Informationen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Lehrkräfte aus dem Ausland haben verschiedene Möglichkeiten, um an unseren Schulen zu arbeiten

Schwerin – Ausländische Lehrkräfte, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, können sich am 6. November 2024 digital über Wege in den Schuldienst informieren. Nachdem die erste Veranstaltung im Frühjahr stark nachgefragt war, beantworten Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums erneut Fragen zu erforderlichen Sprachkenntnissen, zum Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie zu möglichen Qualifikationswegen beim Seiteneinstieg.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um auch ausländische Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Für gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir informieren die Interessentinnen und Interessenten auch über den Weg als Lehrkraft im Seiteneinstieg.“

Die Einstellung über den Weg „Lehrkraft im Seiteneinstieg“ erfolgt auch für ausländische Lehrkräfte das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten umfasst. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Für den Seiteneinstieg können sich Interessierte online über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Bei ihrer Bewerbung müssen ausländische Lehrkräfte insbesondere auf zwei Dinge achten:

  • Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, an Sprachprüfungen teilzunehmen. Die Kosten für die Prüfungen werden vom Bildungsministerium übernommen. Auch für bereits abgelegte Sprachprüfungen gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Die Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen müssen von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden (justiz-dolmetscher.de). Eine Kopie der Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sind mit der Bewerbung einzureichen.

Die digitale Informationsveranstaltung für ausländische Lehrkräfte findet am Mittwoch, 6. November 2024, von 16:30 bis 18:00 Uhr per Webex statt. Anmeldung unter: www.lehrer-in-mv.de/veranstaltungen.

Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.

Dauer der Asylverfahren gesunken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Unterstützung der Gerichtsbarkeit auf gutem Weg: „Alle neuen Stellen sind besetzt.“

Schwerin – „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt und werde es auch weiterhin, dass Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status bekommen.

Zügigere Verfahren sind hauptsächlich durch eine Personalverstärkung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erreichen. Daher sind die zwei Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit fünf neuen Stellen verstärkt worden. Diese Stellen sind mit dem 1. Oktober 2024 auch besetzt.

Schon jetzt ist erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte die Verfahren zügig entscheiden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt vor der Strategiekonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Zahl der Asylverfahren ist in den vergangenen Jahren konstant gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der Eingänge an Hauptverfahren in Asylsachen mit 1.240 um 122 Verfahren höher als im gesamten Jahr 2021. Auch die Zahl der Eingänge der Eilverfahren in Asylsachen ist gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2024 waren es 355 Verfahren, im gesamten Jahr 2021 waren es nur 14 Asyl-Eilverfahren an den Verwaltungsgerichten mehr.

Unsere Maßnahmen zeigen erste Ergebnisse. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Hauptverfahren bei 15,6 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 lag sie im Schnitt bei 12,2 Monaten. Bei Eilverfahren lag die Verfahrensdauer 2021 im Schnitt bei 2,5 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 waren es 1,6 Monate.

Mit der personellen Verstärkung der Verwaltungsgerichte schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass der Berg an Verfahren trotz steigender Eingänge weiter abgebaut werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Weitere Maßnahmen, die es den Verwaltungsgerichten möglich machen sollen, in Asylsachen zügiger zu entscheiden, sind in der Pipeline. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten zu prüfen, ob § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so geändert werden kann, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Ebenso soll geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert werden sollte, denn die Regelung, mit der die Flexibilisierung der Kammerbesetzung ermöglicht wird, läuft am 31.12.2025 aus. Schließlich sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet.

In einem Eckpunktepapier zur geplanten Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat das Bundesjustizministerium zwei dieser Vorschläge aufgegriffen, so dass insoweit gute Chancen für eine Realisierung bestehen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Lernangebote für geflüchtete Schulkinder

Oldenburg: Im gemeinsamen Unterricht, in Vorklassen und in Berufsvorbereitungsjahren gelingt die Förderung des Spracherwerbs

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben zum Ende des vergangenen Schuljahres 7.474 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit einem Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache die Schulen besucht. Fast 90 Prozent von ihnen, nämlich 6.533 Schülerinnen und Schüler, die bereits über solide Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, lernen im gemeinsamen Unterricht.

In den Vorklassen werden weitere 1.939 Schülerinnen und Schüler konzentriert im Spracherwerb so intensiv gefördert, dass sie nach erfolgreicher Feststellungsprüfung in den gemeinsamen Unterricht wechseln können. Die Berufsvorbereitungsklassen an beruflichen Schulen besuchen 941 Schülerinnen und Schüler.

