternehmen angeht. Das Wirtschaftsklima ist besser, als manchmal dargestellt wird. Es zahlt sich auch aus, die zur Verfügung stehenden Fördertöpfe zu nutzen“, so Dahlemann weiter.

Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) hat Trolli seit 2000 beispielsweise Zuschüsse von rund 7,7 Millionen für Erweiterungsinvestitionen erhalten, die Dr. Diestel GmbH, die selbst konzipierte Klima-, Lüftungs-, Kälte und Reinraumtechnik herstellt, rund 434.000 Euro und der weltweite Marktführer Weber Maschinenbau seit 2003 mehr als 12,5 Millionen Euro für verschiedene Erweiterungen.

„Es ist wichtig, dass das Erfolgsinstrument GRW-Förderung als Kern der Wirtschaftsförderpolitik nicht von Kürzungen des Bundes betroffen ist. Wir können wirklich stolz auf das sein, was in den Unternehmen in unserem Land geleistet wird und welchen Einfluss dies auf attraktive und sichere Arbeitsplätze hat. So ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weber Maschinenbau GmbH seit der Gründung 1999 von 39 auf heute 517 gestiegen. Von Anfang an wurde hier in den eigenen Nachwuchs investiert. Seit 1999 haben 170 Azubis eine Ausbildung absolviert“, lobte Dahlemann.

„Natürlich aus MV“ – so der Titel des Thementags am Freitag mit Besuchen in der Inselmühle Usedom in Mönchow, im Regionalladen Anklam, in Eggesin in der Blaubeerscheune und bei der Torney Landfleischerei Pribsleben GmbH in Altentreptow.

„Auch hier war zu spüren, mit wieviel Engagement alle dafür sorgen, dass wir gesunde Lebensmittel aus der Region auf dem Tisch haben. Ich freue mich sehr, dass wir der Inselmühle Usedom, dem Regionalladen Anklam und der Blaubeerscheune Eggesin das Regionalzeichen MV „Natürlich aus MV“ für ihre Leistungen überreichen konnten. Das Regionalzeichen „Natürlich aus MV“ steht für die natürliche Vielfalt des Landes und seiner Produkte, denn diese überzeugen durch Natürlichkeit, Handwerkskönnen und Innovation.

Bei Gästen und Einheimischen steigt das Bewusstsein und auch die Nachfrage“, so Dahlemann. Mit den heutigen Regionalzeichen wurden bisher 57 Regionalzeichen an Unternehmen der Ernährungsbranche im Land verliehen. Der Staatssekretär appellierte an Produzenten einheimischer Produkte: „Beantragen sie das Regionalzeichen. Es ist eine gute Möglichkeit, für Ihre Produkte zu werben, Marketing zu professionalisieren und eine Markenkette mit Erkennungswert herzustellen.“

Angehende Lehrkräfte starten zum Schulbeginn

Oldenburg: Zum Schuljahresbeginn den angehenden Lehrkräften einen guten Start

Schwerin – Am Dienstag, den 1. August 2023, begrüßt Mecklenburg-Vorpommern 81 angehende Lehrerinnen und Lehrer bei einer Festveranstaltung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin. Sie treten ihren Vorbereitungsdienst an den staatlichen Schulen an.

Von den 81 Referendarinnen und Referendaren beginnen 20 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, 15 das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und sechs das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. Hinzu kommen 18 Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Regionalen Schulen und 22 für das Lehramt an Gymnasien. 78 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihre Erste Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Ich freue mich ganz besonders über den zahlreichen Nachwuchs in der Sonderpädagogik. Aber nicht nur sie, sondern jede einzelne Lehrkraft wird an unseren Schulen dringend gebraucht und gern ausgebildet. Ich wünsche Ihnen einen guten Start und eine tolle, arbeits- und erlebnisreiche Zeit“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Leider verzeichnen wir insgesamt leicht sinkende Zahlen über die vier Dienstantrittstermine hinweg, weil nicht ausreichend Lehramtsstudierende ihr Studium beenden. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium an einem neuen Lehrerbildungsgesetz und an kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der ersten Phase der Lehramtsausbildung. Gleichzeitig arbeitet das BM an einer Verbesserung der zweiten Phase“, stellt Oldenburg in Aussicht. „Um weitere Lehrkräfte zu gewinnen, werden wir das Referendariat neu ausrichten. Es soll neu strukturiert, praxisnäher und bedarfsorientierter sein.“

Zum 1. August wird die „Doppelqualifikation“ angeboten. Diese besondere Form der Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet weitere Chancen im Schuldienst des Landes. „Mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für eine weitere Schulart können die Nachwuchslehrkräfte ihre Einsatzmöglichkeiten verbessern – und schauen in der Ausbildung über ihren Tellerrand hinaus“, erläutert die Bildungsministerin. Der Vorbereitungsdienst mit Doppelqualifikation dauert 24 Monate, der reguläre Vorbereitungsdienst 18 Monate.

