Arbeiten mit der E-Akte

Auch alle Fachgerichte in M-V an die E-Akte angeschlossen / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Bei der Digitalisierung liegen wir im Zeitplan. Die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mit der E-Akte.“

Schwerin – „Acht Jahre nach dem Start des Projekts zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sind wir sehr auf der Zielgeraden. Die E-Akte ist jetzt an allen 13 Fachgerichten sowie in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des Strafbereichs und der Mobiliarvollstreckung, eingeführt.

Heute arbeitet mehr als die Hälfte der rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Justiz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit Papier, sondern mit der elektronischen Akte. In der Justiz unseres Landes wurden bislang mehr als 182.000 Akten angelegt“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Einigen Bereichen wie den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten steht die Einführung der elektronischen Akte noch bevor. Hier sind noch dicke Bretter zu bohren. Aber dank des großen Engagements der Beschäftigten in der Justiz zur Mithilfe werden wir weiter gut vorankommen.

Die Einführung der elektronischen Akte hat natürlich noch mit ‚Kinderkrankheiten‘ zu kämpfen. Es gab schließlich keine Blaupause für die derzeit größte Aufgabe in der deutschen Justiz neben der Nachwuchsgewinnung. Die Mammutaufgabe zeigt sich auch darin, dass es nicht nur darum geht, Papierakten irgendwie in eine digitale Form zu bringen. Die Einführung der elektronischen Akte ist die Chance, die Transformation von der analogen zu digitalen Justiz zu bewältigen.

Das ist auch eine Gelegenheit, die Arbeit für unsere Beschäftigten schneller und effektiver zu gestalten. Der Prozess ist zudem unverzichtbar, um weiterhin attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu bleiben in einer Zeit, in der der Arbeitskräftemangel und der Wettbewerb um die besten Köpfe zunehmen werden. Die elektronische Akte gibt der Justiz zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen wie Telearbeit anzubieten. Der Zugang zur Justiz ist für Bürgerinnen und Bürger, die rechtliche Unterstützung suchen, einfacher“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Parallel zur Einführung der E-Akte nehmen wir uns des Themas Künstliche Intelligenz an. Die Künstliche Intelligenz erfasst die Justiz mit großen Schritten. Hier müssen wir überlegen, wenn wir die Justiz modern aufstellen wollen, wie wir die KI auch in die Justiz implementieren können, vor allem als Mittel der Arbeitserleichterung.

Wir stellen uns mit aller Kraft den großen Themen Digitalisierung und KI. Aber alles das geht nur gemeinsam. Daher haben wir eine KI-Werkstatt eingerichtet, in der seit diesem Jahr die mögliche Einbindung von KI diskutiert und geprüft wird. Wir arbeiten an einer Gesamtstrategie“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Wahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß

Allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Justizministerin Jacqueline Bernhardt besuchte Helferinnen und Helfer der DRK Werkstätten gGmbH am Amtsgericht Rostock

Rostock – „Seit knapp sechs Jahren werden die Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf das digitale Zeitalter umgerüstet. Dazu gehört das Anlegen digitaler Akten. Noch immer gelangen Schreiben per Post an die Gerichte, die für die Weiterverarbeitung gescannt werden müssen. Aber auch alte Aktenbestände werden zum Teil digitalisiert.

Diese Übergangsphase wird noch ein paar Jahre dauern. Monatlich werden pro Scanstelle etwa 2.000 Dokumente mit insgesamt im Schnitt 6.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können. Das haben bislang ausschließlich die 175 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erledigt.

Allerdings konnten sie in der Zeit dann keine hoheitlichen Aufgaben an den Gerichten, wie zum Beispiel Einlasskontrollen, gewährleisten. Auf der Suche nach Lösungen bot sich die DRK Werkstätten gGmbH an, die für ihre betreuten Menschen inklusive Beschäftigungen sicherstellen wollen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Amtsgericht Rostock. Sie besuchte die Scan-Stelle am Freitag.

