Jugend- und Schulsozialarbeit

Landkreis Vorpommern-Rügen erhält fast 2,3 Millionen Euro für Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Der Landkreis Vorpommern-Rügen und das Landessozialministerium haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,298 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist von hoher Bedeutung für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Vorpommern-Rügen“, so Drese.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Drese das Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Die mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Vorpommern-Rügen im kommenden Jahr 509.600 Euro für die Jugendsozialarbeit und 612.500 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 532.842 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 643.100 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Schnelltests für Kinder- und Jugendhilfe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 752 stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit 6.352 Plätzen. Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wird ein Großteil der Kinder und Jugendlichen aus diesen Einrichtungen zu ihren Herkunftsfamilien inner- und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern fahren.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen leisten seit Ausbruch der Corona-Pandemie hervorragende Arbeit unter schwierigen Bedingungen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Sie seien rund um die Uhr mit hohem Verantwortungsbewusstsein und großer Professionalität für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen da. Durch die Umsetzung von Hygienekonzepten und Quarantänesituationen sind die Herausforderungen nochmals gestiegen“, so Drese.

Momentan blicken die Beschäftigten in den Einrichtungen mit einiger Sorge darauf, wie die Situation sich nach den Feiertagen und der Rückkehr der Kinder und Jugendlichen aus ihren Herkunftsfamilien darstellen wird. „Gemeinsam mit den Einrichtungsträgern und den Jugend- und Gesundheitsämtern wollen wir alles tun, um das Infektionsrisiko in den Einrichtungen zu minimieren bzw. Corona-Ausbrüche schnellstmöglich festzustellen“, betonte Drese.

Das Land stellt deshalb kurzfristig 15.000 Schnelltestkits für die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Sie können ab sofort im Sozialministerium ausschließlich durch Landkreise und kreisfreie Städte abgeholt werden.

Drese: „Die Nutzung dieser Schnelltests ist eine zusätzliche Maßnahme für mehr Sicherheit in unseren stationären Jugendhilfe-Einrichtungen. Die Schnelltests sollen für aus ihren Herkunftsfamilien rückkehrende Kinder und Jugendliche sowie das Personal in den Einrichtungen zur Verfügung stehen, um die besondere Situation nach den Weihnachtsfeiertagen und über den Jahreswechsel meistern zu können.“

Weihnachtsmänner und Co im Labortest

Rostock – Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock hat in den vergangenen Wochen unter anderem Produkte untersucht, die in der Weihnachtszeit bei Verbrauchern sehr beliebt sind. Ergebnis: Es darf genascht werden – in Maßen versteht sich.

Alle 15 Proben Vollmilchschokolade mit weihnachtlichem Bezug gaben in der Amtsuntersuchung eine „gute Figur“ ab.

Verschiedene Hohlkörper und Formen, wie Weihnachtsmänner und Zapfen, wurden in den letzten Wochen in den Fachlaboren des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock analysiert. Sie alle stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V.

„Im Ergebnis haben unsere Stichproben ergeben, dass alle schokoladigen Naschereien beanstandungsfrei waren“, sagt Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin der Lebens- und Futtermitteluntersuchung im LALLF. Kakao-, Milch- und Milchfettgehalt entsprachen den Anforderungen der Kakaoverordnung. „Auch wenn die Nährwertkennzahlen Fett und Zucker so manchen Verbraucher zusammenzucken lassen, sie stimmten bei unseren Proben. Es war das eingewickelt, was auf der Verpackung stand“.

Die Expertin rät: „Sollten die schokoladigen Verführungen etwas länger auf ihren Verzehr warten und gelagert werden, dann am besten gleichmäßig kühl. So erhält man die Qualität“.

Pilzgifte in Nüssen und Trockenfrüchten?

Ob in der Weihnachtsbäckerei oder zum solo genießen – Nüsse und Trockenfrüchte sind eine Quelle für gesunde Energie und ernährungsphysiologisch wertvoll. Nüsse beinhalten gesunde Fette und Trockenfrüchte unter anderem Ballaststoffe. Getrübt wäre diese Qualität, wenn ein Schimmelpilzbefall mit krebserregenden Aflatoxin­bildnern vorliegen würde.

Aber: „Weder in den 33 in diesem Jahr untersuchten Proben Nüsse, noch in den 39 Proben Trockenfrüchten sind Aflatoxine nachgewiesen worden“, sagt Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. „Und auch sensorisch gab es keine Auffälligkeiten“, untermauert Feldhusen. Das heißt: Aussehen, Geruch und Geschmack der Nuss- und Fruchtvielfalt – alles lag im Normbereich.

Die Proben sind in üblichen Einkaufseinrichtungen des Landes entnommen worden und stammten ursprünglich aus verschiedenen Ländern. In der Analyse auf vier verschiedene Aflatoxine waren Proben von Erdnüssen (10), Haselnüssen (9), Walnüssen (9) und Paranüssen (5) sowie Backpflaumen (10), Aprikosen (10), Feigen (9), Datteln (8) und Cranberries (2).

Nüsse können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese können Gifte, die Mykotoxine entwickeln. Die Pilzgifte sind nicht mit bloßem Auge sichtbar und in der Regel auch nicht am Geruch oder Geschmack erkennbar. Ähnliches gilt für Trockenfrüchte. Hier bietet der Fruchtzucker Schimmelpilzen eine gute Wachstumsbasis.

