Asylbewerber mit Bezahlkarte ausgestattet

Schwerin – In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – mit den beiden Standorten Stern Buchholz und Nostorf Horst – sind alle volljährige Bewohnerinnen und Bewohner mit der Bezahlkarte ausgestattet. Mit dieser Maßnahme setzt das Land die bundesweiten Vorgaben zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) konsequent um. Ziel ist es, die Bargeldzahlungen an Asylbewerber zu reduzieren.

Vorteile für die Verwaltung

„Die Einführung der Bezahlkarte bringt erhebliche Vorteile für die Verwaltung mit sich. Durch die Umstellung auf bargeldlose Zahlungen werden Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet, da die bisherige Barauszahlung entfällt. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des administrativen Aufwands und einer höheren Transparenz bei der Mittelverwendung“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Funktionsweise und Regularien der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte funktioniert ähnlich wie eine herkömmliche Guthabenkarte. Sie kann in vielen Geschäften genutzt werden, jedoch ist eine Bargeldabhebung auf die Höhe von 50 Euro monatlich beschränkt. Zudem ist die Nutzung für Überweisungen oder Geldtransfers ins Ausland ausgeschlossen. „Durch diese Regelungen wird zum einen sichergestellt, dass die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zur Deckung des persönlichen Bedarfs in Deutschland verwendet werden und auf der anderen Seite ist dies ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe“, so der Minister weiter.

Die Fachkolleginnen und -Kollegen des Ministeriums sowie der Einrichtung haben in den vergangenen Monaten mit der Firma „Yoursafe“, die die europaweite Ausschreibung gewann die einzelnen Umsetzungs- und Einführungsschritte erarbeitet und umgesetzt. „Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Daher danke ich allen Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung und im Landesamt für innere Verwaltung, die intensiv daran gearbeitet haben, damit dieses Vorhaben ein Erfolg wird – und wir als Land nun eine Vorreiterrolle in der Vergabe und Ausgestaltung dieses Projektes einnehmen können“, sagt Christian Pegel.

In einem nächsten Schritt werden auch die Landkreise und kreisfreien Städte ihre jeweiligen Bezahlsysteme einsetzen können.

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Internationalen Wochen gegen Rassismus

Viele Angebote auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Am Montag beginnen die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Sie stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Bundesweit, darunter auch in vielen Städten in Mecklenburg-Vorpommern, finden bis zum 30. März zahlreiche Aktionen statt, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus beschäftigen und sich für ein gutes Miteinander einsetzen.

In Wismar vermittelt zum Beispiel die Bundeszentrale für Politische Bildung unter dem Titel „Was sage ich, wenn…“ Strategien für den Umgang mit rassistischen Äußerungen, in Stralsund findet unter anderem ein offenes Volleyballturnier und in Schwerin ein mehrsprachiges Vorlesen statt. In Greifswald können Jugendliche unterdessen anhand von Botschaften gegen Rassismus das Erstellen von Animationsfilmen erlernen.

„Die Vielfalt an Angeboten zeigt: Das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ist ungebrochen groß. Ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen ausländerfeindliche Haltungen wieder gesellschaftsfähig zu werden scheinen“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael im Vorfeld der Aktionswoche. „Ich glaube deshalb, dass es dieses Jahr besonders wichtig ist, mit Signalwirkung Haltung für eine solidarisches und offenes Mecklenburg-Vorpommern zu zeigen“, so Michael weiter.

Michael hob zudem hervor, dass die IWgR mehr seien, als ein politisches Bekenntnis. „Denn im Kern geht es auch darum, Menschen wieder mehr zusammenzubringen. Kontakte zu knüpfen und verschiedene Kulturen kennenzulernen“, weiß die Integrationsbeauftragte. So können Interessierte in einigen Städten auch an einem interreligiösen Fastenbrechen teilnehmen, in offenen Gärten gemeinsam klönen oder bei internationalen Feiern zusammenkommen.

Michael organisiert auch selbst zwei Veranstaltungen. „Zusammen mit der Migrations- und Integrationsbeauftragten der Stadt Stralsund, der Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen und dem Verein „Tutmonde“ wird es am 21. März eine Lesung gegen Rassismus geben. In Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, dem Mecklenburgischen Staatstheater und dem Dokumentationszentrum Lichtenhagen wollen wir in Schwerin zudem die Erfahrungen von Rom*nja während des Pogroms von Lichtenhagen in den Mittelpunkt stellen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Michael: „Ich erhoffe mir, dass die Aktionswoche breiten Zulauf findet, sie aber auch zum Nachdenken und Reflektieren einlädt. Damit Völkerverständigung, Toleranz und Weltoffenheit auch fernab der IWgR Bestand haben.“

Informationen zu den Veranstaltungen finden Interessierte auf der bundesweiten Seite der Stiftung gegen Rassismus unter https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender oder direkt auf den Seiten der teilnehmenden Städte.

