Straßenbauverwaltung informiert über neue Vorzugsvariante
Wismar – Die Prüfung der Varianten zum Ersatz der maroden Hochbrücke in Wismar ist abgeschlossen. Die Projektgruppe Großprojekte beim Straßenbauamt Schwerin hat heute im Bauausschuss der Hansestadt Wismar über den Stand der Planung zum Neubau der Hochbrücke informiert und die Vorzugsvariante vorgestellt.
„Unsere Straßenbauverwaltung hat 13 Varianten für den Ersatz der Hochbrücke erarbeitet – von Brückenneubauten an anderer Stelle über einen Neubau an der jetzigen Position bis hin zu einer ufernahen Verkehrsführung ohne Brücke über den Mühlenteich. Alle Varianten wurden technisch geplant und nach Verkehrs-, Umwelt- und Kostenaspekten bewertet. Zudem wurden städtebauliche Ansprüche der Hansestadt Wismar und Auswirkungen während der Bauzeit auf das Straßennetz in und um Wismar herum berücksichtigt“, erläutert Minister Christian Pegel und nennt das Ergebnis dieser Prüfung:
„Im Ergebnis wurde die Variante 8.1 als Vorzugsvariante ausgewählt – eine Seebrücke, die in südlicher Parallellage zur bestehenden Hochbrücke und nördlich der ehemaligen Malzfabrik Wismaria verläuft. Diese Variante bietet eine leistungsfähige und sichere Verkehrsanlage und hat auch in Sachen Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit überzeugt.“
Der Bau entlang der ausgewählten Trasse würde es ermöglichen, während großer Zeiträume des Neubaus den Verkehr wie zurzeit auf der Landesstraße 12 zu führen. Dies würde erhebliche Verkehrsstörungen im Innenstadtbereich während der Bauzeit weitestgehend vermeiden.
Ebenso ermöglicht die Variante 8.1 eine städtebauliche Entwicklung des Areals rund um die Wismaria sowie die Sanierung der alten Gebäude und des Quartiers, wie vom Investor beabsichtigt. Für die Variante 8.1 müsste zudem keine genutzte Wohnbebauung abgerissen werden, wie es bei anderen Varianten der Fall wäre.
„Nur mit steter Information und Einbeziehung aller Beteiligten kann ein solches Großprojekt wie der Ersatz der Hochbrücke Wismar gelingen. Es war uns daher immer wichtig, die Bürgerschaft der Stadt Wismar und die zuständigen Gremien über die aktuellen Arbeitsstände und Prüfergebnisse zu informieren. Ebenso möchten wir die Interessen der Anwohner sowie des Investors der Wismaria, der uns mit seinem Entgegenkommen die jetzige Variante ermöglicht hat, größtmöglich miteinzubeziehen“, sagte Pegel.
Die Vorzugsvariante wird anschließend Gegenstand des Vor- und Genehmigungsentwurfs für die Planfeststellung sein. Hierfür ist es wünschenswert, wenn die Stadt Wismar diese Vorzugsvariante unterstützt und ihre städtebaulichen Aktivitäten entsprechend ausrichtet.
Ursprünglich hatte die Straßenbauverwaltung für den Neubau eine Streckenführung im Bereich der Wismaria ins Auge gefasst, welche den Abriss der in den 1890er Jahren errichteten Malzfabrik erfordert hätte. Bis dahin war von der Genehmigungsfähigkeit des Abrisses der Ruine ausgegangen worden. Nachdem Ende 2019 ein neuer Eigentümer den Gebäudekomplex übernommen und Sanierungsabsichten vorgestellt hatte, ließ die Straßenbauverwaltung vorsorglich prüfen, ob ein Abriss des Gebäudes denkmalschutzrechtlich möglich wäre. Die Voranfrage beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern ergab, dass die Denkmalschutzbehörde die Wismaria als Einzeldenkmal ansieht. Ein Abriss des Gebäudes wäre somit nicht genehmigungsfähig (siehe Pressemitteilung vom 21.07.2020). Der neue Investor unterbreitete daraufhin den Vorschlag, die Straße in seine Baupläne zu integrieren. Das Straßenbauamt nahm die neue Variante in die Planungen auf und prüfte einen Ersatzneubau der Hochbrücke, der ohne Abriss des Wismaria-Gebäudes über das Areal des Investors geführt wird.
Die Landesstraße 12 verbindet Wismars Stadtkern mit dem städtischen und regionalen Straßennetz im Osten der Hansestadt. Sie ist die Hauptachse in Richtung Zentrum und schafft eine Verbindung zur Autobahn 20 sowie zur Bundesstraße 106 nach Schwerin. Die Hochbrücke aus dem Baujahr 1970 befindet sich zwischen den Knotenpunkten Dr.-Leber-Straße/Kanalstraße und Rostocker Straße/Philosophenweg. Bei turnusmäßigen Bauwerksprüfungen wurden statische Mängel an der Spannbetonkonstruktion festgestellt. Um die Nutzungsdauer der Brücke soweit wie möglich zu verlängern, wurde sie im September 2011 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. 2012 wurden die vier Fahrstreifen auf zwei reduziert. Das Bauwerk wird engmaschig überprüft. Im Rahmen der Prüfungen der verschiedenen Varianten war es der Straßenbauverwaltung von vornherein wichtig, mit allen Akteuren zusammenzuarbeiten und die verschiedenen Interessen in die Abwägungen einfließen zu lassen. So wurde auch der Vorschlag, die Brücke durch einen Tunnel zu ersetzen, fachlich geprüft. Der Bau eines Tunnels würde nach bisherigen Schätzungen drei bis vier Mal so viel kosten wie die favorisierte Variante. Vor dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das die öffentliche Hand stets zu berücksichtigen hat, sind Kosten in dieser Höhe nicht zu rechtfertigen und im Landeshaushalt auch nicht abbildbar. |