LNG-Terminal Lubmin

Klage der Deutschen Umwelthilfe gescheitert

Schwerin – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Auch wenn die FSRU Neptune derzeit am Standort Mukran betrieben wird, wäre die Wiederaufnahme des Terminalbetriebs am Standort Lubmin somit jederzeit wieder möglich.

Erneute UNESCO-Anerkennung

Biosphärenreservat Südost-Rügen

Schwerin – Das Biosphärenreservat Südost-Rügen erhält heute erneut die UNESCO-Anerkennung. Im Rahmen einer Festveranstaltung nimmt Umweltminister Dr. Till Backhaus heute  die Auszeichnung von Barbara Engels, Abteilungsleiterin „Gesellschaft, Ökonomie und internationaler Naturschutz“ im Bundesamt für Naturschutz und Mitglied im Nationalkomitee für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB), auf der Seebrücke in Sellin entgegen. In seiner Rede betont der Minister, dass die Anerkennung eine große Ehre, aber auch ein Auftrag sei, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und weiterhin ein Vorbild für nachhaltige Entwicklung der Region zu sein.

Es ist das dritte Mal seit der Erstanerkennung im Jahr 1991, dass das Biosphärenreservat Südost-Rügen die strengen Anforderungen für UNESCO-Biosphärenreservate erfüllt: „Dies ist ein großer Erfolg, zu dem viele von Ihnen einen wertvollen Beitrag geleistet haben“, dankt Minister Backhaus allen beteiligten Akteuren. Die größte Herausforderung im Evaluierungsprozess sei die Kernzonenerweiterung auf über 3% der Gesamtfläche gewesen.

Dazu musste innerhalb kurzer Zeit eine rechtlich gesicherte Kernzonenerweiterung auf 600 ha bewerkstelligt werden. „Innerhalb von nur zehn Monaten hat mein Haus eine entsprechende Verordnung erlassen. Mit viel Engagement und sorgfältiger Abstimmung ist es gelungen, die Kernzone von um 379 ha auf 713 ha zu erweitern, was nunmehr 3,1 % der Gesamtfläche des Biosphärenreservats entspricht. Die Vergrößerungen wurden insbesondere um Insel Vilm sowie in den Naturschutzgebieten Granitz und Goor vorgenommen“, sagt Minister Backhaus vor Ort.

Eine wichtige Neuerung sei laut Backhaus der geplante Beitritt der Gemeinde Zirkow mit ihrem gesamten Gemeindegenbiet. „Dieser Gemeindevertreterbeschluss Entschluss wird die Gesamtfläche des Biosphärenreservats um etwa 2.100 Hektar auf 25.000 Hektar erweitern – ein beachtlicher Zuwachs, der das Netzwerk und die Schutzwirkung des Biosphärenreservats weiter stärkt und uns ein ganzes Stück näher an die geforderte Gesamtgröße von 30.000 Hektar bringt“, unterstreicht der Minister.

Ein weiteres herausragendes Projekt sei das Vorhaben des Landschaftspflegeverbandes, das Naturschutzgebiet Granitz vollständig aus der forstlichen Nutzung zu nehmen und als Wildnisgebiet zu bewahren, ergänzt Cathrin Münster, Leiterin des Biosphärenreservats. Die Gemeinden Binz und Sellin unterstützen dieses Ziel nachdrücklich. Ein Antrag auf Finanzmittel beim Wildnisfonds des Bundes für den dauerhaften Nutzungsverzicht sei bereits gestellt geworden.

Weitere Meilensteine im Evaluierungszeitraum seit 2013 waren u.a. die Aufnahme des Biosphärenreservats Südost-Rügen ins internationale Netzwerk „Biosphere for Baltic“ im Jahr 2018, die 2019 eröffnete Ausstellung „Schätze der Region und nachhaltige Wirtschaftsformen“ im Besucher- und Informationszentrum Granitzhaus sowie die Einrichtung drei neuer Naturerlebnispfade mit Gesamtlänge von fast 37 km, und insgesamt 37 Stationen.

Die Anerkennung geht auf eine gründliche, mehrstufige Evaluierung zurück, die alle 10 Jahre für UNESCO-Biosphärenreservate durchgeführt wird. Dieser Prozess basiert auf den internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate und prüft, inwieweit die Gebiete die Funktionen des UNESCO-Programms erfüllen. Der Evaluierungsbericht, gegliedert in drei umfassende Teile und muss den strengen Kriterien des MAB-Programms standhalten.

„Ein partizipativer Ansatz sorgte dafür, dass alle Akteure – von den Kommunen bis zu den Verbänden – einbezogen wurden und so ihre Perspektiven und ihr Wissen in die Erarbeitung des Berichts einfließen lassen konnten. Die Unterstützung der Gemeinden und enge Zusammenarbeit mit der Bevölkerung sind ein wichtiger Baustein der UNESCO-Auszeichnung und bekräftigen die regionale Verankerung des Biosphärenreservats Südost-Rügen“, sagt Minister Backhaus abschließend.

300.000 Euro für Biberschäden

Schwerin – Minister Dr. Backhaus hat einen Zuwendungsbescheid über 300.000 Euro an den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände (WBV) übergeben. Das Landesgeld wird zur Mitfinanzierung von biberbedingten Aufwendungen bei der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung verwendet.

Der Minister erklärt: „Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass nach 2020/21 auch für 2024/25 wieder Mittel in Höhe von jährlich 300.000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt werden. So können wir zu einer Kostenreduzierung bei den Gewässerunterhaltungsverbänden beitragen, die artenschutzrechtlichen Aufwendungen honorieren und zur Akzeptanz der Bevölkerung für die geschützte Art Biber verbessern.“

Den WBV entstehen jährlich etwas mehr als 600.000 Euro biberbedingte Unterhaltsaufwendungen, z. B. für zusätzliche Gewässerkontrollen und Reparaturen, für die Beseitigung von Abflusshindernissen und Schadstellen in Ufern und Anlagen oder für Präventivmaßnahmen zur Schadensvermeidung.

Der Biber ist eine geschützte Tierart, die sich dank des umfassenden Schutzes auch in M-V wieder verbreitet heimisch geworden ist. Als ein Tier, das seinen Lebensraum selbst gestalten kann, tritt es nicht selten in Konflikt zu menschlichen Nutzungen. Biber zu töten, ist grundsätzlich verboten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Natur und Indikator für eine naturnahe Gewässerentwicklung, wie sie sich die Gesellschaft wünscht.