Internationale Wochen gegen Rassismus

„Rassismus ist auch immer ein Angriff auf unsere Demokratie.“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht im Landtag zum TOP 9 der Fraktion DIE LINKE „Internationale Wochen gegen Rassismus“.

Schwerin – „Die Internationalen Wochen gegen Rassismus stehen in diesem Jahr unter der Botschaft ‚Menschenwürde schützen‘. Das erinnert uns daran, dass der Kampf gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern eine Verantwortung der gesamten Gesellschaft ist. Rassismus begegnet uns auch weiterhin auf unseren Straßen, in Schulen, an Arbeitsplätzen, in Worten, Taten und Strukturen, wenn Menschen wegen ihre Hautfarbe, Herkunft, Religion oder ihres Namens ausgegrenzt werden. Das ist nicht hinnehmbar.

Das Grundgesetz, das dieses Jahr seit 35 Jahren auch in unserem Land gilt, setzt hier ganz klare Grenzen. Rassismus ist daher immer auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Umso wichtiger sind die Internationalen Wochen gegen Rassismus, bei denen so viele Menschen wie möglich mitmachen sollten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum TOP 9, Antrag der Fraktion DIE LINKE „Internationale Wochen gegen Rassismus – Menschenwürde schützen“.

„Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz setzt diverse Maßnahmen gegen Rassismus um. Als strategischer Partner unterstützen wir das Projekt ‚PräRaDEx‘. Dieses Projekt hat in den Justizvollzuganstalten und im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit das Ziel, straffällig gewordene Menschen zu unterstützen, sich von radikalem Gedankengut zu distanzieren und das Bewusstsein für demokratische Rechte zu fördern.

Das Ministerium hat darüber hinaus einen Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern installiert. Er ist zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen und unterstützt sie bei der Informationsgewinnung und Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte. Um die konsequente und effektive Verfolgung einschlägiger Straftaten durch die Staatsanwaltschaften zu forcieren, existieren bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock Zentralstellen zur Bekämpfung der Hasskriminalität sowie des Terrorismus und Extremismus.

Außerdem bearbeitet die Staatsanwaltschaft Rostock als Schwerpunktstaatsanwaltschaft Verfahren, denen Straftaten von besonderer Bedeutung mit terroristischen und extremistischen Bezügen zugrunde liegen. Der Leiter der Zentralstelle für Hasskriminalität ist zugleich Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft. Im Übrigen erfolgt die Verfolgung von Straftaten, die aus einer antisemitischen Motivation heraus begangen werden, grundsätzlich in den bei allen Staatsanwaltschaften eingerichteten Sonderdezernaten für Hasskriminalität“, erklärt die Gleichstellungsministerin.

„Wir erarbeiten ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern in M-V zu stärken. Wir entwickeln den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter. Wie im Koalitionsvertrag von SPD und LINKEN vereinbart, bauen wir eine Landesantidiskriminierungsstelle auf und werden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein Ausführungsgesetz auf Landesebene initiieren. Wir fordern darüber hinaus, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene aus dem Jahr 2006 dringend reformiert werden muss“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

„Wir müssen in allen Lebensbereichen gewährleisten, dass Menschen vor Diskriminierung geschützt und ihre Rechte auf Gleichbehandlung abgesichert sind. Auf den Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister haben wir mehrfach den Umgang mit Hasskriminalität und Mobbing insbesondere im Internet thematisiert. Menschen müssen vor neuen Gefahren der digitalen Welt geschützt werden, dazu gehöre auch der Schutz vor sogenanntem Cyber-Mobbing.

Wir forderten das Bundesministerium dazu auf zu prüfen, wie Beleidigungen mit rassistischem, antisemitischem oder menschenverachtendem Inhalt verfolgt werden können, auch wenn kein Strafantrag vorliegt. Gerade im Bereich des Cyber-Mobbings sind zudem nicht alle Fallgestaltungen strafrechtlich erfasst. Insgesamt sehen wir Justizministerinnen und Justizminister die Zunahmen von Hass und Hetze sowie von rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beleidigungen mit Sorge. Somit sind die Wochen gegen Rassismus weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Notwenigkeit“, mahnt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Integration ist ein Gewinn für alle

Bewerbungsphase für Landesintegrationspreis startet

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, würdigt auch in diesem Jahr herausragende Integrationsprojekte mit einem eigenen Integrationspreis. Unter dem Motto „Verbinden, wachsen, zusammenhalten“ können sich Initiativen, Unternehmen, Vereine, Kitas, Schulen Verbände oder NGOs ab sofort und bis zum 4. Mai mit ihrem Engagement in Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Auch Vorschläge können eingereicht werden.

