Zusammenhalt in Europa stärken

Schwesig: Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges und verbundenes Europa

Berlin – „Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Sache der Länder.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Bundesrat in der Debatte zur Entschließung „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“. Das hätten die Ministerpräsidenten im Frühjahr deutlich zum Ausdruck gebracht. „Ich finde es gut und richtig, dass der Bundesrat ebenfalls klar Stellung bezieht. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus.“

Deutschland und die Deutschen hätten unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht und seien verantwortlich für millionenfachen Mord. „Unsere Generation heute trägt daran keine Schuld. Aber wir haben die Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten“, betonte die Regierungschefin.

Es seien gerade auch die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen.

Schwesig: „Alle 16 Länder treten heute aktiv für den Frieden und den internationalen Austausch ein. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist in Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit haben wir mit unseren polnischen Nachbarn. Wir sehen im achtzigsten Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges eine eindringliche Mahnung, diese Bande noch fester zu knüpfen. Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges, verbundenes Europa. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai, die Hoffnung der Befreiung, weiter.“

Freiwilligen Feuerwehren in M-V

Christian Pegel: „Unsere Feuerwehren sind Rückgrat unserer Gemeinschaften“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel würdigte heute im Landtag die unermüdliche Arbeit der mehr als 26.000 ehrenamtlich engagierten Kameradinnen und Kameraden in den 918 Freiwilligen Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommerns.

„Unsere Feuerwehren sind nicht nur zentrale Stützen im Brand- und Katastrophenschutz, sondern Herz und Seele vieler Gemeinden. Ich danke allen Ehrenamtlichen ausdrücklich für ihr tägliches Engagement – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Sie sind unsere Alltagshelden, stehen jeden Tag für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ein. Das geht aber nur, weil auch ihre Familien dieses Engagement und Ehrenamt mittragen. Daher gilt auch ihren Familien mein ganz herzlicher Dank“, so Pegel.

Sonderprogramme für moderne Technik

Mit Blick auf die stetig wachsenden und vielfältiger werdenden Einsatzlagen betont der Minister die Verantwortung des Landes, die Kommunen bei dieser essenziellen Aufgabe zu unterstützen: „Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen – aber wir wissen, dass viele große Investitionen ohne Hilfe des Landes nicht zu stemmen wären.“

So wurden in den vergangenen Jahren massive Mittel bereitgestellt: Ein Sonderprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ermöglichte die Anschaffung moderner Einsatzfahrzeuge. Bereits über 310 Fahrzeuge konnten so übergeben werden, darunter 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) für kleinere Wehren, insgesamt 32 TLF 3000 (Tanklöschfahrzeuge) und LF 20 (Löschgruppenfahrzeuge) für die Wehren in den großen und mittelgroßen Städten des Landes, elf spezielle Waldbrandlöschfahrzeuge sowie darüber hinaus zwei Fahrzeuge mit besonders leistungsstarken Pumpensystemen.

„Diese Hochleistungspumpen können in kurzer Zeit ein Vielfaches der sonst üblichen Wassermengen ins Feuer gießen. Insbesondere die beiden Waldbrände 2023 im Göldenitzer Moor im Landkreis Rostock sowie bei Lübtheen und Hagenow im Landkreis Ludwigslust-Parchim konnten dank dieser modernen Technik zügig unter Kontrolle gebracht und eingedämmt werden“, erklärt der Innenminister.

Ein weiteres Programm im Umfang von 50 Millionen Euro ist für den Ausbau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern in der Planung. „Erneut werden davon vor allem die kleinen und kleinsten Gemeinden unsres Landes profitieren. Dabei sind 15 Millionen Euro der Gesamtsumme für Erweiterungen, Anbauten, Umbauten und Sanierungen angedacht und die restlichen 35 Millionen Euro gehen in die geplanten Muster-Feuerwehr-Gerätehäuser“, verdeutlicht Minister Christian Pegel und: „Wir setzen die Vergabe dieses Jahr fort und unser Ziel ist ganz klar: Zum Jahresende wissen wir, wie das Mustergerätehaus aussieht.“

Neben den Sonderprogrammen wurden zwischen 2021 und 2024 weitere 25,4 Millionen Euro aus sogenannten Sonderbedarfszuweisungen für Fahrzeuge und beinahe 32 Millionen Euro für Gerätehäuser gefördert.

