Erstes deutsch-polnisches Polizeiteam aktiv

Insel Usedom – Landesinnenminister Christian Pegel hat  das Projekt zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der polnischen Polizei in Ahlbeck bei der ersten Polizeistreife begleitet. Das Polizeipräsidium Neubrandenburg und die Wojewodschaftskommandantur der Polizei in Stettin verstärken damit ihre bereits bestehende gemeinsame Kooperation.

„Wir sind sehr stolz darauf, dieses einzigartige Projekt für unser Land nun mit Leben zu erfüllen. Jeweils drei deutsche und drei polnische Polizeibeamtinnen und -beamte kümmern sich ab sofort auf Usedom um Unfälle, Einbrüche oder Verkehrskontrollen auf deutscher und polnischer Seite gleichermaßen. Ziel ist es, die auch für Touristen beliebte Region sicherer zu machen und zugleich das Image der Grenzregion zu verbessern“, sagte Innenminister Christian Pegel in Ahlbeck.

In den Jahren 2021 bis 2023 gab es monatlich drei bis vier gemeinsame Streifen des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und der KWP Szczecin im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Heringsdorf und der KMP Świnoujście. Ab sofort werden diese täglich im Einsatz sein.

„Ich freue mich darüber, dass wir ab heute ständige gemeinsame Streifen installieren können und kann sagen, dass sowohl auf deutscher, als auch auf polnischer Seite nun weiter daran gearbeitet wird, diese Form der Zusammenarbeit dauerhaft zwischen den beiden Polizeibehörden zu etablieren“, erklärt Polizeipräsident Thomas Dabel.

In den vergangenen zwei Monaten hat das deutsch-polnische Polizeiteam gemeinsame Trainings unter anderem zu Rechtskenntnissen, polizeitaktischen Aspekten sowie zum Erwerb der jeweiligen Sprachkompetenz absolviert. Das Dienstgebäude ist auf deutscher Seite. In Ahlbeck wurden dafür Räumlichkeiten von der Gemeinde Heringsdorf angemietet. Diese wurden am heutigen Tage ebenfalls offiziell übergeben.

Im Rahmen des Kleinprojektefonds (KPF) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021-2027 wurde die Ausbildung des deutsch-polnischen Polizeiteams während der ersten drei Monate gefördert.

Anlaufstelle zu den Wahlen

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat ihre Schutz- und Unterstützungskonzepte für die Begleitung von Wahlhelferinnen und -helfern sowie ehrenamtlichen Kandidatinnen und Kandidaten während der Kommunal- und Europawahl noch einmal verstärkt. Sie hat den Landesparteien in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Videokonferenz am 23. Mai die bereits bisherigen Vorgehensweisen dargelegt, zudem aber für die Landesverbände, die einen Rat oder eine Beratung für eine ihrer örtlichen ehrenamtlichen Gliederungen benötigen oder die Informationen zu Wahlkampfgeschehnissen weiterreichen möchten, zentrale telefonische Anlaufstelle der Landespolizei angeboten.

„Wahlkämpfende und in unserem Gemeinwesen ehren- oder hauptamtlich Aktive, die einen Ansprechpartner suchen, um Hinweise bei Straftaten oder Sachverhalten im Zusammenhang mit den kommenden Wahlen in MV abzugeben, können sich damit über ihren Landesverband oder ihre Landesgeschäftsstelle vermittelt gern an die dort hinterlegte zentrale Rufnummer wenden“, so Innenminister Christian Pegel.

Die zentrale Anlaufstelle ist ein Zusatz-Angebot der Landespolizei zu den Wahlen und richtet sich vor allem an die kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, die in unklaren Sachverhalten eine Ansprechperson benötigen.

Aufgrund des Risikos von Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kandidatinnen und Kandidaten wurde seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und des Innenministeriums bereits eine Handreichung entwickelt. Zielsetzung ist es, den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlen ein Kommunikationsangebot auf Ebene der Polizeiinspektionsleitungen sowie außerhalb der Dienstzeiten auf Ebene der Polizeiführer/innen vom Dienst der Polizeipräsidien anzubieten.

Für allgemeine Anfragen der Prävention wurden zusätzlich die Rufnummern der örtlich zuständigen polizeilichen Präventionsberatung abgebildet, die auch weiter Gültigkeit haben. „Auch bleibt es natürlich so, dass eine Person, die sich unmittelbar bedroht fühlt, sich auf alle Fälle an den polizeilichen Notruf 110 muss“, ergänzt Minister Pegel weiter. Für vorgelagerte Zweifelsfälle ist die neu geschaffene zentrale telefonische Anlaufstelle vorgesehen.

„Die Versammlungsbehörden und die Ordnungsämter in Mecklenburg-Vorpommern sind gehalten, alle öffentlichen Termine mit einem Wahlbezug den örtlichen Polizeibehörden mitzuteilen, damit diese vorbereitet sind und ein wachsames Auge auf die Veranstaltungen werfen können und den Wahlkämpfenden Sicherheit vermitteln“, so Pegel. Ergänzende Hinweise hierzu nimmt nun auch die zentrale Anlaufstelle entgegen.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 319 Straftaten im Zusammenhang mit der Europa- und der Kommunalwahl festgestellt. 78 dieser Fälle sind aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, 62 Straftaten aus dem Bereich der PMK -rechts- sowie 175 Straftaten aus dem Bereich der PMK -sonstige Zuordnung.

Erhöhte Waldbrandgefahr

Backhaus mahnt zur Achtsamkeit

Schwerin – Nach dem feuchten Frühjahr jetzt die Trockenheit: In weiten Teilen des Landes herrscht eine hohe Waldbrandgefahr. Am Nachmittag des 15.05.2024 brach auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen bei Jessenitz-Werk ein Feuer aus, welches sich schnell zu einem größeren Waldbrand entwickeln konnte.

Derzeit geht man bei der Ursache von einem Stromleitungsbruch in der Nähe von Jessenitz-Werk aus. 25 Feuerwehren mit 160 Feuerwehrfrauen und -männern konnten den Brand auf einer Fläche von rund 8 Hektar inzwischen unter Kontrolle bringen. Im Laufe des Vormittages wird die Bundesforst als Flächeneigentümerin die Fläche durch die Feuerwehr zur weiteren Brandwache übergeben bekommen.

