Schwerin – Das Sozialministerium stärkt den Opfer- und Kinderschutz. Neben der Verdopplung der Landesmittel für die Opferambulanzen und der Verstetigung der Frühen Hilfen für junge Familien hat eine neue Kontaktstelle Kinderschutz ihre Arbeit aufgenommen. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute den Sozialausschuss des Landtags.
Die Ende 2019 eingerichtete Anlaufstelle in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern ist ein begleitendes Hilfs- und Unterstützungsangebot, das sich vor allem an von Gewalttaten betroffene Kinder und Jugendliche richtet. Ebenso können sich Angehörige oder weitere Personen an die Kontaktstelle wenden, z.B. mit Fragen zum Kinderschutz in Kitas.
„Wir schaffen damit im Zusammenhang mit der psychosozialen Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen ein zusätzliches Angebot im Kinderschutz“, betonte Ministerin Drese heute in Schwerin. Die Kontaktstelle informiert Betroffene sowie Ratsuchende über ihre Rechte, zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf und vermittelt weiterführende Hilfen. „Ziel ist es, den Regenerationsprozess der Betroffenen zu fördern und individuelle Belastungen zu reduzieren. Der Umfang der Beratung und Begleitung richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls“, so Drese.
„Die Kontaktstelle arbeitet mit anderen Einrichtungen und Diensten zusammen und ist in das örtliche Netzwerk Kinderschutz eingebunden. Sie ersetzt jedoch nicht die Leistungen anderer Professionen, wie Jugendamt, Interventionsstellen, Rechtsmedizin, Gesundheitswesen oder Justiz“, verdeutlichte die Ministerin.
Als positiv bewertet Drese, dass der Kinderschutzbund zudem Träger des Kinder- und Jugendtelefons sowie des Elterntelefons in Mecklenburg-Vorpommern ist. „Durch eine sinnvolle Verknüpfung dieser Angebote mit der Kontaktstelle Kinderschutz sollen Betroffene besser erreicht und weitreichende Synergieeffekte erzielt werden. Das Elterntelefon ist zudem erfolgreich in das Netzwerk Frühe Hilfen integriert und stellt damit eine wichtige Verbindung zur Präventionsarbeit dar“, so die Ministerin.
Die Kontaktstelle Kinderschutz ist an fünf Tagen in der Woche für mindestens je vier Stunden für Betroffene und Ratsuchende geöffnet und telefonisch erreichbar. Die verbleibende Zeit ist für die Begleitung der Betroffenen und andere Aufgaben vorgesehen (z. B. Vernetzungstätigkeit). Die Beratung und Begleitung der Betroffenen erfolgt durch eine qualifizierte sozialpädagogische Fachkraft, die über die notwendigen Kenntnisse im Kinderschutz und deren Schnittstellen verfügt.
Die Leistungen sind für die Betroffenen kostenlos und werden in Bezug auf den organisatorischen Ablauf unbürokratisch angeboten. Betroffene können sich selbst an die Kontaktstelle wenden oder werden durch andere Partner im Sozialraum vermittelt. Die Kontaktstelle Kinderschutz ist ein zunächst auf drei Jahre festgelegtes Modellprojekt.
Das Land stellt für die Stärkung des Kinderschutzes insgesamt 150.000 Euro pro Jahr zusätzlich im Zusammenhang mit der psychosozialen Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.