„Ziel von Integration ist es, den Zusammenhalt in der ganzen Gesellschaft zu stärken. Von einer möglichst schnellen und nachhaltigen Integration profitieren nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, sondern wir alle“, betonte Michael zum Start der Bewerbungsphase. „In Zeiten, in denen bewusst polemisiert und gegen Menschen anderer Herkunft Stimmung gemacht wird, in denen in Diskursen mehr über Remigration statt Integration gesprochen wurde, wollen wir mit dem Integrationspreis ein Gegengewicht schaffen und an Hand erfolgreicher Beispiele zeigen, wie Integration im Alltag gelingt“, so Michael weiter.

In der Vergabe des Preises sehe sie deshalb auch ein Zeichen gegen Spaltung und Hass. „Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Sie bedeutet die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, wie wir in der Gesellschaft zusammenleben. Zuwanderung kann deshalb nur als wechselseitiger Prozess gelingen“, betonte die Integrationsbeauftragte.

Es gebe viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich mit viel Herzblut für eine vielfältige, tolerante und solidarische Gesellschaft einsetzen und die Integration vorantreiben. Für eine Bewerbung sei kein Projekt zu klein, kein Engagement zu banal. „Es kommt nicht auf die Größe oder die Mannschaftsstärke an, sondern auf gute Ideen, Innovationen und gelebtes Engagement“, so Michael.

Eine Bewerbung oder ein Vorschlag für ein Projekt ist per Mail ist ab sofort und bis zum 4. Mai 2025 möglich. Über die Preisträger wird anschließend eine unabhängige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, des Sports, der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsministeriums und der Politik entscheiden. Verliehen wird der Integrationspreis am 22. September 2025 im Darwineum, im Rostocker Zoo.

„Ich freue mich schon jetzt darauf, viele neue, tolle Projekte kennenzulernen und die besten bei der Preisverleihung als best-practice Beispiele sichtbar zu machen“, sagte Michael.

M-V startet Ausgabe der Bezahlkarten

Schwerin – In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird morgen erstmals die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an etwa 13 registrierte Neuzugänge – acht in Stern Buchholz und fünf in Nostorf-Horst – ausgegeben. Insgesamt 3.000 Karten sind bislang von dem niederländischen Unternehmen „Yoursafe“ zur Verteilung zur Verfügung gestellt worden.

„Die Einführung der Bezahlkarte ist ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung unserer Verwaltungsprozesse“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Mit dieser Karte ermöglichen wir den Leistungsempfängern eine einfache, transparente und sichere Möglichkeit, ihre Unterstützungsleistungen zu verwalten und einzusetzen. Gleichzeitig reduzieren wir den administrativen Aufwand und erhöhen die Effizienz der Abläufe in unserer Erstaufnahmeeinrichtung.“

In den vergangenen Monaten haben die Fachkolleginnen und -Kollegen mit der Firma „Yoursafe“, die die europaweite Ausschreibung gewann (siehe Pressemitteilung Nr. 196/2024) die einzelnen Umsetzungs- und Einführungsschritte vorbereitet – und auch erste technische Tests durchgeführt. „Die morgige Erstausgabe ist für uns alle nun eine organisatorische und technische Überprüfung des gesamten Bezahlkartensystems“, so der Minister und weiter: „Trotz intensiver Vorbereitungen und Tests, kann es sein, dass in der Praxis dann doch Probleme auftauchen, die vorher nicht ersichtlich waren. Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Daher danke ich allen Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung und im Landesamt für innere Verwaltung, die intensiv daran gearbeitet haben, damit dieses Vorhaben ein Erfolg wird – und wir als Land eine Vorreiterrolle in der Vergabe und Ausgestaltung dieses Projektes einnehmen.“

Der Monat Februar ist als Pilotphase angesetzt, um sukzessive die Ausgabe der Karten an den Empfängerkreis zu erweitern. „Unser Ziel ist, innerhalb des Monats Februar alle Leistungsempfänger mit der Bezahlkarte auszustatten. Daher sind wochenweise Ausgaben geplant“, so der Minister.

Die Bezahlkarte ersetzt die bisherige Bargeldauszahlung. Zudem bietet sie den Empfängerinnen und Empfängern mehr Flexibilität und Selbstbestimmung bei der Nutzung ihrer Leistungen. Der Minister betont: „Die Karte ist nicht nur ein modernes Zahlungsmittel, sondern auch ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe. Uns ist wichtig, dass die Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz suchen, schnell und unbürokratisch die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.“ Darüber hinaus werden die Prozesse in der Verwaltung bei der Auszahlung der Beträge vereinfacht und es können auch die Bargeldvorhaltung und die damit verbundenen Ausgaben minimiert werden.

Die Bezahlkarte folgt den zwischen allen Bundesländern und dem Bund einheitlich abgestimmten Kriterien.