Forst- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dankte allen Einsatzkräften für das schnelle und professionelle Vorgehen und mahnt alle Bürgerinnen und Bürger zu besonderer Achtsamkeit im und am Wald, denn die Waldbrandsaison hat gerade erst begonnen.

„Nun steht Pfingsten vor der Tür und es ist noch immer kein Regen in Sicht. Da der Mensch leider die Hauptursache für den Ausbruch von Bränden ist, appelliere ich an alle, in den nächsten Tagen besonders achtsam zu sein im Wald und alles zu unterlassen, was Brände begünstigen kann, so der Minister.“

  • Keine Lagerfeuer im Wald und auf Wiesen,
  • im Wald nicht rauchen,
  • keine brennenden Gegenstände (z. B. Zigarettenkippen) aus dem Autofenster werfen,
  • nur auf Schotter oder Asphalt parken, niemals in Wiesen oder Feldern (der Katalysator des Autos kann schon nach wenigen Metern Fahrt sehr heiß werden und trockenes Gras leicht entzünden),
  • Autos bei Ausflügen immer so parken, dass andere Autos, insbesondere Einsatzfahrzeuge, nicht behindert werden,
  • nicht im Wald oder in Waldnähe grillen (Faustregel: min. 100 Meter Abstand zum Waldrand
  • offiziell ausgesprochene Verbote (z. B. Waldzutrittsverbote) unbedingt einhalten,
  • beobachtete Waldbrände sofort über die 112 melden und anrückende Einsatzkräfte einweisen.

Pegel: Bisher acht Wahlstraftaten in M-V

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel zeigt sich schockiert über die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker sowie Helferinnen und Helfer im Zusammenhang mit den Kommunal- und Europawahlen in Deutschland. „Ich verurteile alle Angriffe auf Wahlkämpfende und in unserem Gemeinwesen ehren- oder hauptamtlich Aktiven zutiefst. Sie zeigen sehr deutlich, dass wir gemeinsam die zentrale Aufgabe haben, unsere Demokratie zu schützen und zu verteidigen“, so Minister Christian Pegel.

Seit dem 17. April 2024 ist beim Landeskriminalamt MV eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten. Sechs Wochen vor dem Wahltermin können die Parteien damit beginnen, Wahlplakate aufzuhängen.

„Bei den bisher gemeldeten Straftaten handelt es sich in den meisten Fällen wie bei vergangenen Wahlen in unserem Land um Sachbeschädigungen und Diebstahlsdelikte sowie Propagandadelikte. Bei den sogenannten Wahlstraftaten konnten bislang acht Straftaten ermittelt werden. Zudem wurden bisher 284 angegriffene Wahlplakate gemeldet“, führt Minister Pegel aus und: „Gewaltdelikte, wie sie derzeit deutschlandweit vermeldet werden, sind bei uns zum Glück noch nicht aufgefallen. Bislang hatten wir zwei Fälle von Bedrohung in Rostock . Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Hass und der Aggressivität innerhalb der Gesellschaft gegenüber Andersdenkenden oder im politischen Diskurs entschieden entgegenzutreten“, appelliert Christian Pegel.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 78 Straftaten im Zusammenhang mit der Europa- und der Kommunalwahl festgestellt. 16 dieser Fälle sind aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, 16 Straftaten aus dem Bereich der PMK -rechts- sowie 46 Straftaten aus dem Bereich der PMK -sonstige Zuordnung.

Der Minister macht auch deutlich, dass „die Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern auf die Wahlen und den nun begonnenen Wahlkampf sehr gut vorbereitet ist. Unsere Beamtinnen und Beamten werden allgemeine und konkrete lokal bezogener Erkenntnisse entsprechend bewerten und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs der Wahlen durchführen lassen“.

Betroffene von Angriffen in einem solchen Fall sollten unverzüglich den Notruf der Polizei nutzen und sich in Sicherheit bringen. Die Polizei wird konsequent alle bekannt gewordenen Straftaten verfolgen und steht betroffenen Opfern auch beratend zur Verfügung. Aufgrund des Risikos von Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kandidatinnen und Kandidaten wurde seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und des Innenministeriums eine Handreichung entwickelt.

Zielsetzung ist es, den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlen ein Kommunikationsangebot auf Ebene der Polizeiinspektionsleitungen sowie außerhalb der Dienstzeiten auf Ebene der Polizeiführer/innen vom Dienst der Polizeipräsidien anzubieten. Für allgemeine Anfragen der Prävention wurden zusätzlich die Rufnummern der örtlich zuständigen polizeilichen Präventionsberatung abgebildet.

Förderbescheide übergeben

Finanzminister Dr. Heiko Geue hat Förderbescheide an eine Schweriner Grundschule und die Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen übergeben

Schwerin – Die Grundschule John Brinckman in Schwerin konnte sich heute über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 1 Mio. Euro für den Neubau eines Hortgebäudes freuen. Finanzminister Dr. Heiko Geue überreichte den Bescheid in Vertretung für Innenminister Christian Pegel an den Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier.

„Ein guter Tag für die Grundschülerinnen und Grundschüler der John-Brinckman-Schule – und ihre Eltern! Das neue Hortgebäude wird hoffentlich zu einer glücklichen Grundschulzeit beitragen. Der Hort ist vielmehr als nur Ort zur Erledigung von Hausaufgaben. In einer geschützten Umgebung soll die Gesamtpersönlichkeit der Kinder gefördert werden. Das finde ich sehr wichtig“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im Anschluss überreichte der Finanzminister in Bad Kleinen eine weitere Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 750.000 Euro. In Empfang genommen wurde der Bescheid von Joachim Wölm, dem Bürgermeister der Gemeinde Bad Kleinen, im Beisein der Kameradinnen und Kameraden der Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen. Das Geld wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde genutzt.

