Ernährung ist auch Kopfsache

Schwerin – Die 25. Ernährungsfachtagung der Landesektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), zum 3. Mal in digitaler Form, hat das Thema: „Ernährung und Gehirn – Möglichkeiten und Grenzen der Verbesserung des Ernährungszustandes“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt erklärt in ihrer Videobotschaft: „Die Ernährung ist vor allem auch Kopfsache. Damit unser Gehirn auf Höchstleistungen arbeiten kann, benötigt es gewisse Nährstoffe, wie Kohlenhydrate, Proteine, Vitamine, sekundäre Pflanzenstoffe, Omega 3 Fettsäuren und Koffein. Unsere Ernährung spielt daher eine wichtige Rolle bei der Gehirnentwicklung. So haben die Wechselbeziehungen zwischen Ernährung und unserem Gehirn nicht zuletzt einen Einfluss auf verschiedene Erkrankungen, wie dem Auftreten von Adipositas und Diabetes aber auch Alzheimer und Demenz. Mit einer ausgewogenen Ernährung kann nicht nur das Gehirn dauerhaft fit gehalten, sondern auch der Alterungsprozess verlangsamen werden“, so Ministerin Bernhardt.

Die Ernährungsfachtagung reiht sich in die präventive Aufklärungsarbeit der Landessektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung ein. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Ernährungssektor werden von der Leiterin der Geschäftsstelle der DGE-Sektion M-V, Gesine Roß, im Rahmen von Multiplikatorenveranstaltungen ins Land getragen.

„Mit ihrer Arbeit wird dafür gesorgt, dass die Menschen in die Lage versetzt werden, auf der Basis von Informationen einzuschätzen, wie sie die eigene Lebensqualität und Gesunderhaltung durch den bewussten Umgang mit Nahrungsmitteln und einer ausgeglichenen Energiebilanz möglichst positiv beeinflussen können“, sagt Ministerin Bernhardt.

„Äußert sich die Politik zu Ernährungsangelegenheiten auf der Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse, greift sie auf die Informationen der DGE zurück. Daher sehe ich meine vorrangige Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass die materielle Basis unserer Landessektion gesichert bleibt.“

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit den anderen Bundesländern auch die Absicht der Bundesregierung, eine Ernährungsstrategie zu entwickeln, die sich auch an den Erkenntnissen orientiert, die wir aus der Corona-Pandemie gewonnen haben.

Die letzten Jahre der Pandemie haben bei einigen Bevölkerungsgruppen zu einer weiteren Zunahme von Übergewicht und Fehlernährung geführt. Hier hat sich ein Handlungsfeld aufgetan, dem wir mit Beratungsangeboten und intensiver Aufklärungsarbeit begegnen müssen.

Denn: Ungesunde Ernährung ist ein Zukunftsthema, das wir auch in Mecklenburg-Vorpommern im Blick haben. Ich weiß, dass wir Sie im Zusammenspiel mit den drei Vernetzungsstellen und der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. an unserer Seite haben, wenn es darum geht, die Ernährungssituation bei uns im Land zu verbessern“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt in ihrer Videobotschaft.

Telekommunikationsüberwachung

Telekommunikationsüberwachung unterstützte bei Suche nach vermissten Personen

Schwerin – In 211 Fällen haben die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2020 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Dies ergibt sich aus dem Bericht des Innenministeriums, den der Landtag heute veröffentlicht hat.

„Die Daten wurden erneut fast ausschließlich erhoben, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Die Maßnahmen der TKÜ werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und führte weiter aus: „Zudem bedürfen alle TKÜ-Maßnahmen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. Ordnet eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug selbst an, muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“

Die Datenerhebungen bezogen sich in 31 Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in 147 Fällen auf die Ortung einer Mobilfunkendeinrichtung und in 33 Fällen auf anderweitige Verkehrsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.

