Alt Meteln – Die Gemeinde Alt Meteln im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält ein eigenes Wappen. Den entsprechenden Wappenbrief hat das Innenministerium versandt.
„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen ist ein eindeutiges Zeichen der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen. Dies stärkt auch das Heimatgefühl aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde“, so Landesinnenminister Christian Pegel
Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:
„In Blau ein erniedrigter goldener Schild, sein oberer Rand wellenförmig zu fünf Wellen. Im Schild zwei blaue schräggekreuzte Giebelbretter mit einander abgewandten Pferdeköpfen, das schräge vorn. Über dem Schild balkenweise drei goldene Glocken mit Eisenbändern und Klöppel. Der Schild begleitet an seinen Flanken unter den Glocken von sieben aufrecht gestellten goldenen Eichenblättern.“
Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbstständig fest.
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 389 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Jährlich werden etwa fünf bis zehn Wappen beantragt und genehmigt.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.
Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.