„Ich bin dankbar für das Engagement in den freiwilligen Feuerwehren in Bad Kleinen und überall im Land. Die Engagierten sorgen nicht nur für unseren Schutz und unsere Sicherheit, sondern sind oftmals diejenigen, die den Zusammenhalt vor Ort gewährleisten. Das ist positive Heimatliebe. Ich freue mich, dass das Land hier einen Beitrag leisten kann“, so Geue.

Internationaler Tag der Feuerwehrleute

Christian Pegel: „Feuerwehrkräfte schützen unseren Alltag“

Den heutigen „Internationalen Tag der Feuerwehrleute“ nutzt Landesinnenminister Christian Pegel, um sich bei den haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften für ihr herausragendes Engagement zu bedanken.

„Sie sind meist die ersten Hilfskräfte an einem Unfallort oder bei einer Schadenslage, sehen unvorstellbare Szenarien. Sie stehen jeden Tag für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ein. Dank Ihnen können wir jeden Tag sicher sein.

Den mehr als 26.000 Feuerwehrfrauen und -Männern in unserem Bundesland gilt mein herzlicher Dank und größter Respekt für diese Bereitschaft. Ob im Ehrenamt oder im Hauptamt – Sie sind immer für uns alle da“, sagt Christian Pegel und:

„Vor allem ohne die Bereitschaft der Kameradinnen und Kameraden im Ehrenamt wäre der Brandschutz in unserem Land nicht zu gewährleisten. Aber Sie sind auch ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in vielen unserer Gemeinden. Auch das ist aller Ehren wert.

Für Sie alle ist Ihr Engagement selbstverständlich. Aber ich sage Ihnen: es ist nicht selbstverständlich! Ihr Engagement, Ihr Einsatzwillen erlaubt es mir und unseren Bürgerinnen und Bürger, uns bei jeder Tages- und Nachtzeit sicher zu fühlen. Dafür danke ich den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von Herzen.“

Der „Internationale Tag der Feuerwehrleute“ findet immer am 4. Mai eines Jahres statt. Der Tag wurde zu Ehren von fünf Feuerwehrleuten etabliert, die am 4. Januar 1999 unter tragischen Umständen in einem Lauffeuer in Australien ums Leben kamen. Da der 4. Mai auch der Tag des Heiligen Florian, Schutzpatron der Feuerwehrleute, ist, wird er seitdem als Tag der Feuerwehrleute begangen.

71 neue Feuerwehrfahrzeuge

Schwerin – Die Modernisierung der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern schreitet weiter voran: Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) Mecklenburg-Vorpommern hat den Auftrag für die Herstellung und Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) vergeben. Den Zuschlag für diese bis zu 71 Feuerwehrfahrzeuge erhielt das Unternehmen Magirus GmbH.

„Sammelbeschaffungen bieten immense Vorteile und auch Einsparungsmöglichkeiten. Durch diesen Zuschlag bezahlen Kommunen, die aus dieser Sammelbeschaffung des Landes beschaffen möchten, pro Fahrzeug gut 430.000 Euro. Damit können die Kommunen, verglichen mit einer Einzelbestellung der jeweiligen Kommune für ein solches Fahrzeug, gut 15 Prozent gegenüber einer Einzelbeschaffung sparen. Auch deshalb werden wir als Land künftig weiterhin auch für andere Anschaffungen auf das System der Zentralbeschaffung fokussieren“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Abnahme von mindestens 30 und höchstens 71 Fahrzeugen verpflichtet. Aus diesem Vertrag können Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Landeseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern ihren Bedarf abrufen. Wichtig: die verpflichtende Abnahmeerklärung. Die Fahrzeuge werden entsprechend dem „Windhundprinzip“ zugeteilt, also nicht nach Dringlichkeit, Bedürftigkeit oder dergleichen, sondern ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bestellung durch die interessierten Kommunen. 35 Abrufe wurden so bereits getätigt. Die üblichen Förderungen des Landes und der Landkreise wie beispielsweise Feuerschutzsteuer oder Sonderbedarfszuweisungen etc. können ebenfalls hierfür beantragt werden, sind aber nicht automatisch gesichert. Die feuerwehrtechnische Beladung für diese Fahrzeuge wird in einem weiteren Verfahren ausgeschrieben.

„Diese Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des LPBK mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, ergänzt der Innenminister und benennt noch einen weiteren Vorteil: „Die Fahrzeuge sind standardisiert. Das heißt, jede Kameradin und jeder Kamerad findet sich auch mit der Technik anderer Wehren zurecht, so ist auch in schlimmen Katastrophenfällen oder bei überörtlichen Einsätzen bekannt, welche Fähigkeiten das Fahrzeug besitzt und wo im Fahrzeug was liegt oder zu finden ist.“

Bei gängigen Fahrzeugtypen, wie Löschfahrzeugen, soll es so sein, dass nach dem Auslaufen einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung gleich die nächste wieder ausgeschrieben wird. „Auf diese Weise ist durchlaufend immer eine Rahmenvereinbarung vorhanden, aus der durchweg das jeweilige Fahrzeug bezogen werden kann. Es wird wie in einem Warenhaus abrufbar sein. Das spart auch den Aufwand und die Zeit einer Ausschreibung in den Kommunalverwaltungen und Feuerwehren – umgekehrt haben wir im LPBK bereits durch die Umsetzung des 50-Millionen-Euro-Pakets des Landes und durch die ersten Rahmenbeschaffungen in den letzten drei Jahren erhebliches Know-How bei der Ausschreibung und Vergabe, aber auch der Abnahme neuer Feuerwehrfahrzeuge aufgebaut, weil die regelmäßige Bestellung größerer Fahrzeugmengen zu einem sehr guten Übungseffekt führt und wir damit den Kommunen auch damit einen sehr guten Vergabe- und Abnahmeservice anbieten können“, sagt der Minister.

Darüber hinaus sind mit Blick auf Spezial-Fahrzeuge wie Leiterfahrzuge weiterhin gemeinsame Ausschreibungen mit dem Land Brandenburg –seit dem 16. April 2024 beteiligt sich auch Thüringen – angedacht.

„Bei den zurückliegenden gemeinsamen Großanschaffungen von beispielsweise elf großen, geländegängigen Löschfahrzeugen für die Waldbrandbekämpfung vom Typ Tanklöschfahrzeug TLF-W M-V oder von 19 Drehleitern haben wir als Land schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Aktuell beteiligen sich mindestens sechs Gemeinden an einer Ausschreibung Brandenburgs von Rüstwagen (RW). Wir – und vor allem unsere Städte und Gemeinden, die aus unseren länderübergreifenden Rahmenverträgen zu deutlich günstigeren Bedingungen ihre Feuerwehrfahrzeuge beziehen konnten, als wenn sie allein ausgeschrieben hätten – konnten dabei viel Geld sparen und zugleich bedarfsgerecht ausschreiben“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.

Das Löschgruppenfahrzeug 10 ist für den Einsatz bei Bränden konzipiert. Es wird mit einem Automatik-Schaltgetriebe mit Allradantrieb mit Differenzialsperren der Firma MAN ausgestattet sein. Der Löschwasserbehälter fasst 2.000 Liter Inhalt. Die Fahrzeuge werden mit einer Wärmebildkamera, vier Atemschutzgeräten in der Mannschaftskabine sowie einer Zusatzausrüstung für den Einsatz bei Waldbränden und Einpersonenhaspel Schlauch ausgerüstet sein.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz zu finden.

M-V für Clan-Kriminelle nicht sicher

Innenminister Pegel: „MV war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel weist die Vorwürfe in der heutigen Diskussion zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern zurück.

„Der eingebrachte Antrag konstruiert eine Bedrohung in unserem Land, die es nicht gab und gibt, und will dafür Schritte anregen, die längst gegangen werden – übrigens auch überwiegend aufgrund der Aktivitäten der früheren Innenminister im Land. Mecklenburg-Vorpommern war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“, verdeutlicht Landesinnenminister Christian Pegel.

Die sogenannte Clan-Kriminalität ist polizeilich der Organisierten Kriminalität (OK) zugeordnet. Mecklenburg-Vorpommern ist an der Kommission Organisierte Kriminalität, einer Unterorganisation der Innenministerkonferenz (IMK) beteiligt. „Dort sind wir als Land seit vielen Jahren Teil der länderübergreifenden, intensiven Betrachtung der OK und beteiligen uns aktiv an der Entwicklung von Bekämpfungsstrategien. Das wird auch weiterhin so bleiben“, sagt der Minister.

Die Zahl der insgesamt im Land geführten OK-Verfahren sei im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und die neu hinzukommenden Fälle sind auf dem Niveau von 2023. „Es ist vielmehr so, dass nach MV meist Eigentumsdelikte und Betäubungsmittelstraftaten aus von Clan-Kriminalität betroffenen Ländern ,gebracht‘ werden. Keine Frage, auch dies sind Straftaten und werden entsprechend polizeilich verfolgt und geahndet. Dies zeigt aber, dass unser Bundesland kein sicherer Hafen oder irgendein Hafen für Clan-Kriminalität ist“, erklärt Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Gefahr einer Zunahme der Organisierten Kriminalität werde hingegen vor allem deutschlandweit seit Jahren analysiert. „Eine Steigerung des Kriminalitätsgeschehens in unserem Land ist polizeilich nicht festzustellen. Clan-Kriminalität ist gerade kein Brennpunkt in Mecklenburg-Vorpommern. Dies nun zur Verunsicherung der Bevölkerung ohne jede Grundlage zu behaupten, ist schlicht unseriös“, erklärt der Innenminister.

Maßnahmen, die andere Bundesländer im Kampf gegen die Clan-Kriminalität anwenden, würden auch nicht zu einer Veränderung für den Nordosten führen: „Polizeilich liegen keinerlei Hinweise vor, das MV nun als bevorzugtes Ziel für kriminelle Clans hervortritt. Der schon vor Jahren angestoßene und seitdem intensiv fortgesetzte behörden- und länderübergreifende Austausch in diesem Bereich stellt auch sicher, dass aktuelle Entwicklungen genau im Blick sind und bleiben“, verspricht Christian Pegel.

Die beim Bundeskriminalamt eingerichtete „Koordinierungsstelle OK“ entwickelt fortlaufend ein entsprechendes Bundeslagebild – mit Zuarbeit auch aus Mecklenburg-Vorpommern. „Auf eben dieser Ebene werden die Bekämpfungsstrategien weiterentwickelt. Diese sind schon lange fester Bestandteil der praktischen Arbeit unserer Landespolizei. Der heute gestellte Antrag stellt vor allem die langjährige und gute Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und –beamten in diesem schwierigen Feld in einem schlechten Licht dar. Auch wenn diese Arbeit nicht für jeden sichtbar ist – was in diesem schwierigen Feld in der Natur der Sache liegt –, kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin sicher sein, dass unsere Polizei schon seit Jahren in Sachen Organisierte Kriminalität genau hinsieht“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Zwölf neue Funkstreifenwagen

Schwerin – Innen-Staatssekretär Wolfgang Schmülling hat heute zwölf Fahrzeuge an die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Darunter sind elf neue Funkstreifenwagen Transporter und ein Funkstreifenwagen Gelände.

„Für viele Polizeibeamtinnen und –beamte ist das Fahrzeug der tägliche Arbeitsplatz. Es ist selbstverständlich, dass wir dafür sorgen, dass die Fahrzeuge modern, effizient und technisch auf dem neusten Stand ausgestattet sind“, sagt Wolfgang Schmülling bei der Übergabe.

Die elf neuen Transporter gehen an die Polizeiinspektionen Schwerin, Wismar, Rostock, Güstrow, Neubrandenburg, Stralsund und Anklam. Die Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast erhält den Funkstreifenwagen Gelände.

Die Funkstreifenwagen werden im allgemeinen Streifendienst der Landespolizei MV eingesetzt. Der Funkstreifenwagen Gelände dient darüber hinaus als Zugfahrzeug für Hilfsstreifenboote und größere Schlauchboote.

Sportfördergruppe der Landespolizei MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel und Sportministerin Stefanie Drese haben die aktualisierte Vereinbarung für die Sportfördergruppe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

„Mit den neuen Anpassungen der Vereinbarung geben wir den Athletinnen und Athleten der Sportfördergruppe mehr Sicherheiten, dass unter anderem die Ausbildung ganz nach den Anforderungen der Spitzensportlerinnen und -sportler flexibel gestaltet werden kann, aber auch, dass sie bei Unfällen umfassend abgesichert sein werden“, sagt Minister Christian Pegel und:

„Seit 2008 geben wir jungen Spitzensportlerinnen und- sportlern in unserem Land die Möglichkeit, neben ihrer sportlichen Karriere auch eine berufliche Laufbahn in der Landespolizei zu wählen. Mit der Aufnahme in der Sportfördergruppe haben die jungen Menschen den notwendigen Freiraum, sich intensiv auf ihren Hochleistungssport zu konzentrieren, und zugleich die Gewissheit einer gesicherten beruflichen Zukunft bei der Landespolizei nach Beendigung ihrer – hoffentlich auch für unser Land erfolgreichen – sportlichen Karriere.“

„Die meisten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler müssen sich während des Leistungssports auf den Berufseinstieg vorbereiten. Denn Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Das Meistern dieser Doppelbelastung fordert mir den größten Respekt ab“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

„Es ist deshalb ein großes Anliegen der Landesregierung, die duale Karriere unserer Spitzenathleten dahingehend zu unterstützen, dass sie ausreichend Freiräume für Trainings- und Wettkampfzeiten bekommen und im späteren Leben keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Sportfördergruppe der Landespolizei MV ist ein wichtiger Baustein in der Leistungssportförderung Mecklenburg-Vorpommerns.“

Alle zwei Jahre werden bis zu fünf Männer und Frauen in die Sportfördergruppe eingestellt. Die Bewerbungszahlen variieren. Für die Einstellung im Jahr 2024 gibt es aktuell fünf Bewerbungen.

„Seit der Einrichtung haben sich insgesamt 31 Leistungssportlerinnen und –sportler unseres Landes in einem Auswahlverfahren hierfür qualifiziert. Unterstützt vom Landessportbund und vom Olympiastützpunkt können Spitzenathleten Polizeiausbildung, Training und Wettkampf optimal miteinander in Einklang bringen. Und die Erfolgshistorie von Ruderer Hannes Ocik, Leichtathlet Tom Gröschel, Bahnradsportler Stefan Nimke oder Stabhochspringerin Martina Strutz zeigt, dass unser gewähltes Konzept aufgeht“, so der Innenminister.

Die Sportart sei nicht entscheidend, solange die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Zugehörigkeit zum Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 und 2, eine sportliche Empfehlung des Olympiastützpunktes MV und die Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landes MV.

Drese: „Mein Dank geht an das Innenministerium und die Landespolizei für das Engagement und das klare Bekenntnis zum Leistungssport. Es ist dem Sportministerium bewusst, dass die individuelle Ausbildung der Sportlerinnen und Sportler viele personelle und finanzielle Ressourcen bindet.“

Die Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt. Neben Trainingsmöglichkeiten vor Ort sind die Olympiastützpunkte gut erreichbar. Die Ausbildung wird für die Sportlerinnen und Sportler von regulär zwei auf drei Jahre und sechs Monate (in Ausnahmefällen auch länger) gestreckt. Dabei sind die Sportlerinnen und Sportler von August/September bis Ende Januar an der FH Güstrow und die übrige Zeit freigestellt für Training und Wettkampf.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in den Polizeidienst des Landes MV garantiert. Den Absolventinnen und Absolventen stehen verschiedene Dienstzweige innerhalb der Landespolizei sowie der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 – der sogenannte gehobene Dienst – offen und sie können weiterhin ihrem Leistungssport aktiv nachgehen. Als Mitglied der Sportfördergruppe repräsentieren sie die Landespolizei auch in sportlichen Wettkämpfen.

Weiterer Vertrag zur Treibstoffversorgung

Schwerin – Zur staatlichen Vorsorgeplanung gehört, dass in einer Krise Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie der Katastrophenschutz sicher und verlässlich ihren Dienst verrichten können. Damit das gelingt, ist die Treibstoffversorgung einer der zentralen Punkte in der Planung. Um diese sicherzustellen, hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag mit einem Großtanklager abgeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr wurde für die Versorgung im Krisenfall ein Vertrag mit einem großen Treibstofflogistiker geschlossen. Somit ist nun neben der Logistik auch die Betankungsleistung in einer Krise abgesichert. Die Gesamtkosten, die einen 14-tägigen Krisenfall beinhalten, belaufen sich auf rund 112.000 Euro.

„Mit diesem Vertrag haben wir als Land eine weitere wichtige Voraussetzung geschaffen, um besonders im Krisenfall wichtige staatliche Leistungen sicherzustellen. Unsere erstellten Pläne werden der aktuellen Lage entsprechend weiterhin fortlaufend angepasst und verbessert. Auch in diesem Vertrag ist vorgesehen, dass der größte Anteil dieser Summe nur fällig würde, sollte der Krisenfall tatsächlich eintreten. Ich bin aber weiterhin zuversichtlich, dass es nicht so weit kommt“, so Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Es ergeben sich aus dem Vertrag Kosten u.a. für eine Vorhaltepauschale für ausgebildetes und eingewiesenes Personal sowie Verfahrensweisen, die darauf ausgerichtet sind in einer möglichen Krise die Betankung der Treibstofflogistiker des Landes sicherzustellen.

„Natürlich hoffen wir alle, dass wir nie in eine Situation geraten werden, bei der eine Notversorgung der Einsatzkräfte notwendig werden würde. Dennoch sorgen wir für den Ernstfall vor. Die Krisenfestigkeit unseres Bundeslandes hat sich durch diesen Vertragsschluss weiter gefestigt“, so der Innenminister.

Waldbrandschutz hautnah

Minister Backhaus erkundet mit Grundschülern den Wald

Wittenburg – Forstminister Backhaus hat am Freitag Dritt- und Viertklässler der Grundschule Wittenburg zu einem Besuch in die Wälder des Forstamtes Jasnitz eingeladen. Gemeinsam erprobten sie erste Inhalte des neuen waldpädagogischen Bildungsbausteins „Waldbrandschutz leben und erleben“.

Der Landesverband MV der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt MV und Lehrkräften 13 didaktische Bildungsbausteine entwickelt, die Grundschulen unterstützen sollen, Projekttage im Wald zu organisieren und zu gestalten. Eine Fertigstellung des 14. Teils zum Waldbrandschutz ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

„Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Zukunftsthemen, die auch Bestandteil von Unterricht an unseren Schulen sein müssen. Wer Kenntnisse hat über Natur und Umwelt, kann sie besser schätzen und schützen lernen. Dazu gehört auch das Wissen über das Ökosystem Wald. Wir können gar nicht früh genug anfangen, das Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig der Lebensraum Wald für Pflanzen, Bäume, Tiere und uns Menschen ist.

Dieses Bewusstsein erreichen wir bei Schülerinnen und Schülern am besten, wenn sie den Wald erleben. Die waldpädagogischen Bildungsbausteine sind eine Anregung für Lehrer und Eltern, Kindern den Lernort Wald nahezubringen, ihnen Respekt vor Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu vermitteln. Unser Credo dabei ist: Lernen durch Erleben. Keine graue Theorie, sondern Neues erfahren mit allen Sinnen.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist Waldbrandschutz für alle von zentraler Bedeutung. Meistens entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit. Schon Kinder sollten lernen, wie Waldbrände entstehen, welche Faktoren sie beeinflussen und wie sie sie vermeiden können“, sagte Backhaus.

Bei der Gelegenheit stellte er das neue Buch „Waldabenteuer für die ganze Familie“ vor. Es wurde aus der Landinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ finanziert. Die Wildnis-Pädagogen Maurice Ressel und Martino Abis geben Interessierten Wissen an die Hand, wie man Kinder für die Natur im eigenen Umfeld begeistern und sensibilisieren kann. Dabei führen die Autoren durch die Jahreszeiten im Wald, informieren über Flora und Fauna sowie über das richtige Verhalten im Wald und motivieren zu Aktivitäten und bewusster Wahrnehmung.

Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Neue Struktur verlagert Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle CORA ab Mai 2024 auf eine staatliche Koordinierungsstelle.

Schwerin – Die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern wird zukunftsorientiert ausgerichtet. Eine effektive Neustrukturierung der Koordinationsaufgaben wird das Netz stärken. Bereits zum 1. Mai 2024 wird eine neue Koordinierungsstelle auf Landesebene eingerichtet.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Ich bin sehr froh, dass wir ab Mai die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention besetzen können. Das zeigt, dass rot-rot zügig gehandelt hat. Denn noch bevor der Expertinnen- und Expertenausschuss Grevio alle Bundesländer im Jahr 2022 zur Einrichtung gemahnt hatte, haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet. Nun sind alle Voraussetzungen geschaffen.“

Mit der Stelle setzt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) um. Die Stelle wird auch wesentliche Teile der Aufgaben der bisherigen Landeskoordinierungsstelle CORA übernehmen. Die Istanbul-Konvention fordert genau diesen Aufbau der staatlichen Struktur zum Zweck der umfassenden und effektiven Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Vernetzung und Kooperationen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie die Informationsvermittlung bleiben gestärkt. Das Beratungs- und Hilfenetz M-V hat damit neben der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung weiterhin eine zentrale Anlaufstelle.

Auch an der Zusage der Fördermittel an das Beratungs- und Hilfenetz ändert sich mit der Neustrukturierung nichts. Die Landesregierung stellt jährlich rund 2,77 Millionen Euro für das Beratungs- und Hilfenetz M-V für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zur Verfügung.

Sowohl Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt als auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam bleiben in engem Austausch mit dem Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, um wie auch in der Vergangenheit gemeinsam nach Lösungen für aufkommende Fragen zu suchen. Am 11. April wird darüber hinaus das Ergebnis der Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes präsentiert.

Geld für die Feuerwehr

700.000 Euro für Feuerwehr und Gemeinden im Amt Stralendorf

Stralendorf – Förderungen in Höhe von rund 700.000 Euro übergab die Staatssekretärin für die Ländlichen Räume Elisabeth Aßmann gestern gemeinsam mit Landrat Stefan Sternberg an drei Gemeinden im Amt Stralendorf. Die drei Projekte, ein Feuerwehrerweiterungsbau sowie zwei Löschwasserentnahmestellen, sollen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren erhöhen. Staatssekretärin Aßmann:

„Über all die Jahre hinweg wurde im Amtsbereich Stralendorf eine ausgezeichnete Arbeit und ehrenamtliches Engagement geleistet – doch auch die technische Infrastruktur muss mit Blick auf die Gesundheitsvorsorge der Einsatzkräfte, der kommunalen Infrastruktur sowie Entwicklungen wie Klimaveränderungen und damit einer erhöhten Brandgefahr Schritt halten. Die neuen Bauvorhaben sind deshalb unabdingbare Investitionen in den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigentum. Nach dem Auslaufen des Programms ‚Löschwasser marsch‘ aus dem Strategiefonds haben wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Unterstützungsmöglichkeit aus EU-Mitteln verstetigt“, so Aßmann.

Bei der Investitionsförderungsmaßnahme in Pampow mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,26 Mio. € (Eigenanteil der Gemeinde: 939 T€) sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Erweiterung Stellplätze für ein weiteres Einsatzfahrzeug
  • Realisierung „schwarz/weiß“ Trennung (Schleuse und Duschmöglichkeiten)
  • Erweiterung bzw. Schaffung der Möglichkeit für getrennte Umkleidung für Kinder- und Jugendfeuerwehr,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten, Schwerpunkt Schulungsraum der Kinder- und Jugendfeuerwehr (Anpassung an die gestiegenen Mitgliederzahlen)
  • Erweiterung der Räumlichkeiten zu Lagerzwecken,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten Toiletten (Anzahl und barrierefreies WC) und
  • Sanierung im Bestand einschließlich die Verbesserung des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz des Gebäudes.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Klein Rogahn, gelegen im Ortsteil „Zum Ausbau“ an der L042, werden zur Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für derzeit 6 Wohnhäuser mit Nebengelass eine Gesamtinvestition von 75.000 € geplant, wovon die Gemeinde einen Eigenanteil von 45.000 € bereitstellt.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Stralendorf, gelegen an der Oberen Bergstraße, wird ein Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendungshöhe von 30.000 € aus ILERL-Mitteln, bei einer Bauinvestition von 60.000 € und einem gemeindlichen Eigenanteil von 30.000 €, bereitgestellt.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Innenminister Pegel: „Fallzahlen steigen wie im Bundestrend, aber unsere Aufklärungsquote bleibt konstant hoch“

Schwerin – Die Fallzahlen der Gesamtstraftaten in Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit 111.571 Fällen wie im gesamten Bundestrend angestiegen – um 4,7 Prozent im Vergleich zu 2022. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 liegt 2022 mit marginal 0,2 Prozent mehr Straftaten gleichauf.

„Erstmals seit 2019 sehen wir leider einen Anstieg in den Fallzahlen – dieser Trend herrscht bundesweit vor. Während die Pandemie für einen deutlichen Rückgang des Kriminalitätsgeschehens gesorgt hat, müssen wir nun wieder wachsamer sein.“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel, der heute in Schwerin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 vorstellte und ergänzte: „Die gute Arbeit unserer Landespolizei wird mit der gleichbleibend guten Aufklärungsquote von 62,8 Prozent unterstrichen, die einmal mehr über dem Bundesdurchschnitt liegt.“

Die auffälligsten Entwicklungen im Jahr 2023:

Deutlicher Rückgang bei Straftaten gegen das Leben

Ein erfreulicher Rückgang zeigt sich bei der Zahl der Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und Fahrlässige Tötung von 55 auf 37 Fälle. Es wurden 2023 im Bereich Mord sieben Fälle registriert. Hinzu kommen vier vollendete Totschlagsdelikte und 12 Versuche eines Totschlags, zwölfmal fahrlässige Tötung und zwei Fälle von illegalem Schwangerschaftsabbruch. „Die Aufklärungsquote bei all diesen Straftaten konnte um fast fünf Prozentpunkte auf 86,5 Prozent gesteigert werden. Das bringt leider keinem der Opfer sein Leben zurück, aber die Polizei kann damit den Angehörigen in vielen Fällen Gewissheit über die Tat geben. Zudem zeigen wir den Täterinnen und Tätern – und auch potenziellen –, dass bei diesen schwersten Straftaten gegen das Leben fest damit gerechnet werden muss, gefasst und bestraft zu werden. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Prävention von Straftaten.“, so Pegel.

Anstieg bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. „Von 1.916 im Jahr 2022 haben wir ein Plus von 190 Fälle im Jahr 2023 auf 2.106 erfasst. Der Anstieg setzt sich leider auch bei den jeweiligen Untergruppen in dieser Straftatengruppe fort“, erklärt Innenminister Pegel.

So sind in der gleichnamigen Untergruppe der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, zu welcher Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlen zählen, die erfassten Fälle um 206 Fälle auf 792 Straftaten angestiegen. Im Bereich des „Sexuellen Missbrauch“ liegt ein nahezu gleichbleibender Trend vor (2023: 445; plus 5), ebenso beim sexuellen Missbrauch von Kindern mit 320 Fällen (minus 1 Fall). Bei der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte ist eine gleichbleibende Entwicklung zu beobachten. „In diesem Bereich wurden 649 Fälle im Jahr 2023 erfasst – 2022 waren es 646. Gut 54 Prozent – also mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich –  sind unter 18 Jahren. Dies bestärkt die Landespolizei weiter in ihrer intensiven Präventionsarbeit in diesem Bereich. Wir müssen Kinder und Jugendliche aufklären und für solche Aufnahmen sensibilisieren. So etwas zu besitzen, ist nicht okay, und solche Aufnahmen weiterzusenden, erst recht nicht. Aber nicht nur die Kinder und Jugendlichen müssen wir erreichen, sondern auch Eltern. Daher richtet sich mein Appell auch an diese: Passen Sie auf, was sich Ihre Kinder anschauen und gegenseitig schicken. Klären Sie Ihre Kinder zu Hause auf, was richtig und was falsch ist – und vor allem vermitteln Sie, dass ein Hinweis auf eine solche Straftat oder wenn sich Ihre Kinder unwohl fühlen, kein Petzen ist oder sie dafür Ärger bekommen. Eine solche Reaktion ist vielmehr genau die richtige, um Täter zu demaskieren sowie zu fassen und mögliche Netzwerke aufzudecken“, sagt Christian Pegel.

Wenngleich die Fallzahlen in Bezug auf Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie in Mecklenburg-Vorpommern aktuell stagnieren, ist dennoch keine Entwarnung zu geben. Denn das Hinweisaufkommen an den Bund steigt nach wie vor. Diese Zahlen sind ganz überwiegend mit der Zunahme von Verdachtsmeldungen aus den USA zu erklären. US-Internetdienste wie Google, Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp), Snapchat, DropBox und Microsoft uvm. sind seit 2012 nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, alle Dateien, die dort geteilt werden, auf Kinderpornografie zu prüfen und Verdachtsfälle an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) zu melden. Sobald Hinweise auf deutsche Nutzer vorliegen, werden diese an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. Diese Meldungen steigen jährlich rapide an, waren es 2015 bundesweit noch 14.500 und 2020 55.660, so sind es allein im vergangenen Jahr 180.287 Hinweise, die nach Deutschland gemeldet wurden. „Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2022 noch mal eine Steigerung von fast 50.000 Hinweise dar. Fast 1.000 von diesen Fällen wurden 2023 an unser Landeskriminalamt weitergeleitet“, führt Minister Pegel aus.

Häusliche Gewalt: „Melden Sie sich, wenn Sie betroffen sind“

Im Phänomenbereich der Häuslichen Gewalt setzt sich der seit Jahren steigende Trend auch 2023 weiter fort. Ende 2021 wurde dieser Phänomenbereich mit einer bundesweiten Definition, um so eine einheitliche statistische Erfassung zu ermöglichen, versehen. Häusliche Gewalt umfasst demnach nicht nur partnerschaftliche und ex-partnerschaftliche, sondern auch familiäre Gewalt. Voraussetzung ist aber, dass die Beteiligten im gemeinsamen Haushalt leben

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 2.098 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 6,8 Prozent im Vergleich zu 2022 registriert. Das Phänomen ist überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. Die Polizei registrierte 1.629 Körperverletzungen sowie neun Straftaten gegen das Leben, von denen alle Fälle vollendet wurden. 38,8 Prozent aller aufgeklärten Taten wurden unter Alkoholeinfluss begangen. „Wir müssen leider annehmen, dass das Dunkelfeld wesentlich höher ist. Noch immer trauen sich viele Opfer nicht, einen Fall von Häuslicher Gewalt anzuzeigen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine Straftat, die konsequent geahndet werden muss –melden Sie sich bitte, wenn Sie betroffen sind“, appelliert der Minister.

Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften angestiegen

Die Zahl der erfassten Fälle, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte im Dienst sowie gleichstehende Personen Opfer einer Straftat geworden sind, ist im Vergleich zum Vorjahr auf 1.014 Taten angestiegen. Zuwächse sind bei Widerstandsdelikten (plus 0,6 Prozent) und tätlichen Angriffen (plus 13 Prozent) zu verzeichnen. In 87,4 Prozent der Fälle waren die Opfer Polizeibeamtinnen und –beamte, im Vorjahr lag diese Zahl noch bei 92,1 Prozent.

Minister Christian Pegel: „Wir spüren bei uns im Land deutlich eine Zunahme von aggressivem Verhalten gegenüber Polizei, Feuerwehren und Rettungskräften. Dieses Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen. Es gefährdet sogar häufig noch Menschen, denen eigentlich dringend Hilfe zuteilwerden müsste. Jeder Angriff gegen Einsatzkräfte ist einer zu viel und darf nicht hingenommen werden. Es gibt auch keinerlei Rechtfertigungen für körperliche oder verbale Angriffe gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten. Wer mit polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden ist, dem steht der Rechtsweg offen. Wer sich Ressentiments gegenüber dem Staat oder seinen Institutionen hingibt, kann diese nicht auch noch mittels Gewalt auf Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften projizieren. Unsere Einsatzkräfte sind Bürger in Uniform, Mütter, Väter, Töchter und Söhne, die die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gewährleisten und hierbei leider zu oft ihr eigenes Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr bringen müssen. Die Politik sowie die gesamte Gesellschaft sollten den Frauen und Männern daher für ihren Dienst mit Respekt begegnen und sich entschieden gegen Gewalt stellen.“

Weitere polizeilichen Entwicklungen im Jahr 2023

Auch bei den sogenannten Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind die Fälle 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, von 18.336 auf 19.608 (plus 6,9 Prozent).

„In dieser Statistik bemerken wir allerdings noch die Auswirkungen einer Rechtsänderung im Jahr 2021: Zuvor war eine sogenannte Bedrohung strafbar bei Androhung einer Handlung, die ein Verbrechen darstellt. Jetzt gilt auch die Bedrohung mit einigen Vergehen, wie der sexuellen Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit, der persönlichen Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert als strafbar. Der Kreis der als Bedrohung erfassten Straftaten wurde damit erheblich erweitert. Dies zeigt auch der Anstieg polizeilich registriertet Bedrohungen von 4.365 auf 4.820 Fälle“, erläutert Pegel.

Gestiegen sei die auch Zahl der Körperverletzungen um 565 auf 11.941. „In 30 Prozent der aufgeklärten Körperverletzungen waren die Tatverdächtigen alkoholisiert, was – nicht nur hier – zeigt, dass Alkoholisierung in verschiedenen Straftatbereichen erhebliche Treiberfunktion hat“, so Pegel.

Gut ein Viertel der erfassten Straftaten mit Blick auf die Gesamtkriminalität findet sich in den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches wieder. Darunter zählt eine Vielzahl teils unterschiedlicher Tatbestände wie Erpressung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, „Strafvereitelung“, Hehlerei, Brandstiftung sowie Korruptions- und Amtsdelikte. In diesem Phänomenbereich sind die Fallzahlen insgesamt von 27.176 auf 28.844 (plus 6,1 Prozent) erfassten Fällen angestiegen.

Die Sprengung von Geldautomaten erreichte im vergangenen Jahr mit zwölf Fällen im Vergleich zu den Vorjahren einen neuen Höchstwert. Während Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 verschont wurde mit dieser Art von Fällen, ist der Anstieg nun deutlich zu spüren. „In zehn dieser Fälle erlangten die Täter sogar Beute. Bei elf Fällen wurde fester Explosivstoff, der sogenannte Blitz-Knall-Satz, eingesetzt. Das zeigt eine Strukturiertheit bei diesen Straftaten. Daher wurde auch eine Ermittlungsgruppe zur Aufklärung der Fälle beim Landeskriminalamt eingerichtet“, berichtet der Minister.

„Für eine erfolgreiche Prävention gegen diese speziellen, gegen Banken und deren Automaten gerichtete Straftaten kann nach Einschätzung der Polizei nur ein Maßnahmenmix helfen – besonders wichtig wäre, dass der Bundesgesetzgeber den Einsatz von Geldeinfärbesystemen, Verklebesystemen und Vernebelungssystemen gesetzlich vorschreibt, damit erbeutetes Geld unbrauchbar und damit diese Straftaten unattraktiv werden“, so der Innenminister. Die Niederlande seien mit genau diesen Maßnahmen wirksam gegen solchen Straftaten vorgegangen.

Die Auswertung der Automatenstraftaten und deren Zahlen basieren jedoch auf Einzelauswertungen und sind daher nicht als statistische Daten erfasst.