„Die Gesamtfallzahl von 211 Fällen liegt etwas höher als im Vorjahr mit 197 Fällen. Sie ergibt sich aus der Summe der Rufnummern bzw. Rufnummernkennungen, die zur Gefahrenabwehr überwacht wurden. Sie ist nicht mit der Anzahl der überwachten Personen gleichzusetzen“, so Christian Pegel.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Was spielt mein Kind? Eltern aufklären

Neuer Flyer informiert über Gefahren von Spielwetten und In-App-Käufen

Schwerin – Haben Sie schon mal etwas von Lootboxen, Twitch und E-Sport gehört? Da steht nicht Glücksspiel drauf, ist aber drin. „Kinder und Jugendliche kommen heutzutage viel früher mit Glücksspielangeboten in Berührung. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern gut informiert sind“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am 9. Februar in Schwerin. Der neue Flyer der Landesfachstelle Glücksspielsucht MV “Was spielt mein Kind?“ soll hier eine Anleitung geben.

„Mit dem Flyer möchten wir Eltern zeigen, worauf Sie achten sollen und wo Sie weitere Informationen und Hilfe bekommen“, erklärte Birgit Grämke, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht MV. So zeige das Informationsmaterial auf, dass viele zunächst kostenfreie Spiele In-App-Käufe (In-Game) bieten, um den Spielfortschritt zu beschleunigen. Das könne schnell zur Kostenfalle werden, informierte Grämke. Darüber hinaus würde versucht mit den Spielmechanismen, die jungen Spielerinnen und Spieler dauerhaft zu binden.

Drese: „Gerade in der Corona-Pandemie hat die Mediennutzung der Kinder und Jugendlichen besonders zugenommen. Hinzu kommt: Spiele sind auf dem Handy immer und überall verfügbar.“ Die aktuelle JIM-Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zeigt auf: Spielten 2019 noch 63 Prozent der Jugendlichen täglich oder mehrmals die Woche Videospiele, waren es 2021 schon 72 Prozent.

Die Ministerin verdeutlichte, dass Computer- und mobile Spiele durchaus auch positive Aspekte mit sich bringen würden. „Entscheidend ist der Umgang mit den Spielen. Die Spieldauer, die Auswahl der Spiele und ihre Bedeutung als Teil der Freizeitkultur des Kindes sind in der Familie zu thematisieren.“

Wo Eltern AnsprechpartnerInnen finden, ist im neuen Flyer der Landesfachstelle zusammengetragen. Die Publikation kann unter info@gluecksspielsucht-mv.de, Tel.: 0385 7851561 bestellt oder unter www.gluecksspielsucht-mv.de oder www.medienwissen-mv.de runter geladen werden.

Digitalisierungsprozess der Verbraucherzentrale

Rostock – Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, verknüpfte jetzt ihren Antrittsbesuch in Rostock mit einem Rundgang durch die neuen Räume der Verbraucherzentrale M-V.

„Die Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern ist gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar. Ihre Anstrengungen, die Menschen über ihre Rechte und Möglichkeiten beim Verbraucherschutz aufzuklären, werden immer wichtiger. Denn in Zeiten von immer neuen Betrugsstrategien oder auch immer umfassenderem Kleingedruckten in Verträgen ist sie zur Stelle. Die Corona-Pandemie hat zudem gezeigt, dass ein Leben ohne Internet kaum mehr vorstellbar ist. Neben dem Einkaufen werden auch Verträge zunehmend online geschlossen. Und auch die Beratung der Verbraucherzentralen verlagert sich mehr und mehr ins Netz. Dabei treten Fragen und Unsicherheiten zu Themen wie Reisen und Onlineeinkäufen immer häufiger auf. Wir müssen die Verbraucherzentrale bei ihrem Online-Angebot unterstützen so gut wir können“, sagt Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz bei ihrem Antrittsbesuch bei der Verbraucherzentrale. Die neue Adresse in Rostock ist in der August-Bebel-Str. 89.

In dieser Legislaturperiode ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz neben dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz auch zuständig für die Ernährungsaufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher. „Ich stehe für eine verlässliche Politik für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sie sollen gut informiert werden, denn nur wer gut informiert ist, kann im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen. Wer die Fallen kennt, kann sie umgehen“, so die Ministerin. Die Verbraucherzentrale hat im letzten Jahr nach eigenen Angaben etwa 7.800 Gespräche geführt. Sie hat 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weltweite Sicherheitswarnung

Schwerin – Nachdem am Samstagabend eine weltweite kritische Sicherheitswarnung für Standardkomponenten von Servern bekannt wurde, hat das Bildungsministerium vorsorglich alle potentiell gefährdeten Bereiche vom Netz genommen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.