Feldhusen rät: „Nüsse und Trockenfrüchte, die sichtbare Schimmelspuren aufweisen, müssen entsorgt werden. Sollten Sie einen atypischen Geschmack bemerken, z.B. muffig, ist das kein Genuss und kann gesundheitliche Nebenwirkungen provozieren.“ Ein atypischer Geschmack muss aber nicht zwangsläufig auf einen Schimmelpilzbefall hindeuten, es liegt jedoch ein erhöhtes Risiko dafür vor.

Um einen Schimmelpilzbefall im eigenen Haushalt zu vermeiden, sollten Nüsse und Trockenfrüchte kühl und trocken gelagert werden.

Räucherfisch im mikrobiellen Amtscheck

Im Jahr 2020 sind im LALLF Rostock planmäßig 62 heißgeräucherte Fischereierzeugnisse auf ihre mikrobiologische und sensorische Qualität hin überprüft worden. Häufig untersuchte Fischarten waren Makrele, Forelle, Stremellachs, Schwarzer Heilbutt, Buttermakrele, Saibling, aber z. B. auch Zander. Entnommen wurden sie in Form von verpackter Ware aus dem Einzelhandel oder lose aus Fischräuchereien oder Fischtheken.

51 der Fischproben waren in Ordnung (82 %).

In neun Fällen ist der Krankheitserreger Listeria monocytogenes nachgewiesen worden, davon in drei Proben in so hoher Konzentration, dass eine Gesundheitsgefahr gegeben war.

Die Sensorik – also der Test auf Geruch, Geschmack und Aussehen – war bei allen Proben beanstandungsfrei. Listerien verursachen auch keinerlei Veränderungen dieser Prüfkriterien. Das macht sie dann bei Vorhandensein über 100 Keimen pro Gramm Fisch auch gefährlich.

Zwei weitere Proben sind außerdem wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet worden.

Heißgeräucherte Fischwaren sind eine verbreitete Spezialität im Küstenland Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind sprichwörtlich an fast jeder Ecke, ob im Lebensmitteleinzelhandel oder am Stand eines Direktvermarkters zu bekommen. Der erzeugnistypisch sensible Produktcharakter, bei kleineren Herstellern oft nicht standardisierte Herstellungstechnologien, z. T. lange Haltbarkeitsfristen sowie nicht immer optimale Vertriebsbedingungen können auch beim durchgegarten Räucherfisch zu hygienischen Problemen führen.

Verbraucher erwarten bei gegarten Erzeugnissen nicht unbedingt ein Vorkommen von Listerien. Sie werden bei ordnungsgemäßer Herstellung durch entsprechend hohe Rauchtemperaturen abgetötet. Listerien kommen aber überall in der Umwelt vor. Sie sind in der Regel für gesunde Menschen von mäßig krankheitsauslösender Wirkung. Allerdings sind immunsuppressive sowie alte Menschen und Schwangere Risikogruppen, bei denen eine Infektion zu schweren Verläufen führen kann.

Um im Haushalt eine Vermehrung von Verderb- oder Krankheitserregern in geräucherten Fischerzeugnissen weitgehend zu verhindern, sind eine strikte Kühllagerung und zügiger Verbrauch empfehlenswert. Sensorisch abweichende Räucherfische sollten unbedingt entsorgt werden!

Hersteller mit auffälligen Ergebnissen sind neben entsprechenden Vollzugsmaßnahmen dringend aufgefordert, ihre Produktionstechnologie zu optimieren.

Neubau der Notaufnahme

Wolgast – In Wolgast soll die Notaufnahme am Kreiskrankenhaus Wolgast neu gebaut werden. „Die alte Notaufnahme entspricht nicht mehr den Erfordernissen einer modernen Notaufnahme, die täglich 24 Stunden für Notfälle in der Region geöffnet ist. Mit dem Neubau und der Neustrukturierung der Notfallversorgung wird das gesamte Krankenhaus zukunftsfähiger aufgestellt und zugleich den besonderen Anforderungen der Region besser gerecht“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Gesundheitsministerium unterstützt den Neubau mit acht Millionen Euro. „Da ein Umbau des jetzigen Bereiches bei laufendem Betrieb nicht möglich ist, haben wir uns gemeinsam für einen Neubau entschieden. Die neue Notaufnahme könnte bei optimalen Rahmenbedingungen Ende 2023 ihren Betrieb aufnehmen“, so Glawe weiter. Das Kreiskrankenhaus Wolgast ist ein Notfallkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung und somit der Stufe 1. Hauptvoraussetzung dafür sind unter anderem das Vorhandensein von Hauptabteilungen der Inneren Medizin und Chirurgie mit viszeralchirurgischer und unfallchirurgischer Kompetenz sowie die Kooperation mit einem spezialisierten, höherstufigen Krankenhaus, um Verlegungen jederzeit durchführen zu können.

„Mit einer leistungsstarken Rettungsstelle werden einerseits die Versorgungsstrukturen in der Region Wolgast und Usedom gestärkt“, unterstrich die Geschäftsführerin des Kreiskrankenhauses Wolgast, Marie le Claire. „Andererseits wird mit dem Neubau der bisherige erfolgreiche Kurs der Konsolidierung und Profilierung des Klinikstandortes Wolgast konsequent weiter fortgesetzt. Das dann komplett modernisierte Kreiskrankenhaus ist ein wichtiger Eckpfeiler in der medizinischen Infrastruktur im Nordosten“, so le Claire.

