Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich im Landtag heute erneut für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen. „Mein Ziel ist es, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusätzlich zu entlasten“, betonte Drese. Auch der bürokratische Aufwand soll sinken, indem sämtliche Leistungen für Eltern in einem Betrag gebündelt werden.
Die Ministerin verdeutlichte, dass aufgrund der Komplexität des Themas und vieler rechtlich zu klärenden Fragen der Weg zur Einführung beschwerlich ist. „Das ist eine grundlegende sozialstaatliche Reform, die stetig und sorgfältig vorbereitet werden muss“, sagte Drese.
So erarbeitet nach Angaben von Drese eine Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Ministerin kündigte an, dass auf der bevorstehenden Konferenz der Sozialministerinnen und -minister (ASMK) eine politische Entscheidung getroffen und ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt werden soll.
„Ich werde auf der kommenden ASMK für die Einführung einer Kindergrundsicherung eintreten und bin optimistisch, dass auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dieses Ziel unterstützt“, betonte Drese.
Ein wichtiger Zwischenschritt ist für Drese das Starke-Familien-Gesetz. „Es stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder“, so Drese. Zudem wurden der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen neugestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert. Eine wichtige Hilfe für Alleinerziehende sei zudem die Anhebung des Entlastungsbeitrags auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.
Drese: „Wir müssen also beides tun, an der großen Reform zur Einführung einer Kindergrundsicherung arbeiten und kontinuierlich die Situation für Kinder und Eltern verbessern.“