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Internationale Woche gegen Rassismus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lädt Kommunen, Vereine, Organisationen und Einzelpersonen dazu ein, sich an den Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) zu beteiligen. „Das Programm lebt von den zahlreichen bunten Aktionen, die neue Sichtweisen und Begegnungen ermöglichen, und damit auch vom Engagement unserer Zivilgesellschaft“, ruft Michael zur Teilnahme auf.

Unter dem Motto „Menschenwürde schützen“ findet die Aktionswoche in diesem Jahr vom 15. bis zum 30. März und damit rund um den UN-Gedenktag gegen Rassismus am 21. März statt. Traditionell ist Mecklenburg-Vorpommern hierbei stark vertreten, zuletzt mit mehr als 100 Aktionen, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus auseinandersetzten.

„Ich hoffe, dass es auch in diesem Jahr wieder vielfältige Angebote und ein reges Interesse daran gibt. Mögliche Formate sind Workshops, Diskussionsrunden oder Rundgänge, Ausstellungen, Lesungen oder Filmvorführungen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt“, erklärte Michael, die selbst unter anderem eine Veranstaltung mit der Landeszentrale für Politische Bildung und dem Mecklenburger Staatstheater plant.

In Zeiten, in denen diskriminierende Haltungen und Handlungen wieder zunehmen, sei die Aktionswoche ein wichtiges Zeichen, findet Michael. „Wegsehen und Wegducken sind keine Option mehr, wenn wir uns ein solidarisches Zusammenleben und eine starke Demokratie wünschen. Jetzt gilt es aufzustehen und mitzumachen. Deshalb zählt zur Aktionswoche auch jeder einzelne Beitrag – ob es die eigene Veranstaltung ist oder die Teilnahme an den Aktionen“, unterstrich die Integrationsbeauftragte.

Eine Übersicht der Events finden Interessierte tagesaktuell auf der Website der IWgR. Dort können Engagierte ihre geplanten Veranstaltungen auch selbstständig melden, Tipps für die Veranstaltungsdurchführung bekommen und Material für die Öffentlichkeitsarbeit herunterladen.

Michael: „Lassen Sie uns gemeinsam Teil der Internationalen Wochen gegen Rassismus sein und zeigen, dass Ausgrenzung und Hass in Mecklenburg-Vorpommern keinen Platz haben.“

Erstmals mehr Rückführungen erfolgreich

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat eine erste Bilanz zu den Aufenthaltsbeendigungen 2024 in Mecklenburg-Vorpommern gezogen: „Bis Mitte Dezember dieses Jahres konnten mit 369 Aufenthaltsbeendigungen deutlich mehr Menschen ohne Bleiberecht aus Mecklenburg-Vorpommern zurückgeführt werden als in den vergangenen Jahren und damit konnten fast doppelt so viel erfolgreiche Abschiebungen wie 2023 erfolgen.“

Der Minister bedankt sich für das besondere Engagement im Jahr 2024 bei Abschiebungen bei den vielen Beteiligten: „Dank des besonderen Engagements der Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten, in unserer Zentralen Ausländerbehörde sowie den Einsatzkräften von Landes- und Bundespolizei ist es schon jetzt in 2024 gelungen, Zahl der Rückführungen zu steigern. Sie alle haben mit daran gearbeitet, dass diese Maßnahmen zuverlässig und konsequent umgesetzt werden konnten.“

Erstmals seit 2015 sind wieder mehr Abschiebungen erfolgreich gewesen als gescheitert: 2024 waren rund 52,5 Prozent der Rückführungen erfolgreich, dieser Wert konnte annähernd letztmalig mit ganz knapp 50 Prozent im Jahr 2015 erreicht werden. Von 2017 bis 2021 konnten Abschiebungen in der Regel lediglich bei einem Drittel – und weniger – gelingen. Erst seit 2022 ist eine spürbare jährliche Steigerung festzustellen. Auch die freiwilligen Ausreisen konnten mit 335 gegenüber den Vorjahren wieder gesteigert werden.

Die Bundesregierung habe durch Gesetzesänderungen und erfolgreiche Rückführungsabkommen, die insbesondere in diesem Jahr umgesetzt wurden, Weichen gestellt, um mehr und vor allem schnellere Abschiebungen vornehmen zu können. „Ich bin dankbar für diese Schritte, weil auch wir in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Angelegenheit auf den Bund angewiesen sind“, sagt Innenminister Pegel und ergänzt: „Gleichwohl sind wir hier noch lange nicht am Ziel, wir müssen die Anstrengungen weiter gemeinsam hochhalten und die Zahlen steigern.“

Etwa 60 Prozent der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Geflüchteten stammen aus Syrien und Afghanistan.  Aufgrund der Situation in diesen Ländern lassen europa- und bundesrechtlicher Bestimmungen die Rückführung in diese Länder bislang nicht zu. Sollte sich die Situation in Syrien weiter befrieden, dürfte der für viele Syrerinnen und Syrer geltende Schutzstatus durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neu zu bewerten sein. Hiernach werden Bund und Länder schon in den kommenden Monaten vor besondere Herausforderung gestellt.

„Es wird darauf ankommen, gut integrierte und im Arbeitsleben stehende Männer und Frauen im Land halten zu können. Für andere wird es allerdings die Aufforderung zur Rückreise geben. Umso wichtiger wird es sein, auch die freiwilligen Ausreisen in diese Länder in den Fokus der Rückführungsbestrebungen zu nehmen“, so Innenminister Christian Pegel.

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Zwischenbilanz: Mehr Menschen wurden 2024 in MV eingebürgert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden von Januar bis November 2024 insgesamt 1.708 Personen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit lag die Zahl der Einbürgerungen schon deutlich über der des Vorjahres (1.625).

„Wir bemerken durchaus, dass die Zahl der Einbürgerungsinteressierten seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in diesem Sommer gestiegen ist. Ich danke den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei uns im Innenministerium und bei den Staatsangehörigkeitsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich sowohl personell als auch organisatorisch versucht haben, möglichst gut auf das neue Gesetz vorzubereiten, damit die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen nicht stärker ansteigt als unbedingt nötig“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Demnach können Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Unter strengen Voraussetzungen ist künftig auch nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Zugleich wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.

„Mit der Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft zeigen viele Menschen in unserem Land ihren Willen zur Beteiligung in unserer Gesellschaft und in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daher meine Bitte: Beteiligen Sie sich alle auch aktiv in unserem Land. Der Schlüssel für eine vielfältige und funktionierende Gesellschaft heißt Integration und ein klares Streben aller für eine gute Integration. Gelungene Integration schafft Akzeptanz. Dabei wird die Landesregierung auch weiterhin unterstützen“, so Christian Pegel.

In der Regel dauerte die Bearbeitungszeit für Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern zwölf Monate. „Die meisten Einbürgerungsbehörden bieten vor der Antragstellung Termine für eine persönliche Beratung an, damit die Antragsstellung zielgerichtet und möglichst schnell vollständig erfolgt – oder aber früh deutlich wird, wenn die Aussichten auf Erfolg nicht ausreichend scheinen“, erklärt der Minister. Die vorläufige Statistik für 2024 zeigt, dass insbesondere Menschen aus Syrien, der Ukraine und Russland eingebürgert wurden. Die Mehrzahl der eingebürgerten Personen kam im Jahr 2023 aus Syrien (1.030), gefolgt von der Ukraine (80) und Afghanistan (50).

Ablehnungen von Einbürgerungsanträgen erfolgen vor allem, wenn die Einbürgerungsbewerber nicht alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.

Erstmals Integrationscoaches für M-V

 Unterstützung für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Schwerin – In einem neuen und für Mecklenburg-Vorpommern bisher einzigartigen Projekt haben sich in diesem Jahr 22 Ehrenamtliche vom Institut für Weiterbildung an der Hochschule Neubrandenburg zu Coaches für geflüchtete Kinder und Jugendliche weiterbilden lassen. Von Integrations-Staatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesintegrationsbeauftragten Jana Michael erhielten sie heute ihre Abschlusszertifikate.

„Künftig werden die Coaches insbesondere an unseren Schulen jungen Menschen zur Seite stehen, die oft völlig unvorbereitet und unter Angst um das eigene Leben aus ihrer Heimat geflohen sind. Sie alle stehen vor der großen Herausforderung, bei uns in MV und im deutschen Schulsystem Fuß zu fassen. Hierbei werden die neuen Coaches sie künftig professionell begleiten und unterstützen“, erklärte Grimm.

Ausgestattet sind die Integrationscoaches, die selbst eine Zuwanderungsgeschichte haben, nun mit interkulturellen Kompetenzen, Kenntnissen zu verschiedenen Religionen, Traditionen und Kulturen sowie Erfahrungen in der konfliktfreien Kommunikation. Das hob die Landesintegrationsbeauftragte Michael hervor, die in ihrer Funktion maßgeblich an der Erarbeitung des sieben Module umfassenden Curriculums mitgewirkt hatte.

„Gemeinsam mit dem Fachwissen, das die Coaches durch ihre hauptberufliche Tätigkeit in den Bereichen Psychologie, Medizin und Sozialarbeit mitbringen, können sie so bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen und erleichtern die Eingewöhnung“, so Michael.

Die Coaches seien geografisch zudem über das gesamte Landesgebiet verteilt und sprechen verschiedene Sprachen, die von Ukrainisch über Persisch bis zu Farsi reichen.

Einige bringen Erfahrungen aus Vorklassen oder psychosozialen Beratungsstellen mit, unterstrich Grimm. Sie dankte den Ehrenamtlichen heute für dieses besondere Engagement und den Willen, sich für andere einzusetzen. „Unterschätzen Sie nicht, welche Rolle Sie als Anker, als Bezugs- und Vertrauensperson nun für diese jungen Menschen einnehmen“, würdigte Grimm die Coaches.

