Schwerin – Mit der letzten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) hatte der Landtag ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen auf den Weg gebracht. So werden seit 2020 jährliche Finanzhilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs aus den „Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ und Sonderzuweisungen zur Unterstützung defizitärer Kommunen zur Verfügung gestellt.
Beliefen sich die kommunalen Defizite in 2019 noch auf 485 Mio. Euro, konnten diese innerhalb eines Jahres um 25 Prozent auf 362 Mio. Euro zurückgeführt werden. Wiesen zum Stand 31. Dezember 2019 noch 189 Kommunen ein Defizit aus, reduzierte sich deren Zahl in 2020 um 36 auf 153 von landesweit 726 Kommunen. Auch insgesamt gelang es den Städten, Gemeinden und Landkreisen in 2020, ihre finanziellen Reserven zu verstärken.
Innenminister Torsten Renz: „Ich freue mich, dass sich die Finanzlage der Kommunen trotz der Corona-Pandemie in 2020 gut entwickelt hat. Hierzu haben die insgesamt höheren Finanzzuweisungen durch das neue Finanzausgleichsgesetz und die Konsolidierungshilfen maßgeblich beigetragen, aber auch die Bundes- und Landeshilfen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle entfalten die erhoffte Wirkung. Es zeigt sich jedoch gleichermaßen, dass die Kommunen auch in Krisenzeiten verantwortungsvoll wirtschaften. Gerade mit Blick auf die gegenwärtigen und künftigen finanziellen Herausforderungen gerade für die Zeit nach der Pandemie ist es wichtig, dass die Kommunen über hinreichend Liquidität zur Aufgabenerfüllung verfügen und insbesondere die noch defizitären Kommunen mit der Unterstützung des Landes weiterhin verlässlich rechnen können.“
Das Innenministerium hat in 2020 insgesamt 83,5 Mio. Euro Konsolidierungshilfen und Sonderzuweisungen zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung ausgezahlt. 104 Kommunen haben Zuweisungen nach § 27 FAG M-V erhalten, darüber hinaus haben einzelne Kommunen wie die Landeshauptstadt Schwerin und der Landkreis Vorpommern Greifswald Konsolidierungshilfen auf Grundlage noch bestehender Konsolidierungsvereinbarungen erhalten.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltslage der Gemeinden wird das Innenministerium weiter im Blick behalten. „Unser Ziel ist es, dass Erreichte zu halten und zu verstetigen. Gleichzeitig werden wir die 153 noch defizitären Kommunen weiter dabei unterstützen, den Haushaltsausgleich zu erreichen“, betonte der Minister.
Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, FAG M-V) sind die finanziellen Hilfen des Landes zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung negativer Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen und damit beim Haushaltsausgleich auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Diese und die neu eingeführten Sonderzuweisungen sind nunmehr in § 27 FAG M-V geregelt.