Neufassung des FAG M-V

Christian Pegel: „FAG-Änderung starkes Paket für Kommunen“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute eine Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vorgestellt. Das FAG soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

„Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden haben wir ein beachtliches Investitionspaket auf den Weg gebracht. Wir investieren in die Zukunft und stärken die Wirtschaft in der Gegenwart“, sagte Christian Pegel und: „Ich danke allen Beteiligten, die das ermöglicht haben.“

Die FAG-Änderung sei ein starkes Paket, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten sichert. „Wir legen die neue,Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau‘ auf, mit der wir einen gewaltigen Investitionsschub in die Bildungsinfrastruktur auslösen werden“, kündigte der Minister an. Der bisher festgestellte Bedarf an Schulneubauinvestitionen und -sanierungen beträgt mindestens 430 Millionen Euro.

Mit der Gemeinsamen Infrastrukturpauschale Schulbau werden über vier Jahre insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommt die obligatorische Kofinanzierung der Schulträger in Höhe von mindestens 50 Prozent. „Im Ergebnis werden wir Investitionen in einem Volumen von mehr als 400 Millionen Euro in den kommenden Jahren auslösen. Wir sagen maroden Klassenzimmern den Kampf an“, so Innenminister Pegel.

Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, sollen diese Kommunen in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke erhalten können. Dafür stehen jährlich rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen haushaltsrechtliche Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. Damit wird vielen Städten und Gemeinden deutlich leichter gemacht, ihre in den letzten Jahren erzielten Haushaltsüberschüsse für Investitionen in ihren Kommunen einzusetzen. Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik setzt für den Einsatz dieser Haushaltsüberschüsse bislang erhebliche Hürden. Diese sollen gesenkt werden – „auf ein nach aller Erfahrung vollkommen ausreichendes Maß“, so Pegel.

Nach Einschätzung der Landesregierung wird mit dieser Änderung in zahlreichen Kommunen eine erhebliche Eigeninvestitionskraft von insgesamt bis zu 600 Millionen Euro erschlossen werden können. „Natürlich nur, wenn die betroffenen Kommunen sich entscheiden, die Ersparnisse der letzten Jahre für Investitionen einzusetzen“, macht der Innenminister deutlich, dass an der Selbstentscheidung der Kommunen mit der Neuerung nicht gerüttelt wird. „Wir machen es leichter als bislang, bauen Hürden ab, aber entschieden wird natürlich weiterhin vor Ort.“

Darüber hinaus enthalte das FAG viele weitere positive Aspekte für die Kommunen. „Vor allem mit Blick auf die Beteiligungsquote – also dem in Prozent ausgedrückten Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes – und auch beim Ersatz der kommunalen Ausgaben für den übertragenen Wirkungskreis kommen wir als Land den Kommunen deutlich entgegen, was sich in der Umsetzung des aktuellen Tarifabschlusses für die Beschäftigten in den Kommunen bereits in der jetzigen FAG-Änderung und nicht erst – wie eigentlich üblich – in zwei Jahren zeigt, in der Berücksichtigung der höheren Aufwände der Kommunen für die Wohngeldreform oder den berücksichtigten Energiekostensteigerungen“, so der Minister und erklärte: „Das FAG legt die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in unserem Land. Dieser sogenannte kommunale Finanzausgleich muss allerdings hinsichtlich der Höhe und der Mittelverteilung verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Um das sicherzustellen, sind regelmäßige Überprüfungen nötig.“

Mit dem FAG MV wird die Finanzverteilung sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene geregelt. Mit der umfangreichen FAG-Novelle 2020 war insbesondere auch der interkommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet worden, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.

Mit dieser grundständigen Neufassung des FAG 2020 seien aber auch regelmäßige Überprüfungen vereinbart worden, so Pegel. „Wir streben dabei an, diese Änderungen im Finanzausgleichsgesetz möglichst parallel zur Aufstellung des Doppelhaushaltes des Landes und auch vieler der Kommunen umzusetzen also alle zwei Jahre“, führte der Minister aus.

Drei Aspekte mussten für 2024 überprüft werden, wie Innenminister Christian Pegel erklärt: „Erstens: die kommunale Beteiligungsquote. Sie ist für die Höhe der Landeszuweisungen maßgeblich. Sie steigt von rund 30,978 Prozent auf 31,051 Prozent, was im Jahr 2024 etwa sieben Millionen Euro mehr für die Kommunen entspricht.“

Einer Prüfung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wurden auch die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis (§ 22 FAG M-V) unterzogen. Dies sind Verwaltungsaufgaben, die die Landkreise und kreisfreien Städte für das Land erledigen. Damit erspart sich das Land eine Vielzahl kleiner Behörden in der Fläche zur Umsetzung verschiedenster Landesgesetze und nutzt die ohnehin vorhandene Sachkenntnis und Verwaltungsstruktur der Kreise und kreisfreien Städte. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen für den Brandschutz oder bauordnungsrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, aber auch der Katastrophenschutz.

„Für diese Aufgaben erfolgt ein pauschalierter Kostenausgleich über das FAG. Nach einem umfangreichen Kostenermittlungsverfahren hätten diese Zahlungen eigentlich um knapp 27 Millionen Euro – gemessen an den bisherigen Leistungen – vermindert werden müssen. Das Land hat allerdings die mit dem neuen Tarifabschluss für die Kommunen vorhersehbaren erheblichen Erhöhungen für das in diesem Bereich eingesetzte Personal bereits eingerechnet – damit weichen wir von den sonst üblichen Verfahren ab, sehen aber, dass hier erhebliche Mehrlasten auf die Kommunen zukommen, bei denen wir schnell helfen wollen. Diese ohnehin schon hohen Zuweisungen wurden zur Glättung um vier Millionen Euro auf 274 Millionen Euro pro Jahr für die kommenden beiden Jahre erhöht“, so der Minister.