„Die große Zahl an geflüchteten Schülerinnen und Schülern stellt Land, Kommunen und Schulen seit mehr als zwei Jahren vor große Aufgaben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Insgesamt verzeichnen wir eine leichten Rückgang, weil sich im Juli 100 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache weniger an den Schulen befanden als im Monat zuvor. Mit den unterschiedlichen Angeboten haben wir ein gutes System geschaffen, das den Spracherwerb so fördert, wie es für die einzelnen Kinder und Jugendlichen notwendig ist, damit eine Integration erfolgreich gelingt.

Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für Verständigung. Sobald diese Grundlagen bei jenen Kindern und Jugendlichen gelegt sind, die noch über keine bzw. über sehr geringe Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, wechseln diese Schülerinnen und Schüler in den gemeinsamen Unterricht der jeweiligen Schulart. So verzeichnen wir allein im zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres einen Wechsel von über 600 Schülerinnen und Schüler aus dem Unterricht der Vorklassen“, erläuterte Oldenburg.

Der Übergang in den gemeinsamen Unterricht erfolgt flexibel, je nach Stand des Spracherwerbs. So kann der Unterricht zunächst teilweise in einzelnen Fächern oder auch sofort vollständig im gemeinsamen Unterricht erfolgen. Somit unterscheidet sich das System nicht von anderen Lerngruppen im Grundschulbereich – wie der flexiblen Schuleingangsphase oder den inklusiven Lerngruppen. Schülerinnen und Schüler, die zunächst noch alphabetisiert werden müssen, benötigen in der Regel eine längere Verweildauer.

„Insbesondere für Kinder, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind und nun hier in Mecklenburg-Vorpommern Fuß fassen, sind die Vorklassen ein guter erster Schritt“, unterstrich auch die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael. „Einige von ihnen hatten durch ihre Fluchterfahrung nicht die Möglichkeit, Lesen und Schreiben zu lernen. Sie benötigen eine engmaschigere Betreuung, wie sie nur die Vorklassen gewährleisten können“, erklärte Michael. Zudem seien einige Kinder und Jugendliche von ihren Fluchterlebnissen traumatisiert.

Für sie werde die Vorklasse mit einem sanfteren Schuleinstieg und reduzierten Präsenzstunden zu einem sicheren Hafen, an dem sie in Ruhe ankommen können, so die Landesintegrationsbeauftragte weiter.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern gemäß der Bildungskonzeption beschult. Die Schulaufnahme für diese Schülerinnen und Schüler, die neu in die Schule aufgenommen werden, geschieht entweder im gemeinsamen Unterricht oder in den Vorklassen.

An 85 von 561 allgemein bildenden Schulen sind Vorklassen eingerichtet, in denen sich die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache auf den Spracherwerb konzentrieren können. Darüber hinaus werden die Kinder und Jugendlichen aber auch auf das Leben und den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereitet. An welchen Standorten Vorklassen eingerichtet werden, entscheiden die kommunalen Träger der Schulentwicklungsplanung.

Die Hochschule Neubrandenburg bildet derzeit Coaches aus, die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und ihren Familien den Einstieg in das deutsche Gesellschaftssystem und damit auch in das Schulsystem erleichtern bzw. ermöglichen. Die Coaches haben in der Regel gleichfalls eine Migrationsgeschichte. Sie werden in Schulen vor Ort tätig sein, aber auch als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache fungieren.

Land erteilt Auftrag für Bezahlkarte

Land hat Zuschlag zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erteilt. Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen.

„Den Zuschlag hat das niederländische Unternehmen ‚Yoursafe‘ erhalten. Das Zahlungsprodukt der Firma erfüllt unsere Anforderungen zur Einführung, Realisierung und Weiterentwicklung eines Bezahlkartensystems für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Nun werden unsere Fachkolleginnen und –kollegen mit der Firma die konkreten Umsetzungs- und Einführungsschritte für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern besprechen und den Zeitplan festzurren.

Nach jetzigem Zeitplan können innerhalb der nächsten zwölf Wochen die ersten Debit-Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgehändigt werden. Damit sind wir voll in unserem Anfang des Jahres bekannt gegebenen Zeitplan. Damit können wir aber insbesondere den immensen Arbeitsaufwand der monatlichen Bargeldauszahlungen in unserer eigenen Erstaufnahmeeinrichtung und folgend auch in den Ausländerbehörden und Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte deutlich reduzieren.“

Im Januar dieses Jahres hatte das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung den Auftrag europaweit ausgeschrieben.Mecklenburg-Vorpommern strebte eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein.

„Wir als Land haben frühzeitig signalisiert, dass das in Hamburg im Rahmen eines Pilotverfahrens geübte Prozedere, dass Erwachsene, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen mit bereitgestellter Unterkunft, ärztlicher Versorgung sowie Verpflegungsangebot aufhalten, maximal 50 Euro im Monat in bar erhalten können, sorgsam beobachtet und ernsthaft auch für unser Land in Betracht gezogen wird. Und nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist auch genau dieses Pilotvorhaben bundesweiter Maßstab, an den auch wir uns halten werden“, so der Minister.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern unser Vergabeverfahren selbst durchgeführt, weil uns wichtig war und ist, die Belange der kommunalen Ebene, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zu berücksichtigen. Die bundesweit verbindlich vereinbarten Inhalte und Bedingungen für Bezahlkarten waren selbstverständlich auch Grundlage der Ausschreibung für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.“

Zunächst werde die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingeführt. Danach soll die Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. „Mit der Einführung der Bezahlkarte werden die monatlich stattfindenden Bargeldauszahlungen für tausende leistungsberechtigte Asylbegehrende und Flüchtlinge sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch das im Jahr 2024 absolut und in allen Lebensbereichen übliche unbare Auszahlen dieser Leistungen auf die Bezahlkarte mit wesentlich weniger Personal- und Zeitaufwand umgesetzt werden können“, so Christian Pegel.

Der Innenminister zeigt sich in diesem Zusammenhang erneut dankbar für die Einigung der Ampelkoalition, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit mit Rechtssicherheit einführen zu können.

„Die Gesetzesänderung, neben Geld- und Sachleistungen auch ausdrücklich die Bezahlkarte als Option zu benennen, hat für die Länder Rechtssicherheit geschaffen, um die bisherigen Bargeldzahlungen durch die Bezahlkarte zu ersetzen. Gleichzeitig wird weiterhin – auch das ist bundesweit geeint – den Leistungsempfängerinnen und –empfängern die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil der monatlichen Leistungen in Form von Bargeld abzuheben.“

Interkulturelle Woche

Integrationsbeauftragte sieht Interkulturelle Woche als Chance für Begegnungen und Austausch

Schwerin – „Neue Räume“ lautet das diesjährige Motto der Interkulturellen Woche (IKW), die mit zahlreichen Veranstaltungen Ende September im gesamten Bundesgebiet stattfindet. Die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, hofft auf eine rege Beteiligung auch in Mecklenburg-Vorpommern und ruft Kommunen, Verbände, Initiativen und Privatpersonen auf, sich zu engagieren und Zeichen für Vielfalt und Toleranz zu setzen.

„Die Interkulturelle Woche bietet die Gelegenheit für Einheimische und Zugewanderte, sich besser kennenzulernen, über soziale, ökologische und ökonomische Themen der Vielfaltsgesellschaft zu diskutieren und gemeinsam zu feiern“, betont Michael. „Begegnungen fördern ein besseres Miteinander.“ Dies sei angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen und fremdenfeindlicher Haltungen wichtiger denn je.

Michael: „Wir brauchen eine starke Zivilgesellschaft. Die Interkulturelle Woche ist eine sehr gute Gelegenheit, sich für Menschlichkeit, Respekt und Teilhabe zu engagieren.“

Die Möglichkeiten für eine Teilnahme seien laut Michael vielseitig. „Es können zum Beispiel Konzerte, Ausstellungen oder Lesungen organisiert werden“, erklärt die Integrationsbeauftragte.

Im Mittelpunkt der IKW soll das Zusammenkommen und der Austausch zwischen Menschen mit unterschiedlichen Kulturen und Biografien stehen. „Im Zuge der Interkulturellen Woche bieten sich viele Gelegenheiten, ins Gespräch zu kommen und mehr über die Mitmenschen zu erfahren“, hebt Michael hervor. Die Aktionen sollen Freude bringen und neugierig machen.

Die Eintragung von Veranstaltungen zur IKW ist auf der Webseite https://www.interkulturellewoche.de/ möglich. Die Integrationsbeauftragte weist darauf hin, dass Termine, die sich dem Thema Integration, Migration und Teilhabe widmen, auch außerhalb des offiziellen Aktionszeitraums stattfinden können.

Die offizielle bundesweite Auftaktveranstaltung der IKW findet am 21. September in Saarbrücken statt. Geplant sind ein ökumenischer Gottesdienst und ein buntes Bühnenprogramm. Auftakt in Mecklenburg-Vorpommern ist am 22. September in der Hansestadt Stralsund.

Die IKW ist eine Initiative der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie. Sie wird von Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Integrationsbeauftragten und -beiräten, Migrantenorganisationen sowie Initiativgruppen unterstützt und mitgetragen.

Begegnungszentrum verbindet Kulturen

Neustrelitz – Seit 2017 bringt das interkulturelle Begegnungszentrum Jisr (arabisch für „Brücke“) Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte in Neustrelitz zusammen. Sozialministerin Stefanie Drese besuchte das Team dort heute im Rahmen ihrer Sommertour und lobte insbesondere das besonders eng verknüpfte Hilfs- und Unterstützungsnetzwerk in der Stadt.

„Das Begegnungszentrum der Diakonie ist in Neustrelitz in das Haus Borwin eingebettet, das auch Angebote wie das Jugendzentrum Blue Box, eine psychologische Beratung, ambulante Hilfen zur Erziehung und die Tagesbegegnungsstätte Boot beinhaltet“, erklärte die Ministerin. Das sorge für einen niedrigschwelligen Zugang zu zahlreichen sozialen Leistungen im Haus.

„Zugleich ist diese besondere Konstellation aber auch ein entscheidender Schlüssel für ungezwungene Kontakte zwischen Zugezogenen und Einheimischen“, unterstrich Drese. Im Begegnungszentrum kommen mittlerweile regelmäßig zwischen 60 und 90 Familien mit und ohne Einwanderungsgeschichte zusammen.

Ihnen werden neben Unterstützungsangeboten zum Erlernen der deutschen Sprache auch eine Migrationsberatung in Kooperation mit der AWO Neubrandenburg, ein Familientreff und eine Vielzahl an Freizeitangeboten für alle Altersgruppen angeboten. Eine durch Landesmittel geförderte Migrationshelferin arbeitet zudem eng mit den Mitarbeitenden der Begegnungsstätte zusammen und unterstützt Migrantinnen und Migranten bei der Vermittlung an passende Beratungs- und Hilfsangebote.

„Damit ist das interkulturelle Begegnungszentrum Jisr ein tolles Beispiel dafür, wie es gelingen kann, im wahrsten Sinne das Wortes „Brücken zu bauen“ und ein lebendiges, interkulturelles Angebot unter einem Dach zu vereinen“, summierte Drese.

Die Ukraine braucht Unterstützung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute von ihrer Reise als Bundesratspräsidentin in die Ukraine zurückgekehrt. In Kiew führte Schwesig Gespräche unter anderem mit dem Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj, Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk, Premierminister Denys Schmyhal und der Oberbürgermeister der Stadt Kiew Vitaly Klitschko. Außerdem besuchte sie die Partnerregion des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Region Tschernihiw im Norden der Ukraine.

„Das war ein sehr bewegender Besuch. Das Land ist brutal angegriffen worden. Und diese Angriffe richten sich auch gegen die Zivilbevölkerung. Davon habe ich mir vor Ort ein eigenes Bild gemacht. Ich habe ein vom Krieg geprägtes Land gesehen, aber auch den festen Willen der Ukrainerinnen und Ukrainer, ihr Land zu verteidigen und neu aufzubauen. Die Ukraine will als demokratisches Land Mitglied der Europäischen Union werden. Das verdient Anerkennung und Unterstützung“, sagte die Ministerpräsidentin nach ihrer Rückkehr.

„Ich habe in all meinen Gesprächen viel Dankbarkeit für die deutsche Unterstützung erfahren, auch für die Unterstützung unseres Bundeslandes. Die ist auch dringend erforderlich. Es ist wichtig, dass wir weiter an der Seite der Ukraine stehen. Mecklenburg-Vorpommern will auf regionaler Ebene mit der Partnerschaft zu Tschernihiw seinen Beitrag dazu leisten.“

15 Jahre MIGRANET M-V

Drese dankt Netzwerk für enormen Beitrag zur Teilhabe von Migrantinnen und Migranten

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte MIGRANET M-V heute zum 15-jährigen Jubiläum. Das Landesnetzwerk der Migrantenselbstorganisationen (MSO) leiste einen enormen Beitrag zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Ministerin anlässlich der Jubiläums-Konferenz in Rostock.

MIGRANET sei zugleich wichtiger Mitgestalter der Einwanderungsgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern und für eine gelingende Integration in den Kommunen und auf Landesebene aktiv, hob Drese hervor.

„Das ist in den gegenwärtig schwierigen Zeiten, in denen Kriege, Konflikte aber auch rassistische Anfeindungen und Angriffe zunehmen, von besonderer Bedeutung für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, so Drese. „Gerade dann, wenn polemische Äußerungen immer häufiger gesellschaftliche Debatten prägen und unsere Demokratie in Frage stellen, ist jedes aufeinander Zugehen, jedes Zeichen von Mitmenschlichkeit und jeder Einsatz für eine starke Demokratie und eine freiheitliche Gesellschaft wichtiger denn je“, unterstrich sie.

Vor diesem Hintergrund sei die Arbeit MIGRANETs, die die migrantische Gesellschaft als wachsenden Teil Mecklenburg-Vorpommerns sichtbar gemacht und seit nunmehr 15 Jahren interkulturelle Begegnungen ermöglicht, zu würdigen. „Gerade für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, das nicht auf eine jahrzehntewährende Zuwanderung zurückblicken kann, ist das eine Pionierarbeit, die einst mit 20 Vereinen startete und nun mehr als 60 Interessenvertretungen unter einem Dach vereint“, verdeutlichte die Ministerin.

Auch die Integrations- und Teilhabepolitik des Landes müsse mit diesen Entwicklungen Schritt halten. „Unser Anliegen ist es, diese von nun an mit einer stärkeren Verbindlichkeit zu gestalten“, erklärte Drese. So sei im März das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz in Kraft getreten. Es sieht unter anderem eine stärkere Mitsprache und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in allen gesellschaftlich relevanten Angelegenheiten vor.

Drese: „Mit eigenen Beiräten für Migration und Integration in den Landkreisen und größeren Gemeinden wollen wir der gewachsenen Vielfalt im Land besser gerecht werden und zugleich die interkulturelle Öffnung vorantreiben. Bei der langen Erarbeitung des Gesetzes haben uns auch MIGRANET und die Mitgliedsvereine mit ihren Erfahrungen und Anregungen unterstützt. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank.“

Einig in der Migrationspolitik

Berlin – Im Anschluss an die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Berlin: „Der Bund und die Länder haben sich Ende letzten Jahres auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket verständigt und auch heute waren wir Ministerpräsidenten uns mit dem Bundeskanzler einig.

Wir wollen Menschen unterstützten, die vor Krieg und Verfolgung flüchten. Wir werden aber nur dann Menschen gut aufnehmen und integrieren können, wenn die irreguläre Migration nach Deutschland eingedämmt wird.

Es ist gut, dass die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge in den ersten Monaten dieses Jahres niedriger ist als im Vorjahr. Das zeigt, dass es richtig war, dieses Maßnahmenpaket konsequent auf allen Ebenen umzusetzen

Ich bin sehr dankbar, dass die Bundesregierung uns zugesagt hat, Personen die schwere Straftaten begehen, und terroristische Gefährder konsequent auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben.

Gerade bei diesem wichtigen Thema ist die Einigkeit zwischen den Ländern und dem Bund parteiübergreifend wichtig. Das erwarten die Menschen von uns. Und deshalb ist es auch richtig, dass wir uns auf eine einheitliche Einführung der Bezahlkarte in Höhe von 50 Euro für jede volljährige Person verständigt haben und dass auch die Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei aufrechterhalten werden.“

Antisemitismus in der migrantischen Gesellschaft

Schwerin – Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe will die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael gemeinsam mit der Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus Mecklenburg-Vorpommern (DIA) über verschiedene Erscheinungsformen des Antisemitismus aufklären und Interventionsstrategien diskutieren.

„Seit dem 7. Oktober 2023 stellt Antisemitismus sich verstärkt als ein gesamtgesellschaftliches Problem dar, welches das demokratische Miteinander gefährdet“, verdeutlicht Michael. „Uns geht es darum, Antisemitismus gerade auch in Teilen der migrantischen Gesellschaft klar zu benennen und zu bekämpfen“, so die Integrationsbeauftragte. Das sei nicht nur eine Herausforderung für staatliche Institutionen, sondern auch für die gesamte Zivilgesellschaft.

Michael: „Je nachdem, um welche Gruppierungen es geht, sind unterschiedliche Hintergründe und Ursachen für Antisemitismus relevant und müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Hierüber wollen wir im Rahmen der Veranstaltung diskutieren und über Hilfs- und Bildungsangebote informieren.“

Dabei soll auch eine Rolle spielen, wie spezifische Phänomenbereiche im Kampf gegen Antisemitismus thematisiert werden können, ohne verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.

Die Veranstaltung findet insgesamt drei Mal statt und richtet sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen: an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, an Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung und Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie an Migranten-Organisationen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Asylverfahren effektiver und schneller machen

Gemeinsamer Antrag von Niedersachsen und M-V auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover

Schwerin – Asylverfahren zügiger und effizienter gestalten: Dieses Ziel haben sich die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz aus Mecklenburg-Vorpommern Jacqueline Bernhardt gemeinsam auf die Fahne geschrieben und einen entsprechenden Beschlussvorschlag auf der diesjährigen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover eingebracht.

Damit wollen die beiden Ministerinnen – gerade in Zeiten steigender Asylanträge – eine deutliche Beschleunigung von Asylverfahren anstoßen. Denn die aktuellen, mintunter langen, Verfahrensdauern belasten nicht nur die Gerichte erheblich. Auch die schutzsuchenden Menschen wünschen sich zügige Gewissheit darüber, ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder das Land wieder verlassen müssen.

Die Niedersächsische Justizministerin und diesjährige Vorsitzende der Justizministerkonferenz Dr. Kathrin Wahlmann bringt die Stoßrichtung des gemeinsamen Beschlussvorschlags wie folgt auf den Punkt: „Wir sind uns alle einig, dass Gerichtsverfahren in Asylsachen schneller werden müssen. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gehen das Thema jetzt tatkräftig an und machen ganz konkrete Vorschläge, wie das auch gelingen kann.

Damit stellen wir wichtige Weichen für die Zukunft – und zwar über die Ländergrenzen hinaus. In Zeiten steigender Asylverfahren und zunehmender Belastung vieler Akteurinnen und Akteure, insbesondere auch der Städte und Gemeinden, müssen wir als Rechtsstaat dafür Sorge tragen, dass diese Verfahren zügig über die Bühne gehen. Das sind wir nicht nur den Kolleginnen und Kollegen bei den Verwaltungsgerichten schuldig, sondern vor allem auch den Menschen, die bei uns Schutz suchen. Sie dürfen nicht länger als notwendig über ihrer Zukunft im Unklaren gelassen werden.“

Auch Jacqueline Bernhardt, Justizministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, sieht Handlungsbedarf: „Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben. Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Daher bin ich meiner niedersächsischen Kollegin sehr dankbar, dass wir dieses wichtige Thema gemeinsam auf die JuMiKo bringen. Ich habe mich schon vor einem halben Jahr im Bundesrat dafür stark gemacht, § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so zu ändern, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Darüber hinaus sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet. Bedeutend ist auch aus meiner Sicht, dass in § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung mehr Flexibilität bei der Besetzung der Kammern eingeräumt wird.“

Der gemeinsame Beschlussvorschlag sieht vor, dass § 76 AsylG (Asylgesetz) dahingehend geändert wird, dass auch in Hauptsacheverfahren originär der Einzelrichter zuständig ist und die Sache nicht – wie bisher – zunächst durch die Kammer per Beschluss auf den Einzelrichter übertragen werden muss. Der damit verbundene Mehraufwand entfiele durch die Einführung des originären Einzelrichters, gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei komplexen Verfahren eine Übertragung auf die Kammer zu ermöglichen.

Außerdem soll die bisherige in § 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) normierte einjährige Frist für Proberichter, innerhalb der sie nicht als Einzelrichter tätig sein dürfen, an die Regelung des AsylG angeglichen werden. Hiernach ist eine Einzelrichtertätigkeit bereits nach sechs Monaten zulässig. Weiterhin sollen künftig Verweisungsbeschlüsse wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht mehr durch die Kammern, sondern durch den Einzelrichter möglich sein.