Das betrifft unter anderem auch die landesweite Lernplattform „itslearning“. Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärte, dass die Außerbetriebnahme höchst vorsorglich erfolgt ist. Die IT-Abteilung des Ministeriums, hat sofort auf die Sicherheitswarnung reagiert. Bisher konnte sichergestellt werden, dass kein Angriff auf die Systeme des Ministeriums erfolgreich war.

Derzeit arbeiten die Hersteller der betroffenen Systeme bereits mit Hochdruck an Lösungen. Sobald diese in die Systeme eingepflegt sind, werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Sonntags sowohl „itslearning“ die anderen IT-Services des Ministeriums wieder erreichbar sein.

Das Bildungsministerium hat die Schulen per E-Mail über den zeitweisen Ausfall der Lernplattform informiert. Das Ministerium hat in diesem Fall mit äußerster Vorsicht gehandelt, denn die Sicherheit der Daten hat oberste Priorität.

Digitaler Impfpass

Schwerin – In den zwölf Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Außenstellen werden nach erfolgter Impfung Impfzertifikate ausgestellt. „Alle diejenigen, die in den Zentren ihre Corona-Impfung bekommen, können den digitalen Impfpass erhalten. Der entsprechende QR-Code kann direkt nach erfolgter Impfung im Impfzentrum ausgedruckt werden und mitgenommen werden. Der digitale Impfnachweis ist eine Ergänzung, um den Alltag zu erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Über die CovPass-App sowie über die Corona-Warn-App kann der erhaltene Code gescannt werden. „Mit dem digitalen Impfpass können die Impfungen direkt auf dem Smartphone dokumentiert werden. Der Impfschutz kann auf diese Weise praktisch und schnell nachgewiesen werden. Gerade zur Sommerferienzeit ist das bei Reisen in Europa eine Erleichterung. Aber selbstverständlich ist auch der gelbe Impfpass nach wie vor ein anerkanntes Dokument und er wird es auch weiter bleiben“, erläutere Gesundheitsminister Glawe weiter.

Nachträgliche Ausstellungen von digitalen Impfzertifikaten werden über die Apotheken umgesetzt. „Wie bereits bei den Schnelltests besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger online nach Apotheken im jeweiligen Wohnumfeld zu suchen“, sagte Glawe. Teilnehmende Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern sind im Internet unter www.mein-apothekenmanager.de abrufbar. Über eine Suchmaske werden direkt nach Eingabe des Wohnortes oder der Postleitzahl entsprechende Apotheken angezeigt. Laut Apothekerverband nehmen aktuell 344 von 380 Apotheken teil, d.h. 90,5 % aller Apotheken in MV.

Wichtig ist es, dass im Umfeld von Kita- und Schulkindern über den Sommer ein Impfangebot wahrgenommen wird. „Das ist auch ein Beitrag das neue Schuljahr abzusichern. Eine hohe Impfquote bei Erwachsenen schützt auch die Kinder. Das sind neben den Lehrkräften und dem Schulpersonal sowie den Eltern, beispielsweise auch Tanten und Onkel, Freunde und Bekannte, die die Kinder in die Schule oder Kita bringen. Mit jeder Impfung wird das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich reduziert.

Jetzt impfen lassen, um möglichst sicher die Herbstsaison zu überstehen“, sagte Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,39 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 855.600 Erstimpfungen (Quote: 53,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 572.840 Personen (Quote: 35,6 Prozent).

Verbraucherschutz im Zeichen von Seuchen

Titel des Verbraucherfokus 2020

Schwerin – „Die Corona-Pandemie hat natürlich auch der Arbeit des LALLF seinen Stempel aufgedrückt“, resümierte Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus als er heute in Rostock den Jahresbericht des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebens­mittelsicherheit und Fischerei (LALLF) „Verbraucherfokus 2020“ vorstellte. Erstmals in seiner Geschichte hat das LALLF Humanproben analysiert. Auf Grundlage der Erfahrungen bei der Diagnostik auf Coronaviren bei Tieren leistet das LALLF nach Etablierung des molekularbiologischen Untersuchungs­verfahrens PCR auf das Virus SARS-CoV-2 bereits seit Mai 2020 Amtshilfe für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

„Diese freiwillige Verpflichtung zu solidarischer Mitarbeit ist äußerst anerkennenswert und erfährt meine ganze Hoch­achtung. Der normale Amtsbetrieb musste ja trotzdem weitergeführt werden“, sagte Backhaus. Im Zuge dieser Kooperation wurden im Jahr 2020 im LALLF 2.082 Proben bearbeitet. Davon waren 98 positiv.

Zusätzlich zur Kooperation mit dem LAGuS wurden fleischverarbeitende Betriebe und Pflanzenbaubetriebe in MV bei der Überwachung ihrer Mitarbeiter auf mögliche SARS-CoV-2 Infektionen unterstützt. Im PCR-Labor des LALLF sind von den Experten 2.670 Proben untersucht worden, davon waren 12 positiv.

„Parallel zum Pandemieproblem erlebten wir in Mecklen­burg-Vorpommern eine heftige Serie von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen“, lenkte Backhaus die Aufmerksamkeit auf eine weitere Viruserkrankung. Bereits bis Ende Dezember 2020 gab es seit dem ersten Feststellen im Oktober 8 Fälle bei Hausgeflügel und 51 hochpathogene Virusnachweise bei Wildvögeln.

„Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LALLF, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Land­kreise und kreisfreien Städte sowie meines Ministeriums waren mit der Seuchenbekämpfung bis weit in das Jahr 2021 gebunden“, sagte Backhaus. „Mein ausdrücklicher Dank an alle, die hier mitarbeiteten.“ Das seien in der Regel mehr Menschen, als man sich vorstellt. Betroffen sind Arbeiten vor Ort im Ausbruchsbetrieb, notwendige Verwaltungsaufgaben von Krisenmanagement bis Amtsveterinäre, Laborarbeit, auch Tierseuchenkasse, Entsorgung usw.

„Die Geflügelpest wird uns und das LALLF auch in Zukunft beschäftigen. Denn Mecklenburg-Vorpommern bietet mit seinen Küstenhabitaten ausgezeichnete Futtergrundlagen und Rastgebiete für Wildvögel“, sagte Backhaus.

Und noch eine Virusseuche hob der Minister heraus: die Bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD. Auch unter Rinderdurchfall bekannt. „2021 wird Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung als „BVD-freie Region“ nach EU-Gesetzgebung erlangen“, ist Backhaus überzeugt. Ein entsprechender Antrag ist im April 2021 gestellt worden.

Seit 2011 ist die BVD in Deutschland bekämpfungspflichtig. Dem LALLF ist es gelungen, in MV ein sehr schnelles und sicheres diagnostisches Untersuchungs­verfahren zu etablieren, das zudem noch preiswert ist. Die Experten sind dabei neue Wege bei Verfahren und Logistik gegangen. Seit 2017 ist MV frei von persistenten BVD-Infektionen. „Somit ist in MV eine verlustreiche Erkrankung in der Rinder­produktion getilgt“, verwies Backhaus auf die Bedeutung dieser Leistung.

„Neben diesen kräfte- und zeitbindenden Aufgaben zur Seuchenbekämpfung lief die normale Laborarbeit weiter“, sagte Backhaus. „Die über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen auch in Coronazeiten dafür, dass Kontroll- und Untersuchungstätigkeiten entlang der kompletten Lebensmittelkette routiniert und reibungslos funktionieren.“ 2020 wurden beispielweise knapp 6.400 Lebensmittelproben untersucht. 12,3 Prozent mussten beanstandet werden. Wie in den Vorjahren waren das vor allem – zu 63,5 Prozent – Kennzeichnungsprobleme.

„Die Broschüre Verbraucherfokus 2020 macht deutlich, dass der Verbraucher tatsächlich bei uns im Fokus steht. Hauptaufgabe des LALLF bleibt es, zusammen mit den Veterinär- und Lebensmittel­überwachungsämtern sichere Lebensmittel für Mensch und Tier zu gewährleisten“, betonte Backhaus.

Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Berlin – Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18. September 2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Das so genannte Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer Paragraf 184k im Sexualstrafrecht verortet – so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Vorgaben für Video Sharing-Plattformen

Berlin – Vorgaben für den Umgang mit Nutzerbeschwerden: Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter audiovisueller Mediendienste und Video Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln: Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln.

Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Diensteanbieter müssen künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um.

