Robbenschutz in der Reusenfischerei

Schwerin – Fischerei- und Umweltminister Dr. Till Backhaus veranlasst als ad hoc Maßnahme für die diesjährige Reusenfischerei in den Küstenge­wässern MV, dass ab März 2025 zum Schutz von Kegelrobben (Halichoerus grypus) auch außerhalb des Greifswalder Boddens genehmigungspflichtige relevante Reusen nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Bisher galten solche Bestimmungen lediglich für den Fischereibezirk Greifswalder Bodden, in dem Kegelrobben seit Längerem besonders häufig anzutreffen sind.

Damit knüpft der Minister an seine Ankündi­gungen Ende 2024 an, angesichts des  erhöhten Aufkommens von toten Kegelrobben im letzten Spätherbst insbesondere im Küsten­bereich Südostrügens die Robbenschutzmaßnahmen an genehmi­gungs­pflichtigen Reusen in der Küstenfischerei M-V vorsorglich zu erhöhen (siehe PM 284/2024 vom 21.11.2024 sowie PM 303/2024 vom 10.12.2024). Die Fischereibetriebe der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns im Haupt- und Nebenerwerb wurden entsprechend durch die obere Fischereibehörde über die vorläufige Sofortmaßnahme informiert.

„Es ist mir wichtig zunächst nochmalig festzustellen: Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat. Gleichwohl sollten wir – auch zum Imageschutz der Fischerei – vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um das Schutzniveau für Robben in Bezug auf potenziell gefährdende Fanggeräte zu erhöhen“, stellt Dr. Backhaus heraus. „Mit diesem ersten wichtigen Schritt können für nahezu alle Kegelrobben ein Eindringen in die Großreusen und damit potentielle tödliche Beifänge verhindert werden“, so der Minister zu diesem ersten erforderlichen Schritt.

Klar sei auch, dass baldmöglichst dauerhafte Regelungen und Vorkehrungen zum Schutz von Robben benötigt werden. „Es ist allerdings eine sorgfältige Abwägung zwischen den zwingend erforderlichen artenschutzrechtlichen Belangen einerseits und der Gewährleistung einer ausreichenden Fängigkeit der Fanggeräte und der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen andererseits erforderlich.

Aufgrund der bestehenden großen Wissenslücken und fehlender Erfahrungswerte haben dazu bereits Abstimmungen auf Fachebene begonnen, die weiter fortgesetzt werden“, sagt der Minister und zeigt sich zugleich zuversichtlich: „Die Reusenfischerei soll und wird ihre Bedeutung für die Küstenfischerei beibehalten oder diese sogar ausweiten können. Es muss gelingen, ihr erhebliches Potential als eine umweltangepasste und nachhaltige Fischerei­methode noch stärker zu nutzen, auch als Alternative zu anderen Fanggeräten wie Stellnetzen.“

Auf Einladung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittel­sicherheit und Fischerei M-V (LALLF) als oberer Fischereibehörde fand am 22.01.2025 ein Fachgespräch statt, bei dem die Weiterentwicklung und Umsetzung von fischereitauglichen und wirksamen Robbenschutz­maßnahmen sowohl aus fischereilicher Sicht als auch aus Sicht des Artenschutzes intensiv beraten wurde. Als Experten nahmen sowohl Reusenfischer aus verschiedenen Fischereibezirken des Landes als auch Vertreter der Wissenschaft und der Fischerei- und Naturschutz­verwaltung teil.

Diskussionsgrundlage für die Beteiligten waren die bereits seit 2019 für die Reusenfischerei im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen. Nach Auffassung der Vertreter der zuständigen Fischereibehörden des Landes sei kurzfristig nur eine Ausweitung dieser Regelungen auf weitere Küstenbereiche verhältnismäßig und umsetzbar. Dies wurde von den übrigen Teilnehmern zur Kenntnis genommen und als Diskussionsgrundlage akzeptiert.

Im Ergebnis werden nun die bisher nur im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen in leicht modifizierter Form auch an allen relevanten Reusen, die in den Küstengewässern MV im Jahr 2025 aufgestellt und betrieben werden, verpflichtend. Entsprechend sind im Eingang zu geschlossenen Fangkammern nicht dehnfähige Strukturen einzubauen, die ein Einschwimmen von Kegelrobben verhindern. Beispielsweise darf im Falle einer geschlossenen ringförmigen Struktur deren Umfang maximal 75 cm betragen. Die einzuhaltenden Maße beruhen auf Vermessungen der am Meeresmuseum bisher untersuchten Robbentotfunde.

Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die vorläufige Sofortmaßnahme 2025 durch permanente und nachhaltig wirksame Robbenschutz­regelungen ersetzt werden. Dazu bedarf es sowohl der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere der Küstenfisch­ereiverordnung, als auch der technischen Überarbeitung und Anpassung der Vorgaben für Fanggeräte unter weiterer Einbeziehung fischerei- und naturschutzfachlicher Expertise, einschließlich der Expertise der Naturschutzverbände sowie der Naturschutzforschung. Ein erster technischer Überarbeitungsvorschlag soll durch die obere Fischereibehörde möglichst bis April 2025 erarbeitet werden und dann Gegenstand einer Vorstellung und Diskussion auf einer Informations­veranstaltung mit den Küstenfischereibetrieben im Juni 2025 sein.“

Moorwiedervernässung

Deutsches Nationaltheater Weimar und Land MV kooperieren bei Moorwiedervernässung

Schwerin – Das Deutsche Nationaltheater und die Staatskapelle Weimar kooperieren im Rahmen eines Ökosponsorings mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Durch die Finanzierung der Wiedervernässung eines Moores im Nationalpark Jasmund auf der Insel Rügen werden berechnet auf 30 Jahre etwa 300 Tonnen Kohlendioxid eingespart. Diese Emissionsminderung wird dazu beitragen, anstehende Inszenierungen, Konzerte und Gastspielreisen klimafreundlicher auszugestalten.

„Das Deutsche Nationaltheater und die Staatskapelle Weimar übernehmen damit die Verantwortung für heute noch unvermeidbare Emissionen. Ich freue mich sehr über diesen Schritt und wünsche mir, dass weitere kulturschaffende Institutionen diesem herausragenden Beispiel folgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. „Wir sind heute noch nicht so weit, dass wir unseren Alltag komplett klimaneutral gestalten können, daher ist es manchmal notwendig, verursachte Emissionen an anderer Stelle einzusparen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.“

Das DNT und die Staatskapelle Weimar haben das Anstreben von Klimaneutralität in ihrem Leitbild verankert und übernehmen in der täglichen Arbeit Verantwortung für den Klimaschutz. Neben der Vermeidung von Emissionen bei den Aktivitäten vor Ort in Weimar, dem Aufstellen von Klimabilanzen, dem Ausloten von Recyclingmöglichkeiten von Bühnendekorationen und vielem mehr steht für das DNT insbesondere die Mobilität im Zentrum der Aufmerksamkeit. Daher sind nicht nur die hauseigenen Produktionen, sondern auch die durch Gastspielreisen und Gastkonzerte verursachten CO2-Emissionen Gegenstand der Kooperation zwischen dem DNT und dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

