Gnoien – Innenminister Torsten Renz hat heute einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 200.000 Euro für die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden der Stadt Warbelstadt Gnoien an den Bürgermeister Lars Schwarz übergeben.
Innenminister Torsten Renz: „Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützen wir unsere Kommunen aus dem Entschuldungsfonds beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Es sind Verbindlichkeiten, die ihnen im Zuge der Deutschen Einheit aufgebürdet wurden. Vor kurzem haben wir einen weiteren Meilenstein erreicht und mit den Auszahlungen begonnen. Auch Gnoien gehört zu den Kommunen, die vom Entschuldungsfonds profitieren und in einem ersten Schritt einen Teil ihrer Altschulden loswerden.“
Die Entschuldungshilfen werden zunächst schrittweise für vier Fallgruppen in voller Höhe und im Rahmen von De-minimis Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro ausgezahlt, zu darüber hinaus liegenden Ansprüchen hat das Innenministerium ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht. Das bedeutet für Gnoien konkret, dass die Stadt weitere 142.000 Euro erhalten könnte.
Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.
Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.
Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden.
Mit Stand 09.06.2021 lagen 230 Anträge vor, welche sich derzeit in der Bearbeitung befinden.
Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Anträge sind noch bis zum 31.01.2022 möglich. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Wohnungsbau-Altschulden/