Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht Reformbedarf bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. „Ich spreche mich klar dafür aus, die Zahlung stärker an die Beschäftigungszeiten zu binden. Wer über viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, muss länger als ein Jahr Arbeitslosengeld I bekommen. In vielen Fällen werden wir damit einen ‚Hartz IV‘-Bezug verhindern“, betonte Drese in der heutigen Landtagsdebatte zur SGB-II-Gesetzgebung.
Die Ministerin, die in diesem Jahr Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder ist, plädiert für weitere Reformen in der Sozialgesetzgebung. „Wir müssen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit gezielter fördern, ohne den Einzelnen komplett aus seiner Verantwortung zu lassen, sich selbst einzubringen“, sagte Drese im Landtag.
Ministerin Drese begrüßte das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Teilhabechancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Langzeitarbeitslose bekommen Unterstützung, die individuell auf sie ausgerichtet ist. Und Arbeitgeber erhalten hohe Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen. Damit setzt die Bundesregierung aus meiner Sicht genau an der richtigen Stelle an. Oberstes staatliches Ziel sollte es sein, alle Kräfte zu bündeln, um Langzeitarbeitslose wieder zurück in Arbeit zu bringen“, so Drese.
Darüber hinaus hält Drese ein gesetzliches Recht auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses für sehr sinnvoll. „Es ist aus meiner Sicht notwendig, dass Qualifizierungsmaßnahmen, die länger als zwei Jahre dauern und auch vollständige Berufsausbildungen förderfähig werden. Dies ist besonders bei jüngeren Menschen wichtig“, so Drese.
Auch die Sanktionen für unter 25-jährige gehören nach Ansicht von Drese auf den Prüfstand. „Überzogene, oftmals kontraproduktive Sanktionen für unter 25-jährige müssen abgeschafft werden. Gleichwohl sollten auch junge Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten nachkommen“, verdeutlichte Drese.