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Mobilfunk: Mitnahme der Rufnummer

Schwerin – Der heutige Montag begann für Infrastrukturminister Christian Pegel mit einer guten Nachricht: „Ab heute müssen alle Mobilfunkkunden in Deutschland, die bei einem Anbieterwechsel ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, dafür nur noch maximal 6,82 Euro brutto bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat durchgesetzt, dass alle Anbieter ihre Senkung dieses so genannten Portierungentgelts an die Endkunden weitergeben.“

Konkret hat die Bundesnetzagentur in Bonn heute den Mobilfunkanbietern Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom sowie Telefonica mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Summen von bis zu etwa 30 Euro zu verlangen. „Die Unternehmen konnten bei einer Überprüfung nicht nachweisen, dass ihnen tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstehen, wenn ihre ehemaligen Kunden die bisherige Nummer mitnehmen“, erklärt Christian Pegel und führt weiter aus: „Alle anderen Mobilfunkanbieter hatten mit Wirkung ab heute zugesagt, die Entgeltsenkung der Bundesnetzagentur auf 3,58 Euro netto freiwillig an ihre Kunden weiterzugeben und von diesen wie gefordert höchsten die knapp sieben Euro zu verlangen.“

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. „Die Bundesnetzagentur hat dies hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent durchgesetzt“, lobt Christian Pegel. Er selbst hatte sich im Beirat der Bundesnetzagentur, in dem er Mecklenburg-Vorpommern vertritt, dafür stark gemacht, dass diese Überprüfung der realen Kosten schnell erfolgt.

“Es ist wichtig, dass der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Endverbraucher zwischen den verschiedenen Mobilfunkanbietern nicht erschwert werden, indem ein Wechsel entweder zum Verlust der angestammten Telefonnummer oder zu erheblichen Kosten für die einmalige Weitergabe an den neuen Anbieter führt“, so der Minister. Er hatte immer wieder gefordert – und wolle dies auch weiter tun: „Wir brauchen einen wirksamen Schutz der Verbraucher, die sich einer kleinen Zahl von Mobilfunkanbietern gegenübersehen, die eine ziemlich einheitliche Geschäftspolitik vertreten – mit entsprechenden Kostenfolgen für die Endkunden.“

Nitrat im Grundwasser

Schwerin – Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2016 63 neue Grundwassermessstellen gebaut und 17 Messstellen erneuert. Damit wird das Grundwasser hierzulande derzeit an rund 350 Standorten oberflächennah überwacht. Hinzu kommen Messstellen in tieferen Sedimentschichten. Summiert betrachtet, wird die Grundwasserbeschaffenheit in Mecklenburg-Vorpommern an 381 Standorten untersucht. Der Bau weiterer knapp 50 Messstellen bis 2024 ist in Vorbereitung.

„Obwohl beim Bau neuer Messstellen Fehlbohrungen und technische Schwierigkeiten auftreten können, werden wir bis Ende 2021 deutlich mehr als die ursprünglich 100 geplanten Grundwassermessstellen neu gebaut haben. Damit hätten wir unser Ziel eine gegenüber 2015 verbesserte Übersicht über den chemischen Zustand der Grundwasserkörper und deren Trends zu erhalten, sogar übererfüllt“, betonte der zuständige Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus.

Gleichwohl betonte der Minister betonte, dass das erweiterte Messnetz allein nicht geeignet ist, um eine verursachergerechte Binnendifferenzierung vorzunehmen. Denn aus den Punktmesswerten kann nicht auf die Flächen geschlossen werden, die ursächlich für diese Messwerte sind, zum Beispiel, weil auf ihnen zu viel gedüngt wurde. Dies wäre aber sowohl für eine zielgerichtete Minderung zu hoher Nitrateinträge in das Grundwasser als auch für die Akzeptanz entsprechender Beschränkungen der landwirtschaftlichen Düngung bei den Landwirten von wesentlicher Bedeutung.

Ziel müsse es daher sein, eine wissenschaftlich basierte Methode zu entwickeln, die genau dies mit hinreichender Genauigkeit ermöglicht. Dabei muss nicht die im Grundwasserkörper festgestellte Nitratbelastung, sondern die Nitratemission von den landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Bodensickerwasser im Zentrum der Betrachtung stehen. Sinnvoll wäre ein derartiges Vorgehen aber nur, wenn es bundeseinheitlich geregelt wird. Mecklenburg-Vorpommern und andere Bundesländer sind bereits mit entsprechenden Vorschlägen an den Bund herangetreten.