Auch Michael bestätigte: „Stress, Trauer, Freunde und Unsicherheit sind nur einige der Emotionen, die den Prozess des Ankommens regelmäßig begleiten. Zu wissen, dass jemand da ist, der einen unterstützt, wird für viele Geflüchtete eine Entlastung sein und ihnen zugleich die Integration erleichtern“, zeigte sich die Integrationsbeauftragte sicher.

Gefördert wurde die Ausbildung der Coaches durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 85.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner für die Vermittlung der Coaches ist das Institut für Weiterbildung an der Hochschule für Neubrandenburg, das die Schulungen durchgeführt hat.

Stärkung der Integrationsstrukturen

Berlin – Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern haben sich in dieser Woche im Rahmen ihres Herbsttreffens in Berlin für mehr Unterstützung von Kommunen bei der Integration ausgesprochen. „Denn genau dort entscheidet sich im alltäglichen gemeinsamen Leben, ob Integration gelingt oder nicht“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael, die Mecklenburg-Vorpommern in der Bundeshauptstadt vertrat.

Deshalb fordern die Integrationsbeauftragten eine konsequente und verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Kommunen. „Nur so kann mit Weitblick eine krisenfeste Integrationsinfrastruktur entstehen, die Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht und anschließend weiter verfestigt. Denn Integration ist eine Daueraufgabe und kein Sprint“, so Michael.

Besonders betroffen sei die Finanzierung von Integrationskursen und Angebote zum Spracherwerb. „Hier zu kürzen, bedeutet am falschen Ende zu sparen. Denn in diesen Kursen wird das Fundament gelegt, um sich in Deutschland zurecht zu finden, um unsere Werte zu verstehen und auch sprachlich einen Zugang zur Gesellschaft zu finden“, erklärte die Integrationsbeauftragte mit Blick auf geplante Einsparungen im nächsten Bundeshaushalt.

Sie betonte zudem, dass von diesen Strukturen nicht nur wie häufig angenommen Geflüchtete profitieren, sondern auch EU-Arbeitnehmende und Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Deutschland kommen. „Wir suchen diese Fachkräfte in vielen Branchen und Bereichen wie im Gesundheitswesen oder der Pflege händeringend. Gerade auch für diese dringend benötigten Zuwanderinnen und Zuwanderer wollen wir einen Start in Deutschland so attraktiv wie möglich gestalten, um im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte Schritt zu halten“, hob Michael hervor.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl mahnten die Integrationsbeauftragten zudem dringend vor einer Asyldebatte, die migrationsfreindliche Ressentiments bedient. „Abgesehen davon, dass Hass und Hetze keine Lösung für die Herausforderungen in der Integrationspolitik bieten, spaltet eine solche Rhetorik unsere Gesellschaft nur noch weiter“, so Michael.

Die Integrationsbeauftragten fordern stattdessen ein offenes Bekenntnis zur Vielfalt: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir sollten viel mehr betonen, dass Vielfalt eine Bereicherung und elementarer Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist. Dabei dürfen wir vor Problemen nicht die Augen verschließen und müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Integration funktioniert“, erklärte Michael.

Die Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten ist in Gänze auf der Website des Ministeriums abrufbar.

Informationen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Lehrkräfte aus dem Ausland haben verschiedene Möglichkeiten, um an unseren Schulen zu arbeiten

Schwerin – Ausländische Lehrkräfte, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, können sich am 6. November 2024 digital über Wege in den Schuldienst informieren. Nachdem die erste Veranstaltung im Frühjahr stark nachgefragt war, beantworten Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums erneut Fragen zu erforderlichen Sprachkenntnissen, zum Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie zu möglichen Qualifikationswegen beim Seiteneinstieg.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um auch ausländische Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Für gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir informieren die Interessentinnen und Interessenten auch über den Weg als Lehrkraft im Seiteneinstieg.“

Die Einstellung über den Weg „Lehrkraft im Seiteneinstieg“ erfolgt auch für ausländische Lehrkräfte das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten umfasst. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Für den Seiteneinstieg können sich Interessierte online über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Bei ihrer Bewerbung müssen ausländische Lehrkräfte insbesondere auf zwei Dinge achten:

  • Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, an Sprachprüfungen teilzunehmen. Die Kosten für die Prüfungen werden vom Bildungsministerium übernommen. Auch für bereits abgelegte Sprachprüfungen gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Die Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen müssen von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden (justiz-dolmetscher.de). Eine Kopie der Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sind mit der Bewerbung einzureichen.

Die digitale Informationsveranstaltung für ausländische Lehrkräfte findet am Mittwoch, 6. November 2024, von 16:30 bis 18:00 Uhr per Webex statt. Anmeldung unter: www.lehrer-in-mv.de/veranstaltungen.

Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.

Dauer der Asylverfahren gesunken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Unterstützung der Gerichtsbarkeit auf gutem Weg: „Alle neuen Stellen sind besetzt.“

Schwerin – „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt und werde es auch weiterhin, dass Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status bekommen.

Zügigere Verfahren sind hauptsächlich durch eine Personalverstärkung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erreichen. Daher sind die zwei Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit fünf neuen Stellen verstärkt worden. Diese Stellen sind mit dem 1. Oktober 2024 auch besetzt.

Schon jetzt ist erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte die Verfahren zügig entscheiden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt vor der Strategiekonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Zahl der Asylverfahren ist in den vergangenen Jahren konstant gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der Eingänge an Hauptverfahren in Asylsachen mit 1.240 um 122 Verfahren höher als im gesamten Jahr 2021. Auch die Zahl der Eingänge der Eilverfahren in Asylsachen ist gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2024 waren es 355 Verfahren, im gesamten Jahr 2021 waren es nur 14 Asyl-Eilverfahren an den Verwaltungsgerichten mehr.

Unsere Maßnahmen zeigen erste Ergebnisse. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Hauptverfahren bei 15,6 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 lag sie im Schnitt bei 12,2 Monaten. Bei Eilverfahren lag die Verfahrensdauer 2021 im Schnitt bei 2,5 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 waren es 1,6 Monate.

Mit der personellen Verstärkung der Verwaltungsgerichte schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass der Berg an Verfahren trotz steigender Eingänge weiter abgebaut werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Weitere Maßnahmen, die es den Verwaltungsgerichten möglich machen sollen, in Asylsachen zügiger zu entscheiden, sind in der Pipeline. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten zu prüfen, ob § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so geändert werden kann, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Ebenso soll geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert werden sollte, denn die Regelung, mit der die Flexibilisierung der Kammerbesetzung ermöglicht wird, läuft am 31.12.2025 aus. Schließlich sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet.

In einem Eckpunktepapier zur geplanten Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat das Bundesjustizministerium zwei dieser Vorschläge aufgegriffen, so dass insoweit gute Chancen für eine Realisierung bestehen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Lernangebote für geflüchtete Schulkinder

Oldenburg: Im gemeinsamen Unterricht, in Vorklassen und in Berufsvorbereitungsjahren gelingt die Förderung des Spracherwerbs

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben zum Ende des vergangenen Schuljahres 7.474 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit einem Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache die Schulen besucht. Fast 90 Prozent von ihnen, nämlich 6.533 Schülerinnen und Schüler, die bereits über solide Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, lernen im gemeinsamen Unterricht.

In den Vorklassen werden weitere 1.939 Schülerinnen und Schüler konzentriert im Spracherwerb so intensiv gefördert, dass sie nach erfolgreicher Feststellungsprüfung in den gemeinsamen Unterricht wechseln können. Die Berufsvorbereitungsklassen an beruflichen Schulen besuchen 941 Schülerinnen und Schüler.

„Die große Zahl an geflüchteten Schülerinnen und Schülern stellt Land, Kommunen und Schulen seit mehr als zwei Jahren vor große Aufgaben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Insgesamt verzeichnen wir eine leichten Rückgang, weil sich im Juli 100 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache weniger an den Schulen befanden als im Monat zuvor. Mit den unterschiedlichen Angeboten haben wir ein gutes System geschaffen, das den Spracherwerb so fördert, wie es für die einzelnen Kinder und Jugendlichen notwendig ist, damit eine Integration erfolgreich gelingt.

Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für Verständigung. Sobald diese Grundlagen bei jenen Kindern und Jugendlichen gelegt sind, die noch über keine bzw. über sehr geringe Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, wechseln diese Schülerinnen und Schüler in den gemeinsamen Unterricht der jeweiligen Schulart. So verzeichnen wir allein im zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres einen Wechsel von über 600 Schülerinnen und Schüler aus dem Unterricht der Vorklassen“, erläuterte Oldenburg.

Der Übergang in den gemeinsamen Unterricht erfolgt flexibel, je nach Stand des Spracherwerbs. So kann der Unterricht zunächst teilweise in einzelnen Fächern oder auch sofort vollständig im gemeinsamen Unterricht erfolgen. Somit unterscheidet sich das System nicht von anderen Lerngruppen im Grundschulbereich – wie der flexiblen Schuleingangsphase oder den inklusiven Lerngruppen. Schülerinnen und Schüler, die zunächst noch alphabetisiert werden müssen, benötigen in der Regel eine längere Verweildauer.

