Schwerin – Beim Einchecken z.B. in ein Hotel muss der Gast einen Meldeschein ausfüllen und die Angaben per Unterschrift bestätigen. Auch derjenige, der online gebucht hat, muss am Empfang die übermittelten Daten handschriftlich bestätigen. Die Unterschrift muss in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht mehr zwingend auf Papier geleistet werden, sondern auch die digital geleistete Unterschrift beim Check-In z.B. auf einem Unterschriftenpad wird als handschriftlich anerkannt.
„Für die Hotels und Beherbergungsstätten, aber auch für den Gast ist dies eine Erleichterung und Zeitersparnis, gerade wenn die Anbieter in Kenntnis der Gästedaten durch die online-Buchung den Meldeschein im Vorhinein ausfüllen können. Bei der Anreise muss der Gast nur noch unterschreiben, dazu musste jedoch der Meldeschein bisher immer noch ausgedruckt werden“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Prozesse während des Gastaufenthalts.“
Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern hatte mit Blick auf die digitale Abwicklung der Hotelmeldepflicht geprüft, ob die digitale Unterschrift auf einem elektronischen Unterschriftenpad für den Hotelmeldeschein das rechtliche Erfordernis nach einer handschriftlichen Unterschrift erfüllt. Dies wurde bejaht, so dass der digitalen Unterschrift auf elektronischen Unterschriftenpads für Hotelmeldescheine in Mecklenburg-Vorpommern nichts im Wege steht.
Die eigenhändige Unterschrift des Gastes ist aber weiterhin erforderlich. Mit einem Schreiben wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten, IHKs und einschlägigen Verbänden die offizielle Freigabe für die digitale Unterschrift auf elektronischen Unterschriftenpads für Hotelmeldescheine in Mecklenburg-Vorpommern nun mitgeteilt.
Die bisherige Verfahrensweise, bei der den Gästen ein Meldeschein-Formular zum Ausfüllen und zur Unterschrift oder ein vorausgefülltes Meldeschein-Formular nur zur Unterschrift vorgelegt wird, ist selbstverständlich weiterhin möglich.