Urteil zum Campingplatzes Prerow

Backhaus begrüßt Urteil zur Teilräumung des Campingplatzes Prerow

Prerow – Das Landgericht Rostock hat die Räumungsklage der Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN) am heutigen Verhandlungstag zugunsten der Stiftung entschieden. Die Stiftung kann damit von der Regenbogen AG die Räumung und Herausgabe der bis zum 31.12.2023 an die Regenbogen AG verpachteten Flächen verlangen, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Millionen Euro geleistet wird.

Damit ist nun über die größere (20 ha) der beiden Teilflächen eine für Land und Stiftung positive Entscheidung ergangen. Für die Flächen des Landes hat das Landgericht Stralsund den Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 26.11.2024 anberaumt.

Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Entscheidung des Rostocker Landgerichts: „Ich bin froh, dass mit dem Urteil nun eine erste Entscheidung getroffen worden ist und wir, was die Zukunft dieses touristischen Juwels anbetrifft, nun hoffentlich einen entscheidenden Schritt vorwärtskommen. Das ist wichtig für die nachhaltige touristische Entwicklung eines der beliebtesten Campingplätze Deutschlands und für die Dauercamper, die nun seit Monaten im Ungewissen sind.“

Eine kurzfristige Räumung der Flächen wird durch die Stiftung nicht erfolgen. Minister Dr. Backhaus und StUN-Vorstandsvorsitzender Björn Schwake bekräftigen erneut, dass die Dauercamper und Pächter von der Räumung nicht betroffen sein sollen. „Die Räumung und Herausgabe der Flächen soll nicht zur Folge haben, dass Dauercamper ihren Stellplatz verlieren und Konzessionäre ihr Gewerbe aufgeben sollen“, betonte Minister Backhaus.

Katastrophe verhindert

Backhaus: Rettungskräfte haben Ostsee vor Katastrophe bewahrt

Schwerin – Am Freitag brannte zwischen Kühlungsborn und Warnemünde der Öltanker ANNIKA. Dass der Tanker sicher in den Rostocker Hafen geschleppt und dort gelöscht werden konnte, sei ein großes Glück für den gesamten Ostseeraum und für die Mecklenburgische Küste im Besonderen, betont der für Schadstoffunfallbekämpfung zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

„Wir sind am Freitag allesamt einer Katastrophe entkommen. Wäre der havarierte Tanker nicht so schnell unter Kontrolle gebracht worden, hätte das alles sehr schlimm ausgehen können. Eine Ölverschmutzung hätte gewaltige Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem Ostsee gehabt. Auch der Tourismus und damit die Menschen hier vor Ort hätten unter den Folgen noch lange gelitten. Ich bin daher allen Rettungskräften sowie dem Havariekommando überaus dankbar, dass dieses Szenario abgewendet werden konnte“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Dieses Mal ist alles gutgegangen, doch Vorfälle wie die ANNIKA zeigten, so der Minister, dass man jederzeit auf Havarien vorbereitet sein müsse: „Direkt vor unserer Küste verläuft die Kadettrinne, eine der meistbefahrenen Schiffsrouten der Welt. Gleichzeitig ist die Ostsee ein einzigartiges und hochsensibles Ökosystem, dass bereits angeschlagen ist.

Die ständige Gefahr einer Verschmutzung mit Schadstoffen durch seeseitig verursachte Havarien für unsere Küsten und Küstengewässer besteht also auch weiterhin. Diese Gefahr wird mit dem stetig steigenden Schiffsverkehr und dem Ausbau der Infrastruktur auf See und an der Küste auch noch weiter zunehmen. Der bestehende Vorsorgestandard im Rahmen der Havarievorsorge muss daher zwingend aufrechterhalten werden und die hierfür erforderlichen Kapazitäten des Bundes und der Küstenländer müssen kontinuierlich fortentwickelt und an die neuen Herausforderungen ausgerichtet werden.

Hierfür werden in den kommenden Jahren steigende finanzielle Bedarfe für Betrieb und Unterhaltung und insbesondere für Investitionen wie zum Beispiel für notwendige Ersatzbeschaffungen von Schiffen und Geräten erforderlich. Diese Mittel müssen durch den Bund und die Küstenländer zwingend bereitgestellt werden. Hierfür werde ich mich weiterhin stark machen“ so Minister Dr. Backhaus.

Um die Einsatzbereitschaft im Ernstfall sicherzustellen, handelt das Havariekommando im Auftrag des Bundes und der fünf norddeutschen Bundesländer (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Im Falle einer komplexen Schadenslage auf See übernimmt es die Gesamteinsatzleitung und nutzt dafür die Einsatzmittel des Bundes (in MV z.B. der Notschlepper BALTIC und das Mehrzweckschiff ARKONA) und der fünf norddeutschen Bundesländer (z.B. Brandbekämpfungseinheiten aus Rostock, Lübeck und KIEL).

Dass der Brand der ANNIKA so gut bewältig werden konnte, ist u.a. ein Ergebnis eines ständigen Trainings. Gerade erst im September fand unter der Leitung des Havariekommandos zusammen mit seinen Partnern eine Brand- und Verletztenversorgungsübung auf der Rostocker Reede statt. Im Übungsszenario brannte es auf der BALTIC vor Warnemünde.

Mecklenburg-Vorpommern nehme seine Verantwortung in diesem Verbund sehr ernst und leiste seinen Beitrag, betont Minister Dr. Backhaus. So betreibt das Land M-V mit dem Gewässeraufsichts- und Ölfangschiff (GÖS) „Strelasund“ ein eigenes Ölwehrschiff. Außerdem stehen mit dem Ölfangschiff „Vilm“ und dem Landungsboot „Orfe“ weitere partnereigenen Ölwehrschiffe für die Ölschadensbekämpfung in Küstengewässern durch Dritte zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein privates Landungsboot für die Schadstoffunfallbekämpfung vertraglich gebunden.

Zur Schadstoffunfallbekämpfung vor allem an Stränden und Ufern werden in M-V Ölwehrgeräte in zwei Ölwehrstützpunkten auf dem Dänholm in Stralsund und in Heiligendamm bereitgehalten und jeweils durch entsprechende „Fachgruppen Ölschaden“ des Technischen Hilfswerks (THW) betreut und eingesetzt. Seit Dienstaufnahme des Havariekommandos im Jahre 2003 hat das Land MV rund 27 Mio. EUR in die Vorsorge zur Schadstoffunfallbekämpfung investiert. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden vom Land M-V jährlich durchschnittlich 1,77 Mio. EUR für diese Aufgaben bereitgestellt.

Meerforelle in M-V

10. Fischzähleinrichtung in Betrieb genommen

Poischow – Wie viele Meerforellen laichen in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und mit welchem Erfolg? Dieser Frage gehen Mitarbeiter des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV im aktuellen Meerforellenprojekt auf den Grund. Heute wird im Poischower Mühlenbach (LK Nordwestmecklenburg) die 10. Fischzähleinrichtung in Betrieb genommen.