Überprüft wurde für die Neufassung des FAG auch die sogenannte relative Mindestfinanzausstattung (§ 16 Absatz 6 FAG M-V), wie der Minister erklärt: „Das FAG sieht eine Art untere Haltelinie für besonders steuerkraftschwache Gemeinden vor. Diese ist relativ hoch, um den Konsolidierungsprozess vieler Gemeinden zu unterstützen. Es war zu überprüfen, ob diese Unterstützung verringert werden sollte. Die Antwort lautet zumindest für die nächsten zwei Jahre klar: nein. Dies ist übrigens eine im FAG-Beirat mit den kommunalen Beteiligten gemeinsam diskutierte und entschiedene Frage.“

Deutlich mehr Geld setzen Kommunen und Land darüber hinaus künftig für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung ein. „Dafür heben wir den Vorwegabzug für Leistungen im Bereich E-Government von 2,7 auf 7,6 Millionen Euro an. Diese Mittel sind dringend notwendig, um mehr E-Government-Prozesse flächendeckend in den Kommunen zu initiieren“, so der Innenminister. E-Government-Projekte umfassen die Information und Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verwaltungen unter Nutzung moderner Techniken und Online-Dienste.

Es bestehe zudem erheblicher Investitionsbedarf bei der Feuerwehrinfrastruktur in den Kommunen unseres Landes, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen: „Deshalb setzen wir im neu gefassten FAG auch das neue 50-Millionen-Euro-Paket für die Feuerwehrgerätehäuser technisch um. Die Mittel sollen über Sonderbedarfszuweisungen verteilt werden. Das Geld dafür kommt ausschließlich vom Land.“

Neben den klassischen FAG-Themen soll mit dem Gesetzentwurf auch die notwendige Transparenz bei der Grundsteuerreform sichergestellt werden. Durch die Reform werden sich die Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer verändern. Landesregierung und kommunale Landesverbände sind sich einig, dass keine Gemeinde aufgrund dieser Änderungen Aufkommensvorteile erzielen oder Aufkommensnachteile erleiden soll.

„Dies sicherzustellen, liegt in der Hand der Kommunen. Sie haben das verfassungsrechtlich verbriefte Recht, die Grundsteuer zu erheben. Der Landtag kann dieses Recht nicht einschränken“, betont der Minister. „Allerdings haben wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass wir gemeinsam Transparenz wollen. Deshalb wird gesetzlich geregelt, dass jede Gemeinde und jede Stadt für das Jahr 2025 – dem Jahr, in dem die Reform erstmals wirkt – ihren individuellen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz ausweisen wird. Damit wird jeder Bürger nachvollziehen können, dass sich unsere Kommunen an der Zielsetzung der Aufkommensneutralität bei der Anwendung der neuen Grundbesteuerung orientieren.“

Martinimarkt 2023

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bestellt zusätzliche ODEG-Züge für Hin- und Rückfahrt zum Martinimarkt 2023 / Mehr Zugleistungen zwischen Schwerin und Parchim für das traditionelle Herbst-Highlight

Schwerin – In einer gemeinsamen Initiative vom Land Mecklenburg-Vorpommern und der ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH – werden zusätzliche Zugleistungen auf der Linie RB13 (Parchim <> Schwerin <> Rehna) während des Martinimarkts 2023 zwischen Schwerin und Parchim angeboten.

„Mehr Angebot, mehr Service und vor allem: mehr Klimaschutz – dies sind gute Nachrichten für SPNV-Fahrgäste und zeigt, dass es mit der Mobilitätswende vorangeht. Auch unserem Ziel, den SPNV in Mecklenburg-Vorpommern besonders in der ländlichen Region noch besser zu vertakten, kommen wir einen Schritt näher.

Gleichzeitig bereiten wir den Einsatz des landesweiten Busnetzes zu Beginn 2024 vor. Diese und viele weitere Vorhaben für den Ausbau des ÖPNVs sind in der Mobilitätsoffensive der Landesregierung für die Zukunft festgelegt worden. Damit wollen wir das ÖPNV-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern – vor allem im ländlichen Raum – stärken. Dieses ÖPNV-Gesamtpaket kann sich sehen lassen“, so Verkehrsminister Reinhard Meyer.

„Gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern setzen wir ein starkes Zeichen für die Mobilität unserer Fahrgäste und tragen dazu bei, das Martinimarkt-Erlebnis für Besucherinnen und Besucher jeden Alters noch angenehmer zu gestalten. Mit den zusätzlichen Zugleistungen auf der Linie RB13 während der Veranstaltung bieten wir eine bequeme und umweltfreundliche Anreisemöglichkeit.

Die ODEG freut sich darauf, die Gäste auf ihrer Zugreise zu begleiten und wünscht allen bereits jetzt viel Vergnügen bei der Erkundung des Marktes mit seinem vielfältigen Angebot“, sagt Stefan Neubert, Geschäftsführer der ODEG.

Der Martinimarkt, Mecklenburgs größter Jahrmarkt, findet in diesem Jahr vom 03. bis 06. November 2023 statt und verspricht, erneut ein beeindruckendes Erlebnis für Besucherinnen und Besucher jeden Alters zu werden.

Die ODEG führt im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 28 zusätzliche Fahrten am 04. und 05. November 2023 auf der Strecke der RB13 zwischen Schwerin und Parchim durch. Diese zusätzlichen Fahrten werden mit einem zusätzlichen Fahrzeug vom Typ Regioshuttle angeboten, so dass Gäste den Martinimarkt auch am Wochenende bequem im Stundentakt erreichen können.

Die engagierten Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr der ODEG begleiten die Fahrgäste wie gewohnt zu einhundert Prozent und stehen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass deren Reise so angenehm wie möglich verläuft.

Die Veranstaltungszeiten für den Martinimarkt sind wie folgt:

  • Freitag, 03.11.2023: 14:00 – 23:00 Uhr
  • Samstag, 04.11.2023: 10:00 – 00:00 Uhr
  • Sonntag, 05.11.2023: 10:00 – 21:00 Uhr
  • Montag, 06.11.2023: 14:00 – 21:00 Uhr

Der Martinimarkt in Parchim ist ein faszinierendes Ereignis, das für Spaß und Unterhaltung für die ganze Familie sorgt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: www.parchim.de

Die genauen Fahrzeiten und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.odeg.de

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Meyer: Teilhabe soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein

Schwerin – Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern soll novelliert werden. Das Gesetz wird grundsätzlich auf Windenergieanlagenvorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beteiligungsgesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde.

Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5-Kilometer-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit mindestens drei Monaten sind und Gemeinden im 5 Kilometer-Radius (10 %) zu offerieren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Dazu fand am Freitag (27.10.2023) in Schwerin ein Workshop mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Wirtschaftskammern statt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 bundesweit Neuland betreten, als das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Die bestehenden Teilhabemöglichkeiten setzen am richtigen Punkt an. Dennoch gibt es im bestehenden Gesetz einige Verbesserungspotentiale. Ziel der Novellierung ist, dass die Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein soll.

Zudem ist im Zuge einer vollumfassenden Energiewende auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Photovoltaikfreiflächenanlagen geplant. Die Veränderungen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren besprechen“, sagte der Minister für Wirtschaft., Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Veranstaltung wurde vom Wirtschaftsministerium und der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH – die angedachten Novellierungsvorhaben vorgestellt. Zudem präsentierten die Stadt Dassow und das Amt Eldenburg-Lübz ihre Erfahrungen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Hier gibt es hervorragende Bedingungen, um den Wind und die Sonne zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über einen möglichen Strompreisbonus und Wertschöpfung vor Ort“, sagte Meyer.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5 km-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit 3 Monaten sind und Gemeinden im 5 km-Radius (10 %) zu offerieren.

Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Berechtigte Gemeinden können auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Projektträgern ist auch freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Die andere Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, reduziert das Risiko.

So kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt aus dem Gewinn aus dem Windpark. Damit liegt die Verzinsung in der Regel über den derzeit marktüblichen Sätzen.

Prädikatisierte Tourismusregion

Insel Usedom und Stadt Wolgast als prädikatisierte Tourismusregion anerkannt – 22 Gemeinden und zwei Städte im Verbund / Meyer: Gebietsbezogenes Marketing und gemeinsame Projekte intensiver entwickeln

Insel Usedom – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute in Heringsdorf die Anerkennung als Tourismusregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“ an 22 beteiligte Gemeinden und zwei Städte übergeben.

„Die Insel marschiert mit gutem Beispiel voran. Urlaubern ist es nicht wichtig, wo eine Gemeindegrenze beginnt oder aufhört. Unsere Gäste suchen Erholung in einer Region und wünschen sich über Gemeindegrenzen hinweg ein ineinandergreifendes Angebot.

Das gibt es jetzt in der neuen Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast. Diesen Weg hin zu einer innovativen Tourismusentwicklung sind die Gemeinden und Städte gemeinsam gegangen, um unter anderem ein gebietsbezogenes Marketing intensiver auszubauen. Die UsedomCard sowie eine einheitliche Kurabgabensatzung wurden in enger kooperativer Zusammenarbeit entwickelt.

Über Gemeindegrenzen hinweg lassen sich viele Aufgaben bündeln, aufteilen und effizienter bearbeiten. Davon profitieren Gäste, indem sie beispielsweise mit ihrer Kurkarte die touristischen Leistungen in allen Seebädern nutzen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zwei Gemeinden haben darüber hinaus Mobilitätsleistungen in die Kurkarten inkludiert. In den Kaiserbädern können die Gäste den Bus nutzen, in Ückeritz Bus und Bahn. Dass weitere Gemeinden diesem positiven Beispiel ab dem Jahr 2024 folgen, unterstützt Minister Meyer ausdrücklich.

In der Tourismusregion zusammengeschlossen sind die Gemeinden Benz, Ostseebad Ückeritz, Dargen, Ostseebad Zempin, Garz, Ostseebad Zinnowitz, Kamminke, Peenemünde, Korswandt, Pudagla, Krummin, Rankwitz, Mellenthin, Sauzin, Mölschow, Seebad Loddin, Ostseebad Heringsdorf, Stolpe auf Usedom, Ostseebad Karlshagen, Zirchow, Ostseebad Koserow, Ostseebad Trassenheide sowie die Städte Usedom und Wolgast.

Bislang war der Gemeindezusammenschluss Mönchgut-Granitz mit vier beteiligten Gemeinden die deutschlandweit einzige anerkannte Tourismusregion. Die Insel Usedom und Stadt Wolgast reihen sich nun als zweite Tourismusregion in die Liste ein. „Eine branchen- und regionenübergreifende Zusammenarbeit ist insbesondere auf der Insel Usedom, auf der der Tourismus die wirtschaftlich stärkste und damit prägendste Branche darstellt, unerlässlich. Federführend hat die Usedom Tourismus GmbH den gesamten Prozess begleitet“, sagte Meyer.

Seit dem Jahr 2020 ist die Insel Usedom mit der Stadt Wolgast eine von fünf touristischen Modellregionen im Land. Ziel war es, Insel und Stadt zu einem Erhebungs- und Erholungsgebiet zu entwickeln.

Im vergangenen Sommer wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Kurortgesetz angepasst und die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ eingeführt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes können diese Tourismusorte und Tourismusregionen eine Kurabgabe einführen. Für die Anerkennung sind nach § 4a Abs. 4 KurortG M-V folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Touristische Region vorzugsweise mit mindestens einem Kur- oder Erholungsort
  2. Vorhandensein einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur
  3. Bestehen einer konzeptionellen Entwicklungsgrundlage (Tourismuskonzept) mit regionalem Schwerpunkt
  4. Nachweis einer regionalen Kooperationsbereitschaft mit übergemeindlich organisierten Zusammenschlüssen einschließlich einer Harmonisierung des Satzungsrechts zur Erhebung der Kurabgabe
  5. Aktivitäten im Hinblick auf ein gebietsbezogenes Marketing
  6. Regionale branchenübergreifende Zusammenarbeit mit nachgeordneten Behörden, wie zum Beispiel Nationalparkämtern, Biosphärenreservatsämtern und Naturparkverwaltungen.

Die Urkundenübergabe fand im Rahmen des Touristiker-Talks der Insel Usedom statt. Veranstalter sind der Tourismusverband Insel Usedom e.V., die Usedom Tourismus GmbH und das Steigenberger Grand Hotel & Spa.

Modernisierungen am Schloss Stolpe

Meyer: Baudenkmal ist attraktiver Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische

Stolpe – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute einen Bescheid an die Gemeinde Stolpe übergeben. Derzeit laufen Modernisierungsarbeiten am Schloss Stolpe. Ziel ist, dass an dem Baudenkmal aus dem 16. Jahrhundert ein touristisches Erlebnis- und Informationszentrum errichtet wird.