„Insbesondere für Kinder, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind und nun hier in Mecklenburg-Vorpommern Fuß fassen, sind die Vorklassen ein guter erster Schritt“, unterstrich auch die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael. „Einige von ihnen hatten durch ihre Fluchterfahrung nicht die Möglichkeit, Lesen und Schreiben zu lernen. Sie benötigen eine engmaschigere Betreuung, wie sie nur die Vorklassen gewährleisten können“, erklärte Michael. Zudem seien einige Kinder und Jugendliche von ihren Fluchterlebnissen traumatisiert.

Für sie werde die Vorklasse mit einem sanfteren Schuleinstieg und reduzierten Präsenzstunden zu einem sicheren Hafen, an dem sie in Ruhe ankommen können, so die Landesintegrationsbeauftragte weiter.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern gemäß der Bildungskonzeption beschult. Die Schulaufnahme für diese Schülerinnen und Schüler, die neu in die Schule aufgenommen werden, geschieht entweder im gemeinsamen Unterricht oder in den Vorklassen.

An 85 von 561 allgemein bildenden Schulen sind Vorklassen eingerichtet, in denen sich die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache auf den Spracherwerb konzentrieren können. Darüber hinaus werden die Kinder und Jugendlichen aber auch auf das Leben und den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereitet. An welchen Standorten Vorklassen eingerichtet werden, entscheiden die kommunalen Träger der Schulentwicklungsplanung.

Die Hochschule Neubrandenburg bildet derzeit Coaches aus, die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und ihren Familien den Einstieg in das deutsche Gesellschaftssystem und damit auch in das Schulsystem erleichtern bzw. ermöglichen. Die Coaches haben in der Regel gleichfalls eine Migrationsgeschichte. Sie werden in Schulen vor Ort tätig sein, aber auch als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache fungieren.

Land erteilt Auftrag für Bezahlkarte

Land hat Zuschlag zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erteilt. Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen.

„Den Zuschlag hat das niederländische Unternehmen ‚Yoursafe‘ erhalten. Das Zahlungsprodukt der Firma erfüllt unsere Anforderungen zur Einführung, Realisierung und Weiterentwicklung eines Bezahlkartensystems für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Nun werden unsere Fachkolleginnen und –kollegen mit der Firma die konkreten Umsetzungs- und Einführungsschritte für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern besprechen und den Zeitplan festzurren.

Nach jetzigem Zeitplan können innerhalb der nächsten zwölf Wochen die ersten Debit-Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgehändigt werden. Damit sind wir voll in unserem Anfang des Jahres bekannt gegebenen Zeitplan. Damit können wir aber insbesondere den immensen Arbeitsaufwand der monatlichen Bargeldauszahlungen in unserer eigenen Erstaufnahmeeinrichtung und folgend auch in den Ausländerbehörden und Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte deutlich reduzieren.“

Im Januar dieses Jahres hatte das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung den Auftrag europaweit ausgeschrieben.Mecklenburg-Vorpommern strebte eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein.

„Wir als Land haben frühzeitig signalisiert, dass das in Hamburg im Rahmen eines Pilotverfahrens geübte Prozedere, dass Erwachsene, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen mit bereitgestellter Unterkunft, ärztlicher Versorgung sowie Verpflegungsangebot aufhalten, maximal 50 Euro im Monat in bar erhalten können, sorgsam beobachtet und ernsthaft auch für unser Land in Betracht gezogen wird. Und nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist auch genau dieses Pilotvorhaben bundesweiter Maßstab, an den auch wir uns halten werden“, so der Minister.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern unser Vergabeverfahren selbst durchgeführt, weil uns wichtig war und ist, die Belange der kommunalen Ebene, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zu berücksichtigen. Die bundesweit verbindlich vereinbarten Inhalte und Bedingungen für Bezahlkarten waren selbstverständlich auch Grundlage der Ausschreibung für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.“

Zunächst werde die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingeführt. Danach soll die Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. „Mit der Einführung der Bezahlkarte werden die monatlich stattfindenden Bargeldauszahlungen für tausende leistungsberechtigte Asylbegehrende und Flüchtlinge sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch das im Jahr 2024 absolut und in allen Lebensbereichen übliche unbare Auszahlen dieser Leistungen auf die Bezahlkarte mit wesentlich weniger Personal- und Zeitaufwand umgesetzt werden können“, so Christian Pegel.

Der Innenminister zeigt sich in diesem Zusammenhang erneut dankbar für die Einigung der Ampelkoalition, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit mit Rechtssicherheit einführen zu können.

„Die Gesetzesänderung, neben Geld- und Sachleistungen auch ausdrücklich die Bezahlkarte als Option zu benennen, hat für die Länder Rechtssicherheit geschaffen, um die bisherigen Bargeldzahlungen durch die Bezahlkarte zu ersetzen. Gleichzeitig wird weiterhin – auch das ist bundesweit geeint – den Leistungsempfängerinnen und –empfängern die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil der monatlichen Leistungen in Form von Bargeld abzuheben.“