Hornstorf – Die Gemeinde Hornstorf im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält ein eigenes Wappen sowie eine eigene Flagge. Den Wappenbrief hat das Innenministerium in dieser Woche an den Hornstorfer Bürgermeister Andreas Treumann versandt.
„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen“, lobte Innenminister Christian Pegel und fügte hinzu: „Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen, Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein zu fördern. Sie spiegeln die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und können deshalb ein repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde sein.“
Das Wappen wird im Wappenbrief so beschrieben: „Geteilt; oben in Rot ein goldenes, beidseitig zweigestuftes Torportal mit halbrundem Bogen von einem überstehenden Walmdach bekrönt; unten in Gold ein kreisrundes silbernes Kirchenfenster in Form einer elfteiligen gotischen Rosette mit roten Stegen, in der Kreismitte ein Wolkenkreuz ausgebrochen“ (siehe Bild im Anhang).
Die Flagge der Gemeinde Hornstorf ist gleichmäßig längsgestreift von Gold (Gelb) und Rot. In der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des roten Streifens übergreifend, das Wappen der Gemeinde (auch dazu ein Bild im Anhang).
„Das Torportal im Wappen steht für das Friedhofsportal im historischen Hornstorfer Dorfkern. Es führt zum Adelsfriedhof der Familie von der Lühe, mit einem Mausoleum im Zentrum. Dieses ist in Form, Größe und Architektur einmalig in der Region“, erklärte Bürgermeister Andreas Treumann das Wappenmotiv und führte weiter aus:
„Die vier Stützstufen und das Walmdach symbolisieren die Dörfer der Gemeinde – Hornstorf, Rohlstorf, Kritzow und Rüggow – unter einem gemeinsamen kommunalen Dach. Die Vorlage für die Ziegelrosette befindet sich an der Hornstorfer Dorfkirche.“
Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest.
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 380 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 291 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.
Den Antrag für ein Hoheitszeichen – das sind neben Wappen auch Flaggen und Siegel – muss die Gemeinde in Papierform beim Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben.