Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist der dritte Fall von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten.
In einer Kleinsthaltung mit 17 Hühnern, 28 Enten und 2 Gänsen in der Gemeinde Hohenkirchen (Landkreis Nordwestmecklenburg) sind am Wochenende mehrere Tiere verendet und daraufhin zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) nach Rostock verbracht worden.
In den Proben wurde das aviäre Influenza Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Die Proben sind anschließend dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems zur weiterführenden Untersuchung übergeben worden. Dort wurde die Untersuchung mit dem Nachweis des hochpathogenen aviären Influenza Virus vom Subtyp H5N1 abgeschlossen. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde daraufhin heute (08.11.21) amtlich bestätigt.
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden. Für Details zu diesen Maßnahmen wird auf die öffentliche Bekanntmachung auf der Seite des Landkreises verwiesen.
Bereits in der vergangenen Woche gab es im Landkreis Nordwestmecklenburg einen Geflügelpest-Fall in einer Kleinsthaltung mit Enten und Hühnern. „Die Fälle stehen aber nicht miteinander in Zusammenhang“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Dennoch machen die Fälle deutlich, dass das Geschehen mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit weiter an Fahrt aufnimmt. Wir können davon ausgehen, dass uns das Thema die kommenden Monate intensiv beschäftigen wird“, sagte er weiter.
Um das Seuchengeschehen und die damit verbundenen Auswirkungen möglichst gering zu halten, appelliert Minister Backhaus erneut an die Geflügelhalter, weiterhin besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen peinlich genau einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.
Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Es muss unbedingt verhindert werden, dass das Virus in die Nutztierbestände eingetragen wird.
Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft rät Minister Backhaus den Geflügelhaltern, zur Schlachtung anstehende Bestände möglichst schon jetzt zu schlachten. „Die Partner der Betriebe und ihre Kunden könnten sich frühzeitig mit Geflügel für die Feiertage eindecken. So lassen sich drohende finanzielle Einbußen abwenden.“