„Da sehen wir auch den deutlichen Schwerpunkt der jüngsten beiden Jahre, denn mit jeweils mehr als elf Millionen Euro aus Sonderbedarfszuweisungen förderte das Land Feuerwehrgerätehäuser. Diese Investitionen in Stahl und Technik sind wichtig – aber ohne die Menschen dahinter nützen sie nichts“, so Christian Pegel.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wird auch künftig auf das Instrument der in den letzten Jahren begonnenen Zentralbeschaffung setzen. „Die Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Zusätzliche Arbeit für die Gemeinschaft

Besonders wichtig sei auch die Arbeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr: „Das sind unsere Führungskräfte von morgen. Deshalb war es richtig, dass wir diesen Bereich in der novellierten Aufwandsentschädigungs-Verordnung erstmals gesondert gewürdigt haben.“

Mit der anstehenden Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes werde das Land das Ehrenamt weiter stärken und attraktiver machen – etwa durch Aufwertung der Funktion des Amtswehrführers und den Erhalt des ehrenamtlichen Status des Kreisbrandmeisters.

Pegel abschließend: „Unsere Freiwilligen Feuerwehren verdienen nicht nur Respekt, sondern auch Schutz – gegen Anfeindungen ebenso wie mit der bestmöglichen Ausrüstung. Sie können sich auf das Land Mecklenburg-Vorpommern verlassen!“

Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich

13 Millionen Behandlungsfälle jährlich in MV – Drese spricht sich für bessere Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich aus

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am Donnerstag mit den Herausforderungen zur Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese hob in der Debatte hervor, dass in Mecklenburg-Vorpommern rund 13 Millionen Behandlungsfälle (Patienten je Quartal) jährlich allein im ambulanten Bereich ärztlich versorgt werden. „Insgesamt sprechen wir also von fast acht Behandlungsfällen je Einwohnerin und Einwohner im Jahr. Damit liegen die Ärztinnen und Ärzte in unserem Land bundesweit ganz oben, im europäischen Vergleich sowieso“, betonte Drese.

Bei dieser Fülle von Behandlungsfällen seien die Kapazitäten oft überstrapaziert. „Wir haben also keine schlechte Versorgung, sondern ein Steuerungsdefizit und das auf mehreren Ebenen. Hier müssen wir ansetzen“, sagte Drese.

So müssten Wartezeiten auf Vorsorge- oder Routinetermine im Unterschied zu Wartezeiten auf Akutbehandlungen unterschieden werden. Wer zu einer Vorsorgeuntersuchung gehe, könne auch längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Auch die schlechte Termintreue sei ein Problem. „Von den Terminen, welche die Terminservicestelle vermittelt, wird beinahe die Hälfte geschwänzt. Das sind Versorgungskapazitäten, die am Ende anderen Patienten fehlen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ein anderes Beispiel sei, dass etliche Patienten unter Umgehung ihrer Hausarztpraxis direkt den Facharzt ansteuern und das auch in Fällen, die eine Hausarztpraxis sogar abschließend versorgen könnte. Die Engpässe in der fachärztlichen Versorgung sind also teilweise selbstgemacht.

„Es gibt im deutschen Gesundheitssystem aktuell nur wenig Steuerung. Das können wir uns im doppelten Sinn nicht mehr leisten. Wir lassen zu, dass die Patientinnen und Patienten im System umherirren und dabei auch noch hohe Kosten verursachen. Dabei wissen in aller Regel die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner am besten, welche Behandlung die richtige ist und wer diese am besten durchführen kann“ sprach Drese sich für ein hausarztzentriertes Versorgungssystem aus mit dem Hausarzt oder der Hausärztin als Lotsen.

Nach Ansicht von Drese müssen zudem nichtärztliche Berufsgruppen noch stärker in die Versorgung eingebunden werden. Diese Pflegefachpersonen können Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

„Hier schlummern weitere Chancen für eine gemeinsame Versorgung, gerade bei den Patienten in Pflegeheimen oder im Rahmen ambulanter Pflege. Durch solch eine qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das ist übrigens auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Ministerin Drese.

Nutzung digitaler Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und dem Grundschulverband.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Gesundheitliche Folgen des Klimawandels

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am (heutigen) Donnerstag mit der Erarbeitung eines landeseigenen Hitzeschutzplanes. Laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese sei Hitze zu einem der größten umweltbezogenen Gesundheitsrisiken geworden. „Auch, wenn die klimatischen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern dank des maritimen Einflusses noch relativ aushaltbar sind, macht der Klimawandel vor unserer Haustür nicht Halt. Darauf wollen wir uns im Land einstellen und vorbereiten“, erklärte sie in ihrer Rede.

So sei das vergangene Jahr laut dem Deutschen Wetterdienst das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 und auch in Mecklenburg-Vorpommern stiegen die Temperaturen in dieser Zeitspanne um etwa 1,7 Grad an. „Das hast gravierende Auswirkungen auch für die Gesundheit. Für Ältere, Schwangere oder chronisch Erkrankte kann Hitze wortwörtlich lebensgefährlich werden. So sind laut Robert-Koch-Institut allein in den vergangenen Sommern mehr als 10.700 Menschen deutschlandweit an Hitzefolgen verstorben“, verdeutlichte Drese die Problematik.

