Schlüsselübergabe für saniertes Hafthaus

Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Moderner Justizvollzug ist wichtig für die Resozialisierung.“

Bützow – Mit der symbolischen Schlüsselübergabe ist in der Justizvollzugsanstalt Bützow die Sanierung des Hafthauses B offiziell abgeschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankte zur feierlichen Übergabe dem Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Neubrandenburg sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JVA Bützow. Finanzminister Dr. Heiko Geue ließ den Dank ebenso übermitteln, er war terminbedingt verhindert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Bediensteten haben dafür Sorge getragen, dass bei laufendem Betrieb das Hafthaus störungsfrei saniert werden konnte. Dafür gilt ihnen der Dank. Nun haben sie die modernsten Arbeitsplätze in der Anstalt“. Zu den Haftbedingungen sagte die Ministerin weiter: „Ein erfolgreicher Strafvollzug setzt sich zum Ziel, die Straftäterinnen und Straftäter so zu behandeln, dass sie es schaffen, in die Gesellschaft zurückkehren zu können in sozialer Verantwortung und ohne neue Straftaten. Dieses hohe Ziel der Resozialisierung ist aber nur in einem modernen Strafvollzug möglich.

Dazu gehört eben auch, dass die Gefangenen in zeitgemäßen Haftanstalten untergebracht sind. Hier im B-Flügel mit bis zu 45 Haftplätzen werden nun verurteile Frauen untergebracht. Die Einzelhafträume sind mit Haftraumtelefonen ausgestattet. Es gibt Freizeiträume und Gemeinschaftsküchen. Die weiblichen Gefangenen haben einen eigenen Frei-Stunden-Hof mit Garten. Männliche Gefangene können sie nicht beobachten. Dieser Trakt wird darüber hinaus als Transport-Abteilung mit 18 Plätzen genutzt. Hier können Abläufe in der Aufnahme der Gefangenen im sogenannten bundesweiten Umlauf effektiver werden.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Grundsanierung des Hafthauses B ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie wir bestehende Bausubstanz modernisieren und gleichzeitig funktionale Anforderungen eines komplexen Justizbetriebs erfüllen. Aus alt mach neu: Die Justizvollzugsanstalt Bützow gehört zu den ältesten Haftanstalten Deutschlands. Das stellt besondere Anforderungen an Planung und Ausführung. Das SBL Neubrandenburg hat diese Herausforderung mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz gemeistert. Mit dem sanierten B-Flügel des denkmalgeschützten Sterngebäudes steht nun ein Gebäude zur Verfügung, das den Anforderungen an den modernen Strafvollzug gerecht wird.“

Das Hafthaus B wurde seit März 2020 grundsaniert. Die Baukosten betragen nach Angaben des bauausführenden SBL Neubrandenburg rund 23 Millionen Euro. Insgesamt verfügt das Hafthaus über 45 Haftplätze und eine moderne Transportabteilung mit 18 Plätzen zur kurzzeitigen Unterbringung von Gefangenen.

Sinkende Kriminalitätszahlen in M-V

Innenminister Christian Pegel stellt Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 vor

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2024 vorgestellt. Die Zahlen zeigen eine insgesamt positive Entwicklung:

  • Die Gesamtkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern ging um 2,7 Prozent zurück.
  • Weniger Diebstahlsdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
  • Die Aufklärungsquote ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr.

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 108.544 Straftaten registriert – ein Rückgang um 3.027 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Häufigkeitszahl (Straftaten pro 100.000 Einwohner) sank um 2,8 Prozent. Besonders erfreulich ist die hohe Aufklärungsquote von 64,4 Prozent, die nicht nur den Vorjahreswert übertrifft (2023: 62,8 Prozent), sondern auch konstant über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Innenminister Christian Pegel würdigte bei der Vorstellung der Statistik auf der Landespressekonferenz die Arbeit der Landespolizei: “Nach dem Anstieg der Kriminalität in den Jahren nach der Pandemie haben wir nun eine positive Entwicklung. Das verdanken wir vor allem dem unermüdlichen Einsatz unserer Polizei, die rund um die Uhr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sorgt. Diese Leistung verdient höchste Anerkennung.”

Die Entwicklungen im Jahr 2024 im Überblick:

Straftaten gegen das Leben

Im Jahr 2024 wurden 47 Straftaten gegen das Leben registriert – zehn Fälle mehr als im Vorjahr, allerdings im Rahmen des mehrjährigen Mittels. Die meisten Fälle entfielen auf den Bereich des Totschlags, dessen Fallzahl um acht stieg. Auch die Zahl der Morde erhöhte sich leicht um drei Fälle. Im Bereich Totschlag sind unter den 24 Fällen 20 Versuche. Beim Mord nahmen die Fallzahlen um drei Fälle zu und unter den insgesamt zehn Fällen sind sechs Versuche.  Trotz des Anstiegs konnte die Polizei erneut eine hohe Aufklärungsquote von 87,2 Prozent erreichen – für die besonders schweren Straftaten Mord und Totschlag lag die Aufklärungsquote bei 100 Prozent.