Der Neubau mit einer Gesamtfläche von 900 Quadratmetern ermöglicht vor allem effizientere Arbeitsprozesse und einfachere Abläufe in der Notfallversorgung, wo es im Ernstfall auf jede Sekunde ankommt. Der Neubau mit einem Aufwachbereich für fünf Patienten umfasst den gesamten Eingangsbereich von der aktuellen Notaufnahme bis zum Bettenhaus. Der Neubau wird gesonderte Warte- und Empfangsmöglichkeiten sowie eine entsprechende Holding-Area zur zügigen Abklärung der Weiterbehandlungsmöglichkeiten enthalten. In der Nähe der Aufnahmezone werden sich ein Schockraum und Räume mit hochwertiger Funktionsdiagnostik befinden, um unmittelbar in der Notaufnahme notwendige Untersuchungen durchführen zu können. Die Anfahrt und der Haupteingang der neuen Notfallzentrale werden sich um rund 15 Meter nach vorne verlagern. „Mit einem Baubeginn ist jedoch frühestens im Herbst nächsten Jahres zu rechnen“, informierte die Geschäftsführerin.

„Durch mehr Platz, kürzere Wege und eine schnellere Abklärung der Notfälle sollen gesundheitliche Risiken vermieden sowie stationäre Behandlungsfälle und Wartezeiten für ambulante Notfallpatienten reduziert werden“, sagte die Ärztliche Direktorin des Kreiskrankenhauses, Dr. Maria Zach. „Gerade in der touristischen Hauptsaison im Sommer kommt es zu Spitzen mit mehr als 100 Notfällen am Tag. Dann platzen wir aus allen Nähten.“

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 13.300 Patienten in der Notaufnahme behandelt, davon zwei Drittel ambulant und ein Drittel stationär bzw. vorstationär. In den Sommermonaten werden durchschnittlich 55 Patienten pro Tag versorgt. Im Winterhalbjahr sind es im Durchschnitt etwa 28 bis 35 Patienten. In diesem Jahr kamen coronabedingt etwas weniger Notfallpatienten zur Behandlung ins Kreiskrankenhaus. „An erster Stelle stehen Verletzungen der Hand oder des Handgelenkes, gefolgt von Bauch- und Rückenschmerzen sowie Verletzungen des Sprunggelenkes. Bei den internistischen Erkrankungen führen vorrangig Brustschmerzen und Bluthochdruck sowie eine Herz-Kreislaufschwäche zu einem Besuch in der Notaufnahme“, erläuterte die Medizinerin.

In der Kinderportalpraxisklinik am Kreiskrankenhaus Wolgast wird seit Juni 2017 mit Unterstützung des Gesundheitsministeriums eine neuartige Versorgungsform erfolgreich erprobt. Die in Wolgast praktizierte „Intersektorale pädiatrische Notfallversorgung“ verbindet die Vorteile einer stationären Anbindung mit denen einer ambulanten Versorgung. Seit dem 01. April 2020 befindet sich zudem eine ambulante Kinderarztpraxis mit drei Fachärzten im Kreiskrankenhaus Wolgast. Auch diese Ansiedlung wurde vom Land gefördert.

„Durch die Umwandlung der Kinderportalpraxisklinik in eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendmedizin mit zehn Plätzen und Aufnahme in den Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommerns zum 01. Oktober 2020 ist auch die angestrebte Überführung des Modelprojektes in die Regelversorgung in greifbare Nähe gerückt. Eine telemedizinische Vernetzung mit Kinderärzten in anderen Krankenhäusern ergänzt das innovative Konzept“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. Das Gesundheitsministerium fördert die zweite Projektphase der Tagesklinik mit 1,2 Millionen Euro. „Die finanzielle Unterstützung für weitere drei Jahre kann nun den Weg für deren endgültige Etablierung ebnen und damit langfristig zusätzliche Sicherheit für die Notfallversorgung kranker Kinder in der Region schaffen.“

Seit Eröffnung der Kinderportalpraxisklinik im Juni 2017 sind in dieser rund 6.000 Kinder betreut worden. Diese kamen zu 69 Prozent aus der Region Ostvorpommern und zu 31 Prozent aus weiteren Landesteilen Mecklenburg-Vorpommerns sowie aus anderen Bundesländern.

Grenznahe Kontrollen

Schwerin – Die verstärkten Kontrollen im grenznahen Raum zu Polen werden auch weiterhin fortgeführt. „Die Kontrollen verliefen bisher gut, die Ergebnisse zeigen uns aber auch, dass die Maßnahmen richtig und notwendig sind. Nicht allen Menschen, die nur mal kurz zum Einkaufen oder Tanken über die Grenze fahren wollen, scheint bewusst zu sein, dass sie unmittelbar nach ihrer Rückkehr die Pflicht haben, sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden und für die Zeit der Quarantäne besteht nach dem Infektionsschutzgesetz kein Anspruch auf Lohnfortzahlung“, betont Innenminister Torsten Renz. „Rund 1/3 der Einkaufstouristen sind nach der Ansprache durch die Polizei wieder umgekehrt. Die Polizei leistet so mit ihren Kontrollen wichtige Aufklärungsarbeit, auch dafür mein herzlicher Dank an alle Beamtinnen und Beamten.“