Der Meerforellenbestand in den Küstengewässern des Landes beruht in weiten Teilen auf den Anfang der 1990er Jahre gestarteten Bemühungen zur flächendeckenden Wiederansiedlung der Meerforelle in MV und dem darauffolgenden Landesbesatzprogramm, das es bis heute gibt. „Zusammen mit Renaturierungsmaßnahmen in zahlreichen Fließgewässern des Landes mit anschließendem Initialbesatz konnten bis heute mehr als 50 Meerforellengewässer etabliert werden.

Die meisten von ihnen tragen mittlerweile selbstreproduzierend zum Bestand in unseren Küstengewässern bei. Für die Fischerei stellt die Meerforelle eine hochpreisige Fischart dar, die vergleichbar mit Lachsen gehandelt wird. Zudem lockt sie tausende Angler aus ganz Deutschland an die Küste von MV“, erläutert Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Der gewachsene Bestand spiegelt die Bemühungen der letzten 30 Jahre um diese Fischart wider und stellt einen für die Fischerei, den Tourismus und die Allgemeinheit nicht zu unterschätzenden Wert dar.

„Damit eine nachhaltige Nutzung dieser Ressource auch in einer vom Klimawandel geprägten Zukunft erreicht werden kann, ist ein Monitoring als Grundlage für ein wissensbasiertes Fischereimanagement gemäß dem Vorsorgeansatz unerlässlich. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den formulierten Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union“, ergänzt Minister Backhaus.

Um die notwendigen Daten über das saisonale Laichtieraufkommen zu erlangen, wurden bisher 9 videooptische Fischzähleinrichtungen in repräsentativen Fließgewässern des Landes installiert. „Mit der Inbetriebnahme der 10. Fischzähleinrichtung sind nun alle relevanten Gewässersysteme im Land in die Datenerfassung integriert“, sagte der Minister.

Die im Herbst aufsteigenden Meerforellen müssen diese Fischzähleinrichtungen passieren, um auf ihre Laichplätze zu gelangen und werden dabei von den Kameras erfasst. Hierfür wird jedes Objekt, das sich im Sichtfeld einer Kamera bewegt aufgezeichnet. Anschließend kommt eine KI-gestützte Bildauswertungssoftware zum Einsatz, die alle vorbeischwimmenden Meerforellen identifiziert.

Das aktuelle Meerforellenprojekt läuft von 2023 – 2025 und stellt die 3. Projektphase zur Bestandsuntersuchung der Meerforellen in MV dar. Seit 2017 wurden dabei schon rund 200 Fließgewässer des Landes als potentielle Laichgewässer untersucht.

Minister Backhaus erklärt, dass mit der finanziellen Unterstützung für das Meerforellenprojekt seit 2017 durch Land und EU in Höhe von bisher ca. 1.200.000 EUR ein wertvoller Beitrag zum Management der Meerforellen in MV geleistet wird, der Fischern und Anglern zugutekommt. Weitere Mittel in Höhe von 530.000 EURO werden bis 2025 zur Verfügung gestellt. Mit der Inbetriebnahme der 10. Fischzähleinrichtung im Poischower Mühlenbach wird die Datengrundlage für die Bestandsermittlung aufsteigender Meerforellen im Land vervollständigt.

Sturmflutschutz: Neue Buhnen vor Prerow

Prerow – An der Ostseeküste vor Prerow werden ab Anfang Oktober neun neue Buhnen gebaut sowie sechs bestehende verlängert. Bauherr für den ca. 1.000 Meter langen Bauabschnitt ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM).

„Für den Schutz der Außen-, Bodden- und Haffküsten haben wir seit 1991 rund 550 Millionen Euro aufgewendet. Unter anderem wurden fast 30 Kilometer Küstenschutzdeiche verstärkt oder neu angelegt. Damit konnten wir den Schutz der Menschen, Ortschaften und Güter in hochwassergefährdeten Gebieten erheblich verbessern. Die Schutzanlagen sichern heute Gebiete mit insgesamt rund 200.000 Einwohnern und Vermögenswerte von mehr als 2,9 Milliarden Euro“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Mit der Umsetzung der Maßnahme vor Prerow wurde die Firma G. Brünnich Bau GmbH beauftragt. Nach Einrichtung der Baustelle sowie der Holzlagerflächen werden anschließend die Holzpfähle mit an die örtlichen Gegebenheiten angepasster Technik in den Meeresboden gerammt. Bis Ende Februar 2025 werden die Rammarbeiten abgeschlossen sein.

Am Strand werden Buhnenpfähle aus Kiefernholz eingebaut, ab der Wasser-Strand-Linie dann in See aus FSC zertifiziertem Hartholz, da dieses resistent gegen die Schiffsbohrmuschel (teredo navalis) sind.

Die Kosten liegen bei ca. einer Million Euro. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent der Kosten werden durch das Land MV aufgebracht.

Die Abteilung Küste des StALU MM hat die Planung erarbeitet und wird auch die Bauoberleitung übernehmen.

Schwimmunterricht an allen Grundschulen

Oldenburg: Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig

Schwerin – Ein Jahr nach Einführung des Schwimmkonzeptes hat Bildungsministerin Simone Oldenburg eine positive Bilanz gezogen. Wie die Staatlichen Schulämter mitgeteilt haben, fand an allen Grundschulen Schwimmunterricht entweder in wöchentlichen Kursen oder in Intensivkursen bzw. in Schwimmlagern statt.

„Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der Gesellschaft herrscht ein breiter Konsens darüber, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, schwimmen zu lernen.

Das Konzept zeigt sichtbare Erfolge und macht deutlich, dass unser Bundesland im Bereich der Schwimmausbildung modern und richtungsweisend aufgestellt ist. Ich danke allen Partnerinnen, Partnern und den Landtagsabgeordneten, die dieses Konzept erarbeitet und mit auf den Weg gebracht haben“, sagte die Ministerin.

Mit dem Schwimmkonzept orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern am neuesten Stand der Schwimmausbildung an Schulen bundesweit. Es erstreckt sich vom Erwerb der Grundkompetenzen im Vorschulalter bis zu den weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf Grundschulen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige Qualifizierung von Schwimmlehrkräften, insbesondere in Bezug auf ihre Rettungsfähigkeit.

Darüber hinaus besteht auch für Lehrkräfte ohne das Unterrichtsfach Sport die Möglichkeit, sich zu Schwimmlehrkräften ausbilden zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 445 Lehrkräfte mit einer Schwimmqualifikation.

Wie im Schwimmkonzept weiter vorgesehen, haben auch Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangsstufe an Auffrischungskursen teilgenommen, damit sie ihre Schwimmfähigkeiten weiterentwickeln konnten, die sie in der Grundschule erworben haben. Der Schulschwimmpass begleitet die Kinder durch ihre gesamte Ausbildung und dokumentiert den aktuellen Lernstand sowie die Schwimmkompetenz.

Er dient auch als offizieller Nachweis der Schwimmfähigkeit und bietet Eltern wichtige Informationen über den Fortschritt ihrer Kinder. Zu den Standards für die Schwimmausbildung in der Schule zählen die Niveaustufen „Wassergewöhnung“, „Grundfertigkeiten“, „Schwimmen können“ (Basisstufe) und „Sicheres Schwimmen“.