„Das Schloss Stolpe gehört mittlerweile wieder zu den Schmuckstücken des Landes. Das Gebäude wird heute als Begegnungs- und Veranstaltungsstätte genutzt. Durch die grundlegende Modernisierung wird das historische Gebäude immer mehr zu einem attraktiven Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische auf der Insel Usedom. Diese Investitionen in die touristische Infrastruktur unterstützen wir“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Schloss ist seit 1995 im Besitz der Gemeinde Stolpe. Es bildet gemeinsam mit der Remise, dem gegenüberliegenden Dorfteich und der neogotischen Kirche den Mittelpunkt des Ortes. Das Schloss kann besichtigt werden, eine Ausstellung informiert über die Bau- und Eigentümergeschichte und es finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt. Seit 2001 wird die Anlage in mehreren Bauabschnitten renoviert und restauriert, unter anderem sind Türme errichtet, der Dachstuhl gesichert sowie Fassade, Fenster und Türen erneuert worden.

Die Gesamtkosten des Vorhabens haben sich erhöht und betragen jetzt knapp 2,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro.

 Auf der Insel Usedom gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Zeitraum Januar bis Juli 2023 rund 633.000 touristische Ankünfte (+3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und über 3,2 Millionen Übernachtungen (+4 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum knapp 4,4 Millionen Ankünfte (+6,2 Prozent) und rund 18,2 Millionen Übernachtungen (+3,3 Prozent).

Großstörung im Glasfasernetz der WEMACOM

Bei Tiefbauarbeiten wurde am 17.10.2023 ein Hauptkabel beschädigt / Großflächiger Ausfall oder Einschränkungen in der Internetversorgung

Schwerin – Bei Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma ist am 17. Oktober 2023 gegen 15.40 Uhr am Schweriner Stadtrand ein zentrales Glasfaserkabel in der Nähe eines wichtigen Netzknotenpunktes der WEMACOM beschädigt worden. Das Kabel befand sich in drei Metern Tiefe und versorgt einen Großteil der Kundinnen und Kunden im Glasfasernetz der WEMACOM.

Durch die massiven Schäden an der Verbindung zum Netzknotenpunkt kam es zu einem großflächigen Ausfall der Internetversorgung im Netzgebiet. Zwischenzeitlich waren rund 15.000 aktive Kundinnen und Kunden nicht mit Internet versorgt. Der Ausfall betraf dabei vor allem das Netz im Landkreis Nordwestmecklenburg. Auch im Schweriner Stadtgebiet kam es zu Einschränkungen bei der Nutzung des Glasfaserinternets.

Dank einer technischen Umleitung der betroffenen Verbindungen konnte ein Großteil der Anschlüsse kurzfristig zumindest eingeschränkt wieder mit Internet versorgt werden. Die Reparaturarbeiten an den beschädigten Kabeln wurden sofort eingeleitet.

Für die Wiederherstellung der physischen Internetverbindung mussten zahlreiche beschädigte Lichtwellenleiter entfernt und durch neue Glasfaserleitungen ersetzt sowie gespleißt (verschweißt) werden.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen sind seit dem Nachmittag unermüdlich im Einsatz, um die Internetversorgung wieder vollständig und uneingeschränkt herzustellen. Aufgrund der Schwere der Beschädigung und der höchst filigranen Arbeit des Spleißens, nimmt die Reparatur einige Zeit in Anspruch. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten“, so Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM.

Seit spätestens 11 Uhr können alle Kundinnen und Kunden ihre Dienste wieder uneingeschränkt nutzen. Sollte es nach der Wiederherstellung der Internetversorgung dennoch zu Verbindungsproblemen kommen, empfiehlt die WEMACOM einen Neustart des Routers.

Aufgrund der Störung kam es im Kundenservice der WEMACOM zu einem sprunghaften Anstieg des Anrufaufkommens. Die Bearbeitung der Anfragen nimmt daher nach wie vor mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch.

Orangerie und Marstall Neustrelitz

Neustrelitz – Der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute mit MdL Andreas Butzki und Andreas Grund, Bürgermeister der Stadt Neustrelitz, die Orangerie und den Marstall auf dem Schlossbergareal in Neustrelitz besucht.

Die Orangerie ist Teil der ehemaligen barocken Schlossanlagen. Sie wurde um 1755 als eingeschossiger Bau errichtet und von 1840 bis 1842 unter dem großherzoglichen Baumeister und Schinkel-Schüler Friedrich Wilhelm Buttel im klassizistischen Stil als Gartensalon für höfische Feste der großherzoglichen Residenzstadt Neustrelitz umgebaut.

Im Rahmen der Baumaßnahme wird das denkmalgeschützte Gebäude unter Berücksichtigung der wertvollen historischen Substanz komplett saniert. Dabei wird die Grundriss- und Fassadenstruktur von 1842 wiederhergestellt. Die Fertigstellung ist für Mai 2024 vorgesehen.

„Ein ganz besonderer Höhepunkt sind für mich die eindrucksvollen klassizistischen Wandmalereien in den drei Sälen der Orangerie. Hier haben die Restauratorinnen und Restauratoren wirklich großartige Arbeit geleistet!“, sagt Geue.

Zukünftig soll die Orangerie eine Gastronomie mit gehobenem Anspruch beherbergen. Ausstellungen und Veranstaltungen sollen ebenfalls angeboten werden. „Ich freue mich sehr, dass die drei Innenräume der Orangerie in den Farben Mecklenburg-Vorpommern restauriert werden. Die Eröffnung der Orangerie ist im Sommer des nächsten Jahres geplant“, so der Finanzminister.

Die etwa 10,4 Mio. Euro teure Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung – gefördert. Weitere Informationen zur Sanierung der Orangerie sind auf der Internetseite des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Neubrandenburg zu finden.

Nach der Besichtigung der Orangerie erfolgte eine Begehung des ebenfalls auf dem Schlossbergareal gelegenen Marstalls. Der Marstall wurde von 1870 bis 1872 nach Plänen von Friedrich Wilhelm Buttel als Dreiflügelanlage errichtet. In dem Gebäude waren drei Reithallen, Stallungen und Wohnungen für die Pferdeknechte und Kutscher untergebracht.

In den Jahren 2001 bis 2010 fanden bereits Sanierungsmaßnahmen an der gefährdeten Bausubstanz statt. Seit Dezember 2020 erfolgt die weitere Sanierung des Marstalls mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 15,7 Mio. Euro.

