Schwerin – Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Maßnahmen an stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden gefördert werden können. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen, Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen.
Raumlufttechnische Anlagen haben die Aufgabe, Räume mechanisch zu lüften und können einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten, indem sie das Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam senken.
Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung von stationären, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen.
Gefördert werden neben Investitionskosten auch Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 100.000 Euro. Nicht gefördert wird hingegen die Neuanschaffung kompletter RLT-Anlagen.