„Mir ist wichtig“, so Minister Dr. Backhaus, „dass wir den Biber in unser Natur akzeptieren und diejenigen, die von seinem Wirken besonders betroffen sind, unterstützen.

Inselhafen Prerow gut zu nutzen

Schwerin – Der Seenotrettungskreuzer NIS RANDERS der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) kann seinen neuen Liegeplatz im Inselhafen Prerow auch bei wechselnden Wasserständen nutzen, stellte Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin klar und reagierte damit auf Falschdarstellungen in der Ostsee-Zeitung. Er betonte, dass das Bauvorhaben eine wichtige Investition in die Sicherheit für den Schiffsverkehr, den Tourismus und den Umweltschutz in der Kernzone des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ist, welches ohne die Beteiligung des Landes nicht hätte realisiert werden können.

Er führte aus: „Die von Fachbehörden nach einem umfassenden Beteiligungsverfahren genehmigte und von einem erfahrenden Wasserbauunternehmen errichtete Kaianlage erfüllt die geforderten Funktionen vollständig. Die Installation einer zusätzlichen Konstruktion zur Erhöhung der Sicherheit und zur Vereinfachung des Übergangs zwischen Kaianlage und Schiff erfolgt planmäßig nach Inbetriebnahme der Anlage und nach ersten ausgiebigen Tests zum An-/Ablegen sowie zur Liegeposition des Seenotrettungskreuzers.

Die technischen Anforderungen der DGzRS insgesamt und konkret auch zum Freibord der Kaianlage sind bereits 2018 im Planungsprozess zum Inselhafen Prerow abgestimmt und während des weiteren Genehmigungsprozesses bestätigt worden. Schon damals war entschieden, dass die DGzRS einen neuen 28-Meter-Kreuzer für die Station Darßer Ort/Prerow in Auftrag geben wird, um die Aufgaben der DGzRS im vergleichsweise großen Seegebiet zwischen Warnemünde und Barhöft zu erfüllen. Dieser moderne Seenotrettungskreuzer wurde bereits Ende 2021 in Dienst gestellt. Seine Abmessungen und Eigenschaften sind wesentliche Grundlage für alle Planungen gewesen.

Die Kaianlage des Liegeplatzes hat wie vorgesehen eine Höhe von ca. zwei Metern über dem Mittelwasserstand der Ostsee. Mit Blick auf den Freibord des neuen Seenotrettungskreuzers ist diese Höhe der Kaianlage grundsätzlich geeignet, um ein gefahrloses An- und Ablegen des Seenotrettungskreuzers sowie das An- und Von-Bord-Gehen zu ermöglichen. Allerdings war für das Land M-V, das bauausführende Unternehmen und für die DGzRS auch von Anfang an klar, dass die an Liegeplätzen übliche „Lücke“ zwischen der Kaianlage und dem Seenotrettungskreuzer mit einer mobilen Gangway und/oder einer zusätzlichen ortsfesten Treppenkonstruktion überbrückt werden muss. Hintergrund sind auch veränderliche Wasserstände der Ostsee.

Die genaue Gestaltung und Positionierung der Konstruktion kann und sollte planmäßig erst „im Betrieb“ erfolgen, um eine möglichst gute und sichere Anpassung an die u. a. von der Vertäuungsposition des Seenotrettungskreuzers abhängige Situation zu ermöglichen. Insofern ist die zusätzliche Konstruktion ein planmäßiges Element zur schiffsbezogenen Ausrüstung des Liegeplatzes durch die DGzRS. Die dafür notwendigen Arbeiten hat die DGzRS bereits veranlasst. All dies ist bereits 2018 so vereinbart worden. Im seinerzeitigen Planungsstand heißt es wörtlich: „Kleinere bauliche Anpassungen an den Kreuzer nimmt die DGzRS im Betrieb selbst vor (z. B. Anbringen von Treppen, Antritten).“

Die gewählte Höhe der Kaianlage stellt außerdem sicher, dass auch bei den im Winter häufigen Sturmhochwasserereignissen eine Nutzung der Funktionsfläche mit Fahrzeugen für Kontrollfahrten oder Einsatzfahrzeuge möglich bleibt. Eine Überflutung erfolgt erst bei Eintritt von sehr schweren und glücklicherweise selten auftretenden Sturmhochwasserereignissen. Auch in benachbarten Häfen werden nicht zuletzt aus diesem Grund Kaianlagen mit vergleichbaren Höhen erfolgreich betrieben.

Die Ostsee-Zeitung berichtete in einem Beitrag vom 07.11.2024, dass nur bei zusätzlicher Installation einer Treppe eine „gefahrlose“ Nutzung des Liegeplatzes möglich ist und kommentierte diese Falschmeldung. Auch weitere Angaben der Ostsee-Zeitung z. B. zu den Kosten sind fehlerhaft. Aus den oben genannten Gründen kann weder von einem „Planungsfehler“ noch von einer „Nachbesserung“ oder „teuren“ Zusatzkosten die Rede sein.

Seit August 2022 arbeitete die vom Land beauftragte Arbeitsgemeinschaft unter Leitung der Ed. Züblin AG – z.T. unter widrigen Wetterbedingungen – an der Realisierung des neuen Inselhafens und der 721 Meter langen Seebrücke mit Aufenthaltsflächen für Gäste. Die vom Land M-V in Auftrag gegebene Seebrücke und Inselhafen Prerow wurden am 16.10.2024 mit einer Eröffnungsfeier in Betrieb genommen. Ab dem 17.10.2024 liefen bereits eine Vielzahl von schutzsuchenden Wasserfahrzeugen die neuen Liegeplätze an und nutzten die Etappenfunktion des Inselhafens.

Der Seenotrettungskreuzer der DGzRS hat im Inselhafen seinen neuen Liegeplatz gefunden. Der Hafen Barhöft wird aber auch weiterhin zur Ver- und Entsorgung des Kreuzers sowie bei Extremwetterlagen wie Sturmhochwasserereignissen als Ausweichhafen genutzt – ähnlich wie schon bisher, als der inzwischen geschossene und renaturierte Nothafen Darßer Ort noch in Betrieb war.