Seit einer Woche wird am Amtsgericht Rostock ein „Outtasking Scannen“ pilotiert. Zwei Scanhelferinnen und -helfer unterstützen und entlasten seitdem die Justizwachtmeisterei. Mit der zunächst auf neun Monate begrenzten Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Rostocker DRK Werkstätten gGmbH leistet die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Beitrag für die Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Uwe Scheffler von der Rostocker DRK Werkstätten gGmbH: „Die Beschäftigung unter dem geschützten Dach der Werkstatt im Rostocker Amtsgericht ist ein tolles Beispiel für den Integrationsprozess von Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Durch ihre Tätigkeit im Datenverarbeitungsbereich in unserer Werkstatt wurden unsere Beschäftigten bereits gut auf die neue Herausforderung vorbereitet und sind stolz, nun hier vor Ort solch eine wichtige Unterstützungsarbeit leisten zu dürfen. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und die Möglichkeit, diese noch weiter auszubauen.“

LNG-Terminal Mukran

Widerspruch der vor Ort Betroffenen gescheitert

Insel Rügen – Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Der Beschluss vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Mukran die Interessen und Belange der Gemeinde Binz, der Betreiber der Jugendherberge Prora sowie der übrigen Privatpersonen, die Rechtsmittel eingelegt hatten, nicht beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsabstände zum Gemeindegebiet Binz. Sicherheitsrisiken gehen von den LNG Terminal Mukran für die Gemeindebewohner von Binz laut Bundesverwaltungsgericht nicht aus.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Gemeinde Binz sowie der übrigen Antragsteller umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Mit Bescheid vom 9. April 2024 hat das StALU Vorpommern die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) im Hafen Mukran, Gemeinde Sassnitz, genehmigt.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Mit unserer kostenlosen Broschüre sorgen Sie vor.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Betreuungsverfahren im Jahr 2023 leicht angestiegen. An den Amtsgerichten in M-V waren am Ende des Jahres 34.760 Betreuungsverfahren anhängig. Im Jahr zuvor waren es rund 34.400. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind über diesen Anstieg hinaus weiter  gestiegen und lagen voriges Jahr bei ca. 37,1 Mio. Euro.

Der Großteil, rund 34 Mio. Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Auch wenn der Anteil der ehrenamtlichen Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung weiter sinkt, so bleibt sie dennoch zu über einem Drittel ein wichtiger Beitrag. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für die beruflichen sowie ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und auch für die Betreuungsvereine hat sich in diesem Jahr verbessert. Seit 1. Januar erhalten diese über den Zeitraum von 2 Jahren Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen je geführter Betreuung. Das war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten befinden.“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für viele Fragen rund um das Betreuungsrecht hat das Ministerium eine kostenlose Broschüre herausgebracht. Sie enthält auch wichtige Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht. Jede und jeder sollte sich bewusst sein, dass ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung die Selbstbestimmung so stark einschränken, dass vorübergehend nicht mehr allein für sich gesorgt werden kann. Für diesen Fall sollten Sie vorsorgen“, wirbt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Erinnerung bleibt

Wöbbelin – Mit einem ökumenischen Gottesdienst und einer Kranzniederlegung ist heute an die Befreiung des KZ Wöbbelin am 2. Mai 1945 durch amerikanische Truppen erinnert worden.

„Wir erinnern uns an diesem Tag an die Verbrechen, das von Deutschen und im Auftrag von Deutschen begangen worden ist. Der 2. Mai in Wöbbelin ist ein Tag des tiefen Bedauerns und der Trauer um die Opfer“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in einer kurzen Ansprache.

In Wöbbelin wurden in den letzten Tagen des 2. Weltkriegs Häftlinge aus den Konzentrationslagern Neuengamme und Ravensbrück sowie deren Außenlagern zusammengezogen. Unter menschenunwürdigen Bedingungen starben rund 1.000 Menschen.

„Es waren Frauen und Männer, Kinder. Mütter, Väter, Geschwister. Großeltern, Freunde. Der Jüngste gerade einmal neun Jahre alt. Noch kurz vor der Kapitulation zeigte sich das nationalsozialistische Deutschland in Wöbbelin von seiner grausamen, fanatischen, menschenverachtenden Seite. Diesem dunkelsten Kapitel in der deutschen Geschichte müssen wir uns stellen. Es gibt kein Vergessen und Verdrängen. Die Erinnerung bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Gedenkstätte erinnere nicht nur an die Toten und rund 3.500 Überlebenden. Sie sei heute auch Bildungsstätte. „Hierhin kommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland und aus anderen Ländern.