Backhaus erklärte in diesem Zusammenhang noch einmal, wie die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt. Für jede Messstelle mit Grenzwertüberschreitung ist unter Nutzung eines geostatistischen Verfahrens eine repräsentative Fläche auszugrenzen, von der davon auszugehen ist, dass auch dort eine Grenzwertüberschreitung gemessen würde. Die so ermittelten Flächen eines Grundwasserkörpers werden summiert. Nur wenn diese Fläche weniger als 20 % der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers beträgt, bekommt dieser die Bewertung „gut“. Andernfalls gelte der Grundwasserkörper als insgesamt belastet und damit rot.

Auf die „roten Gebieten“ kämen mit der geplanten Verschärfung der Düngeverordnung ab 2020 zusätzliche Maßnahmen zu. Ohne eine Binnendifferenzierung würden Landwirte in einem „roten Gebiet“ selbst dann den Vorgaben der Düngeverordnung unterworfen sein, wenn sie nachweislich eine nitratreduzierte Düngung praktiziert haben und auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen keine Grenzwertüberschreitungen im Sickerwasser festzustellen sind.

„In sollen Fällen verstehe ich die Akzeptanzverweigerung vollkommen. Es muss daher für verursachergerechte Regelung gesorgt werden“, betonte Minister Backhaus. Er habe aber große Sorge, dass dies kurzfristig und unter dem großen Druck, der von der EU-Kommission auf die Bundesrepublik ausgeübt wird, gelingt. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern sei daher wichtiger denn je.

Naschereien in der Lebensmittelkontrolle

Schwerin – Die Untersuchung von Lebensmitteln ist ein wichtiger Teil der amtlichen Überwachung, die in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wahrgenommen. Zum Jahresende werden auch immer Lebensmittel untersucht, die gerne zu Weihnachten verzehrt werden. In diesem Jahr waren es unter anderem, Schoko-Weihnachtsmänner, Nüsse, Mandeln und Kürbiskerne sowie Weihnachtsgebäck (Spekulatius, Dominosteine).

Die Naschereien müssen neben einer sensorischen Prüfung auf Aussehen, Geruch, Geschmack, auch die Anforderungen der Kakao-Verordnung hinsichtlich ihrer Zusammensetzung erfüllen. In den Vorgaben der Kakao-Verordnung sind: der Kakao-Gehalt, der Anteil aus Kakaobutter, der Milchanteil und der Milchfettanteil, geregelt.

Weihnachtsmänner

Im Labor untersucht wurden 15 weihnachtliche Schokoladen-Hohlkörper der Saison, also Weihnachtsmänner, Schneemänner und andere Formen. Sie alle bestanden aus Vollmilchschokolade und stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V. Sie wurden neben den vorgeschriebenen Kriterien auch ihre Gehalte des Schwermetalls Cadmium überprüft, da Edelkakaosorten aus Südamerika hohe Cadmiumgehalte aufweisen können. Ursache sind die naturgemäß entsprechend hohen Gehalte der dortigen vulkanischen Böden. Die Kakaopflanze nimmt über das Wurzelwerk die Schadstoffe natürlicherweise auf. Je höher der Cadmiumgehalt des Bodens, desto höher auch der Cadmiumgehalt in der Kakaobohne. Je höher der Kakaogehalt in der Schokolade, desto höher kann deren Cadmiumgehalt sein. Cadmium kann die menschliche Gesundheit schädigen. Im Ergebnis der Untersuchungen waren alle Schokoloden in Ordnung.

Nüsse, Mandeln, Kürbiskerne

Im Labor untersucht wurden 55 Proben verschiedener Nusssorten (u.a. Haselnüsse, Erdnüsse, Walnüsse), Kürbiskernen und Mandeln. Sie stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V.

In 9 Fällen konnten Aflatoxin-Pilzgifte aber unterhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen werden (bei maximal 25 % der erlaubten 10 Mikrogramm/kg). Dies betraf ausschließlich gemahlene Mandeln und Haselnüsse.

Aflatoxine sind hitze- und säurestabil. Sie überstehen daher übliche Verarbeitungs- und Zubereitungsmethoden von Lebensmitteln und sind somit nicht nur in gerösteten Nüssen, sondern auch in zubereiteten Speisen oder Gebäcken zu finden. Aflatoxine sind Vertreter der stärksten in der Natur vorkommenden Gifte und krebserregenden Stoffe. Sie können beim Menschen die Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen Daher gibt es regelmäßig amtliche Untersuchungen, um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden.