Vier Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Regionalen Schulen wollen ab 1. August 2023 neben dem Zweiten Staatsexamen für das von ihnen studierte Lehramt die zusätzliche Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen erwerben. Neun Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Gymnasien erwerben neben dem Zweiten Staatsexamen eine zusätzliche Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen und weitere 13 die für Regionale Schulen.

Nach Abschluss des Lehramtsstudiums müssen Absolventinnen und Absolventen nicht lange auf den nächsten Bewerbungsdurchgang warten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern stellt Mecklenburg-Vorpommern viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein. Für die nächsten Einstellungstermine gelten folgende Bewerbungsfristen:

  1. Oktober 2023:         am 05.06.2023 abgelaufen
  2. Februar 2024:         18.09.2023 – 09.10.2023
  3. April 2024:              20.11.2023 – 11.12.2023
  4. August 2024:          18.03.2024 – 08.04.2024

„Wenn wir die Attraktivität der Ausbildung und unserer Schulen erhöhen, können die Referendarinnen und Referendare dank der Übernahmegarantie des Landes gleich hierbleiben und ohne ein neues Bewerbungsverfahren direkt in den Lehrerberuf einsteigen“, betonte Oldenburg.

Unterrichtsversorgung stärken, Qualität sichern

Oldenburg: Beratersystem wird angepasst

Schwerin – Das Bildungsministerium hat mit seinem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) ein Berater- und Unterstützungssystem entwickelt, um die Qualität der schulischen Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln. Dieses System muss angesichts der aktuellen Erfordernisse neu strukturiert und optimiert werden.

„Priorität hat eindeutig die Unterrichtsversorgung. Sie ist für die Landesregierung ganz klar Maßstab des Handelns“, stellt Bildungsministerin Simone Oldenburg klar. „Wenn wir versuchen, im Land mehr Lehrkräfte zu gewinnen, müssen wir auch das Potenzial im Institut heben. Allerdings müssen wir das eine tun, ohne das andere zu lassen: Wir brauchen weiterhin das Unterstützungs- und Beratersystem für unsere Schulen, aber müssen dennoch an das IQ M-V abgeordnete und versetzte Lehrkräfte vermehrt in den Unterricht zurückbringen.“

Angesichts des hohen Lehrkräftebedarfs, der Arbeitsbelastung und der neuen Herausforderungen sollen das Beratersystem für die Schulen und die Begleitung der praktischen Lehrkräfteausbildung optimiert werden. Ziel ist es, bestehende Synergiepotenziale zu erschließen, um gleichzeitig ein leistungsfähiges Unterstützungssystem zu erhalten und die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Mehr abgeordnete und versetzte Lehrkräfte sollen ihre Erfahrungen wieder in den Unterricht einbringen.

„Wir können nur Unterricht entwickeln, wenn wir das mit erfahrenen Lehrkräften tun. Das heißt, es werden weiterhin immer ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer notwendig sein, zum Beispiel für die Ausbildung der Nachwuchslehrkräfte im Referendariat und im Seiteneinstieg, für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, zur Erarbeitung von Rahmenplänen und zentralen Abschlussprüfungen, zur Entwicklung von Schulversuchen und für die Fort- und Weiterbildung“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg. Diese Aufgaben erfolgen in Form von Abordnungen mit klar definiertem Umfang und Zeitraum.

Derzeit sind 76 ausgebildete Lehrkräfte an das Bildungsministerium abgeordnet, davon allerdings 22 in einem nur geringfügigen Umfang von 1 bis 5 Lehrerwochenstunden (LWS), weitere 21 mit 6 bis 10 LWS. Von den 267 ans IQ M-V abgeordneten Personen sind 180 mit 1 bis 5 LWS tätig.

Insgesamt waren am 1. Juni 2023 Lehrkräfte im Umfang von 130,1 Vollzeitäquivalenten am Ministerium, im IQ M-V, an den Staatlichen Schulämtern oder sonstigen nachgeordneten Landesbehörden tätig – rechnerisch ca. 1 Prozent aller Lehrkräfte.

Das IQ M-V ist im Bildungsministerium, der obersten Schulbehörde des Landes, Teil der Abteilung „Lehrkräftebildung und Digitalisierung“. Die Staatlichen Schulämter sind als untere Landesbehörden für die allgemein bildenden Schulen zuständig. Sie sind die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen. Die Schulrätinnen und Schulräte für die beruflichen Schulen haben ihren Sitz im Bildungsministerium.