Die Investition des Landes für die Gesamtmaßnahme des Inselhafens und die Renaturierung beträgt ca. 46,9 Mio. Euro. Das Vorhaben des Landes M-V wurde mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert.“

Klimareport für M-V vorgestellt

Klima in Rostock bald wie in Westfrankreich?

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Klimawandel vielfältig sichtbar:   Es gibt einen ungebrochenen Trend der Erwärmung. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur ist hierzulande seit Beginn der Industrialisierung um ca. 1,7 Grad angestiegen, wenngleich es regionale Unterschiede gibt. Konkret bedeutet dies: 15 der 20 wärmsten Jahre seit Beginn der flächendeckend verfügbaren Klimadaten im Jahr 1881 traten hierzulande im 21. Jahrhundert auf. Die Jahre 2019 und 2020 waren mit einem Jahresmittel von 10,5 bzw. 10,4 °C die bisher wärmsten Jahre in M-V und lagen damit mehr als zwei Grad über dem vieljährigen Jahresmittel des international gültigen Klima-Referenzperiode 1961 – 1990.

Das sagt die aktualisierte Auflage des Klimareports Mecklenburg-Vorpommerns, der heute bei einem Pressegespräch in der Schleifmühle in Schwerin durch Landesklimaschutzminister Dr. Till Backhaus und Tobias Fuchs, Vorstand Klima und Umwelt des Deutschen Wetterdienstes, vorgestellt wurde.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu

„Der Klimawandel ist auch in Mecklenburg-Vorpommern längst Realität. Sicher ist vielen bereits aufgefallen, dass sich beispielsweise Vegetationsbeginn- und ende verschoben haben. Laut des neuen Klimareports setzt die Vegetationsperiode mit Beginn der Blüte der Salweide inzwischen etwa neun Tage früher ein und endet im Herbst mit Blattverfärbung der Stieleiche etwa drei Tage später, sodass sich die Vegetationsperiode um ca. zwölf Tage verlängert. Das hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft, einem der stärksten Wirtschaftszweige des Landes. Die Temperaturentwicklung im Land ist stark von der Nähe zur Ostsee abhängig. Die hohe Wärmekapazität des Wassers sorgt für relativ milde Winter und mäßig warme Sommer in den Küstenregionen. Die Menge des Niederschlags hat seit 1881 nur leicht um etwa 42 l/m² zugenommen. Dabei sind von der Zunahme insbesondere die Wintermonate betroffen. Die räumliche Verteilung der Niederschlagsmenge in Mecklenburg-Vorpommern ist von der Zufuhr atlantischer Meeresluftmassen geprägt. Im Südosten von Mecklenburg-Vorpommern sind die niedrigsten Jahresniederschlagsmengen zu beobachten. Die Maxima des Niederschlags finden sich in Westmecklenburg sowie im Nordosten der Insel Rügen, im Bereich der Halbinsel Jasmund.

Klimamodellen zufolge könnten sich diese Trends in Zukunft weiter verstärken. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren oder auch Starkregen werden zunehmen. Umso wichtiger ist eine gute Datengrundlage, wie sie der vorliegende Klimareport liefert, damit die notwendige Anpassung an den Klimawandel in unserem Bundesland effektiv umgesetzt werden kann“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Klima in Rostock nähert sich westlicheren Regionen Frankreichs an

Tobias Fuchs bestätigte, dass der aktuellste 6. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) bis Ende dieses Jahrhunderts eine weitere deutliche Klimaerwärmung erwarten lässt. „Die Temperaturentwicklung für den langfristigen Planungshorizont wird stark vom gewählten Szenario bestimmt. Basierend auf dem Klimaschutzszenario ist eine Erhöhung um 1,1 °C zu erwarten. Unter den Bedingungen des Hochemissionsszenarios wird eine Erwärmung um etwa 3,7 °C erwartet. Klimaprojektionen zeigen beispielsweise, dass sich die Temperatur in der Hansestadt Rostock zukünftig denen im Westen Frankreichs annähern könnte, falls keine effektiven Maßnahmen gegen den Klimawandel und die Emission von Treibhausgasen ergriffen werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute mit dieser gemeinsamen Veröffentlichung einen wichtigen Schritt in Richtung zu einem besseren Verständnis und zum Umgang mit dem Klimawandel in Mecklenburg-Vorpommern machen.“

Land ist auf erhöhte Waldbrandgefahr eingestellt

Mit Blick auf seinen Zuständigkeitsbereich wies Minister Backhaus des Weiteren darauf hin, dass sich im Zuge des Klimawandels die meteorologisch induzierte Waldbrandgefahr erhöht hat. Der Vergleich der Zeiträume 1961 – 1990 und 1991 – 2020 zeigt, dass die Anzahl der Tage mit geringer Gefahr je nach Region um acht bis 19 Tage abgenommen und sich auf 55 Prozent im Mittel über alle Regionen verringert hat. Gleichzeitig erhöhte sich im Zeitraum 1991 – 2020 sowohl die Anzahl der Tage mit mittlerer als auch mit höherer Waldbrandgefahr. Der prozentuale Anteil der Tage mit mittlerer Gefahr stieg auf 36 Prozent, der von Tagen mit hoher Gefahr auf neun Prozent.

Das Land hat diese Entwicklung im Blick und bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Waldbrandprävention etabliert: Mit der Waldbrandzentrale in Mirow können die Waldbrände früh erkannt und bekämpft werden. In den Landeswäldern selbst werden jedes Jahr neue Waldbrandwundstreifen angelegt. Um die Brandlast im Wald zu minimieren setzt die Landesforstanstalt im Zuge des Waldumbaus auf Laubbaumarten und Sträucher, die den Wuchs von Gräsern verhindern. Weiterhin unterstützt das Land intensiv die Modernisierung der Feuerwehren im Land. So wurden seit 2014 53 neue Löschwasserentnahmestellen landesweit gefördert und errichtet. Außerdem werden die Rettungswege im Wald ausgebaut. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes stellt die Forstbehörde alle fünf Jahre eine aktualisierte Waldbrandeinsatzkarte zur Verfügung. Im Juni 2022 wurde das Projektzentrum für Waldbrandschutz in Kaliß eröffnet. Es dient neben den Büroräumen auch als Schulungsstätte für Forst und Feuerwehr.