Pilzgifte sind weder mit bloßem Auge sichtbar, noch am Geruch oder Geschmack erkennbar. Um einen Schimmelpilzbefall im eigenen Haushalt zu vermeiden, sollten Nüsse und Trockenfrüchte kühl, trocken und luftig gelagert werden. Wichtig: Nüsse können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese können Gifte (Mykotoxine) entwickeln.

Weihnachtsgebäck (Spekulatius und Dominosteine)

Im Labor untersucht wurden 20 Proben unterschiedliche Spekulatius und 6 Proben Dominosteine aus dem Lebensmitteleinzelhandel auf Acrylamid (potentiell krebserregend).

Acrylamid ist ein Nebenprodukt der sogenannten Bräunungsreaktion. Es entsteht dann, wenn Stärke, Zucker und bestimmte Aminosäuren ohne Wasser miteinander reagieren. Je dunkler ein Produkt durch das Erhitzen wird, das bei Röst-, Back- und Bratvorgängen stattfindet, desto höher ist in der Regel auch sein Acrylamid-Gehalt. Das gilt unter anderem besonders für Chips, Pommes, Toast- und Knäckebrot sowie Kaffee.

Verglichen mit den Ergebnissen der vergangenen Jahre können im LALLF stetig geringere Acrylamidgehalte bestätigt werden. Bei den jetzigen Proben Weihnachtsgebäck lag der Acrylamidgehalt bei einem Drittel des Richtwertes.

Die Lebensmittelindustrie hat inzwischen Einiges zur Verringerung des Acrylamidgehaltes in Lebensmitteln getan. Neben der Auswahl von Getreide und Kartoffeln mit geringen Gehalten an Acrylamid bildenden Substanzen, sind optimierte Herstellungsrezepturen und -prozesse wichtig. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können etwas tun. Die Devise: Vergolden statt Verkohlen! Bei Gartemperaturen unterhalb von 180 Grad entstehen deutlich geringere Mengen an Acrylamid als bei höheren Temperaturen.

Keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Ausland mitbringen

Mühlengeez – Vor einem Jahr platzte mitten in die Mela eine Nachricht, die insbesondere die schweinehaltenden Betriebe erschreckte und die Veterinärdienste in erhöhte Alarmbereitschaft versetzte. Nur rund 70 Kilometer westlich der deutschen Grenze wurde in Belgien bei einem toten Wildschwein das ASP-Virus (Afrikanische Schweinepest) nachgewiesen.

Während sich die Seuchensituation in Belgien derzeit stabilisiert zu haben scheint, dringt die Afrikanische Schweinepest im Osten der Europäischen Union langsam aber stetig nach Westen vor. Deshalb warnt das Landwirtschaftsministerium erneut vor dem Einschleppen von Tierseuchenerregern durch Mitbringsel und Reiseproviant.

„Ich möchte nochmals eindringlich auf die Einhaltung grundlegender Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen. Diese gelten nicht nur für Tierhalter, sondern gehen uns alle an“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Die Viren, die für die ASP verantwortlich sind, mögen die Kälte“, so Backhaus weiter. „Gefrierfleisch und Wurstwaren sind somit besonders häufig Träger von solchen Tierseuchenerregern.“

Entsprechend streng sind die Vorschriften, die das Mitbringen von Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milch-produkten aus dem Ausland regeln. Jedoch werden bei Stichprobenuntersuchungen an Flughäfen in regelmäßigen Abständen ASP-Viren in mitgebrachtem Reiseproviant nachgewiesen.

Da der Reiseverkehr innerhalb der EU- Mitgliedstaaten jedoch nicht mehr der Einfuhruntersuchung an Grenzkontrollstellen unterliegt, ist das Risiko des Einschleppens, insbesondere entlang des Fernstraßennetzes, durch Fahrzeuge oder Personen nach wie vor hoch.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger des Landes daher eindringlich darum, keine Fleisch- oder Wurstwaren aus den Gebieten mitzubringen, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind. Auch die Menschen, die von dort zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, bitte ich um entsprechende Achtsamkeit“, sagte Backhaus.

Rahmenvereinbarung mit Verbraucherzentrale

Schwerin – „Die zweite Rahmenvereinbarung zwischen der Verbraucherzentrale und der Landesregierung sichert die Arbeit der Verbraucherzentral finanziell ab. Sie hat nun bis einschließlich 2022 Planungssicherheit. Von 755.000 Euro im Jahr 2019 steigern wir die Zuschüsse ab 2020 auf jährlich 773.000 Euro für die Verbraucherzentrale. Damit können geförderten Projekte zum Beispiel des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sowie die Aufklärung auf dem Gebiet der Ernährung weiter intensiviert werden“, sagte Justizministerin Hoffmeister zur Unterschrift der zweiten Rahmenvereinbarung.

„Der Verbraucherschutz ist unverzichtbar. Daher bin ich der Verbraucherzentrale auch sehr dankbar für ihren Einsatz. In einer immer komplexer werdenden Gesellschaft hat sie sich als wachsames Auge und Beratungsstelle etabliert. Es ist wichtig, die alltäglichen Belange der Menschen von Ernährungsregelungen bis hin zu Urlaubsentschädigungen im Blick zu haben. Daher ist auch eine weiterhin sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Verbraucherzentrale und den für Verbraucherschutz zuständigen Ministerien für Justiz sowie Landwirtschaft und Umwelt bedeutsam“, so Ministerin Hoffmeister. Das Justizministerium ist für den wirtschaftlichen, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig.

Ministerin Hoffmeister vertritt Mecklenburg-Vorpommern auch auf der Verbraucherschutzministerkonferenz. Zuletzt hat sie erfolgreich mehrere Anträge zur Verbesserung der Fluggastrechte eingebracht.

Backhaus: Verbraucherbildung gehört an jede Schule!

Logo Verbraucherschule

Schwerin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine neue Runde des Schülerwettbewerbs „Verbraucher­schule“ gestartet. Ab sofort können sich Schulen online für die Aufnahme in das Netzwerk der Verbraucherschulen anmelden und bis zum 30. September um eine Auszeichnung bewerben. Bewertet wird, inwieweit sich die bewerbende Schule in der Verbraucherbildung engagiert und das Thema im Schulentwicklungsprogramm verankert hat. Die Auszeichnung „Verbraucherschule“ wird in den drei Stufen Bronze, Silber oder Gold vergeben.

„Schulen leisten einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche durch einen lebensnahen Unterricht auf spätere Herausforderungen vorzubereiten. Verbraucher­bildung gehört deshalb für mich ganz klar an jede Schule. Wie ernähre ich mich gesund? Wie gehe ich klug mit Geld um? Wie lebe ich umwelt- und klimafreundlich? Wie surfe ich sicher im Internet? Alle diese Fragen gehören dazu und müssen frühzeitig mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden. Nur so können sie ein Bewusstsein für die Welt, die sie umgibt, herausbilden und mündige Erwachsene werden“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Für die Aufnahme ins Netzwerk der Verbraucherschulen können sich bundesweit alle allgemein- und berufsbilden­den Schulen bewerben, die ihre Schülerinnen und Schüler durch praxisorientierte und innovative Unterrichtsmaß­nahmen und Projekte fit für den Alltag machen.

Für die Auszeichnung werden Maßnahmen, Projekte und Unterrichtsvorhaben, die in einem Schuljahr durchgeführt wurden, berücksichtigt. Für Silber und Gold müssen alle Handlungsfelder der Verbraucherbildung behandelt werden:

  • Nachhaltiger Konsum und Globalisierung
  • Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
  • Medien und Information
  • Ernährung und Gesundheit

Aus Mecklenburg-Vorpommern hatte 2018 mit der Arche-Schule Waren (Müritz) eine Grundschule Silber ge­wonnen. Viele der Projekte zum Thema Verbraucherbildung wurden an der Arche Schule so angelegt, dass sich die Schüler selbständig mit Verbraucherthemen beschäftigen. So entstand ein Redaktionsteam aus Fünft- und Sechstklässlern, das in der Schülerzeitung regelmäßig aus der Schule sowie über aktuelle politische Themen berichtete.

Weitere Informationen wie Kriterien und Unterstützungs­angebote gibt es über www.verbraucherschule.de.

Die Auszeichnung Verbraucherschule des vzbv wurde im Herbst 2016 zum ersten Mal vergeben. Der Schülerwettbewerb wird durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert.