Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in ländlichen Räumen auch in Zukunft sicherzustellen. Dazu sollen künftig in jedem Jahr 32 Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und einer fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre als Hausärzte in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein.
„Wir wollen, dass es überall im Land eine gute medizinische Versorgung gibt. Für die Menschen ist besonders wichtig, dass sie einen Hausarzt oder eine Hausärztin in der Nähe haben“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Deshalb führen wir jetzt in Mecklenburg-Vorpommern eine Landarztquote ein. Wir wollen junge Menschen besonders fördern, die später als Hausarzt oder Hausärztin arbeiten wollen. Denn sie leisten einen besonders wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung in unserem Land.“
Spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2021 soll eine Vorabquote für die Bewerberinnen und Bewerber des Studiums der Humanmedizin eingeführt werden.
„Mit der Entscheidung im Kabinett wird ein weiterer Schritt in Richtung Landarztquote genommen. Jetzt ist der Landtag am Zug“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. „Wir freuen uns über jeden, der den Schritt als Landarzt wagt. Deshalb wollen wir Anreize für mehr Ärzte im ländlichen Raum geben. Es ist notwendig, möglichst frühzeitig diejenigen potentiellen Medizinstudierenden für eine Tätigkeit als Hausarzt zu gewinnen, die sich die Arbeit im ländlichen Raum aktiv vorstellen können. Neu ist im Auswahlverfahren, dass soziale Kompetenz und Empathie eine Rolle spielen. Gute Noten sind das Eine. Wichtig sind kommunikative Fähigkeiten des angehenden Arztes. Wem nützt ein ´Einser-Abitur´, wenn in Patientengesprächen am Ende nicht der richtige Ton getroffen wird“, so Glawe.
Als Auswahlkriterien sind neben der Durchschnittsnote das Ergebnis eines strukturierten fachspezifischen Studierfähigkeitstests sowie die Art und Dauer einer einschlägigen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vorgesehen. Außerdem wird gesetzlich geregelt, die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen, die sich unter Berücksichtigung der weiteren Kriterien qualifiziert haben.
In Mecklenburg-Vorpommern praktizieren nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern momentan etwa 1.200 Hausärztinnen und Hausärzte. Diese Tätigkeit dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, Internistinnen und Internisten sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte ausüben. 35 Prozent dieser Hausärztinnen und Hausärzte sind zwischen 50 und 59 Jahren alt und gehen voraussichtlich in sechs bis 15 Jahren in den Ruhestand.