„Noch braucht es etwas Vorstellungskraft, aber allmählich nimmt die Sanierung der ehemaligen Reithalle hin zu einem modernen Veranstaltungssaal Form an. Ich freue mich darauf, hier in einigen Jahren Theater- und Orchesterdarbietungen besuchen zu können. Dies wird sicher auch den Tourismus in der Region stärken“, sagt Geue.

Die aktuellen Sanierungsmaßnahmen werden aus Mitteln der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des SBL Neubrandenburg zu finden.

Solidaritätsbeflaggung für Israel

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel erlaubt, bis einschließlich Sonntag, 15. Oktober 2023, die Flagge des Staates Israel zu setzen.

„Die grauenhaften Nachrichten und Bilder aus Israel bestürzen und schockieren uns alle. Wir setzten Flagge als Zeichen der Solidarität mit den israelischen Bürgerinnen und Bürgern, die aktuell schreckliche Gewalttaten erleben“, sagt Christian Pegel.

„Die systematische Ermordung von Millionen Juden ist leider fest mit unserer deutschen Geschichte verbunden. Als Landesregierung stellen wir uns an die Seite unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, damit die terroristische Gruppe Hamas mit ihrem Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten, keinen Erfolg hat.“

Das Hissen der israelischen Flagge ist an den Dienststellen des Landes sowie den Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, gestattet.

Es ist in der nachstehenden Reihenfolge zu beflaggen: Europaflagge – israelische Flagge – Bundesflagge. Dabei ist darauf zu achten, dass die Flaggen von rechts nach links in der genannten Reihenfolge gesetzt werden.

Es steht den Dienststellen darüber hinaus frei, zusätzlich zu den vorbenannten Flaggen, die Landesdienstflagge bzw. im Falle der Kommunen die Landesflagge sowie eigene Flaggen zu hissen.

Neue Fahrradstraße in Gagern

Meyer: Attraktive Ergänzung für Radtouristen auf der Insel Rügen

Insel Rügen – In der Gemeinde Kluis auf der Insel Rügen (Landkreis Vorpommern-Rügen) soll eine Fahrradstraße zwischen den Ortsteilen Gagern und Gagern Ausbau neu gebaut werden. „Der neue Radweg ist eine kluge Ergänzung für die Radtouristen auf der Insel Rügen.

Es gelingt ein Lückenschluss der überregionalen Radwegstrecken. Das Wirtschafts- und Tourismusministerium unterstützt das Vorhaben, um die touristische Infrastruktur weiter zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Tourismusminister Meyer übergab am Freitag (06.10.) vor Ort einen Fördermittelbescheid.

Die Gemeinde Kluis hat fünf Ortsteile; Gagern ist der Hauptort in zentraler Lage. Die vorgesehene Fahrradstraße beginnt am Rand des Ortes Gagern und erschließt nach Fertigstellung die Stadt Bergen sowie West-Rügen, Hiddensee und Wittow.

„In den Ortsteilen der Gemeinde gibt es knapp 20 gewerblich-touristische Unternehmen. Die neue Fahrradstraße kann dazu beitragen, dass die Betriebe von einer höheren Zahl der Urlaubenden profitiert. Das stärkt langfristig die Wirtschaftskraft und sichert Arbeitsplätze“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 944.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 755.000 Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen neun Radfernwege mit etwa 2.300 Kilometern Länge sowie 21 Rundrouten zwischen 100 und 400 Kilometern Länge zur Verfügung. Insgesamt können die Radfahrer im Nordosten rund 5.100 Kilometer touristisch ausgeschilderte Radrouten und 1.900 Kilometer straßenbegleitende Radwege des überörtlichen Verkehrs nutzen.

Merkelstraße in Sassnitz wird erneuert

Meyer: Wichtige Hauptverkehrsstraße für die Stadt – mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmende nötig

Insel Rügen – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Donnerstag (05.10.) einen Zuwendungsbescheid an die Stadt Sassnitz übergeben für den zweiten Bauabschnitt zur grundhaften Erneuerung der Merkelstraße.

„Die Merkelstraße ist eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen in Sassnitz und gleichzeitig eine wichtige Entlastungsstraße für die vielbefahrene Bundesstraße B96. Infolge der hohen Verkehrsbelastung ist die Fahrbahndecke uneben und stark verschlissen. Das soll jetzt verbessert werden, um mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Merkelstraße verbindet die Kreuzung B96/Landesstraße L29 in Lancken über die Dorfstraße – Rügener Ring – Merkelstraße mit dem Kreisverkehr B96/Bahnhofstraße. Die Fahrbahndecke besteht derzeit aus unterschiedlichsten Materialien, ist uneben und für Radfahrende nicht verkehrssicher. Jetzt ist vorgesehen, die Straße auf einer Breite von sieben Metern auszubauen und straßenbegleitende Gehwege anzulegen.

Der Radverkehr wird künftig auf der Straße mittels markierter Radfahrstreifen geführt. Zudem werden die Versorgungsleitungen erneuert. Die Baumaßnahmen sollen im vierten Quartal 2024 abgeschlossen sein. „Um die Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden des Landes zu verbessern, unterstützen wir die Kommunen bei der Erhaltung und dem Ausbau der Infrastruktur“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der kommunalen Straßenbau-Förderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V) in Höhe von rund 1,21 Millionen Euro.

Drei neue Tourismusorte für M-V

Bollewick – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat am  04.10.2023 offiziell die Anerkennung als Tourismusort an die Gemeinde Grabowhöfe sowie an die Städte Burg Stargard und Teterow verliehen.

„Die Auszeichnung Tourismusort steht für die vielen touristischen Attraktionen in den Städten und Gemeinden in unserem Land, die die touristische Entwicklung gemeinschaftlich und partnerschaftlich vorantreiben. Mit der Anerkennung haben die Kommunen die Möglichkeit, eine Kurabgabe einzuführen und diese für die Finanzierung sowie Verbesserung der touristischen Infrastruktur im Sinne der Gäste zu nutzen“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Bollewick.

Überblick zu den ausgezeichneten Tourismusorten

Burg Stargard

Die Kleinstadt ist von sieben Bergen umgeben, welche auf dem „Sieben-Berge-Rundweg“ erkundet werden können. Zu den markanten Erhebungen in der Stadt zählen der 90 Meter hohe Burgberg, der 89 Meter hohe Galgenberg und der 86 Meter hohe Klüschenberg. Außerdem befindet sich in Burg Stargard einer der nördlichsten Weinberge Norddeutschlands.