Zuschuss für die Verbraucherzentrale M-V

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt: „Der steigende Energieberatungsbedarf erfordert mehr Personaleinsatz.“

Schwerin – Die Landesregierung hat einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hintergrund ist der gestiegene Bedarf für Beratungen in Sachen Energie.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der gestiegene Bedarf an Energieberatungen, zum Beispiel zum Heizungsaustausch oder zu Fördermöglichkeiten, aber auch an Rechtsberatung wie etwa zu falschen Berechnungen von Abschlägen oder die Prüfung der Betriebskostenerhöhungen bzw. -abrechnungen, ist bei der Verbrau­cherzentrale Mecklenburg-Vorpommern deutlich erkennbar. Der Trend geht noch weiter nach oben. Allein im ersten Halbjahr 2023 sind es knapp 1.800 Gespräche gewesen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch rund 1.500.

Dieser Mehrbedarf muss kompensiert werden. Darum ist der Zuschuss von 10.000 Euro für die Abdeckung des personellen Aufwands bis zum Jahresende sehr wichtig. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt ein wichtiger Anlaufpunkt für die Menschen. Vor allem ärmere Frauen und Männer sowie Familien, die von den gestiegenen Preisen betroffen sind wenden sich an die Verbraucherzentrale“, sagt Verbraucherschutz­ministerin Bernhardt.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V., Wiebke Cornelius: „Unsere Mitarbeiterinnen an den Servicetelefonen haben in den vergangenen Monaten bis an die Grenzen des Machbaren gearbeitet, um den Ansturm von Anfragen professionell bewältigen zu können und dabei den Ratsuchenden auch immer individuell gerecht zu werden.

Der Zuschuss gibt uns damit die Möglichkeit, die Kolleginnen bis zum Jahresende zu entlasten. Wir verstehen den Zuschuss daher gleichermaßen als Wertschätzung der Arbeit unserer Mitarbeitenden wie auch als Unterstützung, dem hohen Nachfragebedarf der Bürgerinnen und Bürger weiter gerecht zu werden.“

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen unterstützt in Deutschland seit 1978 private Haushalte dabei, Energie effizient einzusetzen, erneuerbare Energien zu nutzen und damit sowohl CO2 wie auch Kosten zu sparen. Derzeit sind es in Mecklenburg-Vorpommern 28 Energiestützpunkte mit 16 Energieberatenden auf Honorarbasis.

Welt-Ranger-Tag in M-V

Schwerin – Jedes Jahr am 31. Juli findet der Welt-Ranger-Tag statt. Ziel ist es, an diesem Tag weltweit auf die wichtige Arbeit der Rangerinnen und Ranger für den Schutz des Natur- und Kulturerbes aufmerksam zu machen. Der World Ranger Day wurde 2007 von der International Ranger Federation (IRF) ins Leben gerufen. Er wird von der The Thin Green Line Foundation (TTGLF) und anderen Organisationen unterstützt. Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann freut sich über das breite Angebot an Aktionen und das Engagement im Land.

„Die Aufgaben der Rangerinnen und Ranger in den Nationalen Naturlandschaften sind ausgesprochen vielfältig und unterscheiden sich je nach Schutzgebiet. Eines haben sie jedoch gemeinsam: Der Schutz, die Erhaltung und die Pflege der Natur hat in allen Gebieten oberste Priorität. Rangerinnen und Ranger kümmern sich beispielsweise darum, dass der Bestand unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten bleibt. Dazu beobachten und erfassen sie die Arten und achten darauf, dass Verhaltensregeln eingehalten werden. In ihren Führungen zeigen und erklären sie nicht nur die einzigartigen Naturlandschaften ihrer Schutzgebiete, sondern auch, was Gäste und Einheimische zu ihrem Erhalt beitragen können. Für ihren täglichen Einsatz und ihr Engagement gilt es einmal mehr Danke zu sagen“, so die Staatssekretärin.

Die 13 Nationalen Naturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich mit vielfältigen Erlebnisangeboten.

Zu einer „Paddeltour im Mondenschein“ auf dem Goldberger See lädt der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide ein. Naturfreunde erfahren erstaunliche Fakten über die Jäger der Nacht und warum die Dunkelheit für die Artenvielfalt so bedeutsam ist. Eine Radwanderung mit dem Ranger zur Halbinsel Gnitz steht im Naturpark Insel Usedom auf dem Programm. Die Tour führt über die ehemaligen Fischerdörfer Netzelkow und Lütow in das Naturschutzgebiet „Südspitze Gnitz“. Geführte Wanderungen und Kanutouren ergänzen das Programm der Naturparke und sind auch individuell buchbar.

Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft lädt Ranger Lutz zu einer Führung entlang des Leuchtturmweges zum Darßer Ort ein und berichtet Spannendes rund um „300 Jahre Waldgeschichte(n)“. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung hat er jede Menge Wissenswertes parat und gibt Einblicke in die Arbeit im Schutzgebiet. Über die abwechslungsreiche Tätigkeit der Nationalpark-Ranger können sich auch Gäste des Müritz Nationalparks an der Nationalpark-Information in Boek informieren. Rangerinnen und Ranger geben Einblicke in ihren Arbeitsalltag, es kann gerätselt und gequizzt und an verschiedenen Sonderführungen teilgenommen werden.

Die Ranger des Biosphärenreservates Südost-Rügen laden Einheimische und Gäste auf die Streuobstwiese Blieschow bei Lancken-Granitz ein. Besucherinnen und Besucher erfahren hier Wissenswertes über die tägliche Arbeit der Ranger im Biosphärenreservat und weltweit. Daneben geben die Ranger Tipps zu einer naturnahen Gartengestaltung und zum Artenschutz in Siedlungsbereich.

Zu den Nationalen Naturlandschaften in M-V zählen die drei Nationalparke, drei UNESCO Biosphärenreservate sowie sieben Naturparke, die mit einer Fläche von insgesamt 547.300 ha etwa 17,7 Prozent der Landesfläche einnehmen. In den Naturparken sind aktuell 28 Rangerinnen und Ranger, in den Nationalparken 69 Rangerinnen und Ranger und in den UNESCO Biosphärenreservaten 30 Rangerinnen und Ranger beschäftigt.

Alle Veranstaltungsangebote, Termine und Informationen zu den Nationalen Naturlandschaften in M-V finden Sie unter www.natur-mv.de.

96,5 % der Grundsteuererklärungen eingereicht

Schwerin – Am 1. Juli 2022 begann die Bearbeitungszeit für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Über ein Jahr später sind ca. 680.500 Erklärungen bei den Finanzämtern des Landes eingegangen, dies entspricht einer Eingangsquote von 96,5 %. Etwa 104.000 Erklärungen wurden davon in Papierform eingereicht.

„Es freut mich, dass die Erinnerungsschreiben, die Anfang Mai von den Finanzämtern versandt wurden, noch einmal für einen deutlichen Anstieg der Abgabequote um 6 % geführt haben. Rund 40.000 Erklärungen haben uns daraufhin erreicht. Trotzdem sind über 50 % der Erklärungen in den Finanzämtern bereits bearbeitet worden. Darüber bin ich sehr zufrieden und danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Etwa 361.100 Bescheide wurden bereits von den Finanzämtern erstellt. Somit sind bislang 51,2 % der vorliegenden Erklärungen abgearbeitet worden.

Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen noch nicht eingereicht haben, sollten dies zügig nachholen. Bei einer Nichtabgabe liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamtes, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen wird, um die Feststellung des Grundsteuerwertes sicherzustellen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören die Festsetzung eines Verspätungszuschlages, das Androhen und Festsetzen von Zwangsmaßnahmen, um eine Erklärungsabgabe zu erreichen, sowie die Durchführung einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Deutsch-Französisches Jugendwerk

Dahlemann: Engere Kooperation des Landes mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und der deutsche Generalsekretär des Deutsch-Französischen Jugendwerks Tobias Bütow haben gestern bei einem Treffen in der Schweriner Staatskanzlei eine engere Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und dem Deutsch-Französischen Jugendwerk vereinbart. So startet eine erste digitale Schulpartnerschaft zum neuen Schuljahr zwischen der Grundschule „Nordlichter“ in Schwerin und dem Collège Saint Martin in Rennes, der Hauptstadt der Bretagne. Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt das Projekt mit 16.000 Euro.

„Ich begrüße die erste digitale Schulpartnerschaft zwischen Frankreich und Mecklenburg-Vorpommern und bin sicher, dass sie dazu beitragen wird, junge Menschen für Frankreich zu begeistern. Gleichzeitig danke ich allen Lehrerinnen und Lehrern im Land, die diese Begegnungen organisieren. Diese Partnerschaften leisten einen entscheidenden Beitrag zum besseren Verständnis und zum friedlichen Zusammenleben von Jugendlichen aus unterschiedlichen Ländern“, erklärte Dahlemann. Außerdem sei Frankreich einer der wichtigsten Außenhandelspartner des Landes.