„Im Rahmen des Programms ‚Fonds Zero‘ der Bundeskulturstiftung arbeiten wir intensiv an klimafreundlichen Produktionsformen“, so Sabine Rühl, Geschäftsführerin des DNT und der Staatskapelle Weimar. „Seit der USA-Tournee der Staatskapelle haben wir zudem einen Partner gesucht, der verlässlich ist und für uns nachvollziehbar Emissionen senkt. Schon länger treibt uns das Thema um, wie wir Verantwortung für die durch unsere Gastspielaktivitäten verursachten Treibhausgasemissionen übernehmen können. Mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern können wir dies für die nächsten Jahre umsetzen.“

Der zwischen dem DNT Weimar und dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossene Sponsoring-Vertrag hat die Renaturierung eines kleinen Moores auf Rügen zum Ziel. Dabei handelt es sich um den Erlenbruch „Sagarder Bach“, ein 0,4 Hektar großes Kesselmoor im Nationalpark Jasmund, durch dessen Wiedervernässung eine geschätzte jährliche Emissionsreduktion von ca. 10 Tonnen COerreicht werden kann. Durch das Engagement des DNT Weimar kann sichergestellt werden, dass das Moor für mindestens 30 Jahre wiedervernässt wird. Dadurch wird auch ein wichtiger Lebensraum für gefährdete Arten geschaffen.

Das Ökosponsoring verfolgt wie die vier „Ökowertpapiere“ Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein und HeckenScheck das Ziel, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Wiederherstellung bzw. Neuanlage der Biotope Wald, Moor, Streuobstwiese und Hecke zu akquirieren.

Darüber hinaus soll aber auch die gesellschaftliche Relevanz der durch die Biotope erbrachten Ökosystemleistungen vermittelt werden.

Die genannten Biotope sind wichtige Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Artenvielfalt. Insbesondere intakte Moore spielen dabei eine herausragende Rolle, da sie die effizientesten terrestrischen Kohlenstoffspeicher sind.

Insekten als Tierfutter

Erster Insektenstammtisch in Dummerstorf

Dummerstorf – Am 18.02.2025 um 15 Uhr findet auf Initiative der Landesforschungsanstalt MV (LFA) und des Forschungsinstituts für Nutztierbiologie (FBN) der erste Insektenstammtisch im Tagungszentrum in Dummerstorf statt. Mit Vorträgen aus Forschung, Praxis und Wirtschaft soll das Interesse am Thema Nutzinsekten zur Tierfütterung, insbesondere an der Schwarzen Soldatenfliege, geweckt werden.

Der Stammtisch ist Teil des Vernetzungsgedanken aus der 2024 veröffentlichten „Nutztierstrategie MV 2030“. Diese zeigt Möglichkeiten auf, wie sich mit der Tierhaltung im ländlichen Raum langfristig Wertschöpfung erzielen lässt. In der Strategie wurden neben den Schwerpunktbereichen Rind, Schwein, Schaf und Geflügel u.a. auch die Haltung von Nutzinsekten thematisiert. So kann die Fütterung mit Insekten nicht nur das Tierwohl positiv beeinflussen, sondern zumindest teilweise auch ein Ersatz für Soja in den Nutztierrationen sein. Besonders interessant ist der Einsatz in der Geflügel- und Schweinefütterung, aber auch in der Aquakultur. Im Rahmen der Veranstaltung werden erste Ergebnisse aus der Forschung vorgestellt sowie bereits umgesetzte Projekte in landwirtschaftlichen Betrieben durch das Unternehmen Better Insect Solution gezeigt.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Damit die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure aus Landwirtschaft, Wirtschaft, Beratung und Forschung im Land verstärkt wird, ist es wichtig, neue Vernetzungsplattformen zu etablieren. Denn nur so können wir gemeinsam in den Austausch treten sowie offene Fragen zur Haltung und Aufzucht von Nutzinsekten sammeln und auch beantworten. Die Haltung von Insekten könnte in der Zukunft durchaus eine alternative Einkommensquelle in der Landwirtschaft eröffnen. Ich begrüße das neue Veranstaltungsformat des FBN und der LFA deshalb sehr.“

In den vergangenen Jahren wurden Insekten als „neuartige Lebensmittel“ zugelassen und können im Lebensmittelbereich verwendet werden. So bestätigte kürzlich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass z.B. die Larven des gelben Mehlwurms in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form eingesetzt werden können. „Auch die Grüne Woche in Berlin hat wieder neue Innovationen präsentiert, z.B. Mehlwürmer im Schokoladenmantel. Daher ist es für mich erfreulich, dass bereits erste Betriebe mit der Produktion sowie Haltung von Insekten in MV begonnen haben und ihre Erfahrung im Rahmen des Insektenstammtisches teilen“, sagte der Minister.

110 Kilogramm Glasaale

Besatz mit 110 Kilogramm Glasaalen in den Küstengewässern Rügens

Insel Rügen – Am Dienstag (4.02.2025) werden im Bereich des Großen Jasmunder Boddens sowie Wieker Boddens auf Rügen durch Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) und des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) M-V insgesamt 110 Kilogramm Glasaale ausgesetzt. Bei einer mittleren Stückmasse von 0,3 Gramm sind dies etwa 365.000 Individuen. Im Bereich des Großen Jasmunder Boddens werden die Aale von der Ortschaft Neuhof (Sargard) aus großflächig entlang des Ufers verteilt. Der Glasaalbesatz im Wieker Bodden erfolgt nördlich und südlich der Ortschaft Dranske.

„Die Hoffnung hierbei ist, dass die Aale in den Besatzgebieten verbleiben und später dann als Blankaale zum Laichen in Richtung Sargassosee, einem Meeresgebiet im Atlantik östlich Floridas, aufbrechen. Die Wirksamkeit solcher regionalen Besatzmaßnahmen wurden von unseren Fachleuten im LALLF und in der LFA erforscht und nachgewiesen. Seit 10 Jahren werden die Besatzaktionen nun schon mit großem Erfolg durchgeführt. Fast 2,5 Millionen Tiere wurden in diesem Zeitraum in die Küstengewässer des Landes ausgesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung des Gesamtlaicherbestands und damit zur Zielerreichung der Europäischen Aalverordnung geleistet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Finanziert wurden die Besatzmaßnahmen mit Mitteln aus dem Verkauf der Angelerlaubnisse für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns. Für den Besatz 2025 wurden insgesamt 34.133 Euro aufgewendet. Seitens des LALLF wurden die Ausschreibung, Bestellung und Finanzierung der Besatzfische vorgenommen, die LFA übernahm die Koordinierung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung der Maßnahme.

 Wissenschaftliche Datenreihen zeigen, dass die natürliche Besiedlungsrate von Aalen im Küsten- und Binnenbereich von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 40 Jahre dramatisch zurückgegangen ist. In Umsetzung der geltenden Europäischen Aalverordnung werden seit Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Anstrengungen zur Wiederauffüllung des Aalbestands im Küsten- und Binnenbereich unternommen. Ein Instrument dabei ist der Ausgleich des aktuell nur geringen natürlichen Aufkommens von Jungaalen im Küstenbereich durch gezielte Besatzmaßnahmen.

Deren Wirksamkeit konnte mittels eines 2014 begonnenen großskaligen Besatzexperiments von LALLF und LFA grundsätzlich nachgewiesen werden, welches im Jahr 2020 am Institut für Fischerei der LFA erfolgreich abgeschlossen wurde. Regionale Besatzmaßnahmen zur Steigerung des lokalen Aalbestands stellen somit ein sinnvolles Instrument für die effektive Umsetzung der Europäischen Aalverordnung auf Landesebene Mecklenburg-Vorpommern dar. Gemäß dieser Einschätzung wurden bereits in den Jahren 2022, 2023 und 2024 in verschiedenen Küstenbereichen Glasaale ausgebracht. Der diesjährige Besatz setzt diese Bemühungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Bestandsaufbau im Küstenbereich fort.

Monitoringarbeiten des Instituts für Fischerei der LFA zeigen in Zusammenspiel mit den anderen getroffenen Maßnahmen zum Aalschutz erste Erfolge dieser Besatzaktivitäten. So konnten durch die Erfassung der Aalbestandsdichte mit einem speziellen Fangsystem beispielsweise steigende Aaldichten im Küstenbereich innerhalb der letzten Jahre dokumentiert werden.

Ausgehend von der durch den Besatz bedingten positiven regionalen Bestandsentwicklung ist mittelfristig eine Wiederzulassung der Freizeitfischerei auf Aal im Küstenbereich anzustreben.

Wildwirkungs­monitoring 2022 bis 2024

Schwerin – In diesem Jahr wurden zum dritten Mal in Folge die Außen­aufnahmen für das Wildwirkungsmonitoring im Gesamtwald, also waldbesitzartenübergreifend, in Mecklenburg-Vorpommern durch die Forstbehörde durchgeführt. An rund 5.000 Probe­punkten wurden dazu durch Aufnahmeteams nach einem standardisierten Verfahren Verbiss, Schäle und Fege getrennt nach Baumarten ermittelt. Die Datenerhebung ist die erste Säule des Verfahrens, für die jetzt Ergebnisse vorliegen. Auf dieser Grundlage wird im nächsten Jahr der Schwerpunkt auf der zweiten Säule des Verfahrens liegen: der Kommunikation mit Wald- und Wildbewirtschaftern.

Forstminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Ich freue mich, dass nun die Daten des Wildwirkungsmonitorings erneut vorliegen. Diese Zahlen sind eine solide Grundlage für das weitere Vor­gehen. Unsere Zahlen werden auch von den Ergebnissen derBundeswald­inventur, die 2022 zum vierten Mal durchgeführt wurde und alle 10 Jahre nach einheitlichen Standards in der gesamten Bundesrepublik stattfindet, bestätigt.“

Demnach hat Mecklenburg-Vorpommern erneut das höchste Verbissprozent an jungen Bäumen in Deutschland. Der Wert liegt im Vergleich zum Bundesdurch­schnitt und z. B. zu den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, welche einen vergleichbaren Bewaldungsanteil wie Mecklenburg-Vorpommern haben, über­durch­schnittlich hoch.

„Bei dem Wildwirkungsmonitoring handelt sich nicht um eine Schadensbewertung“, stellt der Minister klar. „Sondern es handelt sich um ein objektives Verfahren, welches den Ist-Zustand ohne Wertung wiedergibt. Ich verfolge damit einen ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Ökosystem Wald betrachtet, nicht nur die Verjüngungsflächen bzw. schäl­gefährdeten Bestände. Das Wildwirkungsmonitoring ist datenbasiert. Es werden objektive Außenaufnahmen ohne Bewertung durchgeführt. Und nun können wir mit dieser soliden Datengrundlage in die Kommunikation mit den regionalen Akteuren eintreten. Die Ergebnisse werden u. a. den Wald- und Wildbewirtschaftern vor Ort als Diskussionsgrundlage dienen. Und zu guter Letzt verfolge ich damit eine kooperative Strategie. Wo Wald- und Wildbewirtschafter Probleme feststellen und sich darüber austauschen, werden sie auch gemeinsam Lösungen finden und umsetzen.“

Die ersten drei Aufnahmejahre wurden dafür genutzt, den Status Quo zu ermitteln, da die Wildwirkung unter anderem durch die Witterungslage in den Wintermonaten und Samenjahre einzelner Baumarten stark schwanken kann. Dies spiegelt sich auch in den Daten der ersten drei Jahre wider. Eine einmalige Erfassung kann zu Fehleinschätzungen führen, weshalb das Aufnahmeintervall für verlässliche Ergebnisse nicht zu groß gewählt werden darf. Im Laufe der kommenden Jahre können mit dem inzwischen bewährten Verfahren Zeitreihen und Trends abgeleitet werden.

Forstminister Dr. Backhaus dazu weiter: „Das jetzt vorgelegte Gutachten wurde für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Es gibt darüber hinaus auch entsprechende Auswertungen für die einzelnen 65 Hegegemeinschaften. Diese werden den regionalen Akteuren zur Verfügung gestellt und sollen dadurch zur Versachlichung der Diskussionen anhand objektiver Daten die Grundlage für das Wald- und Wildmanage­ment vor Ort bilden. Meine Mitarbeiter stehen Ihnen gern z. B. im Rahmen von Hegemeinschaftsversammlungen zur Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse zur Verfügung.“

Im Durchschnitt wurden im Gesamtwald Mecklenburg-Vor­pommerns jährlich an 4.905 Aufnahmepunkten 147.146 Bäume aufgenommen. Wobei die drei am häufigsten in der Verjüngung vorkommenden Baumarten Bergahorn, Rotbuche und Gemeine Esche waren. Bei der Betrachtung der Verjüngung, das heißt der Bäume bis 2m Höhe, liegt der Zentralwert (Median) bei durch­schnitt­lich 1.167 Bäumen je Hektar. Wobei je Aufnahmepunkt im Mittel 1,33 verschiedene Baumarten erfasst wurden. Wenn ausschließlich unverbissene Bäume in die Berechnung einfließen liegt der Median der Verjüngungsdichte hingegen bei 750 Bäumen je Hektar. In diesem Fall konnte eine unverbissene Baumart je Aufnahmepunkt erfasst werden. In Bezug auf die Wildwirkung haben die Aufnah­men der ersten drei Jahre im Durchschnitt einen Verbiss der Verjüngung in Höhe von 17,0 Prozent über alle Baumarten hinweg ergeben. Bei den einzelnen Baumarten­gruppen gibt es allerdings starke Unterschiede. So wurden Eichen mit 35,5 Prozent am häufigsten verbissen, während Fichten mit 3,5 Prozent am seltensten betroffen waren.

Forstminister Dr. Backhaus appelliert an alle Beteiligten: „Finden Sie gemeinsame Lösungen damit unser Wald sich in diesen schwierigen Zeiten des Klimawandels natürlich verjüngen kann. Mit einer natürlichen Verjüngung entlasten wir nicht nur die Waldeigentümer, sondern erreichen eine bestmögliche An­passung der jungen Waldbäume an das sich ändernde Klima. Mein Etappenziel ist es im Ergebnis des Wildwirkungsmonitorings 2034 im Median 2500 Bäume je Hektar und 2,0 Baumarten je Aufnahmepunkt zu erfassen“.

Campingplatz Prerow

Teilbetrieb auf Dünenfläche wird vorbereitet

Prerow – Umweltminister Dr. Till Backhaus hatte für den heutigen Vormittag zu einem runden Tisch eingeladen, bei dem es darum ging, den Teilbetrieb auf der Dünenfläche des Campingplatzes Prerow vorzubereiten. Eingeladen, waren die Bürgermeister der Gemeinden Born und Prerow (bzw. deren Stellvertreter), Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen, die zukünftigen Pächter des Campingplatzes und Vertreter der Camper sowie der Hauptamtliche Vorstand der Stiftung Naturschutz und Umwelt und der Sprecher des Stiftungs­kuratoriums. Im Anschluss an das Treffen erklärt Minister Backhaus:

„Mir war es wichtig, einmal mit allen in den Dialog zu treten, die sich mit der Zukunft des Campingplatzes beschäftigen. Leider hat die Regenbogen AG im Laufe des lezten Jahres mit allen Mitteln versucht, einen Neuanfang zu verhindern. Die Würfel sind gefallen. Nach allen Querelen geht es nun darum, die Heraus­forder­­ungen anzugehen, die mit dem Teilbetrieb einhergehen.

Ich hätte mir gewünscht, schon 2025 auf der Gesamtfläche neue mit Camper´s Friend zu beginnen, um endlich einen nationalpark­würdigen Campingplatz zu haben. Der Teilbetrieb ist eine Über­gangs­lösung, um die Interessen der Camper, der Gemeinden und der Gewerbetreibenden zu wahren. Deswegen bin ich der Camper´s Friend GmbH dankbar, dass sie unter ungünstigen Bedingungen und großem Zeitdruck bereit ist, den Betrieb zu organisieren. Wie von den Campern zu hören war, erhält Camper´s Friend einen erheblichen Vertrauensvorschuss und ich bin sicher, dass die Firma diesen auch verdient.

Der Entwurf eines Pachtvertrages auf der Dünenfläche liegt im Entwurf vor. Sobald die StUN die Fläche übernommen hat, kann der Pachtvertrag unterzeichnet werden. Dann wird es auch Camper´s Friend endlich möglich sein, Verträge mit Mitarbeitern und Dauercampern abzuschließen. Auch wird es dann möglich sein, die notwendige Infrastruktur zu planen. Da wir bisher keinen Zugang zu den Flächen hatten, war das vorher nicht möglich. Die Regenbogen AG hat entgegen ihrer wiederholten Zusage eine freiwillige Räumung des Stiftungsge­ländes verweigert, so dass nun durch einen Gerichtsvollzieher eine Räumung erfolgen muss. Dies führt zu einer weiteren Verzö­gerung, die allen Beteiligten zusätzliche Probleme bereitet. Dies zeigt auch deutlich, dass der ehemalige Betreiber an einer gütlichen Einigung nicht interessiert ist.

Zum Thema Parkplätze zeichnen sich inzwischen mehrere Lösungsmöglichkeiten ab. Darüber bin ich sehr froh und danke den Vertretern der kommunalen Ebene für ihre Kooperations­bereitschaft.

Mit Sorge betrachte ich nach wie vor die Lage der Gewerbe­treibenden auf dem Campingplatz. Da der Saisonbetrieb erst verspätet beginnen kann (ab Ostern für Dauercamper, ab Juni für Touristik-Camper), wird mit Einnahmeverlusten gerechnet, die schwer zu kompensieren sein werden. Da die Geschäftsführung von Camper´s Friend aber signalisiert hat, den Gewerbetreiben­den entgegenzukommen, bin ich zuversichtlich, dass die Situation entschärft werden kann.

Ganz klar ist: Es wird keine Saison wie jede andere. Aber ich habe heute deutlich eine Aufbruchsstimmung gespürt, den Betreiber­wechsel auf dem Campingplatz Prerow im Sinne des Gemein­wohls zu einem Erfolg werden zu lassen.“

Neues Ölbekämpfungsschiff für M-V

Schwerin – Die pommersche Bucht und Rügen sind die Einsatzgebiete für ein neues Spezialschiff zur Schadstoffunfallbekämpfung, das das Land Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben hat Voraussichtlich Anfang 2026 soll es in Dienst gestellt werden.

Das neue Schiff ist ein vielseitiges Mehrzweck-Arbeitsschiff, das neben der Ölunfallbekämpfung auch für Zwecke des Küstengewässermonitorings eingesetzt werden kann. Es wird rund 24 Meter lang und 9 Meter breit sein und mit einem Tiefgang von gut 2 Metern auch für flache Gewässer geeignet sein.

Das Schiff wird von einer privaten Reederei betrieben und unterhalten. Im Alltag wird es unterschiedliche Tätigkeiten im maritimen Bereich übernehmen, u.a. im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im Fall eines Unfalls wird das Schiff vom Havariekommando eingesetzt und koordiniert, der gemeinsamen Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für das Unfallmanagement an den deutschen Küsten. Mit der Mehrzwecknutzung können die Vorhaltekosten für das Schiff deutlich reduziert werden.

Mit einem modernen Ölauffangsystem und entsprechenden Tanks ist es für seine Hauptaufgabe, der Unterstützung im Fall eines Unfalls, sehr gut ausgerüstet. Zudem erhält es einen leistungsstarken Kran, um verlorengegangene Anker bergen und auch Schleppaufgaben übernehmen zu können. Eine Laborausstattung in Containern kann flexibel an Bord untergebracht werden und ein so genannter Moonpool, eine Öffnung im Rumpf des Schiffes, erlaubt das Aussetzen spezieller Messsonden. Viel freie Decksfläche ermöglicht zudem den Einsatz für umfangreiche Transportaufgaben.

Planung, Bereederung und Bau hat das Havariekommando ausgeschrieben. Dabei wurde bereits vor dem Bau ein Betreiber für das Schiff gesucht und gefunden, in diesem Fall eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Otto Wulf GmbH & Co. KG und Pegasus Shipping GmbH & Co. KG. Der Vorteil: Der private Betreiber ist bei der Planung und beim Bau bereits beteiligt. Er kann bei der Gestaltung und Ausstattung des Schiffes mitreden und es auf diese Weise effizient für seinen Betrieb und entsprechende Aufgaben im Alltag nutzen.

Die Planung des neuen Schiffes erfolgte durch die TECHNOLOG services GmbH aus Hamburg. Gebaut wird es auf der niederländischen Werft Damen Shipyards Hardinxveld, die sich bei einer europaweiten Ausschreibung durchsetzen konnte. Das Havariekommando übernimmt die Baubegleitung und die Koordination von der Planung bis zur Indienststellung. Die Kosten für den Schiffsneubau belaufen sich auf etwa 8 Millionen Euro. Diese Summe teilen sich die fünf norddeutschen Küstenländer im Rahmen der Bund-Länder-Partnergemeinschaft zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen. Mecklenburg-Vorpommern ist hieran mit 17% beteiligt. Das neue Ölbekämpfungsschiff ersetzt die in die Jahre gekommene ORFE, die zuletzt in Lubmin stationiert war. Diese ist ein ehemaliges Landungsboot der Marine aus dem Jahr 1966, das 1995 für die Schadstoffunfallbekämpfung umgebaut wurde.

