Schwerin – Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Das Land MV stellt der Ehrenamtsstiftung dafür aus dem Sozialfonds 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Strukturen der Zivilgesellschaft. Viele Vereine können den Mitgliedern nicht die gewohnten Angebote unterbreiten, Veranstaltungen müssen abgesagt werden, die geplanten Einnahmen können nicht verbucht werden und trotzdem laufen die Kosten weiter. Die hierdurch in Not geratenen Vereine möchte die Landesregierung mit einem Soforthilfeprogramm unterstützen.
Trotz der Einschränkungen in allen Lebensbereichen engagieren sich aber auch viele Menschen weiterhin sehr aktiv für die Gemeinschaft. Überall im Land bilden sich Nachbarschaftsinitiativen, stellen Einkaufshilfen und Besorgungen für ihre Nachbarn bereit, helfen mit Gesprächen per Telefon und vermitteln Hilfen im Internet. Auch diese sollen mit dem neuen Programm unterstützt werden.
„Wir brauchen das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern. Das gilt jetzt in der Corona-Krise, wenn es beispielsweise um Hilfe in der Nachbarschaft geht. Und es gilt ebenso in der Zeit danach. Deshalb ist mir wichtig, dass die Vereinslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern keinen strukturellen Schaden erleidet. Der soziale Zusammenhalt muss weiter gestärkt werden. Deshalb wollen wir gemeinnützigen Vereinen, die durch die Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind, einfach und unbürokratisch helfen,“ erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, das Soforthilfeprogramm für das Ehrenamt.
Der Landtag hatte am Mittwoch die Einrichtung des Sozialfonds – ausgestattet mit 20 Mio. Euro – beschlossen, aus dem u.a. ehrenamtliches Engagement, gemeinnützige Organisationen und Vereine bei der Bewältigung von Einnahmeausfällen und Mehrkosten in Folge der Corona-Krise unterstützt werden.
500.000 € davon können als Soforthilfe ab sofort über die Ehrenamtsstiftung MV beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, in besonderen Fällen bis max. 3.000 Euro.
„Mit dieser Soforthilfe können wir die Vereine im Land in dieser Notsituation finanziell dabei unterstützen, sich auf die aktuellen Herausforderungen einzustellen und neue Lösungen zu finden. Auch mit rechtlichem Rat steht die Ehrenamtsstiftung ihnen nach Möglichkeit zur Seite“, unterstreicht Hannelore Kohl, Vorstandsvorsitzende der Ehrenamtsstiftung MV.
Insgesamt stehen 5 Millionen für das Ehrenamt zur Verfügung. Das Kabinett wird morgen über die Verwendung der weiteren Mittel beraten.
Anträge können ab sofort unter www.ehrenamtsstiftung-mv.de/foerderung/soforthilfe gestellt werden.
Mehr zu den Angeboten und Aktivitäten der Ehrenamtsstiftung unter: www.ehrenamtsstiftung-mv.de