Schwerin – In Schwerin fand heute das diesjährige Ersatzkassenforum zum Thema „Patientensicherheit zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ statt.
„Patientensicherheit ist ein Riesenthema. Die Qualitätssicherung dabei ist für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem Voraussetzung. Die Abbildung, Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten stehen dabei im Mittelpunkt. Motor hierfür sind unsere gut ausgebildeten Fachkräfte in Krankenhäusern, in den Praxen oder in den Kliniken. Ich danke allen, die daran aktiv mitarbeiten, damit Anspruch und Wirklichkeit im Einklang sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.
Mit dem Patientenrechtegesetz wird die Patientensicherheit in der medizinischen Versorgung gestärkt. „Mit diesem Gesetz wird die Position der Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungsbringern und den Krankenkassen verbessert, der Patient ´von heute´ ist ein selbstbewusster und vielleicht auch kritischer Beitragszahler, dessen Rechte mit diesen Regularien ausgebaut wurden“, so Glawe weiter.
Patientenrechte „stehen auf der Seite“ der Patienten. Diese Rechte gelten in jedem Behandlungsverhältnis und sind unter anderem Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen, Recht auf Information und Aufklärung und das Recht auf Selbstbestimmung. So wurden zum Beispiel Krankenhäuser verpflichtet, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement durchzuführen.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurden weitere Regelungen getroffen, die in Zukunft Verbesserungen für die Patientensicherheit bringen sollen. Von Bedeutung sind hier insbesondere die Verzahnung von Qualitätssicherung und Krankenhausplanung sowie die vorgesehenen Qualitätsprüfungen im Krankenhaus durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Unerwünschte Risiken und Ereignisse wie zum Beispiel Eingriffs- und Seitenverwechselungen lassen sich mit OP-Checklisten vermeiden.
„Diese Übersicht soll künftig bei allen Prozeduren eingesetzt werden, an denen zwei oder mehr Ärzte beteiligt sind bzw. die unter Sedierung erfolgen. Ambulant durchgeführte Eingriffe sollen ebenfalls diesen Regeln Folge leisten. Die Entwicklung dieser Listen sollen einrichtungsbezogen unter Engagement aller beteiligten Personen erstellt werden. Die Orientierung an Muster-Checklisten ist erlaubt. Bei so genannten `Bagatelleingriffen´ ohne Narkose kann auf diese Regelung verzichtet werden“, sagte Gesundheitsminister Glawe.
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Qualitätssicherung beschließt Richtlinien und Regelungen zur Erhöhung der Patientensicherheit mit einem breiten Spektrum an Einzelmaßnahmen. Dabei handelt es sich um Struktur- und Prozessvorgaben wie Qualitätszirkel oder der Pflegepersonal-Schlüssel, bis hin zu Mindestmengenfestlegungen (z.B. für den Kniegelenkersatz) und die stetige Erhebung bzw. Bewertung von Indikatoren der Patientensicherheit in der externen stationären Qualitätssicherung (z.B. Komplikationsraten).
„Unser gemeinsames Ziel muss es deshalb nicht nur sein, den Menschen in unserem Land eine flächendeckende, gut funktionierende ambulante und stationäre medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Patientensicherheit bei jeglicher Art medizinischer Versorgung stets weiter oberste Priorität hat“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.
Die Weltgesundheitsversammlung erklärt den 17. September zum Welttag der Patientensicherheit (World Patient Safety Day). 2019 findet der World Patient Safety Day zum ersten Mal weltweit statt. Die WHO wird jedes Jahr am 17. September das Thema Patientensicherheit international in den Mittelpunkt stellen. Ziel der internationalen Initiative ist es, Patienten, Gesundheitspersonal, politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, Forscher, professionelle Netzwerke und die Gesundheitsbranche zu mobilisieren, sich für die Patientensicherheit einzusetzen und das Engagement in der Öffentlichkeit für Themen im Bereich Patientensicherheit zu stärken.