„Frankreich ist unser 6. wichtigster Außenhandelspartner mit einem Jahresvolumen in 2022 von über 1,1 Mrd Euro Warenaustausch. MV-Unternehmen exportieren nach Frankreich vor allem Geräte zur Elektrizitätserzeugung und -verteilung, Sperrholz, Span- und Faserplatten, Furnierblätter und Kaffee. Aus Frankreich importiert werden vor allem Chemische Enderzeugnisse und Chemische Halbwaren sowie Bleche aus Eisen und Stahl“, so Dahlemann weiter.

„Für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist es eine sehr gute Nachricht, dass die Zusammenarbeit mit dem DFJW intensiviert wird. Eine deutsch-französische Jugendbegegnung ist eine einzigartige Chance für jeden jungen Menschen. Schon ein mehrtägiger Austausch in einem anderen Land prägt Biographien, Bildungswege und Berufseinstiege. Dafür muss man kein Französisch können! Wir bauen auf langjährig bestehende Städtepartnerschaften und wichtige Vorarbeiten des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern auf. Insbesondere nach der Pandemie ist es wichtiger denn je, dass junge Menschen wieder mehr Europa erleben. Schul- und Jugendaustausch ist Friedens- und Zukunftsarbeit,“ sagt Bütow.

Das DFJW unterstützt den Jugendaustausch zwischen Deutschland und Frankreich und hat zwischen 2018 und 2021 Projekte von und mit Mecklenburg-Vorpommern mit 400.828 Euro gefördert. Gemeinsam mit dem Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern Hierzu sind mehrere französisch-deutsche Austauschprojekte geplant, u.a. mit dem Verband für Behinderten und Rehabilitationssport M-V zum Thema: Rund um die Paralympische Spiele – Sport und Inklusion.

Seit 2020 besteht beim DFJW außerdem der Deutsch-Französische Bürgerfonds, der in diesem Jahr fünf Projekte zwischen Frankreich und Mecklenburg-Vorpommern fördert – u.a. den sportlichen Austausch zwischen dem SV Turbine Neubrandenburg und der Partnerstadt Nevers und die künstlerische Städtepartnerschaft zwischen Schwaan und Barbizon. Hier werden Kunstwerke in der Kunstmühle Schwaan gezeigt und anschließend in der kleinen Stadt Barbizon südlich von Paris, der sogenannten „Mutter aller Künstlerkolonien“.

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisation im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit mit Standorten in Paris und Berlin. Die Gründung des DFJW geht auf den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, den „Élysée-Vertrag“, von 1963 zurück. Aufgabe des DFJW ist es, die Verbindungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Frankreich auszubauen und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen.

Seit 1963 hat das DFJW mehr als 9,5 Millionen jungen Menschen die Teilnahme an mehr als 382.000 Austauschprogrammen ermöglicht. Das DFJW fördert jedes Jahr 8.000 Begegnungen (4.700 Gruppenaustausch- und 3.300 Individualaustauschprogramme), an denen etwa 190.000 Jugendliche, davon ca. 21% Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, teilnehmen.

Zeugnisse für Referendarinnen und Referendare

Oldenburg: Glückwunsch und Dank

Schwerin – 110 Referendarinnen und Referendare für den Schuldienst erhalten am Montag, 31. Juli 2023 ihre Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung. Von ihnen haben acht das Lehramt für Sonderpädagogik, 26 das Lehramt an Grundschulen, 16 das Lehramt an Regionalen Schulen, 51 das Lehramt an Gymnasien und neun das Lehramt an beruflichen Schulen erworben.

„Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Bestehen der Zweiten Staatsprüfung und damit zum Abschluss Ihrer praktischen Ausbildung,“ gratuliert Bildungsministerin Simone Oldenburg den Nachwuchslehrkräften. „Jetzt folgt ein wichtiger Lebensabschnitt für Sie, für uns: Ihr Einstieg in das Berufsleben als Lehrerin oder Lehrer. Diese ‚dritte Phase‛ der Lehrerbildung bedeutet ein lebenslanges Weiterlernen. Für das Meistern aller zukünftigen Herausforderungen und das Herausbilden Ihrer Lehrerpersönlichkeit wünsche ich Ihnen von Herzen viel Erfolg und Freude. Vielen Dank für Ihr Engagement – und das Ihrer Ausbilderinnen und Ausbilder.“

Bei einer Festveranstaltung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin begehen rund 60 der neuen Lehrkräfte zusammen mit ihren Familienmitgliedern und dem Bildungsministerium dieses besondere Ereignis. Zeugnisse, Blumen und kleine Präsente überreicht Dr. Uwe Viole, Leiter der Abteilung Lehrkräftebildung und Digitalisierung des Ministeriums, zu der u.a. das Institut für Qualitätsentwicklung gehört. Das IQ M-V ist für die Organisation und inhaltliche Gestaltung des Referendariats verantwortlich.

