Schwerin – Das Land hat eine Umfrage zur digitalen Ausstattung an den Schulen gestartet. In einem Zeitraum von vier Wochen haben die öffentlichen Schulträger Gelegenheit, über die technische Ausstattung mit digitalen Medien an ihren Schulen Auskunft zu geben. Die Daten sollen bis spätestens in der Woche nach den Herbstferien im Bildungsministerium vorliegen. Im Anschluss werden sie ausgewertet.
„Wir wollen uns einen aktuellen Überblick verschaffen, wie unsere Schulen mit digitalen Medien ausgestattet sind, obwohl die technische Ausstattung der Schulen in den Verantwortungsbereich der Schulträger fällt. Wir sind daher auf ihre Mithilfe angewiesen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Nur, wenn alle Schulträger zuarbeiten, entsteht ein vollständiges Bild, wie es um die digitale Ausstattung an den Schulen bestellt ist“, erklärte die Ministerin.
In der Online-Erhebung fragt das Bildungsministerium zum Beispiel nach der Zahl der Räume in der Schule, in denen Internet verfügbar ist und inwieweit Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit Laptops und Tablets ausgestattet sind. Außerdem geht es um Smart Boards (interaktive Whiteboards), digitale Anzeigegeräte wie Beamer und um Software.
Es ist geplant, diese Umfrage zu verstetigen und in regelmäßigen Abständen mit den gleichen Fragen zu wiederholen. In der Vergangenheit hat das Land schon andere Umfragen dieser Art durchgeführt. Zuletzt hat das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Innenministerium bei den Schulträgern erhoben, welche Internetanbindung an den Schulen verfügbar ist. Dies wird in der laufenden Online-Umfrage ebenfalls wieder berücksichtigt.
Über den DigitalPakt stehen Mecklenburg-Vorpommern über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 98,2 Millionen Euro Bundesmittel für schulische Maßnahmen zur Verfügung. Hinzu kommen Zusatzprogramme mit Bundes- und Landesmitteln in Millionenhöhe. Ein Roll-Out-Plan legt fest, wann welche Schule eine Förderung über den DigitalPakt erhält. Damit weiß jede Schule, wann sie an der Reihe ist. 45,4 Millionen Euro der Mittel des DigitalPakts sind bereits bewilligt.
Bei der Förderung arbeitet das Land nach dem Erstattungsprinzip. Das heißt, die Schulträger bezahlen die Rechnungen erst selbst und reichen sie dann beim Landesförderinstitut (LFI) ein. „Die ausgezahlten Fördermittel sind also kein Indikator, welchen Stand die digitale Ausstattung der Schulen insgesamt hat. Transparenz schaffen können wir hier nur in enger Zusammenarbeit mit den Schulträgern“, so Oldenburg.