Nord- und Ostsee: Pegelanstieg von 1 bis 4mm/Jahr

Der Klimawandel wirkt sich auch auf den Meeresspiegelanstieg und die Meerestemperatur aus: „Im Vergleich zur Nordsee ist die Ostsee im Jahresmittel deutlich kälter. Die über die gesamte Ostsee gemittelte Oberflächentemperatur schwankt klimatologisch zwischen knapp 2 °C im Februar und März und knapp 18 °C im August. Dennoch macht die flächendeckende Analyse des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie die fortschreitende Erwärmung deutlich“, informierte DWD-Vorstand Fuchs. Der global gemittelte Meeresspiegel ist seit dem Jahr 1900 um über 20 cm angestiegen, sagte er weiter. Die Anstiegsrate des Meeresspiegels beschleunigte sich dabei von 1,35 mm/Jahr für den Zeitraum von 1901 – 1980 auf 3,7 mm/Jahr für den Zeitraum 2006 – 2018. An der Nord- und Ostseeküste zeigen Pegelmessungen einen ähnlich hohen Anstieg von 1 bis 4 mm/Jahr. Für die Zukunft sagen Klimamodelle einen weiteren Anstieg voraus. Neue Untersuchungen über Ozeanerwärmung und zu den Eisschilden in der Antarktis und Grönland lassen eine weitere Beschleunigung des Anstiegs als wahrscheinlich erscheinen.

„Die Erkenntnisse aus dem Klimareport M-V stützen mein Credo, dass dem Küstenschutz im Kontext der Auswirkungen des Klimawandels eine hohe Bedeutung zukommt. Ohne die derzeitig vorhandenen Küstenschutzanlagen wäre bei einer sehr schweren Sturmflut eine Fläche von 1100 km² überflutet. Die größten Auswirkungen dürften sich dabei in den Küstenstädten Rostock, Greifswald und Wismar ereignen. Außerdem können sich in den küstennahen Niederungsgebieten Überflutungen weit ausdehnen und zahlreiche Ortschaften erreichen. Auch sind Infrastrukturen insbesondere Verbindungsstraßen auf der Halbinsel Fischland/ Darß-Zingst oder auf der Insel Usedom überflu-tungsgefährdet.

Abschließend ordnete Minister Backhaus den Klimareport M-V in die politische Arbeit des Landes ein: „Ich bin dem DWD für die Erhebung und Zusammenstellung der Daten sehr dankbar. Der Klimareport ist für uns der erste von drei Schritten hin zu einer Klimaanpassungsstrategie. Auf Basis der Daten wird mein Haus in Zusammenarbeit mit den betreffenden Ressorts im zweiten Schritt eine Klimarisikoanalyse vornehmen, deren Ziel es ist, die Risiken der Auswirkungen des Klimawandels auf M-V zu identifizieren und zu bewerten sowie Handlungserfordernisse abzuleiten und entsprechend ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Die Risikoanalyse soll im zweiten Quartal 2025 (abgeschlossen sein. Was folgt ist im dritten Schritt die Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie. Diese soll mit den Kommunen und der breiten Öffentlichkeit abgestimmt und zum Jahressende 2026 vorliegen.“  Die Klimaanpassungsstrategie ist laut Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) für alle Bundesländer verpflichtend und muss bis zum Ablauf des 31. Januar 2027 dem zuständigen Bundesministerium vorgelegt werden. Die Klimaanpassung soll auch im Landesklimaschutzgesetz verankert werden.

Bestes stationäres Fischfachgeschäft

Müritzfischer erhalten Seafood Star 

Hamburg – Heute beginnt in Hamburg der zweitägige Fischwirtschafts-Gipfel mit über 200 Teilnehmern, darunter Importeure, Züchter, Großhändler sowie Industrie, Handwerk und Handel. Im Rahmen der Konferenz vergibt das Fischmagazin den „Seafood Star“ an insgesamt neun Preisträger. Die Fischerei Müritz-Plau erhält die deutschlandweite Auszeichnung in der Kategorie „Bestes stationäres Fisch-Fachgeschäft“ für das 2023 gegründete FischKaufHaus. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird die Laudatio halten.

In seiner Rede würdigte er den Mut und den Weitblick von Geschäftsführer Jens-Peter Schaffran, der aus der Not eine Tugend machte: Nach dem das 2017 begonnene EU-Aquaponikprojekt INAPRO wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt wurde, nutzten die Binnenfischer die Corona-Zeit um das leerstehende Glashaus zwischen Kölpinsee und Binnenmüritz in Waren in ihr Vertriebskonzept einzubinden. Für den Komplettumbau investierte das Unternehmen rund zwei Millionen Euro und eröffnete im März 2023 das FischKaufHaus mit einer 8,5 Meter langen, offenen Fischtheke. Bereits im ersten Jahr wurde mit dem Flagshipstore über eine Million Euro Umsatz erzielt.

„Mit der angebotenen Vielfalt und Qualität und sowie der verstärkten Hinwendung zu heimischen Arten, wie Saibling, Aal, Hecht, Barsch oder Karpfen haben die Müritzfischer sehr erfolgreich eine Angebotslücke geschlossen“, sagte Minister Backhaus. Durchschnittlich 30 Frisch- und Seafoodprodukte und ebenso viele Räucherfischartikel sind täglich in der Auslage zu finden. Hinzu kommen Feinkostsalate und andere ausgesuchte regionale Spezialitäten. „Mit Herz und Verstand begegnet das Team jedem Kunden, teilt Fachwissen und schafft eine Atmosphäre, die Vertrauen und Wohlgefühl vermittelt“, unterstrich er. Das FischKaufHaus versorgt aber nicht nur Endkunden, sondern beliefert auch Einzelhändler sowie Käufer aus Hotellerie und Gastronomie.

Mit über 70 Jahren Erfahrung ist das größte Binnenfischereiunternehmen Deutschlands fest in der Region verankert und gleichzeitig immer offen für neue Wege, sagte Minister Backhaus zum Ende seiner Rede. Bereits 2014 habe Geschäftsführer Schaffran das Potenzial des Online-Handels im Foodsektor erkannt und erschloss damit neue Märkte. „Das FischKaufHaus Waren ist daher ein würdiger Sieger und ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man Tradition und Innovation miteinander verbinden kann.“

M-V bildet Moorspezialisten aus

Schwerin – Um dem Mangel an Fachkräften – auch im Klimabereich – zu begegnen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Ostseestiftung und der Universität Greifswald ein spezielles Ausbildungsprogramm für Moorspezialist:innen entwickelt. Das Programm wird über ein Institut angeboten, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert werden soll. Künftig sollen dort bis 2032 ca. 80 Moorspezialist:innen ausgebildet werden.

„Personelle Engpässe bei Vorhabenträgern, Behörden und Flächennutzer bremsen vielerorts die Umsetzung von Projekten zum Moor-Klimaschutz. Hinzu kommt, dass für die Moor-Klimaschutzprojekte, wie die Wiedervernässung von Mooren besondere Fachkenntnisse zum Wasserhaushalt, im Boden- und Naturschutz und nicht zuletzt im Wasserrecht erforderlich sind, um Projekte sachgerecht und zügig umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den moorreichsten Bundesländern und verfügt über sehr viel Fachwissen. Davon sollen auch andere Bundesländer profitieren. Ziel ist auch, die Kursteilnehmenden organisationsübergreifend zu vernetzen. Das ist wichtig, um in Sachen Moorklimaschutz bundesweit gemeinsam weiterzukommen“, unterstrich Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes.

Das Programm wird vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologe M-V inhaltlich und organisatorisch betreut. Der theoretische Teil der Ausbildung wird von der Universität Greifswald mit der Professur Moorkunde vorgenommen. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Einsatzstellen, wie den wasser- und Boden-Verbänden, Vorhabenträger, Behörden, Planungsbüros usw. Nach drei Jahren endet die Ausbildung mit einem speziellen Zertifikat. Wichtige Partner bei der Umsetzung ist die Ostseestiftung für die Evaluation.

Innerhalb des Qualifizierungs- und Praxisprogramms werden in mehreren Durchgängen jährlich ca. 20 bis 25 Absolvent*innen von Hochschulen und Universitäten zu Moorspezialist*innen qualifiziert. Damit werden 2030 voraussichtlich über 80 zusätzliche Spezialist*innen zur Verfügung stehen.

Als Einsatzstellen tragen die Beteiligten am Moor-Klimaschutz eine große Verantwortung im Projekt. Sie begleiten die Teilnehmenden, dort werden sie in praktische Aufgaben zur Moorrevitalisierung einbezogen. Das Tutoring umfasst die Fachlichkeit, die Anleitung und die kooperative Integration junger Mitarbeiter*innen. Es sind reguläre Einsatzstellenwechsel vorgesehen. „Die Stärke des Programms ist die Ausbildung eines außergewöhnlichen Netzwerkes der Teilnehmenden und der Einsatzstellen. Über eine verbesserte Kultur der Zusammenarbeit und bessere Kommunikation sollen konstruktive Entscheidungen wirksamer umgesetzt werden können. Online-Portale unterstützen diese Aufgaben“, betonte LUNG-Direktorin Ute Hennings.

Die Laufzeit des Modellvorhabens ist bis zum Jahr 2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt zu 90% aus Mitteln des Bundes über das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz und zu 10 Prozent durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einsatzstellen beteiligen sich insgesamt bis zu fünf Prozent der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 34 Millionen Euro.

Alle Teilnehmenden werden für die Ausbildungszeit beim LUNG eingestellt. Das Projekt soll zum Frühjahrsemester 2025 beginnen und die Ausschreibung der Plätze für die Teilnehmenden erfolgt voraussichtlich noch im November 2024.

Zwischenstand bei der Endlagersuche

Teilgebiet auf Rügen raus

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat einen neuen Arbeitsstand zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Demnach wurde das Teilgebiet 78 auf Rügen in die Kategorie D und damit für ein potenzielles Endlager als ungeeignet eingeordnet. Dazu Mecklenburg-Vorpommern Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Damit ist offiziell, dass dieses Teilgebiet im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird. Das war eine Forderung der Landeskonferenz Endlagersuche, die sich auf meine Initiative hin 2021 gebildet hat. Ich hoffe, dass bei der Bearbeitung der weiteren Teilgebiete in Mecklenburg-Vorpommern die Hinweise des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie ebenfalls berücksichtigt werden.

Außerdem fordere ich die Bundesregierung auf, die Endlagersuche deutlich zu beschleunigen. Uns allen ist bewusst, dass es enorm anspruchsvoll ist, ein sicheres Lager für Stoffe zu finden, die mindestens eine Million Jahre lang von jedem Kontakt mit dem Menschen abgeschirmt werden müssen. Gefährlicher Atommüll am falschen Standort kann dazu führen, dass ganze Regionen unbewohnbar werden. Doch eine über 50 Jahre lange Suche nach einem passenden Standort ist aus meiner Sicht nicht tragbar. Denn das bedeutet jahrzehntelange Unsicherheit.

Hinzu kommt, dass sich bereits eine große Menge radioaktiver Müll aus den stillgelegten deutschen Atommeilern in Zwischenlagern befindet. Doch die sind nur für 40 Jahre ausgelegt, und davon sind mancherorts schon mehr als 30 Jahre vergangen. Es muss also dringend etwas geschehen. Dafür braucht es mutige Politik, die auch den zu erwartenden Aufschrei der Empörung – unabhängig davon, welcher Standort es am Ende wird – aushält.“

Die weiteren in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen fünf Teilgebiete werden in den kommenden Jahren analog bearbeitet werden. Diese Bearbeitung endet im vierten Quartal 2027 mit den Vorschlägen für die Standortregionen in Deutschland, welche die BGE an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermittelt. Nach einer Prüfung werden die Vorschläge an die Bundesregierung übermittelt.

Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden dann die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Die weiteren zwei Phasen der übertägigen und untertägigen Erkundung sollten nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) im Jahre 2031 mit dem der Standortentscheidung beendet sein. Nach aktuellen Aussagen der BGE und des BASE ist jedoch damit erst 2074 bis 2080 zu rechnen.

Verkehrsfreigabe Seekanal Rostock

Meyer: „Die Vertiefung ist eine Grundlage des künftigen Erfolgs“

Rostock – „Die vorgenommene Vertiefung des Seekanals ist eine Grundlage des künftigen Erfolgs des Rostocker Hafens und ein wichtiger Schritt in der Transformation zum Energiehafen. Mit den verbesserten Bedingungen für große Schiffe und Tanker kann der Hafen jetzt sein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial für die Region und Mecklenburg-Vorpommern weiter ausbauen.“

Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit anlässlich der heutigen symbolischen Verkehrsfreigabe des Seekanals Rostock gesagt. Nach der seit Oktober 2022 durch Spezialbagger vorgenommenen Vertiefung kann der rund 16 Kilometer langen Seekanal jetzt von Schiffen mit einem Tiefgang von bis zu 15 Metern genutzt werden.

Minister Meyer verdeutlichte die im Zuge der Energiewende weiter stark wachsende Bedeutung der maritimen Wirtschaft und insbesondere der Häfen. „Unsere Häfen sind zentrale Drehpunkte für das Gelingen der Transformation, sowohl beim weiteren Ausbau der Offshore-Energie, als auch mit Blick auf den anstehenden Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft.

Der Bund ist hier dringend gefordert, dem Rechnung zu tragen und adäquate Finanzhilfen zu finden.“ Zuletzt hätte die Verkehrsministerkonferenz aus gutem Grund beschlossen, den Bund aufzufordern, die Zuweisungen für den weiteren Ausbau der Hafeninfrastruktur zu verzehnfachen.

Der Rostocker Seehafen hat 2023 einen neuen Umschlagsrekord von knapp 31 Millionen Tonnen erzielt. Das ist eine Verdopplung der Umschlagszahlen gegenüber den 1990er Jahren.

Ursache für tote Kegelrobben weiter unklar

Schwerin – Die Todesursache der über 30 Kegelrobben, die seit Anfang Oktober an der Außenküste Rügens sowie am Greifswalder Bodden geborgen wurden, ist weiterhin nicht geklärt.

„Die zuständigen Behörden und Organisationen haben eine Vielzahl an Untersuchungen durchgeführt. Die Sektionen ergaben bislang keine Hinweise auf eine natürliche Todesursache. Auch die Vogelgrippe – derartige Fälle sind aus Dänemark bekannt – konnte als Todesursache ausgeschlossen werden.

Auch für menschliches Einwirken, z.B. in Folge von Bauarbeiten oder fischereilichen Aktivitäten im betreffenden Küstenabschnitt, liegen uns derzeit keine belastbaren Nachweise vor. Kontrollen einer Reuse vor Thiessow durch die Fischereiaufsicht, auch unter Einsatz von Unterwasserkameras, blieben bislang ergebnislos.

Das ist äußert bedauerlich und lässt alle Beteiligten unbefriedigt zurück. Sie können aber davon ausgehen, dass wir die Ereignisse sehr ernst nehmen und ihr weiter buchstäblich auf den Grund gehen werden“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus am Vormittag in Schwerin.

Einige Robben werden derzeit in Büsum am Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) untersucht, um weitere Todesursachen, z. B. Lärm, abzuklären.

Es wurden zur Unterstützung der Ursachenermittlung darüber hinaus auch Strömungsmodelle vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) angefertigt, die bislang aber keinen Rückschluss auf einen anderen ursächlichen Ausgangspunkt der Totfunde ermöglichen. Auch eine Befliegung des Küstenabschnitts durch die Wasserschutzpolizei ergab keine Anhaltspunkte für eine andere mögliche Ursache.

Minister Backhaus informierte, dass im Herbst 2017 ein vergleichbares Ereignis stattgefunden hat. Auch damals konnte eine konkrete Ursache für die Totanspülungen nicht ausgemacht werden.

Im Ergebnis des damaligen Vorfalls wurden gemeinsam mit dem Fischereibereich präventiv Vorkehrungen für den Eingangsbereich von Reusen entwickelt, um das Einschwimmen von Robben zu verhindern bzw. zu minimieren.

Umweltpreis der Bundesstiftung Umwelt

Moore: Backhaus gratuliert Dr. Franziska Tanneberger zum Umweltpreis

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus gratuliert Dr. Franziska Tanneberger, Leiterin des Greifswalder Moorcentrums, zum Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, einem der höchstdotierten Umweltauszeichnungen Europas: „Für mich gehört Frau Dr. Tanneberger zu den weltweit einflussreichsten Moorforschenden.

Sie gilt als treibende Kraft bei der Revitalisierung von Mooren und als Brückenbauerin zwischen Wissenschaft, Politik und Landwirtschaft. Uns verbindet eine enge und konstruktive Zusammenarbeit. Ihr Engagement und Ihre Kompetenz haben mich immer wieder beeindruckt. Sie ist eine würdige Preisträgerin.“

In Mecklenburg-Vorpommern besitzen Moore das größte Potenzial im Kampf gegen den Klimawandel und zur Anpassung an dessen Folgen. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore hierzulande Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Millionen Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 Prozent der gesamten Treibhausgase von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Von den rund 285.00 Hektar Moorfläche, was 12 Prozent der Landesfläche entspricht, konnten wir seit 1991 rund 35.000 Hektar revitalisieren. „Das heißt, das vorhandene Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft und die Landesregierung setzt alles daran, gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis weitere Wiedervernässungsmaßnahmen umzusetzen und alternative Bewirtschaftungsformen zu etablieren“, sagte Minister Backhaus.

Er betonte dabei, dass Moorschutz nicht von oben durchgesetzt werden darf: „Wir müssen Angebote und Anreize schaffen, damit Landnutzer Moorschutz nicht als Minusgeschäft werten.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zum Beispiel am Stettiner Haff entsprechende Paludi-Pilotvorhaben, in denen die Bewirtschaftung von Nassgrünland sowie der Anbau von Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Anbaugräser, u.a.)  unter realen Bedingungen auf Polderebene großflächig (mehrere 100 ha) getestet werden, um aktuell fehlende belastbare Erkenntnisse zu ganzjähriger flurnaher Wasserhaltung bewirtschafteter Moorböden zu erlangen.

„Nur so können wir in letzter Konsequenz Planungssicherheit für unsere Landwirtschaftsbetriebe erreichen und die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden erhöhen.“

Küstenschutz für die Sicherheit der Menschen

Schwerin – Anlässlich der Debatte um eine Strandbewirtschaftung auch in die Sturmflutsaison hinein, wie sie von einigen Akteuren im Land gefordert wird, nimmt der für den Küstenschutz zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus Stellung und verweist auf die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen: „Ich kann das Ansinnen aus der Tourismusbranche sehr gut verstehen, das schöne Herbstwetter zu nutzen, um Gästen auch in den Herbstferien Strandkörbe und andere Angebote am Strand zu bieten.