Von den 107 Absolventinnen und Absolventen, die an öffentlichen Schulen ausgebildet wurden, werden 57 ohne ein erneutes Bewerbungsverfahren direkt in den Schuldienst übernommen. Weitere 25 starten ebenfalls nahtlos zum 1. August 2023 unbefristet in den Schuldienst des Landes.

„Ich freue mich, dass sich schon jetzt fast 80% dieses Abschlussjahrgangs dafür entschieden haben, an unseren Schulen und in Mecklenburg-Vorpommern zu bleiben“, sagte die Bildungsministerin. „Das spricht für den Erfolg unserer Übernahmegarantie. Aber vor allem zeigt es, dass die Ausbildungsschulen und unser Land als Arbeitgeber die Referendarinnen und Referendare überzeugen konnten“, betonte Oldenburg. „Wir konnten an allen Schularten aus diesem Ausbildungsjahrgang Zuwachs gewinnen. Aber wir werden weiter daran arbeiten, mehr Lehrkräfte von uns zu überzeugen.“

22 der Absolventinnen und Absolventen starten zum 1. August 2023 als Lehrkräfte an einer Grundschule, 21 an einem Gymnasium, 14 an einer Gesamtschule, elf an einer Förderschule, acht an einer Regionalen Schule und sechs an beruflichen Schulen.

Badewasser-Qualität in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist durch eine Vielzahl an Gewässern geprägt. Ob Ostsee oder Bodden, Seen, Flüsse und Kanäle – unsere Gewässer sind beliebte Orte für Sport, Vergnügen und Erholung.

Frei nach dem Motto „Sommer, Sonne, Strand und Mee(h)r…“ sollen sich Bewohner und Gäste wohlfühlen und dabei auch einen unbeschwerten Aufenthalt in den Badegewässern Vorpommern-Rügens genießen.

Damit die Freude nicht getrübt wird, ist es wichtig, mögliche Gefahren und Gesundheitsrisiken zu kennen und darüber aufzuklären. Der Mensch besteht nicht nur zu einem großen Teil aus Wasser, er benötigt Wasser zum Leben. Ähnlich geht es auch vielen anderen großen und kleinen Lebewesen.

So verwundert es kaum, dass sich auch die allerkleinsten unter ihnen in den verschiedensten Gewässern heimisch fühlen – z. B. Bakterien oder Quallen als normale Bestandteile natürlicher Gewässer.

Gewöhnlich stellen sie für uns Menschen oder unsere (Haus-)Tiere keine unmittelbare Gefahr dar. Das kann sich dann ändern, wenn eine Reihe von Faktoren zeitgleich oder nacheinander zusammenkommen. Deshalb ist es gut, diese Risikofaktoren zu benennen und zu kennen:

Hygieneinspektoren des Gesundheitsamtes nehmen regelmäßig ab dem späten Frühjahr Wasserproben an ausgewählten repräsentativen Badestellen des Landkreises. Im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Mecklenburg-Vorpommern überprüfen sie, entsprechend der Vorgaben der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V), die Qualität der Badegewässer bzw. EU-gemeldeten Badestellen im gesamten Bundesland.

Auch im Landkreis Vorpommern-Rügen wird die Entwicklung der Gewässer genauestens beobachtet und analysiert. So liegen stets Informationen zur aktuellen Einstufung des Badegewässers vor und im Notfall kann eingegriffen werden, z. B. mit einem Badeverbot durch den Betreiber der Badestelle oder des Strandabschnittes.

Aktuell hat das LAGuS in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass in den gegenwärtigen Badewasseruntersuchungen der Ostsee und der Boddengewässer Vibrionen nachgewiesen wurden. In den Badewasserproben der Monate Juni und Juli des Landkreises Vorpommern-Rügen sind bisher keine Vibrionennachweise erfolgt.

Dennoch weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass bei Patienten mit vorhandenen Wunden und zusätzlich schweren Allgemeinerkrankungen bzw. einem geschwächten Immunsystem sowie bei Personen höheren Alters ein erhöhtes Risiko besteht, an einer Infektion durch Vibrionen zu erkranken.

Vibrionen sind ein natürlicher Bestandteil der Bakterienflora salzhaltiger Meerwässer. Sie vermehren sich insbesondere bei Wassertemperaturen von über 20 Grad.