„Mit dem Hitzeschutzplan wollen wir insbesondere diese Risikogruppen erreichen, für die Auswirkungen von Wärme sensibilisieren und sie besser schützen. Zum Beispiel, indem wir Entscheidungsträger in Kitas, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Betrieben dabei unterstützen, passende Maßnahmen zu ergreifen“, so Drese. So enthalte der in Erarbeitung befindliche Hitzeschutzplan des Landes Handlungsempfehlungen für eine Vielzahl an Lebensbereichen und solle, auch für die Kommunen, als eine Art Blaupause dienen.

Die Ministerin betonte zudem, dass der Klimawandel nicht nur eine institutionelle Herausforderung darstellt, sondern auch jeder und jede Einzelne Verantwortung übernehmen kann. „Es ist wichtig, dass das Thema Hitzeschutz weiter in der Öffentlichkeit diskutiert wird und jeder von uns seinen Teil dazu beiträgt, gut durch die heißen Tage zu kommen“, erklärte sie.

Backhaus: Waschbären intensiv zurückdrängen

Schwerin – Im Rahmen der aktuellen Landtagsdebatte wurde heute darüber diskutiert, eine Abschussprämie für Waschbären einzuführen. Agrar- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus erteilte einem demensprechenden Vorschlag jedoch eine Absage:

„Der Waschbär (Procyon lotor L.) stammt ursprünglich aus Nordamerika. Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lebt die Art auch in Deutschland. Sie wurde in Hessen, im Raum Kassel einst ausgesetzt. In Brandenburg kam es zu Farmausbrüchen. Der Waschbär lebt bevorzugt in gewässerreichen Mischwäldern und ist sehr anpassungsfähig, besiedelt auch Agrarlandschaften und urbane Bereiche. Die Raubtierart hat sich rasch ausgebreitet und lebt inzwischen nahezu flächendeckend in M-V. Dies hat unbestreitbar negative Auswirkungen auf unsere heimische Artenvielfalt.

Der Waschbär ist eine in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesene invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung. Daher ist sie in der Unionsliste gemäß Artikel 4 der VO (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufgeführt. In MV ist der Waschbär eine jagdbare Tierart und die Jägerinnen und Jäger im Land kommen ihrer Pflicht zur Hege regelmäßig nach. Das belegen die Streckenzahlen. So wurden im Jagdjahr 2022/23 18.287 Waschbären erlegt, im Jagdjahr 2023/24 bereits 21.939.

Für das aktuelle Jagdjahr erwarte ich eine weitere Steigerung, da der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung mit der Novelle des Jagdgesetzes legitimiert wurde. Zudem haben Jagdausübungsberechtigte mehr Mittel aus der Jagdabgabe für Fallen und Fallenmelder beantragt. Waren es im Jahr 2023 noch 6.650 Euro, wurden 2024 bereits 10.700 Euro beantragt. Mit der intensiven Bejagung kommen die Jagdausübungsberechtigten ihrer gesetzlichen Pflicht hach, für einen gesunden und artenreichen Wildbestand, angepasst an den Lebensraum, zu sorgen und vom Waschbär bedrohte Arten zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Jägerinnen und Jäger dieser Pflicht auch weiterhin nachkommen werden, ohne dafür eine Prämie zu verlangen“, so Minister Backhaus, der ergänzt:

„Die Idee für eine „Waschbärluntenprämie“ wurde offenbar von der Pürzelprämie übernommen, die das Land von 2017 bis 2022 gezahlt hat, um aufgrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Dafür wurden rund 11,2 Mio. Euro an die Jägerinnen und Jäger gezahlt. Dies geschah, um wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, der um ein vielfaches höher ausgefallen wäre, hätte die ASP sich ungehindert ausbreiten können.

Solchen wirtschaftlichen Schaden richten Waschbären jedoch nicht an. In einer angespannten Haushaltssituation, wie sie leider auch in MV herrscht, wären Kosten für Abschussprämien nicht darstellbar. Bei einer Prämie von 50 Euro pro gestrecktem Tier kämen pro Jahr Kosten in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro auf das Land zu. Dieses Geld kann an anderer Stelle vernünftiger ausgegeben werden“, so Minister Backhaus.

Wolfsmanagement voranbringen

Schwerin – Anlässlich der erneuten Landtagsdebatte über die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern mahnt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, keine Schauermärchen zu verbreiten.

„Der Antrag der CDU behauptet, der günstige Erhaltungszustand der Art Wolf sei in Deutschland bereits erreicht. Das ist eine steile These. Ich frage mich, woher stammt dieses Wissen? Denn an erster Stelle in dem Antrag heißt es: „Die Zahl der Wölfe im Land ist nicht exakt bekannt“. Das ist aber auch das einzig Richtige an diesem Papier. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Tierwelt nicht einzelne Individuen gezählt werden können. Das gilt für alle Tierarten gleichermaßen und eben auch für den Wolf.

