Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht die mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) vorgesehene Elternbeitragsfreiheit als wirksames Instrument im Kampf gegen Kinderarmut.
„Die geplante Abschaffung der Gebühren für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege hilft vor allem kinderreichen Familien, Familien mit geringen Einkommen und Ein-Eltern-Familien, also Familien, die über ein höheres Armutsrisiko verfügen. Ein einkommensunabhängiger Zugang zu frühkindlicher Bildung führt damit zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder“, betonte Drese am Rande der heutigen Anhörung zum KiföG im Sozialausschuss des Landtags.
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Familien bisher mit bis zu 22 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens prozentual bundesweit den höchsten Anteil für die Beiträge zur Kindertagesförderung aufbringen.
Die Ministerin sagte mit Blick auf die Demonstration zum KiföG, dass die Landesregierung mit Gewerkschaften, Verbänden, Trägern und Kommunen sich kontinuierlich austausche. So habe im Laufe der Erarbeitung des Gesetzentwurfes durch das Sozialministerium eine umfangreiche Konsultation sowie eine Verbandsanhörung stattgefunden.
Drese: „Nach Auswertung der Anregungen haben wir bereits im Gesetzentwurf Änderungen vorgenommen und sieben Million Euro zusätzlich für Qualitätsverbesserungen bereitgestellt. Dadurch werden die Erzieherinnen und Erzieher mehr Vor- und Nachbereitungszeit haben und stellen wir die Standards der Fachkraft-Kind-Relation auch bei einer wachsenden Zahl an Kita-Kindern sicher.“ Die übrigen Mittel sollen für die Fach- und Praxisberatung in Kitas, eine Mentorenvergütung und die Fortbildung und Vernetzung von Kindertagespflegepersonen eingesetzt werden.
Ein wichtiger Qualitätsaspekt ist für Drese auch die Übernahme von 54,5 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten durch das Land. „Kostensteigerungen, z.B. durch die politisch von uns gewollte bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher werden dann nicht mehr den Eltern aufgebürdet, sondern zum Großteil vom Land übernommen. Wir hoffen, dass die Gewerkschaften nun auch mit ganzer Kraft für bessere Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher kämpfen.“
Drese kündigte an, im weiteren Beratungsgang des Gesetzentwurfs auch Klarstellungen bei der Hausaufgabenbetreuung im Hort vorzunehmen. „Die Horterzieherinnen und Horterzieher werden nicht dazu verpflichtet, die Hausaufgaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Es soll aber die Möglichkeit zur Erledigung der Hausaufgaben gewährleistet werden“, so Drese.