Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern verfügt auch im bundesweiten Vergleich über ein gutes Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Diese Angebote entwickeln wir Schritt für Schritt weiter – gerade im Bereich der Information und Aufklärung.“ Mit diesen Worten nahm Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Landtagsdebatte Stellung zum Antrag der Linksfraktion, die Umsetzung der Istanbul-Konvention voranzubringen und den Gewaltschutz zu stärken.
Die Ministerin hob besonders die Arbeit der Frauenschutzhäuser im Land hervor. Drese: „Die neun Frauenhäuser haben eine herausragende Bedeutung für den Gewaltschutz von Frauen und deren Kindern. Deshalb haben wir den Landeszuschuss für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser mit dem Doppelhaushalt 2018/19 um 20 Prozent erhöht. Zusätzlich haben wir die Haushaltsmittel für den Betrieb der Einrichtungen im Beratungs- und Hilfenetz ab 2018 um 2,3 Prozent jährlich erhöht. Damit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser bezahlt werden. Und wir erwarten auch, dass Kommunen und Träger ähnliche Anstrengungen unternehmen, um faire Gehälter zu ermöglichen.“
Insgesamt stehen nach Angaben von Ministerin Drese Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern neben den Frauenhäusern fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, eine Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, sowie eine Landeskoordinierungsstelle zur Verfügung. Hinzu kommen drei Täter- und Gewaltberatungsstellen.
Die Ministerin führte darüber hinaus in der Landtagsdebatte aus, dass sich die Frauen- und Gleichstellungsminister/innen auf eine koordinierende, bundesweite Gesamtstrategie verständigt hätten, um den Forderungen der Istanbul-Konvention adäquat zu begegnen.