Erneuerbare Energien

Ausbau in MV soll schnell und gesteuert erfolgen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns möchte den Ausbau der Erneuerbaren Energien bedarfsorientiert und gemeinsam mit den Kommunen gestalten. Dazu geben das Wirtschaftsministerium und das Klimaschutz- und Umweltministerium eine gemeinsame Erklärung ab.

Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der seit 26 Jahren auch für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der ländliche Räume zuständig ist, betont in diesem Zusammenhang, dass er sich auch nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen maßgeblich dafür einsetzen wird, dass der Windenergieausbau in MV mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Menschen vor Ort erfolgt.

„Zu den wichtigsten Aufgaben und Zielen für die kommenden Monate, gehören für mich, dass die Windenergieanlagen auf See in das Flächenziel an Land einfließen; dass wir insgesamt den tatsächlichen Bedarf an Erneuerbaren Energien für Stromversorgung und kommunale und gewerbliche Wärme kritisch evaluieren und mit den bereits vorhandenen Kapazitäten abgleichen; dass sich die regionalen Raumordnungsprogramme bis 2027 zunächst am 1,4 Prozent Windziel orientieren und die zuständigen Planungsverbände nun zeitnah die jeweiligen Gebietskulissen festlegen. Letzteres ist besonders wichtig, um einen geordneten Ausbau von Windenergie zu ermöglichenIch bin mir sicher, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, dass wir schneller vorankommen; dass wir attraktive Voraussetzungen für die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen schaffen und gleichzeitig die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten.“

Das vom Wirtschaftsministerium auf den Weg gebrachte Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist ein wichtiges Instrument hin zu mehr Teilhabe und für die regionale Wertschöpfung: „Mit dem neuen Bürger-und Gemeindenbeteiligungsgesetz sorgen wir dafür, dass die Menschen etwas davon haben, wenn in ihrer Gegend Windenergieanlagen und Solarparks errichtet werden. Die Energieunternehmen sind künftig verpflichtet, die Gemeinschaft vor Ort an den Erlösen aus Wind und Sonne zu beteiligen: Das Windrad vor dem Dorf finanziert dann den neuen Sportplatz, den Umbau der Kita oder wird zur Gutschrift für die nächste Stromrechnung. Nur so kann Energiewende gelingen: Hand in Hand mit den Menschen im ländlichen Raum“, unterstrich Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

Insgesamt ist Mecklenburg-Vorpommern beim Windkraftausbau auf einem guten Weg. Im Jahr 2024 wurden 88 Verfahren auf Errichtung von Windenergieanlagen beschieden – so viele wie seit 2018 (48) nicht mehr. Im Rahmen dieser 88 Verfahren wurden Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt und einem Investitionsvolumen von fast 1,8 Milliarden Euro erteilt. Im Vorjahr 2023 waren es 51 Verfahren, darunter Genehmigungen für 126 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 671 Megawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro. Damit liegt das Land nach der Erhebung der Fachagentur Wind und Solar auf dem fünften Platz aller Bundesländer.

Im ersten Quartal 2025 wurden 36 Windenergieanlagen mit einer Leistung von ca. 220 Megawatt durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt genehmigt. „Die Größenordnung entspricht den Zahlen im Vorjahreszeitraum und zeigt, dass wir das Tempo weiter aufrechterhalten“, schätzte Minister Backhaus ein.

Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande ca. 1.900 Windenergieanlagen in Betrieb.

Die Kernzuständigkeit für den Ausbau der Erneuerbaren Energien – dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft – liegt im Wirtschaftsministerium des Landes. Das Umweltministerium vertritt fachlich bei den Genehmigungen die Belange des Wasser-, Natur-, Arten- und Immissionsschutzes und führt mit den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt relevante Genehmigungsverfahren wie u.a. bei der Zulassung von Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe und Biogasanlagen durch. Hier kommt das Bundesimmisssionsschutzgesetz zur Anwendung, das sicherstellen soll, dass im gebündelten Genehmigungsverfahren durch die Einbeziehung verschiedener Fachbehörden alle öffentlichen Belange beachtet werden. Dazu zählen neben den oben genannten Schutzgütern beispielsweise auch der Brandschutz und der Denkmalschutz.

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