Einführung der Transparenzdatenbank

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht erhebliche Fortschritte bei der Herstellung von mehr Transparenz im Bereich der Wohlfahrt und Sozialen Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern. „Ein wesentlicher Grund dafür ist die mit dem Wohlfahrtstransparenzgesetz verbundene Einführung der Transparenzdatenbank“, sagte Drese heute im Landtag.

Seit 2020 besteht diese gesetzliche Verpflichtung für Träger der Sozialen Arbeit. Wer mindestens 25.000 Euro Zuwendungen vom Land für Maßnahmen im Bereich der sozialen Arbeit erhält, muss sich in die Internet-Datenbank eintragen. Zuwendungsbescheide des Landes werden erst versandt, wenn ein Eintrag in der Transparenzdatenbank vorliegt.

In der Transparenzdatenbank informieren die Träger in verständlicher, übersichtlicher und leicht zugänglicher Form über ihre Ziele, Werte und Unternehmensstrukturen und geben zudem Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen.

Die Transparenzdatenbank kann unter

www.transparenz-mv.de

aufgerufen werden.

Drese informierte im Landtag, dass bis Ende April 241 Träger und Vereine ihre Daten in der Transparenzdatenbank veröffentlicht haben. Weitere 25 Registrierungen seien erfolgt und in Bearbeitung, so die Ministerin.

Drese: „Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Wir erkennen am Umfang der Eintragungen, dass die Bedeutung von Transparenz den Trägern der sozialen Arbeit bewusst ist. Wir haben mit vielen Gesprächen und Maßnahmen seit 2017 einen Wandel hin zu mehr Offenheit und Transparenz vollzogen.“

Nach Ansicht der Ministerin kann die Transparenzoffensive der Wohlfahrtshilfe Vorbildcharakter für andere öffentlich finanzierte Bereiche haben. „Warum sollen nicht Träger aus anderen Bereichen diesem Beispiel folgen? Wir können alle dazu nur ermutigen und stehen mit Rat und Tat zur Seite“, so Drese im Landtag.

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