Berlin – Der Bundesrat hat am 27. März 2020 den Nachtragshaushalt gebilligt, der die Kosten der Hilfsmaßnahmen für die Bewältigung der Corona-Krise finanzieren soll. Der Bundestag hatte das Gesetz zwei Tage zuvor mit breiter Mehrheit verabschiedet.
Um die geplanten Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer zu finanzieren, stellt die Bundesregierung mit dem Nachtragshaushalt 122,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zugleich geht sie davon aus, in diesem Jahr rund 33,5 Milliarden Euro weniger an Steuern einzunehmen. Zur Finanzierung dieser Belastung berechtigt das Gesetz die Bundesregierung, Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufzunehmen.
Das bedeutet ein Überschreiten der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse. Laut Grundgesetz ist das nur im Falle eine Notsituation zulässig – die der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit seiner Mitglieder am 25. März 2020 beschlossen hat.
Die Bundesregierung hatte den Entwurf für den Nachtragshaushalt erst am 23. März 2020 auf den Weg gebracht, der Bundesrat in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung am 25. März dazu Stellung genommen, bevor das Gesetz am gleichen Tag vom Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet wurde.
Jetzt muss es der Bundespräsident noch unterzeichnen, anschließend folgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.