An den gemeinsamen Kontrollstellen der Landespolizei und der Bundespolizei mit Kräften der Polizeiinspektion Anklam, der Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast, des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV sowie Kräften der Bundespolizeiinspektion Pasewalk und des Hauptzollamtes Stralsund wurden am 12.12.2020 sowie vom 16.12. bis einschließlich 21.12.2020 an sieben Tagen insgesamt 5.245 Fahrzeuge in der Grenzregion kontrolliert. Von 160 Personen wurden die Personalien aufgrund der Quarantäneverordnung M-V aufgenommen und an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Diese 160 Personen müssen sich, gemäß den Bestimmungen der Quarantäneverordnung aufgrund ihrer Rückreise nach Deutschland, in die häusliche Absonderung begeben.

Innenminister Renz kündigte an, dass es auch über die Feiertage bis zum 1. Januar Kontrollen an den ehemaligen Grenzübergängen geben wird. Ein Schwerpunkt werde dann auch der Hinweis auf das in Mecklenburg-Vorpommern bestehende Verbot zum Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sein. Minister Renz warnte in diesem Zusammenhang noch einmal davor, über die Grenze nach Polen zu fahren und sich dort mit Feuerwerk einzudecken: „Den Böllern fehlt oft die CE-Kennzeichnung, die in Deutschland erforderlich ist. Bei Verwenden dieser Böller drohen empfindliche Strafen.“

Erneut Geld für Volleyballerinnen

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat weitere Hilfen für die Bundesliga-Volleyballerinnen vom Schweriner SC genehmigt. Das Land unterstützt den SSC Palmberg Schwerin mit gut 83.000 Euro. Die Mittel kommen aus dem MV-Schutzfonds als „Liquiditätshilfe Profisport“ für in wirtschaftliche Bedrängnis geratene (semi-)professionelle Sportvereine.

,,Die Landesregierung hat zugesagt, unseren Spitzenvereinen im Land in schwieriger Zeit, wo immer es geht, beizustehen. Das halten wir“, sagte Drese. „Deshalb schöpfen wir alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um zumindest einen Teil der Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs und damit einhergehender fehlender Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen abzufedern.“

Die Zuwendung an den SSC soll vor allem den Spielbetrieb absichern, also die Teilnahme an Meisterschaft und Champions League in der Spielsaison 2020/2021 weiter gewährleisten. „Wenn der SSC nach fünf spielfreien Wochen, bedingt durch Corona, am 9. Januar 2021 mit dem Heimspiel gegen Straubing wieder angreift, dann sollen die Rahmenbedingungen so gut wie möglich sein”, betonte Ministerin Drese.

Erweiterungen im Osthafen

Barth – Die Stadt Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) hat am Dienstag einen Zuwendungsbescheid für die touristische Erschließung des Osthafens erhalten. „Segler, Wassersportler und Ausflügler schätzen den Hafen aufgrund seiner außergewöhnlichen Lage zwischen Barhöft und Ribnitz-Damgarten. Innerhalb der Boddengewässer gelegen, ist dies ein idealer Ausgangsort für Törns in die Boddengewässer oder über die Ostsee nach Skandinavien. Jetzt soll die Fläche zwischen dem Haupthafen und dem maritimen Gewerbegebiet für eine weitere touristische und gewerbliche Entwicklung erschlossen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Der Hafen liegt am Südufer des Barther Bodden unmittelbar vor den Toren der historischen Stadt. Kernstück der jetzt geplanten Erschließung ist die Errichtung des Hafenbeckens mit einer geplanten Gesamtfläche von etwa 4.300 Quadratmetern. Weiterhin sind Arbeiten zur Befestigung der an der West- und Südseite des neuen Hafenbeckens angrenzenden Flächen geplant.

Vorhandene Höhendifferenzen zwischen der Oberkante der geplanten technischen Ufersicherung des Hafenbeckens und den angrenzenden Flächen der öffentlichen Verkehrserschließung sollen über Treppen, Rampen und Winkelstützelemente aus Sichtbeton abgefangen werden. Der Umfang der Erschließungsmaßnahme wird durch den geplanten Neubau einer etwa 100 Meter langen Erschließungsstraße und eines rund 210 Meter langen, vor dem öffentlichen Parkplatz liegenden Gehweges komplettiert. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll zeitnah begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

„Im Hafen der Stadt Barth sollen auch zusätzliche Liegeplätze für Dauer- und Gastlieger entstehen. Die gesamte Maßnahme fördert die touristische Attraktivität der Region. Schließlich sind vom Hafen aus alle touristischen, gewerblichen und kulturellen Angebote der Umgebung sehr gut erreichbar“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt rund 6,6 Millionen Euro. Das Land unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 350 Wasserwanderrastplätze, Marinas und Sportboothäfen mit 14.000 Liegeplätzen an der Küste und 7.725 Liegeplätzen im Binnenland. Der Wassertourismus im Land ist mit 1.400 Unternehmen und rund 7.000 Beschäftigten von großer Bedeutung für die touristische Entwicklung im Land. In diesem Tourismuszweig hat sich der Bruttoumsatz in den letzten zehn Jahren auf 474 Millionen Euro verdreifacht.