Strandkörbe sind quasi ein Markenzeichen für unser Land und ich freue mich auch, wenn ich zufriedene Gäste und Unternehmerinnen und Unternehmer an den Stränden sehe. Wir sollten in der Debatte aber auch die Gefahren ehrlich im Blick behalten. Das Ende der Badesaison ist nicht willkürlich auf den 15. Oktober gesetzt und auch das damit verbundene Ende der regulären Strandbewirtschaftung hat einen ernsten Hintergrund.

Mitte Oktober steigt die Gefahr von Sturmfluten massiv an. Sturmfluten können auch sehr kurzfristig auftreten und hohen Schaden anrichten – wenn wir nicht entsprechend darauf vorbereitet sind. Unsere Aufzeichnungen belegen das und ich möchte eindringlich vor einer Hochwasserdemenz warnen. Erst letztes Jahr hat im Oktober eine Sturmflut erhebliche Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen.

Auch erinnere ich an die Sturmflut am 15. Oktober 2009, die genau zum Ende der Badesaison eintraf. Die Bilder von zerstörten oder schwimmenden Strandkörben sind vielleicht noch dem ein anderen im Gedächtnis“, warnt Minister Backhaus.

Um dennoch eine praktische Lösungen im Sinne beider Seiten zu finden, kündigt der Minister an. dass es noch vor der kommenden neuen Badesaison ein Gespräch zwischen den Strandbewirtschaftenden auf Usedom und dem Küstenschutz geben soll: „Ich bin mir sicher, dass sich dort Kompromisse finden lassen, um die Konflikte zu befrieden“, so Backhaus.

Grundsätzlich betont der Minister die Zugänglichkeit der Strände für die Arbeit des Küstenschutzes und wirbt um Verständnis für die Maßnahmen:

„Um Schäden für Leib und Leben in bewohnten Küstenabschnitten abzuwenden, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen gut funktionierenden Küstenschutz, der seine Aufgaben sehr gewissenhaft und entsprechend der Gesetzeslage erfüllt. Unsere Kolleginnen und Kollegen beim Küstenschutz müssen jedes Jahr zahlreiche Arbeiten an unseren Schutzanlagen vornehmen und diese Arbeiten können nun einmal nur passieren, wenn die relevanten Bereiche frei zugänglich sind.

Da geht es um Unterhaltungsarbeiten wie Aufspülungen zur Dünenverstärkung oder Reparatur von Buhnen oder Ufermauern auf dem Strand und im Vorstrand. Das geht eben nicht während der Badesaison, sondern nur danach. Ziel der Saisonregelung ist es daher, bauliche Anlagen auf dem Strand und sonstige Nutzungen des Strandes nur zuzulassen, wenn die Belange des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe nicht beeinträchtigt werden.

Das ist deshalb ganz explizit keine Willkür oder Schikane, sondern dient zuallererst der Sicherheit von Menschen und deren Sachwerte – und letztlich auch den Strandbewirtschaftenden, die im nächsten Jahr wieder einen schönen Strand vorfinden wollen. Ich bitte hier wirklich um Verständnis“, so der Küstenschutzminister.

Ebenfalls will Backhaus dem Eindruck widersprechen, dass nach dem 15. Oktober gar keine Strandbewirtschaftung mehr möglich sei. Das entspreche nicht der Wahrheit sagt er und verweist auf die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungen:

„Es ist in Mecklenburg-Vorpommern durchaus möglich, unter bestimmten Bedingungen auch über das Ende der Badesaison den Strand zu bewirtschaften, auch zur Vermietung von Strandkörben.

Es gibt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, die unsere Staatlichen Ämter auch erteilen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Wenn in einem der betreffenden Bereich keine Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden und der Nachweis der Antragstellenden erfolgt, dass man an das Sturmflutvorhersagesystem angeschlossen ist (BSH-FACT 24, oder DWD), sowie den Nachweis erbringt, dass man seine Anlagen innerhalb von 12 Stunden nach Eingang der Sturmflutwarnung beseitigen kann, kann für wenige Tage auch eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot erteilt werden.

Diese Ausnahmegenehmigungen werden jedes Jahr viel genutzt. Der Hinweis bei Antragsstellung, dass man auf seinem Handy eine Wetter-App installiert habe, reicht allerdings nicht“, so Backhaus abschließend.

Stralsund blüht auf

Grüne Bushaltestellen für die Stadt / Stralsund und die Firma Ströer setzen mit begrünten Bushaltestellen ein Zeichen für nachhaltige Stadtgestaltung

Stralsund – Seit 2022 wurden neun Wartehallen mit bepflanzten Dächern neu errichtet, die damit insgesamt 63 Quadratmeter begrünen. Den Anfang machte die Haltestelle am Tribseer Damm, in der Nähe des Jobcenters. Diese war gleichzeitig die erste begrünte Bushaltestelle in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Nun sind acht weitere dazu gekommen, wovon vier im September fertiggestellt wurden. Das neueste Wartehäuschen befindet sich beim Werftkreisel.

Bushaltestellen mit Begrünung

Tribseer Wiesen am Spielplatz
Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring
Tribseer Damm // HS Agentur für Arbeit stadteinwärts
Hochschulallee // HS Hochschulallee stadteinwärts
Heinrich-Heine-Ring // HS Knieper Nord stadteinwärts
Heinrich-Heine-Ring // HS Heinrich-von-Stephan-Straße stadtauswärts
Grünhufer Bogen // HS Hansedom stadtauswärts
Greifswalder Chaussee // HS Voigdehäger Weg stadtauswärts
Greifswalder Chaussee // HS Werftkreisel

Die modernen und klimafreundlichen Haltestellen tragen zu einer besseren Luftqualität bei, indem sie die Luft im Stadtverkehr filtern und damit die Feinstaubbelastung reduzieren. Die etwa sieben Quadratmeter großen Dächer sind mit sogenannten „extensiven Sedumpflanzen“ begrünt und bieten neuen Lebensraum für Insekten.

