Justizministerin Jacqueline Bernhardt stellte beim Jahresgespräch Rechtspflege das Konzept „DIE Justiz 2030“ vor.
Schwerin – Zum achten Mal haben die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern und die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem für Justiz zuständigen Ministerium zum Jahresgespräch geladen.
Der Einladung folgten unter anderem Generalstaatsanwältin Christine Busse, die Präsidentin des Finanzgerichts Gabriele Janke, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Eberhard Corsmeyer und der Präsident des Landesarbeitsgerichts Alfried Kampen. Mit dabei waren neben vielen Vertreterinnen und Vertretern aus Gerichten und Staatsanwaltschaften auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „DIE Justiz 2030 ist ein Thema, das auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer unseres Landes tangiert. Im Zuge des demografischen Wandels, den wir als eine Kernherausforderung sehen, muss die Justiz in die Lage versetzt werden, sich auch weiterhin gut aufzustellen. Vor der gleichen Herausforderung stehen die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.
In der Justiz gehen bis 2030 rund ein Drittel der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand. Bei den Notarinnen und Notaren sind fast ein Viertel betroffen. In nächster Zukunft trifft es die Rechtsanwaltskanzleien ebenso. Rund 20 Prozent aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind heute 64 Jahre und älter. Wir sitzen im selben Boot.
Daher engagieren wir uns als Ministerium, Landesjustizprüfungsamt und Oberlandesgericht Rostock auch sehr, das Rechtsreferendariat noch attraktiver zu gestalten. Wir brauchen den Nachwuchs zum Erhalt der Rechtspflege“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresgesprächs der Rechtspflege in Rostock.
„Neben dem demografischen Wandel gehört auch die Digitalisierung zu den großen Herausforderungen, mit der sowohl die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug, aber auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer zu tun haben.
Es gibt an der Stelle viele Überschneidungen, bei denen wir kompatibel sein müssen. Ich danke dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, dass er unsere Bemühungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen einzuhalten, heute hier lobend anerkannt hat. Als Mecklenburg-Vorpommern stehen wir im Bundesvergleich auf dem Weg zur elektronischen Akte an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gut da.
Das Modernisierungs- und Optimierungskonzept ‚DIE Justiz 2030‘ zielt genau auf diese drängenden Fragen, wie wir es schaffen, der bevorstehenden Pensionswelle zu begegnen und zugleich die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ins Zeitalter der Digitalisierung zu begleiten. Wir brauchen weiterhin den konstruktiven Austausch zwischen Justiz, Notarkammer sowie Rechtsanwaltskammer, um auch in der Digitalisierung gemeinsam voranzukommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.