Schwerin – Seit fast einem Monat (4. April) betreibt das Land die zentrale Erfassungsstelle für ukrainische Kriegsvertriebene in Schwerin-Görries. Seither werden dort täglich bis zu 100 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, ausländerbehördlich registriert.
„Insgesamt wurden dort bis vergangenen Freitag knapp 1.700 Menschen erfasst und erkennungsdienstlich behandelt. Außerdem sind zurzeit in der angeschlossenen Notunterkunft 61 Menschen untergebracht“, berichtet Innenminister Christian Pegel zur aktuellen Nutzung dieses Standorts der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Görries. Mit ihr unterstütze das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfassung der Flüchtlinge aus der Ukraine vor allem dann, wenn die dafür erforderliche technische Infrastruktur in den Kommunen nicht ausreicht.
„Dank der zentralen Erfassungsstelle in Görries mit ihren sechs Pik-Stationen und der Bearbeitung in den Landkreisen sowie kreisfreien Städten konnten in M-V bereits mehr als die Hälfte der aktuell rund 15.000 aufenthaltsrechtlich registrierten Kriegsvertriebenen erkennungsdienstlich behandelt werden. Im Bundesdurchschnitt liegt diese Quote bei einem Drittel“, so Pegel.
Die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung ist insbesondere Voraussetzung für den Erhalt des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
„Den Transfer der Kriegsflüchtlinge aus den Kommunen im Land nach Schwerin und zurück koordiniert unser Landeskrisenstab mit den Stäben der Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort. Das klappt gut“, so der Minister.
Im Fall, dass mehr Kriegsflüchtlinge angereist sind als an einem Tag in Görries erfasst werden können, stehen in der angeschlossenen Notunterkunft bis zu 200 Plätze für eine eventuelle Übernachtung bereit. „Dann würden die Betroffenen am Folgetag registriert und dann zurück in die Kommunen gebracht, um ihnen Hin- und Herfahrerei zu ersparen. Diese Möglichkeit musste bisher aber noch nicht in Anspruch genommen werden“, sagte Christian Pegel.
In erster Linie dient die Notunterkunft in Görries als Wohnaußenstelle für den Aufnahmestandort in Nostorf-Horst mit ebenfalls 200 Plätzen, die aktuell zentrale Anlaufstelle für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist, die der Bund Mecklenburg-Vorpommern zuweist.
Die Erstaufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine, die der Bund dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel zuweist, erfolgt in der Regel zentral durch das Land. Diese Menschen werden dann erfasst und danach auf die Landkreise und kreisfreien Städte weiterverteilt.
„Dadurch können wir die Ungewissheit, wie viele Schutzsuchende aufgrund der Bundeszuweisung jeweils tatsächlich ins Land kommen, von den Ehrenamtlern in den Landkreisen fernhalten und den Kommunen berechenbar und vorhersehbar Schutzsuchende zuweisen, die bereits in den Unterkünften des Landes registriert worden sind“, so der Innenminister Pegel.
Insgesamt sind in M-V knapp 17.000 ukrainische Flüchtlinge (Stand 26. April) behördlich bekannt.