Die pflegeleichten und insektenfreundlichen Sedumpflanzen sind sehr robust und präsentieren sich als ideale Dachbegrünung, da sie nur wenig Regenwasser und Nährstoffe benötigen.

Die Kosten für die begrünten Bushaltestellen trägt Ströer.

Ostseefangquoten 2025: Fischkrise geht weiter

BUND fordert Fangpause für die Ostsee

  • EU-Fischereiminister*innen treiben Fischkrise in der Ostsee weiter voran
  • Wertvolle Fische werden über Bord geworfen oder für Futtermittel verschwendet
  • Die Ostseefischerei braucht Pause zur Reflexion und Neuausrichtung

Berlin/Luxemburg – Die EU-Fischereiminister*innen haben heute entschieden, die Fischkrise in der Ostsee weiter voranzutreiben – ein fatales Zeichen aus Luxemburg an die gestern gestartete Weltbiodiversitätskonferenz in Kolumbien. Auch 2025 wird es wieder erlaubt sein, den gefährdeten westlichen und östlichen Dorsch sowie den westlichen Hering als Beifang zu fischen.

Die Fangquoten für Heringe und Sprotten in der zentralen Ostsee sind damit auch im kommenden Jahr viel zu hoch: Hunderttausende Tonnen der wichtigen Schwarmfische dürfen abgefischt werden, obwohl es ihnen seit Jahren immer schlechter geht. Dadurch gerät das Ökosystem aus dem Gleichgewicht und bedrohte Schweinswale und Dorsche finden immer weniger Futter. Den EU-Fischereiminister*innen geht es bei ihrer Entscheidung nicht um die Rettung der kleinen Küstenfischerei, sondern um die Förderung eine industrielle Fischerei zur Produktion von Fischmehl.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender:„Diese Entscheidung ist eine riesige Enttäuschung. Die Fischereiminister*innen haben heute deutlich gemacht, dass sie keine Ambitionen haben, ihren Beitrag zur Rettung der Ostsee zu leisten.“

Die gezielte Fischerei auf Dorsch ist zwar verboten, aber durch eine Beifangquote dürfen die Dorsche weiter mitgefangen werden. So wird auf Kosten der Dorsche die Fischerei auf Plattfische in den gleichen Gebieten weiter ermöglicht. Da es inzwischen nur noch sehr wenige Dorsche gibt, kann bereits die Beifangquote eine Erholung der Population verhindern. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Dorsch-Fänge geht direkt wieder über Bord, weil sie zu klein oder zu dünn sind. Auch bei den Schollen sind die Rückwürfe massiv. Je nach Fanggebiet werden 40 bis 80 Prozent der Schollen zurück in die Ostsee geworfen.

Ohne Fische wird es weder eine Erholung des Ökosystems der Ostsee, noch eine Perspektive für die Fischerei geben. Da trotz der dramatischen Situation zielgerichtete Maßnahmen zum Wiederaufbau der Fischpopulationen und zur Veränderung der Ostseefischerei ausbleiben, hilft jetzt nur noch eine Zwangspause der Fischerei. Die Fischpopulationen brauchen Zeit, um sich zu erholen und um eine Größe zu erreichen, die wieder befischt werden kann. In der Zwischenzeit muss ein ökosystembasiertes Fischereimanagement umgesetzt werden, damit Fischpopulationen gesund bleiben und die Bedürfnisse aller Meereslebewesen berücksichtigt werden.

Bandt: „Bereits vor einem Jahr hat die Leitbildkommission Ostseefischerei ihre Empfehlungen vorgelegt. Nichts davon wurde bisher umgesetzt oder auch nur angestoßen. Inzwischen gibt es sogar eine Zukunftskommission Fischerei. Der sozialökologische Wandel der Fischerei könnte das Vermächtnis des grünen Fischereiministers Özdemir sein, doch dafür muss er jetzt handeln.“

 Jeden Oktober verhandeln die EU-Fischereiminister*innen die Fangquoten für die Fischpopulationen in der Ostsee für das kommende Jahr. Für Deutschland nimmt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir an den Verhandlungen teil. Die meisten der kommerziell befischten Populationen in der Ostsee sind zusammengebrochen oder stark zurückgegangen. In der westlichen Ostsee vor der deutschen Küste kann seit einigen Jahren nur noch die Scholle gezielt befischt werden, die Dorsch und Hering Populationen sind kollabiert.

Zwischen November 2022 und Dezember 2023 tagte die „Leitbildkommission Ostseefischerei“, um der Bundesregierung Empfehlungen für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei vorzuschlagen. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem der effektive Schutz von Meeresschutzgebieten, die Umsetzung eines ökosystembasierten Fischereimanagements, die Entwicklung umweltgerechter und nachhaltiger Fangmethoden, sowie eine Umverteilung von Fangquoten unter Anwendung sozialer und ökologischer Zuteilungskriterien.

Richtfest der „Kranichwelten“

Jesse: „MV bekommt neues Highlight für naturverbundene Gäste“

Groß Mohrdorf – „Der Zug der Kraniche ist ein beeindruckendes Naturschauspiel, das Jahr für Jahr mehr Menschen in den Bann zieht. Mit dem neuen Erlebniszentrum ‚Kranichwelten‘ wird ein zeitgemäßer, informativer und attraktiver Anlaufpunkt für die seit Jahren wachsende Besucherzahl geschaffen. Mit der Eröffnung im kommenden Jahr bekommt Mecklenburg-Vorpommern ein neues Highlight für naturverbundene Gäste.“

Das hat Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, am Freitag beim Richtfest für den Neubau des internationalen NABU-Kranichzentrums in Groß Mohrdorf (Landkreis Vorpommern Rügen) gesagt.

Das neue Besucherzentrum wird über eine Ausstellungshalle und eine moderne Multimediananlage verfügen und kann für Filmvorführungen, Seminare und für die Arbeit mit Schülergruppen zu ökologischen und naturschutzfachlichen Themen genutzt werden.

Der Neubau wird auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche außerhalb des Ortes Günz errichtet und voraussichtlich im dritten Quartal 2025 eröffnet.

Die Gesamtkosten für den Bau belaufen sich auf rund 4,5 Millionen Euro. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit 3,7 Millionen Euro. Ines Jesse: „Hier entsteht dank der zielgerichteten Förderung ein neues attraktives Ausflugsziel für naturliebhabende Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern und weit darüber hinaus.“