Weniger Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung

Nachdem die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich in den vergangenen Jahren gestiegen waren, ist 2024 ein Rückgang um 4,7 Prozent zu verzeichnen. Besonders deutlich zeigt sich der Rückgang in folgenden Bereichen:

  • sexuelle Belästigung: -54 Fälle (Gesamtzahl: 359)
  • sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung: -42 Fälle (Gesamtzahl: 205)
  • sexueller Missbrauch von Kindern: -18 Fälle (Gesamtzahl: 302)

In der Deliktsgruppe Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte blieben die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2024: 603 Fälle, 2023: 649 Fälle). Auffällig ist, dass weiterhin mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich unter 18 Jahre alt ist.

„Trotz des Rückgangs der Fallzahlen bleibt es entscheidend, Kinder und Jugendliche über die Gefahren im digitalen Raum aufzuklären. Der Besitz und die Weitergabe solcher Inhalte ist kein Kavaliersdelikt – hier sind sowohl die Polizei als auch Eltern und Schulen gefordert. Mein Appell lautet: Achten Sie weiter darauf, was Kinder konsumieren und weitergeben. Sprechen Sie mit ihnen über die Unterschiede zwischen richtig und falsch und betonen Sie, wie wichtig es ist, sich zu melden, wenn sie sich unwohl fühlen oder Zeuge von Straftaten werden. Wir alle müssen die Verantwortung übernehmen und ein offenes Ohr für die Belange der Kinder haben, um gemeinsam ein sicheres Umfeld zu schaffen“, so der Minister.

Deutlicher Rückgang der Diebstahlsdelikte

Die Zahl der Diebstahlsdelikte sank um 8,5 Prozent auf insgesamt 29.206 Fälle. Besonders stark war der Rückgang in folgenden Bereichen:

  • Einfache Diebstähle: -7,1 Prozent (17.217 Fälle)
  • Einfacher Ladendiebstahl: -11,8 Prozent (6.632 Fälle)

Mehr Gewalt gegen Einsatzkräfte

Ein besonders alarmierender Trend zeigt sich bei Gewalt gegen die Polizei und Rettungskräfte. 1.103 Fälle von Widerstand oder tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte wurden registriert – ein Anstieg um 89 Fälle (+8,8 Prozent). In 96,2 Prozent der Fälle waren Polizistinnen und Polizisten Opfer von Widerstandshandlungen.

„Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste sind keine spontanen Ausrutscher – sie sind gezielte Respektlosigkeit gegenüber dem Staat”, so Pegel und: „Wer in Uniform seinen Dienst tut, muss sich darauf verlassen können, sicher nach Hause zu kommen. Solche Angriffe dürfen niemals als akzeptabel angesehen werden.”

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit nehmen zu

Während die Gesamtkriminalität zurückgeht, wurde in diesem Bereich ein Anstieg um 2,2 Prozent (20.033 Fälle) registriert. Besonders betroffen sind:

  • Bedrohungsdelikte: +7,2 Prozent (345 Fälle mehr)
  • Körperverletzungsdelikte: +1,9 Prozent (231 Fälle mehr)

Die Aufklärungsquote blieb hier mit 90 Prozent stabil auf einem hohen Niveau.

Häusliche Gewalt

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vergangenen Jahr 5.005 Fälle (2023 – 5.016 Fälle) von häuslicher Gewalt erfasst. Häusliche Gewalt ist traditionell weit überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. 2024 wurden 3.206 Fälle von Körperverletzungen erfasst, davon sind 578 Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzungen zuzuordnen. Zudem wurden 14 Tötungsdelikte (vier davon vollendet) im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Die Aufklärungsquote lag bei 99,4 Prozent.

Innenminister Christian Pegel: „Wir dürfen nicht nachlassen, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Deshalb passen wir derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen verbesserten Schutz an. Die jüngste Evaluierung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) hat gezeigt, dass die polizeirechtlichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt werden müssen. Für die anstehende Novellierung des SOG M-V prüft das Innenministerium daher die Einführung verschiedener weiterer Befugnisse für die Polizei für wirksame Kontakt- und Näherungsverbote. Denn der Schutz Betroffener darf bei einer derartigen Gefahrenlage nicht erst mit der Verurteilung der gewalttätigen Person zusammenfallen.“

Messerangriffe

Seit 2020 werden Messerangriffe bundesweit als eigenes Phänomen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Diese Definition umfasst Taten, bei denen ein Messer direkt gegen eine Person eingesetzt oder damit gedroht wird – das bloße Mitführen eines Messers zählt nicht dazu.

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 452 Messerangriffe registriert. Das entspricht einem Rückgang um 85 Fälle im Vergleich zum Vorjahr, allerdings bewegen sich diese Zahlen im Rahmen des seit 2021 festgestellten Mittels. Insgesamt wurden 437 Tatverdächtige ermittelt.

„Messerangriffe sorgen für besondere Verunsicherung in der Bevölkerung. Unsere oberste Priorität bleibt es, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Wir werden daher mit aller Konsequenz gegen diese Taten vorgehen – mit verstärkten Kontrollen, der Einrichtung von Waffenverbotszonen und einer konsequenten Strafverfolgung. Eine entsprechende Landesverordnung ist bereits in Arbeit“, sagt der Innenminister.

Den vollständigen Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums.

Opferhilfe wird in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont heute zum Tag der Kriminalitätsopfer die Bedeutung vielfältiger Hilfsangebote für Opfer

Schwerin – „Heute am 22. März ist der Tag der Kriminalitätsopfer. Am Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist erkennbar, wie der Blick hin zu den Opfern von Gewalt und Kriminalität immer mehr geschärft wird. Die zentrale Aufgabe der Justiz ist es, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Menschen, die unter diesen Straftaten gelitten und weiterhin leiden, die also Opfer einer Straftat geworden sind, benötigen aber ebenso Aufmerksamkeit. Dabei ist die Bandbreite der Beratung sehr groß. Spezialisierung ist wichtig, um zielgenau helfen zu können. Hier wird das Netz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern immer größer“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer.

„Opferschutz ist ressortübergreifend. Das Netzwerk verbindet viele Institutionen, Vereine und Behörden. Auf Seite der Justiz wurde für diese verbindende Lotsenfunktion der Opferhilfebeauftragte installiert, der mit den verschiedenen Behörden, Institutionen und Vereinen bereits im Vorfeld klärt, wie Opfern von Straftaten schnell und zielgerichtet geholfen werden kann. Es ist gut, dass die Justiz eine solche Schnittstelle hat“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Über die Arbeit des Opferhilfebeauftragten der Justiz Marc Quintana Schmidt informiert ein Flyer. Hier ->zum Herunterladen.

„Eine ebenso wichtige Säule des Opferschutzes bildet das Beratungs- und Hilfenetz. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen. Sie sind eine wichtige Stütze für Frauen und Kinder, deren Gewalterlebnis in eine ausweglos und hilflos erscheinende Situation geführt hat“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

->Klicken Sie hier für Informationen über das Beratungs- und Hilfenetz.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und sechs Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Seit nunmehr knapp drei Jahren ist Mecklenburg-Vorpommern auch Mitunterstützer des Männerhilfetelefons. Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein sehr wichtiges bundesweites Angebot. Denn aus Gleichstellungssicht ist es unverzichtbar, dass auch Männern, die Gewalt erleben, jedwede Hilfe geboten wird. Daher war es für Mecklenburg-Vorpommern vor nunmehr über zwei Jahren selbstverständlich, sich zu beteiligen. Ich hoffe, dass weitere Bundesländer sich anschließen.“

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Zufriedenheit im Referendariat in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht in der geringen Anzahl an Anrufen der Ombudsstelle den Kurs der Optimierung bestätigt.

Schwerin – „Gute Nachrichten gehören an die Öffentlichkeit. Gute Nachrichten sind allerdings auch Ansporn. An der optimierten Ausgestaltung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wir kontinuierlich seit Jahren. Ein Seismograf des Kurses ist die Ombudsstelle, für die ich mich zum Anfang meiner Legislaturperiode nachdrücklich eingesetzt habe. Diese Stelle hat sich in den drei Jahren ihres Bestehens etabliert und bewährt.

Referendarinnen und Referendare haben mit ihr eine unabhängige Ansprechperson, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vorbereitungsdienstes auf die zweite juristische Staatsprüfung Sorgen und Nöte entgegennimmt. Wenn diese Stelle kaum angerufen wird, ist das ein Zeichen dafür, dass es derzeit im Vorbereitungsdienst überwiegend so läuft, wie es soll“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresberichts der Ombusdfrau, Richterin am Sozialgericht Dr. Petra Fischer-Langosch.

„Die Ombudsstelle schafft das Bewusstsein, in sehr schwierigen Situationen gehört zu werden. Die Personen, die in Problemfelder involviert sind, bekommen oftmals die Probleme nicht zu hören. Somit ist es großartig, dass die Richterin am Sozialgericht, Frau Dr. Fischer-Langosch, diese Vertrauensposition wahrnimmt und die Justiz bei der Optimierung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Dafür gilt ihr ein großer Dank. Im vergangenen Jahr hatte kaum eine Referendarin oder ein Referendar Anlass gesehen, sich an sie zu wenden. Das ist für uns Motivation, unsere Bemühungen fortzuführen. Gleichwohl werden wir auch darauf hinwirken, die Ombudsstelle im Vorbereitungsdienst noch bekannter zu machen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

In der Justiz sind aktuell rund 240 Referendarinnen und Referendare beschäftigt. Heute vor fünf Jahren waren es insgesamt gut 130 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst von Mecklenburg-Vorpommern.

Campingplatz Prerow

Backhaus: Erneut gewinnt das Land im Rechtsstreit um Campingplatz Prerow

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.

Die Regenbogen AG bemüht sich dennoch weiterhin nach Kräften, die eigentlich für Ende Januar geplante Übernahme des Betriebes auf den Flächen der StUN und des Landes durch einen Konkurrenten zu verzögern. Inzwischen ist ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und die Räumung des Dünenareals für Mitte März geplant.

Wir bedauern diese Entwicklung und die Haltung der Regenbogen AG (RAG) sehr, zumal die StUN und das Land in der vergangenen Saison im Sinne der Camper und Gewerbetreibenden sogar den unrechtmäßigen Weiterbetrieb durch die RAG geduldet haben.

Nach dem bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens gehen wir davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung Anfang April bald ein Urteil ergehen wird, das dem Land endlich den Zugriff auf die eigenen Flächen auf dem Platz ermöglicht. Für diesen Fall kündigen wir hiermit an, dass eine Räumung der Flächen vorgenommen wird.

Die Regenbogen AG hat bislang leider alle Gesprächsangebote des künftigen Betreibers „Camper’s Friend“ über eine Zusammenarbeit in 2025 abgelehnt. Obwohl der Regenbogen AG nach wie vor alle juristischen Wege offenstehen, verweigert sie bisher eine konstruktive Lösung für die Camping-Saison 2025.

Dazu erklärt der StUN-Geschäftsführer Bjørn Schwake: „Zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen spielt die Regenbogen AG mit Menschen und mit Blick auf die Gewerbetreibenden mit Existenzen. Wir sind dennoch zuversichtlich, die Saison wie geplant umsetzen zu können.“

Wirksame Sicherheitsgesetze

Innenminister Christian Pegel: Ermittlungsarbeit zeigt Bedeutung wirksamer Sicherheitsgesetze auf

Schwerin – Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hat im Zuge intensiver Ermittlungsarbeit zum Tötungsdelikt vom 5. Februar 2025 in Schwerin einen Tatverdächtigen ermitteln und diesen nun öffentlich zur Fahndung ausschreiben können.

„Dieser Ermittlungserfolg ist ein klares Zeichen für die herausragende Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern der Polizei und allen weiteren Beteiligten, die diesen schnellen und erfolgreichen Ermittlungsstand ermöglicht haben. Ihr Einsatz ist ein Beleg dafür, was unsere Behörden mit großem Engagement und Fachwissen leisten – oft unter schwierigen Bedingungen,“ so Innenminister Pegel.

„Die Fahndungsausschreibung erfolgte in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und zeugt von der exzellenten Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden. Ich möchte an dieser Stelle den unermüdlichen Einsatz und die gute Arbeit der Landespolizei MV hervorheben – und mich dafür ausdrücklich bedanken. Durch ihren entschlossenen Einsatz wird das Vertrauen in unsere Institutionen weiter gefestigt.

Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere solcher schwerwiegenden Delikte, haben höchste Priorität. Unsere Sicherheitsorgane arbeiten Tag und Nacht daran, die Sicherheit in unserem Land aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern“, so der Minister.

Kritik äußert MV-Innenminister Christian Pegel in diesem Zusammenhang zur Entscheidung im Oktoberplenum des Bundesrates, bei dem gegen die Verschärfung des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung gestimmt wurde: „Die jüngsten Geschehnisse bieten Anlass zur ernsthaften Reflexion über die aktuellen politischen Debatten zu Sicherheitsgesetzen. Ich bedaure es sehr, dass notwendige gesetzliche Anpassungen, die unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität dringend benötigen, insbesondere von den CDU-geführten Länder im Bundesrat blockiert wurden.

Im vorliegenden Fall würde ein Abgleich des vorhandenen Fotos des tatverdächtigen und der damit feststellbaren biometrischen Daten einen Abgleich mittels Computertechnik mit Aufnahmen und Bildern in Social Media und Internet ermöglichen und den Einsatzkräften sehr helfen. Aber momentan sind unsere Einsatzkräfte mit rechtlichen Hürden konfrontiert, die ihre Arbeit erschweren, indem solche automatisierten Datenabgleiche mit Millionen von Bildern im Internet und in sozialen Medien in kürzester Zeit anhand von biometrischen Daten nicht zulässig sind. Die Änderung der Strafprozessordnung, die das im Oktober 2024 ermöglichen wollte, ist leider blockiert worden und fehlt damit jetzt als zusätzliches Handlungsinstrument.“

Das Gesetz verfolgte das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Innenminister Christian Pegel betont, dass es nicht um den Abbau von Freiheitsrechten gehe, sondern um den Schutz der Bevölkerung. „Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist zentral für unseren Rechtsstaat. Doch Freiheit kann nur dort gedeihen, wo Sicherheit gewährleistet ist. Wer sich kategorisch gegen jede Form der Gesetzesverschärfung stellt, ignoriert die realen Bedrohungslagen, mit denen wir täglich konfrontiert sind. Wir brauchen eine sachliche Debatte, die den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht ideologische Grabenkämpfe.“

Jüdisches Leben in M-V

Schwesig: Schutz und Förderung jüdischen Lebens in MV weiter verbessern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der  Landtagssitzung am 29. Januar die Aufnahme des Schutzes und der Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausdrücklich begrüßt. „Es ist gut, dass wir heute unsere Verfassungsänderung zum Schutz und zur Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Lesung hier beraten. Es ist ein wichtiges Anliegen, und es ist ein passender Zeitpunkt.“ Die Ministerpräsidentin erinnerte an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vor 80 Jahren und daran, dass der 27. Januar seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland ist. Die UN erklärten ihn 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

Auschwitz symbolisiere das Grauen der Nazidiktatur wie kaum ein anderer Ort. „Ich habe die Gedenkstätte selbst im August vergangenen Jahres während unserer Bundesratspräsidentschaft besucht. Er lässt einen nicht mehr los, dieser furchtbare Ort, an dem so viele Menschen gequält und getötet wurden. Auschwitz darf auch unser Land nicht loslassen. Es ist wichtig, die Erinnerung wachzuhalten. Und wir tragen die Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Und dafür, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können“, betonte Schwesig.

 Antisemitismus ist und bleibe gefährlich, als Geisteshaltung und als konkrete Bedrohung. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Seine Wurzeln liegen im Nationalsozialismus. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen.“

Mit der Verfassungsänderung werde deutlich gemacht, dass es die Verpflichtung des Staates und die Verantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers ist, Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus und Extremismus entgegenzutreten.

Die Änderung der Verfassung stehe nicht allein. „Mit dem Aktionsplan gegen Antisemitismus werde ein weiterer Schritt getan, um Menschen jüdischen Glaubens besser zu schützen, das Bewusstsein der Menschen zu schärfen und jüdisches Leben in MV sichtbarer zu machen“, betonte die Regierungschefin.

SED-Opferrente

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Debatte im Bundestag zur Verbesserung der SED-Opfer beweist Wichtigkeit der Aufarbeitung.“

Schwerin – Auch 35 Jahren nach dem Mauerfall und im 35. Jahr der Deutschen Einheit werden noch immer Anträge auf SED-Opferrente gestellt. Voriges Jahr waren es monatlich im Schnitt zehn neue Anträge, die beim zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingegangen waren. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 126 Anträge, ein Jahr zuvor waren es noch 142.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Jedes Jahr zeigt sich, dass die Aktendeckel der Aufarbeitung nicht geschlossen werden dürfen. Denn noch immer finden Menschen erst nach so langer Zeit den Mut, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen.

Das erlittene Unrecht ist nicht adäquat wiedergutzumachen. Die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag dazu, einen gewissen finanziellen Ausgleich als Anerkennung des Leids der Menschen zu leisten. Ich begrüße es sehr, dass der Bundestag noch vor der Neuwahl über eine Reihe von Verbesserungen für die SED-Opfer debattieren wird. Das beweist die Bedeutung der weiteren Aufarbeitung.

Im Bundesrat hatten wir als Mecklenburg-Vorpommern bereits dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR prinzipiell zugestimmt. Allerdings fehlt ein aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt: Die Rehabilitierung von Menschen, die zu DDR-Zeiten vom Zwangsdoping betroffen waren“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Das Ministerium hat im Jahr 2024 von den 126 Anträgen insgesamt 103 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2024 rund 13,1 Mio. Euro SED-Opferrente an knapp 3.400 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus.

Ehemalige JVA bleibt

Neubrandenburg – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Neubrandenburg haben sich darauf verständigt, die ehemalige Justizvollzugsanstalt auf dem Lindenberg vorerst nicht zu verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Neubrandenburg getroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf oder der Aufhebung des 2022 von der Stadtvertretung Neubrandenburg beschlossenen Moratoriums.

Die Vereinbarung bietet den beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Möglichkeit, den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines würdigen Gedenkkonzeptes für die geschichtsträchtige Liegenschaft fortzusetzen. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das der besonderen historischen Bedeutung der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Rechnung trägt und gleichzeitig die zukünftigen Nutzungsperspektiven des Areals aufzeigt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird sich die Stadt Neubrandenburg an den notwendigen Unterhaltungskosten des Geländes beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Pflege der Grünanlagen sowie die Organisation von Besichtigungsterminen und anderen Veranstaltungen, die im Kontext der Gedenkarbeit stattfinden. Dies unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Liegenschaft sicherzustellen.

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge des Moratoriums die zuvor laufenden Verkaufsverhandlungen unterbrochen hatte, wurde die Liegenschaft im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens angeboten. Mit der nun erzielten Einigung zwischen Stadt und Land wird dieses Verfahren nicht fortgeführt.

„Die Vereinbarung zwischen Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt, um der historischen Bedeutung dieser Liegenschaft gerecht zu werden und gemeinsam ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Kooperation und Dialog schaffen so eine lösungsorientierte Perspektive für einen zentralen Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte und bieten zugleich Raum für die Entwicklung von Ideen zur weiteren Nutzung.“

Die JVA Neubrandenburg war bis Ende 2018 eine als Justizvollzugsanstalt genutzte Liegenschaft auf dem Lindenberg in Neubrandenburg.

Entscheidung um Campingplatz

Camper´s Friend GmbH übernimmt Teilbetrieb auf Stiftungsflächen

Prerow – Nachdem die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) im Rechtsstreit um den Betrieb des Campingplatzes Prerow einen Räumungstitel gegen die Regenbogen AG erwirkt hat, werden nun weitere Schritte unternommen, sagen der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der StUN, Bjørn Schwake und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus in einer gemeinsamen Erklärung: „Es ist leider nicht gelungen, in 2024 Klarheit im Räumungs­prozess des Landes zu erhalten.

Für den Stiftungsbereich (Dünenfläche rd. 20,2 ha mit 769 Stellplätzen) liegt jedoch ein Räumungstitel vor. Für den Landesbereich (Waldfläche rd. 9,5 ha mit 150 Stellplätzen) steht ein Verkündungstermin noch nicht fest. Dies führte zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb für die Saison 2025, weil die Regenbogen AG einen Teil des Camping­platzes räumen muss, den zweiten aber (noch) nicht.

Wir haben immer wieder gesagt, dass der Weiterbetrieb des Campingplatzes mit zukünftig 919 Stellplätzen gesichert ist – im Sinne der Camper, der Gewerbetreibenden und der Gemeinden. Die Betroffenen sollen nicht mehr als unabwendbar unter dem Rechtsstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land leiden. Vor dem jetzigen Hintergrund war es notwendig zu entscheiden, wie dieser Betrieb für 2025 gesichert werden kann.

Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) und das Land haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In intensiven Gesprächen zum Jahresende mit der Regenbogen AG als bisherigem Betreiber und der Camper´s Friend GmbH, die sich im Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt hatte, wurden die Optionen erörtert und geprüft.

Im Ergebnis kommen Stiftung und Land zum Schluss, dass der Räumungstitel gegen die Regenbogen AG nun vollstreckt wird und auf der Stiftungsfläche ein Teilbetrieb durch das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend errichtet werden soll. Camper’s Friend hat sich bereit erklärt, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen und trotz des kurzen Umsetzungszeitraums einen Campingbetrieb auf der StUN-Fläche zu gewährleisten.

Ein ebenso geprüfter Weiterbetrieb  des gesamten Camping­platzes für das Übergangsjahr 2025 durch die Regenbogen AG ist an unterschiedlichen Vorstellungen zu den Vertragsinhalten gescheitert. Zusätzlich schienen die rechtlichen Unwägbarkeiten für die laufenden Gerichtsverfahren zu groß.

Ein solcher Teilbetrieb im Dünenbereich durch Camper´s Friend wird mit erheblichem Mehraufwand  verbunden sein.  Camper´s Friend hat aber erklärt, dass die Herausfor­derungen mit Unterstützung des Landes und der StUN beherrschbar seien. Die gemeinsame Überzeugung ist, zu Ostern den Teilbetrieb für Dauercamper und ab Juni für Touristikcamper gewährleisten zu können. Camper´s Friend hofft auf eine kollegiale Koexistenz der beiden Betriebe und bietet der Regenbogen AG  zeitnahe Gespräche  zur Gestaltung des Miteinanders an.

In den kommenden Wochen werden ingenieurstechnische Planungen vorgenommen, um den Betrieb auf den Dünenflächen vorzubereiten. Über konkrete Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Schon jetzt gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kommenden Saison auf der Internetseite von Camper´s Friend www.ahoi.life.

Auf der Landesfläche kann, bis zu einer gerichtlichen Entschei­dung, die Regenbogen AG zunächst einen eigenen Teilbetrieb führen. Wir appellieren an die Regenbogen AG, sich als gute Verliererin zu zeigen und den Teilbetrieb durch Camper´s Friend auf der Dünenfläche nicht zu behindern“, so Bjørn Schwake und Minister Backhaus abschließend.

13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Künftig sollten auch Gewinne aus dem Präsentieren von Straftaten eingezogen werden können.“

Schwerin – Im Jahr 2023 haben die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Das waren rund zwei Millionen Euro mehr als 2022.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Kriminalität nicht nur aus dem Bereich der organisierten Täterstrukturen. Die Devise lautet nach wie vor, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen. Dabei gilt es, das Recht der Vermögensabschöpfung auch in Zukunft auszuweiten und zu verbessern. Gerade Gewinne, die daraus resultieren, dass Straftaten öffentlich zur Schau gestellt werden, sind ein weiterer Schlag in die Gesichter der Opfer.

Aus diesem Grund haben wir auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, das Recht der Vermögensabschöpfung vor diesem Hintergrund einer Überprüfung zu unterziehen und entsprechende Regelungsvorschläge zu erarbeiten. Unabhängig davon haben die Staatsanwaltschaften in Neubrandenburg, Stralsund, Rostock und Schwerin in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt nahezu 64 Millionen Euro abgeschöpft. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Der Blick auf die Abschöpfung von Vermögen ist ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Der Zugriff auf die aus Straftaten gezogenen Gewinne über die Vermögensabschöpfung ist ein nach wie vor wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ziel die laufende Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung im Auftrage der Justizministerinnen und Justizminister ist, leistet einen auch aus meiner Sicht unverzichtbaren und wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung der Möglichkeiten, auf inkriminierte Vermögenswerte zuzugreifen. Deshalb ist an der Arbeitsgruppe, die mit großem Engagement und erheblichem Aufwand konkrete Gesetzgebungsvorschläge in diesem Bereich entwickelt, auch weiterhin eine Expertin meiner Behörde beteiligt.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Genehmigungsverfahren Windenergie

 „Wir sind auf einem guten Weg“

Schwerin – Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) arbeiten intensiv an der Abarbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen in MV.

Zum Jahresende stellt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Quartalszahlen vor, wonach zum Stichtag 30.09.2024 294 Anträge mit 1.127 Windenergieanlagen vorliegen. Bei positiver Bescheidung ergebe das eine Gesamtleistung von ca. 6,2 Gigawatt und entspräche einem Investitionsvolumen von ca. 10,5 Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Vorjahre 2022 und 2023 konstatiert der Minister eine positive Entwicklung zum laufenden Jahr 2024: „Haben sich die immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen in den StÄLU von 2022 zu 2023 von 26 auf 51 bereits verdoppelt, so sind diese bis Ende des dritten Quartals 2024 mit 58 schon höher als im gesamtem Jahr 2023. Das heißt, wir werden in 2024 die höchste Anzahl an Entscheidungen seit 2018 erreichen.“ Hinter den 58 beschiedenen Verfahren stehen 34 Neugenehmigungen, 18 Änderungsgenehmigungen und 5 Ablehnungen sowie eine Rücknahme. So konnten dadurch 110 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 577 Megawatt und einem Investitionsvolumen von ca. 980 Millionen Euro positiv beschieden werden.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn  Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dahin kommen, wenn wir den Antragsstau der vergangenen Jahre weiter konsequent abarbeiten. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Im April 2023 hat das Umweltministerium MV dafür gesorgt, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den StÄLU – vereint wurde. Zudem wurden auf Initiative von Minister Backhaus 50 neue Stellen geschaffen, davon 30 im Artenschutz und 20 im Immissionsschutz. Dies hat  laut Backhaus dazu geführt, dass von den 200 von den unteren Naturschutzbehörden vor der Hochzonung übernommenen fehlenden artenschutzrechtlichen Stellungnahmen die Hälfte schon abgearbeitet werden konnte. „Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, haben aber noch eine ordentliche Strecke vor uns“, stellte er heraus. Insbesondere die vielen Neuanträge, allein 55 Anträge mit 243 Anlagen seit Jahresbeginn 2024, fordern die Mitarbeitenden in allen beteiligten Behörden zusehends.

Derzeit laufen in 21 Verfahren (25 WEA) Untätigkeitsklagen und 13 Klagen (81 WEA) gegen beschiedene Verfahren. Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.827 Windenergieanlagen in Betrieb.

Sicherheit an den Gerichten

Schwerin – „Die Sicherheit unserer Gerichte und Justizgebäude ist ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten, Richterinnen, Richter, Anwältinnen, Anwälte, Justizbedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger, die unsere Gerichte aufsuchen, in einem sicheren Umfeld befinden.

Denn die Gerichte sind der Ort, an dem Recht gesprochen wird. In den Gerichtssälen wird über Schicksale entschieden, oftmals in hoch emotionalen und kontroversen Verhandlungen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Entscheidungen ohne Bedrohungen, Einflussnahmen oder Gefährdungen getroffen werden können.

Jede Form von Gewalt oder Einschüchterung, sei es von Reichsbürgerinnen oder Reichsbürgern, von Angehörigen der organisierten Kriminalität oder von verärgerten Prozessparteien, jeder Angriff, unabhängig von der Motivation des oder der Angreifenden, sind zutiefst zu verurteilen. Sie treffen nicht nur Einzelne, sondern den gesamten Rechtsstaat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu TOP13.

„Die Menschen können und müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Daher möchte ich stellvertretend an dieser Stelle allen danken, die in der Justiz für den Rechtsstaat tagtäglich ihr Bestes geben. Vor diesem Hintergrund ist mir der Schutz der Herzkammern des Rechtsstaates, der Gerichte, ein besonderes Anliegen.

Wir als Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sehr viel unternommen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Unter der Federführung der beim Ministerium angesiedelten ‚Arbeitsgruppe Sicherheit‘ wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften das Konzept zur stufenweisen Umsetzung der ständigen Einlasskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erarbeitet.

Nach einer Pilotierung sind ständige Einlasskontrollen an den vier großen Justizzentren in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg sowie den großen Amtsgerichten Rostock und Stralsund und später an allen Gerichten geplant. Bislang war das nicht möglich, da die Beschäftigten in den Justizwachtmeistereien mit zusätzlichen Aufgaben in den Scanstellen der Gerichte im Zuge der Einführung der elektronischen Akte befasst waren und sind.

Es werden daher bisher hauptsächlich anlassbezogene Eingangs- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Aber wir entlasten die Justizwachtmeistereien und wollen die Scan-Aufgaben an weitere externe Dienstleister geben. Im Amtsgericht Rostock haben wir bislang erfolgversprechend mit den DRK-Werkstätten eine Entlastung der Justizwachtmeisterei pilotiert“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für die anspruchsvolle Tätigkeit der Einlasskontrolle haben wir Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mehrtätige Basisschulungen geboten. Verpflichtende Justizeinsatztrainings sind weiterhin geplant. Es gab Fortbildungen zu Deeskalation und Selbstschutz, um Mitarbeitende in Ursachenerkennung und Konfliktlösung zu sensibilisieren.

Ausgestattet sind unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister derzeit mit Handsonden, Handfesseln, Teleskopschlagstöcken, Dienstkoppel, Sicherheitshandschuhen, Schutzwesten, Außentragehülle für Schutzwesten, Signalpfeifen, Taschenlampe für Einlasskontrollen sowie Griffsicherungsring für Schlagstock. Jedem Gericht stehen für Einlasskontrollen Torsonden zur Verfügung, um potenziell gefährliche Metallobjekte am Körper zu erkennen.

Durch die Kombination von personellen, technischen und präventiven Maßnahmen können wir gewährleisten, dass sich sowohl die Justizangehörigen als auch die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gerichten sicher fühlen. Denn die Sicherheit unserer Gerichte hat höchste Priorität. Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass die Gerichte als Orte des Rechts und der Gerechtigkeit geschützt sind“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Vierte interdisziplinäre Opferschutztagung

Cyberstalking steht im Fokus der Opferschutztagung in Güstrow

Güstrow – Auf der vierten interdisziplinären Opferschutztagung ist der Umgang mit Cyberstalking thematisiert worden. „Der Feind in meiner Tasche“ war das Motto an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow. Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sprachen in der Podiumsdiskussion über Tat-Erkennung und Prävention.

Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel: „Stalker – ob digital oder im realen Leben – verfolgen einen anderen Menschen, bedrohen und terrorisieren ihn, dringen bis in die eigene Privatsphäre vor – und zwar immer wieder. Dieses Verhalten ist kein besonderer Ausdruck von Zuneigung, sondern eine Straftat und belastet Opfer schwer – oft auch über einen sehr langen Zeitraum.

Ich kann mir nicht ansatzweise vorstellen, wie beklemmend das Gefühl und eigene Leben sein kann, wenn man einem solchen Eingriff in die Privatsphäre ständig ausgesetzt ist. Deshalb: Melden Sie Stalking der Polizei, damit diese Sie schützen kann!

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nutzt vorhandene technologische Mittel und integriert die Verfolgung von Cyberstalking-Fällen in ihre Ermittlungsverfahren. Die jüngste Evaluierung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) hat gezeigt, dass die polizeirechtlichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt werden müssen und auch Opfer von Cyberstalking besser zu schützen sind.

Für die anstehende Novellierung des SOG M-V prüft das Innenministerium daher die Einführung eines digitalen Kontakt- und Näherungsverbotes. Denn der Schutz Betroffener darf bei einer derartigen Gefahrenlage nicht erst mit der Verurteilung der gewalttätigen Person zusammenfallen.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Das Feld der Gewalt wird größer. Die Bekämpfung digitaler Gewalt ist eine der neuen Herausforderungen. Das bundesweite Lagebild ‚Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ zeigt, dass vor allem Frauen und Mädchen Opfer digitaler Gewalt wie Cyberstalking oder auch Cybergrooming sind. 62,3 Prozent der Opfer digitaler Gewalt sind weiblich. Digitale Gewalt passiert oft im Verborgenen.

Täter und Täterinnen verschaffen sich Zugriff auf digitale Geräte und verfolgen unerkannt Aktivitäten. Der digitale Feind wird daher zunehmend unsere unsichtbare Begleitung. Für besonders schwere Fälle des Cyberstalkings sieht § 238 Absatz 2 StGB einen erhöhten Strafrahmen vor mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Wer Gewalt erlebt, egal ob digitale oder auch psychische wie physische, kann auf Dauer gesundheitliche Schäden davontragen. Von Fachleuten sollte sich jede Person zudem über einen optimalen Schutz vor Ausspähsoftware aufklären lassen. Opfer können sich jederzeit an das Hilfetelefon 116 016 wenden.“