Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt plädierte im Landtag dafür, über eine Änderung der RiStBV hinaus an Lebensmittelrettung zu denken.
„Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung und das sogenannte Containern sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Beides ist wichtig. Beide Themen hängen zusammen und zeigen: Essen gehört auf den Teller und nicht in die Tonne.
Daher danke ich den Fraktionen der FDP und Bündnis90/Die Grünen für diesen Antrag. Gefordert wird hier, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu unterstützen. Die Initiative sieht eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren – kurz RiStBV – vor. Sprich: Bei Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern soll eine regelmäßige Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung in Betracht kommen.
Das hieße aber: Containern bliebe strafbewehrt. Den Staatsanwaltschaften soll nur mitgegeben werden, dass sie regelmäßig das Verfahren einstellen sollten. Das ist zu wenig”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, TOP 7 “Lebensmittelverschwendung entgegentreten”.
„Dem Vorschlag des Bundesjustizministers und des Bundesernährungsministers, den sie den Justizministerien der Länder per Brief mitgeteilt hatten, stehe ich positiv gegenüber. Ausgenommen ist der Fall, wenn es zu Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kommt. Allerdings wird der Vorschlag des Bundes in den Ländern auch kritisch gesehen. Daher werden wir sicher noch einige Diskussionen führen.
Ein anderer Weg aus meiner Sicht wäre, dass die Strafbarkeit des Containerns im Strafgesetzbuch ausgeschlossen wird. Diejenigen, die Lebensmittel vor der Verschwendung retten, sollten nicht mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. Denn Essen vor dem Müll zu retten, sollte straffrei möglich sein. Deshalb müssen wir uns eher der Frage widmen, wie wir einen legalen Zugang zu weggeworfenen und dennoch genießbaren Lebensmitteln sichern können”, so Ministerin Bernhardt.
“Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist nicht nur auf eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu reduzieren. Wir müssen umfassender denken und handeln, die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben.
Das ist auch ein Ziel der rot-roten-Landesregierung im Koalitionsvertrag. Daraus folgend wurde beispielsweise auf der 18. Verbraucherschutzkonferenz im Juni 2022 in Weimar von Mecklenburg-Vorpommern der Beschlussvorschlag ‚Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Einführung einer gesetzlichen Überlassungspflicht des Einzelhandels für aus dem Verkauf genommene, aber einwandfreie Lebensmittel’ eingebracht und einstimmig beschlossen.
Gegenüber der Bundesregierung wurde zudem dafür plädiert, zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten auch die Lebensmittelproduktion zu betrachten. Auch die Diskussion über den Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder die einfachen Voraussetzungen für Lebensmittelspenden an die Tafeln spielen in das Thema hinein. Aktionen an Schulen wie ‘Check die Tellerreste’ der DGE-Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind wichtig.
Hier lernen Kinder, wie sie bewusst Lebensmittelverschwendung vorbeugen können. Das haben wir zusammen mit der Verbraucherzentrale und der DGE auf dem Plan. Ich werde die Aktionen weiterhin engagiert begleiten”, erklärt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.