Weitere Informationen:

Straßensanierungen in Greifswald

Greifswald – Nachdem der städtische Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M- V genehmigt wurde, lässt die Stadt mehrere Straßenabschnitte instand setzen. Mit der Maßnahme werden vor allem Löcher und Absatzaufbrüche beseitigt, die durch den Frost während des vergangenen Winters entstanden sind. Fahrzeugführer müssen mit zeitweisen Beeinträchtigungen rechnen.

Friedrich-Loeffler-Straße

Vom 31. Juli bis 4. August wird die Straßenführung der Friedrich-Loeffler-Straße zwischen Weißgerber Straße und Kapaunenstraße geändert. Wegen der Bauarbeiten wird die Straße halbseitig gesperrt und in Richtung Wollweberstraße als Einbahnstraße geführt.

Die Loeffler-Straße ist demnach in Fahrtrichtung Hansering von der Kapaunenstraße aus nicht befahrbar! Es kommt zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit der Tiefgarage Dompassage! Zudem werden in diesem Zeitraum einige Haltestellen im Streckenverlauf nicht bedient. Weitere Infos hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadtwerke Greifswald: https://www.sw-greifswald.de/Aktuelles#1147

Straße an der Mühle

Vom 8. bis 10. August wird die Straße an der Mühle in Eldena abschnittsweise bis zur Wiecker Brücke instand gesetzt. Am 8. August wird die Straßenoberfläche abgefräst, am 9. und 10. August erfolgt bereits der Asphalteinbau.

Während der Arbeiten wird der Verkehr halbseitig an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Wiecker Brücke ist während der Baumaßnahme nur für Fußgänger und Radfahrer passierbar. Mit Beeinträchtigung ist zu rechen.

In den nächsten Wochen wird zudem die Kreuzung Wolgaster Straße/Karl-Liebknecht-Ring instand gesetzt. Bereits abgeschlossen sind die Arbeiten in der Marienstraße, in der Straße Am Gorzberg, sowie in der Neumorgenstraße.

Schwedische Geschichte der Hansestadt Wismar

Schwedenweg – eine Zeitreise durch die schwedische Geschichte der Hansestadt Wismar

Wismar – Der Schwedenweg ist eine Zeitreise durch die schwedische Geschichte der Hansestadt Wismar. Auf diesen Höhepunkt dürfen sich Wismarer und Gäste wieder am Sonntag, 20. August, freuen. Los geht es um 11.45 Uhr vor dem Rathaus.

Mit musikalischer Begleitung von Marschkapellen aus Deutschland und Schweden begeben sich historisch gekleidete Gäste und Persönlichkeiten der Stadt auf den Schwedenweg.

Der Umzug führt durch die Wismarer Altstadt, vorbei an Gebäuden und Orten, die für die Wismarer Schwedenzeit Symbolcharakter haben, wie das Kommandantenhaus am Markt, das königlich-schwedische Tribunal im Fürstenhof, das Zeughaus und das königlich-schwedische Provianthaus. Chöre, Musikzüge, Tänzer und Stuntmen begleiten den Zug und unterhalten die Gäste des Festes mit Kurzprogrammen, die auf der Straße aus dem Zug heraus dargeboten werden. Der Zug hält für Salutschüsse einige Male auf der Strecke an.

Streckenverlauf Schwedenweg:

Marktplatz – Sargmacherstraße – St. Marien-Kirchhof – Papenstraße – Baustraße – Lübsche Straße – Ulmenstraße – Breite Straße – Bohrstraße – Krönkenhagen – Mühlenstraße – Bauhofstraße – Altwismarstraße – Hinter dem Rathaus – Marktplatz.

Der Festumzug endet gegen 13.00 Uhr auf dem Marktplatz. Daran anschließend findet ein Abschlusskonzert auf der Bühne auf dem Marktplatz statt.

Verkehrseinschränkungen

Neue Absperrschranken an den Straßenzügen in der Gartenstadt

Rostock – Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel des F.C. Hansa Rostock gegen den 1. FC Nürnberg am Sonntag, 30. Juli 2023, ab 13.30 Uhr im Rostocker Ostseestadion sind Verkehrseinschränkungen zu erwarten.

Ab 9 Uhr werden die Schillingallee bis zum Platz der Jugend sowie die Ernst-Heydemann-Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Auch das Parken ist in diesem Bereich ab 8 Uhr verboten. Die Erreichbarkeit der Notaufnahme des Universitätsklinikums Rostock für Hilfesuchende ist weiterhin gegeben.

Ab 11.30 Uhr gibt es wieder Verkehrseinschränkungen in der Gartenstadt. Entgegen der letzten Saison werden die Straßen Kopernikusstraße bis zur Kreuzung an der Schwimmhalle und der Trotzenburger Weg wieder befahrbar sein. Die Bauarbeiten in der Kopernikusstraße sind bis zum Spiel abgeschlossen. Die Gartenstadt ist für den öffentlichen Straßenverkehr nicht erreichbar.

