Schwerin – Die Landesregierung wird die gesetzlichen Hürden für die Gesundheitsforschung beseitigen. Der Zugang der medizinischen Forschung zu den Gesundheitsdaten soll erleichtert werden, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Ziel ist es, die Forschung für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleichtern und qualitativ nach vorne zu bringen. Dafür soll noch in diesem Jahr das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geändert werden. Das haben heute Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erklärt.
Von der Änderung des §37 im LKHG profitiert der wissenschaftliche Fortschritt und damit auch die medizinische Versorgung. Bislang mussten Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen. Mit der Gesetzesänderung haben sie die Möglichkeit, der Nutzung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet. So wird sowohl die interne Nutzung der Daten in den Krankenhäusern als auch die deutschlandweite Verwendung zu Forschungszwecken ermöglicht. Eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – ist ausgeschlossen. Die Datensicherheit ist dabei ein hohes Gut. Auch wird eine Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin vor der Verwendung von Daten einbezogen.
Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Gesetzesänderung, deutschlandweit beispielgebend.
Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt und Vertreter der Universitätsmedizinen haben die geplante Neuregelung am Montag in Schwerin vorgestellt.
Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Medizinischer Fortschritt ist nur mit guter Forschung möglich. Deshalb beseitigen wir gesetzliche Hindernisse für eine bessere Forschung und damit zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Wir stärken mit der Gesetzesänderung die Innovationskraft des Landes. Versorgung und Prävention werden damit erleichtert. In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie.
Klar ist aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten steht im Fokus. Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen. Selbstverständlich ohne dabei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu verletzen. Ich danke deshalb der Gesundheitsministerin und dem Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir hier gemeinsam so schnell und konstruktiv zu einer guten Lösung gefunden haben.“
Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm: „Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung war schon immer eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft. Besonders im Fokus stehen seit einiger Zeit neue Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz. Wo bisher durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln die Arbeit der Forschung erschwert wurde, soll es künftig einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren.
Wir wollen zudem die Möglichkeiten der Datennutzung auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben öffnen. Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.“
Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erläutert: „Die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten sind höchst sensibel und besonders schützenswert. Nur wenn Patientinnen und Patienten begründet darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben verarbeitet werden, wächst ihre Bereitschaft, Forschung zu unterstützen. Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Darüber hinaus machen wir uns für hohe technische Standards für die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten im Gesetzesentwurf stark.“
Prof. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock: „Wir müssen den berechtigten Datenschutz der Patienten sinnvoller als bisher mit den Forschungsaufgaben in Einklang bringen. damit die universitäre Forschung So kann der Umgang mit dem Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle für Deutschland einnehmen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. Denn bisher konnten Patientendaten – selbst bei Einwilligung – nur sehr eingeschränkt für die Forschung genutzt werden.
Prof. Dr. Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Änderung des § 37 zur Nutzung im Krankenhaus erhobener Patientendaten ist ein großer Fortschritt für die Forschung. Wir können so die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen verbessern. Denn eine belastbare Datenbasis ist für viele Neuerungen unerlässlich. Zugleich sind die Persönlichkeitsrechte der Menschen weiter zuverlässig geschützt.“
Forschende der Universitätsmedizin Greifswald hatten zu Jahresbeginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinscher Daten in der Forschung hingewiesen. Im Mai lud Wissenschaftsministerin Bettina Martin zu einem Fachgespräch unter Beteiligung der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Prof. Alena Buyx, des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und des Gesundheitsministeriums ein. Forschende und Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen brachten ihre Perspektiven in die Diskussion ein.
Wissenschaftsministerin Martin und Gesundheitsministerin Drese sind danach übereingekommen, dass eine zügige Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung erleichtern kann. Mit der fachlichen Expertise seiner Behörde unterstützt der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt die Neuregelung maßgeblich.