Dies dient der Entlastung des gesamten Spruchkörpers und fördert eine Straffung und Entlastung der Gerichte insgesamt. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 VwGO über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert und dabei der Anwendungsbereich für Proberichterinnen und Proberichter eingeschränkt werden könnte.

Internationales Haus in Schwerin eröffnet

Schwerin – Für Menschen, die aus anderen Nationen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, gibt es ab heute eine neue Anlaufstelle in Schwerin. Das „Internationale Haus“ am Ziegenmarkt soll künftig Begegnungen zwischen Einheimischen und Zugewanderten ermöglichen und eine Vielzahl an interkulturellen Veranstaltungen ausrichten.

„Menschen aus mehr als 100 Ländern nennen unsere Landeshauptstadt ihr Zuhause. Für sie alle, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, ist das neue Begegnungszentrum mit seinen Angeboten ein großer Zugewinn“, betonte die Integrationsbeauftragte des Landes Jana Michael, die das Internationale Haus heute eröffnete.

„In erster Linie soll das Internationale Haus eine Möglichkeit für Zugezogene sein, in Mecklenburg-Vorpommern und Schwerin Fuß zu fassen, ihr neues Lebensumfeld und die deutsche Sprache kennenzulernen sowie erste Kontakte, auch zu den Einwohnerinnen und Einwohnern, zu knüpfen“, erklärte Michael. Zudem können Migrantinnen und Migranten ihre Heimatkultur pflegen und sie der lokalen Öffentlichkeit vorstellen. „Damit leistet das Internationale Haus einen wesentlichen Beitrag zur Völkerverständigung und gelingenden Integration“, so Michael.

Getragen wird das Internationale Haus von insgesamt drei lokalen Vereinen: Miteinander-Ma’an e.V., Nordhaus UA und dem Interkulturellen Begegnungsverein (IKBV). Gefördert wird die Anlaufstelle aus Mitteln des beim Sozialministerium angesiedelten Integrationsfonds des Landes.

Rückführungen im Jahr 2023

Schwerin – Innenminister Christian Pegel dankt den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das besondere Engagement im Jahr 2024 bei Abschiebungen. „Dank des besonderen Engagements der Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten und in unserer Zentralen Ausländerbehörde ist es in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 gelungen, genauso viele Menschen ohne Bleiberecht aus Mecklenburg-Vorpommern zurückzuführen wie im gesamten Zeitraum des Jahres 2023“, so Pegel.

Im Jahr 2024 seien bisher 191 Rückführungen erfolgreich umgesetzt worden. Es seien allerdings auch 141 Rückführungsbemühungen nicht zum Abschluss gekommen. „Bislang ist dieses Verhältnis 2024 deutlich besser als 2023“, resümiert der Innenminister. 2023 seien von 474 angeordneten Abschiebungen rund 40 Prozent, konkret 191, erfolgreich abgeschlossen worden, 283 konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

„2024 sind bisher von 332 organisierten Rückführungsmaßnahmen 191 zum erfolgreichen Abschluss geführt worden – gut zwei Drittel der organisierten Maßnahmen konnten damit erfolgreich abgeschlossen werden“, zieht der Innenminister eine positive Bilanz für das bisherige Jahr 2024.

Ausgangsbasis für die Rückführungsbemühungen im Jahr 2024 waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 folgende Ausgangszahlen: Es hielten sich zum Stichtag in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 3.894 ausreisepflichtige Personen auf; davon waren 3.409 Personen im Besitz einer Duldung.

Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen scheitern im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Renitenz, Einlegen von Rechtsmitteln, Untertauchen, Kirchenasyl, Vorbringen medizinischer Gründe, Unvollständigkeit des Familienverbandes, Flugausfälle.

Ferner hatten in den zurückliegenden Jahren insbesondere folgende Gründe Einfluss auf die Erfolgsaussichten von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen:

  • Flugausfälle, Grenzschließungen und strikte Infektionsschutzmaßnahmen bedingt durch die Corona-
    virus-Pandemie
  • Einschränkungen im Luftverkehr durch Sperrungen des Luftraums durch den Krieg in der Ukraine
  • Aufnahmestopp einzelner EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Fluchtbewegungen durch den Krieg in der Ukraine
  • lange Dauer von Verfahren zur Passersatzpapierbeschaffung
  • mangelnde Kooperation von Herkunftsländern sowohl bei der Passersatzpapierbeschaffung als auch grundsätzlich bei der Aufnahme eigener Staatsangehöriger

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass in bestimmte Herkunftsländer gegenwärtig vor allem aufgrund der Menschenrechtslage dort entweder überhaupt nicht (z. B. Syrien oder Afghanistan) oder nur unter erschwerten Voraussetzungen abgeschoben werden kann (z. B. Irak). Zu berücksichtigen ist zudem, dass Deutschland rechtlich zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus verpflichtet ist.

Gingster Schüler gegen Rassismus

Fünftklässler finden Paten für ihre Idee einer couragierten Schule gegen Diskriminierung

Insel Rügen – „Ich bin überwältigt von unseren Fünftklässlern“, meint Rascha El Sheakh nach dem Anti-Rassismus-Tag in beiden 5. Klassen der Gingster Schule. Man müsse mehr als nur einen Tag zu dem Thema organisieren, war die Botschaft aus dem Workshop, den sie als Klassenleiterin mit über 50 Jungen und Mädchen bestritten hatte.

Dabei stellte sie ihnen den bundesweiten Gedanken einer „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“ vor. Sie sprach über das Schulnetzwerk, dessen Idee bereits vor mehr als 30 Jahren in Belgien entwickelt worden war. Im täglichen Kampf gegen Diskriminierung von Mitmenschen, vor allem gegen Alltagsrassismus, sei das Projekt ein geeignetes Mittel.

Der Funke sprang über und beschäftigt die Schüler nun mehr als einen Unterrichtstag. In den Sozialtrainingsstunden feilen sie an ihrer Idee, die sie in der Schülerschaft verbreiten möchten. Mit Podcast und Flyer haben sie zwei Medien gefunden, mit denen sie auf die Chancen der Initiative aufmerksam machen wollen. Mehrere Schüler brachten ihre Erfahrungen aus dem NDR-Vorhaben „Kindernachrichten“ ein. Wie etwa Philipp Strutz, der mit der Radio-Moderatorin Janet Lindemann über Rassismus sprach und anschließend überall im Land gehört worden ist.

Engagiert gegen Rassismus. Lennart Wolffert, Isabella Neumann, Mara Bantow und Arthur Bauder (v.l.n.r.) sprechen mit Klassenleiterin Rascha El Sheakh (2.v.l.) und den Projektpaten Danny Boyom (3.v.r.) und Asif Butt (1.v.r.) über das Schulprojekt „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“.Foto: André Farin

Engagiert gegen Rassismus. Lennart Wolffert, Isabella Neumann, Mara Bantow und Arthur Bauder (v.l.n.r.) sprechen mit Klassenleiterin Rascha El Sheakh (2.v.l.) und den Projektpaten Danny Boyom (3.v.r.) und Asif Butt (1.v.r.) über das Schulprojekt „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“. Foto: André Farin

Das Klasse-5-Team wünscht sich, dass die Schule Gingst in das Netzwerk von über 3.500 deutschen Schulen aufgenommen wird. Der Weg dahin ist den Mitstreitern klar: Sie müssen eine Mehrheit der Schüler- und Lehrerschaft zur Teilnahme überzeugen, Paten und Kooperationspartner für die Aktion finden und regelmäßig im Schuljahr Veranstaltungen zu dem Schwerpunktthema organisieren. Die ersten zwei Paten haben sie bereits gewonnen, denn zu dem Interview-Baustein des Vormittags kamen Danny Boyom und Asif Butt.

„Ich unterstütze alles, was die Gingster Schüler gegen Rassismus unternehmen wollen“, sagt Danny Boyom in der Auswertungsrunde. Der gebürtige Kameruner engagiert sich gern an der Schule, in der seine beiden Söhne lernen. Der aus Pakistan stammende Asif Butt betreibt im Ort einen Imbiss und findet das Vorhaben zeitgemäß, weil die alltägliche Diskriminierung auch in kleinen Landschulen vorkomme.

„Unsere präventive Arbeit zahlt sich aus“, erklärt Schulleiter André Farin. Denn wenn sich Schüler und Lehrer so engagiert und bewusst gegen Angst und Gewalt einsetzen, fördere das ein Wohlfühl-Klima an der Schule und einen Lernzuwachs für das spätere Leben.