Weiterhin wird behauptet, dass Rissvorfälle nicht mit der gebotenen Genauigkeit bewertet würden. Diese Behauptung weise ich entschieden zurück. Jeder Rissvorfall, der dem durch das LM mit dem Wolfsmanagement beauftragten Unternehmen unter Einbeziehung geschulter Rissgutachter angezeigt wird, wird sowohl augenscheinlich, als auch unter Probenahme eines genetischen Abdruckes (Speichel oder Haare) begutachtet und nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse bewertet. Auch wird behauptet, es bestünden ideologische Vorbehalte in meinem Haus, die wirksame rechtliche Regelungen zum Bestandsmanagement behinderten. Das ist eine Unwahrheit.

 Wir beschäftigen uns ja nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. Allein in der Parlamentsdatenbank taucht der Suchbegriff „Wolf“ seit 2006 167-mal auf. Ich weiß nicht genau, wie oft ich mich in diesem hohen Hause dafür ausgesprochen habe, endlich in ein aktives Bestandsmanagement einzutreten. Und ich denke, fast ebenso oft habe ich auf die rechtlichen Hürden hingewiesen, die uns bis heute daran hindern. Ich habe mich seit Jahren persönlich dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus der Art Wolf herabgestuft wird. Und wie Sie alle wissen, passiert auch endlich etwas. Und das ist dringend nötig:

Im Jahr 2024 gab es insgesamt 165 Rissvorfälle in Mecklenburg-Vorpommern, von denen 77 Fälle dem Wolf zuzuordnen sind. Bei den Wolfsrissvorfällen wurden 309 Nutztiere getötet 44 verletzt. Aktuell zählen wir 19 Wolfsrudel im Land und vier Rudel, die zeitweise ins Land einpendeln. Im Zusammenhang mit den 471 Schadensfällen von 2007 bis 2024 – bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte – wurden insgesamt 1.731 Tiere getötet und 497 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich in diesem Zeitraum auf ca. 260 Tausend Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter. Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen wurden seit 2013 bis 2023 insgesamt in einem Umfang mehr als 3 Mio. Euro bewilligt. Für das Wolfsmanagement inklusive der Rissbegutachtung, der Koordination des Wolfsmonitorings, der Genproben und der Präventionsberatung sind in den Jahren 2024 und 2025 jährlich etwa 400.000 Euro im Haushalt geplant.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Kommission die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie vorgeschlagen. Damit setzt die Kommission den Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention um, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ abzuändern.

Doch damit gilt noch immer nicht „Feuer frei“. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Anschließend müssen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz angepasst werden, um ein aktives und regional angepasstes Bestandsmanagement der Wolfspopulationen in Deutschland durch die Länder nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und Prinzipien zu ermöglichen. Und genau diese Forderung bringen wir nun als Antrag in den Bundesrat ein.

Parallel dazu erarbeitet mein Haus gemeinsam mit dem Landkreis LUP als Pilot eine Checkliste, wie eine Entnahme von auffälligen Wölfen realisierbar wäre. Derzeit gibt es keine Rechtssicherheit oder ein gerichtsfestes Verfahren. Das wollen wir ändern.

Was ich jedoch weder verstehe, noch akzeptiere, ist die Behauptung, die Landesregierung würde die Sorgen der Menschen im ländlichen Raum nicht ernst nehmen.

Wolfssichtungen werden durch uns immer ernst genommen und nicht als unbegründet abgetan und auf keinen Fall wird durch uns die Urteilsfähigkeit der Menschen infrage gestellt. Im Gegenteil. Unsere Wolfsmanager gehen jedem Hinweis nach, stellen Fotofallen auf, suchen Spuren und analysieren diese und stehen Tag und Nacht beratend zur Seite.

Wer etwas anderes behauptet, hat sicher nur die Absicht, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Und wenn dies im Wolfskostüm inszeniert wird, ist das einfach nur populistisches Schmierentheater.“

Jeder von Gewalt betroffenen Frau wird geholfen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt stellte im Landtag klar: „Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert.“

Schwerin – „Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe körperliche und seelische Spuren. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Hier ist das Beratungs- und Hilfenetz für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben.

In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu diesbezüglichen Anträgen der Opposition.

„Der Bedarf an Plätzen in Frauenschutzhäusern wird von vielen als höher eingestuft. Mir ist wichtig zu betonen, dass hier im Land in der Vergangenheit keiner Frau Hilfe verweigert wurde. Auch wenn im letzten Jahr 306 Mal Frauen nicht in Frauenschutzhäusern aufgenommen wurden, so ist jeder von ihnen Unterstützung und weiterführende Hilfe angeboten worden“, so die Ministerin.

„Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2.840.100 Euro bereitgestellt. Ein klarer Anstieg in meiner Amtszeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung stehen werden. Das zeigt deutlich: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben.

