Rostock – Für ein Onlinebuchungssystem für Buffets erhält das Unternehmen „HK Kompakt Nord“ in Rostock 9.325 Euro nach der Landesrichtlinie zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen. Die Gesamtkosten betragen 18.650 Euro.
Die Firma mit neun Mitarbeitern betreibt ein Restaurant sowie einen Cateringservice. Mit der geplanten Investition möchte das Unternehmen den Umsatz über das gesamte Jahr stabil halten und ihre Mitarbeiter langfristig binden. Dazu lässt sie ein Onlinebuchungssystem entwickeln, das eigens für die Buchung von Buffets genutzt werden soll.
Die vielfältigen Buffetangebote sollen dann durch eigene Fotos visualisiert werden. Um den Kundenwünschen nach einer zeitgemäßen und zeitsparenden Bestellmöglichkeit nachzukommen, sollen sie künftig über mobile Endgeräte wie Smartphones buchen können. Darüber erhalten sie auch Zugang zu Zusatzinformationen, ohne von Öffnungszeiten des Anbieters abhängig zu sein. Zusatzleistungen wie Besteck, Gläser, Tischware oder extra Zutaten können so ebenfalls rund um die Uhr ausgewählt werden.
Der Kunde kann von der Gästeanzahl bis hin zu den Zahlungsmedien alle Daten selbst erfassen, was wiederum bei der Annahme der Bestellung Eingabezeiten erspart. Zudem generiert das neue System sofort Buchungsbestätigung und Rechnung und versendet diese an die Kunden-E-Mailadresse. Nahezu zeitgleich können diese Daten auch an die Lieferanten weitergeleitet werden. Über Nutzerkonten hat der Kunde die Möglichkeit, jederzeit auf seine Bestellung zurückzugreifen und ggf. Ergänzungen oder Terminkorrekturen vorzunehmen.
Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium die Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz DigiTrans, aufgelegt.
Fördermittel von bis zu 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro können Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.
Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut bereits 156 Anträge auf Förderung im Rahmen der DigiTrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,34 Mio. Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut zu stellen. Die dafür notwendigen Unterlagen können auf der Internetseite des LFI heruntergeladen werden.