Auch im Jahr 2024 führt das Land das Programm „M-V kann schwimmen“, das vom Sozialministerium verantwortet und mit 200.000 Euro gefördert wird, fort. Das Programm ergänzt den Schwimmunterricht in der Grundschule und unterstützt insbesondere die Kinder, die nicht oder nur eingeschränkt an einem Schwimmkurs in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilgenommen haben oder diesen nicht erfolgreich abschließen konnten.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen.

Warnung vor Kliffabbrüchen

Schwerin – Aufgrund anhaltender Starkregenfälle kann es an der Außenküste von Mecklenburg-Vorpommern mit ihren ca. 380 km langen Flach- und Steilküsten zu Kliffabbrüchen kommen. Vor Beginn der Sommerferien bittet Umweltminister Dr. Till Backhaus daher Einheimische und Gäste um erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht:

„Die starken Dauerregenfälle der vergangenen Wochen durchdringen die Schichten und führen teilweise zu einer sehr hohen Durchfeuchtung des Kliffs. In Kombination mit auflandigen Winden, die zur Unterhöhlung des Kliffs führen, erhöht sich das Gewicht bis die Standsicherheit überschritten wird und das Kliff abrutscht. Besonders tonig-lehmige Ablagerungen sind hiervon betroffen. Größere Findlinge können dabei ebenfalls herunterfallen“, warnte er.

Bislang hat es in diesem Sommer noch keine größeren Abrutschungen an den Außenküsten gegeben. Allerdings hat es in Folge von Niederschlag und Wind bereits Aus- und Unterspülungen zum Beispiel von Straßen oder Abtragung von oberflächlichen Material an sandigen Kliffs, zum Beispiel in Sellin, gegeben.

Vorsicht ist laut Minister Backhaus vor allem bei schmalen Strandabschnitten mit steilen oder überhängenden Kliffs geboten, sagte er weiter. Das Umweltministerium rät sich in diesen Bereichen mit Umsicht zu verhalten und oberhalb derselben nur die gekennzeichneten Wege zu benutzen. Entsprechende Aufforderungen der Behörden, die durch Warn- und Hinweisschilder oder in den Medien erfolgen, sind strengstens zu beachten.

Geringe Konzentrationen der Goldalge

Schwerin – Im deutschen Teil des Stettiner Haffs (Kleines Haff) sind erstmals geringe Konzentrationen der Goldalge (Prymnesium parvum) nachgewiesen worden. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat im Zuge seines regulären Küstengewässer-Monitorings an allen drei Messstellen nun erstmals Zellen der für Fische, Muscheln und Schnecken (Kiemenatmer) mitunter giftigen Mikroalge gefunden.

Mecklenburg-Vorpommers Umweltminister Dr. Till Backhaus bittet um eine sachliche Einordnung: „Im Moment sind die Zellzahlen weit von einer Algenblüte oder fischtoxischen Gefährdungen entfernt. Für Alarmstimmung gibt es deshalb keinen Grund. Die zuständigen Behörden sind nach wie vor in enger Abstimmung und auf den Fall eines größeren Fischsterbens vorbereitet. Derzeit haben wir die Überwachungsstufe 1 von drei Überwachungsstufen aktiviert.

Mit wöchentlich drei Probenahmetouren an vier landgebundenen zusätzlichen Messstellen wird die Entwicklung des Algenvorkommens überwacht. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser verstärkten Überwachung bewerten wir, welche weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind. Von polnischer Seite liegen uns bisher keine Informationen zu einem Goldalgen-Vorkommen im Stettiner Haff vor.“

Nach dem massiven Fischsterben in der Oder in 2022 haben sich seit April 2024 im Oder-System wieder Bedingungen eingestellt, die zeitweise oder lokal zu erhöhten bis kritischen Goldalgen-Entwicklungen und lokalen Fischsterben in polnischen und deutschen (brandenburgischen) Oder-Nebengewässern geführt haben. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Entwicklung seit April 2024 ebenfalls verstärkt überwacht.

Gefährlich an der Goldalge ist ihre Fähigkeit, Gift zu produzieren, mit dem sie ihre mikroskopisch kleine Beute lähmt. Kommt es zu einer Massenblüte, kann das umgebende Wasser auch für höhere Organismen wie Fische, Muscheln und Schnecken zu einer tödlichen Umgebung werden. Der Eintritt in den Organismus und den Blutkreislauf erfolgt über die Kiemen. Für Lungenatmer wie Menschen, Säugetieren und Vögeln besteht deshalb grundsätzlich keine Gefahr.

Goldalgen-Entwarnung für das Stettiner Haff

Schwerin – Am Oberlauf der Oder sind rund zwei Jahre nach der Umweltkatastrophe in Nebengewässern des deutsch-polnischen Grenzflusses auf Höhe Frankfurt/Oder wieder tote Fische entdeckt worden. Erhöhte Konzentrationen der giftigen Goldalge, die im Sommer 2022 mitverantwortlich für ein großes Fischsterben waren, können als Ursache nicht ausgeschlossen werden. Für das Stettiner Haff, einem inneren Küstengewässer im Mündungsbereich von Oder und Peene, kann Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus derzeit Entwarnung geben:

„Die regelmäßigen Proben unserer Fachbehörden, die nach Maßgabe der Wasserrahmenrichtlinie monatlich an drei verschiedenen Messstellen im Kleinen Haff entnommen werden, zeigen aktuell keine Goldalgen-Befunde. Das war übrigens auch in den Vorjahren der Fall, sodass wir hier derzeit keine Gefährdungslage sehen. Mitarbeitende aus dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie beobachten die Entwicklung täglich und haben vor wenigen Tagen an einem Austausch der wiederaktivierten deutsch-polnischen Expertengruppe teilgenommen. Die Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden läuft deutlich besser als 2022“, sagte Minister Backhaus.

Für den deutschen Abschnitt der deutsch-polnischen Grenzoder (Brandenburg) besteht nach dem brandenburgischen Vorwarnsystem seit dem 8.6.2024 die höchste Toxizitäts-Warnstufe III. Diese Information ist über die bestehenden Meldeketten auch an Mecklenburg-Vorpommern übermittelt worden. Für den weiteren Verlauf der Oder bis zum Stettiner Haff ist die Goldalgenbelastung mit der polnischen Gefährdungsstufe I (von drei Gefahrenstufen) charakterisiert. Informationen zu toten Fischen in diesen Bereichen liegen derzeit nicht vor.

„Die Rahmenbedingungen für ein erneutes Fischsterben in der Oder sind insbesondere im Oberlauf gegeben“, fasste Minister Backhaus zusammen. Bei günstigerem Witterungsverlauf, wie kühle Temperaturen und Niederschlag, könne ein größeres Fischsterben aber auch ausbleiben. Er betonte: „Im Gegensatz zu 2022 wissen wir jetzt, womit wird es zu tun haben. Damals mussten wir anfangs von einem worst-case Szenario ausgehen, denn es hätte sich auch um eine schnell fortlaufende Schadstoff-Welle in der Oder handeln können, die das Kleine Haff innerhalb von kurzer Zeit hätte erreichen können. Deshalb erfolgten die Maßnahmen in Vorsorge vor dem Unbekannten sehr früh. Die Situation ist aktuell grundlegend anders, wenngleich die Behörden natürlich trotzdem aufpassen und entsprechend vorbereitet sind.“

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern

Qualität, Investitionen und gute Arbeitsbedingungen im Tourismus / Meyer: Gute Gastgeber sein und erforderlichen Service leisten

Schwerin – Im Landtag ist heute das Thema „Tourismusland MV braucht Qualität, Investitionen und gute Arbeitsbedingungen“ diskutiert worden.

„Mecklenburg-Vorpommern ist nach der Corona-Pandemie wieder ein gut gebuchtes und gefragtes Urlaubsland. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Denn: Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern steht vor Herausforderungen. Fachkräftemangel, Modernisierung der touristischen Infrastruktur, Auf- und Ausbau zukunftsfähiger Organisationsstrukturen sowie das Vorantreiben von Innovationen und Trends müssen bewältigt werden. Dabei gilt es zeitgleich, den Anforderungen der Gäste und der Mitarbeitenden in den Unternehmen gerecht zu werden.

Hierzu zählt auch eine hohe Qualität und bester Service. Die Tourismusbranche arbeitet weiter an der Verbesserung der Bedingungen für die Beschäftigten. Wir kümmern uns um die Rahmenbedingungen, beispielsweise auch wenn es um das Thema Fachkräftesicherung und -gewinnung geht. Da bleiben wir gemeinsam mit der Branche dran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Tourismusminister Meyer wies mit Nachdruck auf die aktuell laufende Diskussion zum Thema Preis-Leistung im touristischen Bereich hin. Die Ergebnisse beim dwif/Trust You – Ranking 2024 zur Gästezufriedenheit zeigen, dass im Land insbesondere im Bereich Preis-Leistungsverhältnis noch Handlungsbedarf ist. Dort liegen die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vorne, dagegen Mecklenburg-Vorpommern im hinteren Bereich vor Sachsen.

„Wichtig sind uns zufriedenen Gäste, die für eine angemessene Leistung einen moderaten Preis bekommen. Das ist vielerorts so, aber es gibt teilweise auch Abweichungen nach oben. Ziel ist es, Urlauber die einmal da waren, auch gern im kommenden Jahr in M-V zu begrüßen. Gleichzeitig stehen die Hoteliers und Gastronomen vor der Schwierigkeit, ansteigende Kosten bewältigen zu müssen. Hier braucht es Fingerspitzengefühl, um die notwendigen Kostenanpassungen behutsam weiterzugeben. Das ist wichtig, um die Position des Tourismus im Land angesichts einer bundesweit und international äußerst dynamischen Branche und sehr aktiven Wettbewerbsdestinationen halten zu können“, sagte Meyer.

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern hat eine große Bedeutung für das Land. Nach dem Wirtschaftsfaktor Tourismus (dwif Consulting GmbH Berechnung in 2023 für 2022) betragen die Konsumausgaben 7,1 Milliarden Euro (gegenüber dem Jahr 2019 ein Anstieg von 5,4 Prozent), die touristische Wertschöpfung auf 3,5 Milliarden Euro, (+6,9 Prozent) und die Anzahl der Erwerbstätigen 162.900 (+7,6 Prozent). Zugleich sind wachsende Ankunfts- und Übernachtungszahlen im Land zu verzeichnen.

Das Urlaubsland erreichte 2023 das zweitbeste Reisejahr überhaupt: 7,7 Millionen statistisch erfasste Ankünfte und 32,2 Millionen Übernachtungen verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr. Lediglich 2019 wurden vor Corona mehr Ankünfte und Übernachtungen verzeichnet. „Das Wirtschafts- und Tourismusministerium, der Tourismusverband des Landes, die vielen touristischen Unternehmen und Kommunen im Land arbeiten eng zusammen, wenn es um die Themen Investitionen, Qualität und gute Arbeitsbedingungen geht.

Investitionen der Kommunen in die touristische Infrastruktur beispielsweise in Promenaden, Radwege und weitere Freizeitinfrastruktur werden vom Wirtschaftsministerium unterstützt, um den Gästen hier eine gute Qualität bieten zu können. Aber auch im gewerblichen Bereich wurden über Jahre Investitionen in Hotels, Sportboothäfen, Tagungs-, Wellness und familienfreundliche- und barrierefreie Angebote gefördert“, betonte Wirtschafts- und Tourismusminister Meyer.

Seit dem Jahr 1990 wurden 1.876 touristische Infrastrukturprojekte mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 1,948 Milliarden Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 1,37 Milliarden Euro unterstützt. Zuletzt waren dabei Investitionen in den Skywalk auf Rügen, Inselhafen Prerow und das Großaquarium im Deutschen Meeresmuseum. „Hier dürfen wir nicht nachlassen. Denn beispielsweise unsere Seebrücken kommen in die Jahre und brauchen Unterstützung bei weiteren Investitionen“, sagte Meyer.

Zudem wurden seit 1990 insgesamt 3.484 gewerbliche Tourismusprojekte mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 5,6 Milliarden Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 1,53 Milliarden Euro gefördert. Durch die Maßnahmen wurden 15.718 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen und 20.729 Arbeitsplätzen gesichert.

Im Bereich Qualität ist Mecklenburg-Vorpommern mit unterschiedlichsten Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen erfolgreich. Es gibt unter anderem das Qualitätsmanagement Familienurlaub (QMF), wo derzeit die 69 Rezertifizierungen und 14 Neu-Zertifizierungen bei den Unternehmen, Orten und Freizeiteinrichtungen des Landes durchgeführt werden. Aber auch mit dem „Qualitätslotsen“ können Unternehmen ihre Qualität verbessern.

Einfach digital führt der Qualitätslotse die Unternehmen Schritt für Schritt durch die Themen, die sie im touristischen Alltag herausfordern. Er unterstützt sie durch Anregungen und Fragestellungen, mit denen sie ihren unternehmerischen Kurs bestimmen, auch neu ausrichten können. Der Tourismusverband bietet zudem im MV Tourismustreff Schulungen für Unternehmen zu den Themen Qualität und Nachhaltigkeit sowie Arbeitskräfte an, wo auch auf praktische Best-Practice-Beispiele aus dem Land und Fördermöglichkeiten für die Unternehmen hingewiesen wird.

Welttag der Meere

Backhaus betont Bedeutung der Ostsee für das Klima

Schwerin – Den morgigen UN-Welttag der Ozeane nutzt Umweltminister Dr. Till Backhaus, um auf den Zustand der Meere, speziell der Ostsee, aufmerksam zu machen und um auf ihre Bedeutung für den Klimaschutz zu verweisen.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine einzigartige Naturlandschaft, die es zu erhalten gilt. Die Küstenlinie unseres Bundeslandes ist fast 2.000 Kilometer lang. Wir alle sind verantwortlich, gut mit unseren Küstengewässern umzugehen. Erfüllen sie doch unter anderem wichtige Funktionen für die Regulierung des Klimas: Als sogenannte ‚Kohlenstoffsenke‘ nehmen die Meere einen großen Teil der menschlich verursachten Kohlendioxid (CO2)-Emissionen aus der Atmosphäre auf und speichern sie im Meeresboden.

Ohne die Funktion der Ozeane als Kohlenstoffsenke wäre die CO2-Konzentration in der Atmosphäre deutlich höher und der menschgemachte Klimawandel entsprechend stärker. Des Weiteren nehmen Ozeane und Meere als sogenannte ‚Wärmespeicher‘ die zusätzliche Wärme auf, die durch den menschengemachten Treibhauseffekt entstehen. Bislang wurden mehr als 90 Prozent der zusätzlichen Wärmeenergie der zusätzlichen menschlichen CO2– und Methan-Emissionen durch die Meere aufgenommen.

Im Gegenzug dazu sind schon heute Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die ohnehin schon belasteten Meeresökosysteme zu beobachten. Die Bewertung des ökologischen Zustands der Ostsee in der nationalen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) zeigt, dass die Ostseegewässer aufgrund der anthropogenen Belastungen durch Eutrophierung, Schadstoffe, Müll und Unterwasserlärm flächendeckend in keinem guten Zustand sind.

Die übermäßigen Nährstoffeinträge von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft, dem Verkehr und aus Abwasser-Einleitungen, die über Flüsse und Atmosphäre in die Ostsee gelangen, führen zu Algenblüten (Eutrophierung), Trübung des Wassers sowie zu Sauerstoffmangel in den Tiefenwasserzonen und schließlich zum Verlust der marinen Biodiversität und auch zum Niedergang von Fischbeständen, etwa beim Dorsch.

Gleichzeitig verringern die immer höheren Wassertemperaturen die Kapazität der Meeresgewässer Sauerstoff aufzunehmen, was die Effekte der Eutrophierung noch verstärkt. Zusätzlich werden durch den Sauerstoffmangel Nährstoffeinträge, die sich in den Sedimenten am Meeresboden über viele Jahrzehnte angereichert haben, wieder im Wasser gelöst, was die Eutrophierung weiter antreibt. Auch aufgrund des geringen Wasseraustausches wird es wohl noch viele Jahrzehnte dauern, bis die Ostsee einen guten Zustand erreicht, wobei die Auswirkungen des Klimawandels diesen Zeitraum noch verlängern können“, sagt Backhaus.

Und ergänzt: „Mecklenburg-Vorpommern hat aber seine Hausaufgaben bei der Erreichung der Reduktionsziele für die Nährstoffeinträge von Stickstoff und Phosphor über die Flüsse in die Ostsee weitgehend erledigt. Dazu haben vor allem milliardenschwere Investitionen für die Modernisierung im Abwasserbereich und in der Landwirtschaft sowie die Anpassung der landwirtschaftlichen Praxis, etwa der Düngeverordnung, maßgeblich beigetragen. Allerdings wird die Ostsee nur gesunden, wenn alle Anrainer gleichermaßen vorgehen. Mit Blick auf Russland bestehen gerade erhebliche Zweifel.“

Mecklenburg-Vorpommern und weitere Küstenbundesländer initiieren im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundes Pilotprojekte, um die allgemeinen Zustände unserer Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutzleistungen zu stärken. Sie dienen beispielsweise der Ansiedlung verlorener sowie zusätzlicher Seegraswiesen entlang der Ostseeküste. Denn wie auch der Meeresboden können intakte Seegrasbestände zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Die dichten Unterwasserwiesen nehmen Kohlendioxid auf, sammeln es und lagern es im Meeresboden ein. So verhindern sie, dass das CO2 wieder in die Atmosphäre gelangt. Dabei sind die Unterwasserwiesen bemerkenswert effizient, da sie CO2 bis zu 50-mal schneller als z.B. Wälder an Land.

Eine große Gefahr für das Ökosystem Ostsee geht von menschlichem Müll aus. Dieser reicht von giftigen Zigarettenstummeln mit Mikroplastik am Strand bis hin zu Verpackungsmüll auf See. Nur etwa 30 Prozent des Mülls in der Ostsee entsteht dabei allerdings auf See. Der Rest des Unrats wird über die Flüsse hineingetragen oder gelangt von den Stränden in den Kreislauf. Der Müll ist nicht nur eine Gefahr für Seevögel, Fische und andere Meerestiere, die eines qualvollen Todes sterben, wenn sie Plastikteile mit ihrer natürlichen Nahrung verwechseln oder sich im Müll verheddern. Zu befürchten ist ebenso, dass sich aus den darin enthaltenen Umweltgiften Gefahren für die menschliche Nahrung ergeben.

Auf Initiative des Umweltministeriums wurde ein Großteil verlorengegangener Stellnetzte, sogenannte Geisternetze, im Rahmen eines mit dem WWF Stralsund durchgeführten und durch das Land mit 200.000 Euro aus der Fischereiabgabe geförderten Projektes in MV geborgen. Um den katastrophalen Folgen möglicher Schiffsunfälle schnell und sicher begegnen zu können, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den anderen deutschen Küstenländern und dem Bund im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung des Havariekommandos weitreichende Vorkehrungen getroffen.

So stehen für den Einsatzfall im Land vier Ölbekämpfungsschiffe bereit. Weitere Schiffseinheiten der Partner des können bei Bedarf innerhalb von Stunden hinzugezogen werden. Für die Öl- und Schadstoffbeseitigung auf flachen Küstengewässern sowie an Küsten und Stränden werden in zwei Depots in Heiligendamm und Stralsund Fahrzeuge und Spezialgeräte bereitgehalten. Dafür wendet das LM jährlich etwa 1,5-2,0 Mio. Euro auf.

„Auch konnten wir nach langen Bemühungen erreichen, dass im Rahmen eines Sofortprogrammes des Bundes in der Lübecker Bucht und in der Wismarbucht Munitionsaltlasten in einem Pilotvorhaben geborgen werden. Leider wird es auch hier noch eine ganze Weile dauern, bis wir alle Kriegsaltlasten aus unseren Meeren entfernt haben. Grundsätzlich braucht es das Bewusstsein eines jeden Einzelnen, um die Natur und unsere Gewässer zu schützen. Meeresschutz ist Klimaschutz – und hier sind wir alle gefragt“, so Backhaus.

Sperrung der Strandübergänge 1 + 2 bei Zingst

Zingst – Im Frühjahr 2024 wurde am alten Steinlagerplatz östlich des Strandaufganges 1 eine Brechanlage für das Zerkleinern des dort lagernden Natursteins aufgestellt. Durch die Maßnahme werden 14.000 Tonnen Schotter gewonnen, die zeitgleich abtransportiert und für die Befestigung der Weidewege im Renaturierungsgebiet der Sundischen Wiese Verwendung finden.

Da während des Zerkleinerns Steine aus der Brechanlage geschleudert werden könnten und somit Gefahr für Leib und Leben besteht, ist eine weiträumige Sperrung im Bereich der Strandübergänge 1 und 2 bis zum Schlösschen Sundische Wiese erforderlich. Alle Wege und Strandzugänge sind in diesem Bereich wochentags von 7 Uhr bis 19 Uhr gesperrt, freitags in der Zeit von 7 Uhr bis 12 Uhr. Außerhalb der Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind die Sperrungen aufgehoben. Strandbesuche sind ab dem Strandaufgang 3 Richtung Westen uneingeschränkt möglich.

Besuchern, die in Richtung Sundische Wiese und Pramort unterwegs sind, wird empfohlen ab Zingst oder Müggenburg den boddenseitigen Rad- und Wanderweg zu nutzen. Die Nationalparkausstellung und das Schlösschen Sundische Wiese sind außerdem über die Landstraße erreichbar. Autofahrer können die Landstraße bis zum Parkplatz Sundische Wiese uneingeschränkt nutzen.

Nach Beendigung der geplanten Arbeiten wird der dann „ehemalige Steinlagerplatz“ der natürlichen Sukzession überlassen. Die jetzigen Baumaßnahmen sind Teil des gegenwärtig größten Renaturierungsprojektes an der deutschen Ostseeküste.

Die Herstellung natürlicher Wasserverhältnisse im Nationalpark, mit Raum für Überflutungen auf großen Flächen, ist Teil des Komplexvorhabens Sturmflutschutz Renaturierung Ostzingst. Überflutungsgebiete im Nordteil entwickeln sich bereits zu Mooren und neuer Wildnis. Im Süden entsteht in den nächsten Jahren eine Priel-Landschaft mit Salzweiden.

Baltic Sea Business Days

Wirtschaftsministerium stellt Geothermie und Forschung und Entwicklung ins Zentrum des Baltic Sea Business Days

Rostock – In Rostock sind heute die 2. Baltic Sea Business Days durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eröffnet worden. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ist mit zwei Veranstaltungen in Rostock präsent.

Ziel der Baltic Sea Business Days ist die Vernetzung der Wirtschaft der Länder des demokratischen Ostseeraumes. Zu der Veranstaltung haben sich mehr als 500 Gäste aus Deutschland und anderen Staaten des Ostseeraums angemeldet, um die Zusammenarbeit auf den Feldern Wirtschaft, Energie und Klimaschutz weiter auszubauen.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte eröffnet ein Forum, in dem sich Experten zur internationalen Forschungs- und Entwicklungsförderung (FuE) austauschen wollen. Durch Rechtsänderungen ist es neuerdings in Mecklenburg-Vorpommern möglich, auch grenzübergreifend Forschung und Entwicklung zu fördern. Staatssekretär Schulte: „Wir haben unsere Richtlinie angepasst, um neue Möglichkeiten bei der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung zu schaffen. Unser Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperationen mit Nachbarländern und -regionen im Ostseeraum. Auf dem Baltic Sea Business Day wird vor allem die Forschung im Bereich Medizintechnik und Maschinenbau im Fokus stehen.“

Neben dem stellvertretenden Minister für Wirtschaft und Innovation der Republik Litauen, Karolis Žemaitis, werden auch Vertreter von innovativen Medizinunternehmen aus Deutschland und den Niederlanden, des Fraunhofer Instituts für Großstrukturen in der Produktionstechnik und der Neptun Werft Impulse liefern.

Energiestaatssekretärin Ines Jesse wird ein Forum zur „Wärmeversorgung mit Geothermie“ eröffnen, in dem mit Unternehmen aus Dänemark und Forscherinnen aus Litauen ihre Sichtweisen einbringen. Mecklenburg-Vorpommern sieht große Potentiale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung durch Geothermie, die bislang noch unzureichend erschlossen sind. „In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Ursprung der geothermischen Erkundung und Nutzung in Deutschland“, so Staatssekretärin Jesse.

„Neben der regenerativen Stromversorgung wird der Ausbau der Versorgung mit erneuerbarer Wärme von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sein. Und das Interesse an dem Thema ist gewaltig: Daher freue ich mich auf den Austausch mit den Experten aus den Staaten des demokratischen Ostseeraumes und viele neue Erkenntnisse.“

LNG-Terminal Mukran genehmigt

Insel Rügen – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus hat den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Mukran an den Geschäftsführer der Deutschen ReGas Ingo Wagner und dem Vorsitzendes des Aufsichtsrates, Dr. Stephan Knabe übergeben. Der Antrag des Unternehmens sei zügig entsprechend dem Bundesimmissions­schutzgesetz, WHG und des LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe in Schwerin.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter sehr genauer Beobachtung; denn viele Menschen schauen genau darauf, wie diese Genehmigung zustande gekommen ist und das ist auch legitim. Was in den letzten Monaten geleistet wurde, um trotz aller Beschleunigungsschritte ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, verdient hohen Respekt. Dabei ist mir der Hinweis wichtig, dass es im immissionsschutz­rechtlichen Genehmigungsverfahren keinen Ermessensspielraum der Behörde gibt.

Das heißt: Wenn keine formellen oder materiellen Zulassungshindernisse bestehen, ist die Genehmigung zu erteilen. Ermessensspielraum gibt es zwar bei der wasser­rechtlichen Erlaubnis, doch werden in Mukran aus Sicht der Behörde keine nachteiligen Auswirkungen auf öffentlich-rechtliche Belange erwartet, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an einer sicheren Gasversorgung entgegenstehen.

Die Schutzgüter Mensch und Natur standen und stehen im Fokus der Zulassungsbehörden. Dies mündet in 190 Nebenbestimmungen und Auflagen der Zulassungs­entscheidungen. Dazu gehören unter anderem das Lärm- und Wassermonitoring sowie Anforderungen an die Sicherheit vor dem Eingriff Unbefugter oder durch Cyber- und Drohnenangriffe.

Dies ist die zweite Zulassung eines schwimmenden LNG-Terminals in MV, welches durch den völkerrechts­widrigen Angriffskrieg Russlands erforderlich geworden ist. Wir reden hier über Notwendigkeiten, um für unsere Bürgerinnen und Bürger aber auch unsere Wirtschaft eine verlässliche Gasversorgung zu gewährleisten. Bund und EU gehen davon aus, dass das Vorhaben auch über das Jahr 2024 hinaus aus Gründen der Versorgungssicherheit von essentieller Bedeutung für Deutschland und die europäischen Nachbarstaaten ohne Küstenzugang ist. Dennoch ist mir wichtig zu betonen, dass es sich um eine vorübergehende Lösung handelt:

Hinter uns liegt ein Wochenende mit Temperatur­rekorden. Dies mahnt uns, den Weg hin zu emissions­freier Energieerzeugung fortzusetzen. Ich wünschte mir, wir wären da weiter. Aber wir müssen die Menschen auch mitnehmen. Und vorübergehend brauchen wir diese Importmöglichkeit für Erdgas. Ich nehme daher auch erleichtert wahr, dass die vorliegenden Zulassungen entsprechend dem Gedanken des LNG-Beschleunigungsgesetzes bis zum 31.12.2043 befristet sind.