Die Straße am Waldessaum/ Trotzenburger Weg dient den Anwohnern auf Grund der Einbahnstraße ausschließlich als Einfahrt in den Bereich und der Asternweg an der Ecke Kopernikusstraße als Ausfahrt aus dem Bereich. An den übrigen Straßeneinmündungen verhindern sieben Absperrschranken das Ein- und Ausfahren. Mit Spielbeginn werden sie wieder geöffnet. Feuerwehr- und Rettungskräfte können jederzeit an allen Zufahrten ein- und ausfahren.

Nach Möglichkeit sollten öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Im unmittelbaren Umfeld des Stadions stehen keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Auch der P + R-Parkplatz am Barnstorfer Ring hat nur eine begrenzte Kapazität.

Die Haltestellen des am Spieltag stattfindenden Schienenersatzverkehrs zwischen Rostock Hbf und Schwaan befinden sich am Konrad-Adenauer-Platz (Hauptbahnhof Nord).

In der Umgebung des Hauptbahnhofes sind die Parkplätze am Albrecht-Kossel-Platz (Hauptbahnhof Süd) und in der Erich-Schlesinger-Straße (vor Nordex, ehemals DMR) zwischen 9 und 20 Uhr gesperrt.

Für Besucherinnen und Besucher des Fußballspiels im Ostseestadion stehen kostenlos nutzbare Parkplätze am P + R-Parkplatz Barnstorfer Ring/Groß Schwaßer Weg bereit. Die Zufahrt sollte über den Autobahnring A 19/A20 und den Westzubringer (B 103, BAB A 20-Abfahrt Rostock West) erfolgen.

Wegen mehrerer Baustellen im Umfeld des Ostseestadions ist auch für den Durchgangsverkehr mit umfassenden Behinderungen zu rechnen. Der Bereich Reutershagen/Hansaviertel sollte daher wenn möglich weiträumig umfahren werden.

Die Besucher*innen sowie alle Verkehrsteilnehmer*innen werden um Beachtung der temporären Ausschilderungen und um Verständnis für die Einschränkungen gebeten.

Land will Schulabsentismus besser vorbeugen

Oldenburg: Weniger Bürokratie, kürzeres Verfahren, mehr Hilfe für die Schulen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet die Regelungen zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen. Im Schuljahr 2021/2022 gab es 403 Verstöße gegen die Schulpflicht, im Schuljahr 2022/2023 waren es 386.

Ministerin Simone Oldenburg hat schon zum Ende des Jahres 2022 veranlasst, das Verfahren im Umgang mit Schulabsentismus deutlich zu entschlacken: Das Verfahren ist eingekürzt, Berichtspflichten an die zuständige Schulbehörde wurden deutlich reduziert und erfolgen – ebenso wie die Einleitung von Bußgeldverfahren – nach dem 10. Fehltag. Nach dem 10. Fehltag hat auch eine Helferkonferenz unter Beteiligung der zuständigen Schulbehörde stattzufinden.

Zuvor trifft die einzelne Schule erzieherische bzw. Ordnungsmaßnahmen. Die Schulen erhalten zudem mehr Unterstützung durch das neue Kommunikations- und Beratungssystem für Eltern und Schule (KuBES), das seit dem letzten Schuljahr seine Arbeit am IQ M-V und an den vier Schulämtern aufgenommen hat.

„Die Ursachen für Schulabsentismus sind äußerst unterschiedlich. Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler passgenaue Unterstützung erhalten, aber die Lehrkräfte nicht weiterhin mit überbordenden Meldepflichten belastet werden“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weniger Bürokratie, kurze und effiziente Wege sollen helfen, Schulabsentismus in jedem Einzelfall möglichst früh zu beenden. Prävention erhält eine entscheidende Rolle.“

Zudem wird der Handlungsleitfaden für Schulen gegen Schulabsentismus von 2017 bis zum Schuljahr 2024/2025 grundlegend überarbeitet. Hierbei werden insbesondere die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt. Die Übersichtlichkeit soll erhöht, Mustervorlagen aktualisiert und zusammengefasst sowie offene Fragen zu Attesten und der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe geklärt werden.

Ziel ist es, einen deutlich schlankeren Leitfaden zu entwickeln, der auf frühzeitige Zusammenarbeit verschiedener Fachkräfte innerhalb und außerhalb der  Schule setzt, ein gutes Unterstützungssystem bereitstellt und die Lehrkräfte entlastet.