Dass unser Engagement gesehen wird, wurde mir im Frauenschutzhaus Stralsund rückgekoppelt. Ein weiterer Meilenstein ist die Verstetigung von 140.000 Euro, die nicht mehr beantragt werden müssen, sondern fest im Haushalt eingeplant sind, Das erspart den Trägern unnötige Bürokratie und gibt Raum für die eigentliche Arbeit“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir stärken das Beratungs- und Hilfenetz auch in der Zukunft. Auf die gewonnenen Erkenntnisse der unabhängigen Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt haben wir mit Sofortmaßnahmen reagiert. Wir haben einen neuen Schritt gewagt und eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung Orientierung zu geben zu juristischen Fragen, aber auch zu den praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag der Beratung stellen.

Dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen. Die Mitarbeitenden des Beratungsnetzes haben die Möglichkeit, auf rechtliche Expertise zurückzugreifen, mit großer Offenheit angenommen. Das Angebot führen wir fort. Ersten Handlungsempfehlungen haben wir also Rechnung getragen. Weitere Ergebnisse der Evaluation fließen in die nächsten Planungen und Gespräche ein“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ist darüber hinaus unsere Forderung umgesetzt, den Bund zur finanziellen Mithilfe zu verpflichten. Gleichzeitig wird den Ländern ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Gesetz an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Dies werden wir nutzen, um für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes nachhaltig stabile Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält das Land eine Beratung für Täterinnen und Täter in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor sowie eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Änderung des Sportfördergesetzes M-V

Schwerin – Die Landesregierung brachte am Mittwoch im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes M-V ein, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. „Wir wollen eine Gleichbehandlung der Internatsträger unserer Sportgymnasien im Land erreichen und somit vor allem die Eltern von Kindern am Rostocker Sportgymnasium bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, betonte Sportministerin Stefanie Drese bei der Einbringung ihres Gesetzentwurfs.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt insgesamt über drei Sportgymnasien an den Standorten Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Als „Eliteschulen des Sports“ haben sie überregionale Bedeutung und gewährleisten im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die Bedingungen, die talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten benötigen, um sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten zu können.

„Während die Internatsträger der beiden kommunal getragenen Sportgymnasien in Schwerin und Neubrandenburg einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der abgebenden Schulträger haben, galt dies bisher für das Rostocker Internat aufgrund der freien Trägerschaft der Schule durch das CJD nicht“, verdeutlichte Drese im Landtag.

Dies führte zu höheren finanziellen Belastungen für die Eltern, in der Folge zur Abwanderung junger Talente in andere Bundesländer und letztlich zur Schwächung des Leistungssport-Standortes Rostock mit seinen Bundesstützpunkten, sagte die Ministerin.

„Wir haben zunächst für 2024 und 2025 als Landesregierung mit einer Aufstockung der Sportfördermittel dafür gesorgt, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben“, so Drese. Auch in den Folgejahren plant das Land nach Angaben von Drese mit erhöhten Zuschüssen, um die Internatskosten für Eltern an allen drei Sportschulen des Landes zu reduzieren.

Mit diesen finanziellen Hilfen und vor allem mit der vorliegenden Änderung des Sportfördergesetzes stelle das Land sicher, dass alle talentierten jungen Sportlerinnen und Sportler des Landes die gleichen Bedingungen vorfinden – unabhängig davon, welches Sportgymnasium sie besuchen, betonte Drese.

Wenn der Landtag nach Beratung in den Fachausschüssen und abschließender 2. Lesung dem Vorschlag zustimmt, wird ab dem 1. August 2025 der gesetzliche Anspruch auf einen Kostenausgleich, der sogenannte Schul- und Internatslastenausgleich, auch für das CJD Rostock gelten.

Drese: „Die Gesetzesänderung ist damit eine Investition in die Zukunft unseres Sports. Wir sorgen für Chancengleichheit, verhindern die Abwanderung talentierter Nachwuchsathletinnen und -athleten und stärken die Sportinfrastruktur unseres Landes.“

Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Elf Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich vom 24.03. bis 27.03.2025 an einer länderübergreifenden europäischen Aktionswoche gegen Kinderpornografie. Die polizeilichen Maßnahmen wurden von der polnischen Polizei im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und fanden in zwölf europäischen Ländern sowie in Großbritannien und den USA statt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol und dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Rahmen der „Operation Fever“ wurden nach Angaben der polnischen Polizei insgesamt 166 Verdächtige festgenommen und 774 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Raum Anklam und Rostock insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse bei elf männlichen Tatverdächtigen vollstreckt. Dabei waren zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, insbesondere der Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Anklam, im Einsatz, die bei den Durchsuchungen über 70 elektronische Geräte bzw. Speichermedien beschlagnahmten.