Mit der Anbindung des Tiefseehafens an das deutsche Gasnetz eröffnen sich für den Standort Mukran neue Chancen und damit auch Möglichkeiten, von der Transformation zur wasserstoffbasierten Wirtschaft zu profitieren. Während Lubmin auch künftig nur begrenzt die Anlandung von Wasserstoffderivaten zulässt, kann dies ein künftiges Standbein für den Industriestandort Mukran bilden.“

Auflagen der Zulassungsentscheidungen

Wasserrechtliche Erlaubnis

  • 24 Nebenbestimmungen (Auflagen).
  • kein Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffe im Zuge der Gewässerbenutzungen (z.B. kein Biozid)
  • Festlegung von Überwachungswerten der Abwassereinleitungen
  • Regelmäßige behördliche Überwachung (u.a.Probenahmen des Abwassers)
  • Ständige Eigenüberwachung, u.a. zur Kontrolle der gutachterlichen Prognose der Ausbreitung des temperaturveränderten Abwassers in der Ostsee
  • Kontinuierliches Temperaturmonitoring, um negative Auswirkungen auf die Ostsee (Fische) auszuschließen
  • Überwachungswerte müssen der Wasserrechtsbehörde regelmäßig vorgelegt werden
  • Befristung bis 2043; jederzeit Widerruf möglich bei Nichteinhaltung der Auflagen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • 5 Bedingungen (sofortige,automatische Aufhebung der Genehmigung bei nicht Einhaltung)
  • Wenn nicht innerhalb von 3 Jahren begonnen, erlischt Genehmigung
  • Ab Dez. 2024 Verwendung von Landstrom zum Betrieb der FSRUs
  • Bautechnische Unterlagen betreffend KWK-Anlage müssen vor deren Inbetriebnahme vorgelegt werden
  • sowie 166 Auflagen (ggf. Widerruf bei Nichteinhaltung; teilw. Erforderliche Erfüllung vor Inbetriebnahme)
  • spätestens Inbetriebnahme bis 15.05.2024 (diese muss Behörde 2 Wochen vorher angezeigt werden; bis zur Inbetriebnahme müssen zahlreiche nachweisbar Auflagen erfüllt sein)
  • 8 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Schallimmissionen,
  • 23 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Luftschadstoffe,
  • 62 Auflagen zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge,
  • 9 naturschutzrechtliche Auflagen (Regelung der Kompensation, ökologische Baubegleitung),
  • 21 fischereirechtliche Auflagen zur Vermeidung der Beeinträchtigung wirtschaftliche genutzter Fische (insb. Hering), u.a. Unterwasserschallmonitoring, Fischgitter/ Siebe vor Wasseransaugöffnungen (Fischschutz),
  • 14 Auflagen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes, z.B. Beleuchtung von Fluchtwegen, Konformitätsnachweise, Absturzsicherungen,
  • 14 Auflagen zum Wasserschutz (insb. Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV))
  • Befristung des Betriebs bis 2043

Nationale Hafenstrategie

Nationale Hafenstrategie unterstreicht Bedeutung der deutschen Seehäfen – Küstenländer sehen nationale Aufgaben

Schwerin – Die Küstenländer begrüßen den heutigen Beschluss einer Nationalen Hafenstrategie durch das Bundeskabinett. Damit liegt erstmals in Deutschland eine solche Strategie vor. Die Häfen in Europas größter Volkswirtschaft, die wie kaum ein anderes Land der Europäischen Union auf den Außenhandel setzt, liegen im unmittelbaren nationalen Interesse des Bundes und aller Bundesländer. Ihr Unterhalt ist nicht alleinige Aufgabe der Länder, in denen die Seehäfen liegen, sondern ein gemeinsames Anliegen.

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die zukunftssichere Aufstellung der Häfen in den norddeutschen Küstenländern ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Für die Umsetzung der daraus resultierenden bevorstehenden nationalen Aufgaben bedarf es einer soliden Finanzausstattung durch den Bund – insbesondere zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur. Nationale Aufgaben sind national zu finanzieren, damit Deutschland wettbewerbsfähig ist und bleibt – und die Wertschöpfung vor Ort realisiert werden kann.“

Dem Beschluss des Bundeskabinetts war ein mehrjähriger intensiver Erarbeitungsprozess vorausgegangen, in den sich die Küstenländer mit konkreten Forderungen eingebracht haben. Die gemeinsamen Erwartungen der Küstenländer an diese neue Hafenstrategie einschließlich der wichtigsten Frage zur künftigen Finanzierung der deutschen Seehäfen wurden im Rahmen des 11. Hafenentwicklungsdialoges der Küstenländer mit dem Bund noch einmal unterstrichen. Die zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorinnen aus Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erklären daher gemeinsam:

Eine Nationale Hafenstrategie geht einher mit nationaler Verantwortung! Den begonnenen Dialog mit dem Bund und den übrigen Bundesländern werden wir auf Grundlage der heute beschlossenen Strategie konstruktiv und verlässlich fortführen. Dabei stehen die Küstenländer klar zu ihrem Auftrag und zu ihrer Verantwortung, die Leistungsfähigkeit der Seehäfen für den deutschen Außenhandel zu erhalten und auszubauen. Die Energiewende und die Dekarbonisierung sind ohne Häfen nicht zu machen. Die Küstenländer sind aber allein nicht in der Lage, die erheblichen Investitionen angesichts der nun anstehenden nationalen Herausforderungen und Aufgabenstellungen der Energiewende, des Klimawandels und auch der Sicherheit eigenständig zu lösen.

In der Nationalen Hafenstrategie werden den Häfen wichtige Zukunftsaufgaben im Bereich der Energiewende, der Transformation der Industrie, der Versorgungs- und Produktionssicherheit, der neuen Sicherheitsarchitektur im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft und auch dem notwendigen Kampf gegen den Schmuggel illegaler Güter wie Drogen und Waffen zugewiesen. Die Nationale Hafenstrategie zeigt die immensen Herausforderungen auf, vor denen Deutschland steht und für deren Bewältigung leistungsfähige Häfen unbedingt erforderlich sind.

Die Seehäfen garantieren im Verbund mit der See- und Binnenschifffahrt die Versorgungssicherheit in weiten Teilen der Bundesrepublik und auch der benachbarten Staaten. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher Güter, Rohstoffe und Energie zuverlässig erhalten und ermöglichen den Export, der für Deutschland überragende wirtschaftliche Bedeutung hat. Die Seeschifffahrt sichert den Zugang zum globalen Warenaustausch. Über 60 Prozent des deutschen Im- und Exportes erfolgen auf dem Seeweg. Zudem generieren die Seehäfen Wertschöpfung und Arbeitsplätze weit über die Grenzen der jeweiligen Region hinaus.

Die Küstenländer begrüßen daher, dass der Bund angekündigt hat, zeitnah konkrete Vorschläge zur Umsetzung wesentlicher Bausteine der Nationalen Hafenstrategie einschließlich der Finanzierung vorzulegen. Eine bundesweite Förderung für die See- und Universalhäfen und ein erhöhter Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die Seehäfen (Hafenlasten) muss der nächste Schritt nach Vorlage dieses Papiers sein, um ins Handeln zu kommen.

Inselhafen und Seebrücke Prerow

Prerow – Seit August 2022 wird mit Hochdruck an der Realisierung des neuen Inselhafens und der Seebrücke vor Prerow gearbeitet. Aufgrund der nachteiligen Witterung in den vergangenen Wintermonaten sind im Bauablauf zeitliche Verzögerungen eingetreten. Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Zeitplan bis Mitte Juli 2024 abgeschlossen sein. Danach soll der Regelbetrieb des Inselhafens aufgenommen werden.

