Meyer: Energiepaket des Bundes gibt Mecklenburg-Vorpommern Rückenwind
Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat am Freitag auf der Fachtagung „RostockWind“ mit Akteuren der Windenergiebranche aktuelle Herausforderungen diskutiert. Kernthema war unter anderem das im Juli beschlossene Energiepaket der Bundesregierung mit vier Gesetzesnovellen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.
„Das Energiepaket zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus zu Wasser, zu Land und auf dem Dach ist wichtig für den Klimaschutz und für die Energiesicherheit. Ziel der Landesregierung ist es, bis zum Jahr 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf Mecklenburg-Vorpommerns aus erneuerbaren Quellen zu decken und bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Da spielt die Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Bereichen eine bedeutende Rolle. Das Energiepaket der Bundesregierung gibt uns hierfür Rückenwind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Rostock.
Organisator der Veranstaltung „RostockWind“ war das Unternehmen eno energy aus Rostock. Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE e.V.) und VDMA Power Systems haben die Konferenz unterstützt.
Das Energiepaket des Bundes umfasst Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2023“), im Windenergie-auf-See-Gesetz („WindSeeG 2023“), im Baugesetzbuch (BauGB), im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Neueinführung des Windenergie-an-Land-Gesetzes (WaLG), mit Windflächenbedarfsgesetz (WindBG). Unter anderem geht es dabei um beschleunigte Genehmigungsverfahren. So soll beispielsweise im Offshore-Bereich das Planfeststellungsverfahren bei voruntersuchten Flächen durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden.
Darüber hinaus wurde im WindSeeG 2023 der Testfeldbegriff für Windkraftanlagen erweitert. Der bisherige Testfeldbegriff im WindSeeG ließ auf Offshore-Testfeldern nur die Errichtung von Pilotwindenergieanlagen auf See zu und wurde damit dem sich ständig weiterentwickelnden Forschungs- und Entwicklungsbedarf nicht mehr gerecht. Um dem hohen Innovationspotenzial der Offshore-Windenergie gerecht zu werden, sollen Testfelder nicht nur für neuartige Windenergieanlagen auf See und deren Komponenten, sondern für ein breiteres Spektrum innovativer Konzepte, Verfahren und technologische Entwicklungen mit Bezug zur Offshore-Windenergie, gegebenenfalls auch Kombinationen aus Energieerzeugung und Speicherung oder aus verschiedenen erneuerbaren Offshore-Technologien zur Verfügung stehen.
„Der neue Testfeldbegriff ermöglicht nunmehr die Nutzung des Testfeldes praktisch für alle im Zusammenhang mit der Offshore-Windenergie stehenden Innovationen, auch für die Erprobung der Wasserstoffproduktion. Hier hat der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen und direkt im Gesetz umgesetzt“, sagte Meyer.
Im Küstenmeer vor Rostock-Warnemünde soll ein bundesweit einzigartiges Nationales Testfeld Offshore-Windenergie entstehen. Für den Innovationsstandort Deutschland ist die Schaffung einer Testfeldinfrastruktur wichtig, um innovative Offshore-Technologien und Konzepte unter Realbedingungen erproben zu können.
Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde vom Bund ausgeweitet. Sowohl für neue Windenergieanlagen an Land in der Direktvermarktung als auch für Bestandsanlagen können Anlagenbetreiber Zuwendungen anbieten.
In Mecklenburg-Vorpommern ist dies seit dem Jahr 2016 im Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGemBeteilG) geregelt. Hier gibt es eine Verpflichtung für Errichter und Betreiber von neuen Windenergieanlagen, die betroffenen Bürger und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern finanziell an ihren Vorhaben zu beteiligen. Im Kern sieht das Gesetz zwei alternative Beteiligungswege vor.
Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anzubieten. Anstelle einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung kann der Vorhabenträger den Gemeinden jedoch auch eine Ausgleichsabgabe bzw. den Bürgern ein Sparprodukt anbieten. Zudem ist es dem Vorhabenträger und der Gemeinde nach dem Gesetz möglich, ein individuelles Beteiligungsmodell zu vereinbaren.
„Da haben wir bundesweit Pionierarbeit geleistet und sehen den Bund weiterhin in der Pflicht nachzuziehen. Die Ausbauregionen müssen vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Das ist zentral für die weitere Akzeptanz eines gesteigerten Ausbaus bei der Bevölkerung“, sagte Meyer abschließend.