Innenminister Christian Pegel: „Die Kriminalitätsbekämpfung in diesem speziellen und besonders grausamen Deliktsbereich hat für unsere Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die immer noch viel zu oft grausames Leid erfahren. Der Schutz der Kinder und damit der Opfer steht für unsere Polizei ganz oben auf der Agenda – immer und ohne Kompromisse.“

Koalitionsvertrag: Verantwortung für den Osten

Schwerin – Der vorliegende Koalitionsvertrag für eine Bundesregierung ist das Ergebnis intensiver, konstruktiver und lösungsorientierter Verhandlungen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betont, dass sie sich mit Nachdruck eingebracht hat, damit auch die Interessen Ostdeutschlands und insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns einen festen Platz in dieser Vereinbarung finden. „Deutschland braucht eine stabile und verlässliche Regierung, die die Probleme anpackt und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückgewinnt – auch in MV.“

„Ich begrüße besonders, dass wir uns im Vorfeld auf ein großes Investitionspaket verständigen konnten“, erklärt Schwesig weiter. „Das Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro – davon 100 Milliarden Euro für die Länder – bietet uns in MV die Möglichkeit, schneller zu planen, zu bauen und zu modernisieren. Dies betrifft nicht nur den Ausbau von Straßen, Schulen, Kitas und den öffentlichen Nahverkehr, sondern wird auch durch das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz spürbar beschleunigt – ein Anliegen, das ich schon lange vehement vertrete.“

Wichtig ist die Unterstützung der Wirtschaft. Wir werden die Wirtschaft stärker mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionen und sinkenden Energiepreisen unterstützen. Außerdem wird Bürokratie abgebaut, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Beispielsweise wird die vielfach kritisierte Bürokratie beim Lieferkettengesetz abgeschafft. Und wir werden stärker in die Wissenschaft investieren. Davon wird insbesondere Greifswald als wichtiger Standort in der Fusionsforschung profitieren.

Ein zentrales Anliegen der Regierung in MV ist die Stärkung des ländlichen Raums. „Wir entlasten unsere Landwirte von unnötiger Bürokratie, führen den Agrardiesel wieder vollständig ein und passen die Regelungen für Saisonarbeiter auf 90 Tage an. Darüber hinaus werden die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) deutlich erhöht, um gezielt den Hochwasserschutz, unsere Landwirtschaft und lebenswerte Dörfer zu fördern. Gleichzeitig wird der Schutz der Ostsee als besonders betroffenes Binnenmeer mit einem klaren Bekenntnis zu Meeresforschung, nachhaltiger Fischerei und dem Kampf gegen Munitionsaltlasten prioritär behandelt“, erläutert die Ministerpräsidentin.

Auf sozialer und familienpolitischer Ebene hebt Schwesig hervor, dass ein Mindestlohn von 15 Euro bis 2026 ein starkes Signal der Gerechtigkeit an alle Beschäftigten in MV sendet und die Stabilisierung der Rente den Menschen zusätzliche Sicherheit bietet. „Zudem setzen wir wichtige Akzente bei der Stärkung des Ehrenamts, dem Ausbau von Startchancen-Kitas und -Schulen. Das sind bedeutende Investitionen in mehr Bildung in unserem Land.“

Besonders wichtig war es uns, durch Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, den Städtebau und die Eigentumsförderung mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Als maritimer Standort bleibt auch die Weiterentwicklung der Häfen und Werften eine zentrale Aufgabe: „Der Einstieg deutscher Werften in die Offshore-Konverterproduktion ist eine echte Zukunftschance und sichert die Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern. Die konsequente Umsetzung der nationalen Hafenstrategie wird zudem die Modernisierung unserer Wasserstraßen und Häfen weiter vorantreiben und so die maritime Wirtschaft nachhaltig stärken.“

Schwesig fasst abschließend zusammen: „Wir haben zentrale Anliegen des Ostens in den Verhandlungen untergebracht. Jetzt muss es darum gehen, die Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt umzusetzen und für sie sichtbar zu machen.“

Streitschlichtung an Schulen breiter etablieren

Konfliktkompetenz stärken: Land startet Fortbildungen für unterstützende pädagogische Fachkräfte

Schwerin – Das Land will das Programm der Streitschlichtung an Schulen weiter ausbauen. Dazu sollen unterstützende pädagogische Fachkräfte fortgebildet werden, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können. Ziel ist es, im Schuljahr 2025/2026 ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. „Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern gibt es an jeder Schule, sie sind keine außergewöhnlichen Ereignisse“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Damit sich die Auseinandersetzungen aber nicht verhärten und das Schulklima nicht auf Dauer beeinträchtigt wird, wollen wir das erfolgreiche Konzept der Streitschlichtung breiter etablieren.“

Die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ startet im Juni 2025 und wird vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums in Kooperation mit dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e. V. durchgeführt. Insgesamt stehen in einem ersten Schritt 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. „Das Angebot stößt auf Interesse, die Fortbildung ist ausgelastet“, so die Ministerin. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Kinder und Jugendliche lernen in der Schule nicht nur Deutsch und Mathematik. Sie lernen auch, wie man fair und respektvoll miteinander umgeht. Dieses soziale Lernen ist genauso wichtig wie der Fachunterricht“, betonte die Bildungsministerin. „Mit der systematischen Ausbildung von Fachkräften ermöglichen wir es, Streitschlichter-Programme in weiteren Schulen zu verankern. Das stärkt nicht nur die Konfliktkultur, sondern auch den sozialen Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft.“

Streitschlichtung – auch als Mediation bekannt – ist ein bewährtes Verfahren zur gewaltfreien Konfliktlösung, bei dem unparteiische Dritte vermitteln. Es verfolgt die Absicht, Konflikte nicht gänzlich zu vermeiden, sondern konstruktiv zu bewältigen und eine Lösung herbeizuführen, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Ausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte umfasst zehn praxisnahe Module mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden, die neben theoretischen Grundlagen vor allem kommunikative Kompetenzen und methodisches Handwerkszeug für die Streitschlichtung vermitteln. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden. Sie werden damit in die Lage versetzt, Konflikte untereinander lösen.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte friedlich zu lösen, gewinnen sie an Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz. Sie entwickeln Empathie und ein Gefühl für Verantwortung. Das sind Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten“, sagte Oldenburg.

Beitritt zum Zollsenat Finanzgericht Hamburg

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont nach dem Beschluss des Landtags: „Rechtsuchende profitieren von der Spezialisierung.“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern wird sich in einem Staatsvertrag dem Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg anschließen. Der Zollsenat wird dann für den gesamten norddeutschen Raum zuständig sein. Wir können die Vorteile nutzen, die mit der vorhandenen Spezialisierung bei Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des Zoll- und Marktordnungsrechts sowie des Verbrauchsteuerrechts verbunden sind. Die Ressourcen des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern dagegen können künftig effizienter eingesetzt werden, da erheblicher Arbeitsaufwand wegfallen wird.

Auch wenn bislang pro Jahr am Finanzgericht in Greifswald nur sieben bis elf Verfahren in Zollsachen eingegangen waren, so waren diese komplex und zeitintensiv. Der Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg dagegen ist seit 1981 für die Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein zuständig und hat die Kapazität zur weiteren Spezialisierung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und M-V über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg.

In Kürze wird die Ratifikation des Staatsvertrags erfolgen. Nach jetzigem Stand wird der Staatsvertrag am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg ist mit Rechtsfragen aus den Bereichen des Zoll- und Marktordnungsrechts sowie des Verbrauchsteuerrechts befasst. Bei den Verfahren geht es zum Beispiel um die Zahlung von Abgaben für ein- oder ausgeführte Waren oder um den Umgang mit der Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerblichen Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol, Tabak, Mineralöl und Strom. Diese Streitigkeiten sind geprägt durch das EU-Recht, das wegen der Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien kaum überschaubar und zudem häufig äußerst kurzlebig ist. Gleichzeitig sind die betreffenden Rechtsstreitigkeiten für die Wirtschaftsbeteiligten und die Zollverwaltung in der Regel von ganz erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Herausforderungen im Klimaschutz

Backhaus zum Klimaschutz: „Kein Stillstand, sondern viel Erreichtes“

Schwerin – Über Klimaschutz und die komplexen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit sprach Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen der Aktuellen Stunde im Schweriner Landtag.

„Beim Klimaschutz gibt es keinen Stillstand, sondern viel Erreichtes“, konstatierte Minister Backhaus und reagierte damit auf den Vorwurf der Fraktion Bündnis 90/Grünen, die Landesregierung würde wichtige Aufgaben, wie den Klima-, Arten- und Gewässerschutz sowie die Sicherung gesunder Lebensmittel nicht konsequent angehen und umsetzen.

„Das ist reine Ideologie“, so Backhaus, denn die Realität spreche eine andere Sprache: „Mecklenburg-Vorpommern profitiert bereits mit 85 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes, das verschiedene Maßnahmen bündelt, die den Schutz von Natur und Klima verbinden. Allein 34 Millionen Euro fließen in ein neues Qualifizierungsprogramm, dass Hochschulabsolventinnen auf den angewandten Moorschutz vorbereitet, damit sie als MoorspezialistInnen künftig bundesweit Moor-Klimaschutzprojekte unterstützen können.

Wir haben ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und legen bis zum Ende des Jahres eine Klimaanpassungsstrategie vor. Zudem gehen zehn Prozent der landeseigenen Landwirtschaftsflächen, also 8.700 ha, nach und nach zu Zwecken des natürlichen Klimaschutzes oder auch des Wasserschutzes aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Beispiel zur Neuwaldbildung oder zur Umsetzung von Gewässerprojekten. Inzwischen wirtschaftet dank der sehr guten Förderpolitik des Landes jeder vierte Landwirtschaftsbetrieb in MV ökologisch. Das ist nicht Nichts.“, führte er aus.

Für Backhaus geht es neben guten fachlichen Projekten im Moment aber vor allem darum, das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen: „Demokratie ist immer der Weg der kleinen Schritte. Die aktuellen Entwicklungen in Amerika zeigen, was passiert, wenn mit aller Härte die Interessen Einzelner durchgesetzt werden. Auch die Demokratie in Deutschland und Europa ist in Gefahr.

Mein Ansatz lautet daher: wir müssen bei allen wichtigen Themen, die wir bewegen auch immer sicherstellen, dass wir die realen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürgern nicht aus den Augen zu verlieren. Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Innovationen sind Garanten für sozialen Ausgleich. Nur wenn wir wirtschaftliche Perspektiven bieten, sind wir in der Lage soziale Härten der Klimatransformation abzufedern. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung, um Akzeptanz für diese wichtige Transformation zu schaffen“, betonte er.

Auch brauche es Anreizwirkungen, sagte er weiter. Über das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V, das gestern im Kabinett beschlossen wurde, sollen die Menschen im Land künftig spürbar entlastet werden. Minister Backhaus machte folgende Rechnung auf: „Bei einem Windpark von sieben Windenergieanlagen mit einer jeweilig installierten Leistung von 5,7 MW kommen pro Jahr insgesamt ca. 322.000 Euro den umliegenden Gemeinden und weitere 322.000 Euro den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Bei 600 Haushalten in den beteiligten Gemeinden errechnen sich für den einzelnen Haushalt Strompreisgutschriften in Höhe von ca. 540 Euro im Jahr. Die Menschen, die Gemeinden, die Länder müssen an diesem Prozess beteiligt werden.“

Minister Backhaus stellte klar: „Die Menschen sind nicht pauschal gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber es muss mit Augenmaß und bedarfsorientiert vorgegangen werden. Die Landesregierung MV nimmt die Sorgen der Menschen ernst; bei der neuen Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass eine neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung mit einem eigenständigen Budget eingeführt wird; Windenergieanlagen auf See bei der Erreichung des bundesweiten 2,1 % Windziel mitberücksichtigt werden und der Netzausbau gezielt gesteuert wird.“

Der Minister warnte vor einer Politik des Spaltens und betonte abschließend: „Wir haben nach 35 Jahren deutscher Einheit und 80 Jahren in Frieden für unsere nachfolgenden Generationen weiter eine große Aufgabe. Für die Wohlstandentwicklung sind eine gesunde Natur, saubere Umwelt, Bildung, Gesundheit, Ernährung und ein gutes Einkommen unumstößliche Eckpfeiler und Kompass unseres demokratischen Handelns.“

Zukunfts­fähige Infrastruktur

Rostock: Land fördert Ausbau der Neubrandenburger Straße / Jesse: „Wir investieren in sichere und zukunfts­fähige Infrastruktur“

Rostock – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpom­mern, hat heute in Rostock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 612.500 Euro überreicht. Gefördert wird der Um- und Ausbau der Neubrandenburger Straße südlich des Bahn­übergangs.

„Mit dieser Förderung erleichtern wir den Alltag der Menschen und schaffen gleichzeitig eine moderne, nachhaltige Infra­struktur für die zukünftige Entwicklung des Quartiers. Neue Geh- und Radwege sorgen für mehr Sicherheit, barrierefreie Haltestellen erleichtern den Zugang zum Nahverkehr“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Die durch das Land geförderte Maßnahme umfasst den ersten Bauabschnitt südlich des Bahnübergangs. Die rund 220 Meter lange Strecke erhält eine neue Asphaltdecke, zwei barriere­freie Bushaltestellen sowie sichere Geh- und Radwege. Zusätzlich wird eine Querungshilfe errichtet und die Anbin­dung an das geplante B-Plan-Gebiet „Ehemalige Molkerei, Teilbereich 2“ geschaffen. Der zweite Bauabschnitt befindet sich derzeit in Planung und wird nördlich des Bahnübergangs bis zum Mühlendamm verlaufen.

„Solche Investitionen leisten einen wesentlichen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung unserer Städte“, so Jesse weiter. „Sie stärken die Mobilität und werten unsere Quartiere auf.“

Die Maßnahme wird nach der Kommunalen Straßenbau­förderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KommStra-bauFöRL M-V) gefördert. Ziel der Förderung ist es, die Verkehrsinfrastruktur in Gemeinden und Kreisen nachhaltig zu verbessern – zum Nutzen der Anwohnenden, Verkehrsteil­nehmenden und der regionalen Wirtschaftskraft.