Der Tourismus spielt für die Stadt Burg Stargard, aber auch für die amtsangehörigen Gemeinden eine sehr wichtige Rolle. „Durch überregional bedeutsame Einrichtungen wie die Burganlage haben sich viele touristische Einrichtungen etabliert und ermöglichen privaten Anbieterinnen und Anbietern wirtschaftlich zu wachsen“, sagte Reinhard Meyer.

Grabowhöfe

Die Gemeinde Grabowhöfe liegt im Norden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Einige Ortsteile liegen im Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See.

Die Gäste schätzen besonders die idyllische und einmalige Natur sowie den Tiererlebnispark, der ständig sein Angebot erweitert und immer wieder neue Sehenswürdigkeiten bietet.

„Der Tiererlebnispark zieht jährlich tausende Tagesbesucher in die Gemeinde. Die unmittelbare Nähe zum Heilbad Waren (Müritz) und dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide ist ebenfalls nennenswert und bestimmt den Tourismus in Grabowhöfe“, sagte Meyer.

Auch die mittelalterliche Burganlage in Louisenfeld mit dem Burghügel und dem Wall sowie den noch sichtbaren Wassergräben zieht Besucher an. Ein weiteres Highlight ist der Flugplatz Waren/Vielist, der über das ganze Jahr verschiedene Events wie Gleitschirmflüge sowie Segelflüge anbietet und auf dem der Müritz-Pokal im Modellfliegen ausgetragen wird.

Teterow

Der Naturpark Mecklenburgische Schweiz und der Kummerower See sowie mehrere Naturschutzgebiete im Territorium der Stadt zeugen von einer landschaftlich bevorzugten Lage. Gepaart mit einem guten Mix an Beherbergungsangeboten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, vielfältiger Gastronomie und einem vorbildlich sanierten Stadtkern ist dies für viele Übernachtungsgäste wesentliches Kriterium bei der Urlaubsentscheidung.

Darüber hinaus macht die zentrale Lage zwischen den touristischen Ballungszentren Hansestadt Rostock/Mecklenburgische Ostseeküste und Waren (Müritz)/Mecklenburgische Seenplatte den Ort zu einem interessanten Ziel für Tagesgäste. Der Bergring – Europas schönste Grasrennbahn – ist seit fast 100 Jahren prägend für die Stadt und lockt jährlich tausende Motorsportbegeisterte nach Teterow. Mit dem Bau der Bergring-Arena (2002) in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ring wurden die Voraussetzungen für die Etablierung Teterows als Austragungsort der Speedway-Weltmeisterschaft geschaffen.

„Seit Beginn der 1990er Jahre wurde in der Bergringstadt Teterow stetig und gezielt in den Aufbau und die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur investiert. Damit ist es gelungen, den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig in der Stadt zu etablieren, was sich gleichzeitig positiv auf die Attraktivität Teterows als Wohn- und Lebensort auswirkt“, sagte Meyer.

Touristische Modellregionen

Meyer: Zahlreiche Erkenntnisse für die weitere Entwicklung des Tourismus in M-V

Bollewick – In Bollewick wurden am 04.10.2023 die Evaluationsergebnisse aus den fünf touristischen Modellregionen (Fischland-Darß-Zingst, Insel Usedom mit der Stadt Wolgast, Mecklenburgische Seenplatte, Hansestadt Rostock mit Güstrow, Teterow und Schwaan, Ostseebad Kühlungsborn und weitere acht Gemeinden) vorgestellt.

„Nach drei Jahren intensiver Arbeit ziehen wir heute Bilanz, wie der Modellregionenprozess die Entwicklung des Tourismus in M-V beeinflusst hat und welche Erkenntnisse für das Tourismusland MV vorliegen. Die fünf Modellregionen haben drei Jahre lang intensiv und sehr engagiert gearbeitet. Durch die intensive Arbeit wurden wichtige und notwendige Prozesse wie zum Beispiel GästeCards für unser Land in Gang gesetzt.

Diese Prozesse gilt es fortzuführen und auf das gesamte Land auszuweiten. Landesseitig werden wir diese Entwicklungen durch die Einführung eines Tourismusgesetzes unterstützen und ganz praktisch durch die Arbeit mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern sowie mit den vielen Städten und Gemeinden weiter begleiten und vor allem weiter voranbringen“, sagte Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer zur Begrüßung.

Die Aufgabe der Modellregionen bestand darin, Lösungen für die in der Landestourismuskonzeption verankerten Schlüsselmaßnahmen in der Praxis zu erproben, um daraus Rückschlüsse für die weitere Umsetzung zu generieren. Dazu zählten zum Beispiel die Neuaufstellung der Organisation und Finanzierung des Tourismus, die Stärkung des Bewusstseins und der Akzeptanz für den Tourismus, die Verbesserung der Infrastruktur und Mobilität in touristisch stark frequentierten Orten sowie das Vorantreiben von Innovationen und Qualität in den Regionen. Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche und den touristischen Arbeitsmarkt.

Wichtigste Ergebnisse und Erkenntnisse

Insel Usedom

Die Insel Usedom (außer Lütow) mit der Stadt Wolgast (insgesamt 24 Gemeinden) ist jetzt eine anerkannte Tourismusregion. In diesem Zusammenhang wurde das Satzungsrecht harmonisiert und eine gemeinsame Kurabgabe kalkuliert mit der gegenseitigen Anerkennung ohne Ausgleichszahlungen. Im April 2023 wurde die Usedom Card eingeführt.

Rostock

In Rostock wurde die Kurabgabe auf alle Ortsteile der Hansestadt ausgedehnt und mit einem großen Mehrwert für die Gäste verbunden: seit 01. September 2023 können die Übernachtungsgäste Bus und Bahn im gesamten Gültigkeitsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow (außer den Fähren) mit ihrer Gästekarte nutzen.

Güstrow, Teterow und Schwaan sind anerkannte Tourismusorte.

Mecklenburgische Seenplatte

In der Mecklenburgischen Seenplatte wurde die Gemeinde Kargow in MÜRITZrundum integriert. In einer Pilotphase wird die touristischen Mobilität durch den „Malchow-Shuttle“ mit Beteiligung der Inselstadt Malchow und der Gemeinde Göhren-Lebbin getestet. Weitere Erweiterungen, auch unter Beteiligung des Schienenverkehrs, sind für 2024 in der Vorbereitung. Mehrere Orte wurden als Tourismusorte anerkannt, einige haben bereits Kurabgabe eingeführt.

Ostseebad Kühlungsborn

In der Region Ostseebad Kühlungsborn mit acht weiteren Gemeinden wurden die fünf Gemeinden ohne Prädikat als Tourismusorte anerkannt. Der KÜSTEN GUIDE als digitaler Reiseführer des Ostseebades Kühlungsborn wurde auf die teilnehmenden Gemeinden erweitert und die KÜSTEN Karte als gemeinsame Kur-/Gästekarte mit einheitlichem Kurkartenvordruck für die Region eingeführt. Die Gästekarte wird gegenseitig anerkannt ohne Ausgleichszahlungen.

Fischland-Darß-Zingst

Auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst wurde im Januar 2023 die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst eingeführt. Sie ersetzt die Kurkarte in den 10 Gemeinden und bietet den Gästen Rabatte bei 32 Partnern. Auf der Grundlage eines interkommunalen Vertrages werden die Kur- und Gästekarten in den 10 Gemeinden gegenseitig anerkannt.

In Zusammenhang mit diesen Ergebnissen wurden in allen Regionen verschiedene technische Systeme eingeführt (z. B. Meldescheinsysteme, digitale Infosysteme).

Grundlegende Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit sind eine zentrale Koordination, eine offene Kommunikation, ein stetiger Dialog, Verträge und Verbindlichkeit, der Wille zur Zusammenarbeit, das Zurückstellen von Einzelinteressen und ein gewisser Mut für neue Wege.

Begonnene Prozesse in den Modellregionen sind langfristige Projekte und mit Ende der Förderung der Modellregionen nicht automatisch beendet. Diese Entwicklungen sollen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Hierbei geht es zum Beispiel um die Erweiterung und Weiterentwicklung der GästeCards, die ÖPNV-Einbindung oder die digitalen Reiseführer.

„Die köstlich frischen Seeluftbäder von Putbus“

Buch beschreibt, warum sich Otto von Bismarck auf Rügen am besten kurieren lassen konnte

André Farin

André Farin

Insel Rügen – Otto von Bismarck, Lichtgestalt des 19. Jahrhunderts, reiht sich ein in die unendlich lange Gästeliste der Insel Rügen. In seinem Buch „Bismarck auf Rügen“ beleuchtet Lehrer und Autor André Farin die Besuche des preußischen Staatsmannes näher.

In einer inhaltlich überarbeiteten und mit zahlreichen historischen Aufnahmen versehenen Neuauflage untersucht er die Umstände und den Verlauf der Besuche, ordnet sie zeitlich ein und stellt damalige Netzwerke vor.

Bismarck weilte nachweislich dreimal auf der Insel Rügen. Die beiden ersten Aufenthalte von 1838 und 1854 waren nur Tagesreisen, um den Fürsten zu Putbus und seine junge Residenz kennen zu lernen bzw. den preußischen König in der Krimkrise zu beraten.

Die dritte Reise nach Rügen im Herbst 1866 war zuerst als kurzer Ostseeaufenthalt gedacht, um sich wie gewohnt von den Strapazen des Berliner Alltags zu erholen. Daraus wurden aber mehrere Wochen, da Bismarck so sehr erkrankte, dass an eine Rückreise in die Hauptstadt nicht zu denken war.

André Farin beschreibt die Putbusser Tage, die Bismarck hier mit seiner Frau Johanna und der Tochter Marie verbrachte. Dabei zeichnet er mithilfe von zahlreichen privaten Briefen und anderen zeitgenössischen Dokumenten den Kurverlauf nach. Er fragt nach den Umständen, die eine Gesundung beschleunigten und schon recht bald Bismarcks Teilnahme an Jagden und kleineren Abendgesellschaften auf Rügen ermöglichten.

Das vorliegende Buch analysiert auf 160 Seiten erstmals in dieser Form den Aufenthalt des Politikers auf Rügen, gibt Einblicke in das damalige Leben auf der Insel und begutachtet die „Kurbedingungen“ für den Grafen.

Dieser lobte seinen Aufenthaltsort und die „köstlich frischen Seeluftbäder von Putbus“.

Der Autor erläutert die historische Bedeutung der „Putbusser Diktate“, die inhaltlich in die Verfassung des Norddeutschen Bundes und der späteren deutschen Reichsverfassung von 1871 einflossen. Dabei geht er auch auf den Mythos vom Entstehen des Verfassungstextes in nur zwei Tagen ein.

Auszüge aus den Tageszeitungen, amüsante Anekdoten und Aussagen von Zeitgenossen bereichern das Buch, das zugleich einen bildhaften Einblick in den Ort Putbus und dessen Umgebung bietet, wo Bismarck die notwendige Entspannung und Anregung für wegweisende persönliche und politische Ideen fand.

 

Angaben zum Buch
Herausgeber: Rügen Edition
ISBN: 978-3-00-076751-7
Preis: 16,50 €
Bestellung und Verkauf in allen Buchhandlungen der Insel Rügen und beim Autor persönlich unter andre.farin@t-online.de oder auf www.andre-farin.de

eTwinning-Preis geht nach Altentreptow

Oldenburg: Herausragendes Beispiel für interkulturelle Zusammenarbeit und Bildung

Altentreptow – Bildungsministerin Simone Oldenburg gratuliert den Schülerinnen und Schülern der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (KGS) Altentreptow zum Deutschen eTwinning-Preis 2023. Mit ihrem Projekt „Where do I come from? Roots and roads to our common history“ haben sie in der Altersgruppe 12 bis 15 Jahre den ersten Platz erreicht.

Ende vergangener Woche ist ihnen in Berlin die Auszeichnung verliehen worden. Mit dem eTwinning-Preis zeichnet der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz einmal im Jahr beispielhafte Onlineprojekte aus, die zeigen, wie die Zusammenarbeit zwischen Schulen in Europa gelingen kann.

„Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern herzlich zu dieser Auszeichnung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das ERASMUS+-Projekt ist ein herausragendes Beispiel für interkulturelle Zusammenarbeit und Bildung. Besonders beeindruckt hat mich, dass viele Schülerinnen und Schüler in durchgängigem Kontakt mit ihren Partnerklassen standen, sodass sich sogar Freundschaften entwickeln konnten. Ich bedanke mich bei der projektkoordinierenden Lehrkraft Belinda Noetzel für ihre innovative Herangehensweise an die pädagogische Arbeit“, so die Ministerin.

In dem dreijährigen Projekt „Where do I come from? – Roots and roads to our common history (Erasmus+ project 2020-2023)“ haben sich die Altentreptower Schülerinnen und Schüler mit ihren Partnerschulen in Griechenland, Polen und Spanien mit dem gemeinsamen europäischen Erbe beschäftigt.

Die facettenreichen Themen haben die Schülerinnen und Schüler während Treffen vor Ort miteinander erörtert und anschließend in den TwinSpace überführt. Darüber hinaus pflegten die Projektgruppen zur Dokumentation eine gemeinsame Webseite. Zwischen den Treffen gab es einen Austausch über Videokonferenzen und über Social Media.

„Besonders positiv ist herauszustellen, dass die Lehrkräfte es geschafft haben, die Schülergruppen in ständigem Kontakt zu halten. So haben sie beispielsweise virtuelle Räume eingerichtet, in denen sich die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Interessen austauschen konnten.

Außerdem erstellten sie in gemischt-nationalen Gruppen Präsentationen, die dann allen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt wurden. Die Lehrkräfte haben es hier in hervorragender Weise verstanden, eTwinning und eine Erasmus+-Partnerschaft erfolgreich zu vereinen und die Vorteile beider Programme gewinnbringend für die Projektarbeit zu nutzen“, heißt es in der Begründung der Jury.

„Die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler zeigen, wie gewinnbringend sie diese internationale Kooperation für sich eingeschätzt haben und dass sie eine offenere Einstellung gegenüber anderen Kulturen entwickelt haben“, betonte Oldenburg.

„Derartige Projekte leisten einen wichtigen Beitrag dazu, das Verständnis junger Menschen für die Vielfalt sowie den Reichtum unserer europäischen Kultur zu vertiefen und sie auf diesem Wege auf eine globalisierte Welt vorzubereiten“, erklärte die Ministerin.

Das Programm „Erasmus und Du = Europa“ verbindet 30 Länder und über tausend Schulen. Themen sind Inklusion und Vielfalt, Demokratie und Teilhabe, Green Erasmus und Nachhaltigkeit sowie Medienkompetenz und digitale Bildung.

Schwerin investiert verstärkt in neue Hortplätze

Versorgung mit Krippen- und Kitaplätzen bedarfsgerecht gesichert

Schwerin – Der Ausbau der Betreuungskapazitäten in Krippe, Kita und Hort hat in der Landeshauptstadt Schwerin in der Zeit von 2017 bis 2022 für 1300 zusätzliche Betreuungsplätze gesorgt. Rund 100 Millionen Euro wurden in Schulbau- und Kitabauten investiert.

„Durch dieses Investitionsprogramm kann in Schwerin der Rechtsanspruch auf Betreuung in Krippe und Kita zu 100 Prozent erfüllt werden. Gleichzeitig hat sich das Betreuungssystem als so leistungsfähig erwiesen, dass in Schwerin auch zusätzliche Bedarfe für alle Kinder erfüllt werden“, schätzt die zuständige Dezernentin für Jugend und Soziales Martina Trauth ein.

In der neuen Planungsperiode der städtischen Kitabedarfsplanung von 2023 bis 2025, die heute erstmals im Hauptausschuss der Stadtvertretung beraten wird, verschieben sich die Prioritäten und Bedarfe in den Betreuungsarten. Insbesondere der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf ganztätige Förderung im Grundschulalter geht mit Kapazitätserweiterungen im Hortbereich einher, während in Krippe und Kita mittelfristig ein Überangebot an Plätzen prognostiziert wird.

„Die Hortbetreuung muss im gesamten Stadtgebiet ausgeweitet werden, um bis 2030 für alle Kinder bis zur vierten Klasse Hortplätze zur Verfügung stellen zu können“, sagt Manuela Gabriel, die den Fachdienst Bildung und Sport leitet.

  • So ist u.a. die Schaffung von 154 Hortplätzen an der Neumühler Schule durch den Träger der Neumühler Schule geplant.
  • Der Neubau des Hortes an der John-Brinckman-Schule (Benjamin Blümchen) in der Weststadt geht mit einer Kapazitätserweiterung auf 352 Betreuungsplätze einher.
  • Auch an der Grundschule Mueßer Berg werden mit dem Hortneubau (Future Kids) zusätzliche Plätze geschaffen, insgesamt können dort dann 308 Hortkinder betreut werden.
  • Ab 2026 will das Pädagogium einen neuen Hort bauen.
  • Im Kitabereich erfolgen Investitionen überwiegend in den Bestand: So sind für die Kita „Nandolino“ (Paulsstadt), die Kita „Feldstadtmäuse“ sowie die Kita „Mosaik“ (Großer Dreesch) und die Kita „Matthias Claudius“ (Schelfstadt) Ersatzneubauten geplant.

Die Zahl der Kinder, die in Schwerin in Krippe, Kita und Hort betreut werden, hat sich von rund 5900 Kindern im Jahr 2017 auf rund 7200 Kinder im Jahr 2022 erhöht. Bis 2024 erwartet die Stadt vor allem in den Plaungsregionen Ost mit den Stadtteilen Neu Zippendorf und Museßer Holz, Süd mit den Stadtteilen Großer Dreesch und Krebsförden und Mitte/West mit der Pauls- und Feldstadt noch wachsende Betreuungszahlen in krippe und Kita.

„Während der Betreuungsbedarf seit 2015 trotz abnehmender Geburtenzahlen durch den starken Zuzug weiter gestiegen ist, erwarten wir künftig, dass der Geburtenrückgang wieder einen stärkeren Einfluss auf die Ausgestaltung der Betreuungslandschaft in Schwerin haben wird“, sagt Manuela Gabriel.

„Gleichzeitig steigen die inhaltlichen Anforderungen in der frühkindlichen Bildung, wenn Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, Sprachkenntnissen und kulturellen Prägungen betreut werden.“