Ehrenamt und Steuern

Finanzminister Meyer: Länder fordern endlich steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt

Schwerin – Die Finanzminister*innen der Länder haben bei ihren Beratungen zum Jahressteuergesetz 2020 im Bundesrat erneut ihre Forderungen gegenüber dem Bund nach steuerlichen Verbesserungen für das ehrenamtliche Engagement erhoben. Wichtige Kernpunkte sind die Erhöhung der Steuerfreibeträge für Übungsleiter*innen und ehrenamtlich Engagierte.

Denn wer sich z.B. in Freiwilligen Feuerwehren, in Sportvereinen, in kulturellen oder sozialen Einrichtungen engagiert, kann mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale einen Aufwandsersatz bekommen, welcher nicht versteuert werden muss. Diese Pauschalen sind jedoch seit sieben Jahren nicht mehr erhöht worden. Die Finanzminister*innen der Länder forderten bereits im Mai 2019 den Bund zu einer entsprechenden Erhöhung auf. Leider hat sich die Bundesregierung seither dazu nicht bewegt.

Finanzminister Meyer hat sich zudem für die Einführung einer Steuerbefreiung für Vergünstigungen aus der Ehrenamtskarte MV eingesetzt und einen entsprechenden Vorschlag für eine gesetzliche Regelung bei seinen Länderkolleg*innen durchgesetzt. Ein Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern!

Finanzminister Meyer: „Der gesellschaftliche Zusammenhalt und die gegenseitige gesellschaftliche Unterstützung und Hilfe sind gerade in der aktuellen Corona-Krise gefragter denn je. Dass dies in unserem Land sehr gut funktioniert, wird anhand der vielen ehrenamtlich Engagierten deutlich, die mit kreativen Initiativen und umfangreichen Engagement auf vielfältige Weise Hilfe leisten, dort wo sie gebraucht wird. Daher sind die von den Ländern beschlossenen Erleichterungen nicht nur dringend erforderlich, sondern zugleich ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die vielen ehrenamtlich tätigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Länder haben also ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist eindeutig der Bund – der für diese Steuergesetzgebung zuständig ist – am Zug.“

Neben den Vergünstigungen für die ehrenamtlich Engagierten selbst haben die Länder auch eine Reihe weiterer steuerlicher Erleichterungen für zivilgesellschaftliche Organisationen vorgelegt und hoffen, dass diese auch vom Bundestag beschlossen werden.

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