Waldzustandsbericht 2020

Schwerin – Der Wald leidet unter den Auswirkungen des Klimawandels und befindet sich im Dauerstress. Seine hohe Belastung zeigt sich in den Ergebnissen der Waldzustandserhebung. Die Bäume können sich nur langsam an neue Umweltbedingungen anpassen. „Im Vergleich zum Vorjahr ist eine leichte Verbesserung des Kronenzustandes sichtbar“, so Forstminister Backhaus.

Dennoch weisen unsere Wälder ein sehr hohes Schadniveau auf. Der mittlere Nadel-/Blattverlust als Zeiger für den Gesundheitszustand des Waldes beträgt in diesem Jahr 22,4 % und gehört somit zu den vier höchsten Werten seit Beginn der jährlichen Zustands­erfassung 1992. Landesweit sind nur etwa 19 % aller Bäume gesund, während 25 % der Bäume deutliche Schäden aufweisen. Der Anteil der gesunden Bäume ist gegenüber dem Vorjahr um vier Prozentpunkte gestiegen.

Der Klimawandel schreitet mit einer hohen Dynamik voran und ist für jedermann sichtbar und spürbar. Damit ist im besonderen Maße ein enormes Risikopotential für den Wald und die Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Es wird deutlich, mit welchen Problemen in Zukunft umgegangen werden muss, damit der Wald auch den kommenden Generationen in seiner umfänglichen Vielfalt erhalten bleibt.

„Ich bin daher froh, dass die privaten und kommunalen Waldbesitzer für die Bewältigung dieser nun seit drei Jahren andauernden Krisensituation durch Bundes- und Landesfördergelder unterstützt werden“, sagt Minister Backhaus.

Auch die Landesregierung hat jüngst eine Initiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ verabschiedet, zu deren Umsetzung 20 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

„Das ist ein erster wichtiger Schritt zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zum Erhalt der vielfältigen Funktionen. So stellt der Wald sauberes Trinkwasser sowie saubere Luft zur Verfügung und ist Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Der Wald ist einer der beliebtesten Freizeit- und Erholungsorte. Gerade jetzt in der Coronakrise entdecken viele Menschen den Wald neu, denn Waldspaziergänge helfen gegen den Corona-Blues.

Wir arbeiten weiter an der Waldmehrung und am Waldumbau, damit unser Wald den Herausforderungen des Klimawandels gewachsen ist. Schon jetzt wachsen mehr Laubbäume und 75 % des Landeswaldes sind Mischwälder. 10 % des gesamten Waldes wurden aus der Produktion herausgenommen. Das ist bundesweit der Spitzenwert.

In diesen Zeiten danke ich vor allem den Forstfrauen und -männern sowie allen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern in Mecklenburg-Vorpommern, die sich ganz besonders für den Wald engagieren und sich jeden Tag aufs Neue den Herausforderungen und der Generationenaufgabe der Anpassung der Wälder an den Klimawandel stellen“ betont Minister Backhaus.

Der Waldzustand wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 jährlich in Form einer bundesweit abgestimmten Stichprobeninventur erhoben. Im Mittelpunkt steht die Erfassung des Vitalitätszustandes der Wälder. Dabei dient der Kronenzustand als Weiser für den Gesundheitszustand der Bäume. Die Kronenverlichtung beschreibt, wie viel Prozent der Nadeln bzw. Blätter im Vergleich zu einer vollbenadelten/-belaubten Baumkrone fehlen.

Zur übersichtlichen Darstellung und damit Beschreibung des Waldzustandes insgesamt wird der Gesundheitszustand in Form von Schadstufen mitgeteilt. Dabei werden die Schadstufen „2, 3 und 4“ zu der besonders aussagekräftigen Kategorie „deutliche Schäden“ zusammengefasst. Die Schadstufe „1“ mit einer Kronenverlichtung zwischen 11-25 % gilt als Warnstufe. Die Stufe „0“ umfasst alle Bäume mit bis zu 10 % Kronenverlichtung. Für die Betrachtung einzelner Baumarten wird der mittlere Nadel- bzw. Blattverlust der begutachteten Bäume verwendet.

Sozialer Wohnungsbau

Insel Usedom – Für zwei Bauvorhaben im Seebad Ahlbeck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) erhält die Wohnungsgesellschaft „Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf“ zwei Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 660.000 Euro vom Landesbauministerium. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Zum einen handelt es sich um den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit zehn Wohnungen (zwei barrierefreie und acht barrierearme Wohnungen) an der Wiesenstraße 8 in Ahlbeck. Davon werden fünf Wohnungen im ersten und fünf im zweiten Förderweg gefördert. Der Zuschuss des Landes beträgt 517.100 Euro. Das zweite Vorhaben ist der Bau von drei barrierefreien Wohnungen an der Ahlbecker Wiesenstraße 9. Das Land bezuschusst diese Maßnahme mit 142.800 Euro. Zwei Wohnungen werden im ersten Förderweg und eine im zweiten Förderweg gefördert.

Damit stehen in absehbarer Zeit 13 neue Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. Förderweg) mit sozial verträglichen Kaltmieten von höchstens 6,00 bzw. 6,80 Euro pro Quadratmeter monatlich zur Verfügung.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit dem Zweck, für die Menschen, die in der beliebten Ferienregion arbeiten, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.

Das Modellprojekt in der touristischen Region Heringsdorf ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung von verschiedenen, auch sozialen Wohnangeboten in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen der Bereiche Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung von Segregation beizutragen.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 917 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 44,7 Millionen Euro unterstützt.

Sächsische Patienten in M-V

Rostock – In Mecklenburg-Vorpommern werden schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen erwartet. „In Sachsen hat sich die Pandemiesituation in den vergangenen Tagen deutlich zugespitzt. Die Zahlen von Covid-19 Neuinfektionen gehen sehr schnell nach oben. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Anfrage aus Sachsen mit der Bitte um Unterstützung bekommen. Wir erwarten in den kommenden Tagen bis zu 10 Patienten aus dem Freistaat. Das ist auch eine Frage von solidarischer Unterstützung in Pandemiezeiten. Der Fokus liegt auf einer strategischen Patientenverlegung in ausgewählte Zielkrankenhäuser, um Krankenhauskapazitäten und insbesondere Beatmungsplätze in Regionen mit starkem Infektionsgeschehen zu entlasten. Die Unimedizinen in Rostock und Greifswald sowie das Südstadtklinikum in Rostock stehen zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Die Unimedizin Rostock übernimmt vorerst zwei schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen (ein Erkrankter ist bereits vor Ort). „Die Lage vor allem in Ostsachsen ist ernst. Aktuell haben wir noch ausreichend Kapazitäten, um den sächsischen Kollegen und Patienten zu helfen“, sagte Prof. Dr. Christian Schmidt, Ärztlicher Vorstand der Unimedizin.

Auch die Universitätsmedizin Greifswald wird Patienten aus Sachsen aufnehmen, wenn es notwendig werden sollte. „Wir sind ein Krankenhaus und da ist es selbstverständlich, dass wir auch helfen“, betonte der Ärztliche Direktor Prof. Klaus Hahnenkamp. „An der Greifswalder Universitätsmedizin konnten wir aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens in unserer Region bereits umfangreiche Kenntnisse in der Behandlung von Covid-19-Patienten gewinnen.“ Aktuell werden an der Universitätsmedizin Greifswald 19 Patienten mit Covid-19 behandelt, sechs davon auf der Intensivstation.

Die Universitätsmedizin Rostock wird über den Jahreswechsel, wenn erforderlich, in Absprache mit den Behörden weitere Patienten aus Sachsen aufnehmen. „Wir tun dies in engster Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen Krankenhäusern in unserem Einzugsgebiet (Cluster)“, sagte Prof. Dr. Daniel Reuter, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie und Cluster-Manager. „So werden wir sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen vorgehalten werden, um die Patientenversorgung über den Jahreswechsel in der Region zu gewährleisten.“

Insgesamt wird Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten und den Jahreswechsel bis zu zehn Intensivpatienten aus Sachsen übernehmen. Die Zuordnung zu den einzelnen Kliniken in MV wird anhand der Erkrankungsschwere der einzelnen Patienten und den tagesaktuellen Kapazitäten entsprechend gesteuert. „Zwischen den Bundesländern und innerhalb der einzelnen Länder bestünden erhebliche Unterschiede in der Auslastung. Durch die täglich ansteigenden Fallzahlen könne es daher zu lokalen und regionalen Überlastungen und Engpässen in der intensivmedizinischen Versorgung kommen. Wenn es möglich ist, helfen wir“, betonte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Diese steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Historisches Feldsteinpflaster

Kleine Sensation: Historisches Feldsteinpflaster an der Altan-Mauer am Schloss Güstrow gefunden

Güstrow – Im Zuge der Sanierung von Schloss Güstrow ist bei Erdarbeiten eine bislang unbekannte Pflasterung entdeckt worden. Ersten Erkenntnissen zufolge könnte der Fund auf die Zeit kurz nach dem dreißigjährigen Krieg zurückgehen.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamtes Schwerin (SBL Schwerin) saniert derzeit den Altan und die historischen Mauern am Schloss Güstrow. Dabei wurden – unter archäologischer Begleitung – südlich des Torhauses Erdarbeiten durchgeführt und auf etwa 3,5 Meter unter dem Straßenniveau eine bislang unbekannte Pflasterung gefunden. Die Pflasterung erstreckt sich weiter nach Osten offenbar bis zur Mauer und könnte mit dieser einen baulichen Zusammenhang bilden. Die freigelegte Fläche ist sorgfältig mit kleinen Feldsteinen gepflastert, die seitlichen Abwasserrinnen sind auf großen Steinen angelegt.

Erste bauhistorische Erkenntnisse des zuständigen Bauforschers deuten darauf hin, dass der Mauerabschnitt und somit auch die Pflasterung spätestens zusammen mit dem Torhaus entstanden und somit zeitlich der Epoche der Renaissance zuzuordnen sind.

Aus Sicht der Landesdenkmalpflege handelt es sich um einen herausragenden bauhistorischen Befund, der in besonderem Maße dem Verständnis der Residenzgeschichte Güstrows dient. Die aufgefundenen Strukturen weisen auf die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg, von dem baulich vergleichsweise wenige Zeugnisse erhalten sind. Dabei ist diese Epoche für die Herausbildung der gesellschaftlichen Verhältnisse über lange Zeit und das Verständnis der landesherrlichen Residenzen in Mecklenburg von zentraler Bedeutung.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Das ist schon eine kleine Sensation. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass die baulichen Strukturen möglichst unversehrt erhalten bleiben und wissenschaftlich dokumentiert werden. Mir ist aber auch wichtig, dass wir diese Spuren der Geschichte öffentlich erlebbar machen. Hierfür habe ich den SBL Schwerin gebeten, ein baufachliches Konzept zum Umgang mit dem bedeutenden Fund zu erarbeiten.“

Stationär betreute Pflegebedürftige

Schwerin – Zu den bevorstehen Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel richtet Sozialministerin Stefanie Drese einen dringenden Appell an die Angehörigen von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen.

„Ihre Lieben gehören zu denjenigen, die einen ganz besonderen Schutz benötigen. Sie sind auf Grund Ihres Alters oder der Vorerkrankungen besonders gefährdet, schwer zu erkranken, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken“, betont Drese in einem Brief, der am Montag u.a. an die Einrichtungsträger versandt wurde.

Die Ministerin bittet Familien angesichts steigender Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen darum, noch einmal gut darüber nachzudenken, wie die Weihnachtstage gestalten werden können. „Wägen Sie bitte ab, ob Sie Ihre Angehörigen zu sich in die Häuslichkeit holen, oder ob Sie in diesem Jahr einen Besuch in der Einrichtung oder dem Angebot vorziehen, um Ihren Angehörigen die Quarantänezeit zu ersparen“, so Drese. Das sei eine sehr persönliche und schwierige Entscheidung, die unter Abwägung aller Argumente getroffen werden sollte.

Ministerin Drese rät dringend, Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen: „Wenn Sie Ihre Angehörige oder Ihren Angehöriger nach Hause holen, müssen Sie ein hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen“, verdeutlicht Drese. „Gehen Sie deshalb bitte fürsorglich und konsequent mit sich selbst und anderen Familienmitgliedern um.“

Ein guter Schutz sei es, sich vor dem Besuch in Selbstisolation zu begeben. Wenn möglich, sollte im Homeoffice gearbeitet und auf die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs verzichtet werden, so Drese. Während der Weihnachtstage sollten strikt und konsequent die allgemeinen und besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in der Häuslichkeit beachtet werden.

Drese rät zudem mit dem Angehörigen auch über die Zeit nach dem Aufenthalt in der Familie zu sprechen. „Wenn Ihr Angehöriger wieder ins Pflegeheim oder das Angebot zurückkehrt, wird sie oder er sich für eine gewisse Zeit in Quarantäne begeben müssen“, so die Ministerin.

Die Einrichtung wird nach Rückkehr Testungen auf das Coronavirus durchführen. Die erste Testung soll dabei innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Das ist erforderlich, weil in den ersten Tagen einer Ansteckung oft noch keine erkennbaren Symptome auftreten und ein zu früh eingesetzter Test falsche Ergebnisse zeigen könnte. Nach einer zweiten Testung, die innerhalb weniger Tage folgt, kann die Quarantäne beendet werden, wenn das Ergebnis ebenfalls negativ ist.

„Weihnachten werden wir in diesem Jahr anders feiern als sonst. Unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung ist es, uns alle so gut wie möglich zu schützen. Bitte stellen Sie sich dieser Verpflichtung und helfen Sie mit“, so Drese in ihrem Schreiben an die Angehörigen. Die Ministerin betont zudem: „Mein Dank gilt auch allen Beschäftigten in den Einrichtungen unseres Landes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten mit großem Engagement eine sehr gute Arbeit, um Besuche gerade über die Weihnachtstage zu ermöglichen und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen und zu umsorgen.“

Online-Beteiligung für Zukunftsstrategie

Schwerin – Auch in Corona-Zeiten denken wir über den Tag hinaus. Die nachhaltige Entwicklung unseres Bundeslandes im gerade begonnenen Jahrzehnt liegt der Landesregierung besonders am Herzen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger des Landes ein, dabei mitzuwirken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zum Start der Online-Plattform „MV 2030 mitdenken“.

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ideen, Vorstellungen und Vorschlägen in die Zukunftsgestaltung für Mecklenburg-Vorpommern einbringen. „Wir sind gespannt auf die Vielfalt der Gedanken und Lösungsvorschläge für ein wirtschaftlich fortschrittliches, ökologisch stabiles und sozial gerechtes MV 2030“, sagte die Ministerpräsidentin. „Die Zeit jetzt über Weihnachten und Neujahr bietet sich dafür an, um vielleicht gemeinsam mit der Familie oder digital mit Freunden mitzumachen.“

Wer mitmachen will, kann sich unter https://mv2030.mitdenken.online/ anmelden. In der Startphase der Online-Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich in die Zukunft des Jahres 2030 zu versetzen und zurückzublicken, was sich in den vergangenen zehn Jahren ganz konkret im eigenen Leben zum Positiven verändert hat. Aus den Antworten werden Fragestellungen für die zweite Phase der Online-Bürgerbeteiligung entwickelt, die Anfang 2021 startet. Damit entsteht ein immer differenzierter werdender öffentlicher Arbeitsprozess. Alle Antworten werden analysiert. Die Erkenntnisse der Online-Bürgerbeteiligung werden im Frühjahr 2021 erstmalig der Landesregierung zugeleitet. Gemeinsam mit den Empfehlungen des MV Zukunftsrates sollen sie Eckpunkte der MV Zukunftsstrategie und Ihrer Fortschreibung bis 2030 bilden. Der Prozess der Online-Bürgerbeteiligung soll hierbei fortlaufend angeboten und weiterentwickelt werden.

„Loggen Sie sich ein und machen Sie mit. Formulieren Sie, zum Beispiel auch zusammen mit ihren Kindern, bis Mitte Januar Antworten auf die Eingangsfrage“, rief Schwesig zum Mitmachen auf.

Unterstützung für Autobahnmeistereien

Spezialfirmen mit Spezialtechnik unterstützen Autobahnmeistereien bei Unfällen

Schwerin – Zwei Unternehmen aus Schwerin und Rostock unterstützen ab sofort die Autobahnmeistereien beim Absichern und Beräumen von Unfallstellen auf den Autobahnen im mecklenburgischen Landesteil. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat dafür im Auftrag des Bundes als Eigentümer der Autobahnen nach öffentlicher Ausschreibung einen Dienstleistungsvertrag mit den Firmen “Hoffmann & Berger“ sowie „Rowerk18“ geschlossen.

„Beide Unternehmen haben zum Beispiel Spezialtechnik, um nach Bergung der Insassen beschädigte Elektro- oder Hybridautos zu transportieren. Sie können die Container dafür nach einem Brand oder Kurzschluss mit Wasser fluten und die Autos so 24 bis 72 Stunden ,in Quarantäne‘ schicken, damit bei der anschließenden Verschrottung niemand durch Stromschläge zu Schaden kommt“, erklärt Minister Christian Pegel und fügt hinzu: „Damit werden wir der Entwicklung auf dem Automarkt hin zu emissionsfreien Antrieben in zweierlei Hinsicht gerecht: Als Verkehrsministerium sorgen wir für Sicherheit auf den Straßen und als Klimaschutzministerium erfüllen wir eine weitere Voraussetzung, um den Einsatz klimafreundlicher Autos zu fördern.“

Beide Firmen stellen bei Unfällen auf den Autobahnen 14, 19, 20 und 24 von den Landesgrenzen mit Schleswig-Holstein und Brandenburg bis zur Anschlussstelle Bad Sülze sowie auf der Bundesstraße 103 von der A 20 bis Rostock Lütten-Klein auch Sichtschutzzäune auf, beseitigen Ölspuren und ausgelaufene gefährliche Flüssigkeiten und können dafür auch den Boden im Bankettbereich austauschen.

„Vor der Zuschlagserteilung mussten sie nachweisen, dass ihr Personal dafür qualifiziert ist, dass sie eine Betriebsberechtigung für die Ausrüstung sowie für den Umgang mit gefährlichen Betriebsstoffen besitzen und dass sie das vorgeschriebene Material einsetzen. So dürfen zum Beispiel auf Autobahnen nur vom TÜV zertifizierte Sichtschutzwände genutzt werden, die Windstärken von bis zu acht Beaufort standhalten“, so Pegel.

Polizei, Leitstellen und die Autobahnmeistereien können diese Dienste rund um die Uhr und sieben Tage die Woche über die Verkehrsmanagement-Zentrale in Malchow abrufen. Die Kosten für ihren Einsatz machen die beiden Spezialfirmen bei den Verursachern gelten. Sollte ein solcher nicht haftbar gemacht werden können, übernimmt der Bund als Baulastträger der Autobahnen die Kosten.

„Die Autobahngesellschaft des Bundes, die ab 1. Januar 2021 die Verwaltung aller Bundesautobahnen übernimmt, übernimmt auch diese Verträge von uns“, weist Christian Pegel auf den anstehenden Zuständigkeitswechsel hin. Sie gelten bis 31. Dezember 2022.

Mit dem Übergang der Autobahnabteilung im Landesamt für Verkehr und Straßenbau an die bundeseigene Autobahngesellschaft zum 1. Januar 2021 übernimmt diese auch den Vertrag für diese Spezialdienste und schreibt diese auch für den östlichen Teil der Autobahnen im Land ab Bad Sülze aus. „Dort greifen wir bislang bei Bedarf auf Fachfirmen mit demselben Leistungsspektrum ohne feste Vereinbarung zurück. Diese Aufträge werden etappenweise ausgeschrieben, um die Erfahrungen aus den ersten Ausschreibungen in die folgenden einfließen zu lassen“, begründet Pegel.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sieben Autobahnmeistereien in M-V wurden in diesem Jahr von der Autobahnpolizei und den Feuerwehrleitstellen zu mehr als 500 Unfällen gerufen. Elektro- oder Hybridautos waren nicht involviert. „Aber wir wollen für diesen Fall gewappnet sein, zumal die Zahl dieser Fahrzeuge auf unseren Straßen permanent steigt“, so Christian Pegel.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Der Landkreis Nordwestmecklenburg und das Landessozialministerium haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 1,741 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist von hoher Bedeutung für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Nordwestmecklenburg“, so Drese.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Drese das Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Die mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Nordwestmecklenburg im kommenden Jahr 387.434 Euro für die Jugendsozialarbeit und 465.665 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 402.353 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 485.609 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.