„Wir wussten von Beginn an, dass die Errichtung eines Inselhafens an einem so exponierten Standort für das Bauunternehmen eine große Herausforderung darstellt. Trotz der nachteiligen Wetterbedingungen in den vergangenen Wintermonaten ist das Bauvorhaben gut vorangegangen,“ sagt Dr. Till Backhaus, der für das Bauvorhaben des Landes zuständig ist. „Allein im Januar hatten wir an 15 von 26 Arbeitstagen so viel Wind, dass die Baustelle komplett stillgelegt werden musste.

Das sind ungewöhnliche Wetterbedingungen gewesen, die sogar bei verschiedenen landseitigen Bauvorhaben zu erheblichen Stillstandzeiten geführt haben, weil keine Kranarbeiten durchgeführt werden konnten. Das gilt natürlich umso mehr für eine Baustelle auf der Ostsee, auf der mit schwimmenden Geräten tonnenschwere Elemente millimetergenau eingebaut werden müssen.“ berichtet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt weiter. Auf der anderen Seite hat der Inselhafen durch die Wetterbedingungen aber in gewisser Weise auch schon seine Bewährungsprobe bestanden.

„Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir nach der Sturmflut im Oktober 2023, bei der neben den hohen Wasserständen auch hoher Seegang aufgetreten ist, auch in Sorge um die im Bau befindlichen Bauwerke waren. Der neue Wellenbrecher hat dieses Ereignis sehr gut überstanden und seine Funktion wie vorgesehen erfüllt.“ so Minister Dr. Backhaus, der darauf verweist, dass auch während der Sturmflut schwimmende Baugeräte im Inselhafen sicher stationiert waren.

Der Inselhafen Prerow ersetzt zukünftig den umstrittenen Nothafen am Darßer Ort und bietet endlich auch die seit langem gewünschte Etappenfunktion für Sportboote. Das Bauvorhaben des Landes M-V umfasst neben der Errichtung des Inselhafens, einer 720m langen Seebrücke auch die Errichtung eines Funktions-/Betriebsgebäudes und eines Fahrgastschiffanlegers.

An der Küste Mecklenburg-Vorpommerns wird durch das Landesvorhaben ein für die Seenotretter strategisch besonders wichtiger Startpunkt für Rettungseinsätze auf der Ostsee langfristig gesichert. Als einziger Hafen auf dem langen Küstenabschnitt ab Warnemünde in östlicher Richtung bis Stralsund oder Hiddensee sowie vor dem Hintergrund der örtlichen Nähe zum vielbefahrenen Schifffahrtsweg Kadetrinne hat der Standort eine besondere Bedeutung.

Bis der Liegeplatz des Seenotrettungskreuzers der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) im neuen Inselhafen genutzt werden kann, ist der Seenotrettungskreuzer in Barhöft stationiert. Diesen Hafen wird der Seenotrettungskreuzer auch nach Fertigstellung des Inselhafens zur Ver- und Entsorgung und bei Extremwetterlagen wie Sturmfluten nutzen.

Inselhafen, Seebrücke, Gebäude und Fahrgastschiffanleger sind nur ein Teil der in diesem Winter in Prerow laufenden Baumaßnahmen. Das Land M-V baut zeitlich parallel die baulichen Anlagen des ehemaligen Nothafens am Darßer Ort zurück und renaturiert den Ottosee. Diese Arbeiten liegen im Zeitplan, da die Arbeiten in diesem geschützten Bereich weniger anfällig für wetterbedingte Ausfälle sind. Die Renaturierung soll bereits Anfang April nahezu abgeschlossen sein.

Dann werden statt der Spundwände und Steindeckwerke wieder natürliche Uferbereiche geschaffen sein. Der Naturraum kann sich nach einer nunmehr fast 50 Jahre andauernden Einschränkung wieder ungestört entsprechend der Zielsetzungen des Nationalparkplans weiterentwickeln.

„Auf dieses Ziel haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nationalparks, der Umweltverbände, Naturschutzbehörden und viele Naturfreunde lange hingearbeitet. Ich gehe davon aus, dass sich anstelle des Nothafens schnell wieder sehr wertvolle Lebensräume entwickeln. Wir begrüßen aber auch den neuen Inselhafen außerhalb der Kernzone des Nationalparks und haben uns in den vergangenen Jahren für den Ersatzneubau engagiert“, freut sich der Leiter des Nationalparks G. Haffner.

In Verbindung mit dem Vorhaben des Landes M-V setzt auch die Gemeinde Ostseebad Prerow aktuell die Neugestaltung des Seebrückenvorplatzes um. Schon während der Planungen von Seebrücke und Inselhafen war für die Gemeinde klar, dass das Landesvorhaben auch eine Chance für eine Modernisierung der baulichen Anlagen am landseitigen Ende der Seebrücke Prerow darstellt.

„Die Seebrücke war schon immer eine der wichtigen touristischen Attraktionen von Prerow. Ich erwarte, dass auch die neue Seebrücke und der Inselhafen einen starken Anziehungspunkt darstellen werden“, berichtet der Bürgermeister Prerows, Rene Roloff. „Daher war für uns klar: Hier wollen wir die Attraktivität nochmals erhöhen und die in den 1990er Jahre errichteten Anlagen ersetzen.“

Neben einer etwas großzügigeren Neugestaltung des Seebrückenvorplatzes mit neuem Pflaster und neuen Sitzelementen werden auch die seitlichen Zugänge zum Strand erweitert, um bei Veranstaltungen mehr Sicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die beliebte Aussichtsplattform auf der Düne neu errichtet – dort ist aktuell gerade die Stahl-Unterkonstruktion sichtbar – und der neue moderne Rettungsturm für die DLRG ist schon nahezu fertiggestellt.

Die Bauarbeiten der Gemeinde sind insgesamt weit fortgeschritten und werden nach derzeitigem Zeitplan Ende Mai abgeschlossen sein. Das ist u.a. auch wichtig, um den Betrieb des Rettungsturms zur Badesaison aufnehmen zu können.

Nach Ansicht von Bürgermeister Roloff ist nun sichtbar, dass sich das „Puzzle“ der verschiedenen Planungen und Baustellen auch in der Umsetzung gut zusammenfügt. Dazu gehört z.B. auch die Fertigstellung des neuen Feuerwehrfahrzeugs Prerows, das neben Einsätzen in der Ortslage bei Bedarf auch auf der Seebrücke und im Inselhafen eingesetzt werden soll. „Ich bin froh, dass die Arbeiten wie geplant ineinandergreifen.

Die Prerower Bürger freuen sich jedenfalls schon auf die Inbetriebnahme aller Bauwerke im Sommer dieses Jahres.“ Insgesamt investiert die Gemeinde ca. 3,3 Mio. Euro in den Seebrückenvorplatz und das DLRG-Gebäude und weitere ca. 260.000 Euro in ein neues Feuerwehrfahrzeug.

Die Investition des Landes für die Gesamtmaßnahme des Inselhafens beträgt ca. 46,2 Mio. Euro. Das Vorhaben der Gemeinde Ostseebad Prerow und des Landes M-V werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert.