Meyer: Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern wird zum gemeinsamen Beschluss – Energiepreisdeckel muss kommen – Schutzmechanismus für Stadtwerke – Sicherung und Erhalt von Arbeitsplätzen
Hannover – Am Mittwoch hat in Hannover das Energieministertreffen aller Bundesländer stattgefunden. Im Mittelpunkt des Treffens stand die Absicherung der Energieversorgung für den Herbst und Winter in Deutschland. Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern ist die Etablierung eines Energiepreisdeckels diskutiert worden.
„Die angespannte Lage auf den Energiemärkten macht Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Wirtschaft zu schaffen. Im Ergebnis der heutigen Sitzung haben die Energieminister der Länder auf Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Dieser hat klar bezahlbare Energiekosten im Blick. Ein geeignetes Instrument zur Umsetzung ist dafür ein Energiepreisdeckel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Hannover.
In dem Beschluss fordern die Ministerinnen und Minister der Länder konkrete Unterstützung von der Bundesregierung. „Der Bund ist gefordert, auf Grundlage europäischer Vorgaben ein Modell für einen schnell wirksamen Energiepreisdeckel zu entwickeln. Dieser hat das Ziel, Preissteigerungen auf Gas, Strom und Wärme zu begrenzen. Das ist ein elementarer Beitrag für die Planungssicherheit und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Der Deckel muss sowohl eine soziale Komponente als auch eine Verbrauchskomponente enthalten. Gleichzeitig ist es wichtig, Anreize zum Energiesparen zu liefern. Dabei geht es insgesamt darum, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft entlastet werden. Wir brauchen hier einheitliche Regelungen, die in allen Bundesländern gelten“, machte Wirtschaftsminister Meyer im Anschluss an die Konferenz deutlich.
In einem weiteren Antrag von Mecklenburg-Vorpommern forderte Wirtschaftsminister Meyer einen Schutzmechanismus für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen in Deutschland. Der Antrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde zu einem gemeinsamen Beschluss der Länder gefasst.
„Bislang hat der Bund die Handlungsfähigkeit der Gas-Importeure gesichert. Für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen gibt es aktuell noch zu wenig Unterstützung. Die kommunalen Stadtwerke sind beispielsweise nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch im Querverbund aktiv, wie im ÖPNV oder bei Schwimmbädern. Sollte bei regionalen Versorgungsunternehmen was wegbrechen, sind Dominoeffekte zu befürchten. Diese müssen unter allen Umständen verhindert werden. Deshalb bedarf es auch einer besonderen Kraftanstrengung für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen“, erläuterte Meyer weiter. Die Länder haben den Bund aufgefordert, einen Schutzmechanismus sowie notwendige Gesetzesänderungen zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen dabei Versorger, deren Gesellschafter nicht in der Lage sind, die Situation entsprechend abzufedern.
Im Rahmen der Energieministerkonferenz wurden auch weitere Unterstützungsmaßnahmen diskutiert. „Bei allen Maßnahmen, die von Bund und den Ländern getroffen werden, geht es übergreifend um die Sicherung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland. Wenn Unternehmen aufgrund des hohen Kostendruckes vom Markt gehen, bedeutet das in der Konsequenz immer auch den Verlust von Arbeitsplätzen. In diesen Strudel dürfen wir gar nicht erst kommen. Deshalb ist auch ein auskömmlicher Rettungsschirm des Bundes vor allem auch zum Schutz der kleinen und mittelständischen Unternehmen weiter notwendig. Das Land prüft Maßnahmen dort, wo Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes nicht greifen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.