Ich bin überzeugt: Politische Bildung, persönliche Begegnung und praktische Gedenkstättenarbeit wie hier in Wöbbelin nehmen die Erinnerung an das Böse und das Schreckliche auf und machen etwas Gutes daraus: Engagement für die Gegenwart und für die Zukunft. Mein Dank gilt allen, die sich für die Pflege, Gestaltung und Erhaltung der Mahn- und Gedenkstätten im Land einsetzen sowie allen, die sie in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen“, so die Ministerpräsidentin.

M-V für Clan-Kriminelle nicht sicher

Innenminister Pegel: „MV war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel weist die Vorwürfe in der heutigen Diskussion zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern zurück.

„Der eingebrachte Antrag konstruiert eine Bedrohung in unserem Land, die es nicht gab und gibt, und will dafür Schritte anregen, die längst gegangen werden – übrigens auch überwiegend aufgrund der Aktivitäten der früheren Innenminister im Land. Mecklenburg-Vorpommern war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“, verdeutlicht Landesinnenminister Christian Pegel.

Die sogenannte Clan-Kriminalität ist polizeilich der Organisierten Kriminalität (OK) zugeordnet. Mecklenburg-Vorpommern ist an der Kommission Organisierte Kriminalität, einer Unterorganisation der Innenministerkonferenz (IMK) beteiligt. „Dort sind wir als Land seit vielen Jahren Teil der länderübergreifenden, intensiven Betrachtung der OK und beteiligen uns aktiv an der Entwicklung von Bekämpfungsstrategien. Das wird auch weiterhin so bleiben“, sagt der Minister.

Die Zahl der insgesamt im Land geführten OK-Verfahren sei im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und die neu hinzukommenden Fälle sind auf dem Niveau von 2023. „Es ist vielmehr so, dass nach MV meist Eigentumsdelikte und Betäubungsmittelstraftaten aus von Clan-Kriminalität betroffenen Ländern ,gebracht‘ werden. Keine Frage, auch dies sind Straftaten und werden entsprechend polizeilich verfolgt und geahndet. Dies zeigt aber, dass unser Bundesland kein sicherer Hafen oder irgendein Hafen für Clan-Kriminalität ist“, erklärt Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Gefahr einer Zunahme der Organisierten Kriminalität werde hingegen vor allem deutschlandweit seit Jahren analysiert. „Eine Steigerung des Kriminalitätsgeschehens in unserem Land ist polizeilich nicht festzustellen. Clan-Kriminalität ist gerade kein Brennpunkt in Mecklenburg-Vorpommern. Dies nun zur Verunsicherung der Bevölkerung ohne jede Grundlage zu behaupten, ist schlicht unseriös“, erklärt der Innenminister.

Maßnahmen, die andere Bundesländer im Kampf gegen die Clan-Kriminalität anwenden, würden auch nicht zu einer Veränderung für den Nordosten führen: „Polizeilich liegen keinerlei Hinweise vor, das MV nun als bevorzugtes Ziel für kriminelle Clans hervortritt. Der schon vor Jahren angestoßene und seitdem intensiv fortgesetzte behörden- und länderübergreifende Austausch in diesem Bereich stellt auch sicher, dass aktuelle Entwicklungen genau im Blick sind und bleiben“, verspricht Christian Pegel.

Die beim Bundeskriminalamt eingerichtete „Koordinierungsstelle OK“ entwickelt fortlaufend ein entsprechendes Bundeslagebild – mit Zuarbeit auch aus Mecklenburg-Vorpommern. „Auf eben dieser Ebene werden die Bekämpfungsstrategien weiterentwickelt. Diese sind schon lange fester Bestandteil der praktischen Arbeit unserer Landespolizei. Der heute gestellte Antrag stellt vor allem die langjährige und gute Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und –beamten in diesem schwierigen Feld in einem schlechten Licht dar. Auch wenn diese Arbeit nicht für jeden sichtbar ist – was in diesem schwierigen Feld in der Natur der Sache liegt –, kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin sicher sein, dass unsere Polizei schon seit Jahren in Sachen Organisierte Kriminalität genau hinsieht“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Kleine Helden wider Willen

Ministerinnen loben Projekte über „Kinder von Inhaftierten“ / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Sozialministerin Stefanie Drese halten Grußworte auf der Tagung „Kleine Helden wider Willen“

Güstrow – Justizministerin Bernhardt und Sozialministerin Drese haben auf der Fachtagung „Kinder von Inhaftierten – Kleine Helden wider Willen“ die Bedeutung des Austausches aller Beteiligten hervorgehoben. Die Veranstaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow wurde organisiert vom Kriminologischen Forschungsdienst Mecklenburg-Vorpommern und der Landeskoordinierungsstelle „Kinder von Inhaftierten“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir arbeiten seit Jahren ressortübergreifend bei diesem bedeutenden Thema zusammen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass erstmals so viele Partnerinnen und Partner in Güstrow zusammengekommen sind, um sich auszutauschen. Denn insbesondere die Kinder leiden unter der Inhaftierung eines Elternteils. Ihre soziale und persönliche Entwicklung kann stark beeinträchtigt werden.

Deshalb müssen frühzeitig, gezielt präventive Maßnahmen ergriffen werden. Der Resozialisierungsgedanke für die Inhaftierten und damit der Schutz der Bevölkerung ist der zweite wichtige Aspekt. Das erreichen wir, wenn Mütter oder Väter auch in der Haft Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und ihre Rolle als Eltern nachhaltig stärken können. Seit Jahren wurden und werden daher Projekte in Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Das Pilotprojekt ‚Zaungast‘ für inhaftierte Väter in der JVA Waldeck und der JVA Bützow markiert dabei einen Meilenstein in den Bemühungen, die Situation der Kinder von Inhaftierten nachhaltig zu verbessern.“

Die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit Stefanie Drese: „Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen“, betonte die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit, Stefanie Drese. Es gelte auch dann, wenn durch staatliches Handeln ein Umgang nur erschwert möglich ist. „Und dass dieser Kontakt wichtig ist, belegen einschlägige Untersuchungen.

Ein regelmäßiger persönlicher Umgang mit dem inhaftierten Elternteil kann Kindern helfen, ihre Situation besser zu bewältigen. Deshalb haben wir genau dort erfolgreich angesetzt“, so Drese. Dieses Engagement habe auch die Auridis-Stiftung überzeugt. Drese: „So konnten wir 2023 mit dem neuen länderübergreifenden Projekt „Kinder von Inhaftierten“, in dem Mecklenburg-Vorpommern als einziges ostdeutsches Bundesland vertreten ist, starten.“

Das Kooperationsprojekt „Kinder von Inhaftierten“ zielt darauf ab, neue Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendämtern und Justizvollzugsanstalten zu schaffen und die Unterstützungssituation für betroffene Kinder und Eltern innerhalb der Anstalten zu stärken. Schätzungen gehen davon aus, dass in Mecklenburg- Vorpommern etwa 1.500 Kinder von der Inhaftierung mindestens eines Elternteils betroffen sind.

Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Neue Struktur verlagert Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle CORA ab Mai 2024 auf eine staatliche Koordinierungsstelle.

Schwerin – Die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern wird zukunftsorientiert ausgerichtet. Eine effektive Neustrukturierung der Koordinationsaufgaben wird das Netz stärken. Bereits zum 1. Mai 2024 wird eine neue Koordinierungsstelle auf Landesebene eingerichtet.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Ich bin sehr froh, dass wir ab Mai die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention besetzen können. Das zeigt, dass rot-rot zügig gehandelt hat. Denn noch bevor der Expertinnen- und Expertenausschuss Grevio alle Bundesländer im Jahr 2022 zur Einrichtung gemahnt hatte, haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet. Nun sind alle Voraussetzungen geschaffen.“

Mit der Stelle setzt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) um. Die Stelle wird auch wesentliche Teile der Aufgaben der bisherigen Landeskoordinierungsstelle CORA übernehmen. Die Istanbul-Konvention fordert genau diesen Aufbau der staatlichen Struktur zum Zweck der umfassenden und effektiven Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Vernetzung und Kooperationen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie die Informationsvermittlung bleiben gestärkt. Das Beratungs- und Hilfenetz M-V hat damit neben der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung weiterhin eine zentrale Anlaufstelle.

Auch an der Zusage der Fördermittel an das Beratungs- und Hilfenetz ändert sich mit der Neustrukturierung nichts. Die Landesregierung stellt jährlich rund 2,77 Millionen Euro für das Beratungs- und Hilfenetz M-V für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zur Verfügung.

Sowohl Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt als auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam bleiben in engem Austausch mit dem Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, um wie auch in der Vergangenheit gemeinsam nach Lösungen für aufkommende Fragen zu suchen. Am 11. April wird darüber hinaus das Ergebnis der Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes präsentiert.

B 198: Baurecht für Ortsumgehung Mirow

Jesse: Mehrjähriges Klageverfahren mit Vergleich beendet

Mirow – Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Mirow im Zuge der Bundesstraße 198 ist vollziehbar. Dies ist das Ergebnis der gestrigen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald.

Die Planfeststellungsbehörde und die Klagenden haben sich im Ergebnis auf einen Vergleich geeinigt, so dass nunmehr Baurecht für die Ortsumgehung Mirow besteht. Mit dem Vergleich hat sich die Straßenbauverwaltung unter anderem bereit erklärt, die Planungen für einen straßenbegleitenden Radweg an der Landesstraße L 25 von Starsow nach Mirow aufzunehmen und im Zusammenhang mit diesem Projekt die naturschutzfachliche Aufwertung des Sürlingsees zu prüfen.

„Mit der Entscheidung endet ein mehrjähriges Klageverfahren, so dass einer Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt nun nichts mehr entgegensteht. Die hierfür erforderlichen Unterlagen hat das Land bereits an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übersandt“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Bauliche Fakten zur Maßnahme: Die Ortsumgehung wird in zwei Planungsabschnitten (Süd- und Westabschnitt) umgesetzt und hat eine Gesamtlänge von rund 8,3 Kilometern. Als Querschnitt für die Straße ist ein zweistreifiger Neubau mit einer Straßenbreite von acht Metern vorgesehen.

Es gibt insgesamt neun Brückenbauwerke. Das größte Bauwerk hat eine lichte Weite von circa 73 Metern und führt über die Müritz-Havel-Wasserstraße. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf derzeit rund 58 Millionen Euro und werden überwiegend vom Bund getragen.

Weltverbrauchertag

Beugen Sie Online-Betrugsmaschen vor / Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt lädt zum Forum nach Rostock: „Seien Sie am 20. März dabei und stellen Ihre Fragen.“

Schwerin – Da der Online-Betrug immer perfider wird, klären das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern auf. Am Mittwoch, dem 20. März 2024 werden im Rathaus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fragen rund um Online-Betrug beantwortet.

Wie beugt man am besten Online-Betrug vor? Woran sind Betrugsmaschen zu erkennen und was ist zu tun, wenn die Falle zugeschnappt hat. Diese und noch mehr Fragen werden am Mittwoch, dem 20. März 2024 ab 17 Uhr im Foyer des Rathauses beantwortet. Anmeldungen bitte ->hier.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt warnt: „Das Leben spielt sich zunehmend im Internet ab. Daher verlagert sich auch immer mehr Kriminalität ins Internet. Die Betrugsversuche werden gefühlt von Woche zu Woche dreister und täuschend echter. Gefälschte Absenderadresse sind immer schwerer zu erkennen. Fake-Shops sehen den echten zum Verwechseln ähnlich.

Kaum ist das Geld an kriminelle Fake-Shop-Anbieter überwiesen, ist es nicht mehr rückholbar. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn besonders günstige Angebote zum Beispiel aus Fern-Ost locken. Die Seriosität dieser Shops ist schwer zu prüfen. Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fake-Shops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Daher soll am  Weltverbrauchertag 2024  über Betrugsmaschen im Internet – gerade beim Online-Shopping – aufgeklärt werden“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Das Motto des Weltverbrauchertags am 15. März lautet „Pass auf Deine Mäuse auf!“ Am Weltverbrauchertag wird in Deutschland seit mehr als 40 Jahren auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufmerksam gemacht.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Wiebke Cornelius: „Die Verbraucherzentralen begegnen dieser deutlich gestiegenen Anzahl von Fake-Shops mit dem Angebot des ‚Fake-Shop-Finders‘. Dies ist eine Internetseite, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher einen Online-Shop auf Herz und Nieren prüfen können. Erkennt das System dabei Anzeichen für einen Fake-Shop, erfolgt umgehend eine Warnung.

Unser Angebot wird sehr gerne genutzt, pro Monat im Schnitt etwa 200.000 Mal. Auf diese Weise konnten wir so bereits über 56.000 Fake-Shops identifizieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen noch vor dem beabsichtigten Kauf warnen. So können wir das Online-Shopping sicherer machen.“

Europa-Turnier der Justiz in M-V

Justizministerin lost Gruppen aus – Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „35 Teams werden in Rostock zum 40. Europäischen Fußballturnier der Bewährungshilfe erwartet.“

Rostock – „Wie könnte der Zeitpunkt des 40. Europäischen Fußballturniers der Bewährungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern besser gewählt sein als in diesem Jahr. Die EURO 2024 startet in Deutschland. Ich freue mich daher, Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie Justizbedienstete aus ganz Europa zu einem kleinen Vorgeschmack des großen europäischen Fußball-Events in Rostock begrüßen zu können.

Das Europäische Fußballturnier der Bewährungshilfe ist ein sportlicher Vergleich unter Kolleginnen und Kollegen. Es dient auch zum Erfahrungs- und Informationsaustausch oder einfach nur dazu, sich kennen zu lernen. Sich kennenlernen bedeutet auch, den Respekt füreinander in den Vordergrund zu stellen.

Daher habe ich sehr gern die Lose der zwei Frauengruppen und vier Männergruppen gezogen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Sie stiftet den Siegerinnen-Pokal der Frauen. Der Pokal für die Männer wird von der Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Eva-Maria Kröger gestiftet.

Die Auslosung der 35 Teams im Schweriner Goldenen Saal sehen Sie im Video. Klicken Sie auf diesen ->Link.

„Die Vorbereitungen für das Fußballturnier laufen auf Hochtouren. Der Großteil wird ehrenamtlich organisiert. Das ist eine fantastische Leistung der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer aus unserem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit.

Ich freue mich wirklich sehr, dass ich zusammen mit der Rostocker Oberbürgermeisterin die Schirmherrschaft für diesen interessanten sportlichen Wettbewerb übernehmen durfte. Denn dieses Turnier hat sich zu einer wahren Tradition entwickelt. Seit 1983 sind immer mehr Mannschaften aus ganz Europa dazugekommen.

Ich drücke allen die Daumen. Egal auf welchem Platz eine Mannschaft am Ende stehen wird, alle werden nach einem hoffentlich wunderbaren Turnier etwas für sich als Gewinn mitnehmen können“, so die Justizministerin.

Abbau von Gerichtsverfahren

Justizministerin Bernhardt und LSG-Präsident Wagner vereinbaren Anstrengungen bei Nachwuchsgewinnung und Verfahrensdauer

Schwerin – „Das konstruktive Miteinander in der Justiz wird ausgebaut. Nach der Premiere eines Mentoringprogramms für Frauen in der Justiz ist seit heute eine Zielvereinbarung zur Reduzierung von Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit wirksam. Das freut mich besonders, denn die Impulse aus der Praxis selbst sind die besten.

Dem Präsidenten des Landessozialgerichts bin ich sehr dankbar, dass er die Initiative aus der Sozialgerichtsbarkeit heraus ergriffen und mit dem Ministerium zusammen diese vor wenigen Minuten unterzeichnete Vereinbarung formuliert hat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Zielvereinbarung zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit.

„Noch immer beeinflusst die sogenannte Hartz-IV-Klagewelle die Sozialgerichtsbarkeit. Der ursprüngliche Anstieg des erstinstanzlichen Verfahrensbestandes ist zwar durch Personalverstärkung und hohes richterliches Engagement deutlich reduziert worden, doch bleibt die Herausforderung bestehen. Denn der massive Bestandsabbau in der ersten Instanz führte zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz.

Gleichzeitig hat sich die Altersstruktur des richterlichen Personals in der Sozialgerichtsbarkeit verändert. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass für Zeiten hoher Altersabgänge richterlicher Nachwuchs zur Verfügung steht, der bereits Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit gesammelt hat. Ziel dieser Vereinbarung ist nun die Verkürzung der Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren, um dem verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch gerecht zu werden. Gleichzeitig soll für die Sozialgerichte mehr richterlicher Nachwuchs gewonnen werden“, so Justizministerin Bernhardt.

Der Präsident des Landessozialgerichts, Axel Wagner: „Nach vielen Jahren, in denen die Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns sich mit oft überobligatorischem Engagement der von Frau Ministerin Bernhardt erwähnten Klagewelle stellen musste, bestehen jetzt wieder Kapazitäten zum Abbau der unvermeidlich angebauten Bestände. Daher kann die Sozialgerichtsbarkeit sich jetzt das Ziel setzen, die durchschnittliche Dauer der anhängigen Verfahren zu verkürzen.

Die Richterschaft soll – unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit – für dieses Ziel sensibilisiert und motiviert werden. Zum 31. Dezember 2028 soll in den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 14 Monaten, in den zweitinstanzlichen Hauptsacheverfahren von 18 Monaten erreicht werden. Zu betonen ist, dass es sich um Durchschnittslaufzeiten handelt und die Dauer jedes individuellen Verfahrens u.a. vom Umfang der erforderlichen Sachaufklärung abhängt und allein in der Eigenverantwortung der völlig unabhängigen Richterschaft liegt, deren Eigenmotivation aber durch Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung gestärkt werden soll.

Besonders freut es mich, dass die jetzt abgeschlossene Zielvereinbarung die Bedeutung der Gewinnung richterlichen Nachwuchses auch für die Sozialgerichtsbarkeit und damit die Sicherung der Zukunftsfähigkeit dieses Gerichtszweiges hervorhebt.“

Justizministerin Bernhardt: „Um eine zukunftsfähige Altersstruktur in der Sozialgerichtsbarkeit sicherzustellen, sagen wir zu, dass interessierte Proberichterinnen und Proberichter – vorzugsweise zu Beginn der Probezeit – in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden. Nach 18 Monaten wechseln diese dann in einen anderen Geschäftsbereich, in dem eine Lebenszeiternennung erfolgen soll. So soll ein Pool an interessierten und sozialrichterlich bereits erfahrenen Richterinnen und Richtern geschaffen werden, auf den bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Kein Monitoring ohne Erfolgskontrolle. Der LSG-Präsident und das Ministerium setzen sich zweimal im Jahr zusammen, um die aktuelle Bestandssituation auszuwerten und zu besprechen. Schon im nächsten Jahr planen wir eine erste Evaluation der Vereinbarung. Ich denke, dass wir auf gutem Weg sind“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Krisenintervention für die Justiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wegen guter Resonanz wird das bisherige Modellprojekt zu einem festen Bestandteil in M-V.“

Schwerin – „Der seit knapp zwei Jahren laufende Modellversuch der psychologischen Krisenintervention in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern hat sich bewährt. Daher verstetigen wir das Angebot und haben mit einer Expertin aus Schwerin einen Vertrag geschlossen, der zunächst auf drei weitere Jahre angelegt ist. Die Resonanz auf das Angebot seit Sommer 2022 war sehr gut, so dass der Schritt der Verstetigung eine logische Konsequenz war.

Vielen der rund 3.000 Beschäftigten in der Justiz des Landes konnte bereits geholfen werden, traumatisierende Erlebnisse besser verarbeiten zu können. Ich sehe die Möglichkeit, sich im Falle von traumatisierenden dienstlichen Vorfällen an die Diplompsychologin wenden zu können, auch als Steigerung der Attraktivität des Justizdienstes. Gleichzeitig stellt das Angebot einen effektiven Arbeitsschutz sicher“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Ich freue mich, dass wir seit nunmehr anderthalb Jahren mit der Diplom-Psychologin Anett Poschmann aus Schwerin zusammenarbeiten. Sie ist zuverlässig ansprechbar und hat in der Vergangenheit einige Beschäftigte stützen und stärken können.

Auch wenn Vorfälle während der alltäglichen Arbeit der Beschäftigten in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehr selten sind, so kamen sie leider vor. Jeder einzelne Vorfall ist einer zu viel und bedarf einer professionellen Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten. Daher habe ich mich sehr dafür eingesetzt, die Krisenintervention und die Supervision für eine Sorgfaltspflicht des dienstvorgesetzten Ministeriums einzurichten“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Betroffene können per Telefon, SMS, WhatsApp, Videokonferenz oder per E-Mail und persönlich Kontakt zur Krisenintervention aufnehmen. Die Diplom-Psychologin unterliegt der Schweigepflicht. Personen bezogene Daten der Ratsuchenden werden nicht erfasst. Neben der neuen Hilfe für die Beschäftigten in Gerichten und Staatsanwaltschaft hat der Justizvollzug ein eigenes Kriseninterventionsteam.

Dipl.-Psychologin Anett Poschmann hat ihre Praxis in Schwerin. Sie ist Systemische Therapeutin. Nach ihrem Studium der Psychologie hat sie eine Zusatzqualifikation in Hypnotherapie und Traumatherapie absolviert. Sie verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung, davon allein mehr als 20 Jahre bei der Betreuung von Menschen, die einen Arbeitsunfall (einschließlich erlittener Traumata durch Überfälle, Übergriffe oder das Miterleben eines Unfalls) erlitten haben.

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Änderung in § 43 StGB war richtig. Zwei Tagessätze entsprechen nun einem Tag in der JVA.“

Schwerin – Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit dem 1. Februar 2024 geändert worden. Heute nun ist in Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Tilgungsverordnung veröffentlicht worden. In der Rechtsverordnung ist geregelt, wie die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Die Regelung passt sich zwar an die neue bundesgesetzliche Rechtslage an, wurde aber für Mecklenburg-Vorpommern spezifiziert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Waren bisher zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten, so wird nun auf den Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt. Freie Arbeit lohnt sich somit für die Gefangenen, die nach sechs Stunden freier Arbeit einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe tilgen und weniger in Haft verbringen müssen. Außerdem war mir wichtig, dass Härtefälle in der Rechtsverordnung stärker berücksichtigt werden.

Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass diese Menschen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sondern zu einer Geldstrafe. Daher muss alles darangesetzt werden, eine Haft zu vermeiden.“ Artikel 293 Abs. 2 Satz 3 EGStGB sieht vor, dass in der Rechtsverordnung die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen ist, die geleistet werden muss, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die vom Bundesgesetzgeber bewirkte Änderung in § 43 StGB hat eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge. Demnach entsprechen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dies wirkt sich für Mecklenburg-Vorpommern insofern aus, dass im Jahr 2023 von etwa 26.000 Tagessätzen Geldstrafe nur noch ca. 13.000 Hafttage in Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen gewesen wären.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir waren uns in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits einig, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe dringend reformbedürftig war. Die Vermeidung von Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung einer Geldstrafe stand dabei im Vordergrund. Denn der Entzug der Freiheit wiegt ungleich mehr als das Tilgen einer Geldstrafe.

Darüber hinaus ist die Hauptaufgabe des Justizvollzugs die Resozialisierung der Gefangenen, was bei der regelmäßig kurzen Haftdauer von Ersatzfreiheitsstrafen deutlich erschwert ist. Daher gehen unsere Anstrengungen dahin, durch eine verstärkte Einbindung der Gerichtshilfe und größere Anreize für die Ableistung freier Arbeit die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern“, so Ministerin Bernhardt.

Nach § 459e Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Verurteilte vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe seit 01.10.2023 darauf hinzuweisen, dass ihnen gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihnen gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) abzuwenden.

Diese Hinweisblätter werden bei Bedarf den Geldstrafenschuldnerinnen und –schuldnern auch in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt, um sie auf die Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen oder Ableistung freier Arbeit aufmerksam zu machen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 insgesamt 541 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.