„Wie wichtig es ist, im Bereich der Havarievorsorge gut aufgestellt zu sein, haben uns insbesondere wieder der Brand auf dem Tanker ANNIKA im Oktober letzten Jahres oder aber ganz aktuell die Havarie der EVENTIN gezeigt. Besonders bei der küstennahen Schadstoffunfallbekämpfung spielen die Ölbekämpfungsschiffe der Küstenländer eine bedeutende Rolle. Es müssen neben der ORFE aber weitere dieser Schiffe in den kommenden Jahren ersatzbeschafft werden. Es hat für mich höchste Priorität, dass trotz knapper Kassen die hierfür notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Ein Zögern können wir uns hier nicht leisten,“ so Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Dr. Robby Renner, Leiter des Havariekommandos: „Mecklenburg-Vorpommern und die Bund-Länder-Gemeinschaft gehen hier einen wichtigen Schritt. Wenn es zu einem Unfall mit Öl oder anderen Schadstoffen kommt, braucht das Havariekommando gut ausgerüstete und funktionsfähige Schiffe an den Küsten. Deswegen begrüßen wir es sehr, dass hier nun ein neues Schiff für den Bereich Rügen und pommersche Bucht jetzt gebaut wird. Wir wissen, dass das in Zeiten knapper Haushalte nicht einfach ist. Dieser Neubau ist ein großer Gewinn für die Sicherheit an der Ostseeküste.“

Zur Vorsorge gegen havariebedingte Meeresverschmutzungen haben die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern 2003 zwei Vereinbarungen unterzeichnet. Sie beinhalten die Einrichtung des Havariekommandos in Cuxhaven sowie die gemeinsame Beschaffung, den Betrieb und die Unterhaltung von Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen zur Schadstoffunfallbekämpfung.

Aktuelle Wetterlage in Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsministerium weist auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es am Dienstagmorgen, 14. Januar 2025, durch gefrierenden Regen oder Sprühregen zu Glatteis kommen. Im Laufe des Vormittags soll sich die Glatteislage wegen höherer Temperaturen wieder entspannen, teilte der Deutsche Wetterdienst mit.

Das Bildungsministerium weist für die gesamte Winterzeit auf die bestehenden Regelungen für die Schulen hin:

  • Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.
  • Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Erziehungsberechtigten, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Schülerinnen und Schüler müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.
  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

Erwartung eines Sturmhochwassers

Wegen Sturmhochwassers wird Sperrwerk vorsorglich geschlossen

Schwerin – Das BSH hat am Morgen (10.01.2025 um 08:45) eine Information über ein zu erwartendes leichtes Sturmhochwasser an der Ostseeküste herausgegeben. Diese Information wurde um 13:54 Uhr aktualisier. An der gesamten deutschen Ostseeküste werden demnach bereits steigende Wasserstände gemeldet.

Dazu erklärt der für den Küstenschutz zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:„Die höchsten Wasserstände an der Außenküste werden im Tagesverlauf des Sonnabends (11.01.25) mit Werten von voraussichtlich +105 cm in der Lübecker Bucht (Alarmstufe I (AS I)), +105 cm westlich von Rügen (AS I) und bis zu + 115 cm im Osten Rügens (AS I) erwartet (jeweils über dem mittleren Wasserstand). Die Wasserstände sollen vergleichsweise lange hoch sein (ca. 38 h >0,80 m über Mittelwasser). Im Tagesverlauf des Samstags und Sonntags ist vor allem im Bereich der östlichen Außenküste mit hohem Seegang mit Wellenhöhen > 2,0 Hs zu rechnen (vor Arkona >3,0 m Hs).

An den Bodden und Haffen (Innere Küstengewässer) ist aufgrund der vergleichsweise langen Dauer hoher Wasserstände an der Außenküste ebenfalls mit hohen Wasserständen zu rechnen (AS II für Pegel Ueckermünde)“, so Backhaus, der ergänzt:

„Die Küstenschutzanlagen des Landes M-V zum Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten sind für höhere Wasser­stände dimensioniert. Eine Betroffenheit von im Zusammenhang bebauten Gebieten ist nicht zu erwarten. Sollte es in den Inneren Küstengewässern – z.B. im Bereich von Michaelsdorf und/oder Wieck auf dem Darß (beide Saaler Bodden) zu Wasserständen > 0,75 m kommen, ist – auch abhängig vom Seegang – mit Überströmungen von Deichen, die dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen, zu rechnen. In diesem Fall können in den Randbereichen der Siedlungen geringe Wasser­stände auftreten. Den Landkreisen sind diese Bereich gut bekannt und es wird davon ausgegangen, dass der Landkreis im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bürger entsprechend informiert.

Infolge der hohen Wasserstände kann es im Zusammenwirken mit dem Seegang insbesondere im Bereich von Südost-Rügen und auf Usedom zu erheblichen Sandumlagerungen im Bereich von Strand und Düne kommen.

Im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) ist der Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Die Hoch­wasser­meldedienstzentralen der Staatlichen Ämter beobachten die Lage und Lösen bei Bedarf Alarmstufe I aus.

Die Modellergebnisse des BSH zeigen derzeit keine Über­schreitung des für eine Schließung des Sperrwerks Greifswald vorgegebenen Wasserstandes von 1,15 m ü. NHN. Das Sperrwerk Greifswald wird dennoch am Freitagabend (ab ca. 18:00 Uhr) besetzt und im Verlauf des Freitagabends vorsorglich geschlossen. Die Schließung erfolgt aufgrund der vergleichsweise hohen Wasserstände und der daher zu erwartenden Belastung der Deiche im Bereich der Ryck-Mündung.“

Nachhaltige Entwicklung der Rögnitz

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen vereinbaren Kooperation 

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus und Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer haben eine stärkere Zusammenarbeit der beiden Länder zur Verbesserung des ökologischen und wasserwirtschaftlichen Zustands der Rögnitz vereinbart. Umweltminister Meyer sagte: „Wir werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern regeln, dass Maßnahmen gefunden werden, die nachhaltig den ökologischen Zustand der Rögnitz und den Hochwasserschutz verbessern. Aktuell ist der ökologische und wasserbauliche Zustand der Rögnitz nicht zufriedenstellend“, so Meyer. „Wir sehen Handlungsbedarf um beides mehr miteinander zu vereinbaren, gerade auch weil die Rögnitz seit 1997 zum UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ gehört und deren Erhalt schützenswert ist.“

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte: „Wir sind uns einig, die Rögnitz von Neu Lübow bis zur Mündung in die Sude länderübergreifend ganzheitlich in den Blick zu nehmen. Neben den ökologischen Aspekten müssen wir auch das Wassermanagement berücksichtigen, um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch den Klimawandel zu reagieren. Hochwasserereignisse und Dürreprobleme werden immer häufiger auftreten. Deshalb brauchen wir einen verbesserten Hochwasserschutz, aber auch Wasserrückhalt für Dürrezeiten“, so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus. „Insgesamt wollen wir einen resilienten Landschaftswasserhaushalt in der Rögnitz herstellen“, so Dr. Backhaus.

Die Rögnitz ist insgesamt 54 km lang und bildet auf einer Länge von rund 15 km die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit ist der ökologische Zustand der Rögnitz mit „unbefriedigend“ und der chemische Zustand mit „nicht gut“ bewertet. Die Rögnitz ist zu großen Teilen Bestandteil der NATURA 2000-Gebietskulisse. Darüber hinaus ist die Rögnitz Bestandteil des von der UNESCO anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ bestehend aus den Biosphärenreservaten „Niedersächsische Elbtalaue“ und „Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern“. Die Flusslandschaft Elbe ist damit Deutschlands größtes inländisches UNESCO-Biosphärenreservat.

Entscheidung um Campingplatz

Camper´s Friend GmbH übernimmt Teilbetrieb auf Stiftungsflächen

Prerow – Nachdem die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) im Rechtsstreit um den Betrieb des Campingplatzes Prerow einen Räumungstitel gegen die Regenbogen AG erwirkt hat, werden nun weitere Schritte unternommen, sagen der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der StUN, Bjørn Schwake und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus in einer gemeinsamen Erklärung: „Es ist leider nicht gelungen, in 2024 Klarheit im Räumungs­prozess des Landes zu erhalten.

Für den Stiftungsbereich (Dünenfläche rd. 20,2 ha mit 769 Stellplätzen) liegt jedoch ein Räumungstitel vor. Für den Landesbereich (Waldfläche rd. 9,5 ha mit 150 Stellplätzen) steht ein Verkündungstermin noch nicht fest. Dies führte zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb für die Saison 2025, weil die Regenbogen AG einen Teil des Camping­platzes räumen muss, den zweiten aber (noch) nicht.

Wir haben immer wieder gesagt, dass der Weiterbetrieb des Campingplatzes mit zukünftig 919 Stellplätzen gesichert ist – im Sinne der Camper, der Gewerbetreibenden und der Gemeinden. Die Betroffenen sollen nicht mehr als unabwendbar unter dem Rechtsstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land leiden. Vor dem jetzigen Hintergrund war es notwendig zu entscheiden, wie dieser Betrieb für 2025 gesichert werden kann.

Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) und das Land haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In intensiven Gesprächen zum Jahresende mit der Regenbogen AG als bisherigem Betreiber und der Camper´s Friend GmbH, die sich im Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt hatte, wurden die Optionen erörtert und geprüft.

Im Ergebnis kommen Stiftung und Land zum Schluss, dass der Räumungstitel gegen die Regenbogen AG nun vollstreckt wird und auf der Stiftungsfläche ein Teilbetrieb durch das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend errichtet werden soll. Camper’s Friend hat sich bereit erklärt, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen und trotz des kurzen Umsetzungszeitraums einen Campingbetrieb auf der StUN-Fläche zu gewährleisten.

Ein ebenso geprüfter Weiterbetrieb  des gesamten Camping­platzes für das Übergangsjahr 2025 durch die Regenbogen AG ist an unterschiedlichen Vorstellungen zu den Vertragsinhalten gescheitert. Zusätzlich schienen die rechtlichen Unwägbarkeiten für die laufenden Gerichtsverfahren zu groß.

Ein solcher Teilbetrieb im Dünenbereich durch Camper´s Friend wird mit erheblichem Mehraufwand  verbunden sein.  Camper´s Friend hat aber erklärt, dass die Herausfor­derungen mit Unterstützung des Landes und der StUN beherrschbar seien. Die gemeinsame Überzeugung ist, zu Ostern den Teilbetrieb für Dauercamper und ab Juni für Touristikcamper gewährleisten zu können. Camper´s Friend hofft auf eine kollegiale Koexistenz der beiden Betriebe und bietet der Regenbogen AG  zeitnahe Gespräche  zur Gestaltung des Miteinanders an.

In den kommenden Wochen werden ingenieurstechnische Planungen vorgenommen, um den Betrieb auf den Dünenflächen vorzubereiten. Über konkrete Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Schon jetzt gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kommenden Saison auf der Internetseite von Camper´s Friend www.ahoi.life.

Auf der Landesfläche kann, bis zu einer gerichtlichen Entschei­dung, die Regenbogen AG zunächst einen eigenen Teilbetrieb führen. Wir appellieren an die Regenbogen AG, sich als gute Verliererin zu zeigen und den Teilbetrieb durch Camper´s Friend auf der Dünenfläche nicht zu behindern“, so Bjørn Schwake und Minister Backhaus abschließend.

Munitionsbergung in M-V

143 Hektar Waldflächen in 2024 beräumt

Schwerin – Der Munitionsbergungsdienst (MBD) Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2024 weitere Flächen in unserem Land von Kampfmitteln befreien können. Insgesamt liefen 2024 (neben weiteren Großaufträgen wie Bohrlochsondierungen für das Rostocker Stadttheater oder die Schweriner Radsporthalle) sechs große Flächenberäumungen auf einer Gesamtfläche von 143 Hektar Waldfläche. Vier dieser Aufträge – in Dargen Hafen, zwei Teilflächen in Wöbbelin, einer Teilfläche Stern Buchholz – konnten komplett abgeschlossen werden, zwei weitere Aufträge laufen noch bis in das kommende Jahr. Hierbei wurde eine Gesamtfläche von mehr als 106 Hektar von Kampfmitteln beräumt und ist somit ohne Einschränkung wieder nutzbar. Für die Beräumung dieser Flächen wurden insgesamt Mittel in Höhe von 3,6 Millionen Euro aufgewendet

„Mit den beiden beräumten Teilflächen in Wöbbelin konnten wir das erste Projekt im Räumprogramm des Landes – die Beräumung der ortsnahen hochgradig kampfmittelbelasteten Waldflächen – abschließen. Nach dem Waldbrand auf dieser Fläche im Juni 2021 wurden verschiedene Teilflächen herausgezogen, um durch eine Fachfirma beräumt zu werden“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und: „Insgesamt wurden 55,35 Hektar Waldfläche – zum Vergleich: ein Hektar entspricht einem großen Fußballfeld – beräumt und 4,762 Tonnen Kampfmittel, also gut vier Autos, geborgen. Das Ergebnis dieser abgeschlossenen Beräumung hat die gewählte Vorgehensweise unseres Munitionsbergungsdienstes bestätigt.“

Die „Teilfläche B“ wurde im Zeitraum August 2023 bis April 2024 beräumt, wobei die beauftragte Fachfirma aus 33,89 Hektar Fläche insgesamt 1,725 Tonnen Kampfmittel bergen. Die letzte „Teilfläche C“ wurde schließlich ab Juni 2024 beräumt und konnte im November abgeschlossen werden. Aus dieser Fläche von 17,96 Hektar wurden 1,348 Tonnen Kampfmittel geborgen. Die Beräumung der ersten Teilfläche erfolgte – nach einer Vorsondierung von Schneisen und dem Fällen der vorhandenen Bäume durch einen gepanzerten Harvester – von Januar bis Mai 2023, hierbei wurden aus 3,5 Hektar Fläche mit insgesamt 1,689 Tonnen Kampfmittel geborgen.

Herausragend bei den vielen durchgeführten Projekten sei zudem die Beräumung einer ehemaligen Sprengstelle „Dargen Hafen“, die im August 2022 begonnen wurde und im Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden konnte, zu nennen: „An dieser Sprengstelle wurden nach dem Krieg die Munitionsbestände einer naheliegenden Munitionsanstalt gesprengt. Trotz umfangreicher Beräumungstätigkeiten in den 50er- und 60er-Jahren wurden bei diesen Arbeiten immer noch 365 Tonnen Kampfmittel – das entspricht etwa 73 Elefanten oder auch 365 Autos – geborgen“, führt der Minister aus.

Bei der Beräumung dieser 29,25 Hektar großen Fläche mussten im Bereich der früheren Sprengtrichter insgesamt 577 Bäume gefällt werden und es war eine Volumenberäumung erforderlich, bei der 69.342 Kubikmeter stark mit Kampfmitteln und Fragmenten sowie Splittern durchsetztes Erdreich durchgearbeitet werden musste. Bei dieser Art der Beräumung wurde eine Separationsanlage mit Magnet- und Wirbelstromscheider eingesetzt.

2024 wurden Leistungen in einer Höhe von rund 6,7 Millio-nen Euro beauftragt, davon sind bisher 4,72 Millionen Euro abgeflossen. „Die Arbeiten auf einigen Räumstellen laufen aktuell aber noch, sodass wir noch bis zum Ende des Jah-res mit weiteren Abflüssen rechnen können. Die Landesre-gierung hat in dieser Legislaturperiode deutlich mehr Geld – fast fünfmal so viel, wie in den Vorjahren – zur Verfügung gestellt. Das unterstreicht einmal mehr das Engagement des Landes, um schnellstmöglich in der Kampfmittelberäu-mung voranzukommen. Dafür wurden auch 18 neue Mitar-beiter gewonnen, sodass nun insgesamt 55 Mitarbeitende zur Kampfmittelberäumung in unserem Land tätig sind“, so Innenminister Christian Pegel. Die Ausgaben des Landes haben sich seit 2021(1,47 Mio.), 2022 (1,83 Mio.), 2023 (3,85 Mio.) auf nun mindestens 4,72 Millionen Euro erhöht.

Das Jahr 2024 wurde auch genutzt, um weiter Klarheit über die Belastung in den insgesamt rund 38.000 Hektar hochbelasteter Flächen im Land zu erlangen. 7.374 Testfelder auf einer Fläche von insgesamt rund 921 Hektar konnten an die beiden beauftragten Rahmenvertragsfirmen gegeben werden.

Von 4.818 beräumten Testfelder, rund 602 Hektar untersuchte Waldfläche, liegen die Ergebnisse bereits vor und wurden ausgewertet. Als Ergebnis verbleiben 226 Hektar (37,5 Prozent der untersuchten Gesamtfläche) in der höchsten Belastungskategorie 4 – „Kampfmittelbelastung, Beräumung erforderlich“ – und werden demnächst beräumt, 135,25 Hektar (22,5 Prozent) werden in die Kategorie 3 – „Kampfmittelbelastung, derzeit kein Handlungsbedarf“ – zurückgestuft und können bewirtschaftet und im Waldbrandfall auch gelöscht werden.

Auf 241 Hektar (40 Prozent) wurden offenbar schon Beräumungen durchgeführt, die bislang nicht entsprechend dokumentiert wurden. „Bei den durchgeführten Untersuchungen haben die Experten nur noch ungefährliche Splitter von Granaten, aber keine Kampfmittel mit Explosivstoff gefunden. Diese Flächen können wir nun sogar völlig aus dem Kampfmittelverdacht entlassen. Auch das ist eine wichtige Erkenntnis für die Munitionsberger unseres Landes“, berichtet Christian Pegel.

Die Auswertung der restlichen beauftragten etwa 320 Hektar erfolgt noch.

Natürlicher Klimaschutz mit Seegras

Mecklenburg-Vorpommern startet groß angelegtes Projektvorhaben zur Erfassung der Seegrasbestände mit dem Ziel der Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste.

Schwerin – Das Projekt „MV Seagrass for climate“ zur Erfassung aktueller und historischer Seegrasvorkommen, Identifizierung potenzieller Standorte und Durchführung von Pilotprojekten zur Wiederan­siedlung von Seegraswiesen an der Küste Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt heute die Förderzusage des BMUV für die Durchführung des Projekts mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Millionen Euro.

Das Vorhaben startet am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit von acht Jahren. „Das Projekt „MV Seagrass for climate“ soll dazu beitragen, die heimischen Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutz­leistungen zu stärken. Dazu wird erstmals die gesamte Ostsee­küste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst und dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederan­siedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet“, so Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Seegraswiesen gehören zu den natürlichen CO2-Senken. Sie können dazu beitragen, die Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels abzumildern. Die Pflanzen binden in ihren Wurzeln und Blättern 30 bis 50 Mal mehr Kohlenstoff als vergleichbar große Wälder an Land. Gleichzeitig sind Seegraswiesen ein wertvoller und geschützter Lebens-, Rückzugs- und Ruheraum für zahlreiche Fischarten und andere Meeresorganismen und spielen eine maßgebliche Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt in der Ostsee.

„Seegraswiesen sind ein integraler Bestandteil für die Klimawandelanpassungs- und Biodiversitätsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem durch das ANK geförderte Projekt schaffen wir die entscheidenden Voraussetzungen, um nicht nur den Zustand zu erfassen, Standorte für die Wiederan­siedlungen zu identifizieren und Pilotprojekte durchzuführen. Unser Ziel ist es auch, darüber hinaus eine Seegrasstrategie zu erarbeiten, mit der wir einen Beitrag zum Erreichen unserer Ziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt der Artenvielfalt leisten können“, fährt Minister Backhaus fort.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit vier Projektpartnern aus drei Bundesländern unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

 „Unser Projektverbund ist interdisziplinär aufgestellt, sodass wir von modernsten Kartierungs- und Monitoringmethoden über die Erfassung der Seegrasdichte und die Analyse des Mikrobioms der Pflanze bis hin zu Sedimentveränderungen ein umfassendes Bild des Ist-Zustandes ermitteln können. Das hilft uns nicht nur potenzielle Standorte für die Wiederansiedlung zu ermitteln, Pilotprojekte zur Wiederansiedlung gezielt umzusetzen, sondern auch das langfristige CO2-Speicherpotenzial zu bestimmen“, so Minister Backhaus.

Das gesamte Verbundprojekt basiert neben unterschiedlichen Forschungsprozessen im Feld und Labor auf einer digitalen Strategie. Die erhobenen Beobachtungsdaten und erfassten Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in bestehende Datenportale des Landes integriert und langfristig genutzt werden können. „Die enge Verzahnung zwischen Ministerium, Landesbehörde und Wissenschaft ist essenziell um Handlungs­optionen, die aus dem Stand der Forschung heraus entwickelt werden, unmittelbar im politischen Prozess umsetzen zu können“, blickt Minister Backhaus nach vorne.

Das Projekt „MV Seegras for climate“ (MVs4c) wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) in Mecklenburg-Vorpommern  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/  beantragt und hat zum Ziel, bis zum Jahr 2033 eine langfristige Seegrasstrategie zu erarbeiten. MVs4c wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Minister empfiehlt: Waldaktie zu Weihnachten

Schwerin – Noch nicht alle Weihnachtsgeschenke zusammen, aber auch keine Lust auf kurzlebigen Konsum? Für alle, die ein Stück Klimaschutz zum Anfassen verschenken wollen, hat Umweltminister Dr. Till Backhaus einen Tipp: Die Waldaktie. Noch bis zum 23. Dezember einfach online unter www.shop.z-eco.de/ bestellen, an Heiligabend das personalisierte Zertifikat unter den Weihnachtsbaum packen und in ein paar Monaten dem Weihnachtsgeschenk beim Wachsen zusehen.

Dass eine Waldaktie ein wirklich langlebiges Geschenk ist, zeigt eine Auswertung der bereits im Land gepflanzten Klimawälder. Minister Backhaus:

„Waldaktionäre und Waldaktionärinnen haben Grund zur Freude: Allen Klimawäldern geht es gut! Im November 2007 wurde der erste Klimawald gepflanzt. Seitdem ist durchschnittlich fast jährlich ein neuer Klimawald hinzugekommen. So wachsen mittlerweile knapp 20 Klimawälder in Mecklenburg-Vorpommern. Der westlichste Klimawald wächst im Biosphärenreservat Schaalsee, der östliche auf der Insel Usedom. Insgesamt umfassen sie mehr als 100 Hektar Fläche und haben das Potential, jährlich etwa 80.000 Tonnen Kohlendioxid der Atmosphäre zu entnehmen“.

Weiter erklärt der Minister: „Wir wollten einmal genauer hinsehen und recherchieren, wie es den Klimawäldern geht. Das Ergebnis ist erfreulich: wir haben keine Ausfälle! Das Versprechen, welches wir den Waldaktionären und Waldaktionärinnen geben, nämlich die Entnahme und langfristige Bindung von Kohlenstoff in den Wäldern, können wir weiterhin halten. Und zum Versprechen zählen noch weitere Vorteile des Waldes: Neben dem Klimaschutzeffekt erbringen die neuen Klimawäldern eine Vielzahl positiver Ökosystemleistungen: Sie bieten Lebensraum und Nahrung, schützen den Boden vor Austrocknung und Erosion, sorgen für sichere Arbeit und gleichzeitig auch ein Stück Erholung. Ein Spaziergang im Wald ist nachweislich gesundheitsfördernd. Insofern tut man mit einer Waldaktie auch immer der Allgemeinheit etwas Gutes“.

Einzig das Jahrtausendregenereignis im Sommer 2011 hatte einen Klimawald umfassend geschädigt. Hier hatte der Landesforst mit eigenen Mitteln wieder aufgeforstet, so dass auch hier gilt: die Waldaktie wirkt!

„Natürlich erreichen auch uns die Meldungen, dass viele Klimaschutzzertifikate nicht das erfüllen, was sie vorgeben. Bei unseren Ökowertpapieren ist das anders!“, betont Backhaus: „Durch unsere wissenschaftsbasierte Herangehensweise, der engen Zusammenarbeit mit Praktikern und den sehr konservativen Abschätzungen sind wir auf der sicheren Seite! Das gilt nicht nur für die Waldaktie“, so der Minister.

Die Waldaktie ist das erste von mittlerweile vier „Ökowertpapieren“, die das Klimaschutzministerium emittiert hat. Die Waldaktie wurde 2007 gemeinsam mit dem Tourismusverband MV und der Landesforst gestartet. Mittlerweile konnten mehr als 1 Mio. € für Erstaufforstungen eingenommen werden, woraus etwa 20 Klimawälder finanziert wurden.

Zu den Käufern gehören Unternehmen ebenso wie Privatpersonen. Es folgten die MoorFutures (2011), der Streuobstgenussschein (2015) und der HeckenScheck (2022).

Neben den Leistungen im Klimaschutz erbringen die Basisbiotope Wald, Moor, Streuobstwiese und Hecke zahlreiche weitere gesellschaftlich relevante Ökosystemleistungen. Auch bilden sie wichtige Lebensräume und unterstützen somit den Erhalt der Artenvielfalt.

Natürlicher Klimaschutz mit Seegras

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern startet groß angelegtes Projektvorhaben zur Erfassung der Seegrasbestände mit dem Ziel der Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste.

Das Projekt „MV Seagrass for climate“ zur Erfassung aktueller und historischer Seegrasvorkommen, Identifizierung potenzieller Standorte und Durchführung von Pilotprojekten zur Wiederan­siedlung von Seegraswiesen an der Küste Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt heute die Förderzusage des BMUV für die Durchführung des Projekts mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Millionen Euro. Das Vorhaben startet am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit von acht Jahren.

„Das Projekt „MV Seagrass for climate“ soll dazu beitragen, die heimischen Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutz­leistungen zu stärken. Dazu wird erstmals die gesamte Ostsee­küste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst und dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederan­siedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet“, so Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Seegraswiesen gehören zu den natürlichen CO2-Senken. Sie können dazu beitragen, die Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels abzumildern. Die Pflanzen binden in ihren Wurzeln und Blättern 30 bis 50 Mal mehr Kohlenstoff als vergleichbar große Wälder an Land. Gleichzeitig sind Seegraswiesen ein wertvoller und geschützter Lebens-, Rückzugs- und Ruheraum für zahlreiche Fischarten und andere Meeresorganismen und spielen eine maßgebliche Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt in der Ostsee.

„Seegraswiesen sind ein integraler Bestandteil für die Klimawandelanpassungs- und Biodiversitätsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem durch das ANK geförderte Projekt schaffen wir die entscheidenden Voraussetzungen, um nicht nur den Zustand zu erfassen, Standorte für die Wiederan­siedlungen zu identifizieren und Pilotprojekte durchzuführen. Unser Ziel ist es auch, darüber hinaus eine Seegrasstrategie zu erarbeiten, mit der wir einen Beitrag zum Erreichen unserer Ziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt der Artenvielfalt leisten können“, fährt Minister Backhaus fort.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit vier Projektpartnern aus drei Bundesländern unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

Gemeinsam mit den Projektpartnern Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), Universität Rostock, Leibniz Universität Hannover und Universität Greifswald trägt das Projekt, unter der wissenschaftlichen Projektleitung durch die CAU, zur Entwicklung einer Seegrasstrategie bei.

 „Unser Projektverbund ist interdisziplinär aufgestellt, sodass wir von modernsten Kartierungs- und Monitoringmethoden über die Erfassung der Seegrasdichte und die Analyse des Mikrobioms der Pflanze bis hin zu Sedimentveränderungen ein umfassendes Bild des Ist-Zustandes ermitteln können. Das hilft uns nicht nur potenzielle Standorte für die Wiederansiedlung zu ermitteln, Pilotprojekte zur Wiederansiedlung gezielt umzusetzen, sondern auch das langfristige CO2-Speicherpotenzial zu bestimmen“, so Minister Backhaus.

Das gesamte Verbundprojekt basiert neben unterschiedlichen Forschungsprozessen im Feld und Labor auf einer digitalen Strategie. Die erhobenen Beobachtungsdaten und erfassten Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in bestehende Datenportale des Landes integriert und langfristig genutzt werden können. „Die enge Verzahnung zwischen Ministerium, Landesbehörde und Wissenschaft ist essenziell um Handlungs­optionen, die aus dem Stand der Forschung heraus entwickelt werden, unmittelbar im politischen Prozess umsetzen zu können“, blickt Minister Backhaus nach vorne.

Das Projekt „MV Seegras for climate“ (MVs4c) wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) in Mecklenburg-Vorpommern  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/  beantragt und hat zum Ziel, bis zum Jahr 2033 eine langfristige Seegrasstrategie zu erarbeiten. MVs4c wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.